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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für Vollendung der Unterkunftsräume in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice.

(Vom 26. Februar 1901.)

Tit.

Mit unserer Botschaft vom 21. Oktober 1898 beantragten wir Ihnen, gestützt auf einen KostenvoranschLag vom Monat Februar desselben Jahres, die Bewilligung eines Kredites von 1,000,000 Franken für die Erstellung einer Anzahl schußsicherer Unterkunftsräume innerhalb der Befestigungsanlagen von St. Maurice.

Durch Bundesbeschluß vom 6./9. Dezember 1898 wurden aber nur Fr. 800,000 bewilligt.

Infolgedessen mußten die Bauprojekte abgeändert werden.

Es wurden sowohl auf Dailly als auch in Savatan, entsprechend den in den Räten gemachten Bemerkungen, unterirdische Unterkunftsräume für je ein halbes Bataillon weggelassen. Dadurch sollten cirka Fr. 200,000 erspart werden, da eine InfanterieKriegskaserne für ein ganzes Bataillon auf Fr. 285,000 devisiert war.

Wegen der schlechten Beschaffenheit des Felsens mußten schließlich alle Räume, wider alles Erwarten, eine Mauerwerk-

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Verkleidung: der Widerlager und der Gewölbe erhalten. Im Voranschläge war eine solche nur für 1/t--1/5 der Räume angenommen worden, weil bei verschiedenen, früher in der Nähe ausgesprengten Räumen jede Mauerwerkverkleidung weggelassen werden konnte. Es wurde für dieses Ausmauern sämtlicher Räume, durch Bundesbeschluß vom 27. Juni 1900 ein Kredit von Fr. 185,000 gewährt, wodurch der für die Kasernements disponible Kredit auf Fr. 985,000 erhöht wurde.

Es ergab sich nun aber überdies, daß trotz der bedeutenden Streichung von Unterkunftsräumen für vier Compagnien, die Kostensumme sich nicht um Fr. 200,000 vermindern ließ, hauptsächlich infolge verschiedener Verbesserungen des Vorprojektes, welche schon den Kommissionen der Räte in einem speciellen Berichte zur Kenntnis gebracht worden waren. So mußten u. a. zwei Räume zur Unterbringung der Kommandostäbe in Aussicht genommen werden, auf welche anfänglich keine Rücksicht genommen worden war, welche aber am besten gleichzeitig mit den ändern Bauten erstellt wurden. Ein im Frühjahr 1899 aufgestellter neuer Kostenvoranschlag erreichte die Höhe von Fr. 885,000.

Es wurde indessen damals kein Nachtragskreditgesuch gestellt, weil man hoffte, diese Fr. 85,000 anderweitig einsparen zu können.

Im Verlaufe der Arbeiten zeigte es sich ferner, daß infolge der Fortschritte, welche in letzter Zeit bei der Artillerie-Bewaff: nung aller Länder gemacht wurden, die im Bau begriffene, kasemattièrte Artilleriekaserne von Savatan, entweder eine viel dickere Betoneindeckung als diejenige, welche bisher als hinreichend betrachtet wurde, oder eine Granitquaderabdeckung erhalten müsse. Es wurde letzteres angenommen. Der Mehraufwand hierfür betrug Fr. 70,000. Auch für diese, nicht zu vermeidende Mehrarbeit, wurde einstweilen kein Nachkreditbegehren gestellt} einmal weil die Ausführung der Arbeiten doch nicht verschoben werden konnte, und sodann, weil man zunächst genauer darüber orientiert sein wollte, wie weit die bewilligten Fr. 800,000 reichen würden.

Bei Berechnung der Kosten für die neuen Kasernemente endlich, waren aus Holz konstruierte Pritschen, wie diejenigen der bereits früher erstellten Unterkunftsräume, angenommen worden. Die · Detailstudien führten dazu, diese hölzernen, den ganzen Wohnraum versperrenden Pritschen zu verlassen und

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einer neuen Konstruktion aus Eisen den Vorzug zu geben, welche mit größerer Dauerhaftigkeit den Vorteil verbindet, daß in den Wohnräumen gleich viel Leute wie bei Annahme von hölzernen Pritschen untergebracht werden können, während zugleich auf der ganzen Länge des Kasernements ein vier Meter breiter freier Raum erhältlich wird, der mit Tischen, Bänken und Gewehrrechen versehen ist und in welchem sich die einlogierten Mannschaften aufhalten und bewegen können, statt nur auf ihre Pritschen angewiesen zu sein. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf Fr. ,25,000.

Nachdem nun die sämtlichen Arbeiten soweit vorgeschritten waren, daß sich ein sicherer Überblick über die Gesamtkosten gewinnen ließ, ergab sich, daß auf den Bauten keine Ersparnisse gemacht werden konnten, aus denen etwa die Kosten für die hiervor erwähnten Mehrarbeiten bestritten werden könnten, sondern daß sich die Gesamtkosten auf Fr. 1,185,000 belaufen werden. Auch unsere anfängliche Annahme, daß aus dem Kredite für Verstärkung der Bnceinten von Savatan und Dailly ein erklecklicher Beitrag für Verminderung dieser Kredit-Überschreitung erhältlich sein werde, hat sich nicht erfüllt. Es muß also für die Mehrkosten von Fr. 200,000 ein Nachkredit verlangt werden.

Von diesen Fr. 200,000 entfallen : Fr. 85,000 auf den Umstand, daß dör erste Kredit von Fr. 800,000 zu klein bemessen war; Fr. 70,000 auf die stärkere Eindeckung einer Kaserne auf Savatan ; Fr. 25,000 auf die Erstellung eiserner Pritschen ; und weitere 20,000 auf diverse kleinere Mehrarbeiten und Kostendifierenzen der Bauausführung gegenüber den Ansätzen des Voranschlages.

Die Unterkunftsräume werden dann aber, sowohl bezüglich ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Beschießung, als auch bezüglich ihrer Wohnbarkeit, den vermehrten Anforderungen welche im Verlauf der Bauarbeit an dieselben gestellt werden mußten, voll und ganz genügen.

Schließlich bemerken wir, daß eine Überschreitung der für die Erstellung der Unterkunftsräume bisher bewilligten Kredite noch nicht stattgefunden hat, da uns für dieses Jahr immerhin noch Fr. 145,000 zur Verfügung blieben. Allein ohne Bewilligung des Nachkredites von Fr. 200,000 werden die notwendigeu Arbeiten nicht zu Ende geführt werden können.

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Wir empfehlen Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses, und benützen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. Februar 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Nachkredites für die Vollendung der Unterkunftsräume in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates, vom 26. Februar 1901, beschließt: Art. 1. Behufs Vollendung der durch Bundesbeschluß vom 9. Dezember 1898 bewilligten Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice wird dem Bundesrat ein Nachkredit von Fr. 200,000 gewährt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für Vollendung der Unterkunftsräume in den Befestigungsanlagen bei St.

Maurice. (Vom 26. Februar 1901.)

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27.02.1901

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