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Bundesblatt

82. Jahrgang.

Bern, den 3. Januar 1930.

Band I.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ Cie in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Tom 30. Dezember 1929.)

Dem an Stolle des zurückberufenen Herrn Robert Scaglione zum italienischen Berufsvizekonsul in Chur, mit Amtsbefugnis über den Kanton Graubünden, ernannten Herrn Giuseppe Brigidi wird das Exequatur erteilt.

(Vom 31. Dezember 1929.)

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in London hat die Regierung Grossbritanniens dem am 30. Juli 1929 zum schweizerischen Honorarkonsul in Singapore ernannten Herrn H. R. Arbenz, von Andelfingen, das Exequatur erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern : a, an die zu Fr. 142,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Rüegsau-Binzberg-Riffenloch, mit Abzweigung nach Mannenberg, in der Gemeinde Rüegsau, 25 %, im Maximum Fr. 35,500 ; b. an die zu Fr, 380,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage vom Dorfo Habkern bis zur Lombachhöhe, als I. Sektion der Wegbaute Habkern-Kemmeriboden, in den. Gemeinden Habkern und Schangnau, Amtsbezirke Interlaken und Signau, 37 1/2% im Maximum Fr. 142,500.

2. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 186,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Bergweganlage Kesselbach-Egg-Kanterweid-Munistein, in der Gemeinde Malters, 28 % im Maximum Fr, 52,080.

3. Dem Kanton Obwalden an die zu Fr. 210,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güter- und Bergweganlage Engelberg-Ober Schwand, in der Gemeinde Engelberg, 25 % im Maximum Fr. 52,500.

Bandesblatt. 82. Jahrg. Bd. I.

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4. Dem Kanton St. Gallen: a. au die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Drahtseilanlage von Gaspus nach dem Vättnerberg, in der Gemeinde Pfäfers, 50 % im Maximum Fr. 15,000 ; b. an die zu Fr. 160,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güter- und Bergweganlage Vorderdorf-Sell, in der Gemeinde Amden, 30 %, im Maximum Fr. 48,000.

5. Dem Kanton Thurgau : a. an die zu Fr. 26,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung in Haslen, in der Gemeinde Egnach, Bezirk Arbon, 25 %, im Maximum Fr. 6625 ; b. an die zu Fr. 360,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung in der Gemeinde Steckborn, 29 % im Maximum Fr. 104,400.

6. Dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 110,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung in der Gemeinde Gordevio, in Vallemaggia, 60 %, im Maximum Fr. 66,000 ; ö. an die zu Fr. 13,400 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Laufsteges über die Maggia, zwischen Aurigono und Ronchini, Gemeinde Aurigeno, Vallemaggia, 40 % im Maximum Fr. 5360; c. an die zu Fr. 85,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung in Arcegno, in der Gemeinde Losone, 59 % im Maximum Fr. 50,150; d. an dio zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Vallone del Cristallo, des Konsortiums Tre Capelle in Ambri-Piotta im Maximum Fr. 1 9,805. 80 ; e. an die zu Fr. 19,000 veranschlagten Kosten für Ergänzungsarbeiten der Lawinenverbauung und Aufforstung Frageira, des Generalpatriziates Quinto, im Maximum Fr. 12,652.20; f. an die zu Fr. 410,000 veranschlagten Kosten der Erstellung des linksseitigen Hochwasserdammes des Tessin bei Quartino, 40 % im Maximum Fr. 164,000.

7. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Wiederherstellungsarbeiten in den Bezirken Orbe, Yverdon und Grandson, 20%, im Maximum Fr. 12,000.

8. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 280,000 veranschlagten Kosten der Ausführung der L Sektion des Waldweges Moron, des Staates, 33 l/2%, im Maximum Fr. 93,333.

An Stelle des unier bester Verdankung der geleisteten Dienste zurückgetretenen Herrn Prof. Dr. Daniel Burckhardt wird als Mitglied der Gottfried Keller-Stiftung für die Dauer der laufenden Amtsperiode (bis 31. Dezember 1930) gewählt: Herr Dr. Conrad von Mandach, Direktor des Kunstmuseums in Bern.

Herr Friedrich Kàstli, von Seedorf (Bern), Konsularattaché, wird zum Berufsvizekonsul ernannt und in dieser Eigenschaft dem schweizerischen Konsulat in Leipzig zugeteilt.

Zum Delegierten des Bundesrates im ,,Conseil Central du Tourisme International"1 wird Herr Dr. Heinrich Rothmund, Chef der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, ernannt.

Als Forstingenieur II. Klasse bei der Inspektion für Forstwesen wird gewählt: Herr Forstingenieur Alfred Mathey-Doret, von Le Locle und La Brevine, provisorischer Angestellter der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen.

Als Instruktionsoffiziere der Artillerie werden gewählt: Lieutenant Obrist, Alfred, von Wallbach, InstruktionsaspirauL in Thim j Lieutenant Reinmann, Karl, von Buchs (Aargau), Instruktionsaspirant in Bülach, und Lieutenant Rünzi, Fritz, von Bözingen, in Biel, Instruktionsaspirant der Artillerie.

Als Kanzleigehilfe I. Klasse des internationalen Bureaus der Telegraphenunion wird gewählt: Herr Pierre Borei, Betriebsbeamter der Postverwaltung, von Couvet, zurzeit Aushilfsangestellter dieses Bureaus.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Eidgenössische Technische Hochschule.

Die Eidgenössische Technische Hochschule bat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Architekt.

Marais, André, ron Genf.

Stoecklin, Hans, von Basel.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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03.01.1930

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