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Bekanntmachungen von

Departementen uri andernVerwaltungsstellenidessBundes..

Tarifentscheide des

schweizerischen Zolldepartements in den Monaten April bis Juni 1901.

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Z

ol ansatz. .

1. 50 6. --

CtsnCtf Bezeichnung der Ware.

Glaskolben zur Fabrikation von Glühlichtlampen.

Im NB ad 215 sind die Worte: ,,Glüh- und", ,,(Fassungen)", ,,und Glasbirnen für Glühlichtlampen" zu streichen ; das NB ad 215 hat nunmehr folgenden Wortlaut: NB ad -215. Als e l e k t r i s c h e L a m p e n , verzollbar zu Fr. 6 per q. sind zuzulassen: Bogenlampen, mit oder ohne Fassung und Glasglocken für Bogenlampen ; ferner Ausschalter und Umschalter aller Art, Bleisicherungen (auf Stein, Porzellan oder Schiefer), Bogenlichtwiderstände, mit oder ohne Reguliervorrichtung, Hand- und automatische Regulatoren für Nebenschluß und Hauptstrom, Glühlichtarmaturen, Strommeldeapparate, Stromrichtungsanzeiger, etc.

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Tarif- Zollansatz.nummer. Fr. Cts.

Bezeichnung der Ware.

715 25. -- Glühlampen für elektrische Beleuchtung, mit und ohne Fassung.

-- -- Fassungen (Metallhülsen) für elektrische Lampen, einzeln eingeführt: nach Material und Beschaffenheit, also z. B. nach 303 10. -- wenn aus Messingblech, oder nach 313 15. -- wenn aus rohem Zinkblech, etc.

Aenderungen im

Bestand der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des II. Quartals 1901, Unterm 19. April hat der Bundesrat Hrn. Johann I m o b e r s t e g (Imobersteg & Cie.) in Basel und unterm 18. Juni Hrn.

Salvatore J a u c h in Giubiasco das Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur erteilt.

Als Unteragenten sind a u s g e t r e t e n : Von der Agentur I. Lenenberger <& Cie. in Biel: Herr Karl Bürki in Beni.

Von der Agentur Corecco & Brivio in Bodio: Herr Carlo Brivio in Lugano.

,, Salvatore Jauch in Giubiasco.

Als Unteragenten sind a n g e s t e l l t worden : Von der Agentur ff. Meiss in Zürich: Herr Albert Samuel Roth-de-Markus in Zermatt.

,, Otto Birken in Davos.

Von der Agentur Zivilchenbart in Basel: Herr Paul Ulrich Meier in Chiasso.

917 Von der Agentur I. Lenenberger (Ss de. in Siel: Herr Jakob Hofmann in Bern.

Von der Agentur Gor ecco & Brivio in Bodio: Herr Pirro Brivio in Lugano.

Von der Agentur Imobersteg & de. in Basel: Herr Oswald Louis Leopold Keller in Basel.

,, Hans Heitz in St. Gallen.

,, Alfred Krähenbühl in Zürich.

Von der Agentur Berta & da. in Giubiasco: Herr Plinio Berta in Giubiasco.

,, Pasquale Bianchi in Lugano.

B e r n , den 1. Juli 1901.

Schweizerisches Politisches Departement, Abteilung Auswandernngswesen.

Schweizerische Bundesbahnen.

Durch Publikation vom 27. März 1901 (Bundesbl. Nr. 15 und Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 127) wurde bekannt gemacht, daß mit der Vertretung der ins Eigentum des Bundes übergegangenen Centralbahnunternehmung bis Ende 1901 das Direktorium der Schweizerischen Centralbahn beauftragt sei, und gleichzeitig wurden die Namen der Mitglieder dieses Direktoriums mitgeteilt (Bundesbl. II, 919). Mit dem 1. Juli dieses Jahres scheidet Herr Joseph Flury infolge Ernennung zum Mitgliede der Generaldiroktion der Schweizerischen Bundesbahnen aus dem Direktorium, und an seine Stelle tritt mit dem gleichen Tage Herr Emil Frey.

B e r n , den 24. Juni 1901.

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[ /i]

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbannabteilung : sig. Zemp.

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Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schweizerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters.

Reproduziert.

Einem am 22. Juli 1893 erlasseneu französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst in Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Franzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sieh auch auf die ausserhalb Frankreichs wohnenden Personen.

Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in ändern Ländern anfhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.

B e r n , den 23. Jiili 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz.

Angesichts der stetsfort zahlreich eingehenden Reklamationen in Zollsachen, welche auf mangelhafte Kenntnis der Zollvorschriften zurückzuführen sind, sehen wir uns veranlaßt, dem Publikum, ·welches mit dem Zolldienst in Berührung kommt, dringend zu empfehlen, sich mit den Vorschriften des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 und insbesondere der Vollziehungsverordnung zu demselben, vom 12. Februar 1895, einläßlich vertraut zu machen.

Letztere enthält alle Vorschriften, welche in Bezug auf die schweizerische Zollbehandlung zu befolgen sind, und zerfällt in folgende Teile:

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I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften.

U.

,, Verfahren bei der Zollabfertigung: A. Zolldeklaration und Berechnung der Gebuhren.

B. Zollabfertigung und Zollscheine.

C. Zollamtliche Kontrolle und Warenrevision.

Die Abfertigung mit Geleitschein.

in.

n Eidgenössische Niederlagshäuser.

IV.

n v.

Die Abfertigung, mit Freipaß.

·n Ausnahmen von der Zollpflicht, Retourwaren.

VI.

T) Landwirtschaftlicher Grenzverkehr.

VII.

·n Allgemeine Schlußbestimmungen.

VIII.

·n Anhang Formulare.

Für jedermann, der mit dem Zolldienst zu verkehren hat und dem daran gelegen ist, Anstände wegen Nichtbeachtung der Zollvorschriften zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Anschaffung gedachter Verordnung, welche zum Preise von 50 Cts. bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden kann.

B e r n , den 18. Januar 1899.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1901

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1901

Date Data Seite

915-919

Page Pagina Ref. No

10 019 694

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