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Bundesblatt

94. Jahrgang.

Bern, den 15. Oktober 1942.

Band I.

Erschein! in der Segel alle 14, läge. Preis 20 Franken Im Jahr, IV Franken im Hanjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr ,· 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum, -- Inserate franko an Stämpfli £ de- in Bern,

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4321

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1941/42.

(Vom 18. Oktober 1942.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 dea Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10 Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1941 bis 30. Juni 1942 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes, Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol, vom 1. Juli 1941 über die Ernte, den Ankauf und Vorkauf, den Transport, die Lagerhaltung und die Verwendung von Kartoffeln.

A, S. 57, 771.

2. Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 28. August 1941 über die Verwertung der Pflaumen-, Mirabellen- und Zwetschgenernte 1941. A. S. 57, 957.

3. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1941 und Versorgung des Landes mit Tafelund Wirtschaftsobst. A. S. 67, 989.

4. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 57, 993.

Bundesblatt. 94. Jahrg. Bd. I.

47

610 5. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für gebrannte Wasser zum. Trinkverbrauch. A. S. 57, 997.

6. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiech- und Schönheitsmittel, A. S. 57, 999.

7. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A. S, 57, 1001.

8. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Brennspiritus. A. S. 57, 1003.

9. Bundesratsbeschluss vom 18. September 1941 über die Bückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 57, 1021.

10. Bundesratsbeschluss vom 3. Oktober 1941 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 57, 1113.

11. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 30. Oktober 1941 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 57, 1216.

12. Verfügung Nr. l dos eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 10. November 1941 über die Einführung der Bewilligungspflicht für Transporte von für die Landesversorgung wichtigen Gütern (Transport von Tafel- und Wirtschaftsobst). A. S. 57, 1262.

13. Verfügung der Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 10, Dezember 1941 über die Anmeldung und die Verwendung der Kartoffelvorräte. A. S. 57, 1458.

14. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 20. April 1942 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 58, 383, 15. Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 1942 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für gebrannte Wasser zum Trinkverbrauch, A. S. 58, 391.

16. Bundesratsbeschluss vom I.Mai 1942 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Biech- und Schönheitsmittel. A. S. 58, 393.

17. Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 1942 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A, S. 58, 396.

18. Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 1942 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Brennspiritus. A. S. 58, S99.

19. Verfügung Nr. 30 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 4. Juni 1942 über die
Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebensund Futtermitteln (Kartoffelverwertungund Kartoffelversorgung). A. S. 58, 520.

20. Verfügung Nr. 31 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 4. Juni 1942 über die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebensund Futtermitteln (Versorgung mit Steinobst, Beerenobst und Südfrüchten).

A. R. 58, 522.

21. Bundesratsbeschluss vom 12. Juni 1942 über die Besteuerung und den Verkauf gebrannter Wasser. A. S. 58, 541.

611 22. Verfügung Nr. l der Sektion für Kartoffeln des eidgenössischen KriegsErnährungs-Amtes vom 12, Juni 1942 über die Verwertung der Kartoffelernte 1942 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. 8. 58, 542.

Auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft hatte die Alkoholverwaltung auch im Geschäftsjahr 1941/42 als Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des Kriegs-Ernährungs-Amtes die ihr zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen.

Diese Sektion ist vom 11. Mai 1942 an unter Anpassung an die Organisation der Alkoholverwaltung in zwei Sektionen des Kriegs-Ernährungs-Amtes aufgeteilt worden, nämlich in die Sektion für Kartoffeln und in die Sektion für Obst und Obstprodukte.

* * * Die Betriebsrechnungdes Geschäf tsj ahres 1941 /42 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 29219826.66 Ausgaben » 16305821.90 Emnahmenüberschuss Fr. 12913504.76 Dieses verhältnismässig gute Ergebnis ist auch diesmal zum Teil eine Folge der Kriegsverhältnisse, welche die Verwertung der Obsternte des Jahres 1941 ohne bedeutende Aufwendungen seitens der Alkoholvorwaltung möglich machte.

Der befriedigende Abschluss rührt indessen auch von der starken Vorratshaltung her, die es ermöglicht hat, den Spritverkauf während des Berichtsjahres trotz Erschwerung der Alkoholbeschaffung immer noch auf einer ansehnlichen Höhe zu halten. Die Warenvorräte sind wie bisher auf den Weltmarktpreis der Vorkriegszeit abgeschrieben worden.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1933 bis 1941/42 abgesetzt: KernobstIndustrieBrennVerbilligter Zusammen Trinksprit branntwein Sprit Sprit spiritus hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% 1933/84 (1% Jahre) 2 701,40 7,85 12 289,38 72 429,85 49 967,-- 137 394,98 8 655,86 46 264,39 84 680,49 91 880,63 8,87 1934/35 . . 2 271,02 20,43 5 896,82 45 535,18 37 208,96 94 328,47 1935/36 . . 5 667,08 1936/37 . . 11 238,97 2 211,06 8 708,87 44 267,02 41 064,21 102 490,13 1937/38 . . 9 918,06 1 654,07 7 342,27 43 155,29 42 197,91 104 267,60 863,50 7 744,63 43 284,72 44 814,71 105 358,87 1938/89 . . 9 145,81 1939/40 . . 10 481,10 7 545,74 8 269,95 41 569,86 61 740,84 129 607,49 1940/41 . . 12 620,46 9 670,16 8 477,39 42 531,76 44 266,60 117 566,87 1941/42 . . 9 616,10 6937,98*) 7 192,53 30 479,35 48 135,69 97 861,65 Der Rückgang des Absatzes ist auf die Kontingentierung des Spritverkaufes zurückzuführen.

*) Gemischter Branntwein.

612 Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission zwei Sitzungen abgehalten.

Während die erste der Besprechung der Massnahmen auf dem Gebiete der inländischen Branntweinerzeugung im Geschäftsjahr 1941/42 gewidmet war, wurden an der zweiten Fragen der Gestaltung des Brennereiwesens und der fiskalischen Belastung der gebrannten Wasser im Geschäftsjahr 1942/43 erörtert.

2. Expertenkommission.

Die Expertenkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten wurde die Begutachtung der Konzessionsentwürfe für die Holzverzuckerungs-AG. in Ems behandelt, während in der zweiten Fragen der Obstverwertung und -Versorgung zur Erörterung gelangten und eine Orientierung über die derzeitige Lage der, Alkoholversorgung stattfand.

3. Alkoholrekurskommission.

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geachäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Eingang im Berichtsjahr 7 Beschwerden Hievon wurden erledigt: Durch Abweisung 5.Beschwerden Durch Rückzug 2 » Zusammen -wie oben 7 Beschwerden 4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und- Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode:

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Eurgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . . .

100 6 2 5 l 114

6 8 2 -- 112

17

117

S 8 --.

5 8

15 8 7 6 153

613 Die Vermehrung .des Personalbestandes gegenüber dem Vorjahr wurde bedingt durch die unserer Verwaltung zugewiesenen kriegswirtschaftlichen Aufgaben (Sektion für Kartoffeln und Sektion für Obst und Obstprodukte des Kriegs-Ernährungs-Amtes), durch die Aufnahme des Betriebes im neuen Lagerhaus Schachen bei Malters und durch die Einberufungen eines Teils des Personals zum Aktivdienst,

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Eubrik II l).

Laut Rechnung Laut Voranschlag

1. Allgemeine Verwaltung: a. Personalaufwand: Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen. .

davon ab: Für 2 Leiter von BrennereiaufsichtFr.

stellen im Angestelltenverhältnis 15 800,75 Lohnrückerstattung des KriegsErnährungs-Amtes 69866.80 Rückerstattung der Lohnausgleichskasse 21692.80 Verschiedenes 4776.40

Eeisekosten Beiträge an die Versicherungskasse Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes

b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben Bureauentschädigungen au Kontrollbeamte . .

Übertrag

1941/42 Fr.

1941/42 Fr.

775980.95

Ili bob.25 664294.70

659678.--

69808.60 83925.20 18611,75

90000.-- 85469.-- 13868.--

625.09 8 021,30

800.-- 2 690. --

840286.64

852000.--

61173.10 2859.70 57860.-- 6295.12

45 000.-- 10000.-- 65000,-- 5000.--

39495.14 8800.--

40000.-- 4000.--

171483.06

169000.--

614 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1941/42 1941/42 Fr.

Fr.

Übertrag 171483.06 169000.-- Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt 7900.-- 7000.-- Hausdienst und Reinigung 18956.99 15000.-- Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft . . .

7914.10 12000.-- Literarische Anschaffungen und Verschiedenes , 2235.96 4000.--

ab: Fr.

Mietzinse 8540.-- Eückerstattung an Verwaltungskosten auf Drucksachen, Straffällen, Bewilligungsgebühren auf Kartoffeleinfuhren usw.. . 14780.65

Total allgemeine Verwaltung 2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Eektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwa wand*) . . . . . .

Gemeinkosten und Sachausgaben

203490,11

207000.--

18270.65 185219.46

7000.-- 200000.--

l 025.506.10 l 052 000.-- Laut Rechnung Laut Voranschlag 1941/42 1941/42

Fr.

Fr.

25456.68 7378.33

28500.-- 9000.--

32835.01

82500.--

72262.51 16067.28

71000.19 500.-

88829.79

90500.--

Eomanshorn : Personalaufwand *) Gemeinkosten und Sachausgaben

46814.70 12798.91

45000.-- 15000.--

59108.61

60000.--

Schachen: ·

11924.80 9311.10

28000.-- 11000.--

21235.40

39000.--

201508.81

222000.--

Delsberg:

Personalaufwand *) Gemeinkosten und Sachausgaben

Personalaufwand Gemeinkosten und Sachausgaben

*) Siehe Fussnote auf folgender Seite.

615 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1941/42 1941/42

Fr.

12626.05

Fr.

18000.-- 84000.-- 20380.84 542.05 24000.-- 6494.60 22000.-- 10000.-- 3841.70 43 8"35.24 103000.-- Total Lagerverwaltung 244844.05 325000.-- 8. Beratungen, Gutachten usw 12314.55 25 000.-- 4. Vergütung an die Zollverwaltung . . . 168274.70 50000.-- Gesamttotal l 450 939.40 1452 000. -- Die Gesamtausgaben für die Verwaltung (Rubrik II T) sind im Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Summe geblieben.

Die Mehrausgabe für die «Vergütung an die Zollverwaltung» ist auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen.

C. Verzinsung (Rubrik II).

Die Einnahmen betragen: Fr.

Ft.

Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement 86734.23 Zins aus der Postcheckrechnung 170.60 Zins aus Grundpfanddarlehen, verschiedenen Vorschüssen usw 24686.85 -- 111591.68 Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds 73448.55 Verzinsung des Verleiderfonds 3248.30 ---- 76 696.85 Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen 34894.88

b. Mietlager: Aarau Basel Freiburg . . .

Goldau . . , , Verschiedene. .

----

*) Inbegriffen:

Herbstzulage 1941 Ausserordentliche Entschädigungen Beiträge an die Versicherungskasse Beiträge an die Unfallversicherung Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse . . .

Reisespesen

Burgdorf

Fr.

Delsberg

Fr.

Romanshorn

Fr.

Schachen

Fr.

Zusammen

Fr.

1197.05

2478.20 1270.--

65.40

5010.65

--.--

192.--

.--

649.55

1791.--

5824.80 4663.50

490.23

771.76

285.--

174.90 12454.20 198.75

1745.74

434.25 1238.05 788.70 209.65 2670.65 1141.75 1376.80 553.50 371.50 3443.55 5034.28 12147.16 7752.70 1020.20 25974,34

616

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik Un), Es wurden vom 1. Juli 1941 bis 30. Juni 1942 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für: Fr.

Zentralverwaltung in Bern 21 587.44 Lagerhaus Burgdorf 21 481.97 Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg 41849.93 Lagerhaus Bomanshorn 25782.70 Lagerhaus Schachen 11.95 Lagerhäuser Aarau und Eaael und andere Mietlager 3 827.39 Errichtung und Erweiterung von Alkohollagern 200000.-- Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern 7 452.81 Einrichtungen in Brennereien 219.85 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes 9 986.85 332200.89 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 335 000 vorgesehen.

Neben den ordentlichen Unterhaltearbeiten an Gebäuden und Einrichtungen wurden im Lagerhaus Burgdorf eine neue Eisenbahnwaage eingebaut, im Lagerhaus Delsberg die Bektifikationsanlage ergänzt und im Lagerhaus Bomanshorn grössere Dachreparaturen vorgenommen. Der Posten Errichtung und Erweiterung von Alkohollagern von Fr. 200 000 wurde auf das Konto «Eeserve zum Bau eines Lagerhauses» zur Tilgung eines Teiles der Erstellungskosten des neuen Lagerhauses Schachen übertragen.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Am 80. Juni 1942 waren insgesamt 2084 provisorische Brennbewilligungen und 984 Konzessionen für Lohnbrenner erteilt. Von den provisorischen Brennbewilligungen entfallen 992 auf Kernobstbrennereien, 1014 auf Speziahtätenbrennereien, 21 auf Lohnbrennereien, die im provisorischen Verhältnis verbleiben, und 7 auf Lohnbrennereien, deren Konzessionsgesuch noch nicht erledigt werden konnte. Im Berichtsjahr sind 98 Bewilligungen und Konzessionen für das Brennen von Kernobst, von Spezialitäten und im Lohn für Dritte erloschen, und zwar 40 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 26 durch Übertragung, 27 durch Einteilung zu den Hausbrennern und 5 durch Verzicht.

Neu erteilt wurden 10 Bewilligungen zum Brennen von Kernobst, 14 Bewilligungen zum Brennen von Spezialitäten und 5 Konzessionen für Lohnbreriner.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 80. Juni 1942 9447 gegen 8265 Ende Juni 1941.

617 B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der letzten fünf Jahre hervorgegangen sind, bekannt.

Eingegangene ausgefüllte Brennkarten: Ausgefüllt durch

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

26577

27078

26674

24695

26151

94655 121 232

99845

94201

87729

101 919

126 423 ! 120 875 1

112 424

128 070

Zusammen

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten B r e n n a u f t r a g g e b e r betrug in den Brennjahren 1986/87--1940/41: Erzeugt durch

Brennjahr 1936/37

Brennjahr Brennjahr 1937/38 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr Durchschnittl Jahres1940/41 erzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter LiterBranntwein) Branntwein Branntwein Branntwein Branntwein Branntwein

Hausbrenner . .

571 862 1 063 016 854 791 488 043 789 915 753 525 Hausbrennauftraggeber . 1 729 254 3 527 233 2 618 722 1 623 704 3 033 661 2 506 514 Gesamterzeugung 2 301 116 4 590 249 S 473 513 2 111 747 3 823 576 3 260 039

*) Gezählt wurden die Liter Branntwein effektiver Gradstärke, BÖ wie sie in den Brennkarten eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %

618

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich diese Branntweinmengen wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr Durchschnittl Jahres1940/41 erzeugung

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Kernobst, Most, Trestern usw.. 1 726 1593 826 357 8 056 749 1 552 780 3 003 677 2 633 145 180 276 350 842 59030 129 736 224 243 188 825 Kirschen . . . .

Zwetschgen und 16805 58229 41935 14318 216 664 Pflaumen . .

69590 Traubentrestern, Weinhefe und 357 471 328 511 293 054 396500 354 962 346 099 Weinresten . .

Enzianwurzeln .

18 884 15459 18707 10893 16087 16006 anderen Roh4946 7426 4038 7520 7943 6874 stoffen. . . .

Gesamterzeugung 2 301 116 4 590 249 3 473 513 2 111 747 3 823 576 3 260 039

Erzeugung von Branntwein je Betrieb: Durchschnittliche i n i t t l i c h e E r z e u ç u n g v o n Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der je Betrieb, der Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brennjahr

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

.

.

.

.

.

26 44 38 25 84

14 16 13 16 17

23 38 33 23 32

1936/37 bis 1940/41 .

33

15

30

1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41

619

Dis zum steuerfreien Eigenbedarf zurückbehaltenen Mengen Branntwein sind in den Brennkarten -wie folgt angegeben worden: Durchschnittlicher Brennjahr

1936/87 .

1987/88 .

1938/39 .

1989/40 .

1940/41 .

1986/87 bis 1940/41 .

Eigenbedarf

an

Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobstbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Spezialitätenbranntwein je Betrieb, der Spezialitätenbranntweln zum Eigenbedarf beansprucht

Branntwein insgesamt je Betrieb, der Branntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

22 23 25 21 21

12 12 11 11 12

20 22 22 19 20

22

12

20

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus:

1941/42

Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol

Kosten

100% Fr.

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg A G . . . .

.

. . . . *)4 463 32

Fr.

95.96 "J428314.40

6. aus Abfällen der Presshefefabrik Stettfurt 95,58 c, aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG 25 065 80 29 624,20

120.--

Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus, zusammen 29 624,20

1.48 43935.45 117.85 3491228.95

11469.60

119 99 3007509.50

116.37 3447298.50

*) Davon 4284,83 hl 100 % Feinsprit **) In dieser Summe sind Fr. 4821.30 Warenumsatzsteuer Inbegriffen. Der an die Zuckerfabrik ausbezahlte Preis beträgt Fr. 94.88 je hl 100%.

620 Kernobstbranntwein und -Spiritus: Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100%

1941/42

Kernobstbranntwein und -spiritus

Fr.

229.06 4 09 233.15

8 257,66

Kosten loco Lagerhaus

3 257,66

Kosten

Fr.

746208.70 13331.25 759539.95

Von den im Geschäftsjahre 1941/42 übernommenen 3257,66 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 2825,28hl 100 % auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber und 482,38 hl 100 % auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber.

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Die Alkoholverwaltung bezog aus dem Ausland 26 757,80 hl Alkohol 100%.

Ausserdem lagen noch auf Ende des Geschäftsjahres für ihre Rechnung im Ausland 7870,85 hl 100 %.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: hl Alkohol Durchschnittspreis je hl Im gesamten 100% 100 %

1941/42

11 670,12 12 403,42 5,81 2 678,45

Feinsprit Sekundasprit Verschiedene Unkosten

26 757,80 Frachtauslagen Zusammen

26 757,80

Fr.

214.49 176.15 118.98 267.60 2.34 204.35 3.67 208.02

Fr.

2503098.65 2184881.49 691.25 716762.60 62570.88 5468004.87 98227.20 5566231.57

621

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahre hat die Alkoholverwaltung keine Ware rektifiziert.

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibung und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht: Beschaffungskosten für ver- Abschreibungen kaufte Mengen Fr.

Fr.

Warengattung 1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Ruhr. II a) . . . .

2. Branntwein und -spiritus (Rubrik II 6) .

3, Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech und Schönheitsmittel (Ruhr. II c) . .

Ausgaben insgesamt

Wert der Vorräte auf 30. Juni 1942

Fr.

Fr.

876122.85 1028041.22 1904164.07 1626013.-- 588410.10

352136.35

940546.45

213415.--

935.028.90

935028.90 3144987.44 1875089.60 1269897.84 3504343.45 1436450.95 4940794.40

923272.-- 4. Brennspiritus . . .

867633.Industriesprit . , , 143. -- Fuselöl -- .-- 33680.25 33680.25 342 384.-- Denaturierstoffe . .

(Ruhr. II d zusammen) 5413113.30 2706348.79 8119462.09 2133432.-- 27 103. -- 5. Kohlen 84700.-- --.-- 37 170.-- 6. Gebinde (Ruhr. II e) 84700.-- Zusammen 7897875.15 4086526.36 11983901.51 4037133.--

Die Mehrausgabe für die Beschaffung von den unter Ziffer 3 erwähnten Spritsorten, gegenüber dem Voranschlag, rührt von den höhern Beschaffungskosten her.

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Der späte Vegetationsbeginn im Frühjahr 1941 und die für die Entwicklung der Kartoffelkulturen ungünstige Witterung im Vorsommer hatten nachteilige Folgen für den Ertrag. Die Frühkartoffelernte setzte fast einen Monat später ein als im Vorjahre, und die Erträge der frühen und mittelfrühen Sorten blieben allgemein unter Mittel. Es wurden daher noch während des ganzen Monats

622 Juli bis anfangs August ausländische Frühkartoffeln zur Deckung des Bedarfes an Speisekartoffeln eingeführt. Die Erträge der Haupternte waren nach Landesgegenden stark verschieden und haben im Landesdurchschnitt eine Mittelernte ergeben.

Die im Geschäftsjahr 1941/42 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsmassnahmen stützten sich auf die Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 18. Juni 1941 über die Verwertung der inländischen Kartoffelernte 1941 und die Kartoffelversorgung des Landes, sowie auf verschiedene Verfügungen der Alkoholverwaltung als Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des Kriegs-Ernährungs-Amtes. Im grossen und ganzen wurden bei den Verwertungs- und Versorgungsmassnahinen die früher bewährten Vorkehren getroffen. Wie im Vorjahre sind Vorschriften über den Zeitpunkt der Ernte der einzelnen Sorten erlassen worden. Der An- und Verkauf sowie die Verwendung von Kartoffeln zu Futterzwecken waren verboten. Ab 1. September übernahm die Alkoholverwaltung auf den Sendungen von Speisekartoffeln in ganzen und halben Wagenladungen die über 75 Eappen hinausgehenden reinen Frachtkosten. Dadurch wurde der Konsumentenpreis für die Speisekartoffeln durchschnittlich um Fr. l je 100 kg verbilligt. Auch für dio Saatkartoffcln wurden Fraohtboiträge gewahrt. Die Kartoffelsendungen von mehr als 500 kg ausserhalb des Kantons des Produktionsgebietes waren der Bewilligungspflicht unterstellt.

Die Inhaber von KartoffeJhandelskarten (landwirtschaftliche Organisationen und Handelsfirmen) haben auf Veranlassung der Alkoholverwaltung rund 3000 Wagen zu 10 Tonnen Speisekartoffeln auf .Pflichtlager gelegt. Diese Menge diente zur Versorgung der Armee und der Zivilbevölkerung während des Winters und Frühjahrs bis zur neuen Ernte, Ferner wurden rund 280 Wagen zu 10 Tonnen Kartoffeln auf Trockenkartoffeln verarbeitet. Im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Arnt ist von der Alkoholverwaltung im abgelaufenen Geschäftsjahr die verbilligte Abgabe von 56 894 q Frischkartoffeln an die minderbemittelte Bevölkerung organisiert worden. Die Kosten der VerbiÜigung wurden zu 2/s von den Kantonen und Gemeinden und zu 1/3 vom Bunde getragen. Die Alkoholverwaltung übernahm die über 75 Eappen je 100 kg Kartoffeln hinausgehenden Frachtauslageu.

Für Frühkartoffeln wurden Produzentenpreise
von Fr. 24 bis 30 je 100 kg festgesetzt. Für die mittelfrühen Sorten erhielten die Produzenten Fr. 21 bis 23 und für die Haupternte Fr. 16 bis 20 je 100 kg. Für Futterkartoffeln wurde der Preis auf Fr. 12 bis 14 angesetzt.

Auf Grund der getroffenen Massnahmen war es möglich, die Versorgung bis gegen Ende Juni 1942, dem Zeitpunkte des Erscheinens der ersten inländischen Frühkartoffeln auf dem Markt, ohne Störung und ausschliesslich mit Kartoffeln eigener Ernte durchzuführen. Diese Tatsache bedarf der besondern Erwähnung, da seit vielen Jahren für die Uberbrückung von der alten zur neuen Ernte bedeutende Einfuhren von ausländischen Kartoffeln nötig waren.

623

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte und zur Versorgung des Landes mit Kartoffeln 1941/42 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor : Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Frachtvergütungen für Saatkartoffeln

Fr. 479909.50 » 241885.20

Aufwendungen für die Kartoffelernte 1941 Fr. 721794.70 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber . . » 40 100. -- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 22100.-- Verschiedenes » 10822.35 Fr. 794817.05 « Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber : Zollzuschläge auf Kartoffeleinfuhren . .

Fr. 38407.95 Abzüglich Bezugsprovision der Zollverwaltung . .

» 1923.30 Fr. 86484.65 Fracbtrabatt der S.B.B, auf Kartoffelsendungen der Ernte 1940

» 45536.65 -- -- » 82021.30 Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der Alkoholverwaltung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Eubr.II/) Fr. 712795.75 Die Mehrausgabe für die Förderung der Kartoffelverwertung gegenüber dem Voranschlag wurde veranlagst durch die vermehrten Aufwendungen an Frachtzuschüssen für Speise- und Saatkartoffeln, da die Ernte des Jahres 1941 infolge des Mehranbaues grösser war als im Vorjahre. Der Bückgang der Frühkartoffeleinfuhren brachte ausserdem einen erheblichen Ausfall an Zollzuschlägen.

B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art, 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht :

624 A.usga.ben für die F ö r d e r u n g der O b s t v e r w e r t u n g - und des T a f e l o b s t b a u e s vom I . J u l i 1941 bis 30. Juni 1942.

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen Beiträge für das Dörren von Birnen Beiträge für die Verarbeitung von Obst auf Essigsäfte .

Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise der Gebirgsgegenden und der Städte mit Frischobst Umstellung des Obstbaues Beiträge an den schweizerischen Obstverband in Zug, an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich und andere Organisationen Verschiedenes Gesamtaufwendungen Abzüglich Beitrag der Abteilung für Landwirtschaft für die Umstellung des Obstbaues .

Verbleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Eubrik II g

Fr.

131967.40 85121.75 93866.15 272616.22 866178.44 71000.-- 2763.05 1023513.01 86796.48 936716.58

Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: l, Obstverwertung ohne Brennen.

Im Berichtsjahr fiel die Kernobsternte sowohl der Menge als auch der Qualität nach befriedigend aus. Die Ernte ermöglichte die Versorgung des Landes mit eigenem Obst bis m den Monat Mai. Für den Export konnten ebenfalls beschränkte Mengen Tafel- und Wirtschaftsobst freigegeben werden, was für das Hereinbringen lebenswichtiger Güter aus dem Auslande von Bedeutung war.

Die Verwertung der Ernte wurde wiederum möglichst weitgehend ohne Brennen durchgeführt. Die Herstellung von Kernobstbranntwein in den gewerblichen Betrieben war ähnlich wie irn Vorjahr eingeschränkt. Gewerbliche Betriebe, die Kernobst, Kernobstsäfte und Abfälle von Kernobst und Kernobsterzeugnissen brennen wollten, konnten dies nur mit Bewilligung der Alkoholverwaltung tun und wenn der Nachweis erbracht war, dass für diese Eohstoffe keine andere Verwertungsmöglichkeit bestand.

Die Ausrichtung der Brennverminderungsbeiträge für Kernobsttrester richtete sich für die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Breunauftraggeber nach den gleichen Grundsätzen wie in den vergangenen Jahren. Mit Rücksicht auf die besseren Verwertungsmöglichkeiten wurden aber nur Fr. 2 je 100 kg, also 50 Bp. woniger ale im Vorjahre, vergütet. Den gewerblichen Betrieben wurden für die brennlose Verwertung ihrer Trester Brennvermmderungsbeiträge nicht mehr ausgerichtet. Die Verwertungsniöglichkeiteii waren

625 für diese Betriebe derart, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht mehr gerechtfertigt gewesen wäre. Dagegen kam der Beitrag von 80 Ep.

je 100 kg Nasstrester für leistungsfähige Einrichtungen bei der brennlosen Tresterverwertung wieder zur Auszahlung. Die gesamte Beitragsleistung der Alkoholverwaltung für die brennlose Tresterverwertung belief sich auf Franken 131967,40. Im ganzen sind 296656 Meterzentner Kernobsttrester mit Bronnverminderungsbeiträgen verwertet worden. Davon entfallen 24 681 Meterzentner auf Hausbrenner und diesen gleichgestellte Brennauftraggeber und 271 975 Meterzentner auf die Trestertrocknereien.

Für das Dörren von Birnen, dem in der Kriegszeit eine besondere Bedeutung zukommt, gewährte die Alkoholverwaltung Beiträge von insgesamt Franken 85 121.75. ißn ganzen sind 42 542 Meterzentner Birnen mit Beiträgen der Alkohol Verwaltung gedörrt worden.

Zur Versorgung der minderbemittelten Volkskreise der Gebirgsgegenden und grösseren Ortschaften des Flachlandes wurden von der Alkoholverwaltung für Frachtkosten und Verbilligungsbeiträge Fr. 272616.22 aufgewendet. Es konnton insgesamt rund 33 000 Meterzentner verbilligtes Kernobst an Minderbemittelte abgegeben werden.

Die Gärungsessigindustrie hat mit Fortdauer des Krieges zufolge Ausfall der Einfuhr von Essigwein mit zunehmenden Schwierigkeiten in der Bohstoffbeschaffung zu kämpfen. Willkommener Ersatz für die fehlenden Importweine ist der vergorene Obstsaft. Um der Gärungsessigindustrie die Umstellung auf diesen Kohstoff zu erleichtern, sicherte die Alkoholverwaltung im Brennjahr 1940/41 die Ausrichtung von Beiträgen für die Beschaffung von Doppelsaft, Doppelessig und Obstsaftkonzentrat zur Verarbeitung auf Essig zu. Diese Beiträge kamen im Berichtsjahr zur Auszahlung. Sie erreichten die Summe von Fr. 93866.15.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung dem Schweizerischen Obstverband in Zug, der Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich und anderen Organisationen für die im Interesse der Landesversorgung mit Obst geleisteten Arbeiten Beiträge ausgerichtet.

Diese Beiträge erreichten die Summe von Fr. 71 000.

2, Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Nach den der Alkoholverwaltung eingereichten Tätigkeitsberichten haben die Arbeiten zur Umstellung des Obstbaues im Berichtsjahr 1941/42 folgenden Umfang angenommen: Nach neuzeitlichem Schnitt umgestellte und weiterbehandelte Bäume 380 000 Mit Beitrag der Alkoholverwaltung umgepfropfte Bäume . . . . . 80000 Im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte Bäume und Obstbaumruinen 180000 Bundeablatt. 94. Jahrg. Bd. I.

48

626 Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues beliefen sieb. 1941/42 auf Fr, 866 178,44. Die Bestrebungen, den Obstbau planmäBsig in geschlossene Baumbestände zurückzuführen, haben immer mehr der Schaffung von baumfreiem Land für den Ackerbau zu dienen. Die ausgerichteten Schlagprämien gaben den betreffenden Betrieben die Mittel, um Verbesserungsarbeiten im Obstbau^ so namentlich auch Umpflanzungen, Kronenschnitt, Schädlingsbekämpfung durchzuführen. Die Portsetzung der Schlagprämienaktion -wird daher von Fachkreisen begrüsst, wenn auch gegenwärtig ein Bedürfnis nach Verminderung der Birnbäume nicht in gleichem Umfange besteht wie früher.

Der durch diese Aktion ermöglichte Gewinn für den Ackerbau und auf die Dauer auch für den Obstbau ist aber doch wesentlich grösser als die Einbusse an meist minderwertigem Obst.

« Die von der Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Landwirtschaft des Volkswirtschaftsdepartementes, den Organisationen des Obstbaues und der Obstverwertung eingeleiteten und von den eidgenössischen Versuchsanstalten Lausanne und Wädenswil mit der Schweizerischen Zentrale für Obstbau in Öschberg-Koppigen durchgeführten Versuche für die ObstSortenprüfung werden weitergeführt.

YI. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 242 Brennapparate für eine Summe von Fr. 86 076.50 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr, 2087.75, so dass die Gesamtausgaben Fr. 88 164.25 betragen.

Dieser Betrag ist aus dem Grund wesentlich hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, weil keine grössorn Brennereianlagen zum Ankauf gelangten.

Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen K a n tonen auf den 80. Juni 1942 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich l 759 Übertrag 19 784 Bern 5 784 Appenzell A.-Eh 74 Luzern.

3 692 Appenzell I.-Eh. . . . .

55 Uri 94 St. Gallen . . . . . . . 2206 Schwyz 1082 Graubünden l 283 Obwalden 691 Aargau 4150 Nidwaiden 802 Thurgau 825 Glarus 117 Tessin l 572 Zug 546 Waadt 559 Freiburg 882 Wallis 2 604 Solothurn 2 484 Neuenburg 198 Baselstadt 76 Genf 47 Baselland 2250 Dazu: Schaffhausen 175 Liechtenstein 572 Übertrag 19 784 Zusammen 33 874

627

Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit dem 1. Januar 1988 gibt folgende Tabelle Aufschluss: Bestand am NachAnfang des träglich Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Betriebsjahr

Insgesamt

1933/34 1934/35 1935/36 1936/87 1937/38 1938/39 , 1939/40 1940/41 1941/1942

38 934*) 39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084

1406

269 253 231 122 109 69 167 32

40340 39754 38645 36299 35599 34957 34453 34296 34116

1933--42. . . .

38 934*)

2658

41592

Von der Durch Aus- Bestand Alkohol- scheidung am Ende verwaltung in des BerichtsaulWegfall jahres gekauft gekommen

855 1362 1525

737 662 494 265 212 242 6354

-- --

39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874

1364

33874

-- 1052 85 89 79 59

TU. Verkauf Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: Warengattung 1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubr. I a) 2. Branntwein (Ruhr. I b) . . . , S. Sprit zurHerstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biechund Schönheitsmitteln (Rubr.Ic) 4. Brennspiritus . , .

Industriesprit

hl 100 % Alkohol

5. Gebinde (Eubr. I e) ; . . . . .Zusammen

Erlös

Fr.

9 616,10 6 987,98

642.87 608.09

6177181.70

7 192,53 80 479 85 48 135,69

844.58 126 12 130.45 q 211 40 --

2478431.64

q Denaturierstoffe (Eubr. I d zusammen)

Durchschnittspreis Fr.

26056 -- StUck 1215 --

67.83 --

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

4184242.60

8 844 006 37 5 627 123 82

55 081 65 9526211.84

82410 -- 22448427.78

628 Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g biß B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 86 084,06 q (97 570,10 hl 100 %) Sprit, Branntwein usw. insgesamt Fr. 306 658.37, oder Fr. 3.56 je q (Fr. 3.14 je hl 100 %).

~

Mit Vorfügung vom 30. Oktober 1941 musste angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten der Alkoholversorgung die bereits zu Beginn des Krieges vorübergehend eingeführte Kontingentierung des Spritverkaufes wieder aufgenommen werden. Darnach wurden die Bezüge an Sprit und Branntwein auf 80 %, diejenigen von öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten und Apotheken auf 100 % der Bezüge 1939/41 kontingentiert. Diese Ansätze mussten in der Folge durch Verfügung vom 20. April 1942 von 80 % auf 60 und 70 % herabgesetzt werden, während bei den auf 100 % kontingentierten Bezügern keine Änderung eintrat.

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1942 auf 2894. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 48 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 79 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2894 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf Apotheken 786 » Drogerien . 764 » Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen . . . . :. . .

64 » öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien 132 » chemisch-pharmazeutische Fabriken 176 9 Parfümerien 351 » Coiffeure 280 » Uhrenfabriken 19 » Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

79 » wissenschaftliche Laboratorien 87 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 206 Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1942 1847 Bewilligungen ausgegeben. 116 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 473 neu hinzugekommen. Die 1847 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse 142 » Essigfabrikation 18 » ' Lacke, Polituren und Farben 1088 » wissenschaftliche Zwecke 815 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 284

629 Von den 1847 Bewilligungsinhabern betreiben 265 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

Die grosse Zahl der neuen Bewilligungen rührt daher, dass auch die Kunden von Wiederverkäufern, die über 40 kg beziehen, aus kontrolltechnischen Gründen der Bewilligungspflicht unterstellt wurden.

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A, Monopol- und Ausgleichsgebühren (Bubrik Ih und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen *) 4 397 019,25 weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Rohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder zur Ausfuhr bestimmt und dergleichen 428160.15 3968859.10 Hierzu kommen dio Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine . . Fr. 46 917.55 abzüglich Bückerstattungen » 242.35 --

46675.20

Zusammen 4015534.80 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf: ausländische Früchte und Beeren Fr. 25 073.90; ausländische Weine, Weinhefe und Traubentreater Fr. 14 215.70, der Best auf andere Rohstoff *) Einschliesslich Fr. 235000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

630 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: Rohstoffe und Erzeugnisse I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Bir-

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag Fr.

kg

k

g

Fr.

_

b. .Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u. dgl.

o. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u.dgl.

d. Trauben, frische e. Trauben, getrocknete . . .

/. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

h. Bier- und PressII. o. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus, . . .

b. Branntweine, Liköre u. dgl. .

III. Wermut und Wermutessenz . . . .

IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeugnisse , Drogen u . dgl .

VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

22 441,5

8465.60

10 122,5

4829.85

4 760,0 2 318,0

1570.80 185.59

4 202,0 401,0

859.70

--

--

42,7

82.19 _

--

42,7

13.45

22 237,3

14899.10

164,1

9.40

-- -- 748 471,9 3927440.82

557,7 4164,1

13.45 849.70

9.40

--

-- 634 070,3 3525250.82

710 684,6 41 732,9

85692.-- 2860.36

710 684,6 41 732,9

35692.-- 2860.36

52 261,1

44061.58

50 395,1

42684.08

24 717,6

53000.86

24717,6

53000.86

295 814,8

61490.19

295 814,3

58663.89

247329.50 -- 1 925 646,0 4397019.25

.-- 245 312.20 1 771 789,4 8968859.10

631 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Die Durchführung der Spezialitätenbesteuerung ist im Geschäftsjahr 1941/42 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im Vorjahr.

Die Zulassung zum Selbstverkauf von Kernobstbranntwein musste im Hinblick auf die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Alkoholbeschaffung und die dadurch notwendig gewordene Kontingentierung des Verkaufes durch die Alkoholverwaltung sowohl bei den gewerblichen Betrieben wie bei den Hauabrennern und Hausbrennauftraggebern auf die bisher jahresdurchschnittlich versteuerten Mengen begrenzt werden. Dies führte dazu, dass die gewerblichen Betriebe verpflichtet wurden, ihre Mehrerzeugung an Kernobstbranntwein gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre an die Alkoholverwaltung abzuliefern. Ebenso wurden den Hausbrennern und den diesen gleichgestellten Brennauftraggebern nur die in den vorangehenden Jahren durchschnittlich zum Selbstverkauf angemeldeten Mengen zu diesem Zwecke freigegeben und die überschiessenden verkäuflich gemeldeten Mengen zur Ablieferung angefordert.

Durch den Bundesratsbeschluss vom 5. September 1941 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser wurde die Steuer auf Spezialitätenbranntwein von Fr. 2.50 auf Fr. 3 je Liter 100 % erhöht, die Ermässigung bei Bezahlung der Steuer innert 30 Tagen nach Eröffnung der Steuerfestsetzung von 6 % auf 5 % herabgesetzt.

Mit Bundesratsbeschluss vom 12. Juni 1942 wurde der Steuersatz für den Spezialitätenbranntwein nochmals erhöht und auf Fr. 4 je Liter 100 % festgesetzt. Gleichzeitig musste auch die Selbst Verkaufsabgabe für den Kernobstbranntwein, die bisher Fr. 3.80 je Liter 100 % betragen hatte, angepasst und auf Fr. 4 erhöht werden. Die bisherige Ermässigung bei Bezahlung der Spezialitätensteuer innert 80 Tagen ist, da unter den heutigen Verhältnissen nicht mehr angebracht, aufgehoben worden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 9739 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrag von Fr. l 500 538.30 ausgestellt. Hievon entfallen Franken 294 081.80 auf die Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber und Fr. l 206 507 auf gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber.

Die im gleichen Geschäftsjahr ausgestellten 4761 Abgaberechnungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein erreichten
einen Gesamtbetrag von Fr. 1118 561.95, wovon Fr. 823 245.50 auf die Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber und Fr. 790 816.45 auf die gewerblichen Betriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf auf Kernobstbranntwein im Berichtsjahr 1941/42 weisen im Vergleich zu den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf;

632 Eingänge au Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein vom 1. Juli 1937 bis 80. Juni 1942.

Spezialitätensteuer Geschäftsjahr

1937/38 1938/39 1989/40 . . . . . .

1940/41 . . . .

1941/42

Abgabe fUr den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag Fr.

Fr.

100% Alkohol 100% Alkohol 418 297 300 820 402 069 500 169 463 154

1033242.48 721096.47 958161.68 1185443.75 1889461.77

597 448 604 888 316 026 263 056 293 887

1971576.62 1994483.10 1042871.34 951553.99 1116771.35

Am 30. Juni 1942 waren an Spezialitätensteuern noch Fr. 160896.85 und an Selbstverkaufsabgaben Fr. 189433,95 ausstehend.

IX. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen (Rubrik II m) Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1941 bis 30. Juni 1942 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 8 751,23 Liter Alkohol 100%.

'.

Daraus sind folgende Rückvergütungsguthaben entstanden: Liter 100%

Rückvergütungsbetrag Fr,

1. Für Trinksprit 2. Für verbilligten Sprit .

3. Für Steuer auf Spezialitätenbranntweinen . . . .

318,84 2170,76 1262,13

1384.20 2914.80 3155.80

Zusammen

8 751,23

7454.80

Davon ab : Rückerstattung aus früheren Jahren

.

37.75

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1940/41 .

7416.55 82742.10

Im Geschäftsjahr 1941/42 wurden bezahlt . . . . . . . . . .

40158.65 36386.95

Verbleiben für Schlusszahlung in der Rechnung 1942/43 . . . .

3771.70

633

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1942 sind bis 80. Juni 888 Grosshandelsbewilligungen und 97 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 357 bzw.

95 im Vorjahr,

XI. Straffälle.

Am 80. Juni 1941 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu .

128 Fälle 488 » Zusammen

566 Fälle

Davon sind durch Vollzug erledigt

864

»

Verbleiben auf 80, Juni 1942 noch zur Erledigung

202 Fälle

Von diesen 202 noch nicht erledigten Fällen sind 186 rechtskräftig entschieden, während in 16 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Wir bemerken, dass auch in diesem Geschäftsjahr in vielen Fällen Katenzahlungen und Stundungen eingeräumt werden mussten, da es sich in der grossen Mehrzahl um Leute handelt, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpf en haben oder wegen Militärdienst ausserstande waren, ihren Verbindlichkeiten rechtzeitig nachzukommen. Dadurch wird die Abwicklung des Vollzuges verzögert.

Von den im Berichtsjahre erledigten 864 Anzeigen wurden 261 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 108 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) musste bei 16 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden.

Von den übrigen 848 Fällen sind 296 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 45 mit einer Verwarnung und 7 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Bei den festgestellten Widerhandlungen entfielen 100 auf Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 87 auf die Hinterziehung von Spezialitätensteuern oder Selbstverkaufsabgaben, 19 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 27 auf unbefugte Herstellung gebrannter Wasser, 84 auf Grosshandels- und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung, 84 auf die Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften, 18 auf die Herstellung und den Verkauf von verbilligtem Sprit ohne Ermächtigung und 50 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art, Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen:

634

Unverteilte Bussen 1940/41 Einzahlungen im Berichtsjahre .

Fr. 9534.57 » 28580.88

Zusammen Fr. 88115.45 Davon waren auf Ende Juni 1942 unverteilt (siehe Bilanz) . » 7 546.85 Der Eest von Fr. 25568.60 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1982 Fr. 21574.60 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1982 » 800.-- Kosten » 3694.-- Fr. 25568.60 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes Fr. 7191.19 An die Gemeinden des Begehungsortes » 7191.19 An die Verleider » 1882.10 An den Verleiderfond der Alkoholverwaltung (einschliesslich Eückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) » 3567.10 An die Oberzolldirektion » 2043.02 Kosten : An die Alkoholverwaltung » 8694.-- Zusammen Fr. 25568.60 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf l, Juli 1941 einen Bestand von Fr. 81 207.42 Einnahmen für 1941/42 » 3567.10 Verzinsung » 8248,80 Fr. 88022.82 Ausgaben für 1941/42 (inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfälle . . . . .

Fr, 950.10 » 8218.22 --

»

4168.82

Bestand auf 80. Juni 1942 Fr. 88859.50

635 XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

l, Einnahmen.

Hauptbuch

Seite 189 125 126 127

Vortrag aus dem Vorjahre . .

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Verkauf von Branntwein . . .

c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eieoh- und Schönheits-

128

d. Verkauf von Brenn- und Indu-

129 108 118

e. Verkauf von Gebinden . . . .

ee. Verkauf von Altmetall . . . .

f. Steuer auf Spezialitätenbrannt-

123

9-

180 144 181 132 107

h.

i.

k.

l.

188 187 17

148 143

Rechnung 1941/42 Fr.

3193.93

Voranschlag 1941/42 Fr.

6177131.70 4184242.60

5855000.-- 5400000.--

2478481.64

2 367 000.--

8810000.-- 9526211.84 82 410.-- zur Vormerkung 158700.05 zur Vormerkung

800 000.-- 1389461.77 Abgabe für den Selbstverkauf 800000.-- von Kernobstbranntwein . . . . 1116771.85 13882.65 zur Vormerkung Steuer auf Vorräten 1000000.-- Monopolgebühren an der Grenze S 968 859. 10 46675.20 50 000.-- Monopolgebühren im Inland . .

80 000.-- 43510.-- Bewilligung für den Grosshandel Zinseinnahmen weniger Zins34894.83 zur Vormerkung ausgaben Zusammen Einnahmen 29 219 826.66 25 112 000. --

2. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiril 060 000.-- tus zum Trinkverbrauch . . . . l 904164.07 b. Beschaffung von Branntwein .

940546.45 2000000.-- c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln 935028.90 780000.-- d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw 8119462.09 8 145 000.-- e. Beschaffung von Gebinden. . .

84700.-- zur Vormerkung Übertrag 11988901.61

11985000.--

636 ,, LU ,.

Hauptbuch Seite 140 141 133 184 119 149 117 185

Rechnung 1941/42 Fr.

11983901.51

Übertrag /. Förderung der Kartoffelverwertung 712795.75 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . .

986716.58 h. Ankauf von Brennapparaten 88164.25 i. Brennereiauf sichtstellen . . . .

458058.75 k. Verkehrsfrachten .

306658.37 1 Verwaltung 1 450 989 40 m. Eückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 36 386 . 95 n. Unterhalt 882200.39 Zusammen Ausgaben 16805821.90

Voranschlag 1941/42 Fr.

11985000.-- 600 000.-- 2 000 000.-- 300000.-- 500 000.-- 400 000.-- 1 452000.-- 50 000.-- 335 000.-- 17622000.--

3. Abschluss Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben . .

Einnahmenüberschuss

.

29 219 326 . 66 25 112000.-- 16 805 821 90 17 622 000 -- 12918504.76 7 490 000 --

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses.

Fr.

Z u w e n d u n g an den B u n d : Auszahlung von Fr. 1 . 25 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 5882128.75 Z u w e n d u n g an die K a n t o n e : Fr. 1.25 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 708) *), wovon: a. Zur Verrechnung des von den Kantonen noch geschuldeten Zinses für die vom Bund gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes Fr.

geleisteten Vorschüsse l 007 595.45 b. Zur Auszahlung 4324533.30 5882128.75 Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds gemäss Art. 44, Abs. 8, des Alkoholgesetzes. . .

2000000.-- Einlage in die Reserve zum Bau eines Lagerhauses 230000.-- Vortrag auf neue Rechnung 19247.26 wie oben 12918504.76 *) Auf Grund der Volkszählung von 1941 (Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 25. September 1942).

637 Zur Verwendung des Einnahmenüberschusses haben wir folgendes zu bemerken : Nach Art. 44, Abs. 3, des Alkoholgesetzes ist die Alkoholverwaltung verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmässigen Reinertrages einen besondern Reservefonds zu führen und zu äufnen. Da die Bilanz der Alkoholverwaltung von Schulden gänzlich bereinigt ist und im abgelaufenen Rechnungsjahr ein ansehnlicher Betriebsüberschuss erzielt wurde, haben wir von diesem Betriebsüberschuss einen Betrag von Fr. 2 000 000 in einen Reinertrags-Ausgleichsfonds gelegt. Ferner haben wir die bis dahin unter der Bezeichnung «Verlustausgleichsfonds» seinerzeit in Reserve gestellten Fr. 900 000 auf diesen Fonds übertragen, so dass der Reinertrags-Ausgleichsfonds damit die Höhe von Fr. 2 900 000 erreicht. Die Bildung dieses Fonds ist in Anbetracht der kommenden unsicheren Zeit gerechtfertigt.

Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz: B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch

Seite 84 35 88 122 113 38 114 115 147 109 124 110 58

1. Aktiven

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 3699782.88 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Lagervorräte Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

Schweizerische Nationalbank «Konto A» ...

» » «Depot Konto» .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren Grundpfanddarlehen.

Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

Baukonto für ein Lagerhaus Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1942/43 für 1941/42)

Fr.

4818350.43 4037133.-- 10038774.20 96254.78 20000.-- 346610.55 186752.34 2684122.20 389753.50 19246.80 2744391.91 796728.96 25628113.67

638 Hauptbuch Seite 86

142 151 100 103 116 106 105 112 111

62 68 152

2. Passiven Amortisationen: Lagerhausbauten und EinrichFr.

tungen 8699782.88 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618 567^55 Versicherungsfonds . . ."

Reinertrags-Ausgleichsfonds Verleiderfonds Reserve zum Bau eines Lagerhauses Bussen (unverteilte) Hinterlagen (Kautionen) Kreditoren Guthaben der Spritbezüger Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1942/48 für 1941/42) Zur Auszahlung: Fr.

an den Bund 5882128.75 an die Kantone 4 324 533 30 Vortrag auf neue Rechnung

: Fr.

4318350.43 1988889.05 2900000.-- 83859.50 2780000.-- 7546.85 --, -- 1060296.97 16150.66 2847110.90

9656662.05 19247.26

25628113.67 Zu den Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brandversicherungswert der Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 2 885 400, der Grundsteuerschätzungswert der Liegenschaften Fr. 8 183 481.

Das Konto «Beserve zum Bau eines Lagerhauses», das am Fr.

30. Juni 1941.

1700000.-- betrug, erhielt im Läufe des Geschäftsjahres 1941/42 folgende Zuwendungen : Durch Übertragung aus der Betriebsrechnung (Rubrik II n Unterhalt) 200000.-- Durch Ausscheidung eines Betrages vom Gewinnergebnis des Jahres 1941/42 280000.-- Durch Beiträge der Zentralstelle für Kriegswirtschaft und des eidgenössischen Militärdepartementes von je Fr. 825 000 = 650 000.-- so dass das Konto auf 30. Juni 1942 die Summe von . . . 2780000.-- erreicht. Dieser Betrag wird genügen, um die Aufwendungen für das Lagerhaus Schachen abzuschreiben.

639 Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Verschiedene Akkreditive für Warenlieferungen Verschiedene Debitoren

Fr.

2616722.20 17400.-- 2684122.20

Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Bückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung. . .

Bückstellung für die Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und die Umstellung dea Obstbaues Verschiedene Kreditoren

500000.-- 500000.-- 60296.97 1060296.97

3. Auszahlung an die Kantone.

Der Anteil der Kantone beträgt Fr, l. 25 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4265703) Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligun für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Wir haben diese Einnahmen, wie in frühern Jahren, zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone für die vom Bund gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes für ihre Rechnung geleisteten Vorschüsse verwendet.

Laut letztj ähriger Bechnung betrug die Zinsschuld der Kantone auf 30. Juni 1941 Fr. 1106 555.25 Durch die Verrechnung mit den Einnahmen aus den Kleinhandelsversandgebühren vom Rechnungsjahr 1941/42 von » 98959.80 verringert sich die Zinssehuld auf 80. Juni 1942 auf . . . .

Um diese Zinsschuld auszugleichen, haben wir jedem Kanton den von ihm geschuldeten Zins von seinem Anteil am Einnahmenüberschuss abgezogen, so dass zur Auszahlung gelangen.

Fr.

5332128.75

l 007 595.45

4 324 588.80

640 Demnach erhalten: Anteil am Einnahmenüberschuss Anteil (Fr, 1,25 an der Zinsschuld auf den Kopf)

Kanton

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus ZUR Freiburg Solothurn Easelstadt Baselland . .

.

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis ; .

Neuenburg Genf Insgesamt

. . .

. .

.

. . .

. . .

. . .

. .

. . .

Fr.

Fr.

848 181.25 911145.-- 258 260.-- 84127.50 83 193.75 25425.-- 21685.-- 48468.75 45 808.75 190066.25 193 680.-- 212451.25 118078.75 67215.-- 55945.-- 16728.75 357 751.25 160308.75 388078.75 172652.50 202852.50 429247.50 185398.75 147875.-- 218568.75 5882128.75

157192.-- 175815.05 48200.20 5 798.25 15 898.45 4956.70 3 810.05 9169.35 8773.75 36549.55 86758.40 89485.85 28 702.45 13075,15 12665.90 3603.50 78487.10 32375.85 66376.30 34867.85 40796.50 84888.95 34723.40 32 051 . 85 12 633.55 1007595.45

Zur Auszahlung gelangen Fr,

685939.25 735829,95 210059 80 28334.25 67 295 30 20468.80 17874.95 34294.40 37 030.-- 153516.70 156926.60 173015.40 94371.30 54139.85 48279.10 13125.25 284264.15 127982.90 271702.45 187785.15 161556.-- 844858.55 150675.85 115828.15 205985.20 4824583.30

XIII. Schlusserörterungen.

Der Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 1941/42 ergibt einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben von 12,9 Millionen Franken gegenüber 14,8 Millionen Franken im Vorjahr und 14,1 Millionen Franken im Rechnungsjahr 1989/40. Wenn das letzte Eechnungsergebnis leicht hinter den Ab-

641

Schlüssen der beiden vorhergehenden Jahre zurückgeblieben ist, so spiegeln sich darin bereits die wachsenden Schwierigkeiten der Alkoholbeschaffung wieder, welche die Alkoholverwaltung dazu nötigten, zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres den Spritverkauf einzuschränken. Da diese Einschränkungen sich naturgemäss auf die entbehrlicheren und deshalb fiskalisch stärker belasteten Spritarten erstrecken, müssen auch die Einnahmen durch eine solche Massnahme beeinträchtigt werden.

Am Bechnungsabschluss für 1941/42 ist die Tatsache besonders bemerkenswert, dass erstmals nach einer Eeihe von Jahren der Einnahmenüberschuss nicht mehr zur Tilgung früherer Passivsaldi verwendet werden muss und erstmals wieder eine normale Auszahlung an Bund und Kantone ermöglicht wird.

Neben der Konsolidierung der finanziellen Lage der Alkoholverwaltung im Berichtsjahr darf auch festgehalten werden, dass die Erreichung der volksgesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Ziele der Alkoholgesetzgebnng weitere Fortschritte gemacht hat und wir auch von diesem Gesichtspunkt von einer weiteren Festigung der neuen Alkobolordnung sprechen können. Zu Ende des Geschäftsjahres sind annähernd 10 Jahre verstrichen, seit das neue Alkoholgesetz in Kraft gesetzt worden ist. Ein Überblick über die Entwicklung, welche die Durchführung des Alkoholgesetzes in diesem Zeitabschnitt erfahren hat, zeigt, dass die anfänglich aufgetretenen Schwierigkeiten überwunden werden konnten. Die Verminderung des Branntweinverbrauchs um mehr als die Hälfte des früheren Verbrauchs darf als ein recht bedeutendes Aktivum der neuen Alkoholordnung verzeichnet werden. Auch die heutige Ausgestaltung des Obstbaues wie der brennlosen Obst- und Kartoffelverwertung weist gegenüber den Zeiten vor der neuen Alkoholordnung sehr beträchtliche Fortschritte auf, die unserer Volkswirtschaft zu hohem Nutzen gereichen. Wir sind uns allerdings bewusst, dass die Durchführung des Alkoholgesetzes in der Zeit nach Kriegsende wieder erneute Schwierigkeiten bringen kann. Allein wir hegen die Überzeugung, dass der plarunässige Ausbau der Alkoholordnung doch die Grundlagen schaffen wird, um auch bei Wegfall der heutigen Nahrungsmittelknappheit ein Brennen übermässiger Mengen von Bohstoffen zu verhüten. Stets aber wird die Mitarbeit aller gut gesinnten Kreise an der Durchführung der Alkoholordnung notwendig sein, um dem Gesetzgebungswerk den Erfolg zu sichern, den es zum Wohl unseres Volkes und zur Wahrung seines gesunden Bestandes braucht.

XIY. Antrag.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Bechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschueses der Alkohol v or wtdtung für die Zeit vom 1. Juli 1941 bis 30. Juni 1942 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Bundesblatt. 94. Jahrg. Bd. I.

49

642 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. Oktober 1942.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1941/42.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 13. Oktober 1942, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1941 bis 80. Juni 1942 werden genehmigt und der Einnahmen überschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: Fr.

1. An den Bund, Fr. l. 25 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 5 332 128.75 2. An die Kantone, Fr. l. 25 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 5 832 128.75 3. Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 2000000.-- 4. Einlage auf Konto «Reserve zum Bau eines Lagerhauses» 230000.-- 5. Vortrag auf neue Bechnung 19 247,26 12913504.76 3607

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1941/42. (Vom 18. Oktober 1942.)

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Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

4321

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.10.1942

Date Data Seite

609-642

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