658

das Dienstbüchlein, ein ärztliches Zeugnis mit besonderer Begutachtung der Hör- und Sehorgane, allfällige Eeferenzen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungslrande und Arithmetik erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung zum Zolldienst.

Die Anstellung erfolgt für eine Probezeit von 12 Monaten als Zollaspirant.

Während dieser Zeit beträgt das Gehalt Fr. 265 beziehungsweise Fr. 274 pro Monat je nach Dienstort, zuzüglich Teuerungszulage und Ortszuschlag, wo solcher in Frage kommt. Nach Ablauf des Aspirantenjahres kann die Wahl zum Zollbeamten II. Klasse erfolgen, sofern Leistung und Verhalten befriedigt haben und keine weiteren Hinderungsgründe vorliegen. Auf Probe eingestellte Bewerber, die infolge Nichteignung während oder nach Ablauf der Aspirantenzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf besondere Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für Zollbeamte II. Klasse beträgt Fr. 3356 beziehungsweise Fr. 3456 pro Jahr je nach Dienstort, zuzüglich Teuerungszulage und der Ortszuschläge, soweit solche in Frage kommen. Bewerbern, die sich neben bestandener schweizerischer Maturitätsprüfung über ein abgeschlossenes akademisches Fachstudium, den Besitz eines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule oder über besondere Fähigkeiten und Leistungen ausweisen, kann die Anfangsbesoldurig angemessen erhöht werden.

Bern, den 25. Oktober 1942,

Eidgenössische Oberzolldirektion.

3630

# S T #

Wettbewerb- andStellenansschreibnngen, sowie Anzeigen.

Zitation.

Frau Marie Frick geb. Kalt, Angestellte in Altdorf, von Leuggern (Kanton Aargau), als Klägerin, Simon Frick, zur Zeit unbekannten Aufenthaltsortes und ausgewiesen, von Balzers (Lichtenstein), als Beklagter,

659 werden hiemit auf Samstag, den 14. November 1942, eventuell zum zweiten Vormittlervorstand auf Samstag, den 21. November 1942, je nachmittags 2 Uhr, ins Gemeindehaus Altdorf (1. Stock) vor unterzeichnetes Vermittleramt geladen zur Vermittlungsverhandlung über folgendes Rechtsbegehren: 1. Es sei die zwischen den Streitparteien am 25. April 1925 geschlossene und am 17. Februar 1942 getrennte Ehe gänzlich zu scheiden.

2. Es sei das der Ehe entsprossene Kind Gertrud Frick der Klägerin endgültig zuzusprechen.

3. Es habe der Beklagte der Klägerin monatliche Unterstützungsbeiträge nach richterlichem Ermessen zu leisten.

Alles unter Kostenfolge für den Beklagten.

Altdorf (Uri), den 22. Oktober 1942.

3640

Vermittleramt Altdorf: Jos. Zberg.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1937) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält : 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überbück und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und WaDis sind sio in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Ep. Porto).

76« Postoheokkonto III 238 Drncksachenbureau der Bundeskanzlei.

660

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst o Textbände mit über 5000 Seiten und einen Register band. Es kostet Fr, 127. --.

' Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Pro!. Dt. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das · Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die ßände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

89

Verlag Hubcr & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

661

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

Ausgabe von Juli 1042. ---- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departements, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 5O Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto III 238 80

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine neue

Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 Über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1940 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchführungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Postcheckkonto III 233.

766

Drucksachenbureau

der Bundeskanzlei.

662

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Magazine in der Urschweiz.

Über die Zimmerarbeiten für die Gestelle zu den Magazinen In der Urschweiz wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare können ab 29. Oktober 1942, je vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf dem Bureau der Bauleitung der eidgenössischen Bauinspektion Zürich (Hrn. Ochsenbein) in der Munitionsfabrik Altdorf eingesehen bzw.

bezogen werden. Am 6. November 1942 von 10 bis 16 Uhr wird ausserdem ein Beauftragter der eidgenössischen Baudirektion anwesend sein und nähere Auskunft erteilen.

Es können nur schweizerische Bewerber berücksichtigt werden.

Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot (Ur Gestelle Urschweiz" bis und mit dem 18, November 1942 franko einzusenden an die 3640

B e r n , den 26. Oktober 1942.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Bundesgericht, Kanzleidirektion

Chef des Weibeldienstes

Bundesgericht, Kanzleidirektion

Gerichtsweibel, evtl. Weibeigehilfe

Erlordernisse

Besoldung Fr. '

Anmeldungstermin

Gute Schulbildung, Be21. Nov.

3916 herrschung der deutschen bis 1942 und französischen Sprache, 7228 Erfahrung im Weibeldienst (2.).

Für den Fall, dass die Stelle durch Beförderung besetzt wird, wird folgende Stelle ausgeschrieben: 3456 Gute Schulbildung, Be21. Nov.

herrschung der deutschen bis 1942 und der französischen 6400 Sprache; Maschinenbzw.

schreiben; gute Er2904 scheinung, Militärbis 4560 (2.).

tauglichkeit Die Kandidaten haben anzugeben, ob sie sich nur um eines oder mehrere der drei ausgeschriebenen Ämter bewerben.

Waffenchef I. Sektionschef der Genietruppen der Abteilung für Genie Dienstantritt 1. Januar 1943.

Dipl. Ingenieur, Instruktionsoffizier der Genietruppen. Erfahrung als Schulkommandant

9712 bis 13 024

10. Nov.

1942

(1-)

663 Anmeldestelle (do. Flieger- und Flab. -Truppen, Feldpost

Kdo. Flieger- und Flab. -Truppen, Feldpost

Vakante Stelle

Erfordernisse

Instruktionsoffizier Hauptmann der Fliegerder Fliegertruppe truppe. Dienst als Instruktionsaspirant der Fliegertruppe Techniker I. Kl.

1

Offizier, diplomierter Elektroingenieur oder Elektrotechniker mit spezieller Kenntnis der Schwachstromtechnik. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

6584 bis 9896

3. Nov.

1942

5296 bis 8608

Adjunkt der eidg. ; Offizier. Erfahrung im 4192 Zeughausverwaltung Dienste der Verwaltung.

bis 7604 II. Kl. Zürich Kenntnis des Kriegsmaterials. Sprachkenntnisse: Deutsch und Französisch Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

KriegsmaterialVerwaltung, Bern

Gute Allgemeinbildung und gründliche Kenntnisse des Verwaltungsbetriebes. Vertrautheit mit dem Rechnungswesen. Eignung als Vorgesetzter und Befähigung zar Leitung des administrativen und kommerziellen Dienstes. Muttersprache deutsch oder französisch und Kenntnisse der übrigen Amtssprachen. Tüchtiger Offizier oder höherer Unteroffizier Die Stelle wird durch Beförderung besetzt.

6584 bis 9896

Kontrolleur beim Die Bewerber müssen Hauptzollamt mindestens den Grad eines Chiasso-staz.-P. V.

Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5664 bis 8976

Direktion der Eidg. Landestopographie Wabern/Bern

Zollkrelsdlrektlon In Lugano

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Dienstchef

Juristische Mitarbeiter

Abgeschlossene Hochschulbildung mit praktischer Erfahrung.

Muttersprache deutsch.

*) Nach Übereinkunft. -- Provisorische Anstellung.

Telegraphenund Telephonabteilung

I. Sektionschef bei Kenntnis des ober- und der TT-Abteilung der unterirdischen Linienbaues Generaldirektion PTT

(1-) 30. Nov.

1942

(3.)..

17. Nov.

1942

(2.).

7. Nov.

1942

(1.)

22. Nov.

1942

(2.).

*)

9712 bis 13024

7. Nov.

1942 (D

664

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1943 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

.Es können nur Schweizerbürger, die am 1.Mai 1943 nicht unter 17 und nicht über 25 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eiae gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 22. November 1942 an eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Militärdienstpflichtige Bewerber haben der Anmeldung aucb das Dienstbüchlein beizulegen.

B e r n , im Oktober 1942.

3640

(2),

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.10.1942

Date Data Seite

658-664

Page Pagina Ref. No

10 034 782

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.