602 als II. Sektionschef beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit: Herr Dr. Jon Pinösch, von Ardez und Fetan (Graubünden), in Bern.

Dem Bücktrittsgesuch des Herrn Werner Trechsel, I, Sektionschef bei der Generaldirektion PTT, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf 1. Januar 1943 entsprochen.

Dem Kanton Waadt wird für die Erstellung einer Sennhütte in der Gemeinde Planches-Montreux ein Bundesbeitrag bewilligt.

Dem zum Honorargeneralkonsul von Costa Bica in Lugano, mit Amtsbefugnis über den Kanton Tessin, ernannten Herrn Georges Dreyfus wird das Exequatur erteilt.

Dem an Stelle des Herrn Luigi Sabetta zum Berufsvizekonsul von Italien in Neuenburg, mit Amtsbefugnis über den Kanton Neuenburg, ernannten Herrn Gianfranco Pompei wird das Exequatur erteilt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bezug der Bureaubauten im Marzili Bern.

Nachdem die Bureaubauten programmgemäss fertiggestellt sind, werden einzelne Sektionen oder Teile von solchen des Kriegs-industrie- und -ArbeitsAmtes ab 29. September 1942 dorthin umziehen. Der Bezug der neuen Bäumlichkeiten ist wie folgt geordnet: 29. und 80. September 1942 Bureau für Bauwirtschaft von Monbijoustrasse 34, Schwarztorstrasse 61 und 71 a.

2. Oktober 1942 Sektion für Baustoffe von Gutenbergstrasse 1.

3. Oktober 1942 Ein Teil der Sektion für Chemie und Pharmazeutika von Falkenplatz 18 und Schauplatzgasse 33.

5. Oktober 1942 Sektion für Elektrizität von Bollwerk 27.

5. Oktober 1942 Exporten- und Eetursbureau der Sektion für Kraft und Wärme von Neuengasse 8.

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6. Oktober 1942 Kontrollbureau für Gummibereifung von Wallgasse 8 und Pavillonweg 10.

8. Oktober 1942 Bureau für Altstoffwirtschaft von Schauplatzgasse 85, Zeughausgasse 26 und Gartenstrasse 1.

Die Bureaux der genannten Sektionen bleiben während den Umzugstagen für jeglichen Verkehr geschlossen.

Die neue Telephonnummer für alle Dienstzweige in den Bureaubauten ist Nr. 2 06 51.

Der Zugang zu den Bureaubauten für die Besucher ist Marzilistrasse 50.

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Zentralstelle für Kriegswirtschaft.

Patentierung von Grundbuchgeometern.

Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden: Ackermann, Hans Rudolf, von Hendschiken, Buser, Max Eudolf, von Niedererlinsbach (Solothurn), Durgniat, Marcel Robert, von Ormont-Dossons, Fessier, Werner, von Wallisellen, Forni, Luigi Arnaldo, von Airolo, Hofmann, Hans Albert, von Bertschikon, Kämpfer, Hans, von Oeschenbach, Neugebauer, Hans Werner, von Basel, Pastorelli, Eoberto, von Crana, Peitrequin, Paul Henri, von Romanel s. Lausanne, Seeberger, Ernst Wilhelm, von Zürich, Sennhauser, Werner, von Herrliberg, Sommer, Otto, von Sumiswald, Thorens, Hermann, von Concise, Ulrich, Josef Dominik, von Arth, Vallotton, Alfred Henri Johan, von Vallorbe, Weissmann, Karl, von Zürich, Werten, Theodor, von Wiler (Wallis).

Den Herren Sennhauser, Ulrich und Weissmann wird die Patenturkunde erst ausgehändigt, nachdem sie weitere zwei Monate Praxis zur Erfüllung der durch das Prüfungsreglement vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit absolviert haben.

Bern, den 25. September 1942.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

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Urteilseröffnung, Dem Bächler Cölestin, des Ulrich und der Christine Brügger, geboren 26. Januar 1906, von Eechthalten, wohnhaft gewesen bei Ernst Fehlmann, Oftringen (Aargau), zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit eröffnet, dass die erste strafrechtliche Kominission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in ihrer Sitzung vom 22. August 1942 in Eheinfelden erkannt hat: 1. Die dem Cölestin Bächler, vorgenannt, mit Urteil des Einzelrichters der ersten strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 30. Mai/11. Juni 1941 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in zwei Tage Haft umgewandelt 2. Die Kosten des Umwandlungsverfahrens, umfassend eine Gerichtsgebühr von Fr. 10 und die Kanzleiauslagen von Fr. 7.10, werden dem Cölestin Bächler, vorgenannt, auferlegt.

Die schriftliche Begründung dieses Entscheides liegt in der Kanzlei der ersten strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Schanzenstrasse 17 in Bern, zur Einsichtnahme durch den Beschuldigten auf.

Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit der Eröffnung des Urteils die Entscheidung der strafrechtlichen Eekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes verlangen kann. Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes einzureichen.

Bern, den 23. September 1942.

3586

Im 'Namen der ersten strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volksivirtschaftsdepartementes: Der Präsident: Der Sekretär: 0. Peter.

Kehrli,

Urteil.

Durch die 8. strafrechtliche Kommission wurde am 11. September 1942 i. S. Meier Alfred, deutscher Eeichsangehöriger, geb. 1915, Landwirt, wohnhaft gewesen Salinenstrasse, Eiburg (Aargau), zurzeit unbekannten Aufenthalts, folgendes Urteil gefällt: Alfred Meier wird der fahrlässigen Widerhandlung gegen eine auf Grund von Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 1. Oktober 1940 über die Aus-

605 dehnung des Ackerbaues erlassene Einzelverfügung der Gemeinde Möhlin (Kt. Aargau), begangen durch Nichterfüllen der Anbaupflicht in der Anbauperiode 1940/41, schuldig erklärt und in Anwendung von Art. 15 des obgenannten Bundesratsbeschlusses in contumaciam verurteilt zu Fr. 700 Busse, Fr. 120 Urteilsgebühr, Fr. 36.25 Verfahrenskosten (bestehend aus Fr. 25 Zeugenentschädigung, Fr. 3.40 eidgenössischen Auslagen, Fr. --. 80 Portoauslagen, Fr. 4.65 Anteil Kanzleiauslagen, Fr. 2.40 Anteil Saalentschädigung) sowie den Kosten der Urteilspublikation im Bundesblatt.

Basel, den 22, September 1942.

Der Sekretär der 8. strafrechtlichen Kommission:

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Dr. Hans Rudolf Ganz,

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

Ausgabe von Juli 1942.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden :

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto III 233 80

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1942

Année Anno Band

1

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20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.10.1942

Date Data Seite

602-605

Page Pagina Ref. No

10 034 773

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