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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in Lausanne.

(Vom 2. Dezember 1901.)

Tit.

Mittelst Botschaft vom 16. Dezember 1895 beantragten wir Ihnen die Bewilligung einer Summe von Fr. 2,514,000 für die Erstellung eines Postgebäudes in Lausanne. Durch Bundesbeschluß vom 24. März 1896 wurden jedoch für diese Baute nur Fr. 2,000,000 bewilligt und der Bundesrat eingeladen, an den vorgesehenen Dimensionen des Gebäudes die nötigen Reduktionen vornehmen zu lassen, um eine Kostenersparnis von Fr. 514,000 zu erzielen.

Die bauleitenden Architekten des Postgebäudes, Herren Jost, Bezencenet und Girardet, in Lausanne, erhielten dann auch die nötigen Weisungen zur Aufstellung eines reduzierten Bauprojektes und den bestimmten Auftrag, sich für die Ausführung der Baute an die bewilligte Summe zu halten und solche unter keinen Umständen zu überschreiten.

Die Schlußabrechnung ergiebt nun trotzdem eine Kreditüberschreitung von Fr. 335,428. 61, wovon allerdings nur Fr. 123,049, das heißt cirka 6 °/o der Bausumme als eigentliche Überschreitung der devisierten Baukosten betrachtet werden können, die weitern Fr. 220,000 sind auf eine Reihe von Mehrarbeiten zurückzuführen, betreffs welcher wir auf den Schlußbericht der bauleitenden Architekten, den wir in extenso folgen lassen, verweisen. Der Bericht lautet :

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,,In erster Linie erinnern wir Sie daran, daß auf Wunsch der Gemeindebehörde das ganze Gebäude um fünf Meter nach Süden verlegt wurde; es hatte dies zur Folge, daß die Fundamente wegen der Abschüssigkeit des Bauplatzes viel tiefer zu stehen kamen, als vorgesehen war. Dieses Zurücksetzen hätte immerhin keine bedeutende Mehrausgabe veranlaßt, wenn der Boden auf dem ganzen Bauplatze gleichmäßig gewesen wäre.

Da aber die Moräne, welche den Hügel von St. François bedeckt, sich unterhalb desselben plötzlich senkt, und solider Baugrund an einigen Orten erst in einer Tiefe von 5, 6 und selbst 7 Metern unter dem Niveau des Untergeschosses gefunden wurde, haben die Baukosten für die Fundamente den Voranschlag um rund Fr. 50,000 überschritten.

,,In zweiter Linie erwähnen wir die Verwendung von St. Immer-Stein, welcher demjenigen von Villebois (Frankreich), den wir, soweit es die Façaden des Erdgeschosses und die Schalterhalle anbetrifft, zu verwenden beabsichtigten, vorgezogen wurde.

Es verursachte dies eine Mehrausgabe von wenigstens Fr. 20,000.

,,Ferner wurde der Injoux-Stein, welcher aus ökonomischen Gründen für die Südfacade und die Seitenfacaden in Aussicht genommen war und sich als von mittelmäßiger Qualität und als nicht frostbeständig erwies, durch Savonnière-Stein ersetzt, dessen Kosten sich auf cirka Fr. 15,000 höher stellen.

,,Von den im Plane nicht vorgesehenen Arbeiten, deren Ausführung im Laufe der Bauzeit durch die verschiedenen Verwaltungen verlangt wurden, erwähnen wir als die wichtigsten in Bezug auf die Ausgaben : ,,Die Erstellung eines Kabelschachtes, nördlich des Gebäudes, für die Telegraphenverwaltung, deren Kosten beinahe Fr. 6000 betrugen, die Erstellung des Aufzuges und der Leitung des zu dessen Betrieb nötigen Wassers (von der Leitung der Eaux de Brêt) ; die Fundation für die von der Gemeinde gelieferten elektrischen Maschinen, die Gußrohre für die Ableitung von deiTurbine wie auch die Kabelschächte in Cément und Xylolith für 4as Telephon, deren Kosten auf Fr. 26,000- bemessen werden können.

,,Der Asphaltbelag des Hofes, statt der vorgesehenen Bekiesung, hat die Kosten ebenfalls erheblich vermehrt. Wenn man dazu in Betracht zieht, daß der Plättlibelag nördlich des Hauses infolge der Verschiebung des Gebäudes um fünf Meter gegen Süden ebenfalls vergrößert wurde, so müssen für diese Änderungen cirka Fr. 22,000 Mehrkosten gerechnet werden.

1191 ,,Wir erwähnen auch, daß die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung an Stelle der anfangs vorgesehenen Gasbeleuchtung eine Vermehrung der Baukosten um Fr. 12,000 zur Folge hatte.

.,,Einer der wichtigsten Faktoren dieser Kreditüberschreitung aber war die Vergrößerung der Remisen südlich und westlich des Gebäudes. Der überbaute Raum der Remisen in den Originalplänen betrug 701 m2, infolge der auf Verlangen der Postverwaltung gefaßten Beschlüsse wurde die überbaute Fläche auf 1046 m2 gebracht. Es entspricht dies einer Vergrößerung um 1553 m 8 .

Wenn die Baukosten per Kubikmeter auf Fr. 20 bemessen werden, beträgt die daherige Mehrausgabe Fr. 31,000.

- ,,Wir halten auch dafür, daß dem Umstände Rechnung zu tragen sei, daß sowohl die Post-, wie die Telegraphen- und Telephonverwaltung eine ganze Reihe von Schreinerarbeiten und Schlosserarbeiten, wie Fächer, Schränke, Diensttreppen etc. verlangt haben, welche eigentlich zum Mobiliar gehören und im ursprünglichen Projekte nicht enthalten waren. Die Telephonverwaltung hat die Entfernung verschiedener Wände und Parkettböden und die nachträgliche Erstellung von Kanälen in den Mauern und Fußböden des dritten Stockes verlangt, deren Ausführung sehr kostspielig war. Diese verschiedenen Arbeiten haben eine Mehrausgabe von wenigstens Fr. 27,000 verursacht.

,,Die Vergrößerung der Marquise und die durch die Postverwaltung verlangte monumentale Ausführung der zwei Hotportale haben ebenfalls cirka Fr. 11,000 Mehrkosten verursacht.

,,Die Kosten dieser unvorhergesehenen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 220,000, während die Überschreitung des ursprünglichen Kostenanschlages Fr. 335,428 beträgt. Die Differenz zwischen diesen zwei Summen, nämlich Fr. 115,428, repräsentiert die wirkliche Kreditüberschreitung durch die Baukosten, welche demnach cirka 6 % beträgt.

,,Wir bedauern diese Kreditüberschreitung sehr, müssen aber darauf aufmerksam machen, daß der für das Hauptgebäude und die Dependenzen bewilligte Kredit von Fr. 2,000,000 auf Grund einer summarischen Berechnung per Kubikmeter und auf Basis von Bauplänen im reduzierten Maßstab von l : 100 verlangt worden war. Es ist aber nicht außer acht zu lassen, daß eine Schätzung dieser Art, die ohnehin schwierig ist, um so mehr Irrtümern ausgesetzt ist, als es sich um ein öffentliches Gebäude mit komplizierten Specialeinrichtungen handelt und dessen Facaden ganz aus Quadersteinen erstellt sind, wie dies beim Postgebäude der Fall ist.a

1192 Wir haben diesem Berichte über die Ursachen der sehr zu bedauernden Kreditüberschreitung nichts beizufügen und geben in nachstehendem noch die Aufstellung der Kosten der einzelnen Arbeiten : 1. Erdarbeiten, ordentliche und außerordentliche Fundationeu, Maurer- und Steinhauerarbeiten . . . Fr. 1,305,845. 70 2. Arbeiten in Béton armé, System Hennebique ,, 228,027. 22 3. Wasserleitungen und Aborteinrichtungen ,, 21,939. 36 4. Eisenkonstruktionen, Schlosserarbeiten . ,, 140,498. 90 5. Zimmerarbeiten ,, 42,975. 95 6. Gipser- und Malerarbeiten ,, 101,258. 20 7. Schreinerarbeiten ,, 167,340. 99 8. Glaserarbeiten ,, 10,698. 01 9. Parkettarbeiten, Xylolithbelag . . . . ,, 47,198. 58 10. Spenglerarbeiten und Bedachungen . . ,, 39,197. 60 11. Heizungsanlage ,, 35,919. 92 12. Elektrische Beleuchtungseinrichtung . . ,, 19,886. -- 13. Bildhauerarbeiten ,, 77,855. -- 14. Vorarbeiten, Drucksachen, Bauleitung . ,, 96,787. 18 bewilligter Kredit Kreditüberschreitung

Fr. 2,335,428. 61 ,, 2,000,000. -- Fr.

335,428. 61

Wir empfehlen Ihnen den nachfolgenden Beschlußentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 2. Dezember

1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Nachtragskredites für den Bau eines neuen Postgebäudes in Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 1901, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines neuen Postgebäudes in Lausanne wird ein Nachtragskredit von Fr. 336,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

auftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung be-

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Leonhard Löw in Basel, Teilhabers der Spezereihandlung Futterer & Cie. daselbst.

(Vom 29. November 1901.)

Tit.

Der Gesuchsteller wurde vom Polizeigerichte des Kantons Baselstadt wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzchen mit einer Buße von Fr. 100, eventuell 20 Tagen Haft bestraft, weil er in seinem Ladengeschäfte nach Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes noch Zündhölzchen mit gelbem Phosphor hatte verkaufen lassen. Er bestreitet die Gesetzesübertretung nicht, ersucht dagegen um gnadenweisen Erlaß der Strafe, da es sich nur um Aufräumen mit Vorräten gehandelt habe, die ihm aus der Zeit vor dem Verbot noch auf Lager geblieben seien, und weil dieses Verfahren von vielen andern ebenfalls eingehalten worden sei.

Das Bundesgesetz betreffend Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzchen wurde am 16./30. November 1898 öffentlich bekannt gemacht und ist nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 10. März 1899 publiziert worden. Zur Konsumation der vorhandenen Ware mit gelbem Phosphor wurde auf dem Wege des Bundesratsbeschlusses, resp. der Verordnung den Besitzern erstmals bis 1. Januar 1901, sodann endgültig bis 1. April

1195 1901 Frist gegeben (A. S. n. F. XVII, Seite 80 und 749). Es kann daher nicht anerkannt werden, daß der Petent keine genügende Zeit gehabt habe, um vor Ablauf der gesetzlichen Frist mit seinen Vorräten aufzuräumen. Jedenfalls war der spätere Verkauf ein gesetzwidriger, und besteht kein Grund, die vom Richter auf das zulässige Minimum beschränkte Strafe aufzuheben oder zu reduzieren, da es sich um gewerbsmäßigen Vertrieb durch einen Geschäftsmann handelt.

Wir stellen daher bei ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des L. Löw abzuweisen.

B e r n , den 29. November 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in Lausanne. (Vom 2.

Dezember 1901.)

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04.12.1901

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