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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesell Schäften und fremden Asyle im Auslande für das Jahr 1941.

(Vom 23. März 1942.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit wie üblich über die ini vergangenen Jahre von Schweizerischen Hilfsgesellschaften und Heimen sowie von fremden Asylen und Spitälern im Auslande zugunsten unserer hilfsbedürftigen Landsleute entfaltete Tätigkeit sowie über die unter eine Anzahl dieser Anstalten verteilten Beiträge Bericht zu erstatten.

Aus der nachfolgenden Übersicht geht hervor, dass uns für den genannten Zweck, gleich wie im Vorjahr, Fr. 76 325 zur Verfügung standen, und zwar ontfielen auf Leistungen des Bundes. .

der Kantone Total

Fr, 45000 » 31 325 Fr. 76 325

Aus diesen Krediten wurden ausgerichtet : 1940

an schweizerische Hilfsgesellschaften an Schweizerheime an fremde Asyle und Spitäler Total

1941

Fr. 52 175 » 17 325 » 6 825

Fr. 50 705 » 18 585 » 7 085

Fr^76j25

Fr. 76325

Von insgesamt 180 schweizerischen Hilfsvereinen und Heimen sind uns bis Ende des Jahres 1941 164 Berichte zugegangen. 72 Werke haben zugunsten weniger bemittelter Vereine auf die Zuerkennung eines Beitrages verzichtet.

Infolge der erschwerten Postverbindungen ist uns eine Anzahl Berichte -- namentlich aus überseeischen Ländern -- entweder gar nicht oder erst mit grosser Verspätung zugekommen.

211 Wie sehr die Hilfe der Heimatbehörden von den unter der Ungunst der Zeit leidenden Hilfsvereinon geschätzt wird, geht aus einem Berichte eines Schweizervereins in Frankreich hervor, der uns folgendes schreibt: «In diesen Zeiten des wirtschaftlichen Umbruchs, der Arbeitslosigkeit und der Einschränkung in allen Dingen, die das Leben unserer Landsleute aufs äusserste erschweren, wird die Unterstützung des Bundes und der Kantone doppelt geschätzt. Wir möchten denn auch nicht unterlassen, Ihnen unseren herzlichen Dank für Ihre unschätzbare Hilfe zum Ausdruck zu bringen, die uns die Erfüllung unserer Aufgabe in so grossem Masse erleichtert.» Wir werden auch in diesem Jahre unser möglichstes tun, um den Schweizerischen Hilfsvereinen und Heimen im Ausland nach Massgabe der uns eingeräumten Kredite beizustehen. Wegen der Kriegsausweitung wird sich vielerorts die Notlage unserer Landsleute ini Auslande noch mehr verschärfen, und wir wären Ihnen daher äusserst dankbar, wenn Sie in Ihren Voranschlägen für das laufende Jahr diesen Verhältnissen Rechnung tragen und uns in der bisherigen Weise in unserem gemeinsamen Hilfswerke unterstützen wollten.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 28. März 1942.

Eidgenössisches Politisches Departement : Pilet-Golaz.

Beilage : l Verzeichnis.

212 Beiträge der Kantone zugunsten der schweizerischen Wohltätigkeitsgesellschaften und Asyle im Auslande Zürich

.

.

Uri

Obwalden Nidwalden

·

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land

. . . . . . .

.

.

*

.

.

. .

. . . .

Schaffhausen

Appenzell A -Rh.

· Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau .

.

Tessin .

.

Waadt Wallis . .

.

Neuenburg Genf . .

. .

.

.

.

. ' .

.

.

.

Total

Beiträge für

1940

1941

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1 000 2000 1 000 700 700 150 2500 1 000 2400 1200 1 500 1 500 300

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1 200 1 500 1 500 300

500 31 325

500 31 325

213 Angaben über die schweizerischen Hilfsgesellschaften, gemäss den übermittelten Abrechnungen

1939

1940

1. Gesamtzahl der Vereine, die Abrechnung übermittelt haben . . . .

151

157

2. Zahl der Vereine, von denen keine Abrechnungen eingetroffen sind . .

21

16

3. Zahl der Vereine, die auf einen Beitrag verzichtet haben

68

70

4. Gesamtvermögen der Vereine, die Abrechnungen übermittelt haben .

5. Gesamtsumme der von diesen Vereinen gewährten Unterstützungen .

Rechnungsjahre

Fr. 3 463 585 Fr. 3 992 527

,

6. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnungen unterstützten Werke .

7. Total der den su 6 erwähnten Vereinen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

Bundesblatt.

94. Jahrg. Bd. I.

Fr.

525602

699 320

82

87

52175 Fr.

50 705

17

214 Angaben über die schweizerischen Heime und Asyle, gemäss den Ton ihnen übermittelten Abrechnungen

1939

1940

1. Gesamtzahl der Heime und Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

5

5

2. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnung unterstützten Anstalten. . .

5

.5

3. Gesamt vermögen dieser Anstalten .

Fr. 355 106

Fr. 312 658

4. Gesamtverpflegungskoste der Pensionäre dieser Anstalten . .

52843

46300

5. Gesamtbetrag der diesen Anstalten gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

17325

18585

Rechnungsjahre

Angaben über die fremden Asyle, gemäss den von Ihnen übermittelten Abrechnungen

1989

1910

1. Zahl der Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

21

21

2. Zahl der unterstützten Asyle

23

23

Rechnungsjahre

3. Mutmasslicher Betrag, der den Asylen dadurch entgangen ist, dass sie Schweizerbürger unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen verpflegt haben ,

Fr. 59 452

4. Gesamtbetrag der den Asylen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

6825

Fr. 22 067*) 7035

*) Leider waren die diesbezüglichen Angaben nicht von allen Werken erhältlich.

215

NachLändern geordnete statistische Angaben betreffend die schweiz.Hilfsgesellschafteundnnd Helme Im Mande.

Ansässige Schweizer

Länder

, (Afrika) . . .

Dänemark Deutschland (inkl. Danzig und Oesterreich) . .

Frankreich

. . . . .

(Afrika) . .

(Elsass) . .

Grossbritannien . . . .

, (Kanada) (Asien) .

,, (N'seeland u. Australien) (Afrika).

Italien Niederlande ,, (Indien) . .

Spanien Vereinigte Staaten . , , ,, (Philippinen) Bolivien

. . . ,

Chile Kolumbien Kuba . .

Peru.

. . .

.

Salvador China Iran

. ·

5000 210 230 52500 240 80000 4410 270 17000 5200 720 1900 2010 16650 320 1380 590 430 1000 220 2500 620 44000 370 12000 210 4900 1460 230 450 170 620 360 440 120 380 320 510 170 250 * 260 260

Vermögen Gewährte schweiz. der Schweiz.

UnterHilftHilfswerke stützungen werke Fr.

Fr.

94764 25907 4 2740 1 1 23236 2018

Zahl der

49 1 27 6 3 2 5 2 4 3 6 10 1 2 1 2 1 1 5 2 12 1 6 1 4 4 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Subventionen 3200 450

225 125

85426

14280

157 942 9301 713 3878 402 615 6484 21070 34132 249 348 357 313 1215 63017

89659 8523

25235 1025 800 1000 6300 1550

23254 26620 2478 66494 10918 1 019 638 3060 632357

3542 80342 1171 3600 9927 66916 21621 92000

147 135 93372

5071 6336

10512 3487 2453

1088 220 1135

222 730

2468

4744 70470 1824 445 371 23926 75734 310 5646

7000 1030 10722 2034 24116 1128 8178 1800 26220 2890 180 ** 3 992 527 ** 699 32

800 5050 700 100 1000 100 750 6000 250 500

1200

69290

* Die obigen Zahlen sind der Statistik vom Frühjahr 1941 entnommen.

**TCsfehlen die Berichte von 161Vereinen, so dass die obigen Angaben nicht vollständig sind.

AU Basis für die Berechnunng der Unterstützungen und Vermögenswerte wurde auf den Umrechnungskurs abge stellt, der auf den Abrechnungen der Hilfsvereine auf3250 geführt worden ist.

216

Prämiierung von militärtauglichen, für den Reitdienst geeigneten Pferden.

Die Prämiierung von militärtauglichen, für den Reitdienst geeigneten Pferden der Inlandzucht findet im Jahre 1942 wie folgt statt: Freiburg Les Grandes Places Montag, 30. März, 11.00 Uhr Avenches. . . . . . Haras fédéral Montag, 30. » 15.00 » Palézieux Place de la gare Dienstag, 31. » 8.10 » Bulle Place du Marché Dienstag, 31. » 11.00 » Châteaux-d'Oex. . . Place du Marché Dienstag, 31. » 16.00 » Algie Place des concours fédéraux de chevaux Mittwoch 1. April, 9.00 » Le Sépey Place de la gare Mittwoch, l. » 12.45 » Lausanne. . . . . . Comptoir Mittwoch, 1. » 16.00 » Genf Arsenal Donnerstag, 2. » 8.00 » Nyon Place des concours fédéraux de chevaux Donnerstag, 2.

10.00 » Yverdon . . . . . . Place du Marché Donnerstag, 2. » 15.00 »> Kerzers Bahnhof Montag, 6. » 10.80 » Neuenbrug Place de la gare Montag, 6. >> 14.00 » La Chaux-de-Fonds . Place de la gare Montag, 6. » 18.00 » Saignelégier. . . . . Halles du marchéconcours Dienstag, 7. » 9.00 » Pruntrut Place des concours fédéraux de chevaux Dienstag, 7.

14.80 » Delsberg . . . . . . Place des concours fédéraux de chevaux Mittwoch, 8.

8.00 » T r a m e l a n . . . . . . Place des concours fédéraux de chevaux Mittwoch, 8.

13.00 » Tavannes Arsenal Mittwoch, 8.

15.00 » Lyss.

Zeughaus Donnerstag, 9.

8.15 » Solothurn Eossmarkt Donnerstag, 9.

13.30 » Niederbipp Bahnhof Donnerstag, 9.

16.30 » Huttwil eidgenössischer Pferdeschauplatz Freitag, 10.

8.30 » Herzogenbuchsee . . Bahnhof Freitag, 10.

14.00 » Zofingen beim Bahnhof Montag, 13.

13.45 » Liestal Kaserne Montag, 13.

16.45 » Schottland Marktplatz Dienstag, 14.

7.45 » Brugg Marktplatz Dienstag, 14.

11.00 » Winterthur Kasernenstallungen Dienstag, 14.

15.45 » Weinfelden Marktplatz Mittwoch, 15.

8.30 » Borschach beim Bahnhof Mittwoch, 15.

12.80 » Altstätten Bahnhof SBB Mittwoch, 15. » 15.00 » 1 !

1

217 Buchs Landquart Wädenswil Einsiedeln Schwyz Zug Samen Bern Schüpfheim Langnau i. E Thun Burgdorf

beim Bahnhofplatz eidgenössischer Pferdeschauplatz Bahnhofplatz Klosterhof beim Bahnhof SBB Stierenmarkt Viehschauplatz Tierspital eidgenössischer Pferdeschauplatz eidgenössischer Pferdeschauplatz alte Eegie Schützenmatte

Mittwoch,

15. April, 17.00 Uhr

Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Freitag, Freitag, Freitag, Montag,

16.

16.

16.

17.

17.

17.

20.

» » » » » » »

7.45 11.80 14.00 8.15 10.00 15.00 14.00

» » » » » » »

Dienstag,

21.

»

8,00

»

Dienstag, 21.

Dienstag, 21.

Mittwoch, 22.

» » »

11.00 15.00 8.80

» » »

Die konkurrierenden Pferde müssen zur festgesetzten Zeit auf dem Schauplatz sein. Verspätet aufgeführte Pferde werden nicht prämiiert.

Pferde, die wegen Militärdienst nicht aufgeführt werden können, sind unter Beigabe des Abstammungsscheines dem zuständigen Pferdestellungsoffizier bis am 25. März 1943 zu melden.

Für die Prämiierung gelten gemäss Bundesratsbeschluss vom 8. Dezember 1989 und Verfügung des eidgenössischen MÜitärdepartementes vom 7. September 1940 im besondern folgende Bestimmungen (Auszug): 1. Für jedes im Inland geborene und aufgezogene militärtaugliche und für den Eeitdienst geeignete Pferd wird eine einmalige Prämie von Fr. 800 ausbezahlt.

2. Für Pferde, die das vierte Altersjahr erreicht haben und durch die Prämiierungskommission als Beitpferde für den Militärdienst befunden wurden, entsteht ein Anrecht auf eine einmalige Ausrichtung der Züchterprämie.

3. Von der Züchterprämie erhalten der Züchter oder sein Eechtsnachfolger Fr. 250 und der Eigentümer des prämiierten Pferdes zur Zeit der Prämiierung Fr. 50. Andere Personen, wie z. B. die Halter der Tiere, haben keinen Anspruch auf die Prämie.

4. Es dürfen nur im Inland geborene und aufgezogene Pferde prämiiert werden, die von einem Bundeshengst oder sonst vom Bund anerkannten Hengst und von einer im Zuchtbuch .einer Pferdezuchtgenossenschaît eingetragenen Stute abstammen. Auch trächtige Stuten haben ein Anrecht auf die Ausrichtung der Züchterprämie.

5. Die Abstammung inuee durch Abgabe dos Abstainmungsscheines ausgewiesen werden. Die Ausrichtung der Züchterprämie igt auf den Abstammungsscheinen zu vermerken.

218 6. Die zu prämiierenden Pferde sollen vier Jahre und nicht mehr als sechs Jahre alt sein oder im Laufe des Jahres das vierte Altersjahr erreichen.

7. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines Reitpferdes aufweisen, korrekten Gang und gute Gliedmassen, sowie ein Stockmass von mindestens 150 cm besitzen. Pferde mit coupiertem Schweif werden ab 1. Januar 1945 nicht mehr prämiiert.

8. Die Prämiierungskommission entscheidet endgültig. Gegen ihre Entscheide ist keine Berufung möglich.

9. Jedes prämiierte Pferd wird mit Prämienbrand -- eidgenössisches Kreuz mit 2 cm langen Balken in einem Wappen -- auf der rechten Hinterbacke gekennzeichnet.

10. Prämiierte Pferde können von ihren Besitzern in den Militärdienst gegeben werden. Sie haben in Friedenszeiten, wie die Artillerie-Bundespferde, den Vorrang,

3274

Abteilung für Veterinärwesen.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

TT-Magazin- und Garagebauten in Luzern.

Es werden folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: I. a. Umgebungsarbeiten I. Teil (Erdarbeiten und äussere Kanalisation), 6. Umgebungsarbeiten II. Teil (Belagsunterbau und Beläge) Magazingebäude (Ausserordentliche Fundierungsarbeiten, Bauleitung: H. Bachmann, Ingenieur, Pilatusstrasse 20, Luzern.

II. Magazingebäude (Maurer-, Verputz-, Innere Kanalisations- und Eisenbetonarbeiten), Bauleitung: Heinrich Auf-der Maur, Architekt, Mühlenplatz 13, Luzern, HI, Garagegebäude (Erd-, Kanalisations-, Maurer-, Verputz- und Eisenbetonarbeiten, Bauleitung: Schaad & Leuenberger, Architekten, Sälistrasse 20, Luzern..

IV. Schuppen (Erd-, Maurer- und Eisenbetonarbeiten).

Bauleitung: A. Boyer, Architekt, Sälihalde 19, Luzern.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare können ab 7. April 1942 in den Bureaux der oben bezeichneten Bauleitungen eiEgesehen bzw. bezogen werden. Daselbst wird jede weitere Auskunft erteilt.

Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot TT-Bauten Luzern" bis und mit dem 21. April 1942 franko einzusenden an die

3274

B e r n , den 24. März 1942.

(1.)

Direktion der eidg. Bauten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1942

Date Data Seite

210-218

Page Pagina Ref. No

10 034 687

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