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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 19. Februar 1901.)

Dem Kanton Uri wird an die auf Fr. 18,500 veranschlagten Kosten für Uferschutzbauten am Kerstelenbach im Dorfe Amsteg ein Bundesbeitrag bewilligt von 40 %, bis zum Maximum von Fr. 7400.

(Vom 21. Februar 1901.)

Herr John Gr. A. L e i s h m a n , außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten Amerikas, hat dem Herrn Bundespräsidenten sein Abberufungsschreiben überreicht.

(Vom 22. Februar 1901.)

Es werden ernannt: Zum Stellvertreter des Oberauditors: Oberst Leo W e b e r in Lausanne, zur Zeit Präsident des Militärkassationsgerichts.

Zum Präsidenten des Militärkassationsgerichts: Oberstlieutenant Albert S c h n e i d e r in Hottingen, bisher erster Richter des Militärkassationsgerichts, unter gleichzeitiger Beförderung zum Obersten im Justizstab.

Als Richter im Militärkassationsgerichte an erste Stelle : Oberstlieutenant Charles L a r d y in Paris, bisher zweiter Richter; an zweite Stelle : Oberstlieutenant Gottlieb L e n z in Bern, bisher dritter Richter; an dritte Stelle: Oberst Charles Boi ce au in Lausanne, bisher vierter Richter ; an vierte Stelle : Major Alfred M a r t i n in Genf, bisher erster Suppléant.

Der Bundesrat hat die mechanische Schreinerei des Johann Kunz in Zürich III als zur Zeit des dem Fritz S c h o c h in Adliswil daselbst zugestoßenen Unfalls (27. April 1900) den Bestimmungen der eidgenössischen Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen erklärt, und zwar mit folgender Begründung:

450 Wie sich aus den Akten ergiebt, waren in der Schreinerei des Johann Kunz von Ende November 1899 bis Mitte März 1900 bei Motorbetrieb mehr als fünf Arbeiter thätig; es hätte also das Geschäft schon damals in die Fabrikliste eingetragen werden sollen, wenn die Behörden von diesen Betriebsverhältnissen Kenntnis gehabt hätten. Diese Eintragung wäre zweifellos auch noch am 27. April 1900, dem Tage des dem Fritz Schoch zugestoßenen Unfalles, rechtskräftig gewesen, da gemäß bisheriger Praxis Streichungen von der Fabrikliste nur dann verfügt werden, wenn die Arbeiterzahl während längerer Zeit unter der von den bestehenden Vorschriften geforderten geblieben ist (vgl. Bundesratsbeschluß vom 5. Februar 1899, Kommentar Seite 33).

Das Arbeiterpersonal der Schreinerei des J. Kunz besteht aus Werkstättearbeitern und sogenannten ,,Anschlägern", welch letztere insbesondere in Neubauten beschäftigt sind. Diese ., Anschläger" sind ebenfalls als Arbeiter des Etablissements Kunz zu betrachten, so gut wie die Monteure einer Maschinenfabrik zum Personal derselben gerechnet werden. Wenn gemäß Bericht des Fabrikinspektors der Firmainhaber Kunz die Zulässigkeit dieser Annahme bestreitet und behauptet, die Anschläger seien selbständige Unternehmer, haben eigenes Werkzeug, stellen nach Belieben Gehülfen an, mit denen sie den Lohn vereinbaren, und es bestehe auch keine Kündigung zwischen ihnen und den Schreinermeistern, so kann ihm entgegengehalten werden, daß auch bei ändern Industrien dieselben Arbeiterverhältnisse, wie die soeben geschilderten, herrschen, und daß der übrigens nicht erwiesene Verzicht auf jede Kündigungsfrist ebensogut eine mißbräuchliche Mißachtung der gesetzlichen Vorschriften bedeuten kann. Wenn Herr Kunz ferner behauptet, daß die Anschläger sogar für mehrere Arbeitgeber zugleich Arbeiten übernehmen, so führt er als Beweis nur seine eigene Geschäftspraxis an, die von der allgemeinen Erfahrung, wie sie z. B. das Fabrikinspektorat gemacht hat, nicht unterstützt wird.

Es ist also anzunehmen, daß die sogenannten Anschläger bei der Berechnung der Arbeiterzahl in der mechanischen Schreinerei des J. Kunz mit in Betracht zu ziehen seien. Desgleichen ist auch der Sohn Kunz, der im Geschäft als Maschinist thätig ist, bei Ermittlung der Arbeiterzahl mitzuzählen (vgl. Bundesratsbeschluß vom 17. Februar 1893, Kommentar Seite 40).

451 (Vom 26. Februar 1901.)

Der Bundesrat hat für die am 18. März 1901 beginnende Fortsetzung der ordentlichen Wintersession der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgestellt: Wahlaktenprüfung.

a. Geschäftsverkehr zwischen den eidgenössischen Räten.

b. Nationalratsreglement.

c. Ständeratsreglement.

Erleichterung der Einbürgerung.

Revision des Art. 32bis der Bundesverfassung.

Polytechnikum, Witwen- und Waisenkasse.

Korrektion der Biber.

Meteorologische Centralanstalt, Kredit.

Abänderung des Art. 67 des Bundestrafrechts.

Haftpflicht der Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen (Motion Brenner).

v. Salis, II. Auflage des Bundesrechts.

Rekurs der Zürcher Regierung (Kochfettfabrikanten).

Rekurs Jahn.

Rekurs Suter.

Rekurs Rupp.

Begnadigungsgesuche : a. Baumberger.

b. Bonomi.

c. Schwarb.

d. Breitenmoser.

e. Dietrich.

f. König.

Schutz des gewerblichen Eigentums.

Elektrische Beleuchtung in Thun, Ergänzung.

Militärpflichtersatz.

» Militär Versicherung.

Entschädigungsbegehren Killer.

Rekurs Martig-Golay.

Postulat betreffend Herabsetzung der Einheitspreise.

Organisation des Militärdepartements.

St. Maurice, Vollendung der Unterkunftsräume.

Andermatt, Kasernenbauten.

Bankgesetz.

Nachtragski edite pro 1901, I. Serie.

Rechnungskammer.

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Lohnzahlung; Arbeitszeit an Samstagen; internationaler Arbeiterschutz.

Gesuch von Züudholzfabrikanten.

Eisenbahngeschäfte : a. Meiringen-Hasliberg.

b. Bière-Apples-Morges.

e. Saignelégier-Glovelier.

d. Samaden-Campocologno.

Postulat betreffend Unterstützung der Nebenbahnen.

Arbeitszeit beim Betriebe der Transportanstalten.

Tarifgesetz.

Beschwerde der Zürcher Behörden.

Rekurs der Nordostbahndirektion betreffend zweite Geleise.

Rekurse betreffend Nebenbahnen.

Budget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1901.

Zeitungstransporttaxe.

Zollgebühr auf ausländischen Postpaketen.

Postgebäude in Chur.

Eingabe -betreffend Vollzug des Besoldungsgesetzes.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Elektrische Anlagen.

Motion Baidinger.

Motion Hirter.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

Major Adolf D u e r e y in Vouvry, bisher Kommandant des Füsilierbataillons Nr. 104, Landwehr I. Aufgebot, wird zum Bataillon Nr. 104, II. Aufgebot, versetzt, und dem bisherigen Kommandanten dieses Bataillons, Major Jules de T o r r e n t e in Sitten, wird das Kommando des Bataillons Nr. 104, Landwehr 1. Aufgebot, übertragen.

453 ""Wahlen.

(Vom 22. Februar 1901.)

Departement des Innern.

Mitglied der Kommission für die Fachprüfungen für Ärzte in Genf: Prof. Dr. Hektor Christiani, in Genf.

Baudirektion.

Hauswart im Bundeshaus Westbau: Fritz Müller-Steiner, von Hasle bei Burgdorf, Zugführer der Bmmentbalbahn.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Contrôleur beim Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof : Johann Schwarz, von Buchs, Kontrollgehülfe.

Post- tmd Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Herisau : G. Künzle, von Kappel (St. Gallen), Postaspirant in St. Gallen.

(Vom 26. Februar 1901.)

Militärdepartement.

Instruktor I. Klasse der Kavallerie:

Oberstlieutenant T. de Loys, Kommandant der Kavalleriebrigade I.

Trompeterinstruktor der II. Division : Korporal Albert Miéville, von Essert-Pittet, mit Beförderung zum Adjutant-Unteroffizier.

454 Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kanzlist II. Klasse der Handelsstatistik : Emil Trog, von Ölten.

Einnehmer beim Nebenzollamt in Chêne (Genf): Benedikt Joß, von Gümligen (Bern), bisher Einnehmer beim Nebenzollamt Chancy.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich:

Paul Debrot, von Brot (Neuenburg), Postaspirant in Schwyz.

Walter Frischknecht, von Schwellbrunn (Appenzell A.-Rh.), Postaspirant in Basel.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Großdietwil : Witwe Josepha Marie Steffen, von Großdietwil (Luzern).

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