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Bundesblatt

94. Jahrgang.

Bern, den 19. Februar 1942.

Band I.

Erscheint in der Segel alle 14, Tage. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampft & Cie. in Bern,

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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 3. Mai 1942 über das Volksbegehren für die Reorganisation des Nationalrates, (Vom 6. Februar 1942.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung: 1. dass 75 740 stimmberechtigte Schweizerbürger das Begehren um Eevision der Art. 72, 78 und 75 der Bundesverfassung (Reorganisation des Nationalrates) gestellt haben; :2. dass somit den Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Abänderung der Bundesverfassung gemäss Art. 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, Genüge geleistet ist; 3. dass die Bundesversammlung am 24. September/4. Dezember 1941 beschlossen hat, das Begehren der Abstimmung des Volkes und der Kantone mit dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten, beschliesst:

Art. 1.

Das Volksbegehren betreffend die Reorganisation des Nationalrates ist der Abstimmung des Volkes und der Stände zu unterbreiten.

Art. 2.

Diese Abstimmung findet im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft am 8. Mai 1942 und, wo nötig, am Vortage statt.

Bundesblatt.

94. Jahrg.

Bd. I.

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Art. 8.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen..

Art. 4.

Die amtlichen Sendungen der Abstimmungsvorlagen und Stimmzettel sind bis 60 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg von der Bestellgebühr befreit.

Art. 5.

Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei, sind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungenüber handbediente Zentralen hergestellt werden.

Art. 6.

Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen-;, und in das Bundesblatt aufzunehmen.

Bern, den 6.Februar 1942.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Etter.

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Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 3. Mai 1942 über das Volksbegehren für die Reorganisation des Nationalrates. (Vom 6. Februar 1942.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.02.1942

Date Data Seite

73-74

Page Pagina Ref. No

10 034 661

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