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Schweizerisches Bundesblatt.

53. Jahrgang. II.

Nr. 14.

# S T #

3. April 1901.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1900.

H. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

Das Berichtsjahr brachte keine organisatorischen Änderungen, dagegen recht zahlreichen Personalwechsel.

Zu Anfang traten je ein Kontrollingenieur, Tarifbeamter und provisorischer Gehülfe, letzterer bei der administrativen Abteilung, neu in den Dienst des Departements zur Ersetzung der Beamten, deren Tod beziehungsweise Austritt schon im letztjährigen Bericht erwähnt war. Ferner wurde gleich im Anfang des Jahres der schon im Vorjahre entlassene Kanzlist der Departementskanzlei ersetzt. Um die Mitte des Jahres nahm der Inspektor der maschinentechnischen Sektion, der seit 1885 im Dienste des Departements stand, seine Entlassung, um an die Spitze einer großem städtischen Straßenbahnverwaltung zu treten. Die Stelle wurde durch Beförderung eines Kontrollingenieurs der betreffenden Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. IL

41

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Sektion wieder besetzt, was hinwieder eine Ersatzwahl für letztern notwendig machte, die noch im Berichtsjahre erfolgte mit Amtsantritt des Gewählten auf Schluß des Jahres. Des weitern traten zwei Kontrollingenieure, der eine der bautechnischen, der andere der maschinentechnischen Sektion, in den Dienst von Privatbahrien über. Die erforderlichen Ersatzwahlen wurden im Berichtsjahre getroffen. Auf der Departementskanzlei erwies sich die Beiziehung provisorischer Aushülfe als notwendig. Durch den Tod verloren wir im Laufe des Jahres einen Kanzlisten II. Klasse der administrativen Abteilung, und am Schlüsse ganz unerwartet unsern langjährigen und verdienten Direktor der technischen Abteilung, der mit einer kurzen Unterbrechung seit 1874 im Dienste des Bundes gestanden war und dem Departemente in verschiedenen Stellungen vorzügliche Dienste geleistet hatte. Der erstere wurde im Berichtsjahre ersetzt. Für die verantwortungsvolle Stelle des letzteren werden wir Mühe haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden. '

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, konnten wir das B u n d e s g e s e t z vom 21. D e z e m b e r 1899 ü b e r Bau und B e t r i e b der N e b e n b a h n e n auf den 15.

April 1900 in Kraft erklären.

Im Sinne des Art. l desselben bezeichneten wir durch Beschluß vom 10. August 1900 diejenigen im Betrieb stehenden Bahnen, welche als Nebenbahnen zu betrachten sind. Gegen diese Verfügung wurde seitens mehrerer Kantonsregierungen und Gemeindebehörden der Rekurs an die Bundesversammlung ergriffen.

Unterm 12. Februar 1901 erstatteten wir Ihnen über die Angelegenheit einen einläßlichen Bericht. Die weitern zur Vollziehung des Gesetzes erforderlichen besondern Vorschriften (Art. 3) sind in Vorbereitung, konnten aber, da eingehende Studien notwendig sind, noch nicht erlassen werden.

Von den Gesetzesentwürfen, deren Vorlage schon im letztjährigen Bericht erwähnt ist, wurde nur derjenige betreffend die Besoldungen der Beamten und Angestellten der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n durchberaten. Das am 29. Juni 1900 von Ihnen beschlossene Gesetz wurde am 11. Juli öffentlich bekannt gemacht und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 17. Oktober in Kraft erklärt.

Das Gesetz betreffend die e l e k t r i s c h e n S c h w a c h - und S t a r k s t r o m a n l a g e n war auf Jahresschluß erst vom National-

635 rat, dasjenige betrefiend das T a r i f w e s e n der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n erst vom Ständerate durchberaten.

Die Beratung des Entwurfes zu einem r e v i d i e r t e n Bundesgesetze betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten wurde vom Ständerat verschoben, bis die Generaldirektion der Bundesbahnen darüber Bericht erstattet haben werde, was aber erst wird geschehen können, wenn diese Behörde in Funktion getreten ist (1. Juli 1901).

Der Bundesbeschluß betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und der Kreiseisenbannräte, vom 28. Juni 1900, wurde gleichzeitig mit dem vorerwähnten Besoldungsgesetze ani 11. Juli öffentlich bekannt gemacht und am 17. Oktober in Kraft erklärt.

Zu erwähnen ist hier endlich der Bundesbeschluß vom 14. Dezember, durch welchen Sie dem zwischen dem Bundesrate und der Centralbahn-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrage vom 5. November, betreffend den freihändigen A n k a u f der schweizerischen C e n t r a l b a h n , Ihre Zustimmung erteilten.

Das Eisenbahnwesen betreffende V e r o r d n u n g e n erließen wir im Berichtsjahre keine.

Ebensowenig sind Postulate, welche in den Geschäftskreis des Eisenbahndepartements einschlagen, anhängig.

3. Internationale Verhältnisse.

Die 3. internationale Konferenz in Sachen der technischen Einheit konnte auch im Berichtsjahre nicht einberufen werden, da einzelne Staaten mit den Vorbereitungsarbeiten immer noch nicht zum Abschluß gelangt sind.

Die Revision der Verzeichnisse der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen größten festen Radstände und die Mitteilung der revidierten Verzeichnisse an die Vertragsstaaten fanden in der üblichen Weise statt.

Das an der Pariser Konferenz vom Frühjahr 1896 vereinbarte, am 16. Juni 1898 unterzeichnete Z u s a t z ü b e r e i n k o m m e n zu dem internationalen Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r den Eisen b a h n f r a c h t v e r k e h r konnte leider noch nicht in Kraft gesetz werden. Indessen erfolgte im Dezember 1900 die letzte aus stehende parlamentarische Genehmigung, nämlich seitens Italiens so daß die Niederlegung der Ratifikationsurkunden in Paris bald

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wird vor sich gehen können. Drei Monate nachher tritt das Zusatzübereinkommen in Kraft.

Die beiden Vertragsstaaten, welche dem Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen nur unter einer beschränkenden Bedingung zugestimmt hatten, erklärten auf die Mitteilung des erneuten Beitrittsgesuches des Fürstentums übereinstimmend, auf ihrem früheren Standpunkte zu beharren, wovon wir die fürstliche Regierung verständigten, die sich seither nicht vernehmen ließ.

Was die Thätigkeit des Centralamtes für den internationalen Eisenbahntransport im Berichtsjahre anbelangt, so gestatten wir uns auf dessen Geschäftsbericht zu verweisen, der den Mitgliedern der Bundesversammlung auf Wunsch zur Verfügung steht. Der von der Schweiz im Jahre 1900 an die Kosten des Amtes geleistete Beitrag belauft sich auf Fr. l509. 70.

Das durch Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1899 genehmigte Ü b e r e i n k o m m e n zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Anschluß des schweizerischen Bahnnctzes an das italienische durch den Simplon, die B e z e i c h n u n g des i n t e r n a t i o n a l e n Bahnhofes und den Betrieb der Bahnstrecke Iselle-Domodossola wurde italienischerseits am 19.

August 1900 ratifiziert, worauf am 6. September 1900 der Austausch der Ratifikationen folgte, womit das Übereinkommen in Kraft trat.

Der Entwurf zu einer R e v i s i o n des Ü b e r e i n k o m m e n s mit Frankreich betreffend die Schiffahrt auf dem G e n f e r see war neuerdings Gegenstand einer Konferenz, welche am 27. Juni in Bern stattfand. Eine Einigung zwischen den beteiligten Uferregierungen ist indes noch nicht zu stände gekommen.

Am 16./17. Juli fand in Stuttgart eine Sonderkonferenz zwischen Delegierten der B o d e n s e e u f e r s t a a t e n statt zur Beratung eines ersten Entwurfes für die Feststellung einheitlicher Grundsätze für die B e r e c h n u n g der P e r s o n e n höchstzahl auf den Bodenseeschiffen. Weitere Verhandlungen über diesen Gegenstand stehen in Aussicht.

Der i n t e r n a t i o n a l e Eisenbahnkongreß hielt dieses Jahr anläßlich der Weltausstellung in Paris in der Zeit vom 20. bis 29. September seine 6. Session ab, zu der wir, auf die Einladung der belgischen und der französischen Regierung, zwei Beamte des Eisenbahndepartements als Delegierte entsandten. Es empfiehlt sich, mit dieser internationalen Institution, bei welcher die meisten

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europäischen und außereuropäischen Regierungen und Eisenbahnverwaltungen beteiligt sind, den am besten durch Beschickung der Sessionen zu wahrenden Zusammenhang nicht zu verlieren.

Denn abgesehen von den wertvollen Publikationen in dem von der internationalen Kommission herausgegebenen monatlichen Bulletin, bieten die Kongreßverhandlungen reiche Anregung auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens und vermitteln persönliche Beziehungen, die dem geschäftlichen Verkehr zwischen Behörden und Verwaltungen von Land zu Land zu gut kommen.

B. Rechtliche Verhältnisse.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnnnternehmungen.

Von 77 aus dem Vorjahre anhängigen und 14 im Berichtsjahre angebrachten, sowie 6 Ihnen auf Ende 1899 vorgelegten, aber nicht mehr behandelten K o n z e s s i o n s g e s u c h e n fanden 20 durch Erteilung der Konzession, 8 durch Nichteintreten oder Verzicht ihre Erledigung, während 69 auf das folgende Jahr übergeschrieben werden mußten.

Der Grund, warum wir Ihnen diese Gesuche nicht unterbreiten konnten, lag zumeist, wie in früheren Jahren, darin, daß die Vernehmlassung der beteiligten Kantonsregierungen oder die Bewilligung zu der in Aussicht genommenen Straßenbenutzung noch ausstand, teilweise auch in ändern Verhältnissen. So konnten wir uns über die Stellungnahme, beziehungsweise Antragstellung zu Ihren Händen in Bezug auf einzelne Projekte, die mehr oder weniger ausgesprochen die Konkurrenzierung von Linien des künftigen Bundesbahnnetzes entweder direkt bezwecken oder doch mittelbar zur Folge haben werden, nicht schlüssig machen, bevor die dabei unserer Ansicht nach entscheidend ins Gewicht fallende Frage der Instradierung (Freiheit wie bisher oder zwangsweise Instradierung über die kürzeste Route, beziehungsweise Verpflichtung zur Verkehrsteilung) im Tarifgesetze ihre Lösung gefunden haben wird.

In fünf Fällen e r n e u e r t e n Sie die infolge unbenutzten Fristablaufes erloschenen K o n z e s s i o n e n .

Konzessionsänderungen, beziehungsweise Konzessionse r w e i t e r u n g e n wurden von der Bundesversammlung im ganzen 11 bewilligt.

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K o n z e s s i o n s ü b e r t T a g u n g e n sind fünf zu verzeichnen, wovon je eine mit einer Fristerstreckung und einer Konzessionsänderung verbunden war. Die Übertragung erfolgte in einem Falle derart, daß an Stelle von verschiedenen auf eine andere Gesellschaft übergehenden altern Konzessionen eine einheitliche neue Konzession gesetzt wurde.

Eine K o n z e s s i o n s e t z t e n wir, gemäß dem von Ihnen erhaltenen Auftrage, im Laufe des Jahres, nachdem dazu die Voraussetzungen eingetreten waren, in K r a f t . In einem ändern Falle bewilligten wir, ebenfalls gestützt auf die uns in der Konzession delegierte Kompetenz, eine Konzessionserweiterung.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g e n gewährten wir, gestützt auf die jeweilen von Ihnen erhaltene Ermächtigung, für 32 Projekte. In einem Falle, den wir Ihnen zur Beschlußfassung vorlegten, wurde die Fristerstreckung v e r w e i g e r t .

Nach vorangegangener Untersuchung erteilten wir die Bewilligung zur E r ö f f n u n g des Betriebes auf vier neuen Linien und 14 Erweiterungslinien von bestehenden Unternehmungen.

E r l o s c h e n sind, zumeist infolge unbenutzten Fristablaufes, teilweise aber auch auf Grund ausdrücklicher Verfügung bei Einbeziehung der betreffenden Linien in eine neue Konzession, im ganzen 16 bestehende K o n z e s s i o n e n .

Es standen demgemäß auf Ende des Jahres 137 K o n z e s s i o n e n von n o c h n i c h t e r ö f f n e t e n , teilweise aber schon im Bau begriffenen B a h n e n oder Linien in K r a f t .

Zu dem im letztjährigen Berichte angegebenen Bestand von 133 (nicht 134, wie irrig angeführt war) kamen im Jahre 1900 25 neu hinzu (20 Konzessionserteilungen, fünf Erneuerungen), während 21 wegfielen (16 infolge Erlöschens der Konzession, eine wegen Fristverweigerung, vier infolge Inbetriebsetzung).

B e t r i e b s v e r t r ä g e legten wir Ihnen nur drei vor, denen Sie die Genehmigung unter den üblichen Vorbehalten erteilten.

S t a t u t e n von neugegründeten Gesellschaften genehmigten wir in 12, bloße S t a t u t e n ä n d e r u n g e n in 17 Fällen, teilweise unter Vorbehalten.

E r s a t z w a h l e n in die V e r w a l t u n g e n von H a u p t b a h n e n , auf Grund des Art. 6 des Stimmrechtsgesetzes, kamen wir nicht in den Fall treffen zu müssen. Dagegen wählten wir zwei Vertreter des Bundes in den Verwaltungsrat der R h ä t i s e h e n B a h n , gestützt auf einen bei Genehmigung der revidierten Sta-

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tuten im Hinblick auf die Subventionsleistung des Bundes gemachten Vorbehalt.

Ferner hatten wir im Berichtsjahre die dem Bundesrate zustehenden W a h l e n in die K r e i s e i s e n b a h n r ä t e und den Verwaltungsrat der schweizerischen B u n d e s b a h n e n zu treffen, sowie die fünf Mitglieder der G e n e r a l d i r e k t i o n zu ernennen.

2. Finanzausweise und Kautionen.

Für zehn neue Linien wurde der F i n a n z a u s w e i s vorgelegt und von uns, jedoch mehrfach unter Auflage einer Ergänzung, genehmigt.

K a u t i o n e n waren im Berichtsjahre keine hinterlegt.

3. Expropriation.

Im Laufe des Jahres wurden zehn neue S c h ä t z u n g s k o m m i s s i o n e n bestellt und eine Anzahl von Ersatzwahlen, die infolge Ablebens oder Rücktrittes notwendig geworden waren, entweder von uns selbst getroffen oder beim Bundesgericht und den Kantonsregierungen veranlaßt.

E i n s p r a c h e n gegen die A b t r e t u n g s p f l i c h t gelangten zehn zur gesonderten Behandlung. Davon wurden eine gutgeheißen, acht als unbegründet abgewiesen und eine zum Teil begründet erklärt, zum Teil abgewiesen.

Begehren um E i n w e i s u n g in den B e s i t z nach Art. 46 des Expropriationsgesetzes wurden sieben angebracht, denen wir sämtlich zu entsprechen in der Lage waren.

Die Anwendung des a u ß e r o r d e n t l i c h e n E x p r o p r i a t i o n s v e r f a h r e n s bewilligten wir, gestützt auf Art. 17 und 22 des Expropriationsgesetzes, in 12 verschiedenen Fällen.

Außerdem wurden auch in diesem Jahre eine nicht unbeträchtliche Zahl von B e s c h w e r d e n , G e s u c h e n und E i n g a b e n aller Art, die auf Expropriationsverhältnisse Bezug hatten, zumeist vom Eisenbahndepartement direkt erledigt. In der Mehrzahl der Fälle konnte auf die gestellten Petita mangels Kompetenz oder aus ändern Gründen nicht eingetreten werden ; einzelne Begehren wurden an die Schätzungskommission gewiesen ; Beschwerden wegen mangelnder oder mangelhafter Einfriedigungen wurden

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teils begründet erfunden, teils konnte darauf nicht eingetreten werden. Eine anhängige Beschwerde wurde infolge eines inzwischen ergangenen bundesgerichtlichen Urteils gegenstandslos; auf ein Begehren um Verpflichtung einer Bahngesellschaft zur Erstellung harter Bedachung zu gunsten einzelner Privaten traten wir nicht ein, u. s. f.

4. Pfandbuch.

V e r p f ä n d u n g e n wurden im Berichtsjahre nach vorausgegangener Publikation neun für einen Betrag von Fr. 11,290,000 bewilligt.

Vom Pfandbuchfilhrer wurden mit dem Vermerk des Pfandbucheintrages versehen : 42,424 Titel im Gesamtnennwerte von Fr. 24,212,000; mit dem Löschungszeichen: 1439 Titel im Gesamtnennwerte von Fr. 3,781,800, und die entsprechenden Eintragungen im Eisenbahnpfandbuch vorgenommen.

C. Technische Kontrolle.

I. Bahnbau und Bahnunterhalt.

Planvorlagen.

Die im Berichtsjahr behandelten und genehmigten, beziehungsweise erledigten Planvorlagen für neue Bahnlinien, für Ergänzungsund Umbauten aller Art auf den im Betrieb stehenden Linien, für das Rollmaterial, sowie für elektrische Starkstromleitungen im Bereiche von Bahnlinien und für industrielle Anschlußgeleise, verteilen sich wie folgt:

Neue Bahnlinien.

Planvorlagcu.

Allgemeine Baupläne und Profile: Situationspläne . . .

. . .

Längenpronle . .

.

. . . .

.

Sammlungen von Querprofilen .

Normal- und Specialpläne : Normalprofile für Unterbau

Ufer- und Schutzbauten .

Wegbauten .

. . . .

Ergänzungs- und Umbauten.

Zusammen.

Bahnhöfe und Freie Bahn.

Stationen.

°

.

.

85 44 21 8 41 3 221

6 2 1

8 2 2

3

5 7 146 2 6 6

41

4 8 98 5 45 84 Erweiterungen von Geleiseanlagen in Stationen 3 193 Stationshochbauten 30 2 58 Übrige Stationseinrichtungen Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen 18 43 Leitungen und Kraftstationen für elektrische Bahnen . . .

10 18 33 13 Signale, Centralweichenstellungen u n d Riegelungen . . . .

114 56 Rollmaterial (inkl. Remisen und Werkstätten) 504 Zusammen 807 Bahnkrenzungen durch elektrische Starkstromanlagen und Para llelleitungen. Anzahl Projek e

Industrielle Verbindungsgeleise .

1 7 33 6

231 ....

99 48 24 8 49 10 408 2 10 112 50 87 223 61 18 50 61 52 170 1542 150 22

642

l, Bahnbau.

Neue Bahnlinien.

Während des Berichtsjahres befanden sich, wie im Vorjahr, 30 Bahnlinien im Bau. Davon wurden die folgenden 16 Linien neu in Angriff genommen: Erlenbach-Zweisimmen, .Vevey-Chexbres, Reichenau-Ilanz (Rhätische Bahn), Châtel-St. Denis-Palézieux, Montreux-Montbovon, Vevey-Chamby, Lausanne-Moudon, Seilbahn am Geißberg in Zürich, Tramways lausannois (Erweiterung des Netzes), Städtische Straßenbahn Zürich (Erweiterung des Netzes), Elektrische Straßenbahnen in Genf (Erweiterung des Netzes), Schwyz-Seewen, Limmatthal-Straßen bahn, Neuenburg-Vauseyon-Valangin (Erweiterung des Tramwajmetzes von Neuenburg), Zentrale Zürichbergbahn (Erweiterung des Netzes), Berner Tramway (Erweiterung des Netzes).

Über die Hauptverhältnisse der 30 Baulinien giebt die nachfolgende Tabelle Aufschluß.

Die Kosten derselben sind im ganzen auf rund Fr. 153 385 000 veranschlagt.

Normalspurbahnen.

1 Jura-Simplon- Balìa : Brig-Iselle (Simplontunnel) 2 Bern-Neuenburg (direkte) . .

3 TJrikon-Bauma 4 Pruntrut-Bonfol . . . .

5 Spiez-Frutigen 6 Gürbethalbahn: I. Sektion (Bern-Pfandersmatt) 7 Erleubach-Zweisimmen . . .

8 Vevey-Chexbres

9 10 11 12 13 14

km.

m..

o/oo

. .

. .

22,471

10.800 13,400

10 18 25 28

1 5

. .

300 300 180 250 300

15,6

1

21,413 23,750 6,850

200 200 300

22 25 38

62,700 19,444 38,640 6,800 21,780 8,700

120 120 100 100 35 60

35 10 40 30,6 67,i 50

28,870

50

63 --

.

Schmalspurbahnen (reine).

Rhätische Bahn: Thnsis-St. Moritz (Albnlabahn) Eeichenan-Ilanz .

Chatel-St. Denis-Bulle-Montbovon Châtel-St. Denis- Palézieux . . . .

Montreux-Montbovon Vevey-Chamby Lausanne -Moudon (meist Straßenbahn) Übertrag t Noch nicht festgelegt.

39,6oo 24,ioo

348,718

--

Brücken über 1U m.

Zahl.

Gesamtlänge.

Anzahl eigener Stationen resp.

Haltstellen. J

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malstelBaulänge. MinimalGesamtradius. gung. Zahl.

länge.

Banlinien.

m.

m.

15

1604

1 3 9 1 2

488 351 13 60

3 2

321 191

2 4 2

54 250 33

12 6 1

41 3 t

15820 578 t

59 8 t

2830 262 t

t 2

t 128

t 2

t

88

14 5 19 5 t 3

4444

20 111

58

19770 2024

40436

93

1 11

6 4 4

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malsteiBaulänge. MinimalGesamtradius. gung. Zahl. länge.

Baulinien.

Übertrag

km.

m.

o/oo

348,718

--

--

Brücken über 10 m.

GesamtZahl. länge.

m.

«5 ö- .

f«0_ _e --s

"<5 §

OE>

c

2

111

««

m.

58

40436

93

4444

111

} 12

Schmalspurbahnen 15 16

(mit Zahnstangeastrecke).

ßex-Gryon-Villars: ® Adhäsionsstrecken * Zahnstangenstrecke *Aigle-Leysin:

25 80

60 200

1

177

2 1

42 33

4,863 5

30 80

99 230

3

222

4

97

. .

2,133

100

250

1

1988

* Vevey-Chardonne-Péleriu . . .

Geißbergbahn i n Zürich . . . .

1,B20 0,80*

!275

580

1

H50

326,7

100 --

0,865

20 --

7,712 3

4,850 5 2,019

Zahnstangenstrecke

\

10

l

6

} F

Zahnradbahnen.

17

Jungfraubahn : ©® Eigergletscher-Eigerwand .

2

--

--

-- 1

--

45

5 4

-- 101

-- 4661

-- 140

Seilbahnen.

18 19

--

Tramways.

20

Tramways lausannois: * Erweiterung des Netzes .

ffi 1898 teilweise eröffnet.

.

Übertrag * 1900 eröffnet.

372,483

ffi®

12,7

--

-- 64

1899 teilweise eröffnet.

-- 42923

* Radias in den Ausweichungen.

Brücken Gewöhn- MaxiTunnel.

über 10 m.

licher Baulänge. Minimal- malsteiGesaratGesamtradius. gung. Zahl. , länge. Zahl. länge.

Baiilinien.

km.

21 22 23 24 25 26

Übertrag Städtische Straßenbahn Zürich : * Erweiterung des Net/.es . . .

Elektrische Straßenbahnen im Kanton Genf: ** Erweiterung des Netzes . .

Tramway Freiburg : * Erweiterung d e s Netzes . . .

Basler Straßenbahnen : * Erweiterung des Netzes . . .

*Schwyz-Seewen .

· Limmatthal-Straßenbahn :

372,483

29 30

Total

--

--

115,7

--

--

1.780

25

68,6

--

--

20 35

57,5 60

-- -,

--

40 25 25

35 52 70

-- --

-- --

1 --

--

-- --

-- --

-- --

2,675

-- 18

54

-- --

3,289

30

36,4

--

--

64

0,185

454,812

** 1900 teilweise eröffnet.

--

4661

15

5,400

--

4,3

-- -- --

-- 42923 102 --

511 S»z <: ta

--

140 --

--

--

--

--

--

--

63

-- 4724

-- -- -- -- -- 140

645

* 1900 eröffnet.

101

44,Boo

3,155

Muristraße-Breitenrain

42923

55

7,075

Neuen bürg- Vausey on- Valaugin Zentrale Zürichberghahn: Erweiterung des Netzes Schaffhausen-Neuhausen . . . .

Berner Tramway:

64

20

8,845

27 28

--

g- ·

1SJ

m.

m.

0/00

3,650

1 ,875

Schlieren-Weiningen

m.

--

5

646

Im Stadium der Projektgenehmigung befanden sich am Ende des Berichtsjahres folgende Linien : Appenzellerbahn (Gübsenmoos-St. Gallen), Seilbahn Kriens-Sonnenberg, Aarau-Schöftland, Dietikon-Bremgarten, Samaden-Campocologno (Berninabahn).

Über die einzelnen Baulinien lassen wir einige kurze Bemerkungen folgen : Simplon-Durchstich.

Projektstudien. Über den Stand dieser Unternehmung", deren zweites Baujahr mit dem 30. September 1900 abgeschlossen hat, sind die von der Bahngesellschaft zu erstattenden Monats- und Quartalberichte, welche über den Gang der Bauarbeiten, geologische Erscheinungen, Arbeiterverhältnisse, Unfälle etc. ausführliche Mitteilungen enthalten, regelmäßig eingelangt und der italienischen Regierung, den subventionierenden Kantonen, sowie ändern Interessenten mitgeteilt worden.

Wir glauben uns hier auf folgende summarische Notizen beschränken zu sollen : Die Bauprojekte für die Anlagen und Einrichtungen im neuen B a h n h o f B r i g gelangen nur successive, d. h. im Verhältnis zum Portschreiten der Stationsauffiillung, wozu bekanntlich das Ausbruchmaterial aus dem Tunnel verwendet wird, zur Vorlage. Der Gesamtplan für die Bahnhofanlage wurde im März, der definitive Geleiseplan im September genehmigt.

S ü d l i c h e Z u f a h r t s l i n i e . Die Gesellschaft der JuraSimplon-Bahn unterbreitete im Februar der italienischen Regierung eine Tracévariante für die ihr konzedierte Bahnstrecke vom Südende des Tunnels bis zur Einfahrtsweiche der Station Iselle (Seite Brig), welche Variante eine Änderung der projektierten Lage der letztern Station bedingen würde. Infolge der Einwendungen, die von Seiten der italienischen Mittelmeerbahn, welcher .die Erstellung der Station Iselle obliegt, gegen diese Variante erhoben wurden, ist dieselbe von der italienischen Regierung nicht genehmigt worden.

Was die Linie Iselle-Domodossola anbelangt, so hat die italienische Regierung den Bau und Betrieb derselben (mit Ausnahme des Fahrdienstes) durch Vertrag vom 22. Mai 1900 der

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Gesellschaft der Mittelmeerbahn übertragen. Die Bauarbeiten haben gegen Ende des letzten Sommers begonnen und sollen vertragsgemäß bis 1. Mai 1904, eventuell, d. h. im Falle der Simplontunnel vor diesem Termin fertig werden sollte, auch früher, vollendet sein.

Zur Besprechung der im internationalen Bahnhof Domodossola für die verschiedenen schweizerischen Dienstzweige (Zoll, Sanität, Post, Polizei etc.) zu treffenden Einrichtungen und benötigten Räumlichkeiten fand am 12. September in Domodossola eine Vorkonferenz von Abgeordneten der interessierten schweizerischen und italienischen Verwaltungen statt. Nach Anhörung und Prüfung der von den schweizerischen Delegierten gestellten Begehren wurde die Gesellschaft der italienischen Mittelmeerbahn beauftragt, einen den letztern möglichst Rechnung tragenden Plan aufzustellen, welcher sodann einer spätem Konferenz zur Genehmigung unterbreitet werden soll.

In der Konferenz vom 12. September wurde auch die Anlage und Verteilung der Zwischenstationen der Linie Iselle-Domodossola (Iselle, Varzo und Preglia) namentlich in Bezug auf den Betrieb dieser Linie besprochen. Die Direktion der Jura-Simplon-Bahn, welche den Fahrdienst bis Domodossola übernehmen wird, stellte im Interesse der Leistungsfähigkeit der Bahn einige Abänderungsvorschläge zu den vorgelegten Plänen, wie möglichst gleichmäßige Stationsabstände behufs Erleichterung der Kreuzungen etc., welche Vorschläge von den Abgeordneten der Mittelmeerbahn behufs näherer Prüfung entgegengenommen wurden.

T u n n e l . Das von der Direktion der Jura-Simplon-Bahn vorgelegte Projekt für das Nordportal und die dortige Ventilationsanlage wurde auf Begehren des schweizerischen ätilitärdepartements umgearbeitet und konnte erst im Juni genehmigt werden.

Da aber die Bundesversammlung in ihrer Sommersession den vom genannten Departement verlangten Kredit für die vorgesehenen Befestigungsanlagen verweigerte, so mußte das Projekt neuerdings modifiziert werden und der definitive Ausführungsplan wurde sodann im November nach eingeholter Zustimmung des Militärdepartements gutgeheißen.

Für die Ausweichung in der Mitte des Tunnels wurde die Bahngesellschaft zur rechtzeitigen Vorlage eines Projekts eingeladen.

Bau. N ö r d l i c h e Z u f a h r t s l i n i e . Die Rhonekorrektion ist vollendet. Die Auffüllung des neuen Bahnhofes Brig wird in

648

normalem Umfange gefördert. Außerdem ist hier zur Ausführung gekommen der Unterbau der Lokomotivremise, des Transit-Güterschuppens und der Drehscheibe.

S ü d l i c h e Z u f a h r t s l i n i e . Die Bauarbeiten auf der Strecke Tunnelausgang-Station Iselle sind von der Jura-SimplonBahn in Angriff genommen worden. Auf der Strecke IselloDomodossola hat die Gesellschaft der italienischen Mittelmeerbahn mit den wichtigsten Arbeiten, namentlich mit dem Ausbruch des Kehrtunnels der Cairasca, ebenfalls begonnen.

G r o ß e r T u n n e l . Die Installationen sind an beiden Tunnelenden vervollständigt worden. Am Südportal ist die definitive Ventilation eingerichtet; auf der Nordseite ist das Ventilationsgebäude im Bau begriffen ; die Lüftung wird hier durch eine Einrichtung gesichert, welche im Falle einer Unterbrechung der Wasserkraft als Reserveventilation dienen kann.

Der Fortschritt der eigentlichen Tunnelarbeiten war ein regelmäßiger und dem im Bauvertrag enthaltenen Programm entsprechender.

Am 31. Dezember 1899 war der Stand dieser Arbeiten folgender : Brig.

Iselle.

Total.

Sohlenstollen des Tunnels I ,, H Vollausbruch des Tunnels !

Vollständige Ausmauerung Tunnels I

. . 2300 m. 1566 m.

· · 2063 ,, 1405 ,, . .

872 ,, 547 ,, des 695 ,, 335 ,,

3866 m.

3468 ,, 1419 ,,

Stand am 31. Dezember Sohlenstollen des Tunnels I ,, ,, II Vollausbruch des Tunnels I Vollständige Ausmauerung Tunnels I

1900: . . 4119 m. 3148 m. 7267 m.

. . 4084 ,, 3150 ,, 7234 ,, . . 3252 ,, 2350 ,, 5602 ,, des 2873 ,, 2020 ,, 4893 ,,

1030 ,,

Der im Jahr 1900 erzielte Fortschritt des Sohlenstollens des Tunnels I beträgt demnach 3401 m., was bei 360 Arbeitstagen eine Durchschnittsleistung von 9,44 m. per Tag, gegen 3457 m.

oder 9,60 m. per Tag im Jahr 1899 ergiebt.

Die höchsten Tagesdurchschnitte betrugen auf der Nordseite im Oktober 6,50 m., auf der Südseite im. März 4,97 m.

649

Die Durchschnittszahl der per Tag b e s c h ä f t i g t e n Arb e i t e r betrug: Im Januar 1900 : in Brigi" 'seile.

Total.

Außerhalb des Tunnels . . .

774 341 1115 Im Tunnel 1085 811 1896 Total Im Dezember 1900: Außerhalb des Tunnels . . .

Im Tunnel Total

1859

1152

3011

542 1439

710 1224

1252 2663

1981

1934

3915

Die B a u a u s g a b e n für den Tunnel samt Zufahrtslinien, d. h. für die Strecke Brig-Iselle, betrugen bis Ende des ersten Baujahres (30. September 1899) in abgerundeter Summe Fr. 7,600,000, bis Ende des zweiten Baujahres (30. September 1900) Fr. 18,000,000.

Auf der direkten Linie B e r n - N e u e n b u r g wurden die Bauarbeiten so weit gefördert, daß dieselben, abgesehen von den beidseitigen Anschlüssen an die Bahnhöfe Bern und Neuenburg, im nächsten Frühjahr vollendet werden können.

Die Verhandlungen über die Einführung der Linie in den Bahnhof Neuenburg sind indessen noch nicht zum Abschluß gelangt, während die Ausführung des seit 25. Juni 1900 genehmigten Projektes für die Erweiterung des Bahnhofes Bern aus den im folgenden Kapitel ,,Bahnhöfe'0 zu erörternden Gründen bis jetzt unterblieben ist.

Die im Vorjahre in Angriff genommenen normalspurigen Nebenbahnen Ü r i k o n - H i n w i l - B a u m a , P r u n t r u t - B o n f o l , S p i e z - F r u t i g e n und B e r n - P f a n d e r s m a t t (I.Sektion der Gürbethalbahn) gehen ebenfalls ihrer Vollendung entgegen und werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des laufenden Jahres dem Betrieb übergeben werden können. Bei der Gürbethalbahn, die, wie die Bern-Neuenburg-Bahn, bei Weyermannshaus an die Centralbahn anschließt, ist immerhin die Frage der Einmündung in den Personenbahnhof Bern noch pendent.

Für die Einmündung der Ürikon-Bauma-Bahn in die Station Bauma der Tößthalbahn wurde nach längeren Unterhandlungen Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

42

650

ein Projekt für eine Kopfstation genehmigt, wodurch die zuerst projektierte, von der Tößthalbahn aber beanstandete Durchschneidung der Stationsgeleise und damit das Überschreiten der Geleise durch die Reisenden der neuen Bahn vermieden wird.

Die neu hinzugekommenen normalspurigen Nebenbahnen E r l e n b a c h - Z w e i s i m m e n u n d V e v e y - C h e x b r e s wurden in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres in Angriff genommen.

Auf der Schmalspurbahn T h u s i s - 81. M o r i t z ( Albulabahn) war am Ende des Jahres die Strecke von Thusis bis Bevers in Ausführung begriffen. Bezüglich der Genehmigung der allgemeinen Bauvorlagen ist zur Zeit nur noch die im Engadin gelegene Strecke pendent.

Im 5866 m. langen Albulatunnel war der Stand der Arbeiten am 31. Dezember 1900 folgender : Nordseite Südseite Total

Richtstollen.

Fertiger Tunnel.

1205 m.

640 ,,

825 m.

272 ,,

1845 m.

1097 m.

Verglichen mit dem Stand auf Ende 1899 ergeben sich für das Jahr 1900 folgende Fortschritte: Nordseite Südseite Total

Richtstollen.

Fertiger Tunnel.

541 m.

531 ,,

535 m.

172 ,,

1072 m.

707 m.

Auf der N o r d s e i t e ist der Fortschritt infolge ungünstiger Gesteinsverhältnisse und außerordentlich starken Wasseraudranges nicht befriedigend. Von Anfang Oktober bis Ende Dezember wurde hier der Richtstollen nur um 8 m. vorgetrieben (2,67 m.

per Monat) und es stehen die Arbeiten auf dieser Seite gegenüber dem Bauprogramm um einen Kilometer zurück, während letzteres auf der S ü d s e i t e nahezu eingehalten werden konnte Mit der Maschinenbohrung wurde hier am 17. Oktober 1900 begonnen und es ist der Fortschritt, seitdem sich der Stollen im Granit befindet, ein unerwartet günstiger.

Auf der Schmalspurbahn R e i c h e n a u - I l a n z wurde gegen Ende des Berichtsjahres mit den Unterbauarbeiten begonnen.

651

Von der e l e k t r i s c h e n S c h m a l s p u r b a h n C h â t e l B u l l e - M o u t b o v o n , die seit Ende des Vorjahres im obern Teil der Strecke Bulle-Montbovon in Ausführung begriffen ist, wurden am 9. Oktober die Bauvorlagen für zwei weitere Lose genehmigt, das eine anschließend an das untere Ende der Baustrecke, das andere von Chatel St-Denis ausgehend. Ferner wurde, nachdem sich die Châtel-Bulle-Montbovon-Bahn mit der MontreuxMontbovon-Bahn verständigt hatte, das Projekt für den Gemeinschaftsbahnhof Montbovon definitiv erledigt. Gemäß der bezüglichen Vereinbarung vom 2. März 1900 wird die Endstrecke MontbovonKantonsgrenze von der Montreux-Montbovon-Bahn, als Inhaberin der Konzession für die Fortsetzung nach Zweisimmen,- gebaut werden.

Die am Anfang des Berichtsjahres in Angriff genommene elektrische Schmalspurbahn Châtel St-Denis-Pal é z i e u x wird nächstens eröffnet werden können.

Von der e l e k t r i s c h e n S c h m a l s p u r b a h n MontreuxM o n t b o v o n wurde der Finanzausweis für die Strecke Montreuxles Avants geleistet und sodann der Bau dieser bis an den JamanTunnel reichenden Strecke begonnen.

Die Verwaltungen der drei letztgenannten Bahnen wurden hierseits veranlaßt, sich über gleichartige elektrische Anlagen (Art und Spannung des Arbeitsstromes in der Kontaktleitung), sowie über einheitliche Normen bezüglich der Bremsen und Kuppelungen der Wagen zu verständigen, um seiner Zeit einen durchgehenden Betrieb von Zweisimmen über Montbovon nach Montreux einerseits und nach Bulle und Palézieux andererseits zu ermöglichen.

D i e elektrische S c h m a l s p u r b a h n V e v e y - C h a m b y , deren Bauprojekt am 23. November J900 genehmigt wurde, ist eine Zweiglinie der Montreux-Montbovon-Bahn und wird voraussichtlich von letzterer betrieben werden. Die bei der Konzessionserteilung offen gelassene Frage, wo der Anschluß an die MontreuxMontbovon-Bahn zu bewerkstelligen sei, wurde nach längeren Unterhandlungen gegenüber dem namentlich von der MontreuxMontbovon-Bahn gestellten Begehren, die tiefer gelegene Station Fontanivant als Anschlußpunkt zu wählen, in Übereinstimmung mit den Voten der Kantonsregierung zu gunsten von Chamby entschieden, in der Meinung, daß dadurch für den Verkehr zwischen Vivis und dem freiburgischen und bernischen Oberland die wirtschaftlich und technisch günstigste Verbindung geschaffen werde.

652

Von der elektrischen S c h m a l s p u r b a h n B e x - G r y o n V i l l a r s wurde am 4. Juni 1900 die Zahnstangenstrecke BévieuxGryon (II. Sektion) in Betrieb gesetzt. Im Bau ist jetzt nur noch die Straßenbahnstrecke Gryon-Villars, deren Bauprojekt im Berichtsjahr genehmigt wurde.

Die e l e k t r i s c h e S c h m a l s p u r b a h n A i g l e - L e y s i n konnte dagegen fertig erstellt werden ; die Eröffnung der Tramway strecke Aigle-Grand Hôtel erfolgte am 4. Mai, diejenige der Zahnstangenstrecke Grande Eau-Le3'sin am 6. November.

An der J u n g f r a u b a h n wurden die Tunnelarbeiten oberhall) der ersten Tunnelstation Rotstock fortgesetzt.

Die im vorjährigen Bericht erwähnte S e i l b a h n V e v e y C h a r d o n n e - P é l e r i n konnte am 24. Juli dem Betrieb übergeben werden. Die neu in Angriff genommene S e i l b a h n am G e i ß b e r g in Z ü r i c h wird einspurig mit automatischer Ausweichung erstellt und soll elektrisch betrieben werden.

Die im Berichtsjahre ausgeführten beziehungsweise im Bau befindlichen T r a m w a y l i n i e n sind wiederum ausschließlich meterspurige elektrische Bahnen mit oberirdischer Stromzuführung.

Der im vorjährigen Bericht erwähnte Umbau der zürcherischen Pferdebahn auf Meterspur und elektrischen Betrieb wurde vollendet; am 25. Oktober erfolgte die definitive Eröffnung des elektrischen Betriebes, nachdem der Pferdebetrieb streckenweise und successive durch den elektrischen Betrieb ersetzt worden war. Am 1. September wurde ferner die auf Meterspur und elektrischen Betrieb umgebaute Strecke Eichhof-Kriens der von der Trambahn Luzern beziehungsweise der Stadt Luzern zurückgekauften Kriens-Luzern-Bahn in Betrieb gesetzt. Der Gütertransport zwischen Kriens und dem Güterbahnhof Luzern wird jedoch in bisheriger Weise, d. h. auf der beibehaltenen normalspurigen Geleiseverbindung mittelst Dampflokomotiven bewerkstelligt. In Genf ist auf Ende des Berichtsjahres der Ankauf der Linien der Genfer Schmalspurbahnen sowie der ,,Compagnie générale des tramways suisses" durch die ,,Société genevoise de tramways électriques" perfekt geworden. Die von der neuen Gesellschaft erworbenen Linien sollen nun für elektrischen Betrieb beziehungsweise auf Meterspur umgebaut werden.

Die in den Bauplänen der Limmatthal-Straßenbahn vorgesehenen Niveaukreuzungen mit den Nordostbahnlinien AltstettenZug bei Altstetten und Aarau-Zürich in der Station Schlieren

653 wurden gemäß der in früheren Berichten erwähnten Praxis nur unter der Bedingung gestattet, daß diese Niveaukreuzungen von besetzten Tramwaywagen nicht befahren werden dürfen.

Wir erwähnen an dieser Stelle noch die auf der B e r n e r O b e r l a n d - B a h n vor der Station Lauterbrunnen zur Ausführung gelangte Traceverieguug, wodurch die dortige Steigung von 12 °/o auf 9 °/o reduziert wurde.

Die Arbeiten für die V e r l e g u n g der E l s ä s s e r l i n i e bei Basel und die Erstellung der neuen G ü t e r s t a t i o n St. Joh a n n daselbst gehen ihrer Vollendung entgegen.

Wie wir im letztjährigen Bericht erörtert haben, wurde am 17. November 1899 zwischen der Appenzellerbahn und den Vertretern der Bodensee-Toggenburger-Bahn ein Vertrag abgeschlossen, gemäß welchem das Gesuch der Appenzellerbahn um Erteilung der Baubewilligung für ihre Anschlußlinie G ü b s e n m o o s St. G a l l e n vorläufig und zwar bis zur Entscheidung über die Rickenbahnfrage, resp. bis spätestens 31. Juli 1900, zurückgezogen wurde, während der Kanton St. Gallen und die Gemeinden St. Gallen und Herisau die Garantie übernahmen, daß der Bahnverwaltung der daherige Zinsenausfall des Obligationenkapitals und -- für den Fall, als die Normalbahn gebaut wird und die Appenzellerbahn die Schmalspurbahn St. Gallen-Herisau nicht erstellt ·-- die Kursverluste und die Kosten für Pläne und für die Finanzierung etc. vergütet werden. Nach Ablauf der oben erwähnten Frist erneuerte die Appenzellerbahn auf 1. August 1900 ihr Gesuch um Erteilung der Baubewilligung, worauf die schon vorher begonnenen Unterhandlungen fortgesetzt wurden, um eine Verlängerung .des Stundungsvertrages herbeizuführen. Eine bezügliche Verständigung konnte indessen bis jetzt nicht erzielt werden.

Im Berichtsjahre wurden folgende B a h n l i n i e n oder B a h n s t r e c k e n nach erfolgter amtlicher Kollaudation dem Betrieb übergeben : Eröffnungsdatum, l. Aigle-Leysiri : ». I.Sektion: Aigle (Bahnhof'J.-S.)-Grand Hôtel (Tramway) .

4. Mai ; b. II. Sektion : Grande Eau-Leysin (Zahnstangenstrecke) . . , ö. November

654 Eröftnuiigsdatum.

2. Basler Straßenbahnen : a. Barfüßerplatz-Austraße-Allschwilerstraße 1. Juni b. Totentanz-Landesgrenze gegen St. Ludwig 30. Juni c. Äschenplatz-Güterstraße 2. August d. Totentanz-Marktgasse 1. September 3. Bévieux-Gryon (Zahnstangenstrecke) . . 4. Juni 4. Tramway Freiburg: Bahnhof J.-S. - Beauregard l1± T .

,, ,, -Pérolles fi4.Jum 5. Tramways lausannois : Place des Halles-Hôtel de ville in Lutry (ohne Kollaudation und vorherige Bewilligung) 7. Juni.

6. Drahtseilbahn Vevey-Chardonne-Pélerin . 24. Juli 7. Tramways électriques Genève: a. Rondpoint de la Jonction-Parc des EauxVives 7. August b. Linie Nr. l : Carouge-Sécheron . . . i c. v Nr. 3: Parc Plantamour-Boulevard > T.November du Théâtre | 8. Elektrische Straßenbahn Schwyz-Seewen . 6. Oktober 9. Städtische Straßenbahn Zürich: a . Bahnübergang Enge-Utobrücke . . .

6 . Oktober b. Stockgasse-Morgenthal in Wollishofcn . 25. Oktober e . Friedhof Sihlfeld-Letzigraben . . . 2 0 . Dezember 10. Limmatthal-Straßenbahn : Zürich-Dietikon 20. Dezember Die Gesamtlänge (Baulänge) dieser neuen Linien beträgt cirka 48 km.

Bahnhöfe und Stationen.

B a h n h o f Z ü r i c h . Das im vorjährigen Bericht erörterte Begehren des Stadtrates Zürich betreffend Hochlegung des Hauptbahnhofes behufs Durchführung der Straßenverbindungen auf beiden Sihlufern wurde im Sinne unserer dortigen Ausführungen durch unsern Beschluß vom 2. März 1900 dahin erledigt, daß von einer solchen Hochlegung zur Zeit abzusehen sei. Die Bahn-

655

Verwaltung wurde dabei eingeladen, das Aufnahmsgebäude an seiner jetzigen Stelle im Sinne des Projektes vom 12. November 1897 auszubauen und überdies, gestützt auf die damals schon bestehende Vereinbarung mit der Postverwaltung, auf der Nordseite des Gebäudes ein Bahnpostgebäude zu erstellen. Letzteres wurde hierauf begonnen und im Rohbau nahezu vollendet. Außerdem wurden noch einige Ergänzungen an den Geleiseanlagen und der neuen Lokomotivremise ausgeführt, so daß nunmehr die I. Bauperiode als nahezu abgeschlossen betrachtet werden kann.

In Sachen des vor den eidgenössischen Räten schwebenden Rekurses der Nordostbahngesellschaft gegen die auferlegte Verpflichtung zum Neubau ihrer H a u p t r e p a r a t u r w e r k s t ä t t e n in Dietikon fanden in der ersten Hälfte des Berichtsjahres weitere Verhandlungen mit der Bahnyerwaltung statt. Diese führten im Juni zu einem Vergleich zwischen der N. 0. B. und dem Eisenbahndepartement, wonach erstere ihren Rekurs zurückzieht und die Werkstätten statt in Dietikon auf dem seiner Zeit zu Bahnzwecken erworbenen Gebiet längs der Bahnstrecke Zürich-AHstetten erstellen wird. Diesem Vergleich, in welchem auch vermögensrechtliche Beziehungen zwischen dem Bund als Rückkäufer der N. 0. B. und der Bahngesellschaft geordnet werden, erteilten wir mit Rücksicht darauf, daß durch denselben die schwebende Frage zu einer Lösung gebracht wird, welche für die Werkstätten selbst günstiger erscheint, als sie bei der Anlage in Dietikon geworden wäre, am 26. Juni die Genehmigung.

Da über dieses Abkommen die kantonalen und lokalen Behörden nicht angehört wurden, so glaubte die Regierung von Zürich hierin eine Verletzung des Art. 14 des Eisenbahngesetzes zu erblicken und reichte unterm 5./6. Dezember im Verein mit dem Stadtrat Zürich eine Rekursbeschwerde an die Bundesversammlung ein. Die Beantwortung dieses Rekurses ist in Arbeit.

In Bezug auf den U m b a u der l i n k s u f r i g e n Z ü r i c h s e e b a h n im Bereich der Stadt Zürich behufs Beseitigung der bestehenden Niveauübergänge wurde durch den oben erwähnten Bundesratsbeschluß vom 2. März folgendes bestimmt: Gegenüber den Projekten für Tieferlegung der Bahn wird grundsätzlich die Hochlegung angenommen.

Die Bahnverwaltung wird eingeladen, innert zwei Monaten ein detailliertes Bauprojekt für den Umbau der Strecke von der Abzweigung im Personenbahnhof bis zum Sihlhölzli im Sinne des Projektes vom 23. Februar 1897 vorzulegen und nach erfolgter

666

Genehmigung unter der Voraussetzung, daß dio Stadt an die Kosten der Strecke Wiedikon-Sihlhölzli einen angemessenen Beitrag zu leisten verspricht, den Bau auszuführen.

Innert der gleichen Frist hat die Bahnverwaltung dio vom Departement zuletzt mit Schreiben vom 17. August 1899 verlangten vergleichenden Studien über den Umbau der Strecke Sihlhölzli-Wollishofen einzureichen, und es wird der Entscheid über die Gestaltung dieser Strecke bis dahin ausgesetzt.

Letztem Vorbehalt haben wir, in Erledigung eines bezüglichen Wiedererwägungsgesuches der Nordostbahn, mit Beschluß vom 17. Juli, unter neuer Fristansetzung bestätigt, und es erfolgte dann die Einreichung der vergleichenden Studien über die Umgestaltung der Strecke Sihlhölzli-Wollishofen am 2. November 1900, während das Bauprojekt der Strecke Bahnhof-Sihlhölzli schon unterm 30. April vorgelegt worden w(ir. Die Genehmigung dieses letztern Projektes konnte indessen mangels der Vernehmlassung der Kantonsregierung, beziehungsweise einer Erklärung der Stadt Zürich über ihre Beteiligung an den Baukosten, bis jetzt nicht stattfinden, so daß nun die beiden Vorlagen gleichzeitig bei der Regierung in Behandlung sind. Die weitern diesbezüglichen Verhandlungen fallen in das Jahr 1901.

C e n t r a l b a h n h o f Basel. Dem im letztjährigen Bericht besprochenen U m b a u p r o j e k t d e s P e r s o n e n b a h n h o f e s , vom 15. Juli 1899, mit Tieferlegung des Bahnplanums um 2,70 m., wurde unterm 16. März 1900 die bundesrätliche Genehmigung erteilt. Dabei wurde im allgemeinen an den frühern Bundesratsbeschlüssen, vom 25. Januar 1898 und 24. Januar 1899, festgehalten und es mußten daher verschiedene damit in Kollision tretende Begehren der Kantonsregierung unberücksichtigt bleiben, während der Entscheid über einige andere Postulate noch ausgestellt, beziehungsweise von weitern Studien abhängig gemacht wurde. Wir erwähnen diesbezüglich die Begehren betreffend die Umgestaltung des Aufnahmsgebäudes, die Erstellung des Eilgutgebäudes der Elsaß-Lothringen-Bahn à niveau der Bahnhofstraße, die Erstellung einer Passerelle behufs besserer Verbindung des Gundoldingerquartiers mit dem Bahnhofplatz, in Verlängerung der Frobenstraße und den Anschluß der Überführung der Bruderholzstraße an die Nauenstraße. Der letztgenannte Punkt wurde durch Bundesratsbeschluß vom 24. Juli dahin erledigt, daß auf das Gesuch der Regierung vom 21. Februar 1900, einen Entscheid über die zukünftige Überführung der Bruderholzstraße und die

657 daherige Kostenbeteiligung der Centralbahn zu treffen, nicht einzutreten sei. Ferner wurde das Wiedererwägungsgesuch der Regierung betreffend die Unterdrückung der Passerelle in der Solothurnerstraße abschlägig beschieden. Die im gleichen Beschluß von der Bahn verlangten Pläne über die Frobenpasserelle und die Eilgutanlage der Elsaß-Lothringen-Bahn gelangten am 20./27. November zur Vorlage und wurden durch unsern Beschluß vom 15. Februar 1901 abhin erledigt. Laut diesem Beschluß wird die von der Baslerbevölkerung mit besonderem Nachdruck verlangte Frobenpasserelle zugestanden, ebenso eine auf Kosten der Stadt zu erstellende, von der Regierung seit der Genehmigung des Umbauprojektes verlangte Passerelle, ungefähr an der Stelle der aufgehobenen Güterstraße. Dagegen wird auf die Projektstudien für die Eilgutanlage der Elsaß-Lothringen-Bahn à niveau der Bahnhofstraße nicht eingetreten; diese Anlage soll vielmehr im Sinne des genehmigten Bahnhofplanes im Niveau des Bahnplanums erstellt werden.

Um den bestehenden Bahnhof auf sein künftiges Niveau zu vertiefen, soll, nach dem am 1. November genehmigten Bauprogramm, auf dem Terrain des verlegten Güterbahnhofes und der südlichen Bahnhoferweiterung ein provisorischer Personenbahnhof mit Hauptzugang von der Güterstraße her erstellt werden.

Die bezüglichen Erdarbeiten sind im Gange; ferner wurde im Laufe des Berichtsjahres die Tieferlegung des Planums für die neue Depotanlage längs der Nauenstraße durchgeführt. Mit Rücksicht auf die im Frühjahr auf der Schützenmatte zu eröffnende Gewerbeausstellung soll ein erstes Provisorium dadurch geschaffen werden, daß die verlegte Elsässerlinie noch in den alten Personenbahnhof eingeführt wird, um das Terrain der jetzigen Elsässerlinie mit dem Birsigviadukt vor dem erwähnten Termin der Regierung zur Verfügung stellen zu können.

Auf dem G ü t e r b a h n h o f Wolf wurden die Bauarbeiten eifrig gefördert und es konnten die neuen Güterhallen daselbst am 20. August in Betrieb gesetzt werden.

In Bezug auf die Anlage des R o h m a t e r i a l i e n b a h n h o f e s kam unterm 2. Juni zwischen der Centralbahn und der Regierung des Kantons Basel-Stadt ein Vertrag zu stände, dessen grundlegende Bestimmungen in der am 4. November 1899 in Basel abgehaltenen Konferenz vereinbart worden waren. Nach diesem Vertrag übernimmt der Kanton die Erstellung und den Betrieb von öffentlichen Rohmateriallagerplätzen auf dem Dreispitz, sowie

Tlie Anlage eines Verbindungsgeleises zwischen dieser Anlage und dem Wolfbahnhof. Die Centralbahn leistet an die Kosten dieses cirka l km. langen Verbindungsgeleises einen einmaligen Beitrag von Fr. 100,000 und verpflichtet sich zum unentgeltlichen Transport der Wagen zwischen dem Güterbahnhof und den Abstellgeleisen am Eingang der Lagerplätze. Der bezüglichen Vorlage (Vertrag und Baupläne des Verbindungsgeleises) erteilten wir am 13. Juli die Genehmigung.

Was die Anstände betreffend die Verlegung des schweizerischen Entrepots anbelangt, so bemerken wir, unter Hinweis auf unsere vorjährigen diesbezüglichen Ausführungen, daß wir uns unterm 30. Januar 1900 bereit erklärten, der Centralbahn die Mehrkosten, welche die von der Basler Handelskammer, beziehungsweise der schweizerischen Zollverwaltung, verlangte Erweiterung dieses Gebäudes nach sich ziehen, auf den Zeitpunkt des Überganges der Centralbahn an den Bund und nach erfolgter Prüfung der Baurechnung zu vergüten. Das bezügliche mit der Zollverwaltung vereinbarte Ausführungsprojekt wurde am 6. Juli genehmigt.

Die im vorjährigen Bericht erwähnten Verhandlungen bezüglich der Erstellung einer deutschen Zollniederlage, für welche der nötige Platz reserviert worden ist, konnten auch im Berichtsjahr nicht zum Abschluß gebracht werden.

B a d i s c h e r B a h n h o f B a s e l . Wir erinnern daran, daß unterm 9. Januar 1900 einem Expropriationsplan für den Umbau des Rangier- und Güterbahnhofes die Genehmigung erteilt worden ist, wobei die Bahndirektion eingeladen wurde, die Verhandlungen über das Gesamtumbauprqjekt nach Möglichkeit zu fördern. Die Frage der Verlegung des Personenbahnhofes mußte damals noch offen gelassen werden, weil diese Verlegung seitens der Bahnverwaltung von einer Kostenbeteiligung der Stadt Basel abhängiggemacht wurde. Die daherigen Unterhandlungen zwischen der Bahndirektion und der Kantonsregierung führten zum Abschluß eines Vertrages, der, samt dem zugehörigen generellen Situationsplan, von der Regierung des Kantons Basel-Stadt mit Schreiben vom 9. Juni zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die Grundzüge dieser Vereinbarung sind folgende : Der Personenbahnhof wird um cirka 650 m. stadtauswärts in die Verlängerung der Axe der Rheinbrücke der Verbindungsbahn verlegt und als hochliegender Durchgangsbahnhof erstellt.

Sämtliche Querstraßen werden unterführt.

658

Der Güterbahnhof kommt stadtseits des Personenbahnhofes, von diesem durch die Schwarzwaldallee getrennt, auf gleiche Höhe mit den anstoßenden Straßen zu liegen.

Der auf der ändern Seite der ,,Wiese", ebenfalls stadtseits der Hauptlinie projektierte Rangierbahnhof steht mit dem Personenund Güterbahnhof in direkter Geleiseverbindung.

Das jetzige Bahnhofareal mit Einschluß sämtlicher Gebäude erwirbt der Kanton um die Summe von cirka 4 Millionen Franken ; außerdem leistet derselbe als Subvention für die Verlegung des Personenbahnhofes einen Beitrag von Fr. 2,000,000. Mit den Bauten soll anfangs des Jahres 1901 begonnen werden und die Eröffnung des neuen Bahnhofes wird, außergewöhnliche Verhältnisse vorbehalten, auf das Frühjahr 1905 vorgesehen.

Obiger Vorlage wurde unterm 15. September die Genehmigung erteilt, in der Meinung, daß den schweizerischen Behörden noch die Ausführungspläne zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen seien, und daß sich die badischen Staatseisenbahnen mit der schweizerischen Centralbahn über die Veränderung der Anschlußverhältnisse der Basler Verbindungsbahn direkt verständigen werden.

B a h n h o f B e r n . Im vorjährigen Bericht haben wir das von der Centralbahn am 1. Dezember 1899 eingereichte Projekt für die Einmündung der Bern-Neuenburg-Bahn in den Bahnhof Bern kurz skizziert und dabei bemerkt, daß die Bern-NeuenburgBahn gegen dieses Projekt Einsprache erhoben und die Intervention des Bundesrates im Sinne von Art. 30 des Eisenbahngesetzes angerufen habe. Nach vergeblichen Versuchen, zwischen den beiden Bahngesellschaften eine Verständigungjlherbeizuführen, wurde das erwähnte Interventionsgesuch mit Bundesratsbeschluß vom 16. Mär/ dahin erledigt, daß die Centralbahn eingeladen wurde, ein etwas reduziertes Projekt nebst detailliertem Kostenvoranschlag und Bauprogramm zur Genehmigung einzureichen.

Für diesen Beschluß waren die Erwägungen maßgebend, daß die gegenwärtigen Anlagen des Bahnhofes Bern an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind und einer baldigen Erweiterung namentlich in Bezug auf eine bessere Manövrierfähigkeit ^ und Schaffung einer genügenden Anzahl von Auf- und Rückstellgeleisen bedürfen, daß für diesen Umbau hauptsächlich das Areal des jetzigen Güterrangierbahnhofes in Aussicht zu nehmen ist, welches Areal aber erst nach Verlegung des Rangierbahnhofes nach Weyermannshaus verfügbar wird, und daß es unter solchen

660

Umständen notwendig ist, für den Zeitpunkt der Eröffnung der Bern-Neuenburg-Bahn auf eine teilweise Erweiterung der Bahnhofanlagen zum Zwecke der ungehinderten Einführung dieser Linie Bedacht zu nehmen.

In Bezug auf die Tragung der Baukosten behielten wir uns vor, sofern eine Verständigung zwischen den beiden Bahnverwaltungen nicht möglich sein sollte, der Regelung der bezüglichen Streitigkeit durch die kompetente Behörde vorgängig, die Frage einer angemessenen Kautionsleistung durch die BernNeuenburg-Bahn näher zu prüfen und darüber eventuell noch vor dem Beginn der Arbeiten zu entscheiden.

Die Centralbahn wurde ferner eingeladen, auf die beförderliche Verlegung des Rangierbahnhofes nach Weyermannshaus Bedacht zu nehmen und dafür ein definitives Projekt vorzulegen.

Die Einreichung des Ausführungsprojektes für die Einführung der Bern-Neuenburg-Bahn erfolgte am 6. April. Dasselbe sieht, gemäß dem erwähnten Beschluß, einen mit dem Personentunnel direkt verbundenen neuen Perron vor, ferner zwei durchgehende Perrongeleise und ein neues durchgehendes äußeres Dienstgeleise, sowie neue Aufstellgeleise westlich der verlängerten Schanzenstraßenbrücke und längs der verlegten Stadtbachstraße. Der Kostenvoranschlag beträgt Fr. 753,000 exklusive Expropriation.

Diesem Projekt ertheilten wir am 25. Juni die Genehmigung. Dabei wurde die Bern-Neuenburg-Bahn angehalten, der Centralbahn für die Durchführung der Erweiterungsbauten rechtzeitig eine dem Betrag des Kostenvoranschlages gleichkommende Kaution zu leisten und überdies die Kosten der Expropriation vorzuschießen, beides in der Meinung, daß dadurch dem Entscheid der kompetenten Behörde über die schließliche Tragung der Erweiterungskosten in keiner Weise vorgegriffen sein soll.

Die Centralbahn wurde verpflichtet, die Erweiterungsbauten beförderlich auszuführen und für den Fall, daß dieselben auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Bern-Neuenburg-Bahn nicht vollendet sein sollten, für eine provisorische Einführung der Züge dieser Bahn zu sorgen.

Ein hierauf eingelangtes Gesuch der Bern-Neuenburg-Bahn um Reduktion der ihr auferlegten Kaution haben wir am 3. August abgewiesen. Seither hat nun die Bern-Neuenburg-Bahn diese Kaution nicht leisten können, und es sind daher die Erweiterungsbauten noch nicht begonnen worden. Da deren Beginn aber dringlich ist, hat das Departement oiue Vermittlung zwischen

661 den Beteiligten herbeigeführt, die den Gegenstand des Bundesratsbeschlusses vom 15. Februar abhin bildet, also nicht mehr ins Berichtjahr fällt.

"Wir erwähnen noch, daß die Kantonsregierung in ihrer Vernehmlassung über das definitive Umbauprojekt ein Begehren der Stadt Bern unterstützte, dahingehend, es möchten zur Verbindung des Stadtbachquartiers mit der Laup.enstraße zwei Fußgängerpasserellen erstellt werden. Diese nach unserer Ansicht mit der Einführung der Bern-Neuenburg-Bahn in keinem direkten Zusammenhang stehende Frage wird besonders behandelt.

B a h n h o f Biel. Das mit Schreiben vom 30. Dezember 1899 von der Jura-Simplon-Bahn verlangte Gesamtumbauprojekt ist noch ausstehend. Dagegen hat uns die genannte Bahnverwaltung mit Schreiben vom 28. Juni nach wiederholten Mahnungen, ein generelles Projekt für einen in den ,,Brühlmatten", östlich des bestehenden Bahnhofes zu erstellenden neuen Güterund Rangierbahnhof mit Lokomotivdepot zur Genehmigung vorgelegt. Die bezügliche Vernehmlassung der Kantonsregierung vom 14. November, sowie die anläßlich der Planauflage seitens einiger Expropriaten erhobenen Einsprachen wurden der Bahnverwaltung zur Rückäußerung zugestellt.

Bahnhof La Chaux-de-Fonds. Wie schon im vorjährigen Bericht erwähnt, ist aus den langjährigen Studien und Verhandlungen über den Umbau dieses Bahnhofes auf Anfang des Berichtsjahres (9. Januar 1900) ein definitives Ausführungsprojekt hervorgegangen. Dasselbe wurde von der Regierung des Kantons Neuenburg mit Schreiben vom 22. Februar eingereicht und erhielt am 13. März die bundesrätliche Genehmigung.

Nach diesem Projekt soll die gegenwärtig am Fuß von beidseitigen starken Bahngefällen gelegene, sehr kurze Plattform des Bahnhofes mittelst Höherlegung desselben um 2,so m bedeutend verlängert werden. Gleichzeitig wird derselbe gegen Norden und Süden wesentlich verbreitert, um den nötigen Raum für eine rationelle und genügende Erweiterung sämtlicher Bahnhofteile zu gewinnen. Westlich des bestehenden, als Dienstgebäude zu verwendenden Aufnahmsgebäudes wird auf dem Niveau des bisherigen Bahnhofplatzes ein neues Bahnhofgebäude erstellt, das mit den höher gelegenen drei Perrons an deren westlichem Ende durch einen 8 m weiten Personentunnel verbunden wird.

Ein zweiter am östlichen Ende der Perrons vorgesehener Tunnel mit Aufzügen wird den Verkehr des Gepäckes, der Post und

662

des Eilgutes vermitteln. Für den Güterbahnhof sind gegenüber dem jetzigen Bestand bedeutend erweiterte Anlagen mit drei eigenen Zufahrtsstraßen vorgesehen. Die neuen Depotanlagen kommen auf das Areal der bisherigen Werkstätten zu stehen und diese letztern werden weiter gegen Locle versetzt. Zur Verbindung der rechts und links der Bahn gelegenen Quartiere ist am östlichen Bahnhofende eine Straßendurchfahrt und quer über den Güterbahnhof eine Straßenüberfahrt projektiert.

Das anläßlich der Projektgenehmigung einverlangte Bauprogramm sieht eine successive Ausführung der verschiedenen Bauten in 5 Perioden vor, deren erste am Ende des Berichtsjahres abgeschlossen war. Der ganze Umbau soll bis 1. Mai 1905 vollendet sein.

Bahnhof Lausanne. Nach dem am 5. Januar 1899 von der Jura-Simplon-Bahn vorgelegten Umbauprojekt, das infolge längerer Verhandlungen erst unterm 9. März erledigt werden konnte, bleibt der Bahnhof Lausanne an seiner jetzigen Stelle und soll dort, soweit es die schwierigen Terrainverhältnisse gestatten, verbreitert und an beiden Enden verlängert werden. Im Personenbahnhof sind 4 Perrons projektiert, die durch zwei Personentunnels für getrennten Ein- und Ausgang der Reisenden mit einander verbunden werden. Die Geleiseanlagen sind für doppelspurigen Betrieb sämtlicher in den Bahnhof einmündenden Linien eingerichtet. Das gegenwärtige Aufnahmsgebäude wird provisorisch beibehalten und nur durch einen größeren Anbau für neue Wartesäle erweitert, welcher Anbau einen Teil des künftigen neuen Aufnahmsgebäudes bilden soll. Der neue Güterbahnhof zerfallt in drei Teile; der erste Teil bleibt in Verbindung mit den Eilgutanlagen an jetziger Stelle, zwischen dem Aufnahmsgebäude und der Straße nach Ouchy und wird daselbst thunlichst ausgebaut; die beiden anderen Teile, je für den Vieh- und den Rohmaterialienverkehr sollen jenseits der Straße nach Ouchy links und rechts der Bahn angelegt werden.

Eine derartige Erweiterung des Güterbahnhofes wurde von den kantonalen und lokalen Behörden als ganz unzulänglich bezeichnet; sie verlangten, daß dieser Bahnhofteil, abgesehen von denjenigen Güteranlagen, die vom Personenbahnhof nicht getrennt werden können, in das Flonthal verlegt und daselbst mit dem bestehenden Bahnhof der Lausanne-Ouchy-Bahn vereinigt werde. Mit diesem Standpunkte konnten wir uns grundsätzlich einverstanden erklären, und es wurde daher das Umbauprojekt

663 hinsichtlich der Güterbahnhofanlagen nur in der Meinung genehmigt, daß die Bahnverwaltung im Sinne des Begehrens der Kantonsregierung auf eine Verlegung des Güterbahnhofes (P. V.)

Bedacht zu nehmen und die bezüglichen Studien zur weitern Beschlußfassung vorzulegen habe.

Nach erfolgter Genehmigung des Umbauprojektes wurden die Unterbauarbeiten in Angriff genommen und zwar zunächst die hohen und langen Stützmauern längs des südlichen Randes des Personenbahnhofes.

B a h n h o f Örlikon. Mit der Ausführung des unterm 11.

Dezember 1899 genehmigten Umbauprojektes ist noch nicht begonnen worden. Die Nordostbahn hielt es für geboten, zunächst ein die Genehmigungsvorbehalte berücksichtigendes definitives Projekt auszuarbeiten, das kürzlich zur Genehmigung vorgelegt worden ist.

Bahnhof St. Gallen. Von den zwei im letzten Bericht erwähnten Umbauprojekten, welche die Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, in Ausführung des Bundesratsbeschlusses vom 11. April 1899 unterm 19. Oktober gleichen Jahres eingereicht hatte, wurde das. die Einführung der Schmalspurbahn St. Gallen-Herisau nicht berücksichtigende Projekt am 12. März 1900 vom Bundesrat genehmigt, jedoch nur soweit dasselbe den Güterbahnhof und die St. Leonhards-Straßenüberführung betrifft.

Dabei wurde der Entscheid über die Anlagen der Schmalspurbahn im Güterbahnhof, sowie über die Begehren der Appenzeller Straßenbahn betr. Kurvenradien und Steigungen ihres Hauptgeleises einstweilen ausgesetzt. Ebenso wurde die Frage der Erstellung eines neuen Zoll- und Lagerhauses, das nach dem neuen Projekt beseitigt werden muß, noch offen gelassen, da die diesbezüglichen Unterhandlungen zwischen den Interessenten und der eidgenössischen Zollverwaltung nicht abgeschlossen waren.

In Bezug auf den Personenbahnhof konnte das die grundsätzlichen Beschlüsse vom 11. April 1899 zum Teil ignorierende und denselben zum Teil widersprechende Projekt nicht genehmigt werden. Zu beanstanden war namentlich die darin vorgesehene Verlegung des Eilgutes von der Ostseite auf die Westseite des Aufnahmsgebäudes, zwischen letzteres und den Personenbahnhof der Schmalspurbahn, sowie die Beibehaltung des Niveauüberganges beim alten Waisenhaus. Unter Bestätigung der hierseitigen frühern Hauptbegehren wurde daher die Bahnverwaltung eingeladen, nach erfolgtem Entscheid über die Frage der Einmündung

664

der Appenzellerbahn, für die Personenbahnhofanlage eine neue Vorlage zur Genehmigung einzureichen, welche bis jetzt noch nicht eingelangt ist.

Nach erfolgter Genehmigung des Umbauprojektes wurden die Unterbauarbeiten im Güterbahnhof in Angriff genommen.

Bahnhof R o m a n s h o r n . Durch die am 13. Februar von der Nordostbahn eingereichte Vorlage für die Beseitigung eines Hallengeleises, behufs Vergrößerung des bisherigen ungenügenden Geleiseabstandes, sowie für die Verlängerung und Verbreiterung der Perrons, ist einem hierseits schon im Jahre 1891 gestellten Postulat endlich entsprochen worden. Eine diesbezügliche etwas abgeänderte bezw. erweiterte Vorlage, die auch Verbesserungen und Erweiterungen der Zollanlagen im Güterschuppen enthält, wurde am 7. Dezember genehmigt. Über die Frage der Erweiterung einiger weiterer Anlagen sind zur Zeit Unterhandlungen im Gange.

Von weiteren Bahnhof- und Stationsumbauten, die im Berichtsjahr begonnen bezw. fortgesetzt wurden oder im Stadium der Projektgenehmigung sich befanden, seien folgende erwähnt: Ölten, Langenthal, Sissach, Vivis (Güterbahnhof), Renens (Rangierbahnhof), Sonceboz, Laufen, Brunnen, Erstfeld, Bellinzona und Uster.

Die neue Station Bach wurde am 1. Juni in Betrieb gesetzt.

Ausbau auf zweite Spur.

Durch unsere Schlußnahme vom 1. Mai betreffend Ausbau des schweizer. Bahnnetzes haben wir, in etwelcher Reduktion des frühem Programms, die Erstellung zweiter Geleise für folgende Bahnlinien bezw. Strecken verlangt : Palezieux-ThörishausBern, Delsberg-Basel, Wylerfeld-Gümligen, Winterthur-Romanshorn, Stein-Brugg (Bötzbergbahn), Neuhausen-Schafthausen und Immensee-Brunnen. Wie an anderer Stelle erwähnt, ist gegen diese Verfügung, soweit sie die Linien Winterthur-Romanshorn, Stein-Brugg, Neuhausen-Schaffhausen und Bern-Thörishaus (Sense) betrifft, von den betreffenden Bahngesellschaften (N. 0. B. und S. C. B.) der Rekurs an die Bundesversammlung ergriffen worden.

Neu erstellt wurde im Berichtsjahr nur das zweite Geleise auf der Strecke Lutry-Lausanne als letztes Teilstiick der zweispurigen Linie Lausanne-Villeneuve.

665

2. Bahnunterhalt, Linien im Betrieb.

Betriebslauge.

km.

a. Hauptbahnen mit Filialbahnen: Jura-Simplon-Bahn Filialbahnen (Bulle-Romont, Traversthalbahn, Freiburg-Murten undPontBrassus) Nordostbahn Centralbahn Vereinigte Schweizerbahnen . . . .

Filialbahnen (Toggenburgerbahn und Wald-Rüti) Gotthardbahn 'Total Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet: Badische Staatsbahnen Paris - Lyon - Méditerranée (Genève - La Plaine) Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen (Basel-

Gewöhnlicher MiuimalMaximalradius.

Steigung.

m.

°/oo

927,76i

300

25 *)

67,ses 807,3es 400,364 278,m

180 300 300 300

30 20 26 20

31,422 275,14?

2788,i2;

240 300

10 u. 25 27

41,163

300

16

15,344

400

12

3,951

1000

9

Österreichische Staatsbahnen bei Buchs und St. Margrethen Kete Mediterranea (bei Chiasso) . . .

St. Ludwig)

2,793 0,236

380 gerade

8 0

Total

63,487

b. Übrige Normalbahnen: Schweizerische Seethalbahn (meist Straßenbahn) Schweizerische Südostbahn Emmenthalbahn Burgdorf-Thun (elektrischer Betrieb) .

Tößthalbahn Jura Neuchatelois Langenthal-Huttwil-Wolhusen . . . .

Thunerseebahn Filialbahn (Spiez-Erlenbach) . . .

Sihlthalbahn Ütlibergbahn nsiogen-Balsthal Genève (Eaux-Vives)-Landesgrenze bei Annemasse Orbe-Chavornay (zum Teil Straßenbahn, elektrische Motorwagen) . . . .

Kriens-Luzern (Gütergeleise) . . . .

Total

49,885 49,201 42,25o 40,28i 39,59a 39,5e3 39,s3i 30,238 11,462 18,876 9,iso 4,oiä 8,992 8,399 8,337 386,068

160 150 250 250 250 300 250 180 200 150 150 .

270

37 50 15 25 30 27 25 15 15 25 70 12

350

20

200 120 120

25 30 30

*) Pont-Vallorbe 38 %oBundesblatt. öS. Jahrg. Bd. U.

43

666 Betriebslänge,

c. Schmalspurbahnen: Rhätische Bahn: Landquart-Davos Landquart-Thusis

km.

Gewöhnlicher MinimalMaximalradiati.

Steigung.

m.

'/«,

100

46

50 100 100 100

60 40 37 44

100 100 60 100 60 60

40 35 46 40 30 40

100 100 50 80 105 150

86 25 36,a 40 50 30

49,878 41,m 91,i59

Genfer Schmalspurbahnen (Straßenbahnen), und zwar: Genève - St. Julien (Landesgrenze) 7,993

Genève-Lancy Genève-Chancy Geneve-St. Georges . . . .

Genève-Ferney (Grenze) . .

Genève-Vernier Genève-Veigy (Grenze) . . .

Genève-Jussy Plainpalais-Cornavin (Verbindungs- und Güterlinien) . .

3,393 17,i65 3,soo 4,847 5,ooo 10..998 11,540 1,452

65,652 Saignelegier-Chaux-de-Fonds . . . . 26,341 Appenzellerbahn 25,4eo Yverdon-Ste. Croix 24,16?

Lausanne - Echallens - Bercher (meist Straßenhahn) 22,875 Biere-Apples-Morges 19,os2 Fraueufeld-Wil (meist Straßenbahn). . 17,58* Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds . . . . 16,153 Waldenburgerbahn (meist Straßenbahn) 13,635 Birsigthalbahn (teilweise Straßenbahn) . 12,ias Neuchatel - Cortaillod - Boudry (teilweise Straßenbahn und elektrischer Betrieb) 10,o8i Apples-PIsle 10,570 Bern-Muri-Worb (zum Teil Straßenbahn) 9,?oi Tramelan-Tavannes 8,731 Rigi-Kaltbad-Scheidegg 6,eio Brenets-Locle 4,340 Total 385,32?

d. Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken: Brünigbahn 57,598 Visp-Zermatt 35,oso Berner Oberlauübahneu 23,445 Stansstad-Engelberg (elektrisch) . . . 22,5i8 Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais, meist Straßenbahn) .

13,oe2 Bex-Bévieux-Gryon (1. und II. Sektion der Linie Bex-Gryon -Villars, elektrisch, zum Teil Straßenbahn) 8,210 Aigle-Leysin (elektrisch, zum Teil Straßenbahn) 6,625 Total 167,408

120 120 80 125 100 120 100u. 50 250u. 50 30

92

25 u. 80 60 u. 200 30u.80 99U.230

667 Betriebsläoge.

km.

Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren : Genève-Veyrier Grütsch-Miirren Sissach-Gelterkinden (meist Straßenbahn)

5,548 4,279 3,us

Total

12,975

Gewöhnlicher MinimalMiisimalradiod.

sttiiguug.

m, °/oo

60 50 60

50 50 15

16,145

24--40

57

10,880

15

50

22,777

15--20

65

18,900

15

73

14,003

20

113

11,839 10,528

25 25

50 84

10,400

30

34

9,018

40

60

9,392

16

67

8,072

20

46

8,H25

40

35

/ ,688

qn ov

*S7 v /

7,588

50

33

5,81X1

76

4,872

22--40

64 --

4,538

20

47

f. Tramways: Tramways électriques de Genève: a. Ältere Linien (Pferdetraktion, elektrische Motorwagen und Lokomotiven) &. Neuere Linien (mit elektrischen Motorwagen) Städtische Straßenbahn Zürich (elektrische Motorwagen) Basler Straßenbahnen (mit elektrischen Motorwagen) Tramways lausannois (mit elektviRchen Motorwagen) Altstätten-Berneck (mit elektrischen Motorwagen) Rolle-Gimel (elektrische Motorwagen) .

Vevey-Montreux-Chillon (mit elektrischen Motorwagen) Allaman-Aubonne-Gimel (mit elektrischen Motorwagen) Tramway St. Gallen (elektrische Motorwagen) Trambahn Luzern (mit elektrischen Motorwagen) Limmatthal-Straßenbahn (Zürich-Dietikon, mit elektrischen Motorwagen) .

Berner Tramway: Bärengraben-Bremgarten-Friedhof (mit Luftmotorwagen) . . . 2927 m.

Länggasse - Bahnhof - Großwabern (Lokomotiven) . 4756 ,, Tramways de Neuchâtel (elektrische Motorwagen) Zürich-Örlikon-Seehach (elektrische Motorwagen) Bieler Tramway (Pferdehahn) . . . .

Tramway Lugano (mit elektrischen Motorwagen) Übertrag

181,58s

668 Betriebelange, km.

Übertrag Zentrale Zürichbergbahn (Zörich-Fluntern, mit Abzweigung nach Oberstraß, elektrische Motorwagen) Stansstad-Stans (mit elektrischen Motorwagen) .

. . . .

Tramway in La Chaux-de-Fonds (elektrische Motorwagen) . . . .

Tramway in Freiburg (mit elektrischen Motorwagen) . . . .

Zürich-Höngg (elektrische Motorwagen) Zürich - Hardturm (IndustriequartierStraßenbahn Zürich III, elektrische Motorwagen) . .

Winterthur-Töß (elektrische Motorwagen) Schwyz-Seewen (elektrische Motorwagen) Straßenbahn St. Moritz (mit elektrischen Motorwagen) . . .

. . . . .

Waldhaus-Hotel Dolder (elektrische Motorwagen) . . . .

Pferdebahn auf dem Monte Generoso (Bellavista-Hotel Pasta) . . . .

Riffelalpbahn (Station Riffelalp - Hotel Riffelalp, elektrische Motorwagen) Rollbahn in Murren Total System der Zahnstango.

g. Zahnradbahnen: Wengernalpbahn . . .

Arth-Rigibahn . . . .

Gomergratbahn . . .

Generosobahn . . . .

Glyon-Rochers de ^Naye Rothornbahn . . . .

Schynige Platte-Bahn .

Rorschach - Heiden -Bahn Vitzoau-Rigibahn . . .

Pilatusbahn .

Jungfraubahn (I. und I I . Sektion) . . . .

Trait-Planches . . . .

Riggenbach » Abt n jî

n

Riggenbach ÎÏ

· »

Locher Strub Riggenbach

Gewöhnlicher MaxiraalMmimalsteigung.

radina.

°/00 in.

181,BSn

4,o9:i

16

70

3,455

90

11

20

25.2

25

20

92 fiO

15 20 100

11 17 60

30

50

20

98

20

38

60 7s

50 37

3,012

2,146 1,798 1,735

0,468 0 451

207,200 Betriebsart.

Betriebslauge.

km.

Dampf

17,960

»1

11,663

Elektrisch Dampf

9,022 8,901



7,6*.

n ji n

7,586

n ·

6,856

n

4.270

7,259 7.412

Elektrisch r

2,872 0,302

Total 91,909

Maximalsteigung.

>

250 200 200 220 220 250 250 90 250 480 250 148,7

669

/(. Seilbahnen: Stanserhornbahn Biel-Magglingen . .

Beatenbergbahn . .

Lausanne-Ouchy. .

Vevey- Chantonne-Pèlerin S. Salvatorebahn Rheineck -Walzenhausen Cossonay-gare J. S.

Lauterbrunnen-Grütsch Gurtenbahn . . .

Biel-Leubringen . .

Biirgenstockbahn Dolderbahn . . .

Ragaz-Wartenstein .

Reichenbachfallbahn Schatzalpbahn . .

Territet-Glyon . .

Lausanne-Signal . .

Ecluse-Plan . . .

Gießbachbahn . .

Lausanne-gare J. S.

St. Gallen-Mühleck .

Lugano-Bahnh. G. B.

Zürichbergbahn . , Gütschbahn . . .

Neuveville-St. Pierre Marzilibahu . . .

Betriebsmotor.

Bremsmittel.

Elektricität Wasserübergewicht

Zangenbremse Z. St. Riggenbach

3,600

n

1,600

Turbine Elektricität

Adhäsionsbremse Zangenbremse Z. St. Abt Z. St. Riggenbach Z. St. Abt Z. St. Riggenbach Xangenbretnsen

n

Wasserübergewicht Elektricität

n

*«£· ±£ng.

km.

»/»

600 320 400 120 580 600 260 130 600 330 360 575

1,625

1,476 1,520 1,507 1,218 1,211 1,207 1,021

0,892

Z. St. Abt Zangenbremsen Z. St. Riggenbach Zangenbremsen

0,827

177,5

0,79»

Wasserübergewicht 0,760 Elektricität 0,661 0,610 » »i Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,553 Benzinmotor Zangenbremsen 0,455 Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,368 0,320 n TÌ Turbine 0,314 n 0,300 Wasseräbergewicht n' Z. St. Abt 0,237 Elektricität 0,193 n Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,153 Zahnradbremsen 0,107 Z. St. Riggenbach 0,101 Total

310 600 480 570 290 370 320 116 228 240 260 530 550 309

23,635

Rekapitulation.

Batriebsläng« km.

Schweizerische Hauptbahnen Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet Übrige Normalbahnen (Nebenbahnen) Schmalspurbahnen ,, mit Zahnstrecken ,, ,, elektrischen Motoren Tramways Zahnradbahnen Seilbahnen

2788,127 63,487 385,o5s 385,32?

167,4os 12,975 207,soo 91,909 23,635 Total

Davon werden zweispurig betrieben: Normalbahnen

4125,126

530,893

670

Bahninspektion und Bahnkontrolle.

Die Kontrolle über den Unterhalt der Bahnen und deren Einrichtungen, welche von den Organen der technischen Abteilung in gewohnter Weise ausgeübt wurde, gab zwar im einzelnen zu zahlreichen Aussetzungen Anlaß, welche in den bezüglichen Inspektionsberichten notiert und den Bahnverwaltungon zur Berücksichtigung mitgeteilt wurden; abnorme Erscheinungen jedoch, welche ein außerordentliches Einschreiten der Aufsichtsbehörden nötig gemacht hätten, traten bei diesen Inspektionen nicht zu Tage. Es sind im Berichtsjahr, außer den zahlreichen Specialuntersuchungen, Augenscheinen etc., von den Kontrollingenieuren 5530 km. zu Fuß begangen worden. Dabei wurde denjenigen Bahnstrecken und Punkten, welche in dieser oder jener Beziehung zu wünschen übrig ließen, durch wiederholte Besichtigung besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Zustand der Bahnen.

Wie in unsern frühern Berichten müssen wir uns hier auf kurze Notizen über Vorfälle und Verhandlungen von allgemeinerem Interesse beschränken.

Nachdem die Verwaltungen der Hauptbahnen auf die in unserem vorjährigen Berichte erwähnten Verzeichnisse der nach hierseitigem Ermessen im Interesse eines sichern und regelmäßigen Bahnbetriebes noch auszuführenden Arbeiten und Einrichtungen geantwortet und dabei gegen einzelne Postulate Einwendungen erhoben hatten, kamen wir durch Schlußnahme vom 1. Mai auf diese Angelegenheit zurück, indem wir ein neues revidiertes Programm über die wesentlichern Arbeiten und Verbesserungen aufstellten, deren Anhandnahme beziehungsweise Förderung vom Standpunkte der Aufsichtsbehörde zunächst verlangt werden muß ; dazu gehören u. a. Erstellung zweiter Geleise, Verstärkung von Brücken, Bahnhof- und Stationserweiterungen, Verbesserungen im Oberbau, in den Signaleinrichtungen etc., Umbau von Aufhahmsgebäuden u. s. w. Dabei wurden die Bahnverwaltungen bei ihren frühern Zusagen betreffend Erledigung einzelner Programmpunkte behaftet und für wichtigere und dringendere Arbeiten angemessene Ausführungsfristen festgesetzt.

Seither sind für verschiedene Postulate die verlangten Ausführungsprojekte oder zusagende Erklärungen seitens der Bahnverwaltungen eingelangt. Gegen andere Auflagen dagegen wurde

671 neuerdings protestiert. So glaubt die Nordostbahn die Erstellung zweiter Geleise anf den Strecken Stein-Brugg (Bötzbergbahn), Neuhausen -Schaff hausen und Winterthur-Romanshorn definitiv ablehnen zu sollen und hat mit Eingabe vom 3./7. Juli, gestützt auf Art. 14 des Eisenbahngesetzes, gegen unsere bezügliche Verfügung den Rekurs an die Bundesversammlung erklärt, in der Hauptsache mit der Begründung, daß ein reelles Bedürfnis für die verlangten Anlagen nicht vorhanden sei. In betreff dieses Rekurses erlauben wir uns, auf unsere Botschaft vom 20. Dezember 1900 zu verweisen.

Ein ähnlicher Rekurs der Centralbahn gegen die Erstellung des zweiten Geleises auf der Strecke Bern-Thörishaus (Sense) ist infolge des seitherigen freihändigen Rückkaufes der Centralbahn durch den Bund zurückgezogen worden. Über andere beanstandete Postulate unseres erwähnten Beschlusses sind mit den betreffenden Verwaltungen weitere Verhandlungen gepflogen worden, welche meist zu einer befriedigenden Verständigung führten.

Die auf einigen Bahnlinien noch nicht vollständig durchgeführte V e r s t ä r k u n g der e i s e r n e n B r ü c k e n nach den Vorschriften der Verordnung vom 19. August 1892 wurde im Berichtsjahr in angemessener Weise fortgesetzt. Auf den Zustand und das Verhalten dieser für die Betriebssicherheit so wichtigen Bahnobjekte wird von unsern Specialingenieuren stets ein wachsames Auge gerichtet und es wird darauf gedrungen, daß die in der genannten Verordnung vorgeschriebenen Erprobungen und Revisionen regelmäßig vorgenommen und registriert werden.

Infolge der großen Nachfrage auf dem Eisenmarkte zeigte sich eine Tendenz zu merkbarer Verschlechterung der Qualität des Brückenmaterials. Die Eisenwerke, welche den Bestellungen kaum zu genügen vermochten, ließen den Festigkeitsproben nicht immer die wünschbare Sorgfalt angedeihen, wie dies schon daraus erhellt, daß die Ergebnisse der Kontrollproben in der eidgenössischen Festigkeitsanstalt meist um ein weniges hinter denjenigen der Walzwerke zurückblieben. Mehrmals waren die Brücken schon in Montage begriffen, wenn die Qualitätsausweise einlangten und geprüft werden konnten.

Die rückständigen Nachrechnungen der Straßenbrücken über der Bahn nach Maßgabe der Brücken Verordnung wurden den Bahnverwaltungen in Erinnerung gebracht, ebenso die Berechnung der Einsteighallen, Perrondächer etc., Arbeiten, welche meist wegen anderweitiger Inanspruchnahme des technischen Personals

672

bis jetzt zurückgelegt worden waren. Im fernem wurden die Bahnverwaltungen, unter Bezugnahme auf frühere Anregungen des Departements betreffend Vorkehren gegen Entgleisungen oder deren Folgen auf Eisenbahnbrücken, neuerdings eingeladen, Brücken von 20 m. Lichtweite und darüber, soweit dies noch nicht geschehen, mit verdichtetem Schwellenbelag und soliden Leitschienen (eventuell Fangschienen) zu versehen und ein bezügliches Ausfuhrungsprogramm vorzulegen.

In Bezug auf den Bahnbetrieb gefährdende oder störende Naturereignisse kann das Berichtsjahr zu den günstigem gezählt werden. Die wenigen durch Abstürzen von Felsblöcken oder abrutschende steile Böschungen, durch ausbrechende Wildbäche, Lawinen etc. verursachten Unterbrechungen des regelmäßigen Zugsverkehrs wurden meist in kürzester Zeit gehoben; nur auf der Visp-Zermatt-Bahn erlitten im August durch rasches Anschwellen der Vispe infolge des vorzeitigen und plötzlichen Ausbruches eines kleinen Sees am Gornergletscher die Bahnanlagen an verschiedenen Stellen ernstlichere Beschädigungen.

Die Überschüttung der Gotthardbahn bei Gordola durch das Geschiebe des ausgetretenen Dorfbaches und die dadurch verursachte Entgleisung eines Bahnzuges gab Anlaß zur Anhandnahme der schon früher angeregten Verbauung dieses Baches.

Überhängende, den Absturz drohende Felspartien längs der Verrières-Linie v'eranlaßten die Verwaltung der J.-S. auf Anregung der hierseitigen Kontrollorgane zu einläßlichen Untersuchungen behufs Anordnung der nötigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Bahn und ihres Betriebes. Ähnliche Studien sind im Gange im Hinblick auf die Abrutschungsgefahr an den in Bewegungbefindlichen Abhängen oberhalb der Haltestelle Epesses (Lavaux).

Behufs Sicherstellung der Thunerseebahn gegen wiederholte Felsablösungen von der Krattigenhalde am Thunersee wird eine Verlängerung des dortigen Tunnels ausgeführt.

Um den häufigen Überschwemmungen der Simplonlinie durch die Rhone zwischen Granges und Siders in wirksamer Weise zu begegnen, wird, daselbst die Bahn auf eine längere Strecke (cirka 4 km.) höher gelegt. Ebenso wurde die Brünigbahn bei Brienzwiler auf eine Länge von 2500 m. gehoben, um dieselbe vor Überflutung durch die Aare sicher zu stellen.

Die Waldausbeutung längs der Linie Pont-Brassus wurde durch Aufstellung von den Bahnbetrieb sichernden Vorschriften in ähnlicher Weise geregelt, wie dies früher für andere im

673

Bereich von bewaldeten Abhängen gelegene Bahnlinien geschah, und das Reglement über die Benutzung der Holzriesen längs der Gotthardbahn ist durch Eiribeziehen der Reistzüge längs der Linie Zug-Goldau (am Roßberg) in dasselbe erweitert worden.

Oberbau.

In Bezug auf Verstärkung des Oberbaues haben die Bahnverwaltungen auf die in unserem vorjährigen Bericht erwähnten Erinnerungen an daherige Rückstände zum Teil befriedigende Zusagen erteilt. Immerhin glaubten wir in unserm Beschluß vom 1. Mai 1900 (allgemeine Rückstände) bei einzelnen Linien eine etwas kürzere Frist für die Durchführung der verlangten Verbesserungen ansetzen zu sollen, als einige Bahnverwaltungen in Aussicht genommen hatten.

Stationen.

Auf der Linie Lausanne-St-Maurice wurden drei neue Haltestellen (Villette, Epesses und St-Saphorin) errichtet.

Umgebaut beziehungsweise neu erstellt wurden die Aufnahmsgebäude in Granges, Bruggen und Staad, erweitert die Hochbauten auf 38 Stationen. Erweiterungen von Geleiseanlagen etc. haben auf 46 Stationen stattgefunden.

Wie schon oben angedeutet, haben wir in unserm Beschluß vom 1. Mai 1900 betreffend Rückstände im Ausbau und Unterhalt der schweizerischen Hauptbahnen, auch die Verlängerung der Kreuzungsgeleise einer gewissen Anzahl von Stationen auf die normale Länge verlangt. Solche Verlängerungen haben im Berichtsjahr auf 11 Stationen stattgefunden, während die N. 0. B.

bekanntlich das Bedürfnis der fraglichen Verbesserung auf den ihr bezeichneten Stationen ihres Netzes bestreitet und gegen unsere Verfügung an die Bundesversammlung rekurriert hat.

Eine bessere Beleuchtung durch Einführung des elektrischen Lichtes erhielten 13 Stationen.

Signalwesen.

In Bezug auf das S i g n a l w e s e n sind unsere früheren Postulate über die hierseits als notwendig erkannten Ergänzungen und Verbesserungen bei einzelnen Bahnverwaltungen auf Widerstand gestoßen. Die erhobenen Einwendungen konnten uns jedoch

674 nicht bestimmen, auf unsere wohlerwogenen Forderungen zurück- · zukommen; sie wurden daher in unserem mehrfach erwähnten Beschluß vom 1. Mai 1900 betreffend allgemeine Rückstände wiederholt und bestätigt Die im Jahre 1900 erstellten wesentlichern Ergänzungen der Signaleinrichtungen sind folgende : Neue W e i c h e n - und S i g n a l v e r r i e g e l u n g e n erhielten 12 Stationen: Palézieux, Arnex, Croy, Reconvillier, Zäziwil, Signau, Emmenmatt, Bach, Weinfelden, Batzenhaid, Bütschwil und Wattwil.

Mit neuen G l o c k e n s i g n a l e n wurden die Strecken RiddesSiders (J.-S.J, cirka 29 km., und Kirchberg-Burgdorf (Emmenthalbahn), cirka 4 km., versehen.

Neue D e c k u n g s s i g n a l e wurden auf den fünf Hauptbahnen zehn, neue V o r s i g n a l e 44 erstellt.

Ein schwerer Unfall auf einer ausländischen Bahn (Zusammenstoß zweier Züge) gab dem Departement u. a. Anlaß, bei den Bahnverwaltungen die Frage anzuregen, ob nicht die Blocksignale durch geeignete Einrichtungen ergänzt werden sollten.

Niveauübergänge.

Von den zum Teil seit längerer Zeit hängigen Fragen betreffend Beseitigung von ungünstig situierten Niveauübergängen konnten im Berichtsjahr nur einige zum Abschluß gebracht werden.

Nachdem über das Projekt für Ersetzung des N i v e a u ü b e r g a n g e s in L a n g n a u durch Unterführung der dortigen Straße eine Einigung zu Stande gekommen, wurde die Bahndirektion eingeladen, ein definitives Projekt vorzulegen, welches noch aussteht.

Der N i v e a u ü b e r g a n g bei der Station M ü n s t e r wird im Sinne der Begehren der lokalen und kantonalen Behörden durch eine Wegunterführung ersetzt.

Behufs Entlastung des N i v e a u ü b e r g a n g e s bei d e r S t a t i o n F l a w i l wird statt der "vom Departement angestrebten gänzlichen Unterführung der Straße anläßlich der Erweiterung dieser Station ein Durchgang für den Personenverkehr erstellt.

Statt der von der Nordostbahn als Studie eingereichten U n t e r f ü h r u n g d e r Z ü r c h e r - S t r a ß e i n B r u g g befürwortete die Regierung von Aargau ein vom Gemeinderat Brugg

675 aufgestelltes Überführungsprojekt, welches auch von unserm Departement prinzipiell als diejenige Lösung anerkannt wird, die den weitern Verhandlungen zu Grunde zu legen ist. Die Bahndirektion wurde verhalten, einen in diesem Sinne ausgearbeiteten Plan vorzulegen, um nach erfolgter Genehmigung desselben zunächst durch öffentliche Planauflage wenigstens die jetzigen Expropriationsverhältnisse zu sichern.

Ü b e r g a n g der A l l m e n d s t r a ß e beim B a h n h o f T h u n . Im Anschlüsse an unsere letztjährige Notiz bemerken wir, daß nach unserem Dafürhalten die von den lokalen und kantonalen Behörden gegenüber dem Anerbieten der Centralbahn für einstweilige Erstellung eines Fußgänger-Durchganges festgehaltene gänzliche Unterdrückung dieses Niveauüberganges nicht für sich allein und schon jetzt, sondern später im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die definitive Umgestaltung des Bahnhofes Thun zur Sprache und zu einer richtigen Lösung kommen kann.

Um jedoch den Übelständen bei diesem Übergang vorläufig in thunlichster Weise abzuhelfen, wurde die Bahnverwaltung eingeladen, ein Ausführungsprojekt für den von ihr zugestandenen Durchgang" einzureichen. Diese Vorlage ist im Januar 1901 eingelangt.

Niveauübergang der L e n z b u r g e r s t r a ß e in Aarau.

Nachdem die Stadtgemeinde Aarau den ihr zugemuteten Beitrag an die Kosten der geplanten Straßenunterführung abgelehnt und statt der letztern einen Fußgängerdurchlaß verlangt hatte, war das mit der Nordostbahn getroffene Übereinkommen nebst Kostenverteilungsplan hinfällig geworden. In Übereinstimmung mit der Kantonsregierung glaubten wir dessenungeachtet an der Unterführung der ganzen Straße als der einzig rationellen Lösung festhalten zu sollen und nahmen daher in unsern Beschluß vom J . Mai 1900 betreffend allgemeine Rückstände ein bezügliches Postulat auf. Die Bahndirektion erklärte nun, daß sie zwar prinzipiell gegen die Unterführung nicht mehr Stellung nehmen wolle, daß man ihr abei nicht zumuten könne, dieselbe ohne Beitrag der Interessenten nach deren Wunsch und Begehren, d. h. mit einer Breite von 11 m., auszuführen; sie werde daher, wenn kein Beitrag erhältlich sei, ihr ursprüngliches Projekt (Straßenbreite 8 m . ) zur Ausführung bringen.

Auf die schon früher angeregte gänzliche Beseitigung des Niveauüberganges der Zürcherstraße in Wintert h u r zurückkommend, verlangte der dortige Stadtrat, daß die

676

Nordostbahn zur Über- oder Unterführung dieser Straße verhalten werde. Die Bahnverwaltung lehnte dieses Ansinnen prinzipiell ab in der Meinung, daß die Nordostbahn mit der Erstellung eines Fußgängerdurchlasses auf ihre Kosten alles gethan habe, was von ihr verlangt werden könne. Dieser Ablehnung gegenüber beharrt der Stadtrat auf der Ansicht, daß die Bahn zur Ausführung einer Unterführung der Straße mit Korrektion der Eulach auf eigene Kosten verpflichtet sei. Eine Verständigung in dieser Angelegenheit konnte noch nicht erzielt werden.

N i v e a u ü b e r g a n g d e r N i d a u s t r a ß e i n Biel. D a s in unserm letztjährigen Bericht erwähnte Unterführungsprojekt wurde von der Bahndirektion erst im Juni vorgelegt, und zwar mit der Erklärung, daß sie dieses Projekt mit der hierseits verlangten Lichthöhe von 3,7 m. im Hinblick auf die dem Bahnbetrieb daraus erwachsenden Inkonvenienzen vor der in Aussicht genommenen Hebung des Bahnhofes Biel für unannehmbar halte.

Unser Departement konnte diese Anschauung nicht theilen und beharrt auf der Möglichkeit und Notwendigkeit einer provisorischen Unterführung, auf deren beförderliche Ausführung von Seiten der städtischen und kantonalen Behörden fortwährend gedrungen wird und die bei richtiger Gestaltung des Längenprofils der Bahn ohne Präjudiz für die Bahnhoferweiterung möglich erscheint. Der Bahudirektion wurde daher die Vorlage eines entsprechenden Bauprojektes auferlegt.

Anläßlich der Projekt vorläge für die Pruntrut-Bonfol-Bahn wurde in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen Behörden die Beseitigung des N i v e a u ü b e r g a n g e s im F a u b o u r g S t - G e r m a i n in P r u n t r u t verlangt. Statt der im aufgelegten Plane vorgesehenen Verlegung der dortigen Straßen von Alle und Coeuve mit Überführung derselben wünschte nun aber die Gemeinde Pruntrut eine Unterführung an der bisherigen Übergangsstelle. Wir glaubten jedoch im Interesse der Verkehrsverhältnisse an dem Überführungsprojekt grundsätzlich festhalten zu sollen.

Mehrere Niveau Übergänge in den Bahnhöfen Basel, St. Gallen, Lausanne, Chaux-de-Fonds und Örlikon werden anläßlich des Umbaues dieser Bahnhöfe beseitigt werden.

Bahnbewachung.

In Bezug auf den Bahnbewachungsdienst sehen wir uns zu wesentlichen Bemerkungen nicht veranlaßt. Derselbe vollzog

677

sich in ähnlicher Weise und nach den gleichen Normen wie in früheren Jahren. Aussetzungen unserer Kontrollorgane im Interesse einer dem Charakter der einzelnen Bahnstrecken angemessenen, die Sicherheit des Betriebes möglichst garantierenden Bahnaufsicht wurden, wenn nötig, jeweilen bei Prüfung der periodischen Vorlagen (Wärtermarschpläne) oder bei Wahrnehmung von Mißständen auf den Linien selbst geltend gemacht.

Besondere und beachtenswerte Umstände bei einem Schienenbruch in einem längern Tunnel gaben Anlaß, den Verwaltungen der Hauptbahnen die Notwendigkeit einer möglichst sorgfältigen Revision der Tunnelgeleise, namentlich auch einer ausreichenden Beleuchtung bei dieser Revision in Erinnerung zu bringen und eine permanente Tunnelbeleuchtung überhaupt anzuregen.

Grenz- und Katasterpläne.

In Gemäßheit von Art. 18 des Eisenbahngesetzes wurden im Berichtsjahr die Grenz- und Katasterpläne, zum Teil begleitet von richtiggestellten Längenprofllen, für folgende Bahnen und Bahnstrecken eingereicht: Eglisau-Neuhausen, Luzern-Immensee, Lenzburg-Wildegg (Seethalbahn), Burgdorf-Thun, Genfer Schmalspurbahnen, Bern-Muri-Worb, Tramway Freiburg und die Seilbahn Neuveville-St-Pierre, zusammen für eine Bahnlänge von cirka 180 km. Die noch ausstehenden Pläne wurden -- zum Teil wiederholt -- eingefordert.

Nebenbahnen.

In Ausführung des Art. l, Alinea 2, des am 15. April 1900 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen vom 21. Dezember 1899 haben wir mit Beschluß vom 10. August abhin diejenigen bestehenden oder im Bau begriffenen Bahnen und Bahnstrecken bezeichnet, welche als Nebenbahnen zu betrachten sind.

Gegen diesen Entscheid wurde auf Grund des Art. l, Alinea 3, des erwähnten Gesetzes für einige Bahnlinien beziehungsweise Bahnstrecken von 7 Kantonsregierungen (Waadt, Freiburg, Bern, Solothurn, Aargau, Glarus und Tessin), zum Teil unterstützt von den interessierten Gemeinden, der Rekurs an die Bundesversammlung ergriffen.

678

Aus den in unserm bezüglichen Bericht an die eidgenössischen Räte vom 12. Februar 1901 dargelegten Gründen glaubten wir an unserm nach reiflicher Erwägung und möglichst objektiver Berücksichtigung der in Betracht kommenden lokalen und allgemeinen Interessen gefaßten Beschluß festhalten und Ihnen die Abweisung der Rekurse beantragen zu sollen.

Über die Vereinfachungen und Erleichterungen, welche gemäß Art. 3 des citierten Gesetzes hinsichtlich der Bauausführung und des Betriebes, sowie auch bezüglich der Bestimmungen über die Arbeitszeit der Nebenbahnen in Berücksichtigung ihrer Eigenart und Zweckbestimmung gewährt werden sollen, sind die Verhandlungen mit den Bahn Verwaltungen im Gange, und es wird an der Aufstellung der vorgesehenen besonderen Vorschriften für die verschiedenen Kategorien von Nebenbahnen gearbeitet.

3. Specialbahnen, Besondere Aufmerksamkeit wurde auch wieder den Specialbahnen (Seil- und Zahnradbahnen) zugewendet. Bei dem zunehmenden Umfang dieser meist dem Fremdenverkehr dienenden Verkehrsmittel und der durch die baulichen Verhältnisse gegebenen Notwendigkeit einer besonders intensiven Aufsicht bildet letztere einen wichtigen Teil unserer Kontrolle.

Anläßlich der zahlreichen Inspektionen wurden cirka 420 km.

S t r e c k e n b e g e h u n g e n ausgeführt.

Der Zustand der Bahnanlagen, der mechanischen Einrichtungen und des Rollmaterials gab im ganzen zu wenig Klagen Anlaß. Die periodische Vornahme von Proben mit den B r e m s e i n r i c h t u n g e n hat sieh jetzt eingelebt, und es trägt diese wesentlich zum guten Unterhalt der Sicherheitseinrichtungen bei.

Den K a b e l u n t e r s u c h u n g e n wird fortgesetzt große Aufmerksamkeit geschenkt. Die im Januar 1894 erlassene Verordnung betreffend die Kabel der Seilbahnen hat die Durchführung einer wirksamen Kontrolle sehr erleichtert. Ausgewechselt wurden im Berichtsjahre die Kabel von 5 Seilbahnen. Die vorgeschriebenen Festigkeitsproben wurden ausgeführt mit 6 neuen (wovon eine für die neu eröffnete Vevey-Pélerin-Bahn) und 5 ausrangierten Kabeln.

Wir fanden uns veranlaßt, an 32 Zahnradlokomotiven verschiedener Bahnen die Auswechslung der T r i e b s t a n g e n zu

679

verlangen, nachdem beim Betrieb 2 Brüche schon erfolgt und durch eingehende Untersuchungen festgestellt war, daß der Eintritt des Bruches der übrigen nur eine Frage der Zeit sei.

Im B e t r i e b der S p e c i a l b a h n e n sind auch dieses Jahr wenig S t ö r u n g e n vorgekommen. Größere Unfälle sind nicht zu verzeichnen.

Auf einer im Bau befindlichen Zahnradbahn entgleiste eine elektrische Lokomotive, glücklicherweise nur mit Materialschaden begleitet. Der Fall wurde genau untersucht und gab Anlaß zu besonderen Maßnahmen.

Eine bessere Durchführung der bestehenden Vorschriften über die Instruktion und die Prüfung des Betriebspersonals mußte bei verschiedenen Bahnen verlangt werden.

4. Elektrische Starkstromanlagen, Die mit Bahnen in Berührung kommenden Starkstromanlagen haben sich im Berichtsjahr wieder stark vermehrt.

Es wurden die Vorlagen behandelt für 104 Starkstromüberführungen; 21 Starkstromunterführungen ; 14 Starkstrom-Längsführungen.

Im ganzen bestehen nun in der Schweiz 400 Überführungen, 302 Unterführungen uud 56 Längsführungen.

Die vollständige Durchführung der im Jahre 1899 erlassenen Vorschriften über elektrische Anlagen gegenüber altern Anlagen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch bei Neuanlagen ist die Handhabung dieser Vorschriften angesichts der Mangelhaftigkeit und Unvollständigkeit vieler Vorlagen meist schwierig und eine gehörige Prüfung der letztern sehr zeitraubend.

Der bevorstehende Erlaß eines Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen wird viele der jetzt noch bestehenden Schwierigkeiten bei der Durchführung der neuen Verordnungen beseitigen.

u. Rollmaterial.

Ä n d e r u n g e n im Bestand des R o l l m a t e r i a l s im Jahre 1900:

680 a. Lokomotiven.

AusNeurangiert, beschafft.

Zuwachs.

Normalb ahnen : Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Nebenbahnen

9 6 -- 2 -- 2

24 10 -- 10 2 3

15 4

Im ganzen

19

49

30

Ausrangiert, Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen . . . .

Zahnradbahnen Tramways

-- -- --

I m ganzen

--

Bestand auf Ende 1900: Normalbahnen . .

Sonstige Bahnen .

Im ganzen

8 2 l

Neubeschafft. Zuwachs.

-- 9 -- 9

-- 9 -- 9

949 Lokomotiven.

228 ,, 1177

,,

b. Personemvagen.

AusNeurangiert, beschafft.

Normalbahnen: ·Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn . . . . . . .

Vereinigte Schweizerbahnen .

Nebenbahnen Total

Zuwachs.

l -- -- 4 l

26 12 14 38 --

25 12 14 34 --l

9

10

l

15

100

87

681 AusNeurangiert, beschafft.

Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen.

Elektrische Bahnen .

Zahnrad- und Seilbahnen Tramways

6 8 8 133 155 255

--

-- --

40 40 55

Total Im ganzen

Zuwachs.

6 8 8 93 115 200

Bestand auf Ende 1900: Achsen.

Plätze.

Normalbahnen . . . .

Schmalspurbahnen.

Elektrische Bahnen .

Zahnrad- und Seilbahnen Tramways

6310 1001 100 422 1100

113,891 14,095 1,368 7,060 17,247

Im ganzen

8933

153,661

c. Bahnpostwagen.

Ausrangiert wurden Angeschafft ,,

. . .

. . .

Zweiachs. Dreiachs.

3 l -- 7

Zuwachs

--

6

Bestand auf Ende 1900 : 151 zweiachsige 85 dreiachsige Im ganzen

236

d. Gepäckwagen.

Normalbahnen.

Abgang Neubeschaffung . . . .

3 4

Sonstige Bahnen.

-- 3

Zuwachs 0

Bundesblatt.

53. Jahrg. Bd. II.

44

682 Bestand auf Ende 1900 : Normalbahnen . . . . 4 9 8 Sonstige Bahnen . . . . 5 2 Im ganzen

550

e. Guterwagen.

Offene Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

Gedeckte Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

Abgang . . . .

Neubeschaffung .

9 229

27

10 142

37

Zuwachs

220

27

132

37

Bestand auf Ende 1900: Normalbahnen Sonstige Bahnen .

.

26,162 Achsen.

.

1,277

TI

Im ganzen

27,439

,,

Die nähern Details über den Bestand des Fahrparkes finden sich in der im Juli erschienenen S t a t i s t i k des R o l l m a t e r i a l s.

F e n d e n t e R o l l m a t e r i a l b e s t e l l u n g e n am Ende des Jahres 1900: 1. Für Bahnen im Betrieb.

Lokomotiven. Personenwagen.

Anzahl.

Sitzplätze.

Jura-Simplon-Bahn . 16 Centralbahn 11 2072 Gotthardbahn .

15 420 Nord ostbahn .

4 2010 Vereinigte Schweizerbahnen . . . . 3 264 -- NormaleNebenbahnen -- Sonstige Bahnen .

20 1348 Im ganzen

69

6114

Gepäckwagen.

Achsen.

Guterwagen.

Achsen.

192

22 12 --

-- --

-- --

4 12 22

34

230

683 2. Für Bahnen im Bau.

Lokomotiven. Personenwagen.

Für Normalbahnen . 11 41,, Schmalspurbahnen . . -- 13 ,, Zahnrad-u. Seilbahnen .

-- 2 ,, Tramways . . -- 5

Gepäckwagen. Guterwagen.

9 76 3

33

-- --

-- --

Die Einführung von R a u c h v e r b r e n n u n g s a p p a r a t e n an Lokomotiven macht nur langsame Fortschritte. Während die Hauptbahnen dieser Neuerung meist ablehnend gegenüberstehen, sprechen sich einige Nebenbahnen über diese Einrichtungen in günstigem Sinne aus. Zur Zeit sind eigentliche Rauchverbrennungseinrichtungen (nach System Thierry & Langer) erst an cirka 60 Lokomotiven angebracht.

In Bezug auf Z u g s b e l e u c h t u n g ist zu erwähnen, daß sich die Nordostbahn endlich auch zur Einführung der elektrischen Beleuchtung entschlossen hat.

L o k o m o t i v d e f e k t e sind dem Departement im Berichtsjahre 141 zur Kenntnis gekommen, gegenüber 143 im Vorjahre.

Dieselben verteilen sich wie folgt: Jura-Simplon-Bahn Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Übrige Bahnen

46 14 5 22 14 40 Total

141

Die Berichterstattung über Lokomotivdefekte ist immer noch eine lückenhafte; obige Tabelle giebt daher kein vollständiges Bild derselben.

Eingelangt sind ferner: 6 Berichte über A c h s e n b r ü c h e , 37 ,, ,, Bandagenbrüche.

684

An L o k o m o t i v k e s s e l n wurden im Laufe des Jahres nachfolgende Untersuchungen und Proben vorgenommen: Innere Kesselnntersnchnngen.

In % der Kessel.

Anzahl.

Jura-Simplon-Bahn . . . .

57 20 Centralbahn 20 12 Gotthardbahn . . . .

12 17 Nordostbahn . . . . . .

42 18 Vereinigte Schweizerbahnen .

12 14 Normale Nebenbahnen . . .

13 16 Sonstige Bahnen 16 28 Im ganzen

189

16

Periodische Drnckproben.

Anzahl.

In % der Kessel.

Jura-Simplon-Bahn . . . .

63 23 Centralbahn 46 28 Gotthardbahn 41 29 Nordostbahn 36 86 Vereinigte Schweizerbahnen .

21 25 Normale Nebenbahnen . . .

18 15 Sonstige Bahnen 64 36 Im ganzen

336

29

Druckproben neuer Kessel.

Jura-Simplon-Bahn . bei 26 Kesseln (für neue Lokomotiven).

Centralbahn . . . ,, 24 ,, (4 Ersatz und 20 für neue Lokomotiven).

Gotthardbahn ,, -- ,, Nordostbahn . . . ,, 8 ,, (für neue Lokomotiven).

Vereinigte Schweizerbahnen . . . » . ,, 2 ,, (für neue Lokomotiven).

Normale Nebenbahnen ,, 10 ,, (für neue Lokomotiven).

Sonstige Bahnen . . n 4 ,, (für neue Lokomotiven}.

Im ganzen

,, 74

,,

wovon 70 für neue Lokomotiven.

685 Die Angelegenheit der Verlegung und Neuanlage der Hauptw e r k s t ä t t e der Nordostbahn ist immer noch pendent. Wir verweisen diesbezüglich auf das unter der Rubrik ,,Bahnhöfe und Stationen"1 bereits Gesagte.

Die gleiche Bemerkung gilt für die neuen D e p o t a n l a g e n im Bahnhof Biel.

Nachdem im Vorjahr das allgemeine Bauprojekt für die neuen Depotanlagen im Bahnhof Renens (Remise für 24 Lokomotiven etc.) die Genehmigung erhalten, wurden im Berichtsjahre auch die bezüglichen Detailvorlagen (Hochbauten u. s. w.) eingereicht und genehmigt.

Gemäß Art. E des Bundesratsbeschlusses vom 8. Februar 1898 über die N o r m i e r u n g des B e t r i e b s m a t e r i a l s der fünf Hauptbahnen hat in Perioden von drei Jahren jeweilen eine neue Feststellung des Bedarfs an Rollmaterial stattzufinden. Mit 1. Januar 1901 beginnt eine neue Periode, und es sind daher Ende dieses Jahres die nötigen Schritte bei den fünf Bahnen eingeleitet worden.

Die im Hinblick auf ungünstige Adhäsionsverhältnisse bei Trambahnen mit starken Steigungen vom Departement angeregte Verbesserung der Bremseinrichtungen wurde auf mehreren Bahnen eingeführt und ist für die im Bau begriffenen Linien in Aussicht genommen.

III. Bahnbetrieb.

Fahrplanwesen.

'Nachdem wir im letztjährigen Berichte einen Rückgang der Zahl der Abänderungsbegehren zu den Fahrplanentwürfen konstatieren konnten, ist nunmehr wieder eine bedeutende Zunahme dieser Begehren zu verzeichnen. Für den Sommerfahrplan wurden deren 434 und für den Winterfahrplan 257 angemeldet. Hiervon sind 228 ganz oder teilweise durch Zugeständnisse der Transportanstalten und 167 durch Rückzug in den Fahrplankonferenzen erledigt worden ; in 324 Fällen hatte das Departement beziehungsweise der Bundesrat zu entscheiden.

Zahlreiche Begehren bezweckten die Einlage von neuen schnell fahrenden Zügen für den Fernverkehr, und es konnte einem großen Teile derselben in befriedigender Weise entsprochen

686

werden, während allerdings eine Anzahl von Begehren erst im Laufe der nächsten Jahre werden Berücksichtigung finden können.

Wir wollen hier gern feststellen, daß für den Fernverkehr einige wesentliche Verbesserungen erreicht wurden, müssen aber anderseits darauf hinweisen, daß die Einrichtungen für den Nahverkehr, speciell zwischen den größern Verkehrscentreu und den umliegenden Ortschaften, mit den fortschreitenden Verkehrsbedürfnissen nicht überall Schritt gehalten haben, weil die Bedienung dieses Verkehrs mit den bisher üblichen Lokalzügen meistens einen verhältnismäßig großen Kostenaufwand erfordert. Auf Ende des Jahres haben die Verwaltungen der Nordostbahn und der Sihlthalbahn dem Departemente mitgeteilt, daß sie die Anschaffung von Motorwagen beabsichtigen, welche die Einlage von Lokalzügen mit verhältnismäßig geringen Kosten ermöglichen. Es steht nun zu erwarten, daß innert absehbarer Zeit andere Verwaltungen in ähnlicher Weise vorgehen werden.

Von den im Laufe des Berichtsjahres teils freiwillig, teils auf Verlangen der Behörden angebrachten wichtigern Verbesserungen erwähnen wir: Die Führung eines neuen Schnellzuges in beiden Richtungen auf der Linie Lausanne-Sfc. Maurice im Winter.

Die Kürzung der Morgenverbindungen von Basel und von Zürich nach Genf durch Einlage eines neuen Schnellzuges OltenBiel-Genf und die Führung eines neuen Abendschnellzuges von Genf über Biel-Olten nach Basel und Zürich.

Die Beibehaltung des Abendschnellzuges 256 Biel-Bern im Winter.

Die Einlage eines Morgenschnellzuges Delsberg-Interlaken im Anschlüsse an den Expreßzug Calais-Basel und eines Gegenzuges Bern-Delsberg (Calais) am Abend im Sommer.

Die Führung eines neuen Mittagschnellzuges Bern-Interlaken im Sommer.

Die Führung eines Abendschnellzuges Genf-Bern.

Die Erstellung je einer neuen Schnellverbindung in beiden Richtungen zwischen Luzern und Interlaken via Brünig während der Touristensaison.

Die Führung eines neuen Schnellzuges in beiden Richtungen zwischen Basel einerseits und Schaffhausen und Winterthur anderseits.

(;»7

Die Führung eines neuen Abeadsclmellzuges. Basel-Luzem im Sommer.

Die Beibehaltung des Morgenschnellzuges 177 Luzern-Zürich auch im Winter.

Die Führung eines neuen Zuges Bülach-Winterthur-Bülach zum Anschlüsse an die zwischen Zürich und Berlin verkehrenden Schnellzüge.

Die Erstellung von neuen Expreßzugverbindungen in beiden Richtungen zwischen Zürich resp. Mailand und München.

Die Führung eines Expreßzuges Wien-Paris-Wien via BuchsBasel während der Dauer der Weltausstellung.

Die Kürzung der Morgenverbindungen von Romanshorn, St. Gallen, Glarus, und Chur nach Bern.

Die Beibehaltung der Morgenschnellzugsverbindung von Chur und von Glarus nach Zürich und der Abendschnellzugsverbindung in umgekehrter Richtung auch im Winter.

Die Führung eines Frühschnellzuges St. Gallen-Winterthur zum Anschlüsse an die Schnellzüge nach Basel und Bern im Sommer.

Die Führung eines Mittagschnellzuges St. Gallen-Winterthur zürn Anschlüsse an den Expreßzug München-Zürich.

Die Einlage von je zwei neuen Personenzügen in beiden Richtungen auf der Linie Wil-Ebnat.

Es ist leider bis zur Stunde nicht gelungen, in der wiederholt besprochenen Frage der Führung von neuen Schnellzügen Wien-Paris-Wien via St. Gallen-Basel einen Fortschritt zu erzielen, indem die Österreichische Staatsbahn mit Rücksicht auf den Kostenpunkt in neuerer Zeit sich ablehnend verhalten hat. Wir werden indessen diesen Gegenstand nicht aus dem Auge verlieren.

Kontrolle betreffend Dienstvorschriften und deren Handhabung.

Die im letzten Berichte erwähnten allgemeinen Réglemente betreffend den Telegraphendienst und den Dienst des Lokomotivpersonals sind seither genehmigt und in Kraft gesetzt worden.

Nach längeren Verhandlungen wurde auch einem neuen Réglemente betreffend den Bahnunterhaltungs- und Bewachungsdienst der JuraSimplon-Bahn die Genehmigung erteilt.

688

Ferner sind die Betriebsreglemente der nachstehenden neuen Bahnunternehmungen behandelt und genehmigt worden : Aigle-Leysin, Bex-Gryon-Villars, II. Sektion, Schwyz-Seewen, Kriens-Luzern (Umbau für elektrischen Betrieb), Vevev-Mont Pèlerin, Limmatthal-Straßenbahn, Neue elektrische Tramways in Genf, Basler 'Straßenbahnen (erweitertes Netz), Zürcher Straßenbahnen (erweitertes Netz).

Die Verwaltungen des Eisenbahnverbands wurden, nach Einholung eines, Gutachtens des schweizerischen Sanitätsamts, eingeladen, mit Bezug auf die erste Hülfeleistung bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen folgende Vorkehren zu treffen: 1. In allen Stationen soll eine vollständig ausgerüstete Verbandkiste und wenigstens eine Tragbahre deponiert werden.

2. Jeder Bahnzug soll eine Verbandkiste mitführen.

3. In jeder Station sind wenigstens 2 Mann (in kleinem Stationen der Vorsteher) mit dem Gebrauch des Verbandmaterials und mit der ersten Hülfeleistung bei Unfällen richtig bekannt zu machen und desgleichen alles Zugspersonal.

4. Über den Bestand des Materials haben die Bahnärzte periodisch Inspektion zu halten.

Den kleinern Unternehmungen sind angemessene Erleichterungen bewilligt worden.

Vollziehung des Arbeitsgesetzes.

Die periodischen Vorlagen über die Dienst- und Ruhezeiten des Bahn- und des Dampfschiffpersonals wurden in üblicher Weise geprüft. Wo besondere Verhältnisse es angezeigt erscheinen ließen, sind in Anwendung von Art. 6 des Gesetzes die den Umständen angemessenen Ausnahmen bewilligt, anderseits aber auch die zu weitgehenden Ansprüche einzelner Verwaltungen abgewiesen worden.

In neuerer Zeit zielten die Bestrebungen der meisten kleinern Unternehmungen, welche an den Sonntagen einen verhältnismäßig starken Personenverkehr zu bewältigen haben, dahin, den An-

689

gestellten weniger als 17 sonntägliche Ruhetage per Jahr zuzuteilen, damit an diesen Tagen ein weniger zahlreiches Hülfspersonal beigezogen werden muß. Von der Erwägung ausgehend, daß im Interesse der Betriebssicherheit an den Tagen des stärksten Verkehrs das reguläre Personal möglichst vollzählig sollte im Dienste behalten werden können, sind wir diesen Bestrebungen in dem Umfange entgegengekommen, daß wir eine Reduktion der Freisonntage auf 12 per Jahr bewilligten.

Die direkten Erhebungen bei den Angestellten über die Beachtung der Gesetzesbestimmungen ließen auch im Berichtsjahre zahlreiche Unregelmäßigkeiten ermitteln, welche jeweilen den betreffenden Verwaltungen zur Kenntnis gebracht wurden.

Wir wollen hier gern konstatieren, daß die Verwaltungen im allgemeinen bestrebt waren, ohne weiteres die den Umständen angemessenen Anordnungen zu treffen.

Der im letztjährigen Berichte besprochene Protest des Departements gegen die Verwendung von ungeeigneten Ablösern im Bahnbewachungsdienste gab den Verwaltungen des Eisenbahnverbands Anlaß zu einer Erwiderung, in welcher namentlich betont wurde, daß die von der Aufsichtsbehörde im Jahre 1892 verlangte Reduktion der Dauer der Dienstbereitschaft der Barrierenwärterinnen, sowie die Forderung, daß die Wärterinnen das zwanzigste Altersjahr erreicht haben müssen, vielfach zur Beistellung von fremden Ablösern nötige. Auch wird geltend gemacht, daß die Verwaltungen nicht immer in der Lage seien, die Thätigkeit der Ablöser außer der Dienstzeit zu kontrollieren.

Es ist hier daran zu erinnern, daß die Bahnverwaltungen schon im Jahre 1892 über die Reduktion der Dienstdauer der Wärterinnen sich 'beschwerten, daß aber die Bundesversammlung der Beschwerde keine Folge gegeben hat. Mit Bezug auf das Alter der Wärterinnen ist darauf aufmerksam zu machen, daß in dem von den Bahnverwaltungen selbst erlassenen Réglemente das minimale Alter der im Bahnbewachungsdienste verwendeten Personen aut 20 Jahre festgesetzt wurde. Wir sind nun allerdings der Ansicht, daß auf den Posten mit schwachem Zugsverkehr etwelche Verlängerung der Dienstdauer der Wärterinnen gestattet werden dürfte, und daß auch Personen im Alter von weniger als zwanzig Jahren für den Barrierendienst sich eignen können, sofern diese Personen an der Bahn selbst Wohnung haben und zu der Familie eines Wärters gehören ; die Aufsichtsbehörde kann aber den Bahnverwaltungen nicht in dem gewollten Umfange entgegenkommen, weil manchenortes Wärterwohnungen an den

690 Bahnen noch fehlen. Unter allen Umständen muß aber daran festgehalten werden, daß die im Balmdienste verwendeten Personen für diesen Dienst sich eignen und über die gesetzliche Ruhe verfugen. Die bezüglichen Verhandlungen mit den Bahnverwaltungen sind noch nicht abgeschlossen.

In Erwartung eines außerordentlich starken Herbstverkehrs haben wir den Verwaltungen des Eisenbahnverbands für die Zeit vom 2. September bis 25. November weitgehende Ausnahmen hinsichtlich des Verbots der Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen bewilligt. Da aber der Obstexport nicht die erwarteten Dimensionen annahm, so wurde von diesen Ausnahmen nur ein mäßiger Gebrauch gemacht.

Fahrleistungen und Zugsverspätungen.

Aus der tabellarischen Zusammenstellung der Fahrleistungen ist zu entnehmen, daß der Verkehr neuerdings, wenn auch nicht in dem Maße wie im Vorjahre, zugenommen hat.

Gegenüber dem Vorjahre ist eine sehr erhebliche Zunahme der Zugsverspätungen als Folge verspäteter Ankunft von ausländischen Anschlußzügen zu verzeichnen, wogegen der Prozentsatz der auf den schweizerischen Bahnen selbst entstandenen Verspätungen im Vergleich zur Gesamtzahl der gefahrenen Züge um ein geringes zurückgegangen ist.

Unfälle.

Im Berichtsjahre wurden die folgenden Unfälle im Eisenbahnbetrieb zur Anzeige gebracht, wobei wir zur Vergleichung die entsprechenden ZiSern des Vorjahres beisetzen: Entgleisungen in Stationen ,, a u f offener Bahn . . . .

Zusammenstöße in Stationen ,, a u f offener Bahn . . . .

Sonstige Unfälle

1900.

1899.

39 7 39 3 1023

33 17 38 11 1014

Von den Entgleisungen fanden 33 (41 ) bei Personen- und Güterzügen, 10 (5) im Rangierdienste und 3 (4) bei Tram wagen statt.

Von den Zusammenstößen ereigneten sich 24 (25) bei fahrenden Zügen, sei es daß solche mit ändern Zügen oder mit einzelnen Wagen in Kollision gerieten; 11 (12) Fälle beziehen sich auf V orkommnisse im Rangierdienst und 7 (12) betreffen Kollisionen von

Zu Seite 690.

Zusammenstellung der im Jahre 1900 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

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3

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*

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1

"

Bezeichnung der Eisenbahnen

Davon doppelspurig

Total der zurückgelegten

im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

Fakultativ und Extra-

Güterzüge

Güterzüge

mit mit Personenreinen Personenreinen PersonenPersonenzüge Güterzüge züge Güterznge befördebeförde-

rung

rung

Kilometer

»

13

14

1



1

»

II

» 1

18

1

19

|

20

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

Total der beförderten Durchschnittliche Länge der im Betrieb befindlichen Linien

1

Achs-

Zugs-

Kilometer

Auf die regelmäßigen Personenzüge und Güterzüge mit Personenbeförderung entfallen :

Zugskilometer

i)

21

| 22

23

l

24

| 25 |

26

Ursache der Verspätungen

27

| 28

Prozente

GüterzUge mit PersonenPersononzlige Von den beförderung mit 15 und | Auf der eigenen Linie mit 10 und mehr Minuten AchsVerspätung mehr Minuten Verspätung Durch kilomelern Verkommen DurchDurchinfolge 1 spätung auf 1 Kiloinfolge dnrch schnitt- Größte schnitt- Größte von den der liche liche meter VerVervon StationsVer- spätung Anzahl Ver- spätung Anschluß- Unfällen Babnlänge Anzahl EollTotal spätung spätung anstalten und atmos- material und phärischen FahrMinuten Minuten Einflüssen defekten dienst

der gemäß Kolonnen Anzahl i 22 nnd 23 der ; verspäteten versäumten im Züge im Total Verhältnis Vorjahre Anschlüsse im zur Vorjahre Gesamtzahl der Züge

1. Normalspurbahnen.

2

Nordostbahn ) Vereinigte Schweizerbahnen*) Gotlhardbahn Sudostbahn .

Seethal bahn Burgdorf-Tbun-Bahn Tößthalbahn

. . . .

Sihlthalbahn

2. Schmalspurbahnen.

Rhätische Bahn .

Brünigbahn (J.-S.) . . .

Visp-Zermatt (J.-S.)

Bière-Apples-Morges und Apples-L'lsle (J.-S.)

Saignelégier - Chaux-de- Fonds Appenzellerbahn (Winkeln-Appenzell) . .

Yverdon-Ste. Croix Berner Oberland bahnen Lausaune-Echallens-Bercher .

. . .

Stansstad-FjQgelbers: Frauenfeld -Wil . .

. .

Ponts -Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.) . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) Birsigthalbahn . . .

. .

Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.) . .

Rolle-Gimel . .

Bern-Muri-Gümli ff en-Worb . .

Tramelan-Tavanoes Brenets-Locle . . .

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

. . . .

.

1101 809 411 310 290 50 50 43 41 40 40 38 42 19 4 4

»125 130 129 9 122

2

92 "58 ««35 t 30 27 26 25 24 24 23 18 17 14 14 13 11 11 10 10 9 5

88830 103 368 59976 33238 24662 14996 6225 5665 5666 5 119 5 166 7428 10 437 6 190 6492 8990

13983 22869 8589 10414 3 138 311 730 1460

5720 5420 1052 4728 2560 8184 2294 6024 3343 8565 3956 3650 2992 3769 11388 11278 11285 5373 17752 3650 6 110

1 394 628

356 2864 4015 803 258 1236

36689 33316 28 512 4745 11477 155 1854 2457 624 1 224 1228 1235 1 191

71 901 448 312 663 119 26 29 98 45 18 113 12 13 1

7 203 19 6 26 8

10967 13110 4973 5175 5 187 217 304 191 241 115 26 424 186 94

1030

730 1270

163 10 6 346

730

59 28 7 842 19 2155 99 6 14 60 804 12 65 221

251 75 86 4 193 4 32 11 14 4

10 44 21 477

79 36

7 949 459 6 953 659 3 887 989 2350913 3 175 585 250 242 221 086 172990 253 050 ISO 109 147776 313850 210959 115304 38425 40274

221 470475 182217074 127435482 60 207 783 91 488 607 2299512 2 592 904 2922531 2 249 809 2 279 879 2085666 3 896 405 3 552 084 971 620 253 888 80548

5954975 5435813 2 677 660 2 002 169 l' 986 238 262 025 202875 153 188 227 108 170331 160 600 258 968 177 507 108658 37440 36 568

201 154 225 238 310062 194219 315478 45992 51858 67966 54873 56997 52141 102 537 84573 51 138 63472 20137

3597 3434 2726 639 1 270 465 136 54 78 49 49 146 204 5 158 133

21 16 17 17 20 18 12 15 21 17 14 16 14 20 16 18

188 91 95 93 265 58 35 35 149 32 47 55 56 25 50 120

241 99 61 111 26 1

350 244 206 263 38854 74422 90332 133405 57612 83461 73907 156034 69760 62 152 52594 53903 128 553 124 186 77927 54057 83 022 33561 30730

4972665 3 553 585 468 356 471 146 861 954 2 203 918 479720 946 694 993 234 564278 596 490 366 233 511 288 679 185 1 681 600 1 160 878 292 803 513 169 184503 211 172 171 220

341 890 204 623 36820 74342 88 830 129564 56891 76526 73431 108881 68030 62050 52 108 52766 122105 124 054 68474 52 116 83002 32850 30550

54051 61 269 13382 15 705 31 924 84766 19 189 39446 41385 24534 33 147 21543 36521 48 513 129 354 105 534 26618 51 317 18450 23464 34244

39 128 49 47 4 197 80 80 5 168 26 25 58 12 8 6 13 22 33 28 22

21 16 24 19 25 14 19 15 39 21 22 35 18 21 25 13 32 15 16 13 15

64 71 67 93 34 35 91 32 79 106 90 128 69 78 59 15 70 34 30 35 35

5 11

1 13

8 14 7

1 14

10

25 23

24 28 24 18 19 24 18 20 22

25 21 19 33

23

74 69 64 87 60 18 19 62 22 36 54

36 30 19 48

29

1548 2472 2313 470 1046 352 117 54 44 54 29 87 191 4 157 132

390 55 34 2 40 1

25 91 21 32 1 164 21 55

1 5 18 3

92 6 4 30 11

1 21 3 1 2

112 64 34 46 20 5 1

1788 942 406 232 190 108 18

9 1

4 4 27 71 19

1

1 1 1

1 5 2 16 11 3 3

2 17 32 27 22

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6 3 10 2 2 7

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12 40 10 2 47 51 20 3 50 14 2 35 1 4 5

1

Totale und Durchschnittszahlen

3788

517

521 541

75778 126 083

7554

287

42418

28 296 639

727 898 358

21 792028

192 159 14 193

18

265

623

25

87

9723

631

355

4107

Im Jahre 1899

3780

512

510920

74333 122 095

6841

305

43560

27465489

708 162 890

20 987 446

187 880 11 362

17

292

642

24

340

7048

482

418

4056

') Inkl. Bnlle-Romont, Régional Val-de-Travers, Freiburg-Mnrten nnd Poni -Brassas.

') ,, Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

*) ,, Âarg. Südbahn, Wohlen-Bremgarten und B a.iler Verbind ingsbahn.

4 ) ,, TVald-Rfiti nnd Toggenbnrgerbahn.

5 ) ,, Spiez-Erlenbachbahn.

* bis 3 . Mai 120 km.

** Janna r, Februar und D îzember 43 km.

März 49 » April bis November 58 ,, **» Im Be rieb vom 15. Mai lis 31. Oktober, t 1. bis 19. Januar Betr eb eingestellt.

2290 1061 474 280 250 114 19 1 34 8 28 73 20 1 1 1

2689 624 586 227 179 21 17 8 130 6 21 91

19 48 28 15 4 47 59 25 5 76 20 21 38 1 8 6 11 5 1 1

36 27 14 17 12 40 5 15 9 92 9 14 7 3 4 3 27 12 3 4 2

1,84

2,26

0.80

0,49

0,64 0,64

0,82

0,76 0,74

0,59

0,27

0,60 0,13 0,19 0,12

0,23 0,09

2,0,

0.34

0,09 0,26

0,62

0,72

0,18

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0,01

0,03 0,01

0,25

0,41

0,71

0,41

0,95

0,29

0,25 0,12

0,30 0,28

13 i 2 : 5 5

0,60 2,58

0,43 0,19

30

0,33

0,05

i

0,09 0,70

0,69

0,61 0,27

0,28

0,90

0,13

0,03

0,08 0,04

0,04

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0,02

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2407

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691 Tram wagen. Zusammenstöße fahrender Züge unter sich auf offener Bahn kamen auch dieses Jahr auf den Normalbahnen nicht vor.

Die sämtlichen Unfälle hatten 69 Tötungen (im Vorjahre 86) und 929 Verletzungen (gegen 923) von Personen zur Folge, und zwar wurden getötet Reisende.

Bahnbedienstete.

1900. 1899.

1900.

1899.

bei Entgleisungen und <~J <~> Zusammenstößen .

infolge sonstiger Ereignisse

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1900.

1899.

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35

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verletzt Bahnbedienstete.

Reisende.

1900.

1899.

1900.

1899.

bei Entgleisungen und Zusammenstößen .

3 infolge sonstiger Ereignisse 73

16

2

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60

780

768

Drittpersonen.

1900.

1899.

71

60

Nach Bahnen zusammengestellt entfallen hiervon : Tötungen.

1900.

1899.

Verletzungen.

1899.

1900.

267 Auf die Jura-Sirnplon-Bahn 17 28 250 12 112 136 ,, ,, Nordostbahn 17 173 186 ,, ,, Centralbahn 9 14 ,, ., Vereinigten Schweizer65 bahnen . . . .

3 75 6 76 82 Gotthardbahn .

4 2 49 5 übrigen Normalbahnen 7 53 Schmalspurbahnen mit 24 12 eigenem Bahnkörper 2 3 42 49 7 2 Straßenbahnen .

Seil- und reinen Zahn2 1 1 12 radbahnen 6 106 81 Tramways . . . .

9 Die üblichen weitern Angaben finden sich in der angefügten Tabelle.

Die Tötungen und Verletzungen, welche nicht auf Entgleisungen und Zusammenstöße zurückzuführen sind, gruppieren sich den Ursachen nach wie folgt:

Zu Seite 691.

Kilometer im Betrieb.

Statistik der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb im Jahre 1900.

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Bezeichnung der

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Eisenbahnen.

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Entgleisungen.

Ursachen.

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Tötungen und Verletzungen von Menschen

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infolge von Entgleisungen und Zusammenstüssen.

infolge anderer Unfälle.

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Selbstmorde und Selbstmordversuche.

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Sonstige Unfälle.

Ursachen.

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Zusammenstöße.

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2 6 4

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B, Nebenbahnen:

Südostbahn

|

Tößthalbaho Laügenthal-Huttwil-Wolhusen . . . .

Saignelégier - Chaux- de-Fonds

. . . .

Yverdon-Ste. Croix Birsigthalbahn .

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C. Straßenbahnen: Schweizerische Seethalbahn . . . . .

Appenzeller Straßenbahn

Orbe-Chavornay Kriens-Luzeru

66 50 23 18 14 14 12 11 10 4 4 3 3

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1.80 1.68 1.02

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F. Tramways : Städtische Straßenbahn Zürich . . . .

Tramway Trambahn Trambahn Städtische

électrique Genève St G-alien Luzeru Straßenbahn Bern

. . . .

. . . .

Zentrale Zürichbergbahn Industriequartier-Straßenbahn Zarich . .

Winterthur-Töß

26 23 19 15 11 11 10 9 8 8 6 4 4 3 3 2

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E. Seilbahnen : Lausanne-Ouchy

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D. Zahnradbahnen: \

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1

G. Fremde Bahnen: Paris-Lyon-Méditerranée .

Österreichische Staatebahnen

Im Vorjahre

. . . .

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71

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1 I iklusive 1 PoBtan {estellter ' I iklusive 2 Postan {»stellte.

Reisende.

Bahnbedienstete.

Drittpersonen.

g

Tötung. Verletzung. Tötung. Verletzung. Tötung. Verletzung.

1900. 1899. 1900.1899. 1900. 1899. 1900. 1899. 1900. 1899. 1900.1899.

Oberfahren von Fuhrwerken, Rollwagen und Draisinen Infolge Scheuwerdens von Pferden bei der Fahrt von Zügen Ausgleiten von Fahrzeugen, Fehltreten beim Auf- und Absteigen Fehltreten beim Überschreiten und Begehen der Geleise Springen auf und von im Gang befindlichen Fahrzeugen Unvorsichtiges Überschreiten der Geleise und Gehen in denselben Unvorsichtiges Benehmen im fahrenden Zug Mitwirkung von Drittpersonen beim Manöver Infolge unglücklichen Zufalls bei Manövern Beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen Infolge verbotener oder unrichtig ausgeführter Manöver Beim Ein-, Aus- und Umlad von Gütern .

Beim Öffnen oder Schließen von Wagenthüren Augenverletzungen infolge Funkenwurfs der Lokomotiven Aus ändern Ursachen

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19 20

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16 165

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3 l --

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tO

693

In selbstmörderischer Weise haben sich 24 Personen (im Vorjahre 20) vor dem herannahenden Zuge auf die Schienen gelegt; 21 wurden getötet und 3 nur verletzt.

Bei den H ü l f s a r b e i t e n des B a h n b e t r i e b e s (innerer Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättendienst) wurden Tötungen Verletzungen gemeldet.

1900.

1899.

6 1871

4 1954

IV. Dampfschiffe.

Die Kontrolle über den Bau und Betrieb der Dampf- und Motorschiffe ging in normaler Weise vor sich. Viel Mühe verursacht die Kontrolle über die zahlreichen Motorschiffe und der geschäftliche Verkehr mit ihren Besitzern.

Da vielorts noch Unklarheit darüber bestund, wie bezüglich der Vorlagen über neue Schiffe und der anzuordnenden Untersuchungen derselben zu verfahren ist, fand sich das Departement mit Kreisschreiben vom 31. Juli 1900 veranlaßt, den Schiffsverwaltungen bezügliche Instruktionen zu geben.

Über den Umfang der Kontrolle geben nachstehende Zahlen Aufschluß : a. Betriebsbewilligungen.

Im Berichtsjahre wurden : Erneuert

Dampfschiffe.

. . . .

8

Neu erteilt . . .

Zurückgezogen . .

Pendent sind . . .

6 l 2

Motorschiffe.

3

Total.

11

20 2 10

26 3 12

Eine erteilte Betriebsbewilligung für ein neu erbautes Dampfschiff mußte wieder zurückgezogen werden, weil dessen Stabilität zu wünschen übrig ließ. Es gab dieser Fall Anlaß, darauf zu dringen, daß der Nachweis der Betriebstüchtigkeit eines Schiöes auch durch Proben mit voller Belastung zu geschehen habe.

694

ö. Andeningen im Schiff sparii.

Dampfschifie neu erstellt Motorboote neu erstellt und anderswoher kommend . . .

Motorlastschiffe neu erstellt Lastschiffe mit Motor versehen Dampfschiffe umgebaut Dampfschiffe mit neuer Maschine versehen Dampfschiffe mit neuen Kesseln versehen Motorschiffe umgebaut Dampfschiffe ausrangiert Motojrschiffe ausrangiert oder gesunken

-- 8 5 2 3 l 7 l -- 7

c. Bestand des Schiffsparks Ende 1900.

Datnpschiffe f ü r Personen- u n d Gütertransport . . . .

Dampfschiffe nur für Gütertransport Dampfschiffe für Schleppdienst Motorboote ausschließlich f ü r Persoacntransporl . . . .

Motorlastschiffe auch für Personentransport Motorschiffe

101 6 11 3(5 5 46

Total Im Bau angemeldet sind

205 5

An S c h i f f s u n t e r s u c h u n g e n wurden vorgenommen: Äußere Untersuchung von Dampfschiffen 132 Äußere Untersuchung von Motorbooten und Motorlastschiffeu 124.

Innere Untersuchung von Dampfschiffen 114 Davon auf Stapel 30 Belastungs- und Krängungsversuche 6 Den K e s s e l u n t e r s u c h u n g e n und D r u c k p r o b e n haben unsere Beamten in 24 Fällen beigewohnt. Diese Untersuchungen werden durch die Inspektoren des schweizerischen Vereins von Kesselbesitzern vorgenommen, deren Berichte uns jeweilen zukommen.

L a n d u n g s e i n r i c h t u n g e n wurden: Neu erstellt 3 Umgebaut 10 Aufgehoben 2 Untersuchungen dieser Einrichtungen, deren Gesamtzahl 265 beträgt, wurden im Berichtsjahre 96 ausgeführt.

695

Die schon im letztjährigen Berichte erwähnten Vorschriften über Fahrordnung und Schiffspolizei auf dem Zuger-, Luganerund Laugensee sind seitens der betreffenden Kantone immer noch nicht aufgestellt worden.

An außerordentlichen Vorkommnissen sind uns zur Kenntnis gebracht worden : 2 Brüche von Radwellen während der Kursfahrt, i Triebstangenbruch, l Schiff (Bodensee)' auf der Werfte gesunken, l Feuerausbruch auf einem Motorboote, Verschiedene kleinere Unfälle mit Materialschäden.

Beim D a m p f s c h i ff b e t r i e b sind nach den beim Departement eingegangenen Mitteilungen 38 Schiffsbedienstete (im Vorjahre 35) verletzt worden; ein Schifisheizer und ein Passagier fanden den Tod durch Ertrinken ; ein gleiches Schicksal traf den Insaßen eines Fischerbootes infolge Kollision des Bootes mit einem Dampfschiffe.

Bei den H ü l f s a r b e i t e n des B e t r i e b e s wurden 46 Personen (im Vorjahre 48) verletzt.

D. Administrative Kontrolle.

I. Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen.

a. Grundsätze für die Berechnung des konzessionsgemässen Reinertrages und des Anlagekapitals der schweizerischen Hauptbahnen.

Nachdem durch die Urteile des Bundesgerichts vom 18./2l.

Januar 1899 und 18./19. Juli 1899 in den Rekursstreiten gegen die Schweizerische Centralbahn und gegen die Schweizerische Nordostbahn die grundsätzlichen Differenzen zwischen dem Bundesrate und den Bahnverwaltungen über die Berechnung des konzessionsgemäßen Reinertrags und Anlagekapitals entschieden worden waren, konnten die bezüglichen Rekurse der Jura-Simplon-Bahn und der Vereinigten Schweizerbahnen in analoger Anwendung der genannten Urteile durch Vergleich erledigt werden.

Die Verständigung mit der Jura-Simplon-Bahn wurde im Protokoll des Rechtstages vom 12. März 1900 niedergelegt, diejenige mit den Vereinigten Schweizerbahnen im Protokoll des Bundesgerichts vom 12. Juli 1900.

Der Rekurs der Gotthardbahn ist noch nicht erledigt.

696 b. Verhandlungen Ober den freihändigen Ankauf der schweizerischen Hauptbahnen.

Die Verhandlungen mit der S c h w e i z e r i s c h e n C e n t r a 1b a h n haben zum Abschluß des Vertrages vom 5. November 1900 betreffend den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn durch den Bund geführt, worüber wir Ihnen mit Botschaft vom 28. November 1900 berichtet haben. Dieser Vertrag ist von der Bundesversammlung mit Beschluß vom 12./14. Dezember 1900 endgültig ratifiziert worden.

Nach Abschluß der oben erwähnten Vergleiche mit der Jura-Simplon-Bahn und den Vereinigten Schweizerbahnen sind dieselben eingeladen worden, auf Grund derselben berichtigte Rechnungen einzureichen. Die J u r a - S i m p l o n - B a h n hat sich auf unsere Anfrage vom 6. Juli 1900 gegen Ende des Jahres damit einverstanden erklärt, daß filr ihren Rückkauf nicht der konzessionsgemäße Reinertrag, sondern das Anlagekapital als maßgebend zu betrachten ist. Eine Aufstellung betreffend dieses Anlagekapital auf Ende 1899 ist uns am 15. Oktober eingereicht worden, dagegen stehen die einverlangten weitern Aufschlüsse über verschiedene Punkte noch aus.

Die V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n haben uns am 31. August 1900 eine bereinigte Zusammenstellung der für sie maßgebenden Berechnungsgrundsätze eingereicht, mit der wir uns mit Schreiben vom 5. September einverstanden erklärt haben.

Die Rechnungen sind dagegen noch nicht abgeliefert worden.

Von der S c h w e i z e r i s c h e n N o r d o s t b a h n sind uns successive die sektionsweisen Ertragsrechnungen zugestellt worden, so daß wir bis zum Dezember sämtliche Rechnungen für die Jahre 1888/99 erhalten haben. Mit Zuschrift vom 18. Dezember 1900 haben wir die Verwaltung eingeladen, an diesen Rechnungen diejenigen Abänderungen vorzunehmen, welche durch die ergangenen bundesgerichtlichen Urteile veranlaßt werden.

Da somit für alle die genannten Bahnen das erforderliche Rechnungsmaterial noch nicht vollständig vorlag, konnten auch keine Verhandlungen über einen freihändigen Ankauf stattfinden.

Wir haben lediglich auf vorläufige Anfragen der Jura-SimplonBahn und der Nordostbahn uns grundsätzlich bereit erklärt, in Verhandlungen einzutreten, wenn einmal die erforderlichen Rechnungsgrundlagen bekannt sein werden.

697 c. Ankündigung des konzessionsgemässen Röckkaufes.

1. Mit Zuschrift vom 19. April 1900 haben wir der J u r a S i m p l o n - B a h n den konzessionsgemäßen Rückkauf für ihr gesamtes Bahnnetz auf den 1. Mai 1903 angekündigt. Bezüglich des Simplontunnels wurden hierbei die in der Korrespondenz vom Jahre 1898 (mitgeteilt in der Botschaft vom 3. Juni 1898 betreffend die Subvention des Bundes für den Simplondurchstich, Bundesbl. 1898, III, 611) vorbehaltenen Rechte ausdrücklich gewahrt.

2. In weiterer Vollziehung des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1898 betreffend die Ankündigung des Rückkaufes bezüglich einzelner Sektionen der S c h w e i z e r i s c h e n N o r d o s t b a h n ist mit Zuschrift vom 18. April 1900 der konzessionsgemäße Rückkauf für die Bahnlinie Bülach-Eglisau-Schaffhausen auf den 1. Mai 1903 angekündigt worden.

3. Auf den gleichen Termin erfolgte die Anmeldung des Rückkaufes für den Anteil der Einwohnergemeinde Bremgarten (VO an der B a h n Wo h l e n - B r e mg a r t e n mit Schreiben vom 18. April 1900.

d. Finanzierung des Rückkaufes.

Die Kommission zur Begutachtung der für die Durchführung der Verstaatlichung erforderlichen finanziellen Maßnahmen hat im Laufe des Berichtsjahres nur eine Sitzung abgehalten, und zwar am 15. November zur Prüfung des Vertrages vom 5. November 1900 betreffend den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn durch den Bund und zur Äußerung über das Anerbieten eines Bundesanleihens zur Finanzierung der Verstaatlichung durch ein ausländisches Finanzkonsortium. Von einer Weiterverfolgung der letztgenannten Angelegenheit wurde für einmal abgesehen.

Der U m t a u s c h von O b l i g a t i o n e n der zu verstaatlichenden Hauptbahnen in 3 l /z °/o Bundesbahnobligationen ist bis zum 1. November 1900 fortgesetzt und auf diesen Termin eingestellt worden.

Infolge dieser Umtauschoperation und des Ankaufes von Eisenbahnobligationen besitzt der Bund nunmehr auf Ende 1900 folgende Obligationen der schweizerischen Hauptbahnen : Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

45

698

4% Obligationen

3V2 % Obligationen

Total

J.-S.

S. C. B.

N. 0. B.

G.B.

Bestand am 1. Januar 1900 18,197,000 7,781,000 8,461,500 16,632,500 Zuwachs durch Umtausch .

,,

,,

Ankauf. .

5.809,000 --

442,000

264,000

--

--

S. C. B.

68,000

N. 0. B.

V. S. B.

813,500

868,000

862,000 -- -- _._ 2,000,000 2,005,000

24,006,000 8,223,000 8,725,500 17,494,500 2,068,000 2,818,500 Abgang durch Auslosung .

--

--

--

35,000

--

--

Bestand Ende 1900 . . . 24,006,000 8,223,000 8,725,500 17,459,500 2,068,000 2,818,500

Vom 3'/2 % Bundesbahnanleihen bis Ende 1899 durch Umtausch

1900 ,,

,.

1900

,,

Verkauf

-- --

52,821,500 7,377,000 4,005,000

868,000

64,203,500

5,000

40,000

863,000

64,163,500

sind im ganzen emittiert worden: Fr. 51,072,000 ,, . 7,377,000 ,, 7,206,000 Fr. 65,655,000

699

e. Gesetzgebung betreffend die Bundesbahnen.

Der Bundesbeschluß betreifend die T a g g e l d e r und R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n der Mitglieder des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und der KreiseisenbaÜnräte vom 28. Juni 1900 und das Bundesgesetz betreffend die Besold u n g e n der Beamten und Angestellten vom 29. Juni 1900 sind am 17. Oktober 1900 in Kraft gesetzt worden.

Der Entwurf eines Bundesgesetzes über das T a r i f w e s e n der Bundesbahnen ist erst vom Ständerat behandelt worden.

f. Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen.

Gemäß den Übergangsbestimmungen der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz vom 7. November 1899 sind die K r e i s e i s e n b a h n r ä t e am 30. August zur Konstituierung zusammengetreten und haben ihre Vertreter in den Verwaltungsrat ernannt.

Der V e r w a j t u n g s r a t hat sich am 24. Oktober konstituiert und hat außer den Präsidien die Mitglieder der ständigen Kommission ernannt. In einer zweiten Sitzung vom 28. November hat er sein Geschäftsreglement durchberaten und den unverbindlichen Vorschlag für die Wahl der Mitglieder der Generaldirektion zu Händen des Bundesrates festgestellt. Der Bundesrat hat sodann die Wahl der Generaldirektion am 30. November vorgenommen.

g. Simplonhahn.

Nachdem die Jura-Simplon-Bahn den Nachweis über die während des 1. Baujahres, vom 1. Oktober 1898 bis 30. September 1899, auf den Bau des Simplontunnels verwendeten Kosten im Gesamtbetrage von Fr. 7,432,242. 38 geleistet hatte, ist von uns die Einzahlung der Subventionsrate für das 1. Baujahr auf 11 °/o festgesetzt und auf den 1. August 1900 zu Händen der Jura-Simplon-Bahn eingefordert worden.

Am 6. September 1900 sind die Ratifikationsurkunden des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Anschluß des schweizerischen Bahnnetzes an das italienische durch den Simplon und den Betrieb der Bahnstrecke Iselle-Domodossola ausgewechselt worden.

Mit Note vom 11. Oktober 1900 hat sich die italienische Regierung mit unserem Vorschlage einverstanden erklärt,

700

in Ausführung des Art. 10 des Vertrages vom 25. November 1895 zwischen der Schweiz und Italien über den Bau und Betrieb der Simplonbahn der 13. Mai 1904 als Termin für die Betriebseröffnung der Linie Brig-Domodossola bestimmt werde. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, daß der Bau der Zufahrtslinie DomodossolaIselle vom Ministerium der öffentlichen Bauten der Gesellschaft der italienischen Mittelmeerbahnen übertragen und dieselbe eingeladen worden sei, die Arbeiten derart zu fördern, daß die Zufahrtslinie allfällig auch auf einen frühern Eröffnungstermin des Tunnels in betriebsfähigen Stand gesetzt werden könne.

Bezüglich der Verbesserung der n ö r d l i c h e n Z u f a h r t s l i n i e n zum Simplon durch Erstellung einer Abkürzung FrasneVallorbe haben wir die Jura-Simplon-Bahn mit Zuschrift vom 18. Januar 1900 eingeladen, mit Beförderung Pläne und Voranschläge für Erstellung eines internationalen Anschlußbahnhofes in Vallorbe, sowie für den zweispurigen Umbau und für Verbesserung der Linie Vallorbe-Daillens(-Lausanne) vorzulegen. Das eingeforderte Material ist uns erst mit Zuschrift vom 24./29. Dezember 1900 eingereicht worden, so daß in dieser Angelegenheit im Laufe des Berichtsjahres nichts weiteres vorgekehrt werden konnte.

II. Tarif- und Transportwesen, a. Tarifwesen.

Die Bereinigung der d i r e k t e n T a r i f e mit dem A u s l a n d e machte nur geringe Fortschritte. Eingeführt wurden die Tarife für den badisch-schweizerischenPersonen- and Gepäck verkehr, und zwar derjenige für den Verkehr mit der Central- und Westsehweiz auf 1. Juli und derjenige mit der Ostschweiz auf 1. November. Eine Beordnung der Gütertarife für diesen Verkehr fand dagegen im Berichtsjahre nicht statt; wir haben daher auf erfolgte Beschwerdeführung durch den Handelsstand die Verwaltungen der Central- und Westschwciz angehalten, im Verkehr mit Waldshut die billigeren schweizerischen Frachten auf dem Rückerstattungsweg zu gewähren, um Schädigungen des Handelsstandes durch Verzögerung der Neuregulierung dieser Tarifverhältnisse thunliehst zu vermeiden.

Die direkten Tarife für den schweizerischen Verkehr über die B u r g d o r f - T h u n b a h n waren auf Grund der im letztjährigen Geschäftsberichte mitgeteilten Entscheide ausgearbeitet

701

worden. Im Berichtsjahre fand eine Verständigung der beiden .konkurrierenden Bahngesellschaften über die Teilung des Güterverkehrs statt; gleichwohl waren gemäß Art. 6, litt, l, des schweizerischen Transportgesetzes Taxen über beide Routen (via Münsingen-Bern und Steffisburg -Walkringen) in allen den Relationen zu erstellen, in welchen sich bei normaler Taxbildung über die letztere Route, billigere Sätze ergeben, indem das Recht des Versenders, den Transportweg zu bestimmen, nicht durch Tarifmaßnahmen beeinträchtigt werden darf.

Änderungen grundsätzlicher Natur fanden im Berichtsjahre weder an den Grundlagen der Personentarife noch an denjenigen ·der Gütertarife statt. Wir können uns daher auf die Mitteilung der nachfolgenden wichtigeren Vorkommnisse beschränken.

Personentarifwesen. Die am T a r i f für G e n e r a l a b o n n e m e n t e beteiligten Verwaltungen haben auf wiederholte Gesuche hin beschlossen, eine Anzahl weiterer Unternehmungen in denselben aufzunehmen. Der Zuwachs beträgt ca. 500 km. Als Äquivalent für diese Ausdehnung des Gültigkeitsgebietes der Generalabonnemente sind die bisher schon außerordentlich niedrigen Taxen etwas erhöht worden. Der neue Tarif ist am l. Januar 1901 in Kraft getreten.

Zum allgemeinen G e s e l l s c h a f t s und S c h u l t a r i f gelangten die Nachträge IV und V zur Einführung. Durch den letztern werden den Hochschulen bei Exkursionen für wissenschaftliche Zwecke reduzierte Taxen bewilligt, sofern die Transportstrecke über 50 km. beträgt.

Das R e g l e m e n t betreffend die Gewährung von a u ß e r o r d e n t l i c h e n T a x b e g ü n s t i g u n g e n zum Besuche von s c h w e i z e r i s c h e n F e s t e n u n d V e r s a m m l u n g e n sowie von P f e r d e r e n n e n wurde neu aufgelegt, um dasselbe mit den durch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete geschaffenen veränderten Verhältnissen in Übereinstimmung zu bringen. Gleichzeitig wurde der Gültigkeitskreis des Réglementes erweitert.

Auf unsere Anregung sind die meisten der dem schweizerischen Eisenbahnverband nicht angehörenden Verwaltungen der Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen mit einer Ausnahme demÜ b e r e i n k o m m e n d e r V e r b a n d s v e r w a l t u n g e n b e t r e f f e n d d i e R ü c k e r s t a t t u n g v o n F a h r g e l d beigetreten, so daß dieses Übereinkommen nunmehr auf sämtlichen bedeutenderen schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunterneh-

702 mungen mit direktem Personenverkehr, mit einziger Ausnahme der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee, anwendbar ist.

Die Verwaltung der N e u e n b u r g er J u r a b a h n hat beschlossen, eine Reduktion der Taxen für einfache Fahrt eintreten zu lassen, nachdem die Taxen für Hin- und Rückfahrt schon im Jahre 1896 bedeutend ermäßigt worden waren. Die neuen Taxen für einfache Fahrt betragen : I. Klasse. H. Klasse. III. Klasse.

per Kilometer . . . . 12 Cts.

8,4 Cts.

6 Cts.

was einer Reduktion von 13 % 15 % 18 % entspricht.

Der Rabatt für die Retourbillete, deren Taxen unverändert bleiben und der bisher 40 % betrug, wird hierdurch auf 31 %, 29 % und 27 % reduziert.

Der Zuschlag für die Taxberechnung für Gesellschafts- und Schulfahrten, sowie für Gepäck, wurde einheitlich auf 12 °/o festgesetzt, während er bisher für erstere 40 °/o und für letzteres 54 % betrug.

Der Besuch der W e l t a u s s t e l l u n g in P a r i s wurde von verschiedenen Verwaltungen sowohl durch Führung von Extrazügen zu billigern Taxen, als auch durch Begünstigung von Gruppenfahrten und Einzelreisen erleichtert.

Die drei R i g i b a h n e n haben sich auf ein einheitliches Abonnement geeinigt, welches dem Inhaber desselben die Befahrung jeder der drei Linien gestattet.

Die Verwaltungen verschiedener N e b e n b a h n e n mußten darauf aufmerksam gemacht werden, daß das Verbot einseitiger Tarifbegünstigung auch auf sie Anwendung findet und daß eine gleichmäßige Behandlung einzutreten hat.

Gütertarifwesen. Während des Berichtsjahres gelangten nur wenige Änderungen und Ergänzungen zu den allgemeinen T a r i f vorschriften nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n der schweiz e r i s c h e n « E i s e n b a h n e n zur Einführung. Als wesentlichste Änderung ist eine Ergänzung des Art. 32 der Tarifvorschriften zu verzeichnen, wonach bei Reservoir- oder Kesselwagen, deren Taragewicht das Ladegewicht übersteigt, ein Drittel dieses Überschusses zur Taxberechnung herbeigezogen werden soll. Eine Neuausgabe der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassinkation wurde nach längeren Verhandlungen am 22. Dezember genehmigt.

Die Einführung derselben erfolgt erst im Jahre 1901.

703

Neue T a r i f v o r s c h r i f t en nebst G ü t e r k l a s s i fi k a t i o o beziehungsweise Änderungen an. bestehenden mittelst Nachträgen etc. wurden im i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r in folgendem Umfange genehmigt: Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, für den niederländischdeutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den niederländischBasler Verkehr via Delle, am 25. Januar.

Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, für den österreichisch-ungarischschweizerischen Güterverkehr, am 24. Februar.

Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr, am 27. Februar.

Nachtrag III zu Teil I, Abteilung B, für den belgisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den belgisch-Basler Verkehr via Delle, am 24. März.

Neuausgabe des Teiles II, Heft l, für den belgisch-italienischen Güterverkehr via Gotthard, am 13. Juni, resp. 3. August.

Nachtrag II zu Teil I, Abteilung B, für den schweizerisch-italienischen Güterverkehr, am 7. August.

Nachtrag III zu Teil I, Abteilung B, für den deutsch-italienischen Güterverkehr im Transit durch die Schweiz, am 7. August.

Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, für den niederländisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den niederländisch-Basler Verkehr via Delle, am 18. September.

Änderung der Tarifierung von Graphit im Teil I, Abteilung B, für den deutsch-italienischen Güterverkehr im Transit durch die Schweiz, am 18. September.

Änderung der Tarifierung voù Kleie im Teil I, Abteilung B, für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr, am 30. Oktober.

Nachtrag IV zu Teil I, Abteilung B, iür den belgisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den belgisch-Basler Verkehr via Delle, am 18. Dezember.

Der allgemeine s c h w e i z e r i s c h e T a r i f für die Beförderung von l e b e n d e n T i e r e n wurde durch Ausgabe eines revidierten Nachtrages I ergänzt, welcher eine neue Fassung der Tarifbestimmungen sowie neue Vorbemerkungen zum Tarife enthält.

Ein II. Nachtrag zu diesem Tarif war sodann nötig zur Einführung von Zuschlagsdistanzen für die Seeihalbahn, welche bei Abfertigung von Sendungen nach oder über die Seethalbahn auf Grund der Personentarifdistanzen diesen zuzuschlagen sind.

704

Der Artikel ,,Chokolade" hat in den allgemeinen schweizerischen A u s n a h m e t a r i f Nr. 3 für L e b e n s m i t t e l Aufnahme gefunden.

Der allgemeine A u s n a h m e t a r i f Nr. 10 für F l ü s s i g k e i t e n in R e s e r v o i r w a g e n wurde durch eine Bestimmung ergänzt, wonach ein Drittel des Überschusses des Taragewichtes des Reservoirwagens über das Ladegewicht desselben zur Taxberechnung beigezogen werden kann.

Eine E r h ö h u n g der G ü t e r t a x e n sowie der T a x e n für den Transport l e b e n d e r T i e r e um 29% wurde von der Verwaltung der S e e t h a l b a h n vorgeschlagen und mit dem unbefriedigenden finanziellen Erträgnis der Bahn und dem raschen Anwachsen der Betriebsausgaben begründet. Da die Taxen auch nach der beantragten Erhöhung die durch die Konzession bewilligten Maximaltaxen nicht überschreiten, erteilten wir der Vorlage gemäß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Genehmigung. Diese Taxerhöhung veranlaßte eine große Anzahl Änderungen in den direkten Tarifen mit den Stationen der Seethalbahn und im Transit über diese Linie. Diese zum Teil ziemlich umfangreichen Arbeiten konnten im Berichtsjahre nicht vollendet werden; namentlich steht die Berichtigung der Tarife mit dem A.uslande noch aus.

Für den E x p o r t von O b s t wurden verschiedene neue Tarife eingeführt, einzelne allerdings so spät, daß sie für die Herbstsaison 1900 keine wesentliche Bedeutung mehr haben konnten.

Nach längeren Verhandlungen gelangte eine Neuausgabe des G ü t e r t a r i f e s für den Verkehr zwischen den f r a n z ö s i s c h s c h w e i z e r i s c h e n G r e n z p u n k t en und der G e n t r a i - u n d W e s t S c h w e i z zur Einführung. Durch dieselbe wurden die Taxen der französischen Konkurrenz längs der Schweizergrerize möglichst angepaßt.

Für den s ä c h s i s c h - f r a n z ö s i s c h e n T r a n s i t v e r k e h r ist zwischen der deutschen Route via Altmünsterol und der schweizerischen Route über französisch-schweizerische Grenzpunkte eine Verständigung zur Beseitigung des beide Teile schädigenden Konkurrenzkampfes erfolgt, welche ihren Ausdruck in einem Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und Altmünsterol-Grenze sowie den französischschweizerischen Grenzpunkten andererseits fand. Dieser Tarif wurde nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse genehmigt; die Ein-

705

führung erfolgte unter Aufhebung der Anwendbarkeit der Transittarife vom Jahre 1889 für dieses Verkehrsgebiet. Weitere auf analoger Grundlage beruhende Transittarife sollen für das übrige deutsche Verkehrsgebiet successive erstellt werden, um diesem wichtigen Verkehr den neuen Verhältnissen angepaßte Tarife zu bieten.

Die Tarifkontrolle hat auch im Berichtsjahre rasch gearbeitet.

Weitaus die Mehrzahl der Vorlagen konnte innerhalb kurzer Frist erledigt werden, namentlich wenn seitens der vorlegenden Verwaltungen alle erforderlichen Grundlagen rechtzeitig eingereicht wurden. Die Zahl der Genehmigungen beträgt 703 gegenüber 715 im Vorjahre.

b. Transportwesen.

Die im letztjährigen Bericht erwähnten Untersuchungen über die besondern Maßnahmen, welche erforderlich sind, um für die in Anlage V zum Transportreglement aufgeführten Güter auf e l e k t r i s c h b e t r i e b - e n e n E i s e n b a h n e n denselben Grad von Sicherheit zu erzielen wie beim Betrieb mit Dampflokomotiven, beschäftigten uns fast das ganze Berichtsjahr, indem die Vernehmlassung der meistinteressierten Bahnverwaltungen nur sehr langsam und nach mehrfachen Mahnungen eingingen. Auf Grund der Vorschläge unserer Experten wurde dann ein A n h a n g III z u m T r a n s p o r t r e g l e m e n t ausgearbeitet, der die besondern Vorschriften enthält, welche in Ergänzung der Bestimmungen des § 58 der Anlage V zum Transportreglement für elektrisch betriebene Eisenbahnen mit über dem Profil befindlichem Stromzuführungsdraht (Kontakt- oder Arbeitsdraht) gültig sind. Wir erteilten diesem Anhang III, der mit sofortiger Gültigkeit ausgegeben wurde, am 3. Dezember die Genehmigung.

Gleichzeitig erließen wir noch die nötigen ergänzenden Bestimmungen zum s c h w e i z e r i s c h e n M i l i t ä r t r a n s p o r t r e g l e m e n t , um auch bezüglich des Transportes von Munition und Sprengstoffen der Militärverwaltung auf elektrisch betriebenen Bahnen die möglichste Sicherheit zu^erzielen.

Dagegen konnte der im letzten Bericht erwähnte A n h a n g II zum T r a n s p o r t r e g l e m e n t , der die Ausnahmen von den Vorschriften des Transportreglementes enthält, welche der BurgdorfThun-Bahn versuchsweise bewilligt worden waren, infolge Verzichtes dieser Verwaltung aufgehoben werden.

706

Die A n l a g e V zum T r a n s p o r t r e g l e m e n t wurde am 25. September durch Aufnahme der Artikel ,,Petroklastit" und "Haloklastit" unter die Güter der Position XXXVe ergänzt.

In das in der A n l a g e XI zum T r a n s p o r t r e g l e m e n t enthaltene Verzeichnis der kantonalen Feiertage wurden auf Wunsch der Regierung des Kantons Appenzell A.-Rh. am 17. März für diesen Kanton dieselben Feiertage aufgenommen, welche finden Kanton St. Gallen gelten.

Einem Vorschlag der Bahnverwaltungen, den § 53 des Transportreglementes durch Zulassung von B l e i w e i ß und ä n d e r n M e t a l l f a r b e n in Teigform zum E i l g u t t r a n s p o r t zu ergänzen, wurde am 5. Oktober die Zustimmung erteilt.

Zu vielfachen Verhandlungen gaben im Berichtsjahre die Maßnahmen zur Vermeidung des W a g e n m a n g e l s für den H e r b s t v e r k e h r im allgemeinen und für den O b s t t r a n s p o r t im besondern Veranlassung. In Abweichung von den Vorschriften des § 56 des Transportreglementes über die Wagenbestellung wurden die Obstexporteure versuchsweise ermächtigt, bei Bestellung der Wagen statt der Bestimmungsstation der Sendungdie Ausgangsstation aus der Schweiz und das Bestimmungsland anzugeben, sofern ihnen in diesem Moment (48--72 Stunden vor Aufgabe der Sendung) die definitive Bestimmungsstation noch nicht bekannt ist. Die Kenntnis dieser Angaben ist für den Wagenrepartiteur unerläßlich, um eine möglichste Ausnützungder leer zurückgehenden fremden Wagen zu erzielen, ohne welche eine Bewältigung des starken Herbstverkehrs nicht möglich wäre. Ferner wurden die Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes ermächtigt, während der Herbstsaison (bis 30. Oktober) eine K ü r z u n g d e r r e g l e m e n t a r i s c h e n E n t l a d e f r i s t e n für die Wagen eintreten zu lassen, deren Entlad tarifgemäß dem Empfänger obliegt, sofern die Avisierung und Bereitstellung der Wagen so frühzeitig erfolgt, daß die Abladefrist spätestens morgens 9 Uhr beginnt und die Abfuhr der Güter auf eine Entfernung von höchstens 2 Kilometer von der Station beziehungsweise vom Güterbahnhof stattfindet. In diesem Falle war der Ablad bis am Abend desselben Tages zu vollenden.

Gleichzeitig wurde den Verwaltungen aufgegeben, eine A u s d e h n u n g der im § 55 des Transportreglementes vorgesehenen G e s c h
ä f t s s t u n d e n in dem Sinne eintreten zu lassen, daß dem Publikum gestattet wurde, während der Herbstsaison den Verlad auch über die Mittagszeit forzusetzen und am Abend bis zum

707

Einbruch der Dunkelheit auszudehnen. Ein Gesuch desselben Verbandes um Gestattung der K ü r z u n g der B e l a d e f r i s t e n für dem Versender zum Verlad überwiesene Wagen wurde dagegen ablehnend beschieden, nachdem wir uns überzeugt hatten, daß eine solche Maßnahme nur unter starker Belastung von Handel und Industrie möglich wäre.

Eine Beschwerde der schweizerischen Obstexporteure gegen d i e weitere V e r w e n d u n g o f f e n e r G ü t e r w a g e n m i t D e c k e n v e r s c h l u ß für den E x p o r t von Obst hatdie Bahnverwaltungen veranlaßt, Anordnungen zu treffen, damit für diesen Verkehr, soweit irgend möglich, nur gedeckt gebaute Wagen verwendet werden. Für den Fall, daß diese nicht ausreichen sollten, haben sie zudem noch eine Anzahl Hochbordwagen mit Firstbäumen ausgerüstet, welche ein Aufliegen der darüber gezogenen Decken auf dem Obst verhindern und gleichzeitig der Luft freien Zutritt zum Obst gestatten. Hierdurch hofften die Bahnverwaltungen die Haupteinwendungen, welche bisher gegen die Verwendung offener Wagen für den Obstexport geltend gemacht wurden, in wirksamer Weise beseitigt zu haben und gleichzeitig den Anforderungen nach Wagen prompter entsprechen zu können.

Die Berichterstattung über den Erfolg der besprochenen Maßnahmen hat erst nach Ablauf des Berichtsjahres stattgefunden.

Im Berichtsjahr sind eine Anzahl Beschwerden eingegangen, aus welchen sich ergab, daß die E r l e d i g u n g der R e k l a m a t i o n e n durch die Bahnverwaltungen nicht immer mit der wünschbaren Beförderung erfolgt.

Um die Bestimmungen des Transportreglementes, soweit dies ohne eine Revision des Transportgesetzes möglich ist, mit den Abänderungen, welche durch die Pariser Konferenz vom Jahre 1896 am internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr vorgenommen wurden, in Übereinstimmung zu bringen, haben wir die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes im Februar eingeladen, einen II. N a c h t r a g zum T r a n s p o r t r e g l e m e n t vorzulegen und in denselben auch die zur Fortbildung der Vorschriften des § 58 der Anlage V zum Transportreglement notwendigen Änderungen und Ergänzungen aufzunehmen. Der Entwurf gelangte Ende Oktober zur Vorlage ; die weitere Behandlung desselben fallt nicht mehr ins Berichtsjahr.

Den neu eröffneten Nebenbahnen ·wurden in üblicher Weise die durch die Besonderheiten des Baues und des Betriebes er-

708

forderlichen Ausnahmen von den Vorschriften des Transportreglementes bewilligt.

Bleibende Z u s c h l a g s f r i s t e n zu den reglementarischen Lieferfristen wurden auch diesmal nicht bewilligt ; dagegen wurden temporäre Zuschlagsfristen bei folgenden Anlässen zugestanden und in vorgeschriebener Weise publiziert : der Neuenburger Jurabahn und der Jura-Simplon-Bahn anläßlich des eidgenössischen Turnfestes in La Chaux-de-Fonds ; der Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anläßlich der Heimbeförderung der an den Herbstmanövern beteiligten Truppen.

Zum R e g l e m e n t f ü r d e n T r a n s p o r t i n l ä n d i s c h e r A r m e r gelangte im Berichtsjahr ein Nachtrag I zur Einführung, durch welchen eine Erweiterung des Verzeichnisses der zur Ausstellung von Empfehlungsscheinen berechtigten Behörden und Anstalten erfolgte.

Eine Änderung ander L i s t e der dem i n t e r n a t i o u a l e n Ü b e r e i n k o m m e n über den E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r unterstellten schweizerischen Linien fand im Berichtsjahre nicht statt und betrug die Länge dieser Linien auf Jahresschluß unverändert 3429 km.

Die schweizerischen Stationen derjenigen Linien, welche dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt sind, wurden mit einer am 1. Januar zur Ausgabe gelangten Neuausgabe des ,, V e r z e i c h n i s s e s der G e g e n stände, auf welche das i n t e r n a t i o n a l e Ü b e r e i n kommen über den Eisenbahnfr achtverkehr keine A n w e n d u n g f i n d e t " , ausgerüstet.

Auf Anregung des deutschen Reichseisenbahnamtes hat eine Verständigung darüber stattgefunden, daß eine V e r i f i k a t i o n der P r ü f u n g s v o r m e r k e für T r a n s p o r t g e f ä ß e der in Position XLIV, XLV und XLVI der Anlage l zu den Ausführungsbestimmungen des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr genannten v e r d i c h t e t e n o d e r v e r f l ü s s i g t e n G a s e ausschließlich auf der Versandstatiou zu erfolgen hat, wobei die Verwaltung der Versandstation für die Folgen einer ungenügenden Durchführung dieser Kontrolle verantwortlich ist. Dieser Vereinbarung sind bisher beigetreten : die Schweiz, Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Luxemburg und die Niederlande.

Betriebslängen.

Ei de

'Verlieh.rsmeng'en.

Bezeichnung der Eisen b u l i n o n.

Personen.

1899. 1900.

km.

km.

18 12 10 9 8 8 7 7 5 3

18 12 10 9 8 8 7 7 6 3 5,49

5,49

3,60

3,60

1,80

1,80

1,08

1,68

1,60

1,60

1,81

1,61

1,28

1,82

1,58

1.«

1,08

.

1.« 1,08

0,89

0,89

0,88

0,88

0,80

0,80

0,70

0,70

0,60

0,on

0,64

0,04

0,60

0,66

0,46

0,40

0,8T

0,87

0,80

0,80

0,24

0,24

0,10

0,16 0,16

0,15 0,11

0,11

0,10

0,10 31,78

19,18

22,60

11,98

18,90

14,70

15,07

11,24

11,24

10,88

10,88

9,29

9,29 8,90

6,07

8,52

7,68

7,08

7,68

7,68

5,50 25,40

5,60

4,54

4,64

4,09

4,09

3,15

3,15

1,81

3,0l

3,00 3,oi

2,15

2,16

1,80

4,07

1,80 1,70

1,08

1,08

0,68

0,68

0,47

0,47

Wengernalpbnhn Arth-Rigibahn n Gornergratbahn Brienzor RulhhomLjaliu Glion-Rochers d e Naye Rorschach-Heiden . .

Vitznau-Rigibahn 12 Pilatusbahn

. . . .

. · .··

Lauterbrunnen-MUrreri Stanserhornbahn Beatenbergbahn Vevey-Chardonne-Peleriu u . . .

Salvatorebahn Uheineck-Walzeuhauscu . . . .

Cossonay-gare J . S. -- ville . . . .

Gurtenbahn 1^ Biel-Leubringeu

Schatzalpbahn 17 Territet-Glion

.

.

Ecluse-Plan .

St Gallen-Muhleck Lu^ano-Bahnhof ZUriohbergbahn Gülschbahn Neuveville-St. Pierre (Freiburg) 10 .

Tramways elee triques Genève 2 0 u n d 2 7 Sladt. Straßenbahn Zurich 21 . . .

Kant. Straßenbahnen Basel " . . .

Tramways Lausannois 28 . . . .

Allslätten-Berneck Vevey-Montreux-Chilloit . . . .

Trambahn St. Gallen Limmatthalstraßenbflhii 24 . . . .

Luzerner Tramway 2B Berner Tramway Tramways de Neuchâtel 20 ZUrich-orlikon-Seebach Tramways suisses27 Elektrische Straßenbahn Lugano Zentrale Zürichbergbahn S8 . . .

Tramway de la Chaux-de-Foud» !0 .

Tramway d e Fribourg 80 . . . .

Zurich-Höogg Industriequartier-Straljeub. Zürich .

Winterthur-Töß Schwyz-Seewen 81 . . . . . .

St. Moritz-Dorf-Bad Waldhaus-Hotel Dokler 3 2 . . . .

Riffelalpbahn 88

Guter, inkl. Gepäck.

Personen.

Guter, Gepäck und Vieh.

1900.

1899.

1900.

IS99.

1900.

1899.

1900.

1899.

1900.

1899.

1900.

Anzahl.

Anzahl.

Tonnen.

Tonnen.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,120

3,361 5,023 139 313 20 1,379 31,303 1,945 203 113

501,153 194,804 261,296 61,550 23,814 184,207 76,240 459,835 260,910 82,142

511,912 218,393 206,628 55,871 30,070 156,469 80,544 495,434 276,514 89,033

31,556 34,775 7,943 5,440 1,050 9,185 87,135 57,025 3,754 234

34,665 35,250 8,425 5,121 500 13,422 93,751 30,451 4,179 693

532,709 229,579 269,239 66,990 24,864 193,392 163,375 516,860 264,664 82,376

546,577 253,643 215,053 60,992 30,570 169,891 174,295 525,885 280,693 89,726

29,595 19,131 26,924 7,443 3,108 24,174 23,339 73,837 52,933 32,950

30,3G5 21,137 21,505 6,777 3,821 21,236 24,899 75,126 56,138 29,908

759 48 116,083 145 1,010 31

140,305 54,822 122,311 19,105 50,065

128,805 46,093 127,613 18,673 48,895 27,622 58,003 30,691 9,894 46,297 41,903 41,474 44,566 18,796 20,491 19,004 102,484 24,463 19,480 25,350 35,721 38,949 37,636 12,959 10,518

26,308 2,390 125,648 2,452 17,259

24,945 2,033 119,726 2,364 14,309 520

166,613 57,212 247,959 21,557 67,324

30,348 15,614 137,755 13,225 42,077

2,365 2,093 847 3.077 4,379 522 168 16 37 11,752 49 362 1,075 2,357 308 100 9

1,086 2,159 2,682 2,990 3,144 870 180 29 2,010 9,254 1,696 293 1,167 1,653 337 109

153,750 48,126 247,339 21,037 63,204 28,142 58,003 31,777 12,053 48,979 44,893 44,618 45,436 18,976 20,520 21,014 111,738 26,159 19,773 26,517 37,374 39,286 37J745 12 959 10,518

28,005 13,368 137,410 12,90fi 39,502 42,003 38,412 26,046 9,961 48,018 50,441 i 03,756 i 56,795 24,908 31.090 32Ì834 203,160 56,867 53,440 88,390 155,725 245,537 251,633 117,809 105,180

86,923 91,804 34,400 15,951 5,290 49,761 75,267 119,889 44,245 22,931

88,799 89,385 26,785 16,037 7,334 43,547 79,102 128,534 44,231 25,624

48,755 16,703 928,477 37,674 42,006

44,985 17,360 979,551 36,423 42,121 61,367 30,878 68,631 46,394 102,531 166,676 45,428 170,122 46,632 28,876 30,660 148,466 117,688 177,935 226,722 315,387 409,396 130,265 174,776 155,269

32,815 59,271 47,036 33,361 169,357 43,647 171,938 49,408 22,409 170,516 32,887 174,783 221,645 293,524 417,450 118,527 163,554 160,954

4,769

152 668 49 733 26,593

4,613 180 31 799 48 122,593

150 1,285 253 519 514 269 567 116 18 1 1 782 9 27 432 250 39 25 1

319 539 1,476 285 432 197 19 3 146 1,581 59 25 459 248 58 27

59,578 25,876 10,166 14,287 42,294 40,835 46,987 19,266 16,282

907 117,004 6,544 20,349 24,646 34,780 39,719 33,893 13,391 11,079

59,578 28,241 12,259 15,134 45,371 45,214 47,509 19,434 16,298 944 128,756 6,593 20,711 25,721 37,137 40,027 33,993 13,400 11,079

39,456 22,592 9,965 48,819 50,412 54,474 59,386 25,573 78,355 60,245 234,101 68,144 55,975 85,736 154,737 250,168 242,807 111,666 110,790

1

!

i

9,680,402 7,474,920 3,273,098 430,365 1,699,048 2,372,000 107,753 2,886,833 971,239 1,718,664 7,336,036 497,918 966,636 552,710 383,728 354,451 1,181,673 609,456 107,005 25,715 2,062

1,159,230 9,534,405 8,635,857 3,365,695 464,651 1,767,252 2,586,000 19,551 1,782,892 2,936,649 1,269,448 1,737,029 7,126,594 533,135 1,024,599 716,728 573,424 326,385 1,220,777 612,888 34,626 97,150 27,297 2,028

33

406

477

280 4

62 5

115

120

436

410

1,219,715 815,773 393,447 72,811 265,896 309,003 12,307 323,360 132,948 262,649 954,406 45,214 131,855 51,221 30,879 49,792 139,846 60,785

11 90 46

147 51

18,186 3,806

1,864

137,797 1,229,996 1,000,119 403,442 74,602 276,588 330,986 3,527 216,545 344,540 154,420 264,132 924,710 46,878 139,392 67,154 50,704 44,118 141,663 60,836 5,586 16,230 4,186 1,836

627

2,317

2,722

4,210 18

4,870 2fi

1,747 480

1,797

12,631

10,790

1,219,715 818,090 393,447 77,021 265,914 309,003 12,307 325,107 133,428 262,649 967,037 45,214 131,855 51,221 30,879 49,792 139,846 60,785

: 85 144 462

197 511

18,186 3,950 2J326

AI«schließlich des Anteiles am E rtrag der Stre cke Staffelhöh e-Rigi-Knlm (F . 96,695).

» Einschließlich des Anteiles der A rth-Rigibahn an der Strecke Staffelhühe-Rig :Kulm (Fr. 96,6 95).

" Betriebseröffnung der Strecke Ei jergletäCher-R otlistock den 2 . August 1899.

11 B( triebserb'ffnung den 24. Juli 1900.

15 B(itriebseröffnung den 12. Septem ber 1899.

i« B striebseröffnung den 8. Juni 18<)9.

17 B îtriebserb'ffnung den 24. Dezemljer 1899.

1B Btriobseröffnung den 18. Oktobe r 1899.

10 B etriebseröffnung den 4. Februar 1899.

" B ätriebseröffnung der Linie Rond point de Jonc tion-Place des Eaux-Vives de i 7. August 1900, der Linien C!arougo-S6ehoro n und P irc'JPlantamour- Théâtre den 7. November 190 0.

31 B Btricbsoröffming der Linien Be levne-Parndep atz-Balmhof T ngo und Kreuz )latz-r,eonhardsi)latz den 14. .In nuar 1809, der Linie lì ilinübcrgang See Straße (Ziirich-Jjnge)-Utobrüc! ic den C. Okto bor 1900, der L inio Brunaustra (e-Mutachollons rnßo den 2.1. 01 tobor 18 00 und der Lin ie Friedliof-Sihl fold-Letzigrab< ,n den 19. De? cmner l'.IOO.

M B Btriebserüffnung der Linie Barfil ße.rplatz-Austi aße-Allschwile rstraße den 1. i uni 1900, der L nie Totcntanz-L andcsgronzc (St LudW g) den 30. Juni 1900, der Lini e Äschenplatz GUterstraße d en 2. August 19 00 und der Lin ie Totentanz-M,irktgaase den 1 Septe mber 1900.

»» B etriebserßffnnng der Linie Place de Chaudron-P rilly den 11. F äbruar 1899, der Linie Place des Halles-Hôtel de Ville den 7. Juni 1900.

« B etriebseröflfnung der Strecke Zt rich-Stadtgren ze (Letzigrabe n)-Dietikon den 20. Dezember 1900.

S5 B etriebseriiflnung den 8. Dezemb Br 1899; Eröff nung der Strec ken Obergrimd- Eichhof am 17. April und Eich iof-Krieii3 am 2 . Scpte mber 1900.

" B etriebseröffnung Neuchatel-Serr ères den 20. Mai 1899.

" Ü bergang der Gc nfer Linien der Tramways su issca (20,73i kin.) an die Tran waya électrique s am 1. Dezem ber 1900.

98 Betricbserüffnung der Strecke B ìllevue-Parade platz den 14. J anuar 1899.

»» E rb'ffuung neuer Linien in der R uè de la Char rièro und der Rue du Collège den 11. Dezem ber 1899.

so B etriebserb'ffnung der Linien Oai e J.-S.-Beanr« gard und Gar o J.-S.-Perolles den 14. Juni 19 00.

9l B etriebseröffnung den 6. Oktober 1900.

8» B etrlebseröffnung den 6. Juli 189 9.

«« B etriebseröflfnung den 18. Juli 1899.

B

Durchschnittlicher ; Ertrag pro Kilometer, j

Total.

A.iirnoi-1Einigten.

11

!

i

1899.

1,017 ·

Transport-Einnahmen.

138,424 1,229,996 1,002,841 403,442 79,472 276,614 330,986 3,527 216,545 346,337 154,420 264,132 937,500 46,878 139,392 67,154 50,704 .44,118 141,663 60,836 5,671 16,230 4,383 2,347

64,195 68,574 27,134 6,852 24,440 33,261 28,363 42,331 19,944 47,754 38,072 9,959 32,476 20,086 23,571 16,540 65,044 33,769 11,022 12,096 4,949

32,395 62,499 65,289 27,058 7,070 25,424 35.628 12,078 30,979 45,095 20,372 48,024 39,657 10,325 34,081

!

i ; i Ì



21,318 :

22,336 '< 14,657 , 65,889 33,797 14,175 9,957 6,957 4,993

709

Neue V o r s c h r i f t e n f ü r d e n i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r und Änderungen an den bestehenden wurden im Berichtsjahre in folgendem Umfange genehmigt: 1. P e r s o n e n v e r k e h r .

Reglementarische Bestimmungen für den französisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, enthalten in den Tarifs internationaux G. V., nos 201/202, fascicule II, am 6. März.

Reglementarische Bestimmungen für den badisch-central- und westschweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, am 11. Mai.

Reglementarische Bestimmungen für den badisch-ostschweizerischen Personen- und Gepackverkehr, am 4. September.

Reglementarische Bestimmungen für den schweizerisch-ungarisch-rumänisch-serbisch-bulgarisch-orientalischen Personen- und Gepäckverkehr, am 3. Dezember.

2. G ü t e r v e r k e h r .

Provisorische Anwendung des Teiles I, Abteilung A, der Tarife für den österreichisch-ungarisch-französischen Güterverkehr auf den rumänisch-französischen Güterverkehr, im Transit durch die Schweiz, am 2. März.

Neuausgabe des Teiles I für den belgisch-italienischen Güterverkehr via Gotthard, am 13. Juni, resp. 3. August.

Aufnahme des Artikels T)Calcium-Carbida unter die bedingungsweise zum Transport zugelassenen Güter des Heftes I der belgischschweizerischen Gütertarife, am 21. Juni.

Ergänzung des Art. 6 des Teiles I, Abteilung A, für den italienisch-schweizerischen Güterverkehr, am 17. Juli.

Nachtrag III zu Teil I, Abteilung A, für den deutsch-italienischen Güterverkehr, im Transit durch die Schweiz, am 7. August.

Über die Verkehrsquantitäten und die Transporteinnahmen der schweizerischen Eisenbahnen enthält die beiliegende Tabelle die üblichen Angaben.

III. Rechnungswesen und Statistik.

a. Vollziehung des Rechnungsgesetzes.

Die in Art. 2 des Rechnungsgesetzes vorgesehenen F o r m u lare f ü r d i e A u f s t e l l u n g d e r j ä h r l i c h e n R e c h n u n g e n und B i l a n z e n konnten aus den in unserem vorjährigen Berichte erwähnten Gründen noch nicht erstellt werden.

Zu Seite 709.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen.

(Die Ergebnisse pro 1900 sind approximativ.)

Betriebslängen.

"Verkeh.rsmeng'en.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

Eu 10

km.

km.

986 23 19 14 M 725 84 323 5 66 8 279 25 7 27fi 50 50 43 41 40 j 40 27\ 51 12 19 15 26 5 3

986 23 19 14 H 725 84 323 5 66 8 279 25 7 270 50 50 43 41 40 40

3230

3229

Freiburg-Murteo-Bahn .

Bulle-Romont-Bahn Traversthalbahn

. . .

. . .

«{ 12 19 15 20 5 3

Sihlthalbahn Langenthal-Huttwil-ßahn . . . .

Huttwil-Wolhusen-Bahn . . . .

Onsingeu-Balsthal-Bahn B . . . .

Kriens-Luzern-Bahn 6

, t absolute .

T, Vermehrung | jn 0/o

--

4 10

4 10

92 76 36 32 31 27 26 25 24 23 18 17 14 14 13 11 11 10 10 9 4 7

92 Rhätische Bahn .

.

76 Genfer Schmalspurbahnen .

36 32 Berner Überlandbahnen 7 .

31 27 Saignelegier-Chaux-de-Fonds 26 25 Yverdon-Ste. Croix 24 Lausanne-Echallens-Berchor 23 Stansstad-Engelberg 18 Frauenfeld-"Wil 17 Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds 14 14 Appenxeller Straßenbahn .

13 11 Neuchâtel-Cortaillod-Boudry 11 Rolle-Gimel 10 Allaman-Aubonne-Gimel .

10 Bern-Muri-Gümligen-Worb 9 9 Bex-Gryon-Villarß ° .

7 Rigi-Kaltbad-Scheidegg 7 6 5 4 4

6 5 4 4

, . .

. . .

. . .

. . .

. . .

. . .

. . .

. . .

. . .

! Durchschnittlicher j Ertrag pro Kilometer.

1899.

1900.

1899.

1900.

1899.

1900.

1899.

1900.

j

1899.

1900.

Anzahl.

Anzahl,

Tonnen.

Tonnen.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

;

Fr.

Fr.

545,663 1,909,639 59,125 272,944 86,736 154,468 445,140 61,848 110,209 142,477 148,685 96,610 120,533 214,848 891,881 921,275 91,300 110,713 211,458 65,756 146,821 13,107 428,544 132,155 84,548 133,117

14,731,714 15,217,755 19,360,599 20,013,908 47,362 61,068 56,093 49,024 240,191 98,247 273,564 93,674 78,272 72,355 106,301 115,702 39,486 11,471 31,247 15,013 5,603,374 11,286,061 11,870,311 5,625,378 1,484,611 2,953,302 2,970,389 1,321,701 7,764,193 11,598,502 11,502,949 7,538,517 554,651 86,024 580,558 83,858 1,526,284 294,810 297,619 1,510.611 14,741 13,355 14,510 14,698 4,979,648 5,898,256 6,006,749 4,631,811 169,854 167,253 202,197 184,830 43,042 45,342 : 53,873 47,775 8,484,450 11,904,118 11,584,031 !; 7,457,793 220,661 , 526,258 224,039 530,011 245,255 204,670 219,000 '.

250,119 400,486 : 255,924 253,920 412,160 72,166 182,114 192,276 116,916 213,540 215,889 1 201,549 208,071 402,401 422,718 639,018 604,160 261,580 373,024 | 386,975 284,932 17,273 26,350 41,830 38,730 51,707 53,306 113,407 159,223 148,081 117,855 99,167 72,017 104,924 69,966 112,100 111,398 70,020 69,129 25,854 12,834 23,859 49,641 29,679 26,543 26,848 57,987

54,512,011 14,057,468 44,226,2*8 50,575,220 3,6 (4,8l

59,846 81,380 531,298 1,988,809 51,661 271,840 87,977 163,968 488,668 64,514 115,792 150,923 163,184 110,927 123,907 225,651 903,912 927,375 86,698 102,646 189,822 65,285 139,471 9,751 29,542 443,776 130,689 61,617 132,819

-- 1,178 650

101,827 39,005 4,886 12,205 8,673 17,799 39,159 18,143 21,179 5,712 11,662 4,667 10,951 11,256 6,392 1,689 1,889 2,012 352 9,049 5,360 511 189 578 1,172 1,550

.1,8 (4,7)

53,527,284 2,952,064

168,760

1,931,652

-- 58,017 82,920

. . .

. . .

m t,,i l oAl a ) l

Guter, Gepäck und Vieh.

1900.

52,580,410

Total

Personen.

1899.

14,173,511 14,662,398 2,957,591 2,987,786 22,337 24,189 96,929 103,295 55,886 62,347 127,694 135.298 60,580 287J959 63,646 266,984 3,322 10,764 32,277 88,811 13,529,375 13,881,313 3,355,829 3,347,707 815,856 835,022 951,500 889,832 9,293,485 2,345.689 2,375,742 9,178,490 465Ì171 491,577 132,832 124,989 566,617 550,028 458,774 484,619 7,384 7,860 45,591 45,450 5,786,817 1,208,373 1,253,797 5,401,541 460,072 60,079 56,471 416,336 27,127 30,428 138,678 122,773 985,838 2,626,623 1,012,818 2,465,280 72,942 69,367 575,104 570,551 87,036 83,326 423,993 437,553 275,237 258,781 619,297 599,589 25,774 72,407 442,241 234,970 85,828 88,497 480,033 471,409 153,086 137,232 1,252,584 1,117,599 71,593 393,764 75,136 455,588 17,826 141,615 13,461 13,045 113,022 109,804 136,992 145,489 385,502 384,012 60,693 182,444 62,497 1IÌ8,850 '55,530 54,116 145,759 150,876 23,716 43,319 146,498 73,004 28,002 24,897 213,735 387,502

. . .

Wohlen-Bremgarten Vereinigte Schweizerbahnen . . .

Wald-Klltibahn Gotlhardbahn .

.

Schwei/. Südostbului Schweiz. Seethalbahn Erncnenthalbahn Burgdorf-Thun-Bahn a .

Tößthalbahn

GUter, inkl. Gepäck.

Personen.

1899. 1900.

Transport-Einnahmen.

--

5,8 (5,8)

72,304,90* --

13,930 750

19,927 102,842

20,601 101,345

6,799 10,695

103,118 40,972 4,564 12,996 7,647 16,081 43,377 24,896 26,506 5,784 12,094 5,309 10,863 12,742 12,360 1,920 2,132 1,676 411 7,480 6,371 423 492 207 1,049 292 1,343

766,664 537,124 493,572 599,071 60,299 87,842 219,793 72,373 71,082 160,746 74,945 43,844 57,139 136,388 181,713 155,773 35,425 35,809 71,749 35,151 21,157 18,173

748,167 554,529 424,741 589,611 59,562 88,665 234,269 76,144 75,625 159,398 78,797 47,184 58,991 141,710 183,575 154,795 33,160 34,825 · 62,330 34,914 41,254 13,979 13,255 110,615 38,492 13,692 25,874

846,887 77,135 97,770 80,323 33,982 70,985 132,169 73,935 77,732 44,180 35,127 16,841 27J974 55,411 19,425 5,567 4,686 5,850 3,140 33,338 7,595 6,392

110,229 39,708 16,644 26,024

1,571 2,667 3,664 5,082

j

34,575 35,731 : 4,714 4,570 | 17,045 19.569 !

12,761 13,855 5,192 fi,052 j 37,088 37.925 i 50,892 53J035 ' 59,247 59,650 ; 127,701 133,310 : 27,354 27,635 3,483 3,680 37,742 39,377 14,183 14.778 13,059 · 14,173 .

70,151 72,712 15,003 14,938 9,09G 9,285 15,219 15,537 10,276 9,131 10.614 : 10,377 20^035 25,670 23,504 j 21,074 8,724 7,794 7,669 13,762 .

14,581 11,270 11,790 ; 7,005 6,943 14,700 ; 16,820 18,740 : 27,758

34,092,313 35,231,663 \ 108,430 105,117 ' 333,865 371,811 178,656 193,974 ': 26,484 70,733 j 26,889,435 27,495,689 ' 4,275,003 4,455,000 : 19,267,142 19,137,019 666,582 638,509 1,823,903 1,805,421 27,865 29,439 10,530,067 10,986,397 354,684 309,450 99,215 91,417 19,361,911 20,068,481 , 754,650 746,919 | 464,255 454,789 654,406 !· 668,090 374,390 i!

189,082 424,560 |l 415,089 1,041,419 1,026,878 634,604 . 671,907 43,623 93,537 92,036 261,488 277,078 176,941 169,133 182,120 180,527 73,500 38,688 56,222 84,835

_

26,450,200

0,8 (4,8)

m,880,m --

15,511 12,212

26,726 113,537

36,112 113,557

6,681 11,354

9,028 11,356

1,617,247 635,811 505,347 664,385 87,641 155.814 377,974 162,509 172,584 205,454 115,988 63,498 90,262 202,692 203,105 160,783 38,546 41,315 65,935 62,886 53,893 19,410 20,675 112,287 41,816 14,750 ' 30,471 ,

17,536 8,082 16,426 21,231 3,041 5,882 13,537 5,852 6,200 8,909 6,115 3,570 6,080 13,699 15,472 14,667 3,646 4,166 7,489 7.609 8,874 3,509

17,578 8,366 14,037 20,762 ' 2,827 5,771 14,537 6,500 7,191 8,933 6,443 3,735 6,447 14,478 15,623 i 14,616 3,504 4,131 6,593 6,987 10,187 2,773 10,673 18,714 8,303 3,687 7,618

72,928,970 621,015

1,613,551 869,080 614,259 81,282 591,342 80,606 679,394 74,774 28,079 94,281 158,827 67,149 351,962 143,705 146,308 86,365 148,814 96,959 !

204,926 46,056 110,072 37,191 60,685 16,314 85,113 31,271 60,982 191,799 201,138 19,530 161..340 5,988 40,111 5,386 41,659 6,490 74,889 3,605 68,489 27,972 28,752 12,639 24,565 5,431 7,420 111,800 1,672 42,375 3,324 20,308 1,058 31,106 4,597

Aiimo rlcung^cn.

i Inklusive" Brün igbalm.

a Betriebaerilffnu ng den 21. Augi 8t 1899.

8 BetriebseröSim n s den 21. Juli 1899.

4 Übergang der Büdelibahn an lie Thunerseel ahn auf 1. Ja nuar 1900.

6 Betriebserb'ffnu ng den 17. Juli 1899.

e Übernahme de 3 Personenverke lira durch die Luzerner Trainbahn auf den Strecken Oberg ·und-Eichuof an 17. April und EichliofKriens am 2. S eptember 1900. Die normalstmrige Linie K HenS'Lnzern O{ terbahnhof dien t von da nb nu r dem OUtervcr kclir.

7 InklusivoJSchy nige Flatte-Bali a.

8 Inklusive Appi en-l'Isle.

9 Betriebseröffnu ng der Il.fjSekt on (Bévieux-G ryon) den 4. Juni Ì900.

10 Betriebserüffnu ng der I. Sektie n (Aigle gare J.-S.-Orand H6 tel) den 4. Mai 1900, der II. S ektion (Aigle D epSt-Lerain) den 6. November 1900.

3,676,079 2,o (4,,)

--

1;

18,633 8,475 5,077 7,777

--

:

--

V erte J

710 Für die Aufstellung und die Vorlage der Rechnungen der Eisenbahnunternehmungen waren daher noch die Bestimmungen der bundesrätlichen Verordnung vom 25. November 1884 maßgebend. Die weitere Anwendung dieser Verordnung bildet kein Hindernis für eine korrekte, dem neuen Gesetz entsprechende Rechnungsstellung, da das in der Verordnung enthaltene Rechnungsschema in der Hauptsache auch in Zukunft unverändert beibehalten werden kann.

Während der Berichtsperiode erfolgte die gesetzmäßige P r ü fung u n d G e n e h m i g u n g d e r R e c h n u n g e n u n d Bilanzen pro 1899 von 109 verschiedenen Bahnunternehmungen. Für fünf Bahnunternehmungen, welche Eigentum von Privatpersonen sind, wurde die im Gesetze vorgesehene Rechnungsvorlage aus den früher mitgeteilten Gründen nicht verlangt. Wir hielten die Lieferung der Angaben für die Eisenbahnstatistik für genügend.

Wie in früheren Jahren wurden auch die ausländischen Unternehmungen, die auf Schweizergebiet einzelne Bahnstrecken besitzen, nicht zur Vorlage von Rechnungsausweisen angehalten.

Die dem Rechnungsgesetze entsprechende, bis dahin aufgeschobene Prüfung der Baurechnung der Neuenburger Jurabahn (Eigentum des Kantons Neuenburg) ist nun eingeleitet worden, und es hat sich die Kantonsregierung zunächst über die vom Eisenbahndepartement mit Schreiben vom 4. Januar 1901 mitgeteilten Beanstandungen zu äußern.

Die bei der Behandlung der verschiedenen Jahresrechnuugen zu Tage getretenen Differenzen ließen sich bis auf diejenige mit der Verwaltung der J u n g f r a u b a h n gütlich erledigen. Der Verwaltungsrat dieser Unternehmung erhob gegen die vom Bundesrate zu der Jahresrechnung pro 1899 gestellten Genehmigungsvorbehalte betreffend die Vergütungen an den frühern Bahneigcntümer Herrn Guyer-Zeller und die Verrechnung von Bauzinsen beim Bundesgerichte Einsprache. Den Anlagekosten waren nämlich Fr. 93,000 für Zeit- und Arbeitsaufwendungen, Reisekosten und kleine Auslagen des Herrn Guyer-Zeller während SYa Jahren beigefügt worden. Diese außerordentliche Belastung des Baucontos wurde beanstandet, weil es keinem Zweifel unterlag, daß dieselbe hauptsächlich die Entschädigung für Bemühungen bei der Gründung der Unternehmung und für die Geldbeschaffung betraf. Der Bundesrat verlangte daher, daß ungefähr zwei Drittel des Betrages, d. h. rund Fr. 63,000 von den Baukosten ausgeschieden würden. Der zweite Anstand betrifft ein Anleihen von Fr. 750,000,

711

welches laut der Bilanz von 1898 von Herrn Guyer-Zeller gemacht worden ist und zu 4 °/o zu verzinsen war. Die Bahnverwaltung verrechnete für dieses Anleihen pro 1899 6 % Zinsen auf Bauconto und erklärte, es handle sich um ein Guthaben der Erbschaft Guyer-Zeller, welches zu diesem Ansätze zu verzinsen gewesen sei. Der Bundesrat forderte die Verminderung der verrechneten Bauzinse um 2 °/o, d. h. um Fr. 15,000. Das Bundesgericht beurteilte den Rekurs unterm 27. Dezember 1900. Das Rechtsbegehren der Bahnverwaltung betreffend die Entschädigung an Herrn G-uyer-Zeller wurde abgewiesen; es ist daher der vom Bundesrat bezeichnete Betrag von Fr. 63,000 vom Bauconto abzuschreiben. Dagegen hat das Bundesgericht die Anrechnung von 6 °/o Bauzinsen auf dem Kapital von Fr. 750,000 als statthaft erklärt.

Wie bisher, geben wir Ihnen eine Übersicht über die V e r m e h r u n g und den Bestand der Bauausgaben. Die Beträge umfassen sowohl die vom Bundesrate auf Bauconto gutgeheißenen Bauausgaben als die Verwendungen auf die im Bau befindlichen Linien und Objekte, welche der gesetzmäßigen Prüfung noch nicht unterstellt worden sind.

Bauverwendungen der schweizer. Bisenbahnunternehmungen.

....

a. Lokomotivbahnen.

Centralbahn . . .

Aargauische Südbahn Wohlen-Bremgarten .

Gotthardbahn . . .

Jura-Simplon-Bahn .

Bödelibahn . . .

Bière-Morges . . .

Bulle-Komont . . .

Fribourg-Morat . .

Pont-Brassus . . .

Spiez-Erlenbaeh . .

Thunerseebahn . .

Val-de-Travers . .

Übertrag l

Banansgaben pro 1899 Totalausgabeu für alte Linien für neue Linien bis Eade 1899 Fr

Fr

Fr

. 4,553,141 .

34,755 .

255 . 1,554,534 . 5,356,084 .

12,597 .!) -- 303,806 .

18,476 .

-- .

-- .

-- .

144,567 .

21,246

-- -- -- 327,488 8,266,261 -- -- -- 88,964 1,093,424 94,819 -- --

137,141,939 12,048,511 1,230,612 276,945,109 308,236,709 1,799,975 2,303,415 2,889,519 1,370,772 1,093,424 1,634,567 5,331,086 1,199,580

11,391,849

9,870,956

753,225,218

) Reduktion der Anlagekosten der angekauften Linie Apples-L'Isle.

712 Banausgaben pro 1899 Totalausgaben für alte Linien für neue Linien bis Ende 1899' Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 11,391,849 Viège-Zermatt . . .

18,261 Nordostbahn . . . . 3,507,211 Bötzbergbahn . . . .

35,690 Verein. Schweizerbahnen 421,579 Toggenburgerbahn . .

51,800 Wald-Rüti 4,500 Emmenthalbahn . . .

283,552 JBurgdorf-Thun-Bahn. .

-- Jura Neuchâtelois . .

158,013 Ponts-Chaux-de-Fonds .

18,806 Neuchatel-Boudry . .

51,925 Kriens-Luzern-Bahn . -1)-- 72,980 Langenthal-Huttwil . .

11,016 Huttwil-Wolhusen . .

26,404 Önsingen-Balsthal . .

-- Orbe-Chavornay . . .

-- Seethalbahn " . . .

7,249 Sihlthalbahn . . . .

141,307 Südostbahn . . . .

16,754 Tößthalbahn . . . .

90,278 Ütlibergbahn . . . .

1,597 Appehzellerbahn . . .

35,515 Appenzeller Straßenbahn 38,088 Bern-Muri-Worb . . .

-- Berner Oberlandbahnen 18,194 Bex-Gryon-Villars . .

-- Birsigthalbahn . . .

4,380 Brenets-Locle . . . .

646 Frauenfeld-Wil . . .

624 Genève-Veyrier . . .

71,337 Grütschalp-Mürren . .

4,727 Lausanne-Echallens . .

9,392 Central Vaudois . . .

-- Rhätische Bahn . . .

27,339 Übertrag

9,870,956 -- 482,075 -- -- -- -- , -- 5,489,986 -- -- -- -- -- -- 813,543 -- -- -- -- -- -- -- 66,540 -- 553,514 -- -- -

753,225,218 5,499,004 241,920,615 29,216,681 83,204,492 4,080,000 1,295,418» 5,458,069 5,489,986 7,301,275 630,281 1,162,686 300,000 1,332,760' 2,215,380 ' 813,543 453,143 2,619,301 4,165,337 12,391,678 7,922,972 1,583,526 4,217,625 1,986,776 793,477 5,070,260 1,102,240 1,040,396 913,851 745,861 ~ 781,776 -- 606,131 -- .

1,344,880 -- 528,860 823,021 15,143,524

16,375,053 18,099,635 1,206,557,022

*) Reduktion des Baucontos infolge Verkaufs der Linie an die Stadt Luzern.

713 Banausgabeu pro 1899 Totalausgaben für alte Linien für neue Linien bis Ende 1899

Übertrag Rigi-Scheidegg-Bahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds Sissach-Gelterkinden Stansstad-Engelberg .

Tram élan -Tavannes .

Voies étroites Genève Waldenburgerbahn .

Yverdon-Ste-Croix .

Arth-Rigibahn Hrienz-Rothornbahn .

Generosobahn . . .

Grlion-Naye .

Grornergratbahn . .

JuDgfraubahn . . .

Filatusbahn . . .

Rigibahn Rorschach-Heiden Wengernalpbahn .

Fr.

Fr.

Fr.

16,375,053 18,099,635 1,206,557,022 -- 4,000 69,500 -- 17,668 1,765,640 .

-- 671 399,878 -- 493,608 2,327,539 -- 9,107 544,620 -- 25,704 .

(»,808,87l 7,324 -- 443,372 -- 48,061 3,012,010 7<738 -- 6,439,031 -- -- 381,248 3,627 .

-- 373,551 -- 3,601 2,244,225 .

-- 281,900 3,288,652 .

-- 610,939 3,302,384 .

-- 14,743 2,366,074 66,849 2,350,847 -- -- 57,506 2,322,875 40,614 4,782,150 --

b. Drahtseilbahnen.

Beatenbergbahn .

Biel-Leubringen .

Biel-Magglingen .

Bürgenstockbahn . ,.

Cossonay gare-ville .

Davos-Schatzalp .

Dolderbahn . . . .

Ecluse-Plan . . . .

Gießbachbahn . . . .

Grurtenbahn . . .

Gütechbahn . . . .

Lausanne-Ouchv .

Lausanne-Signal .

Lauterbrunnen-Grütschalp Luganer Drahtseilbahn .

Maralibahn . . . .

Übertrag

-- 428 -- -- 154 -- --

-- -- -- -- -- 253,486

2,788

-- -- --·

-- -- -- 350,666

705 41,867

-- 6,072

5,901 --

-- -- 327,753

-- -- --

681,337 305,321 450,000 265,000 432,860 253,486 287,251 249,558 166,000 350,666 181,793 3,505,259 327,753 856,742 194,645 70,842

16,801,605 20,417,987 1,258,358,002

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. n.

46

714 Bauansgaben pro 1899 Totalausgabeit für alte Linien fttr neue Linien bis Ende 189»

Frs Fr.

Übertrag 16,801,605 20,417,987 Neuveville-St-Pierre . .

-- 129,025 Ragaz-Wartenstein . .

270 -- Reichenbachbahn . .

-- 349,000 Rhemeck -Walzenhausen 51 Salv.itorehr.hn . . .

1,701 -- St, Gallen-Mühleck . .

-- -- Stanserhornbahn . . .

-- -- Territet-Glion . . . -- 1,000 -- Zürichbergbahn . . .

25 --

Fr.

1,258,358,002 129,025 262,102 349,000 537,637 617,475 290,087 1,496,445 609,809 273,619

c. Tramways.

Allaman-Aubonne-Gimel -- 80,338 640,042 Altstätten-Berneck . .

9,301 -- 559,321 Basler Straßenbahnen .

-- -- 2,592,062 Tramway Bellavista .

-- -- 20,000 Berner Tramways . .

791 -- 1,155,524 Tramway de la Chaux"-de-R>nds -- 128,944 337,868 Tramway Dolder . .

-- 85,611 85,611 Tramway de Fribourg .

-- 129,562 267,249 Tramways Lausannois .

71,543 2,107 1,840,986 Tramway Lugano . .

3,310 -- 201,006 Tramway Luzem . .

-- 948,768 948,768 Tramway Murren . .

-- -- J 0,600 Tramways de Neuchâtel -- 48,203 645,706 Tramway Riffelalp . .

-- 53,895 53,895 Rolle-Gimel . . . .

-- 69,348 541,017 Tramway St. Gallen . -- 1,405 -- 1,312,708 Tramway St. Moritz .

-- -- 351,013 Stansstad-Stans . . .

-- -- 238,400 Tramways suisses . .

32,889 -- 3,711,323 Vevey-Chillon . . .

-- -- 888,962 Winterthur-Töß . . . -- 2,915 -- 209,886 Centrale Zürichbergbahn 7,141 827,948 Stadt. Straßenb. Zürich 898,049 -- 4,101,419 Zürich-Hardturm . . .

49,690 -- 618,186 Zürich-Höngg . . . .

60,358 -- 363,007 Zürich-Örlikon-Seebach 20,935 -- 1,435,390 Zusammen 17,952,339 22,442,788 1,286,881,098

715

Es entfallen : a. von den Verwendungen auf a l t e Bahnlinien auf: 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen . Fr. 9,415,769 2. Rollmaterial .

,, 8,172,318 3. Mobiliar und Gerätschaften . . . . ,, 364,252 Total

Fr. 17,952,339

b. von dea Verwendungen auf n e u e , erst eröffnete oder noch im Bau befindliche Bahnlinien auf: 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen . Fr. 20,288,757 2. Rollmaterial ,, 1,970,924 3. Mobiliar und Gerätschaften . . . . ,, 183,107 Total

Fr. 22,442,788

Von den Ausgaben pro 1899 für Änderungen oder Ergänzungen an bestehenden Bahnlinien, sowie für Anschaffungen sind hervorzuheben : Centralbahn: Verlegung der Elsässer-Linie in Basel . .

Umbau des Rangierbahnhofes in Basel . .

Erweiterung des Bahnhofes Ölten Ergänzung des Rollmaterials

. Vr.

· e -,-, ,, ,,

592,830 1,304,895 893,584 907,533

Gotthardbahn: Anschaffung von Rollmaterial

.,

1,107,668

Jura-Simp Ion-Bahn: Ausgaben für Rollmaterial

,,

3,095,464

Nordostbahn: Vermehrung des Rollmaterials

.,

1,503,449

S t ä d t i s c h e S t r a ß e n b a h n e n Zürich: Umbau der Pferdebahn

,,

797,730

Von den Verwendungen auf n e u e Bahnlinien, soweit solche aus der vorstehenden Hauptzusammenstellung nicht schon ersichtlich sind, erwähnen wir folgende Posten :

716 Jura-Simplon-ßahn: Simplondurchstich Nordostbahn: Nachtragsausgaben für die neuen Linien Rhätische Bahn: Reichenau-Ilanz und Thusis-St. Moritz.

Fr.

.

8,266,281

.

,,

482,075

. . .

,,

823,021

717

Zu amortisierende Verwendungen.

Dieselben ergeben für das Jahr 1899 folgende Ziffern :

Neue Verloste pro 1899

Abschreibungen pro 1899

Stand Ende 1899

Fr.

Fr.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Centralbahn Gotthardbahn Jura-Simplon-Bahn Bödelibahn Biere-Morges .

Kribourg-Morat Pont-Brassus Spiez-Erlenbach Thunerseebahn Val-de-Travers Viège-Zermatt Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Neuchatel-Boudry Langenthal-Huttwil Huttwil-Wolhusen Önsingen-Balsthal .

.

Orbe-Chavornay Seethalbahn Sihlthalbahn Südostbahn .

.

Bern-Muri-Worb Berner Oberlandbahnen . .

Bex-Gryon- Villars Frauenfeld-Wil Genève-V eyrier Grütschalp-Miirren Central Vaudois .

. .

Rhätische Bahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds Stausstad-Engelberg Voies étroites Genève Glion-îfaye . . .

. .

Gornergratbahn Jungfraubahn Weûgemalpbahn

757,447 954,480 63,089

207 67

3,021 7,000

4,026 141,450

. .

.

24,825 4,500 4,474 5,000 1,500 9,924

24,000 730,000 452,000 2 385 2,400 5,924

113 527

55,000 4,633 4000 15,600 15,000 45,000 10,000 20,000

7 47g 26000 49,060 12788 9 746 115,000 43 272 1 200 16456 55,000 25 993 51,741 3,000 56 994 266 443 19 166 255 000 165000 290 642

366,881

3,237,979

69,883,492

2,060 1,794 7730 . .

25,021 13,342

. .

7 434 . .

Übertrag

10,000

15 618 000 16 546 022 12,506,107 10,966 28292 113 605 4026 65,305 131,450 1,969 176,396 15,155,755 7,915,492 101 943 9800 25 385 | 4000

500 5,000 3,000 14,000

500 23,000 3000 2000 1,000 5,000

718

Heue Verluste pro 1S89 Übertrag

.Fr 366,881

Abschreibungen pro 1899

Stand .

Ende 1899

Fr.

Fr.

3,237,979 69,883,492 :

b. Drahtseilbahnen.

Biel-Leubringen 1 Bürgenstockbahn Cossonay gare-ville Davos -Schatzalp Dolderbahn Ecluse-Plan Gurtenbahn Gütschbahn Lausanne-Signal Neuveville-St-Pierr6 Ragaz-Wartenstein .

Reichenbachbahn Rheineck-Walzenhausen . . . .

Salvatorebahn

1 000

2,738 11,491

1,000 1 000 31,143 1 400

34 970

2851 6704

517

1000

909 517

11,921 i 7000 1 14,612 2,738 43,048 874 34970 126,838 [ 2,851 5,704 2,728 '

1,000 11,800

20,000 10,000

6,000 796 4,964 168 4,400 8,000

8,892 7,500

c. Tramways.

Allaman-Aubonne-Gime) . . . .

Altstätten-Berneck

9,196

Tramway de la Chaux-de-Fonds .

Tramway d e Fribourg . . . .

168 13,831 2 372 49,270 3,607 3,633

Tramways d e Neuchatel . . . .

Rolle-Gimel Tramway St Moritz

39649 5407

Winterthur-Töß Centrale Zürichbergbahn . . . .

Stadt. Straßenbahnen Zürich . .

Zürich-Hardturm Zürich-Höngg

151,861

Zusammen

706,953

807

422

9,000 815 37,068 1,081 500 3,887 3,240

9,000 60,012 27,757 : 48,848 14,620 13,283 122,920 4,32G ' 4,500 678,527 34,401 35,244

3,368,089 71,236,606

719 Die ungetilgten Verluste betragen nach dieser Aufstellung auf Ende 1899 im ganzen Fr. 71,236,606 ,, , , 1898 waren vorhanden . . . . ,, 73,897,740 es ergiebt sich somit eine Verminderung von . Fr. 2,661,134 gegenüber einer solchen von ,, 3,056,507 im Vorjahr.

Unter den neu entstandenen Verlusten betreffen mit den höchsten Beträgen: die Thunerseebähn Fr. 141,450 für Kursverluste auf Aktien, die Wengernalpbahn Fr. 113,527 für teilweise Verlegung der Bahnlinie, und die Städtischen Straßenbahnen Zürich Fr. 151,861 für verschiedene Wertabgänge.

Die Tilgung der Verluste erfolgte stets noch nach den früher vereinbarten Ansätzen oder gemäß provisorischer Verständigung, weil die nach Art. 14 des Rechnungsgesetzes dem Bundesrate zukommende Neuaufstellung der Amortisationspläne von der Bereinigung der Erneuerungsfonds abhängig ist. Die letztere ist, wie aus nachstehendem hervorgeht, noch nicht vollzogen.

Bezüglich der gesetzmäßigen N o r m i e r u n g der Einl a g e n in den E r n e u e r u n g s f o n d s ist der umfangreiche Schriftenwechsel in dem von den Verwaltungen der fünf Hauptbahnen beim Bundesgericht eingereichten Rekurs gegen das bundesrätliche Regulativ vom 12. Juni 1899 mit Einreichung der Duplik am 11. Juni abgeschlossen worden. Weitere Verfügungen wurden seitens des Bundesgerichtes seither nicht getroffen. Die Verwaltung der Centralbahn, welche den Rekurs mitunterzeichnete, hat infolge des freihändigen Ankaufes derselben den Abstand erklärt.

Wegen des obwaltenden Prozesses über die grundsätzlichen Fragen betreffend den Erneuerungsfonds konnten die Einlagen für die Hauptbahnen pro 1899 nicht mehr in bisheriger Weise .provisorisch festgesetzt werden. Der Bundesrat faßte daher unterm 2. März 1900 folgenden Beschluß : ,,Die Verwaltungen der fünf Hauptbahnen, mit Inbegriff der Gremeinschaftsbahnen, haben die Einlagen in den Erneuerungsfonds und die Entnahmen aus demselben pro 1899 auf Grund des bundesrätlicheu Regulativs vom 12. Juni 1899 über den Eroeuerungsfonds vorzunehmen. Die Ausführung dieses Beschlusses wird jedoch bis nach Erledigung des gegen den Bundesratsbeschluß vom 12. Juni 1899 gerichteten Rekurses suspendiert und den Bahnverwaltungen gestattet, die Einlagen in den Er-

720 neuerungsfonds und die Entnahmen aus demselben pro 1899 vorläufig auf Grund ihrer Regulative vorzunehmen. Differenzen, welche sich zwischen den auf dieser Basis berechneten und den nachherigen definitiven Beträgen ergeben, sind später auszugleichen.u Die Jura-Simplon-Bahn hat die Einlage in den Fonds für 1899, wie für die drei vorhergehenden Jahre, auf den provisorisch festgesetzten Betrag von Fr. 2,700,000 normiert, während die übrigen Gesellschaften die Dotierung auf Grund ihrer bisherigen Regulative berechneten. Es legten ein : die Ccntralbahn Fr. 1,420,921, die Gotthardbahn Fr. 1,447,018, wovon 400,000 Franken als Rücklage für Mobiliar und Gerätschaften, die Nordostbahn Fr. 1,050,000 und die Vereinigten Schweizerbahnen Fr. 580,000.

Für die Nebenbahnen ist die gesetzmäßige Bestimmung der Rücklagen für Erneuerung erst thunlich, wenn die Normen für die Hauptbahnen festgesetzt sind. Den Verwaltungen der Nebenbahnen wurde daher gestattet, wie für die Jahre 189(i--1898, so auch für 1899 und weiter, die Rücklagen gemäß den Statutenvorschriften oder auf Grund von provisorischen mit dem Eisenbahndepartement vereinbarten Ansätzen vorzunehmen. ".

Bezüglich aller weitern Einzelheiten betreffend die Rechnungen und die Bilanzen der Eisenbahnunternehmungen wird auf die alljährlich erscheinende schweizerische Eisenbahnstatistik verwiesen.

b. Vollziehung des HUlfskassengesetzes.

Im Berichtsjahre wurden nach vorausgegangener Prüfung folgende Statuten und Statutennachträge von Hülfskassen vom Bundesrate genehmigt: 1. die Statuten der Krankenkasse des beim Bau der Jungfraubahn angestellten Personals ; 2. die Statuten für die Krankenkasse des Betriebspersonals der Jungfraubahn : 3. ein Nachtrag zu den Statuten der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Vereinigten Schweizerbahnen ; 4. die revidierten Statuten, der Krankenkasse für die Angestellten der Centralen Zürichbergbahn ; 5. die Statuten für die Kranken- und Alterskasse der Angestellten der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg ;

721 6. die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Compagnie genevoise des tramways électriques; 7. ein Nachtrag zu den Statuten der Hülfskasse für die Beamten der Centralbahn ; 8. die Statuten der -Krankenkasse für die Angestellten der elektrischen Straßenbahn Altstätten-Berneck ; 9. die revidierten Statuten der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Seethalbahn 5 10. ein Nachtrag zu den Statuten für die Kranken- und Unterstützungskasse der Angestellten und Arbeiter der Trambahn St. Gallen: Ili die Statuten der Hülfs- und Pensionnasse für die Angestellten der Bern-Neuenburg-Bahn.

Es sind ferner folgende, nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnete Kassabilanzen geprüft und genehmigt worden : \. die technische Bilanz der Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der Nordostbahn per 31. Dezember 1897 ; 2. die technische Bilanz der Hülfs- und Pensionskasse für die Angestellten \ der Jura-Simplon-Bahn per 31. Dezember 1.898; 3. die technischen Bilanzen der Hülfskassen für die Beamten und Angestellten der Emmenthalbahn, der Seethalbahn, der Thunerseebahn und des Vierwaldstättersees auf Ende 1899.

Die Unternehmungen Lausanne-Signal, Trambahn Luzern, Schatzalpbahn und Tramway Riffelalp, welche nach dem Wortlaut der Konzessionen verpflichtet sind, für das Personal eine Kranken- und Unterstützungskasse zu errichten oder dasselbe bei einer Anstalt zu versichern, wurden eingeladen, die nötigen Anordnungen zu treffen. Die drei erstgenannten Verwaltungen entschlossen sich zur Versicherung bei einer dritten Anstalt. Die Tramwa,yunternehmung Riffelalp, welche nur zwei Bahnangestellte beschäftigt, erfüllt diese Konzessionsbedingung in der Weise, daß sie diesen Angestellten in Krankheitsfällen den Lohn sowie die Arzt- und Apothekerkosten bezahlt.

Die Gotthardbahn hat gemäß Art. 3, Absatz 2, des Hülfskassengesetzes eine neue, auf Ende 1899 berechnete versiehe-

722 ruiigstechnische Bilanz der Hülfskasse vorzulegen. Ferner hat die Centralbahn, wie wir im vorjährigen Berichte bereits erwähnt haben, auf Anordnung des Bundesrates eine technische Bilanz der Hülfskasse auf Ende 1898 zu erstellen, als Ersatz für die nicht eingegangene Bilanz dieser HüLskasse auf Ende 1894.

Zur Zeit sind diese zwei Bilanzen noch ausstehend.

Ein vom Staatsrat des Kantons Neuenburg vorgelegter Statutenentwurf für die Pensionskasse der Angestellten der Compagnie du Jura Neuchâtelois konnte im Berichtsjahre nicht behandelt werden, weil die gemäß Art. 3 des Hülfskasseugesetzes den Statuten beizulegende versicherungstechnische Bilanz noch nicht eingesandt worden ist.

Für diejenigen Hülfskassen, welche die Invaliditäts- oder Alters- und Todesversicherung zum Zwecke haben, lassen wir nachstehend eine Zusammenstellung der Bilanzen auf Ende 1899 folgen.

Bilanzen der Hülfskassen auf Ende 1899.

Bezeichnung der Kassen.

1. Hülfskasse für die Beamten der Schweizerischen Centralbahn 2. Hülfskasse für die Beamten und Ange3. Hülfs- und Pensionskasse für die Angestellten der ,lura-Simplon-Bahn . .

4. Gegenseitige Kranken- nnd Unterstützungskasse für die ständigen Arbeiter nnd Bediensteten beiderlei Geschlechts 5. Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der Schweiz. Nordostbahn .

6. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten derVereinigten Schweizerbahnen 7. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Emmenthalbahn . . .

8. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Schweiz. Seethalbahn .

9. Unterstützungs- und Peusionskasse für die Angestellten der Dampfschiffgesellschal't des Vierwaldstättersees . . .

10. flülfskasse für die Beamten und Angestellten der Dampfschiffgesollschaft des Thuner- und Brienzersees . . .

'.

Letzte A. 1s t i v versicherungstechnische Vorhandenes Bilanz auf Deficit.

Ende Vermögen.

e n.

Passiven.

Total der Aktiven.

Deckungskapital.

Reserve. der Total Passiven.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1889

6,030,848

1,378,100

7,408,948

7,408,948

7,408,948

1894

4,694,600

4,694,600

4,694,600

4,694,600

1898

9,437,705

241,114

9,678,819

9,678,819

9,678,819

1895

420,182

39,535

459,717

'459,717

459,717

1897

8,749,997

1,635,131 10,385,128 10,385,128

10,385,128

1895

2,628,315

2,035,281

4,663,596

4,663,596

1899

269,361

1899

74,032

1899 1897

4,650,233 *)13,363

Fr.

269,361

269,361

269,361

3,782

77,814

77,814

77,814

461,777

81,542

543,319

543,319

543,319

172,340

101,036

273,376

273,376

273,376

Total 32,939,157 *) Reserve für Kurs- und Zinsdiffere ozen auf W ertschriften

5,515,521 38,454,678 38,441,315 13,363 38,454,678 ,

724 Die auf die Hülfs- und Pensionskasse der Thunerseebahn bezüglichen Beträge sind in dieser Aufstellung nicht ausgeschieden, weil die Verwaltung und der Betrieb der Bahn zu Ende 1899 noch der Jura-Simplon-Bahn oblag und die Aktiven und Passiven der Hülfskasse der Thunerseebahn in den Angaben über die Kasse der Jura-Simplon-Bahn inbegriffen sind.

c. Vollziehung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1878 betreffend die Sicherstellung der Hlilfslkassenfonds und der Barkautionen des Eisenbahnpersonals.

Die Rechnungen und die Bilanzen von 72 Hülfsinstituteu betreffend das Jahr 1899 sind im Jahre 1900 eingelangt und nach Gesetz geprüft worden. Das Vermögen der Pensionskassen der Eisenbahnen betrug per Ende 1899 Fr. 31,884,858; davon waren nur Fr. 218,585 oder 0.69 % noch nicht im Sinne des Gesetzes vom Vermögen der Gesellschaften ausgeschieden. Das Vermögen der Krankenkassen, Sparkassen und Unterstützungsfonds bezifferte sich auf Eade 1899 auf Fr. 2,007,871 ; hiervon fanden sich in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen eingeschlossen Fr. 59,110 oder 2,94 %.

Von den Barkautionen des Personals per Ende 1899 im Betrage von Fr. 1,311,143 waren Fr. 18,953 oder 1,45 % noch nicht ausgeschieden. Bei 23 Gesellschaften hat das Personal nur Bürgschaft zu leisten, und bei 43 Verwaltungen werden vom Personal keine Kautionen verlangt.

d. Versicherungsverträge gegen Unfall.

Die Unternehmungen Lausanne-Signal, Tramways Lausannois, Jungfraubahn, Tramway Riffelalp und Reichenbachbahn, ·welche konzessionsmäßig verpflichtet sind, das Personal und die Reisenden bei einer Anstalt gegen Unfall zu versichern, haben bezügliche Verträge abgeschlossen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Bern-Muri-Worb-Bahn und die Schatzalpbahn sind dieser Pflicht durch den Eintritt in den Unfallversicherungsverband der schweizerischen Sekundärbahnen nachgekommen.

e. Eisenbahnstatistik.

Ende April 1900 ist der XXVI. Bandvder^schweizerischen Eisenbahnstatistik, umfassend die Angaben^ für^ das Jahr 1898,

725

fertiggestellt worden. Der folgende, das Jahr 1899 betreffende Statistikband ist in Arbeit und wird zur gewohnten Zeit ausgegeben werden können.

f. Lohnstatistik des schweizerischen Eisenbahnpersonals.

Der Druck des II. Teiles der Lohnstatistik, umfassend a. das vertraglich angestellte Personal derjenigen 10 Nebenbahnen, welche sich an der Statistik beteiligt haben (vgl.

Bundesbl. 1899, II, 339): b. das im Taglohn angestellte Personal der Haupt- und Nebenbahnen, ist im Juni 1900 vollendet worden. Der VII und 265 Seiten starke Band bildet den Abschluß des Werkes; er wurde gleich dem I. Teil den Mitgliedern der Bundesversammlung und den Stellen, welche jeweilen die Eisenbahnstatistik erhalten, unentgeltlich zugestellt und im übrigen der Firma Neukomm & Zimmermann in Bern, welche ihn gedruckt hat, in Kommissionsverlag gegeben.

Tl. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Im Jahre 1900 ist das finanzielle Ergebnis der Postverwaltung folgendes: Einnahmen Fr. 36,130,814. 05 Ausgaben ,, 33,430,462. 95 der Reinertrag stellt sich somit auf. .

. Fr.

2,700,351. 10

gegenüber dem im Voranschlag vorgesehenen von Fr. 1,401,850.

Werden die bewilligten Nachkredite im Betrage von Franken 658,000 mit in Berechnung gezogen, so würde der veranschlagte Reinertrag nur die Summe von Fr. 743,850 erreichen.

Mit Hinzurechnung der Nachkredite beläuft sich der Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag auf Fr. 1,956,501.10. Dieser setzt sich zusammen aus folgenden Abweichungen gegenüber dem Voranschlag : Mehreinnahmen Fr. 861,714. 05 Minderausgaben .;1 1,094,787. 05 Total

Fr. 1,956,501. 10

72Ü

Auch im Berichtsjahre ergiebt sich die größte E i n n a h m en v e r m e h r u n g aus der Rubrik ,,"Wertzeichen", welche sich aus den erhobenen Posttaxen zusammensetzt. Die Einnahme aus dieser Rubrik beträgt Fr. 29,846,025. 06 gegenüber der im Voranschläge angenommenen von Fr. 29,200,000, also mehr Fr. 646,025. 06.

Wenn hier zu berechnen versucht wird, welcher Mehrerlös auf Rechnung der in Abschnitt III unter Ziffer l hiernach erwähnten Ausgabe von J u b i l ä u m s p o s t w e r t z e i c h e n zu setzen ist, so kann allerdings an Hand der Rechnungsbelege genau angegeben werden, welche Einnahme die Postverwaltung aus dem Verkauf der Jubiläumswertzeichen in der Zeit vom 2. Juli bis 31. Dezember erzielt hat. Dieser Totalerlös betrug Franken 4,916,214. 10. Infolge Verwendung der Jubiläumswertzeichen zu Frankaturzwecken ist aber jedenfalls der Verbrauch an gewöhnlichen Wertzeichen zurückgegangen und es kann daher von einer Mehreinnahme infolge der Ausgabe der Jubiläumswertzeichen nur insofern gesprochen werden, als der Erlös aus den letztem den Rückgang im Verkauf an gewöhnliehen Wertzeichen übersteigt. Dieser Rückgang ist nicht genau zu ermitteln und aus diesem Grunde werden alle Berechnungen über don Gewinn der Postverwaltung, aus der Ausgabe der Jubiläumswertzeichen mehr oder weniger nur Wahrscheinlichkeitsbercchnungen sein.

Immerhin gestatten wir uns die nachstehenden Auseinandersetzungen : Die Einnahme aus dem Wertzeichenverkauf betrug im ersten Semester 1900 Fr. 13,830,363. 77 und im zweiten Semester 1900 Fr. 16,015,661. 29. In den gleichen Zeitabschnitten des Vorjahres waren die Einnahmen Fr. 13,135,347. 15, beziehungsweise Fr. 15,118,011. 84. Es ergiebt sich demnach im Jahr 1900 gegenüber 1899 eine Einnahmenvermehrung von Fr. 695,016. 62 oder von 5,29 °/o im ersten Halbjahr und eine solche von Franken 897,649. 45 oder 5,94 % im zweiten Halbjahr. Wenn wir die Ergebnisse der einzelnen Monate näher ins Auge fassen, so weist der Monat Juli mit Fr. 323,564. 75 oder 12,48 % die höchste prozentuale Einnahmenvermehrung gegenüber dem Vorjahre auf: es ist dies der Monat, in welchem die Jubiläumswertzeichen zur erstmaligenAusgabe gelangt sind und es ist unverkennbar, daß diese Ausgabe einen ganz wesentlichen Einfluß auf die Mehreinnahme ausgeübt hat. Aus dem Ergebnis der einzelnen Monate erzeigt sich
dagegen, daß, wenn wir den Monat Juli außer Betracht lassen, die prozentuale Zunahme im ersten Halbjahr größer war als in den fünf letzten Monaten des zweiten Halbjahres und zwar

727 ungeachtet der Ausgabe der Jubiläumswertzeichen. Während der Durchschnitt des ersten Halbjahres noch 6,39 % ausmacht, beträgt die durchschnittliche Zunahme in den 5 letzten Monaten des Jahres 1900 nur noch 4,i °/o; wenn nun trotzdem die prozentuale Einnahmenvermehrung im zweiten Halbjahr noch 5,94 °/o ausmachte, so ist das nur dem ausnahmsweisen Ertrag des Monats Juli, respektive der Ausgabe von Jubiläumswertzeichen zuzuschreiben. Obwohl im Jahre 1899 das Verhältnis ein umgekehrtes war, indem die Vermehrung im I. SemesteB 7,373 %? im H. Semester dagegen 8,132 % betrug, so glauben wir doch in Anbetracht der gedrückteren Geschäftslage, welche sich namentlich in der zweiten Hälfte und gegen Schluß des Berichtsjahres geltend machte, ungefähr das Richtige zu treffen, wenn wir den Satz aufstellen, daß ohne die Ausgabe der Jubiläumswertzeichen die Vermehrung der Einnahmen aus dem Wertzeichenverkauf im zweiten Halbjahr 1900 nur cirka 4 °/o ausgemacht hätte und daß, wenn sie nun 5,94 °/o beträgt, l ,94 % auf die Mehreinnahme aus den Jubiläumswertzeichen entfällt. Diese 1,94 % entsprechen einer Summe von Fr. 293,289 und dieser Betrag stellt nach vorstehender Rechnung die mutmaßliche Mehreinnahme dar, welche der Post Verwaltung im Jahre 1900 infolge der Ausgabe von Jubiläumswertzeichen zugeflossen ist. Wie im Bericht über die Rechnungsergebnisse unter der Ausgabenrubrik IX ,,Wertzeichenfabrikation"1 nachgewiesen wird, betragen die Kosten für Erstellung der Jubiläumswertzeichen Fr. 252,891. 76 ; es würde sich somit aus diesem Geschäft ein Einnahmenüberschuß von Fr. 40,397. 24 ergeben haben.

Wesentliche Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlage ei'gaben sich sodann aus den Rubriken ,,Reisende"' mit Franken 163,395. 23 und ,,Saldoertrag der Abrechnungen mit ändern Transportanstalten" mit Fr. 107,220. 66.

Das finanzielle Ergebnis der Postverwaltung im Berichtsjahre kann als ein günstiges bezeichnet werden, wenn in Betracht gezogen wird, daß das Jahr 1899 in Bezug auf den Gang der Geschäfte und die Lage von Handel, Industrie und Gewerbe ein außerordentlich bevorzugtes war und daß dennoch die Einnahmen im Jahre 1900 gegenüber dem Vorjahre um Fr. 2,153,503. 59 gestiegen sind.

Auch in der Stückzahl der hauptsächlichsten Postgegenstände hat sich gegenüber dem Vorjahre eine namhafte Vermehrung ergeben und zwar für den In- und Auslandverkehr zusammen um

728 5,005,091 bei den Briefen, 8,738,541 bei den Postkarten, 1,339,711 bei den Drucksachen, 7,587,575 bei den Zeitungen (nur Inlandsverkehr), 668,760 bei den Geldanweisungen, 714,884 bei den Fahrpoststücken, 85,848 bei den Einzugsmandaten.

Die Zunahme bei den Postkarten läßt darauf schließen, daß die Gepflogenheit de% Austausches der Karten mit Bilderschmuck immer noch anhält.

Die hauptsächlichsten M i n d e r a u s g a b e n gegenüber dem Voranschlage ergeben sich aus den Rubriken: ,,Gehalte und Vergütungen" mit Fr. 1,012,988. 65, wobei aber gegenüber dem Vorjahre bei dieser Rubrik eine Mehrausgabe von Fr. 1,315,242. 50 zu verzeigen ist; ,,Mobiliar und Bureaugerätschaften a mit Fr. 31,595. 05 ; ,,Fuhrwesenmaterial" mit Fr. 27,588. 29; ,,Wechselkursdifferenzen" mit Fr. 25,141.58.

Die Kreditüberschreitungen in den Rubriken ,,Lokalmietzinse", ,,Saldozahlungen und Rückvergütungen", und ,,Verzinsung des Betriebsmaterials" im Gesamtbetrage von Fr. 59,336. 19 werden wir im Berichte über die Rechnungsergebnisse näher begründen.

In diesem Bericht wird sich überhaupt Gelegenheit bieten, über alle Abweichungen in den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenrubriken der Postverwaltungsrechnung gegenüber dem Voranschlag und den Ergebnissen von 1899 nähern Aufschluß zu geben.

Zur Ermöglichung eines Überblicks über den Postverkehr von 1900 gegenüber demjenigen vom Vorjahre lassen wir hiernach eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten Verkehrsziffern als Auszug aus der "Schweizerischen Post- und TelegraphenStatistik" folgen.

729

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

A. n z a, hl.

1899.

1900.

Postbureaux Postablagen, rechnungspflichtige . . . .

,,

nicht rechnungspflichtige . .

Agenturen im Auslande Beamte

.

. . .

. . .

Angestellte (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc ) Zahl der beförderten Reisenden . .

.

Brietpost: Interner Verkehr: Briefe . . .

Postkarten Drucksachen .

Warenmuster Zeitungen . . .

. . .

Rekommandierte Briefpostsendungen Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen Gerichtliche Akten .

' .

Verkehr mit dem Auslande: Briefe . .

.

Versand Postkarten Drucksachen .

. . .

Warenmuster .

Geschäftspapiere . . . .

,, Rekommandierte Briefpostgegenstände . . . .

,,

Bundesblatt.

53. Jahrg. Bd. n.

1,584

1,605

1,286

1,314

667

683

13

13

3,487

3,281

6,169

6,031

1 ,447,891

1,357,636

93,646,364 39,602,887 37,175,298 987,901 117,231,417 3,080,638

89,583,115 33,713,754 36,596,813 1,048,664 109,643,842 2,708,356

243,871 36,946

217,436 39,456

21,139,703 15,657,275 8,561,425 935,961 138,700

20,197,861 12,807,867 7,800,199 961,343 123,097

1,379,933

1,016,258

47

1ÖOO.

Anzahl.

Geldanweisungen: Interner Verkehr . .

Verkehr mit dem Auslande laut vorläufigem / Versand Abschluß . . . .

. .

. .

. \ Empfang Fahrpost : Interner Verkehr ( Versand Verkehr mit dem Auslande (inkl. Poststücke-- J Empfane colis Dostauxì . .

) ,, .

H '

Nachnahmen : Interner Verkehr

( Transit

Einzugsmandate: Interner Verkehr . .

.

_ . , . . . . , .

Anzahl.

Fr.

Fr.

5,761,862 831,241 740,331

622,629,803 34,806,516 24,971,966

17,800,360 1,750,807,101 1,453,301 105,898,967 2,277,151 40,229,368 633,195 19,814,615

Wert, resp. Betrag.

5,491,243 777,792 395,639

603,364,208 33,874,851 19,894,542

16,910,708 1,826,730,343 1,520,651 128,331,113 48,542,015 2,374,823 642,911 19,330,493

<( Empfang ,,

7,949,369 579,325 275,210

52,612,670 4,917,813 5,515,792

7,722,908 146,744 292,480

51,376,944 2,727,684 5,875,918

1,057,983 15,364 85.152

85,236,660

970,273 11,963 90,415

80,232,603

( Versand ( Empfang

. .

Verkehr mit dem Auslande

Wert, resp. Betrag.

18 & &.

.

4,947,104

4,873,449

731

II. Yorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Der Bericht des Bundesrates auf das Postulat vom :23./24. März 1897 betreffend H e r a b s e t z u n g der T r a n s j p o r t t a x e für a b o n n i e r t e Z e i t u n g e n ist auch im abgelaufenen Jahre von den eidgenössischen Räten nicht behandelt -worden, so daß diese Frage noch unerledigt ist. Auf die DezemberSession 1900 der. Bundesversammlung haben die Zeitungsverleger eine längere Eingabe an die Bundesversammlung gerichtet, mittelst welcher sie einige Punkte des Berichts des Bundesrats zu entkräften und widerlegen versuchen. Der Bundesrat wird eine ·einläßliche Erwiderung auf diese Eingabe erstatten. Schon jetzt müssen wir aber mitteilen, daß wir die in der Eingabe der .Zeitungsverleger aufgestellten Behauptungen nicht als zutreffend anerkennen können und daß sich die Stellungnahme des Bundesrates zu der Frage der Herabsetzung der Zeitungstransporttaxe nicht verändert hat. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, daß diese Herabsetzung nicht zu beschließen sei.

2. Die Beratung des neuen Bundesgesetzes betreffend die A r b e i t s z e i t beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten (Botschaft vom 11. März 1898, Bundesbl. I, 829), :an welchem Erlasse die Postverwaltung insofern erheblich interessiert ist, als ein großer Teil ihres Personals gleich wie dem gegenwärtigen auch dem neuen Gesetz unterstellt sein wird, ist im Berichtsjahr nicht zu Ende geführt worden. Der Ständerat hat am 30. März 1900 beschlossen, die Beratung sei zu ver.schieben, bis die zu wählende Generaldirektion der Bundesbahnen Bericht erstattet haben wird. Inzwischen sind im Bereiche der Postverwaltung in Bezug auf die Handhabung des gegenwärtigen Gesetzes einige Modifikationen formeller Natur eingeführt worden.

Dieselben betreffen die Erstellung der Ruhetagsverzeichnisse und die Berechnung der Kosten, beziehungsweise die Kreditbewjl-ligungen an die Kreispostdirektionen für die Ruhetagsablösungen.

Es hat sich nämlich in der Praxis erzeigt, daß die genaue Voraus: bestimmung der einzelnen Ruhetage für jeden Beamten und Angestellten für eine ganze Fahrplanperiode in der Regel nicht hat innegehalten werden können. Krankheiten unter dem Personal, Urlaube, 'Militärdienst, ungewöhnlicher Geschäftsandrang und zu berücksichtigende Wünsche des Personals veranlaßten fortwährend Änderungen der Verzeichnisse in dem Maße, daß die letztern '.schließlich am Ende der Fahrplanperiode ein ganz anderes Bild

732 ergaben als vorgesehen war. Es ist nun die Änderung getroffen,, daß die Anzahl der Ruhetage, welche jeder Beamte und Angestellte im Verlaufe einer Fahrplanperiode zu erhalten hat, allerdings noch immer zum voraus bestimmt wird, daß aber die Verteilung der Ruhetage, d. h. die Bestimmung des Datums der letztern nur noch monatlich erfolgt, und zwar durch die Bureauvorstände unter Genehmigung der vorgesetzten Kreispostdirektion.

Es sind bis jetzt mit dieser Änderung nur gute Wahrnehmungen gemacht worden und sie war um so eher durchführbar, als sich das Arbeitsgesetz und die für das Personal der Postverwaltung geltenden weitgehenden Ausführungsbestimmungen vom 24. September 1896 (siehe Geschäftsbericht für das Jahr 1896, unter Ziffer 10 des Abschnittes IX, ,,Wichtigere Vorkommnisse im Postbetriebtt) beim Personal schon ordentlich eingelebt haben und Rechte und Pflichten, welche aus dem Gesetz abzuleiten sind, nur noch ausnahmsweise zu Erörterungen Anlaß geben.

Früher wurden den Kreispostdirektionen die Kredite für die Ruhetagsablüsung des ihnen unterstellten Personals jeweilen für eine Fahrplanperiode zugemessen. Da aber die Winterf'ahrplanperiode von einem Jahr in das andere hinüberreicht, ergaben sich aus diesem Verfahren hin und wieder Unzukömmlichkeiten.

Es ist daher die Änderung herbeigeführt, daß die Krediterteilung aii die Kreispostdirektionen den Zeitraum eines Kalenderjahres umfaßt.

Dem gegenwärtig gültigen Arbeitsgesetz sind unter anderen nicht unterstellt die Posthalter und die Landbriefträger. Diese Beamten und Angestellten erhalten aber, soweit durch Dienstwechsel eine angemessene Ablösung an Sonntagen nicht thunlich ist, zur Ermöglichung von Ruhetagen eine Entschädigung, die cirka 10 % des Gehalts ausmacht. Schon wiederholt ist angeregt worden, es seien auch die Posthalter und Landbriefträger dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Diese Anregungen sind bisher unter Begründung des ablehnenden Standpunktes und in Rücks\cht darauf, daß das Personal in dieser Frage selbst nicht einigist, von der Hand gewiesen worden und unsere gegenwärtige Stellungnahme ist eine unveränderte. Immerhin sind die Kreispostdirektionen im Berichtsjahr mit Erhebungen darüber beauftragt worden, wie viele Ruhetage jeder einzelne Posthalter und Landbriefträger sich aus der bezogenen S o n n t a g s d i e n s t e
n t s c h ä d i g u n g im Jahre 1900 verschafft hat. Diese Erhebungen, deren Ergebnis zur Zeit noch nicht vorliegt, werden möglicherweise Veranlassung zu einer neuen Regelung der Sonntagsdienstentsehädigungen geben.

733

3. Am 23. Juni 1900 hat der Nationalität folgende Motion der Herren Köchlin und Mitunterzeichner angenommen: ^Der Bundesrat wird eingeladen, eine Untersuchung anzustellen und Bericht und Antrag zu bringen, ob sich nicht, ähnlich dem Vorgehen des Auslandes, zunächst durch die Post ein Check und G i r o v e r k e h r einführen ließe, ohne daß deshalb die Lösung der Bankfrage irgendwie hinausgeschoben werden soll.1'' Um in der Lage zu sein, die Motion mit Sachkenntnis zu beantworten, hat der Bundesrat beschlossen, in denjenigen Ländern, wo der Checkund Girodienst bei der Post bereits Eingang gefunden, beziehungsweise greifbare Gestalt angenommen hat, Erhebungen machen und Erkundigungen einziehen zu lassen über das Funktionieren dieses Dienstzweiges, sowie über die erzielten Ergebnisse und gemachten Erfahrungen. Der Bundesrat hat zu diesem Zwecke je einen Beamten des Finanzdeparteménts und des Postdepartements nach Deutschland und Österreich gesandt mit der Aufgabe, die dortigen Einrichtungen und Projekte zu studieren und Bericht zu erstatten. Die beiden Beamten haben den ihnen aufgetragenen Bericht eingereicht.

4. Mittelst Rekurseingabe, datiert Mitte November 1900, hat der Centralvorstand des Verbandes schweizerischer Postbeamter bei der h. Bundesversammlung das Gesuch gestellt: ,,es sei den Beamten der Postbureaux I. und II. Klasse (also den Postcommis, Postbureauchefs und Postverwaltern), die auf den 1. April 1900 eine dreijährige Amtsperiode (drei Jahre seit der letzten periodischen Aufbesserung) hinter sich haben, resp. deren Besoldung letztmals unter Berechnung des Dienstalters auf den 31.

März 1897 festgesetzt wurde, die volle gesetzliche G e h a l t s a u f b e s s e r u n g von Fr. 300 auszurichten.tt Wir haben der Bundesversammlung auf dieses Gesuch am 3. Dezember 1900 (Bundesbl. 1900, B. IV, 867) Bericht erstattet. In diesem Bericht haben wir die Verhältnisse dargelegt, welche den Centralvorstand des Verbands schweizerischer Postbeamter veranlaßte, die erwähnte Rekurseingabe an Ihre h. Behörde zu richten ; aus unserem Bericht ist auch ersichtlich, inwiefern sich der Bundesrat bis jetzt mit Eingaben aus Beamtenund Angestellten verbänden hinsichtlich der Vollziehung des neuen Besoldungsgesetzes zu befassen hatte. Der Kürze halber erlauben wir uns, auf unsern Bericht hinzuweisen, in welchem auch unsere Stellungnahme zu der Rekurseingabe begründet und dargelegt ist.

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5. Unterm 4. Dezember 1900 haben 8ie dem Bundesrat ein Schreiben der ,,Union vaudoise du Commerce et de l'Industrie"in Lausanne, datiert 30. November 1900, zur Berichterstattung überwiesen, mittelst welchem die genannte Vereinigung eine von der Finanz- und Handelsdirektion Glarus, von verschiedenen Vereinen, Vereinigungen, Gesellschaften, Handelskammern, Berufssyndikaten etc. (Total 60 Vorstände) unterzeichnete Petition um Aufhebung der Z o l l b e h a n d l u n g s g e b ü h r auf den Poststücken aus dem Auslande nach der Schweiz an Ihre h. Behörde gerichtet hat. Es war dem Bundesrate, trotzdem er die Sachesofort in die Hand genommen und die einleitenden Schritte gethan hat, nicht mehr möglich, die Petition noch im Jahr 1900zu behandeln. Seine Berichterstattung fällt daher auf den Anfang des Jahres 1901.

6. Nachdem der Ständerat durch Beschluß vom 30. Juni, 1899 unsere Vorlage betreifend Bau eines neuen Post- und, Telegraphengebäudes in Bern an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, haben wir Ihnen in der Nachtragsbotschaft vom 1. Mai 1900 (Bundesbl. 1900, B. II, 569) neuen Bericht und Antrag eingereicht, worauf der Nationalrat am 28. Juni und der Ständerat am 29. gleichen Monats die Vorlage genehmigt und den nachgesuchten Kredit für den gedachten Bau im Betrage von Fr. 2,850,000 bewilligt haben.

7. Mit Schreiben vom 13. Juni 1900 haben wir die Bundesversammlung ersucht, eine Kommission zu ernennen und die Priorität zu bestimmen für die Beratung des Traktandums : Erstellung eines P o s t - , T e l e g r a p h e n - und Z o l l g e b ä u d e s in C h u r und am 30. November 1900 haben wir Ihnen die bezügliche Botschaft erstattet (Bundesbl. 1900, B. IV, 768). Die weitere Behandlung dieses Geschäftes fällt in das Jahr 1901.

III. Wichtigere Entscheide und Beschlüsse des Bundesrates sowie des Departements.

1. Schon im Laufe des Jahres 1898 wurde vom Vertreter einer ausländischen Regierung in vertraulicher Weise die Frage der Veranstaltung einer G e d e n k f e i e r aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des am 9. Oktober 1874 in Bern gegründeten W e l t p o s t v e r e i n s in Anregung gebracht.

Nachdem der Bundesrat die Überzeugung gewonnen hatte, daß dieser Gedanke auch anderwärts unter den beteiligten Staaten

735 des Weltpostvereins Anklang gefunden hatte, glaubte er angesichts der ehrenden Stellung, welche ihm und durch ihn der schweizerischen Postverwaltung auf Grund der Weltpostverträge zugewiesen ist, sich der Verpflichtung nicht entziehen zu dürfen, die Regierungen sämtlicher Postvereinsländer zur Beschickung der auf den 2. Juli 1900 in Aussicht genommenen Feier durch Vertretungen einzuladen.

Wir haben diesen Zeitpunkt, obwohl die Weltpostverträge schon am 9. Oktober 1874 in Bern unterzeichnet worden sind, deshalb so gewählt, weil die Verträge auf 1. Juli 1875 in Kraft getreten sind, sodann weil der Besuch unseres Landes für diesen Zweck während des Sommers geeigneter erschien als zu einer ändern Jahreszeit, und weil der Schriftenwechsel mit sämtlichen Vereinsstaaten naturgemäß eine geraume Zeit erforderte.

Von 65 am Weltpostvertrage teilnehmenden Staaten und Kolonien haben sich 52 Regierungen an der Feier vertreten lassen.

Für die Feier selbst wurde folgendes summarische Programm aufgestellt : 2. Juli, 9 Uhr morgens, feierliche Sitzung im Nationalratssaal, Eröffnung durch den Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements ; l Uhr nachmittags : Offizielles Essen im Bernerhof mit einem vom Bundespräsidenten zu haltenden Toast auf die Souveräne, Staatsoberhäupter und Regierungen der am Kongreß vertretenen Länder; 3. Juli, Kommissionsarbeiten-, 4. Juli, am Vormittag Plenarsitzung und nachmittags : Abfahrt nach Interlaken ; 5. Juli, Ausflug nach der Wengernalp-Grindelwald-Interlaken und Schluß des Kongresses.

Der Kongreß hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 1900 auf Antrag der Abordnung der deutschen Reichspostverwaltung nachstehende, nach dem Antrage der Abordnung der französischen Postverwaltung amendierte Beschlüsse gefaßt: a. Die aus der Errichtung eines Denkmals der Gründung des Weltpostvereins in Bern entstehenden Kosten werden im Sinne des Artikels XXXIV des Ausführungsreglements zum Weltpostvertrag von Washington als gemeinsame Kosten des internationalen Bureaus betrachtet.

b. Die Ausgaben jeder Art für die Errichtung des Denkmals dürfen Fr. 200,000 nicht übersteigen.

736

c. Der Betrag wird auf eine Reihe von Jahren in der Weise verteilt, daß der in § l des Artikels XXXIV des Ausführungsreglements angegebene Höchstbetrag von Fr. 125,000 für die gemeinsamen Kosten des internationalen Bureaus nicht überschritten werde.

' d. Nach Begleichung der gewöhnlichen Ausgaben verwendet das internationale Bureau den von den Fr. 125,000, welche jährlich zu seiner Verfügung stehen, übrig bleibenden Betrag zur Bildung eines besondern für das Denkmal bestimmten Fonds.

e. Nachdem der schweizerische Bundesrat zur Übernahme aller für die Verwirklichung des Projektes erforderlichen Maßnahmen seine Bereitwilligkeit ausgesprochen hat, erklärt der Kongreß unter Verdankung, sich im weitern vollständig an ihn zu halten.

In Ausführung dieser Beschlüsse haben wir nach Anhörung des internationalen Bureaus und der Oberpostdirektion auf den Antrag unseres Postdepartements im Laufe des Monats Januar 1901 nachstehende Anordnungen getroffen : a«. Das Post- und Eisenbahndepartement wird beauftragt, dem Finanzdepartement zum Anfang jedes Jahres, erstmals 1901, mitzuteilen, welcher Betrag von der Summe von Fr. 125,000, die dem internationalen Bureau des Weltpostvereins alljährlich zur Verfügung steht, im abgelaufenen Jahre nicht verwendet worden ist; dieser Betrag ist vom Finanzdepartement bei der eidgenössischen Staatskasse zu erheben und zur Gründung und Äufnung eines Fonds für Errichtung eines Denkmals der Gründung des Weltpostvereins zinstragend zu verwenden ; bb. das Finanzdepartement ist mit der Verwaltung dieses Fonds beauftragt und es ist dasselbe ferner gehalten, nach Ablauf jedes Jahres über die Höhe und Anlage dieses Fonds Bericht zu erstatten ; cc. das Postdepartement wird augewiesen, durch Vermittlung des internationalen Bureaus des Weltpostvereins dafür zu sorgen, daß den Postverwaltungen der dem Weltpostverein angehörenden Länder bei Rechnungsstellung über die Kosten des internationalen Bureaus auch die für Gründung und Äufnung des Denkmalfonds verwendeten Beträge angerechnet werden ;

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· dd. der Erlös von Fr. 890. 55 aus der Denkschrift, welche, das internationale Postbureau auf die Jubiläumsfeier vom Jahr 1900 auf Rechnung der Schweiz ausgearbeitet hat, wird dem Fonds für ein Denkmal der Gründung des Weltpostvereins zugewiesen.

Anläßlich der Gründungsfeier sind J u b i l ä u m s p o s t w e r t z e i c h e n ausgegeben worden, bestehend aus Frankomarken à 5, 10 und 25 Ct., und aus Postkarten à 5 und 10 Ct. ; deren Gültigkeitsdauer war von vorneherein auf die Zeit vom 2. Juli bis 31. Dezember 1900 beschränkt. Erhältlich waren sie für das Publikum bei allen schweizerischen rechnungspflichtigen Postr stellen. Von diesen Wertzeichen wurden verkauft: 21,900,607 Marken à 5 Ct., 17,055,719 ,, à 10 ,, 6,303,132 ,, à 25 ,, 7,392,065 Postkarten à 5 ,, und 1,702,256 ,, à 10 ,, Wir haben uns am Eingange des Berichtes der Postverwaltung unter Abschnitt I ,,Allgemeines" hiervor des nähern über die finanzielle Seite dieser Wertzeichenausgabe ausgesprochen.

Von den übrig bleibenden Vorräten -wurden angemessene Posten zurückbehalten zur Aufnahme in Archive und Sammlungen der Verwaltung, die übrigen Jubiläumspostwertzeichen wurden, um sie dem gewerbsmäßigen Vertriebe durch Händler zu entziehen, zerstört.

2. Wiederholt sind in der Presse rügende Stimmen laut geworden, daß im Postdienst Ortschaften mit sprachlich gemischter Bevölkerung, d. h. mit starken Minderheiten entweder in deutscher oder in französischer Sprache, nicht die Benennung in derjenigen Sprache beigelegt werde, welcher die Mehrheit der Ortsbewohner angehört. Die Postverwaltung hat hieraus Veranlassung genommen, den Grundsatz aufzustellen, daß die offizielle Benennung der Poststellen in s p r a c h l i c h g e m i s c h t e n O r t e n in der Sprache der M e h r h e i t der B e v ö l k e r u n g zu lauten habe und die Poststempel sowie Dienstaufschriftenanden Postlokalen und Briefkasten dementsprechend zu erstellen seien. Letztere sind an Orten mit starken Minderheiten deutschen oder französischen Sprachegebrauchs in beiden Sprachen abzufassen. Ferner wurden die Kreispostdirektionen, welche hierfür in Betracht fallen, angewiesen, mit dem Dienstpersonal in vorwiegend deutschen Orten deutsch und in Orten mehrheitlich französischer Sprache französisch zu verkehren, es

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sei denn, die Muttersprache des Stelleinhabers lasse eine Abweichung rechtfertigen. Auch die Ernennungsurkunden und ändern dienstlichen Erlasse sind mit Bezug auf die Sprache, in welcher sie verfaßt sind, nach diesen Grundsätzen an das Personal auszuteilen.

3. Nach den Bestimmungen von Art. 17, litt, o, des Postregalgesetzes (A. S. n. F. XIV, 385) läßt die Postverwaltung jedes Jahr über Fahrpostgegenstände, Passagiereffekten und rekommandierte Briefe, welche aus irgend einem Grunde weder an die Adressaten bestellt noch dem Versender zurückgegeben werden, einmal öffentliche Auskündung ergehen. Wenn trotz dieser letztern eine Übergabe der Sendungen an den Adressaten oder den Aufgeber nicht möglich ist, so werden die Sendungen eröffnet und der Inhalt derselben verwertet.

Die Durchführung und Handhabung dieser Gesetzesbestimmung hat zu etw eichen Schwierigkeiten geführt in Bezug auf solche Passagiereffekten und Fahrpoststücke, welche getragene Kleider und dergleichen enthalten und welche bei längerer Lagerung leicht der Herd von Ungeziefer werden und auch aus sanitarischen Gründen zu Bedenken Anlaß geben.

Die Postverwaltung hat deshalb im Laufe des Berichtsjahres die Anordnung getroffen, daß unter die R e b ü t s gefallene Pass a g i e r e f f e k t e n und F a h r p o s t s t ü c k e obiger Art entweder gereinigt oder sofort unter Aufnahme eines Protokolls vernichtet werden. Diese Anordnung entspricht nicht ganz dem Wortlaut der eingangs erwähnten Gesetzesvorschrift, weshalb wir glauben, Ihnen hiervon zur gefälligen Gutheißung Kenntnis geben zu sollen.

4. Am 26. Oktober 1900 hat der Bundesrat beschlossen, es könne nicht nur den der Centralverwaltung, beziehungsweise einer Kreisverwaltung angehörenden Beamten und Angestellten, sondern auch den übrigen Beamten und Angestellten des Bundes, ·welche im Dienste der Eidgenossenschaft 40 aktive D i e n s t j a h r e vollendet haben, eine G r a t i f i k a t i o n von Fr. 100 bis 300 verabfolgt werden. Die Kompetenz zur Ausrichtung solcher Gratifikationen wurde vorbehalten dem Bundesrat für solche Beamte und Angestellte, welche vom Bundesrate gewählt werden, und dem Departement für solche Angestellte, die vom Departement ernannt sind.

Gestützt auf diesen Beschluß und die daherige Kompetenzausscheidung sind im Berichtsjahre Gratifikationen ausgerichtet

.

73£

worden vom Bundesrat an 40 Postbeamte im Gesamtbetrage von Fr. 9^00 und vom Postdepartement an 40 Angestellte im Gesamtbetrage von Fr. 4450.

In Zukunft werden Anzahl und Gesamtbetrag dieser Gratifikationen viel geringer sein als im Berichtsjahr, denn während indiesem Jahr alle Betriebsbeamten und Angestellten der Postverwaltung, welche 40 und mehr aktive Dienstjahre zurückgelegt hatten, bedacht worden sind, werden in Zukunft nur noch diejenigen zu berücksichtigen sein, welche im betreffenden Jahre das 40. Dienstjahr zurücklegen.

5. Im Laufe des Berichtsjahres wurde eine neue Instruktionüber die V e r s i c h e r u n g des P o s t m a t e r i a l s gegen F e u e r s c h a d e n erlassen, welche namentlich genaue Bestimmungen darüber enthält, welchen Behörden die Pflicht der Versicherung des Materials obliegt. Demgemäß haben zu versichern: a. die Oberposdirektion : das gesamte Fuhrwesenmaterial, bestehend aus den Bahnpostwagen, Wagen, Schlitten, Handkarren und dem in den Remisen und im Centralmagazin für Trainmaterial untergebrachten Ausrüstungs- und Trainmaterial, alle übrigen Magazinvorräte der Centralverwaltung wie Tücher, Lederwaren, Eisenwaren, Leinwand, Säcke, Drucksachen, Papiervorräte, Wertzeichen etc. ; b. die Kreispostdirektionen : die Magazinvorräte (Dienstkleidung, Drucksachen etc.), das Mobiliar und die Bureaugerätschaften bei den Kreispostdirektionen, sowie die der Postverwaltung gehörenden Mobilien und Bureaugerätschaftenbei den Poststellen, insofern ihr Schätzungswert am einzelnen Orte Fr. 1000 übersteigt.

Die Versicherungsverträge sind ausschließlich mit schweizerischen Gesellschaften abzuschließen.

6. Nach den Bestimmungen von Art. 10, erstes Alinea, des Postregalgesetzes (A. S. n. F. XIV, 385) ist es verboten, zur Versendung mit der Post aufzugeben : Gegenstände, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, namentlich alle durch Reibung, Luftzudrang, Druck oder sonst leicht entzündlichen Sachen, sowie ätzende Flüssigkeiten, und in Art. 43 der Transportordnung für die schweizerischen Posten sind die Gegenstände namentlich bezeichnet, welche unter diese Gesetzesbestimmung fallen.

Die Fortschritte, welche in der chemischen Industrie in den letzten Jahren gemacht worden sind, sowie die vorgekommenen

740

Versuche, Calciumcarbid der Post zur Beförderung aufzugeben, haben es notwendig gemacht, in Art. 43, Ziffer l, litt, ft, der Transportordnung ein genaueres N a m e n s v e r z e i c h n i s solcher c h e m i s c h e r P r o d u k t e zu geben, deren Beförderung mit der Post n i c h t s t a t t h a f t ist.

7. Nachdem uns die Bundesversammlung im Voranschlag für das Jahr 1900 (Separatabzug, Seiten 274 u. ff.) die erforderlichen Kredite eingeräumt hatte, sind auf den 1. April 27 P o s t b u r e a u x III. Klasse zu Bureaux II. Klasse und 5 Bureaux III. Klasse zu Filialen von Hauptpostbureaux gemacht worden ; ferner wurden 76 P o s t a b l a g e n in Postbureaux III. Klasse umgewandelt. Diese Maßnahmen waren durch die Verkehrszunahme der letzten Jahre geboten; sie liegen sowohl im Interesse des Publikums als in demjenigen der betreffenden Beamten.

Es wird schon jetzt vorausgesehen, daß ähnliche Klassenversetzungen und Umwandlungen von Poststellen sich periodisch werden wiederholen müssen, sofern wenigstens die letztjährigen Verkehrsvermehrungen anhalten.

8. Im Berichtsjahr -- auf den 1. April -- fanden die periodischen W i e d e r w a h l e n der Postbeamten statt. Die Postangestellten unterstehen, weil auf unbestimmte Zeit gewählt, der periodischen Bestätigung nicht. Es gereicht uns zur Genugthuung, mitteilen zu können, daß von rund 3300 Beamten, welche sich der periodischen Neuwahl zu unterstellen hatten, nur 7 Beamte nicht wiedergewählt werden konnten ; 37 Beamte wurden nur provisorisch in ihrer Stellung bestätigt und 19 in provisorischer Stellung, in der sie sich bereits befanden, belassen. Von diesen 37, beziehungsweise 19 Beamten sind 18, beziehungsweise 12, welche infolge teilweiser oder gänzlicher Invalidität (wegen Krankheit oder hohen Alters) ihren dienstlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen vermögen.

9. Bereits im Geschäftsbericht für das Jahr 1899 wurde erwähnt, daß die Postverwaltung ermächtigt worden sei, auf den Einzahlungen von G e l d a n w e i s u n g e n nach F r a n k r e i c h einen Z u s c h l a g zu erheben, um dadurch der spekulativen Versendung von Geldanweisungen entgegenzutreten. Die Verhältnisse, welche diese Maßnahme veranlaßten, haben sich im Berichtsjahre nicht günstiger gestaltet, im Gegenteil, angesichts des noch höhern Wechselkurses auf Paris als im Vorjahre, mußte der Einzahlungskurs auf den Anweisungen nach Frankreich, um die Spekulationen auf Kosten der Postverwaltung zu verhindern,

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mit Wirksamkeit vom 10. April an, von 100 YIo auf 1003/io für Fr.- 100 festgesetzt werden.

Günstiger als mit Frankreich gestaltete sich der Verkehr mit D e u t s c h l a n d , so daß hier der E i n z a h l u n g s k u r s für Geldanweisungen, der seit 1. April 1897 unverändert auf 124 1 / 3 für eine Mark belassen worden war, auf 124 J/4 herabgesetzt werden konnte, dies vom 1. Juni 1900 an.

10. Wiederholt sind Stimmen laut geworden, daß eine Änderung des B i l d e s der P o s t w e r t z e i c h e n , soweit es sich um die gegenwärtig in Buchdruck erstellten Frankomarken von 2, 3, 5, 10, 12 und 15 Centimen handelt, wünschenswert erscheine, indem dieses Markenbild in Bezug auf die ästhetische Seite zu wünschen übrig lasse und den Anforderungen des Schönheitssinnes nicht gebührend Rechnung trage. Obwohl hinwieder den bisherigen im Buchdruck erstellten Postwertzeichen die nicht unwesentlichen Vorteile der leichten Erkennung des Taxwertes und der leichten Entwertung durch die Poststempel nicht abgestritten werden können, so haben wir doch auf einen Bericht unseres Postdepartements am 13. November 1900 beschlossen, es sei zur Erlangung von Entwürfen für ein passendes Markenbild für die Frankomarken .im Taxwerte von 2, 3, 5,. 10, 12 und 15 Centimen eine Ideenkonkurrenz zu veranstalten, und es sei die endgültige Auswahl des Markenbildes auf Grund des Expertengutachtens dem Entscheide des Bundesrates vorbehalten.

Die Ideenkonkurrenz wurde am 16. November 1900 veröffentlicht in der Zeitschrift ,,Schweizer Kunst", dem offiziellen Organ der schweizerischen Künstler. Dabei wurden folgende hauptsächliche Bedingungen gestellt: a. An der Konkurrenz kann sich jeder Künstler schweizerischer Nationalität des In- und Auslandes beteiligen.

b. Dem Künstler wird in Bezug auf die Komposition volle Freiheit gelassen. Indessen soll das Bild die Bezeichnung ,,Helvetia1'- tragen, der Taxwert soll leicht erkenntlich und die Marke leicht zu entwerten sein.

c. Für die Eingabe der Entwürfe wird den Bewerbern eine Frist von 3 Monaten, somit bis spätestens den 16. Februar 1901, eingeräumt.

d. Die eingehenden Entwürfe werden einer .vom Bundesrat zu wählenden Expertenkommission zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt.

142 e. Es sollen drei bis vier der besten Entwürfe mit Preisen, deren Gesamtbetrag auf Fr. 3000 festgesetzt ist, ausgezeichnet werden. Die Feststellung der Höhe der einzelnen Preise bleibt der Expertenkommission überlassen.

Die weitere Behandlung dieser Angelegenheit, namentlich auch die Bestellung der Expertenkommission und die Auswahl von den eingehenden Entwürfen, fällt in das Jahr 1901.

IV. Unterhandlung, Abschlags und Vollziehung wichtiger Verträge.

a. Inland.

1. In der Botschaft, welche der Bundesrat unterm 14. Dezember 1893 (Bundesbl. 1893, Bd. V, 717) in Sachen der Erwerbung ·eines B a u p l a t z e s für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in S c h a f f h a u s e n an die Bundesversammlung ·erlassen hat, ist darauf hingewiesen worden, daß der Mietvertrag betreffend die gegenwärtigen Lokale erst mit dem 30. September 1906 zu Ende gehe. Sodann ist in der genannten Botschaft ausgeführt, daß die Vermieterin der Postlokale, die Post- und Bankgebäudegesellschaft in Schaffhausen, eine Entschädigung von Fr. 6800 verlange für jedes Jahr, um welches die Miete früher als 1906 aufgehoben werde. Endlich ist in der Botschaft gesagt, daß der Stadtrat von Schaffhausen sich bereit erklärt habe, an die für vorzeitige Lösung des MietVerhältnisses mit der Post- und Bank.gebäudegesellschaft in Schaffhausen zu bezahlende Entschädigung einen Beitrag bis zu 50 % zu leisten. Angesichts des bevorstehenden Verlassens der gemieteten Lokale und des Bezugs des neuen Gebäudes ist nun die bisher schwebende Angelegenheit so geordnet worden, daß auf den Tag des Bezugs des neuen Postgebäudes der Stadtrat von Schaff hausen als Aftermieter in den mit der Post- und Bankgebäudegesellschaft bestehenden Vertrag eintritt gegen eine einmalige Zahlung von Fr. 20,000 durch die Postverwaltung.

2. Im Berichtsjahre wurden mit dem Staatsrat des Kantons "Tessin Verhandlungen gepflogen betreffend Erwerbung eines B a u p l a t z e s für Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in L u g a n o , in dem auch die Bureaux für ·die Zollgebietsdirektion Lugano eingerichtet würden. Die Verhandlungen sind so weit gediehen, daß voraussichtlich im Laufe ·des Jahres 1901 ein Vertrag unter Ratitikationsvorbehalt wird

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abgeschlossen und mit der noch auszuarbeitenden Botschaft zur Prüfung und Genehmigung vor die Bundesversammlung gebracht werden können.

3. Am 15. April 1900 ist das Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen N e b e n b a h n e n in Kraft getreten.

Dieses Gesetz machte eine Erneuerung der zwischen der Postverwaltung und den einzelnen Nebenbahnen abgeschlossenen Verträge über die Beziehungen der Bahnen zum Postdienste notwendig. Am Ende des Berichtsjahres waren die meisten der neuen Verträge rechtskräftig abgeschlossen; die noch fehlenden Verträge werden ohne Zweifel im Beginne des Jahres 1901 zum Abschlüsse gelangen.

b. Ausland.

1. Im Bericht über die Geschäftsführung des Jahres 1899 wurde erwähnt, daß die besondern die Postverhältnisse ordnenden S t a a t s v e r t r ä g e mit dem weiland N o r d d e u t s c h e n B u n d e , B a y e r n , W ü r t t e m b e r g und B a d e n , vom 11. April 1868, .und mit Ö s t e r r e i c h - U n g a r n vom 15. Juli 1868 am 1. September 1899 auf l Jahr, d. h. auf Ende August 1900 von uns gekündet worden seien und daß wir unsere Postverwaltung beauftragt haben, mit der deutschen Reichspostverwaltung und den Postverwaltungen von Österreich und Ungarn zum Zwecke der Vereinbarung neuer Übereinkommen zu unterhandeln.

Diese Verhandlungen haben im Laufe des Monats August 1900 in Bregenz stattgefunden. An denselben waren außer der schweizerischen Postverwaltung vertreten: die deutsche Reichspostverwaltung, sowie die Postverwaltungen von Bayern, Württemberg, Österreich und Ungarn. Es kamen dabei neue Übereinkommen zu stände, welche in der amtlichen Sammlung, neue Folge, Bd. XVIII, S. 162 u. ff. enthalten sind. Die darauf bezüglichen, ebenfalls in Bregenz vereinbarten Ausführungsbestimmungen sind in den Postamtsblättern Nr. 12 B, 13 B und 14 B von 1900 aufgenommen.

Die neuen Vereinbarungen, welche von uns und den zuständigen ausländischen Behörden genehmigt wurden, sind mit ·dem 1. September 1900 in Kraft getreten. Sie enthalten im wesentlichen nachbezeichnete Neuerungen und Dienstverbesser Tungen : a. Die Taxe der Briefe aus der Schweiz nach Deutschland, Österreich und Ungarn beträgt nicht mehr 25 Ct. für je 15 Gramm,

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sondern 25 Ct. für je 20 G r a m m oder einen Bruchteil dieses Gewichts. Für die Briefe aus den genannten Ländern nach der Schweiz tritt die nämliche Ermäßigung ein.

Die Erhöhung des Gewichtssatzes dehnt sich auch auf die Briefe im Grenzverkehr (Umkreis 30 Kilometer) mit Deutschland und Österreich aus. Die Taxe für diese Briefe beträgt nunmehr 10 Ct. für je 20 G r a m m oder einen Bruchteil dieses Gewichts.

b. Im Verkehr mit Deutschland, Österreich und Ungarn können Zeitungen auf das Gesuch des Abonnenten vom Bestimmungsland nach dem Ursprungsland überwiesen werden. Im weitern ist es zulässig, daß eine nach dem Ursprungsland überwiesene Zeitung nach dem ersten Bestimmungsland zurück überwiesen wird.

Eine Überweisungsgebühr wird in der Schweiz zur Zeit weder bei der ersten Überweisung noch bei der Rücküberweisung erhoben.

Unter den nämlichen Bedingungen wie bisher im Verkehr mit Deutschland, können nunmehr auch im Verkehr mit Österreich und Ungarn den postamtlich abonnierten Zeitungen fremde Drucksachen beigegeben werden.

c. Die frühere, im Bericht über die Geschäftsführung im Jahre 1899 näher erörterte, für die Schweiz ungünstige Verteilung der Gebühren für Poststücke bis zum Gewichte von 5 kg. im Verkehr mit Deutschland, Österreich und Ungarn wurde aufgehoben und es sind an deren Stelle die Bestimmungen des allgemeinen Poststückvertrages des Weltpostvereins in Wirksamkeit getreten.

Die schweizerische Postverwaltung bezieht nunmehr für jedes gewöhnliche Stück bis zum Gewicht von 5 kg. im Verkehr mit den genannten Ländern 50 Ct., bei Sperrgutsendungen 75 Ct.

gegenüber den frühern im Geschäftsbericht vom Jahre 1899 näher bezeichneten Ansätzen von 37 1 /a i 40, 56 1 /4, und 60 Ct.

Damit ist, dank dem Entgegenkommen von Deutschland, Österreich und Ungarn, für die schweizerische Postverwaltung nicht nur eine bedeutende Mehreinnahme erzielt worden, sondera es wurde auch die von ihr seit Jahren angestrebte Gleichstellung in der Gebührenverteilung beim Poststückverkehr zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich und Ungarn mit der GebührenVerteilung zwischen der Schweiz, Frankreich, Italien und den

745 iibrigeu am allgemeinen Poststückvertrage beteiligten Ländern herbeigeführt.

Dagegen war es aus Gründen des derzeit noch bestehenden innern deutschen, österreichischen und ungarischen Tarifsystems nicht möglich, die hierseits beantragte Einheitstaxe von Fr. 1.50 für Stücke im Gewichte von 5 bis 10,kg. einzuführen, wie solche nach dem Geschäftsbericht von 1899 im Verkehr mit Frankreich auf den 1. April 1899 vereinbart worden ist.

Einer weitern Anregung der schweizerischen Vortretung, es sei in Übereinstimmung mit dem bereits bestehenden schweizerisch-österreichischen Grenzverkehr auch mit Deutschland für Poststücke bis zum Gewicht von 5 kg. im Grenzverkehr auf einen Umkreis von 30 km. eine einheitliche, ermäßigte Taxe von 50 Ct. für gewöhnliche und von 75 Ct. für sperrige Stücke einzuführen, waren die Vertreter der deutschen Reichspost und der Postverwaltungen von Bayern und Württemberg derzeit nicht iti der Lage zuzustimmen.

d. Für die Besorgung eines Teils des deutschen Postdienstes im badischen Bahnhof in Basel durch die schweizerische Post Verwaltung bezahlt die deutsche Reichspostverwaltung der schweizerischen Postverwaltung gegenüber früher eine wesentlich höhere, den Selbstkosten entsprechende Entschädigung.

e. Mit Bezug auf die Annahmebedingungen, Verpackung etc.

der Fahrpoststücke über 5 kg. Gewicht im Verkehr mit Deutschland, Österreich und Ungarn gelten fortan im allgemeinen ebenfalls die Vorschriften des internationalen Poststückvertrages und des Ausführungsreglements zu demselben.

Sowohl im Verkehr mit Deutschland, wo dies schon bisher der Fall war, als auch im Verkehr mit Österreich und Ungarn müssen alle Pakete bis zum Gewichte von 5 kg. und ebenso alle Expreß- und alle Nachnahmesendungen vom Aufgeber frankiert werden.

f. Für Stücke mit Wertangabe bis zürn Gewicht von 5 kg.

nach Österreich und Ungarn kommt fortan die billigere einheitliche Werttaxe von 10 Ct. für je Fr. 300 oder einen Bruchteil dieses Betrages zur Erhebung.

Die bisher bestandene Beschränkung, wonach Begehren um Adreßänderung für Stücke mit höherer Wertangabe als Fr. 500 unzulässig waren, ist im Verkehr mit Deutschland und Österreich aufgehoben ; sie bleibt aber bestehen im Verkehr mit Ungarn..

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

48

746

g. Der Aufgeber einer Nachnahmesendung kann im Verkehr mit Deutschland, Österreich und Ungarn nachträglich verlangen, daß die Sendung dem Adressaten ohne Nachnahme oder gegen einen geringern als den ursprünglich angegebenen Betrag ausgeliefert werde. Er hat das bezügliche Begehren bei der Aufgabestelle anzubringen und dafür die für die Zurückziehung von Sendungen und die Änderung von Adressen im Auslandsverkehr festgesetzten Gebühren zu entrichten.

A. Eine Haftpflicht wird auch bei den Fahrpoststücken über 5 kg. Gewicht anerkannt, und zwar für den Verlust, die Beraubung oder die Beschädigung. Vergütet wird der wirklich erlittene Schaden, jedoch im Verkehr mit Deutschland nie mehr als Fr. 3.75 und im Verkehr mit Österreich und Ungarn nie mehr als Fr. 3 für jedes halbe Kilogramm oder einen Bruchteil dieses Gewichts.

Ist ein Wert angegeben, so dient der Betrag desselben ala Grundlage bei der Feststellung des von der Post zu leistenden Schadenersatzes. Wird jedoch nachgewiesen, daß der vorgemerkte Wert den wirklichen Wert der Sache übersteigt, so ist nur dieser letztere zu ersetzen.

2. Wir waren bestrebt, die in den neuen Übereinkommen mit Deutschland, Österreich und Ungarn liegenden Erleichterungen im Postverkehr auch weitern Kreisen zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke haben wir die Oberpostdirektion ermächtigt, auch mit den Postverwaltungen von F r a n k r e i c h und I t a l i e n in Unterhandlung zu treten. Diese Unterhandlungen, welche durch unsere Gesandtschaften in Paris und Rom unterstützt wurden, umfaßten folgende Punkte : a. Erhöhung des Gewichtssatzes für den einfachen Brief von 15 auf 20 Gramm im Verkehr mit F r a n k r e i c h und Italien.

b. Ermäßigung der Taxe im Grenzverkehr mit F r a n k r e i c h von 15 auf 10 Ct. für frankierte und von 30 auf 20 Ct.

für unfrankierte Briefe.

c. Einführung einer ermäßigten Taxe im Grenzverkehr mit I t a l i e n auf eine Entfernung von 30 km. in gerader Richtung von einer Poststelle zur ändern, wobei diese ermäßigte Taxe betragen soll: 10 Ct. für den einfachen frankierten und 20 Ct.

für den einfachen unfrankierten Brief, mit Gewichtsstufen von 20 zu 20 Gramm.

747

Bei allem Wohlwollen, mit welchem die Prüfung dieser Anträge von Seiten der Postverwaltungen von Frankreich und Italien aufgenommen wurde, sind wir leider nicht in der Lage, die Annahme der vorstehenden Anträge durch die genannten A'erwal hingen melden zu können.

Als Hauptschwierigkeit steht zur Zeit der Verwirklichung dieser Verkehrserleichterungen die Thatsache entgegen, daß im internen französischen und italienischen Postverkehr der einfache Gewichtssatz für Briefe noch auf 15 Gramm beschränkt ist und daß die Inlandtaxe für den einfachen Brief in Frankreich noch 15, in Italien sogar 20 Ct. beträgt. Es geht aber nicht wohl an, daß im internationalen Verkehr Erleichterungen zugestanden ·werden, welche für den Inlandverkehr nicht bestehen. Immer hin wurde eine Wiedererwägung dieser Fragen auf den Zeitpunkt zugesagt, auf welchen die in Vorbereitung stehende Reform der Inlandsbrieftaxen in Frankreich und Italien zur Durchführung gekommen sein wird.

3. Zwischen der schweizerischen Postverwaltung und der Postverwaltung von Großbritannien und Irland ist im Berichtsjahr ein Übereinkommen abgeschlossen und auf den 1. Februar 1900 in Kraft gesetzt worden betreffend den Austausch von telegraphischen Geldanweisungen.

4. Auf den l. Januar 1900 sind dein Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Schachteln mit Wertangabe beigetreten die britischen Kolonien der Straits Settlements und der Leewards-Inseln (Antigua, Dominica, Montserrat, Ne vis, St. Kitts und Jungfern-Inseln).

5. Die unter dem deutschen Schütze stehenden Samoa-lnseln sind dem Weltpostvertrag, sowie den übrigen Vereinsabkommen von Washington, mit Ausnahme desjenigen betreffend die Identitätsbücher, beigetreten und ferner hat Deutschland diejenigen Änderungen zürn Ausführungsreglement des Weltpostvertrages veranlaßt, welche infolge Übergangs der Karolinen-, Palau- und Marianen-Inseln (ohne Guam) aus dem Besitze Spaniens in denjenigen Deutschlands notwendig geworden sind.

6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat für die Inseln Kuba, Portorico, Hawaii, Guam und Philippinen den Beitritt zum Hauptvertrag des Weltpostvereins erklärt.

7. Im August 1900 wurde der Geldanweisungsdienst mit Portorico, Hawal und der Stadt Manila eingeführt, und zwar in gleicher Weise und zu den nämlichen Bedingungen, wie sie im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika anwendbar sind.

748

8. Ferner wurden die notwendigen Vereinbarungen und Anordnungen getroffen, daß vom 1. Januar 1901 an der Geldanweisungsverkehr mit Montenegro aufgenommen werden konnte.

9. Auf den 1. September hat die Verwaltung mit den Messageries Anglo-Suisses in Basel ein Abkommen vereinbart betreffend Beförderung von Poststücken nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Poststücke werden nach diesem Abkommen zu vorteilhaften Bedingungen über Basel-Havre-New-York geleitet und ab Basel durch Vermittlung der Messageries AngloSuisses befördert. Dieses Abkommen wurde den Verwaltungen von Italien und Österreich zur Mitbenutzung für sich und die rückliegenden Länder zur Verfügung gestellt und die schweizerische Verwaltung vermittelt nunmehr auch den Transport von Poststücken aus Italien und Österreich, sowie den rückliegenden Ländern nach den Vereinigten Staaten von Amerika.

10. Aus dem Bericht des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s des Weltpostvereins, welcher zur Einsicht der Mitglieder der Bundesversammlung bereit liegt, ist außer den Mitteilungen über die Thätigkeit des Bureaus im Jahre 1900 folgendes zu entnehmen : Die Verwaltungsausgaben betrugen nach Abzug eines Saldovortrages vom Jahre 1899 Fr. 90,803.68; im Vorjahr beliefen sich diese Ausgaben auf Fr. 80,482. 47. Nach den Bestimmungen des Aasführungsreglements zum Weltpostvertrag dürfen die Ausgaben des internationalen Bureaus des Weltpostvereins im Jahr die Summe von Fr. 125,000 nicht übersteigen und gemäß dem unter Abschnitt III, Ziffer l, hiervor erörterten Beschlüsse des Kongresses aus Anlaß der Gedenkfeier des 25jährigen Bestehens des Weltpostvereins soll der Betrag, welcher von dem zur Verfügung stehenden Kredit durch die Verwaltungskosten nicht beansprucht wird, zur Äufnung eines Denkmalfonds verwendet werden. Dieser Betrag beläuft sich pro 1900 auf Fr. 34,196. 32 Unter Hinzurechnung des Erlöses aus der Denkschrift für die Jubiläumsfeier im Betrage von . " 890. 55 steigt der Denkmalfonds per Anfang 1901 auf Fr. 35,086 87 Der Beitrag der Schweiz an den dem internationalen Bureau zur Verfügung stehenden Jahreskredit von Fr. 125,000 beträgt Fr. 1930.

Y. Personal und Besoldungen.

1. Poststellen.

Die Gesamtzahl der Postbureaux belief sich, Ende 1900 auf 1584.

749

Die Zahl der Bureaux I. Klasse (11) am Sitze der Kreispostdirektionen ist eine gegebene.

Die Filialbureaux haben sich um 16 Stellen vermehrt.

Die Zahl der Postbureaux IL Klasse hat sich im Berichtsjahre um 19 vermehrt, indem 27 Postbureaux HI. Klasse in Bureaux II. Klasse umgewandelt und drei neue Bureaux II. Klasse geschaffen wurden ; dagegen wurden 11 Bureaux II. Klasse in Filialbureaux umgewandelt.

Bei den Postbureaux III. Klasse beträgt die Vermehrung im abgelaufenen Jahre 44, infolge Umwandlung einer größeren Anzahl (76) Ablagen in Bureaux etc.

Die Zahl der Postablagen betrug auf Ende des Berichtsjahres 1953; es ergiebt sich infolge der Umwandlung von Ablagen in Bureaux eine Verminderung von 44 Stellen, trotzdem 20 neue Ablagen geschaffen wurden.

Die Gesamtzahl der Poststellen, einschließlich 13 Agenturen im Auslande, beträgt 3550, was einer Vermehrung im Berichtsjahre um 35 Stellen entspricht.

Die Zahl der Postbureaux, auf die einzelnen Klassen verteilt, beträgt : I. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) 11 Filialen 48 II. Klasse (Bureaux mit mehreren Beamten) . . . . 151 III. Klasse (übrige Bureaux) 1374 Total 1584 Die 1953 Postablagen zerfallen in 1286 rechnungspflichtige und 667 nicht rechnungspflichtige. Alle rechnungspflichtigen Ablagen sind mit dem gesamten internen G-eldanweisungs- und Einzugsmandatdienst betraut. Von diesen letztern Ablagen sind überdies 268 auch zum direkten Geldanweisungs- und Einzugsrnandatverkehr mit dem Auslande ermächtigt; ferner können Einzahlungen nach dem Auslande bei allen rechnungs- und nicht rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden.

2. Personal.

Die Gesamtzahl des fest angestellten Postpersonals belief sich Ende 1900 auf 9656 Beamte und Angestellte, gegenüber 9312 im Vorjahre. Dieses Personal setzte sich wie folgt zusammen :

750 a. Centralverwaltung.

Oberpostdirektor Abteilungschefs und Adjunkte Traininspektoren, Materialverwalter und Wertzeichenkontrolleur Sekretäre, Kanzlisten und Gehülfen Revisoren und Gehülfen Angestellte

l (> l> 33 23 K

Total 75 (Ende 1899 : ~73~) b. Kreisverwaltungen.

Direktionsbeamte (Kreispostdirektoren, Adjunkte, Kassiere und Kontrolleure) 44 Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs 30 Commis 1 ·'" J.82 Angestellte 40 Total 305 (Ende 1899: 297.)

c. Betriebsdienst.

Bureaux I. Klasse.

Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs 122 Commis 940 Angestellte 1485 Total 2547 (Ende 1899: 225ß.)

Bureaux II. Elasse.

Postverwalter, Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs .

179* Commis 534 Angestellte 119(> Total ~WüÜ (Ende 1899: 1796.1 Bureaux III. Klasse und Ablagen.

Posthalter Postablagehalter Landbriefträger und Land boten

1371 1950 1243 Total 4564 (Ende 1899: 4629.)

751 Agenturen.

Beamte Angestellte Total.

(Ende 1899: Kondukteure (Ende 1899:

16 7 23 22.)

233 239.)

Im Berichtsjahre hat sieh das Personal bei der Centralverwaltung um zwei Gehülfen bei der Oberpostkontrolle vermehrt.

Bei den Kreis ver waltungen ist eine Vermehrung um zwei Cliefbeamte, vier Commis und zwei Angestellte eingetreten.

Im Betriebsdienst hat bei den Bureaux I. Klasse eine Personalvermehrung um 17 Chefbeamte, 90 Commis und 184 Angestellte stattgefunden.

Bei den Bureaux II. Klasse ist eine Vermehrung um 20 Chefbeamte, 26 Commis und 67 Angestellte eingetreten.

Die Vermehrung der Posthalterstellen beträgt 45 und die Verminderung der .Ablagehalterstellen 47. Die Landbriefträgerund Landbotenstellen sind um 63 zurückgegangen. Es rührt dies namentlich von der Besserstellung infolge Umwandlung von Postbureaux HI. Klasse in Bureaux II. Klasse her.

Das Personal der Agenturen im Auslande hat sich um einen Angestellten vermehrt.

Beim Kondukteurpersonal hat im Berichtsjahre infolge Ablebens etc. eine Verminderung um sechs Mann stattgefunden, indem im abgelaufenen Jahre frei gewordene Kondukteurstellen zum Teil durch Bureaudienerstellen ersetzt wurden.

Die Gesamtvermehrung des Postpersonals beträgt somit 344, gegenüber 248 im Vorjahre.

Die gegenüber dem Vorjahre größere Personalvermehrung ist darauf zurückzuführen, daß im Laufe des Berichtsjahres die Verkehrszunahme merkbar auch auf die Dienstverhältnisse eingewirkt hat.

Vorn Gesamtpersonal der Postverwaltung sind weiblichen Geschlechts : von den 75 Beamten und Angestellten der Oberpostdirektion 0 = 0,oo % .n ,, 256 Beamten der Kreisverwaltungen .

19= 7,42%

752

von den 49 Angestellten derKreisverwal hingen ,, 1062 Beamten der Bureaux I.Klasse .

,, 1485 Angestellten der Bureaux I. Klasse .. ,, 713 Beamten der Bureaux II. Klasse .

., .,, 1196 Angestellten der Bureaux II. Klasse ,, ,, 1371Beamten der Bureaux III. Klasse .

,, ,, 1950Ablagehaltern ., 1243 Landbriefträgern und Landboten .

,, ,, 23 Beamten und Angestelltender Agenturen ,, ,, 233 Kondukteui'en

J -- 48 = 1= 5(i--5-417 -475 = 55=

2,oi 4,.-,i (),oe 7,sr, 0,« 30,« 24,85 4,4-j

% % °/o °/o % % % %

0 = 0,oo °, (i 0 = 0,on n/o

Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Berichtsjahre folgende Mutationen vor: Beamte. Bedienstete. Totul.

Versetzungen (freiwillige) . . .

100 23 123 Todesfälle 49 91.

.140 Freiwillige Rücktritte 36 67 103 Abberufungen (einschließlich Entlassungen auf Einladung der Verwaltung hin) 19 59 78 Total

204

240

444

3. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Berichtsjahre wurden 159 Lehrlinge aufgenommen, gegenüber 116 im Vorjahre. Weibliche Bewerber konnten auch im Berichtsjahre aus dienstlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

120 Lehrlinge legten die Patentprüfung ab. Davon erhielten 22 die Kote l (vorzüglich); 53 ,, t 2 (gut); 39 ,, ,, 3 (genügend); 6 konnten nicht patentiert werden.

Total "Ï20 Ende 1900 standen in Verwendung: 339 patentierte Aspiranten (2 weibliche) ; 162 Lehrlinge (-- weibliche).

Total 501 Aspiranten und Lehrlinge, ·\vovon 2 weibliche.

753

4. Stand der Besoldungen.

Im Berichtsjahre hat mit Wirksamkeit vom 1. April 1900 au auf Grund des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 eine allgemeine Besoldungsrevision zu gunsten des Postpersona.ls stattgefunden, wobei indessen die Aufbesserung für den Einzelnen den Betrag von Fr. 200 im Maximum nicht überschritten hat.

Es sind folgende Summen für diese Gehaltsaufbesserungen verwendet worden.

Oberpostdicektiori rund Fr.

9,200 Kreispostdirektionen (Direktoren, Adjunkte, Kassiere und Kontrolleure) ,, ,, 600 Postbureaux L Klasse ,, ,, 195,000 Postbureaux II. Klasse ,, ,, 97,000 Postbureaux III. Klasse . . . . ,, ,,' 137,400 Postkondukteure ,, ,, 26,000 Postablagen ,, ,, 198,000 Übrige Bedienstete ,, ,, 520,000 Fr. 1,183,200 Alle diese Beträge sind auf die Dauer eines ganzen Jahres berechnet, da aber die Besoldungserhöhungen erst auf den 1. April in Kraft getreten sind, ergiebt sich im Berichtsjahr aus den Gehaltsaufbesserungen eine effektive Mehrausgabo von Fr. 887,400.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtsjahres, verglichen mit dem Stand auf Ende 1898 und 1899 findet sich auf nachstehender Tabelle.

754 Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1898, 1899 und 1900.



--i
os a N
Oberpostdirektion

. .

1898 1899 1900 Kreispostdirektionen . 1898 1899 1900 Chefs bei den Bureaux 1. Klasse 1898 1899 1900 Postverwalter nnd Chefs bei den Bureaux 11. Klasse 1898 1899 1900 Commis bei den Bureaux 1. Klasse 1898 1899 1900 Commis bei den Bureaux II. Klasse 1898

Bureaux III. Klasse Ablagen . .

.

.

i

Briefträger, Boten etc.

Kondukteure . . . .

, 1 1 1 4

1899 1900 1898 1899 1900 1898 1899 1900 1898 1899 1900 1898 1899 1900

64 67 69 245 250

256 103 105 122 155 159 179 814 850 940 487 508 534

Durchschnitt i der Jahresbesoldung.

viK «à

Fixe Jahresbesoldung !

derselben. !

Diese Tabelle hat, weil nur auf die Rechnung des Monats Dezember sich stutzend, nur Wert für die Darstellung der prozentaalen Zunahme der durchschnittlichen Besoldungen, Die wirklichen Besoldungsausgaben weisen andere Zahlen auf, die dem Rechnungsbericht za entnehmen sind.

Fr.

Fr.

283,400 291,400 303,912 897,600 914,400 976,836 426,200 431,224 492,492

624,500 648.8Ì4 750,636 1,965,400 2,008,196 2,282,100 1,241,100 1,273,532 1,365,408 1325s 2,432,500 1326* 2.428,858 1371 " 2,552,532 1902 2 1.759800 19142 1,780,368 1875 2 1,904,248 3638 6,251,200 3795 6,446,180 3986 7,196,628 247 868,100 239 853,420 233 860,635

4428 4349 4404 3663 3H57 3815 4137 4106 4036 4029 4080 4193 2414 2362 2427 2548 2007 2556 183541 183l 186l4

925 930 1015 1718 1698 1805 3514 3 3570 3 3693 »

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10,19 > 6,3

8,02 1,6» 3,44

l

1 --

Allgemeine Gehaltarevision.

Nicht Inbegriffen die Poststellen, welehe nur im Sommer geöffnet sind.

Fahrtentschädignngen Inbegriffen.

Dazu kommen noch die Entschädigungen für das Lokal, fllr Heizung, Beleuchtung, Sonntagsdienst und eventuell aas Telegraphen- und Telephoneinkommen.

i

755

5. Bürgschaften.

1. Im abgelaufenen Jahre hat das Postpersonal, mit Einschluß der Postpferdhalter, wie folgt Bürgschaft geleistet: Anzahl.

Betrag Fr.

Personalkaution . .

812 2,588,900 Realkaution . . . .

l 6,000 Amtsbürgschaftsverein 10,781 34,099,500 Total

11,594

36,694,400

2. Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Berichtsjahre Verluste im Betrage von Fr. 7791. 35 der Post- und?

Telegraphenverwaltung zu vergüten (1899 : Fr. 2015. 57).

3. Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender: Zahl der Mitglieder.

auf 1. Januar 1901

1900

Bürgschaftssummen auf 1. Januar 1901

1900

Postverwaltung . . . 10,781 10,380 Telegraphenverwaltung 1,405 1,402 Zollverwaltung . . . 1,018 983 Andere eidgenössische Verwaltungen . .

58 57

34,099,500 32,830,5002,623,000 2,574,000' 2,043,900 1,951,300'

Total 13,262 12,822

39,262,900 37,822,300=

496,500

466,500'

4. Die von jedem Mitgliede des Amtsbürgschaftsvereins zu,, entrichtende jährliche Prämie beträgt 1/t pro mille der Bürgschaftssumme. Auf Ende 1900 besaß der Verein nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß ein reines Vermögen von Fr. 227,114. 48< (Ende 1899: Fr. 220,420).

5. Die Delegiertenversammlung des schweizerischen Amtsbürgschaftsvereins in Lausanne hat am 12. September 1899 den Beschluß gefaßt, das Centralkomitee habe noch im Laufe des Jahres 1899 der zuständigen Behörde das Gesuch zu unterbreiten, die A u f h e b u n g der A m t s b ü r g s c h a f t s p f l i c h t in Erwägung zu ziehen.

Nach Eingang des bezüglichen Gesuches hat der Bundesrat zunächst eine Umfrage bei allen Departementen über ihre Stellungnahme zu diesem Gesuche veranstaltet und sodann das Postdepartement, als die zumeist beteiligte Behörde, eingeladen, ihm,

7.56 an Hand der Erörterungen der einzelnen Departemonte und uuter Darlegung seiner eigenen Ansicht einen Gesamtbericht zu erstatten, sowie die ihm gutscheinenden Antrüge zu stellen.

Nach Einsichtnahme der Berichte der sämtlichen Departemente und der besondern Vorlage des Post- und Eisen bahn^lepartements hat der Bundesrat sodann unterm 30. November 1900 folgende Beschlüsse gefaßt: a. Das Gesuch der Delegiertenversarnmlung des schweizerischen Amtsbürgschaftsvereins um Aufhebung der Ämtsbilrgschufl.

wird abgelehnt.

b. Das Postdepartement wird ermächtigt, dem Centralkomitee des schweizerischen Amtsbürgschal'tsvereins die Geneigtheit des Bundesrates auszusprechen, zu einer Neugestaltung des Vereins, der nach möglichst einfachen Grundsätzen gebildet, würde, Hand zu bieten, vorausgesetzt, daß sich die Mehrzahl der Vereinsmitglieder in diesem Sinne ausapreche, wobei es die Meinung hat, daß die Postverwaltung die Geschäfts! eitung des neuen Vereins zu übernehmen hätte.

Dadurch würden voraussichtlich die Betriebskosten und dio Beitrüge der Vereinsmitglieder wesentlich herabgemindert.

·c. Das Postdepartement hat, falls der Bürgschaftsverein wich grundsätzlich für die Änderung ad b hiervor ausspricht, über den Geschäftsgang zwischen der ßundesvenvaltung und den Bürgschaftspflichtigen einen Entwurf auszuarbeiten und diesen dem Bundesrat zur weitern Beschlußfassung au unterbreiten.

Das Centralkomitee des schweizerischen ÄmtsbUrgscIiaftsvereins ist am 6. Dezember 1900 von diesen Beschlüssen in Kenntnis gesetzt worden und hat den Empfang der bezüglichen Mitteilung bestätigt. Die weitere Behandlung dieser Angelegenheit wird im Jahr 1901 erfolgen.

Tl. Inspektionen.

Es wurden folgende Inspektionen vorgenommen : 1900

1. Bei stationären Poststellen 4004 2. Bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und Schilfsposten) 637 3. Über die Besorgung des Trainmaterials . . .

250 4891

1899

3888 554 182 4624

75T

Die Inspektionen wurden vorgenommen : bei den stationären Poststellen, 64 durch Beamte der Oberpostdirektion, 3940 durch -Beamte der Kreispostdirektionen ; bei den fahrenden Bureaux, 50 durch Beamte der Oberpostdirektion, 587 durch Beamte der Kreispostdirektionen.

Die Inspektionen über die Besorgung des Trainmaterials, fallen in die Thätigkeit dei' 4 Traininspektoren der Oberpostdirektion.

Die Inspektionen bei den stationären »Poststellen haben folgende Differenzen im Kassaabschluß zu Tage gefördert: 1900

Zahl ,, , ,, ,, ,, .,

der Differenzen über 50 bis 100 Fr.

,, ,, , 100 ,, 200 ,, ,, ,, ,, 200 ,, 500 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 1000 ',, ,, .,, 1000 ,, 2000 ,, fl ,, ., 2000 ,, 5000 ,, T< ., ,, ,, 5000 Fr

1899

.

.

.

.

.

.

. 213 '22* . 112 104 .

48 52' .

14 15 .

12 2 .

4 2 -- -- Total 403 398

Es zeigt sich eine Vermehrung der bei Kassarevisionen konstatierten Differenzen um 5. Diese Vermehrung, die aucli nur in Zufälligkeiten ihren Grund haben kann, giebt zu Bedenken nicht Anlaß. Bedauerlich ist dagegen, daß die Zahl der größern Kassadeficite, diejenigen über 1000 bis 5000 Fr., im Berichtsjahr um.

12 höher ist als im Vorjahre.

Schwerere Strafen, als welche wir Bußen von Fr. 5 oder darüber, Zurückversetzung in provisorische Anstellung oder Entlassung betrachten, wurden infolge Wahrnehmungen bei Inspektionen, wegen Ungehörigkeiten, sei es in der Kassafiihrung oder in den übrigen Dienstverrichtungen, verfügt : 1900

1399

Bussen in 111 100 Fällen ZuriickversetzuTig in provisorische Anstellung 2 i* 2 ,, Entlassung in 17 20 Bei 1457 Inspektionen ergab sich eine tadellose Dienstbosorgung.

758

Die Zahl der Inspektionen, deren Befund tadellos war, hat ·sich gegenüber dem Vorjahre um 79 vermehrt. Es darf der Hoffnung Raum gegeben werden, daß infolge des Umstandes, ·daß mit der Inspektion der Poststellen, überall wo dies angezeigt -erscheint, eine mündliche Belehrung der Stelleinhaber verbunden wird, die Zahl der guten Inspektionsergebnisse eine langsam fortschreitende sein werde.

Der Geldumsatz im Berichtsjahre erreichte den Betrag von 1,442,172,321 Franken gegenüber 1,393,925,271 Franken im Vorjahre.

VII. Unfälle im Postbetriebe.

1. Im Jahre 1900 sind 183 Unfälle vorgekommen, die zur AUHrichtung von Entschädigungen im Totalbetrage von Fr. 32,058. 61 .führten. Hiervon betrefien 167 Fälle mit Fr. 21,357. 69 Entschädigung das Postpersonal und die Postillone und 16 Fälle ;mit Fr. 10,700. 92 Entschädigung andere Personen. Gegenüber dem Vorjahre, das im ganzen 187 Fälle mit Fr. 23,478. 70 Entschädigung aufwies, erzeigt sich eine Verminderung der Fälle oim die Zahl von 4, dagegen eine Erhöhung des Betrages der bezahlten Entschädigungen um Fr. 8579. 91.

Das Nettovermögen der Unfallkasse betrug aaif Ende 1900 Fr. «3,145. »l ., ,, 1899 ,, 70,995. 92 ·und bat sich demnach im Jahre 1900 um .

^vermehrt.

.

Fr. 12,149. 99

2. Schon wiederholt ist bei Behandlung und Erledigung von Postwagenunfällen und deren Folgen Grund vorhanden gewesen, zu bedauern, daß die betreffende Angelegenheit nur administrativ und nicht auch von der zuständigen kantonalen Behörde gerichtlich untersucht worden war. Um diesem Maugel :für die Zukunft abzuhelfen, sind die Kreispostdirektionen beauf·tragt worden, von solchen Unfällen, die sich im Postbetrieb ereignen und die nicht nur Materialschaden oder unerhebliche Verletzungen von Personen (Reisende und Postpersonal) zur Folge haben, der zuständigen k a n t o n a l e n B e h ö r d e sofort Mitteilung zu machen, damit letztere von Amtes wegen eine U n t e r s u c h u n g anhebe.

759.

YHI. Postregal.

Wegen Übertretung des Postregalgesetzes mußten im Berichtsjahre von Verwaltungsbehörden folgende Strafen ausgesprochen ·werden : i. Besorgung des nach Artikel 2 des Regalgesetzes der Postanstalt allein vorbehaltenen Transports von Personen und Sachen 8 '2. vorschriftswidriges Zusammenpacken von Sendungen an verschiedene Adressaten 24 '3. Überschreitung der Konzession (Art. 7 des Gesetzes) -- 4. Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtliche Umgehung von Posttaxen . . . 117Î-J 5. unbefugte Benutzung der Portofreiheit 20 fi. unbefugtes Mitfahren in Postwagen 7. Aufgabe von Sendungen verbotenen Inhalts . . .

-- Total 1225 Es ergiebt sich gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung der Straffälle um 253 (1899: 972).

Die Einnahme der Verwaltung aus den ausgesprochenen Bußen beträgt Fr. 1927. 15, gegenüber l HOL 99 im Vorjahre.

Die Vermehrung der Straffälle im Berichtsjahre gegenüber 1899 betrifft hauptsächlich die Verwendung bereits benutzter Wertzeichen zur Frankatur, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtliche Umgehung von Posttaxen.

Die Zunahme der Straffälle wegen Verwendung bereits benutzter Wertzeichen hat die I'ostverwaltung schon im Berichtsjahre veranlaßt, die Frage zu prüfen, ob diese Fälle nicht durch bessere Entwertung der Frankomarken, wenn auch nicht ganz verunmöglicht, so doch eingeschränkt werden könnten. Wenn die Marken bei der ersten Verwendung so entwertet werden, daß ·die Spuren der Abstempelung deutliche sind und nicht entfernt oder abgeschwächt werden können, so wird auch die Versuchung, schon gebrauchte Marken noch einmal zu verwenden, weniger häufig herantreten. Nach verschiedenen vorgenommenen

760

Versuchen ist eine wirksamere Stempelfarbe zum Entweilen der Marken gewählt worden, deren Eigenschaft hauptsächlich durin besteht, daß sie mehr als die bisherige Farbe in das Markenpapier eindringt, eine mehr zersetzende Wirkuug auf das letztere ausübt und jedenfalls nicht entfernt werden kann, ohne das Markenbild zu beschädigen und zu verwischen. Im weitem werden zur Zeit auch Versuche gemacht, um die Widerstandsfähigkeit des Farbstoffes auf den Frankomarken ^egenübw den Reinigungsmitteln möglichst abzuschwächen. Auch wurden die Poststellen neuerdings angewiesen, einer deutlichen Abstempelung der Marken besondere Aufmerksamkeit zu schenken, und die Inspektionsbeamten haben Auftrag erhalten, in dieser Beziehung genaue Überwachung walten zu lassen.

IX. Postlokale.

[in Berichtsjahre waren die Bauarbeiten im (ìauge an den auf Rechnung des Bundes zu erstellenden neuen Gebäuden in F r e i b u r g, L a u s a n n e , S c h a ff'h a u s e n, H e r i s a n und Z n »·.

Das Postgebäude in Freiburg wimle fertiggestellt und um 25. Juli 11)00 bezogen. Vorgerückt sind auch die Beinarbeiten am neuen Gebäude in Lausanne, und zwar so, daß einzelne Bureaux der Kreispostdirektion bereits in dasselbe haben verlegt werden können, dagegen war es nicht möglich, aneli den Betriebsdienst im Jahr 1900 im neuen Gebäude zu installieren.

Neue, von der Verwaltung gemietete Lokale, wi-lclie Ki'wähnnng verdienen, wurden in Dienst genommen in : Winterthur-Tößfeld . . . . a m 1 . Februar, Avenches , l . April, Estavayer-le-lac . . . . .

,, 1 . April, HieiTe ,. 1. April, Chiasso (Lokal|)ostburetiu) . ,, J5. Mai, Lugano-Balmhof , 1. Juli, Orbe ',, 1. Juli, Amriswi] 1. Juli, Rapperswil (8t. Galleu) . . .n 1. Juli, Klosters-Platz 28. September, Zürich-Fluntern ., 29. September.

S t . Maurice (Wallis) . . . ..

Ì . November.

761

Vergrößert wurden die gemieteten Lokale in : Luzern-Hof auf den 1. Mai, Delsberg (Transit) . . ,, ,, 1. Juni, Genf E a u x - V i v e s . . . ,, ,, 1. Dezember, Schönenwerd . . . . ,, ,, 2 0 . Dezember.

Umbau- und Vergrößerungsarbeiten wurden auch vorgenommen an dem dem Bunde gehörenden Postgebäude in I n t e r l a k e n . In Bezug auf den Postdienst war es namentlich notwendig, für die Bedienung des Publikums während der Fremdensaison mehr Schalter zu gewinnen. Die umgebauten Postlokale wurden auf den 1. Juni in Benutzung genommen, wobei indessen zu bemerken ist, daß das Postbureau während des Umbaues nicht aus dem Gebäude verlegt war.

X. Wichtigere Vorkommnisse im Posthetrieb.

1. Im Berichtsjahre wurden 41 neue Postkurse eingerichtet, wovon 21 auf Strecken fallen, die vor der Errichtung dieser Kurse von Postwagen nicht befahren worden sind. Am 15. Juni wurde der durchgehende Postkursbetrieb auf der neugebauten K l a u s e n s t r a ß e eröffnet.

Nebst der Einführung neuer Kurse wurden viele Verbesserungen im Kursdienste durch Vermehrung der Fahrten, Verwendung größerer und bequemerer Wagen, Ausdehnung der Dauer der Kurse, Beiwagenlieferung etc. erreicht. Zwei Postkurse sind wegen allzu ungünstiger Betriebsergebnisse aufgehoben worden.

2. Seit dem Jahre 1895 wurden nach und nach die T a x e n für die Beförderung von P o s t r e i s e n d e n auf einer größern Zahl von Postrouten h e r a b g e s e t z t und mehr einheitlich geregelt. Diese Maßregel hat eine merkliche Vermehrung der Reisendenzahl und zum Teil auch eine Erhöhung der Einnahmen an Taxen zur Folge gehabt. Die Taxreduktion ist im Berichtsjahre für einmal zum Abschlüsse gelangt.

3. Namentlich auch infolge Erhebung eineivZollbehandlungsgebühr auf den Postpaketen aus dem Auslande nach der Schweiz ist es notwendig geworden, die I n s t r u k t i o n über die Z o l l a b f e r t i g u n g der Postsendungen neu zu bearbeiten und herauszugeben. Die neubearbeitete Instruktion ist aber vorläufig, um die darin vorgesehenen Neuerungen praktisch zu erproben, nur provisorisch in Kraft gesetzt worden.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

49

762

4. Am 31. März 1900 ist eine I n s t r u k t i o n über die Anlage, Erstellung und Abgabe des P o s t k u r s b u c h e s erlassen worden.

5. Die Vorschriften über die Besorgung des Postdienstes in den Bahnposten und in Eisenbahnwagen waren bisanhin in verschiedenen Erlassen und Verfügungen zerstreut. Dieselben sind nun in einer am 31. Oktober 1900 herausgegebenen ,, I n s t r u k t i o n über den Postbetrieb auf E i s e n b a h n e n " ' zusammengefaßt worden.

6. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß Lieferanten, welche von der Postverwaltung D i e n s t k l e i d e r zur Anfertigung übernehmen, die letztern nicht selbst anfertigen oder in eigenen Ateliers durch Arbeiter anfertigen lassen, sondern sie an Unteraccordanten oder Arbeiter, die zu Hause arbeiten, weitergeben, und zwar geschah die Weitergebung der Arbeiten zu Bedingungen, daß in der Presse die Klage auftauchte, die Postverwaltung bezahle zu geringe Preise. Die Centralpostverwaltung hat hieraus Veranlassung genommen, den Kreispostdirektionen gegenüber die Ansicht auszusprechen, es sei die Anfertigung der Dienstkleider wenn thunlich an solche Unternehmer zu vergeben, welche die Anfertigung entweder selbst besorgen oder sie in eigenen Ateliers besorgen lassen, immerhin sei eine andere Vergebung nicht förmlich untersagt. Dagegen werde vorgeschrieben, daß, wenn eine Vergebung von Schneiderarbeiten in letzterem Sinne geschehe, den Lieferanten zur Bedingung zu machen sei, den Arbeitern die ortsüblichen L ö h n e (Stucklöhne oder Taglöhne), da wo Tarife bestehen, nach Orfcstarif, zu bezahlen. Diese Bedingung sei den Unternehmern jeweilen vor Vergebung der Arbeit schriftlich zu machen und die Arbeit sei nicht zu vergeben, bis jene angenommen sei.

7. Infolge der neuen Postübereinkommen mit Deutschland, Österreich und Ungarn ist eine veränderte Erledigung der N a c h n a h m e n auf Postpaketen nach dem A u s l a n d e eingeführt worden. Früher wurde den Nachnahmepaketen eia Nachnahmeschein beigegeben, auf welchem von der Bestimmungspoststelle angegeben wurde, ob die Nachnahme vom Adressaten der Sendung bezahlt worden sei oder nicht. Dieser Schein ging an die Aufgabepoststelle zurück, und die letztere war gehalten, dem Aufgeber der Sendung den nachgenommenen Betrag erst dann auszurichten, wenn der Schein mit der Benachrichtigung über die erfolgte Einlösung zurückgekommen war. An Stelle des

763

'Scheins ist nunmehr eine t a x f r e i e P o s t a n w e i s u n g getreten.

Dieselbe wird von der Aufgabepoststelle resp. dem Auswechsdungsbureau der Sendung beigegeben und, wenn die Nachnahme am Bestimmungsort eingelöst worden ist, gelangt die Anweisung, mit entsprechender Bemerkung versehen, an den Aufgabeort :zurück, wo sie dem Aufgeber der Nachnahme in Liquidation der letztern ausbezahlt wird. Für das Publikum ist aus diesem abgeänderten Verfahren die Erleichterung geschaffen worden, daß ·die Nachnahmebeträge dem Adressaten in der Wohnung statt auf ·der Poststelle ausbezahlt werden ; sodann wird mit dieser Neuerung für den Postdienst eine raschere, weil durch keine Umspedition gehinderte Beförderung und in Bezug auf die Abrechnung über den Nachnahmeverkehr mit Deutschland und Österreich eine Ver·einfachung eintreten.

8.

Im Berichtsjahre wurden neu herausgegeben:

der Anhang zum Poststüektarif und zu den Fahrposttarifen für das Ausland, welcher die allgemeinen Transport- und Zollvorschriften, sowie die Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen und -verböte enthält und der Fahrposttarif für Großbritannien und Irland und für Malta.

9. I d e n t i t ä t s b ü c h e r wurden im Berichtsjahre 113 Stück ·verkauft gegenüber 77 Stück im Vorjahre.

10. Die Zahl der S c h l o ß f ä c h e r ist seit Ende 1899 von 7189 auf 7792 Stück gestiegen (Vermehrung 603 Fächer). Die ~Zahl der größern Fächer (Dimensionen 15 und 12 ^2 cm.) hat um ·271, diejenige der kleinern (12 Va und 12'/g cm.) um 332 Stück .zugenommen.

11. Auf Ende 1900 bestanden 413 P r i v a t v e r k a u f s s t e l l e n für P o s t w e r t z e i c h e n . Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahre um 16 Stellen vermehrt. Die Privatwertzeichenverkäufer bezogen an Provisionen den Betrag von Fr.

^9305. 06 (1899 Fr. 10,046. 02).

12. Die Öffnung der Alpenpässe für den ^erfolgte : Ofen Maloja Julier

. . . .

Wagenverkehr

1900

1899

22. April 2 4 . April 5. Mai

28. April 8 . April 12. Mai

764 19GO

Simplon .

Bernina .

Fittela .

Albula .

Splügen .

Bernhardin Furka .

Oberalp .

Klausen .

Lukmanier Grimsel . ·

.

.

.

.

.

.

.

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.

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.

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.

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9. Mai . 11. Mai . 11. Mai . 13. Mai . 15. Mai . 20. Mai .

5 . Juni .

6 . Juni .

8 . Juni . 11. Juni . 12. Juni

.

1899

2 8 . April 24. Mai 25. Mai 26. Mai 26. Mai 3. Mai 9 . Juni 1 1 . Juni 15. Juni 15. Juni

III. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Im Jahre 1900 erzeigt der i n t e r n e T e l e g r a p h e n v e r i e h r neuerdings einen Rückgang, der beträchtlicher ist als derjenige des Vorjahres, indem er 5 % betragt, gegenüber l,« % im Jahre 1899. Die Gesamtzahl der internen Telegramme ist mit 1,577,974 um 82,026 unter der im Voranschlage angenommenen Zahl von 1,660,000 geblieben. Über die Ursache dieses Rückganges haben wir uns in frühern Berichten wiederholt ausgesprochen, so daß wir glauben, uns weiterer Ausführungen darüber enthalten zu können, besonders im Hinblick auf den zifiermäßigen Nachweis über den Einfluß des Telephonverkehrs, der im letzten Geschäftsbericht geleistet wurde.

Der i n t e r n a t i o n a l e V e r k e h r weist ebenfalls eine kleine Verminderung auf, nämlich 0,2i %) die nach dem außerordentlich günstigen Ergebnisse des Vorjahres nicht überraschen kann. Die Gesamtzahl von 1,694,371 internationalen Telegrammen blieb um 25,629 unter der im Voranschlage angenommenen.

765 Um so günstiger stellt sich der T r a n s i t v e r k e h r , welcher gegenüber dem Vorjahre um 11,i % gestiegen ist und mit einer Zahl von 677,817 Telegrammen die im Budget vorgesehene, um 47,817 überschritten hat.

Trotzdem erzeigt der G e s a m t t e l e g r a p h e n v e r k e h r , wegen des stärkeren Rückganges der internen Telegramme, eine Verminderung von 0,48 % gegenüber der im Vorjahre eingetretenen Vermehrung von 3,89 %· Den ungünstigeren Verkehrsverhältnissen entsprechend, blieb denn auch der G e s a m t e r t r a g der T e l e g r a m m e um Fr. 41,469. 74 hinter demjenigen des Vorjahres zurück und um Fr. 62,859.65 unter der im Budget vorgesehenen Einnahme.

Auch der t e l e p h o n i s c h e G e s p r ä c h s v e r k e h r hat, wie im Vorjahre, den gehegten Erwartungen nicht entsprochen. Die Vermehrung beträgt bei den Lokalgesprächen 8 °/o, bei den interurbanen 6,7 °/o. Letztere Vermehrung bleibt beträchtlich unter der dem Budgetansatz zu Grunde liegenden, und zwar hauptsächlich weil die störenden Einflüsse der Starkstromanlagen auf den Telephonverkehr mit der Ausdehnung solcher Anlagen immer fühlbarer werden und damit die Benutzung der interurbanen Verbindungen mehr und mehr beeinträchtigen.

Der G e s a m t e r t r a g der lokalen und i n t e r u r b a n e n G e s p r ä c h e stellt sich mit Fr. 2,634,195.37 um Fr. 197,387.97 höher als im Vorjahre, blieb aber um Fr. 281,804.63 unter dem Voranschlage.

Die Zahl der Te l e p h o n a b o n n e m e n t e beträgt auf Ende des Berichtsjahres 37,761, blieb also unter der im Budget angenommenen Zahl von 38,000. Gegenüber dem Bestände auf Ende des Vorjahres zeigt sich eine Vermehrung von 2705 Abonnementen, welche jedoch erheblich geringer ist, als die des Vorjahres (3138) und diejenige des Jahres 1898 (3072). Diesem Rückgang in der Zunahme der Abonnentenzahl ist es zuzuschreiben, daß der Ertrag der Abonnementsgebühren im Jahre 1900 um Fr. 169,144.99 hinter dem Budgetansatz zurückgeblieben ist. Die stufenweise Herabsetzung der Gebühren für die Abonnemente der zwei vorangehenden Jahre, in Verbindung mit einem geringern Aboinnentenzuwachs als in jenen beiden Jahren, hat zur Folge, daß der Ertrag der Abonnementsgebühren nicht im gleichen Verhältnisse zunimmt, wie die Zahl der neuen Abonnenten, und daß eine Verminderung des Durchschnittsertrages, auf den einzelnen Abonnenten berechnet, eintritt. So beträgt

766

die durchschnittliche Abonnementsgebühr, mit Einschluß der Distanzzuschläge und Gebühren für Zusatzapparate, im Jahre 1900nur Fr. 62.94, gegenüber Fr. 64.42 im Jahre 1899 und Fr. 65.25im Jahre 1898. Das Budget für das Jahr 1900 stützte sich noch auf eine Durchschnittsgebühr VOD Fr. 67, weil man den Durchschnitt des Jahres 1898 ausschließlich den außerordentlichen Telephonstörungen im 1. Semester jenes Jahres glaubte zuschreiben zu sollen. Aus der gleichen Ursache stellt sich der Gesamtertrag der Abonnementsgebühren nur um Fr. 118,504.23, höher als im Vorjahre, während dieses gegenüber 1898 einen Mehrertrag von Fr. 175,551.08 aufwies.

Das f i n a n z i e l l e G e s a m t r e s u l t a t der Verwaltung stellt sich im Vergleich zum Vorjahre wie folgt: 1899.

1900.

Einnahmen Ausgaben

Fr. 8,072,099.53 ,, 9,230,497.19

Fr. 9,261,439.84 ,, 10,159,157. 73

Passivsaldo

Fr. 1,158,397.66

Fr.

897,717.89

Das Resultat des Berichtsjahres ist um Fr. 260,679.77 günstiger als dasjenige des Vorjahres, weil die Inventarvermehrung gegenüber 1899 eine um Fr. 814,009. 05 höhere Summe erreicht. Dieselbe hat den bezüglichen Einmihmenposton des.

Voranschlages von Fr. 1,000,000 um Fr. 51,701. 78 überstiegen..

Die große Differenz in der Inventarvermehrung der Jahre 1899 und 1900 erklärt sich teilweise aus den starken Preiserhöhungen der Metalle und anderer Rohmaterialien, hauptsächlich aber aus den größern Vorräten an Linienmaterial, Apparaten und Betriebsmaterial, die auf Ende 1900 im Centralmagazin vorhanden waren.

Der daherige Mehrbestand beläuft sich allein auf Fr. 485,528. 67, während die übrige Vermehrung die Bestände in den Inspektionskreisen und Telephonnetzen betrifft. Bei den letztern rührt diegrößere Inventarvermehrung hauptsächlich von der Neueinrichtung, bezw. Ummontierung, bestehender Centralstationen (wie St. Gallen, Luzern, Freiburg) oder dann von der Erweiterung, bezw. vom Ausbau solcher Centralen her (wie in Bern, Chaux-de-Fonds, Neuenburg, Lugano u. s. w.).

Nach Abzug der Amortisationsquote von 15 % und niit.

Hinzurechnung der im Berichtsjahre für Neubauten verausgabten Summe von Fr. 5,471,892 stellt sich der Bau c o n t o auf Ende des Jahres 1900 auf Fr. 15,400,947. 61.

767

Folgende, in üblicher Weise auf Grund der Rechnungsbelege vorgenommene, Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf den Telegraphen- und den Telephonbetrieb giebt über das Rechnungsergebnis jedes einzelnen der beiden Dienstzweige in den Jahren 1899 nnd 1900 Aufschluß:

A. Telegraph.

1899

1900

Einnahmen Ausgaben

Fr. 3,037,043.26 '

Fr. 3,031,582. 47

·n 2,956,481.86

·n 3,043,951. 94

Aktivsaldo Passivsaldo

Fr.

80,561. 40 Fr.

12,369. 47

B. Telephon.

1900

1899

Einnahmen Ausgaben Passivsaldo

.

Fr. 5,035,056. 27 n 6,274,015. 33 Fr. 1,238,959. 06

Fr. 6,229,857. 37 ·n 7,115,205. 79 Fr.

885,348. 42

Der Telegraphenbetrieb stellt sich somit um Fr. 92,930. 87 ungünstiger, der Telephonbetrieb dagegen um Fr. 353,610. 64 günstiger als im Vorjahre. Die Telegrapheneinnahmen sind um Fr. 5,460. 79 hinter denjenigen des Jahres 1899 zurückgeblieben, während die Ausgaben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 87,470. 08 gestiegen sind.

Von dieser Ausgabenvermehrung fallen Fr. 81,375.43 auf die Rubrik ,,Gehalte und Vergütungen", welche hauptsächlich durch die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1900 eine Mehrbelastung erfahren hat. Eine solche ist zwar auch im Telephonbetrieb eingetreten, wo indessen einer Vermehrung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahre von Fr. 885,348. 42 eine Zunahme der Einnahmen von Fr. 1,238,959.06 gegenübersteht, dank einer Inventar Vermehrung von Fr. 936,089.90, welche um Fr. 774,543. 82 höher ist als diejenige des Vorjahres.

Ohne diese Erhöhung der Inventarvermehrung wäre das Ergebnis des Telephonbetriebes um Fr. 420,933. 18 ungünstiger als im Vorjahre, weil alsdann einer Ausgabenvermehrung von Fr. 885,348.42 eine Einnahm envermehrung von nur Fr. 464,415.24 gegenübergestanden wäre.

768

Anläßlich der Beratung des Voranschlages für das Jahr 1900 wurden im Nationalrate folgende Anregungen gemacht: 1J Es möchte im Telephonverkehr, anläßlich der Revision des Taxengesetzes, auf die Einrichtung eines Lokalrayons von 10 Kilometern mit einheitlicher Taxe, analog der Einrichtung des Postverkehrs, Bedacht genommen, eventuell die Frage näher geprüft werden, ob die Vermehrung der Centralen im Interesse des Verkehrs liege.

2) Interkantonale Linien, wie diejenige von Luzern nach Bellinzona, sollten, mit Bezug auf Beitragsleistungen der Gemeinden nicht denjenigen Linien gleichgestellt werden, die den bloßen Lokalverkehr vermitteln, vielmehr sollte hier von solchen Beitragsleistungen abgesehen werden.

Unvorgreiflich einer allfälligen Revision des Telephongesetzes, glauben wir an dieser Stelle in betreff dieser Anregungen folgende Erläuterungen geben zu sollen.

Ad l. Nach statistischen Erhebungen erreicht die Zahl der auf eine Entfernung von 10 Kilometern gewechselten interurbane!!

Gespräche etwa 20 % aller interurbanen Gespräche, was für das Jahr 1900 eine Zahl von 896,570 Gesprächen ausmacht. Würden diese Gespräche nur mit 5 Cts. anstatt mit 30 Cts. taxiert, so hätte dies für die Vewaltung einen Ausfall von Fr. 224,142.50 zur Folge, welcher nur durch eine Taxerhöhung auf don übrigen interurbanen Gesprächen oder eine entsprechende Erhöhung der Abonnementsgebühren ausgeglichen werden könnte. Abgesehen hiervon, würde eine Erweiterung des Lokalraj'ons in dem angeregten Sinne die Erträgnisse einer großen Anzahl von TelephonVerbindungen, für welche die Gemeinden Garantieverpflichtungen übernommen haben, sehr fühlbar vermindern und damit die Voraussetzungen, unter denen die Garantie übernommen wurde, wesentlich verändern ; die daraus entstehenden Schwierigkeiten würden die Verwaltung wahrscheinlich nötigen, auf solche Garantieleistungen zu verzichten und so die damit verbundenen Vorteile preiszugeben. Eine Vergleichung mit dem Lokalrayon der Post scheint uns übrigens in Anbetracht der Verschiedenheit der Betriebsmittel der beiden Verkehrsanstalten, sowohl nach ihrer Art als ihrer Kostspieligkeit, nicht zutreffend.

Was sodann die Frage anbetrifft, ob die V e r m e h r u n g der C e n t r a l e n im Interesse des Verkehrs liege, so ist dieselbe im Zusammenhang mit der vorangehenden Anregung; wohl so O O O O aufzufassen, daß die Errichtung von Telephoncentralen im Gegensatz zu der Errichtung von Umschaltestationen gemeint ist.

769 Das Bundesgesctz betreffend das Telephonwcsen kennt keine Umschaltestationen, sondern führt in Art. 2 als Einrichtungen für die Vermittlung des telephonischen Verkehrs nur die Telephonnetze der einzelnen Ortschaften, die Gemeindestationen und die Netzverbindungen auf. Die in der bundesrätlichen Verordnung vom 24. September 1895 (Art. 7 und 60--71) vorgesehenen Umschaltestationen bilden Teile eines Ortsnetzes und haben den Zweck, eine Abonnentengruppe gemeinsam an eine Telcphoncentrale anzuschließen, wenn direkte Anschlüsse für die einzelnen Abonnenten unthunlich sind, und so auch kleinern Ortschaften, welche den Bedingungen für Errichtung von selbständigen Netzen nicht zu entsprechen vermögen, die Möglichkeit telephonischer Anschlüsse zu geben. Da die Umschaltestationen Teile eines Netzes bilden, so haben die an sie angeschlossenen Abonnenten den Vorteil, mit allen Abonnenten ihres Netzes im Lokalverkehr zu stehen, also für die mit denselben geführten Gespräche nur die Taxe von 5 Cts. zu bezahlen, wogegen sie außer den auf den Einzelnen fallenden Gebühren, für die gemeinsame Leitung die jährliche Abonnementsgebühr gemeinschaftlich zu übernehmen, und an die Bedienungskosten der Umschaltestation je einen Beitrag von jährlich Fr. 20 zu entrichten haben. Bei einer größern Zahl von Abonnenten, die mit der Ortschaft, in welcher sich die Centrale befindet, in regem Verkehr stehen, treten diese Mehrleistungen gegenüber den Vorteilen des Lokalverkehrs zurück. Anders verhält es sich mit kleineren Abonnentengruppen, die wenig Lokalverkehr haben und den Hauptwert auf den interurbanen Verkehr legen, besonders bei weiterer Entfernung von der Centralstation und entsprechend höheren Dislanzzuschlägen. In diesem Falle finden die größeren Leistungen der an Umschaltestationen angeschlossenen Abonnenten gegenüber solchen in selbständigen Netzen keine Kompensation im Lokalvorkehr. Dazu kommt, daß Umschaltestationen infolge ihrer Organisation und auf Grund der Art. 2, 10 und 14 des Gesetzes nicht mit ändern Netzen als mit dem, zu welchem sie gehören, also auch nicht mit Umschaltestationen eines ändern Netzes, durch besondere Leitungen verbunden werden dürfen.

Nun kommt es aber nicht selten vor, daß eine Ortschaft mehr Interesse hat, mit einem weiter entfernt gelegenen Netze verbunden zu sein, als mit dem ihr zunächst
gelegenen, sei es, daß ihi' Verkehr mit der betreffenden Ortschaft ein lebhafterer ist, sei es, daß die interurbanen Verbindungen des dortigen Netzes den Fernverkehr erleichtern. Da aber die Distanzzuschlä2;e für

770

eine längere Anschlußleitung für die Abonnenten zu drückend würden, so streben dieBe in solchen Fällen ein selbständiges Netz an, indem sie die Garantie für einen gewissen Miuimalcrtrag der Leitung übernehmen.

Anderseits kommt aber auch der Fall häutig vor, daß zwei oder mehr nahe bei einander gelegene Ortschaften durch Umschaltestatiouen an verschiedene Netze angeschlossen sind und nur auf weitem Umwege und unter Bezahlung der interurbane!!

Taxe miteinander verkehren können. Diesem Übelstande kann nur dadurch abgeholfen werden, daß eine der betreffenden Umschaltestationen in ein selbständiges Netz umgewandelt wird.

Allerdings hat die Verwaltung ein gewisses Interesse, die Lokalnetze durch Anschluß von Umschaltestationen möglichst auszudehnen. Dadurch würde nicht nur ein größerer Lokalrayou mit ermäßigter Gesprächstaxe geschaffen, sondern auch eine bessere Ausnutzung der interurbanen Leitungen ermöglicht und die Erstellung mancher unabträglichen Linie verhindert. Deshalb bestimmte Art. 7, Absatz 2, der bundesrätlichen Verordnung vom 24. September 1895, daß selbständige Netze in der Kegel nur errichtet werden, wenn wenigstens 10 Abonnenten in der betreffenden Ortschaft oder deren Umgebung gesichert seien und die Entfernung von der nächsten Centralstation über 10 Kilometer betrage. Die Durchführung dieser Vorschrift, soweit es sich um die Entfernung handelt, begegnete indessen, wegen der oben auseinandergesetzten Verhältnisse, großen Schwierigkeiten, weshalb der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. Dezember 1897 den Beschluß faßte: ,,Es sei dem Publikum aiiheimzustellen, auf eine Distanz von 5--10 km. und bei mindestens 10 Abonnenten Umschaltestationen oder selbständige Centralstationen zu verlangen, sofern dieser Konzession nicht von vorneherein im einen oder ändern Falle ein administratives Hindernis im Wege steht, das aus der Sorge für eine rationelle Entwicklung des Telephons herauswächst."1 Die Sache liegt also so, daß bis auf eine Entfernung von 5 Kilometern von einer Telephoncentrale nur Umschaltestationen und keine selbständigen Netze errichtet werden, während bei Entfernungen von über 5 und bis auf 10 Kilometer die Wahl der einen oder ändern Einrichtung der Abonnentengruppe freisteht und bei Entfernungen von über 10 Kilometer in der Regel nur Netze gestattet werden.

77t Diese Anordnung dürfte im allgemeinen sowohl den Interessen des Verkehrs als denjenigen der zunächst beteiligten Abonnenten entsprechen. Daß denjenigen, welche, um eine telephonische Verbindung zu erhalten, beträchtliche jährliche Leistungen zu übernehmen haben, innert gewisser, durch technische und administrative Rücksichten gezogener Grenzen der Entscheid über die Art und Weise ihrer Einrichtung gelassen wird, scheint ein Gebot der Billigkeit. Eine solche Erleichterung entspricht aber auch dem Sinn und Geiste von Art. 15 des Telephongesetzes, weil dieselbe kleineren Ortschaften eher telephonische Anschlüsse ermöglicht, und zwar solche, welche je nach Umständen mehr dem Lokalverkehr oder mehr dem interurbanen Verkehr dienen können.

Ad 2. Die den Gemeinden überbundenen Garantieleistungen für interurbane Telephonverbindungen stützen sich auf Art. 5 desGesetzes vom 27. Juni 1889.

Dieselben betragen Fr. 50 per Kilometer Linicnlänge oder Bruchteil eines solchen und reichen bei weitem nicht aus zur Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals und zum Linienunterhalt. Immerhin decken sie etwa einen Dritteil der der Verwaltung entstehenden Kosten und bieten den Vorteil, allzuweitgehenden Ansprüchen auf Erstellung interurbaner Verbindungen ein gewisses Hindernis entgegenzustellen.

Für Verbindungen, welche die Verwaltung für die Abwicklung des allgemeinen Verkehrs als notwendig oder nützlich erachtet und welche der Gesamtheit aller Abonnenten oder doch einem, großen Teil derselben von Vorteil sind, wird keine Garantieleistung verlangt. Maßgebend sind einzig die Verkehrsverhältnisse; die Kantonsgrenzen fallen hier außer Betracht.

Was speciell die Bedeutung einer Telephonverbindimg nach dem Kanton Tessin anbetrifft, so hat sich darüber der bundesrätliche Bericht vom 24. Januar 1893 eingehend verbreitet und es können jene Ausführungen im allgemeinen noch jetzt als zutreffend bezeichnet werden. Dies ist namentlich der Fall hinsichtlich der Gesprächsfrequenz, für welche uns nun bestimmte Zahlen vorliegen. Die für das Jahr 1900 ins Budget aufgenommenen beiden Leitungen Luzern-Bellenz und Zürich-Lugano wurden am 23. Oktober dem Betrieb übergeben. Von diesem Tage an bis 31. Dezember, also in 70 Tagen, vermittelte die erstere Leitung in beideti Richtungen 202 oder durchschnittlich cirka 3 Gespräche per Tag, und die letztere, ebenfalls in beiden Richtungen, 702 Gespräche oder etwa 10 per Tag.

772

Der Verkehr der beiden Leitungen zusammen beträgt somit in den ersten 70 Tagen 904 Gespräche oder etwa 13 per Tag, erreicht also nur etwa die Hälfte der in dem vorerwähnten Berichte angenommenen Ziffer (25 pro Tag). Daß diese letztere Verkehrsziffer auch dann kaum überschritten wird, wenn einmal die Verbindung Lugano-Mailand, beziehungsweise Zürich-Mailand, hergestellt ist, läßt sich nach den mit den internationalen Telcphonverbindungen bis jetzt gemachten Erfahrungen als ziemlich sicher voraussehen. Auch bei 25 Gesprächen per Tag oder 9125 per Jahr würde sich bei der gesetzlichen Taxe von 75 Cts. eine, jährliche Einnahme von nur Fr. 6843 ergeben.

Die beiden genannten Verbindungen wurden pro 1900 mit rund Fr. 440,000 budgetiert und es wird die wirkliche Kostensumme, wenn von den mit dem Neubau verbundenen Umbauten abgesehen wird, dieser Ziffer annähernd entsprechen. Die Verzinsung der Anlagekosten erfordert 3,s %, die Amortisation 15%, und wenn wir für den Unterhalt der Linie nur 1,5 °/o rechnen (was sehr niedrig veranschlagt ist), so kommen wir zu 20 % der Anlagekosten oder Fr. 88,000, welche Summe die auf die beiden Leitungen fallende jährliche Ausgabe der Verwaltung bildet.

Nach Abzug obiger Einnahme bleibt somit ein jährlicher Ausgabenüberschoß von Fr. 81,157. Für die beiden Verbindungen war eine Garantie von zusammen Fr. 18,550 zu leisten, wovon nach Abzug des oben auf Fr. 6843 geschätzten Gesprächsertragos noch Fr. 11,707 zu Lasten der Garanten fallen würden, wodurch sich die jährliche Einbuße der Verwaltung auf Fr. 09,450 oder rund Fr. 70,000 reduziert.

Angesichts eines so bedeutenden Opfers, das der Bund für eine unrentable Telephonverbindung ohnehin bringen muß, wäre es schwer, Gründe zu finden, um die Gemeinden des Kantons Tessin, welche für einen so minimen Verkehr nicht nur eine, sondern sogar zwei Telephonleitungen verlangten, durch Verzicht auf eine Garantieleistung nach ändern Grundsätzen zu behandeln als die Gemeinden der übrigen Schweiz. Von diesen haben manche, um der Vorteile des Telephons teilhaftig zu werden oder ihren interurbanen Verkehr zu erleichtern, weitgehende Verpflichtungen übernommen. Von der großen Anzahl solcher Gemeinden heben wir nur folgende als Beispiele heraus, wovon mehr als die Hälfte ebenfalls ,,interkantonale11 Verbindungen betreffen :

77â Gemeinde.

.

Aarau

Garantiesumme.

Leitung.

. Fr. 2200 Aarau-Basel ,, -Lenzburg ,, 500 ,, -Luzern ,, 1800 ., -Ölten ,, 550 ,, 730 ,, Zofingen Fr. 5780

Balsthal

.

. Fr.

,, ,,

400 900 900

Balsthal-Langenbruck ,, -Langenthal -Solothurn fl

Fr. 2200 Basel

.

. Fr. 7000 Basel-Zürich ,, -Rheinfelden * 700 Fr. 7700

Bauma

.

. Fr. 1350 Bauma-Zürich

Bern

.

. Fr.

,, -, ,, ,,

1000 1500 3200 650 1300

Bern-Burgdorf ,, -Freiburg ,, -Lallgenthal-Aarair .(, -Müasingen fl -Murten

Fr. 7650 Davos-Platz .

.

. Fr. 2850 Davos-Platz-Chur ,, 2800 ·n -n -Ragaz Fr. 5650

Frauenfeld

.

.

. Fr. 2200 800 fl .,, 2000

Frauenfeld-St. Gallen .fl -Weinfelden ,, -Zürich

Fr. 5000 Glarus

.

. Fr. 2200

Glarus-Ra^az

Herzogenbuchsee .

.

. Fr. 2000 Herzogenbuchsee-Bera

774

Gemeinde.

Martigny . . . .

Garantiesumme.

Fr

1300

,, 2400

Leitung.

Marti^ny-Sittcn ,, -Vevey

Fr. 3700 Murten

.

.

Fr. 750 ,, 1500

Murten-Freiburg ,, -Neucbatel

Fr. 2250 Ragaz .

Fr

1500

,, 5000

Rä°'ciz-Chur ,, -Zürich

Fr. 6500 S t . Gallen

. . . . .

. Fr.

» ,, ,, ,, ,, ,,

S t . Moritz

. . . . .

. Fr. 3300 St. Moritz-Chur ,, 2800 ,, -Schuls

760 St. Gallen-Altstätten ,, -Bischoi'szoll 700 -Flawil 1000 fl 445 ,, -Goßau ,, -Heiden 600 2000 ,, -Itagax 2700 ,, -Winterthur Fr. 8205

Fr. 6100 Sitten.

Solothurn

.

. .

Fr 4750

Fr 1600 Solothurn-Bern ,, 3000

,,

,, ,,

700

-Basel -Fraubrunnen

Fr. 5300 Zürich

Fr 4 000 Zürich-Aarau ,, -Bülach ,, 470 ,, 3,500 ,, 1,000 ,, 4,000 Fr. 12,970

,, . ,, ,,

-Glarus -Rüti -St. Gallen

775

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1900 fassen sich wie folgt zusammen : Länge in Kilometern

der Linien, der Drähte.

a. Neu erstellte Linien: An Eisenbahnen .

An Straßen

23,9 Total

17,6

251,0 43,5

41,5

294,5

b. Neue Drähte an bestehenden Linien: An Eisenbahnen An Straßen

169,3 .98,6

Total c. Umgebaute Linien : An Eisenbahnen An Straßen .

267,8

33,9

23,4 60,5

4556

88,9

11,7

Total ·d. Ausgewechselte Drähte: An Eisenbahnen .

An Straßen

426,i 47,7 Total

. Abgebrochene Linien: An Eisenbahnen .

An Straßen

473,8

37,5

Total /. Abgebrochene Drähte: An Eisenbahnen .

An Straßen . .

286,5

161,4

119,4

198,9

405,9 3,6 9,5

'Total

13,1

Lange in Kilometern der Linien mit

Kreise 1 Draht.

Total Kilometer.

6 Drähten 2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

und mehr.

627,8

418,o

77,6

88,0

77,4

157,6

1445,9

II. Bern

623,!

336,o

108,3

84,2

74,2

232,2

1458;o

III. Ölten

456,3

179,i

166,6

89;1

92,9

277,i

1261,i

172,7

182,5

46,3

61,2

187,o

666,8

325,6

182,9

126,3

68,0

79,4

193,o

975,2

219,9

184,8

118,2

55,8

54,2

50,2

683,i

. .

187,i

93,6

4,o

14,!

46,6

66,s

412,i '

Bestand auf Ende 1900

2612,o

1576,9

6l8,i

445,6

485,8

1163,9

1899

2677,7

1634,7

689,9

409,9

485,6

H61,i

1. Lausanne

I V . Zürich

.

. .

. . . .

V. St. Gallen

.

. .

VI. Chur VII. Bellinzona

,,

.

,,

17,!

6902,2 7058,9 lj

Vermehrung

. .

Verminderung . .

35,6 65,7

57,8

71,8

0,2

jj

38,6

-- ;

i95,8

2,8

Total Verna inderung

i

156,7

776

Infolge dieser Änderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf 31. Dezember 1900 wie folgt:

Auf Eisenbahnen und Straßen verteilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen der StaatstelegraphenLinien und -Drähte: Länge der Linien.

Lange der Drähte.

Kreise.

An Eisenbahnen.

I. Lausanne II. Bern.

. .

. '. '.

.

III. Ölten IV. Zürich .

. .

V. St, Gallen VI. Chur

,,

,,

,,

1899 . .

Vermehrung Verminderung

An Eisenbahnen.

An Straßen.

Total.

975,9

1445,9

2,291,8

1710,9

4,002,i

591,2

866,8

1458,o

2,739,6

1323,6

4,063,o

713,o

548,i

1261,i

3,428,9

915,a

4,344,i

505,8

161,6

666,8

2,152,4

836,4

2,988,8

535,8

439,4

975,2

2,623,5

683,9

3,307,4

639,9

683,i

132,4

1708,4

1,840.«

277,o

412,i

752,9

417,6

1,170,4

2993,6

3908,6

6902,2

14,120,8

7595,8

21,716,6

2997,o

4061,9

7058,9

13,970,8

7573,7

21,544,o

150,5

22,i

172,6

43,2

Bestand auf Ende 1900 . .

Total.

470,o

135,i

VII. Bellinzona

An Straßen.

. .

3,4

153,8

156,7

778

Die wichtigeren im Berichtsjahre ausgeführten Neuanlagen von Telegraphenleitungen sind : 1. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 112, Bern-Zürich, bis Chur; 2. die Anlage des neuen Drahtes Nr. 198, Chur-Samaden ; 3. die Anlage des neuen Drahtes Nr. 388, Interlaken-St.Beatenberg.

Da diese Drähte auf ihrem ganzen Verlaufe au bestehendes Gestänge angelegt werden konnten, so war der Neubau von Telegraphenlinien im verflossenen Jahre ein ziemlich unbedeutender.

Wir haben auf Ende 1900 eine ganz beträchtliche Verminderung der Gesamtlänge der Telegraphenlinien zu verzeichnen, die zu einem kleinern Teil auf wirklichem Abbruch von Linienstrecken (cirka 40 km.), infolge Aufhebung, resp. Umwandlung in Gemeindetelephonstationen, einer Anzahl Telegraphenbureaux beruht, hauptsächlich aber in der Übertragung namhafter Strecken gemischter Linien (cirka 110 km.) vom Telegraphen- auf den Telephonlinienetat ihren Grund hat. Wir verweisen diesbezüglich auf die im letztjährigen Geschäftsbericht enthaltenen Erläuterungen.

Werden zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen : Länge in Kilometern

Bestand auf Ende 1899 Neubauten im Jahre 1900 Total Abbruch im Jahre 1900 Scheinbarer Bestand auf Ende 1900 .

Wirklicher Bestand auf Ende 1900 .

.

.

der Linien.

der Drähte.

7058,9 41,6

21,544,0 562,8

7100,4 198,9

22,106,;, 419,o

6901,5 6902,2

21,687,5 21,716,6

Die Differenzen von 0,7 29,3 entsprechen den Längenänderungen, welche infolge der vorgenommenen Umbauten und Verlegungen eingetreten sind.

In obigen Zahlen sind 115,8 km. Kabellinien Inbegriffen, mit einer Verminderung von 26,2 km. gegenüber dem Bestände auf Ende 1.899. Diese Verminderung ist, gleich wie im Vorjahre, nur eine scheinbare und rührt davon her, daß Telegraphenkabel,

779 die mit Telephonkabeln in gemeinschaftlichen Gräben liegen, vom Telegraphen- auf den Telephonkabellinienetat übertragen worden sind. Als die bedeutendsten der durch diese Maßnahme betroffenen Telegraphenkabelsfcrecken sind zu nennen : Bern-Linde, Biel-Pasquart, Neuchâtel-Fahys, Neuchâtel-Maillefer, 8t. Gallen-Friedberg uud besonders Gesehenen-Airolo (Gotthardkabel, 15,s km. lang).

Die den Eisen bahn Verwaltungen angehörenden Telegraphenlinien- und Drähte erzeigen auf Ende 1900 folgenden Bestand: Länge in Kilometern der Linien.

Selbständige Bahnlinien Bahndrähte an Staatslinien .

Bestand auf Ende 1890 Bestand auf Ende 1899 .

.

.

1 171,9

der Drähte.

2,869,5 9,366,i

t

1171

. .

1144,3

12 235 o 12 001,6

27,G

234,0

Vermehrung

9

Dieser Zuwachs erklärt sich einerseits durch den Bau neuer selbständiger Linien längs der elektrischen Bahnen Aigle-Leysin, Bex-Gryon-Villars, Châtel-St. Denis -Palézieux, sowie längs der Drahtseilbahn Vevey-Chardonne-Mont Pèlerin, andererseits durch die Anlage neuer Korrespondenz- und Signaldrähte an die bestehenden Bahn- und Staatstelegraphenlinien.

Die konzedierten Privatlinien und -drahte (Telegraph, Telephon, Lauteeinrichtungen, elektrische Uhren, Wasserstandsanzeiger u. dgl.) hatten auf Ende 1900 folgenden Bestand: Länge in Kilometern der Linien.

der Drähte.

Unabhängige Privatlinien . . . . . . I104,i 2026,s Privatdrähte an Staatslinien -- 158,3 Bestand auf Ende 1900 Bestand auf Ende 1899 Vermehrung

1104,i 994,7

2184,5 1948,0

109,*

236,5

Die Gesamtlänge der in der Schweiz auf Ende 1900 bestehenden Linien und Drähte, mit Ausnahme derjenigen der Tele phonnetze und ihrer Verbindungen untereinander, sowie der Stark Stromleitungen, faßt sich folgendermaßen zusammen :

780 Länge in Kilometern der Linien.

der Drahte.

Staatstelegraphenlinien Bahnlinien Privatlinien

6902,2 1171,9 1104,i

21,71H,o 12,235,6 2,184,,-,

Bestand auf Ende 1900 Bestand auf Ende 1099

9178,2 9197,9

36,13<>,7 35,49:i,6

-- 19,7

643,i --

Vermehrung Verminderung

Die sich in obiger Gesamtlinierilänge gegenüber dem Vorjahre ergebende Verminderung ist auf den Staatstelegraphenlinieubestand zurückzuführen und hat ihren Grund in der bereits erwähnten Übertragung gemischter Linienstrecken vom Telegraphenauf den Telephonlinienetat.

Im Laufe des Berichtsjahres hat sich, zur Erzielung rascherer Abwicklung des Verkehrs, die Wünschbarkeit direkter Verbindung der Bureaux Montreux und Sitten mit Genf gezeigt. Die Anwendung des Systems Cailho, das bei entsprechender Montieruug die gleichzeitige Benutzung einer Schleife zum Telegraphen- und Telephonbetrieb gestattet, hat die Herstellung der gewünschten Verbindungen ohne Neuanlage von Drähten ermöglicht. Für die Telegraphen Verbindung G e n f - L a u s a n n e - S i t t e n wurde der Telegraphendraht Genf-Lausanne und die Telephonschleife Lausanne-Sitten, für die Telegraphenverbindung G e n f - V e v e y M o n t r e u x der Telegraphendraht Genf-Vevey und eine Telephonschleife Vevey-Montreux benutzt. Diese versuchsweise getroffenen Arrangements haben sich seither ziemlich gut bewährt; eine wesentliche Beeinträchtigung des Telephonverkehrs durch den Telegraphen wurde bis zur Stunde nicht beobachtet.

Die Statistik der Linienstörungen ergiebt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : Zahl Dauer Durckschiiitt»Art der dei- ««iniim-on Art Störungen. der1Störungen.

899]9g0

tu Stünden,, 190

]899

(lauer.

,so(p

1899

bt. M.

St. 31.

Verwicklungen . .

Unterbrechungen. .

Ableitungen . . .

1641 1589 443 394 332 348

79441s/* 73783/t 3983 /4 28958 1584'/4 l992 /4

45.50 45.88 95. -- 75.20 45.46 55.43

Total

2416 2331

135121/* 12266'/4

55.36 55.15

781 Somit haben sieh Zahl und Dauer der Störungen im Beriehtsîahre etwas vermindert, was den günstigen Witterungsverhältnissen und namentlich den weniger zahlreich vorgekommenen Schneefallen und Stürmen zugeschrieben werden darf.

Die wöchentlichen Messungen über den Isolationszustand der Drähte weisen folgende Resultate auf: Gut.

Befriedigend.. Ungenügend.

Total.

1899 1900

. . 14,429 . . 14,118

2389 2572

1032 1543

17,850 18,233

oder in Prozenten! der Gresamtzahl ausgedrückt : Gut.

Befriedigend.

Ungenügend.

1899

.

.

80,88

13,88

5,78

1900

.

.

77,43

14,ii

8,«

Die gegenüber dem Vorjahre ungünstigeren Isolationsresultate rühren in der Hauptsache von Ableitungen in den Kabeln in Lausanne, in den Juratunnels und im Dettenbergtunnel bei Bülach her. Diese Fehler wurden teils durch Einschaltung von Reserve.adern, teils durch Auswechslung der Kabel, gehoben.

3. Telephonnetze and Telephonlinien.

Der allgemeine Bestand der Telephonnetze und ihrer Verbindungen ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Zahl der Telephonnetze.

Abonnemente.

Ende 1900 318 37,761 ,, 1899 297 35,056 Vermehrung im Jahr 1900

21 Linien.

Bestand auf Ende 1900: a. Der in Betrieb befindlichen ober- und unterirdischen Anlagen (Tabelle I ) . . . . . .

Der Kabelanlagen, die auf Jahresende ausgeführt Übertrag

Länge in km. der

2,705 Drähte.

14,183,o

132,595,o

14,183,0

132,595,o

782 Länge in km. der Linien.

Übertrag 14,183,0 waren, jedoch mangels endgültiger Fertigstellung noch nicht in Betrieb genommen werden konnten (Tabelle V ) . . . .

93,s Gesam tbestand auf E n d e 1900 14,276,8 G e s a m t b e s t a n d laut Geschäftsbericht pro 1899 . . 13,475,7 100,361,4 Dem Drahtbestande ist noch beizufügen: Totallänge der Abonnentenkabeldoppeladern pro Ende 1899 . .

. 25,937,6 V e r m e h r u n g pro 1900 801.1

Drähte.

132,595o,

'^«M^V 161,766,9

126.299,0-

35,467,..,

Zum Bestände der Drähte ist zu bemerken, daß die während der Jahre 1897--1899 beobachtete Zählart, wonach die Doppeladern der Abonnentenkabel nur mit einfacher Länge .im Bestände figurierten, fallen gelassen und nun alle Doppeladern mit zweifacher Länge, d. h. mit der wirklichen Drahtlänge in Rechnung gebracht wurden, was natürlich eine ganz bedeutende Erhöhung der Gesamtdrahtlänge zur Folge hatte.

Der Umstand, daß die Vermehrung der Linien keineswegs Schritt hält mit der Vermehrung der Drähte, ist darauf zurückzuführen, daß der Zuwachs pro 1900 größtenteils in Kabelanlagen besteht, bei denen, infolge der Möglichkeit auf einer Liniensektion viele Kabel von großer Adernzahl in einen oder mehrere Kanäle auszulegen, resp. einzuziehen, der Unterschied zwischen Linienund Drahtlänge ein viel größerer ist, als derjenige zwischen Linien- und Drahtlänge der oberirdischen Anlagen.

Der Bestand der einzelnen Telephonnetze in Bezug auf Abonnemente, Stationen, Linien und Drähte ist aus der Tabelle l am Ende dieses Abschnittes ersichtlich. Die in dieser Tabelle enthaltenen Linien- und Drahtlängen repräsentieren nur die auf Ende 1900 in Betrieb befindlichen ober- und unterirdischen Anlagen, während die auf diesen Zeitpunkt ausgeführten, aber mangels endgültiger Fertigstellung noch nicht dem Betriebe übergebenen Kabelanlagen in einer besondern Tabelle zusammengestellt sind.

783

Eine weitere Tabelle (II) giebt eine nach Kantonen geordnete Übersicht über die Telephoneinrichtungen.

Neu eröffnet wurden im Laufe des Jahres folgende 21 Netze: Arnsteg-Silenen.

Lu cens.

Andermatt.

Lungern.

Äschi bei Spiez.

Mendrisio.

Brunnen.

Oberendingen.

Chiasso.

Reigoldswil.

Erstfeld.

St. Cergues.

Flirns.

Schwarzenegg.

Gersau.

Seengen.

Hombrechtikon.

Visp.

Kandersteg.

Zermatt.

Koppigen.

Brunnen, Hombrechtikon, Oberendingen und Seengen waren früher Umschaltstationen und sind nun in selbständige Telephonnetze umgewandelt worden.

Im Bau begriffen oder in Vorbereitung dazu waren die Netze : Göschenen, Großwangen und Ilanz, wovon Großwangen am 1. Januar 1901 dem Betrieb übergeben worden ist.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden nachgenannte interurbane Verbindungen erstellt und eröffnet: a. interne Verbindungen: Nr. der Leitung.

19 31 52 83 142 143 189 259 308 317 349 357

Länge iu Kilometern.

Genf-Nyon (2. Verbindung) Nyon-St. Cergues Lausanne-Montreux ( 3 . Verbindung) . . . .

Moudon-Lucens Brig-Zermatt Brig-Visp Neuenburg-Biel (2. Verbindung) Delsberg-Laufen Bern-Freiburg <2. Verbindung) Bern-Thun (4. Verbindung) Spiez-Äschi Thun-Schwarzenegg

23,8 ll,o 25,o 5,s 45,o 10,B 31,e 17,4 32,i 31,9 6,9 ll,o

Übertrag-

252,0

784 Nr. der Leitung.

364 371 384 441 448 456 466 495 498 504 514 522 552 553 561 563 565 566 573 574 575 624 633 643 645 703* 714 715 724 741 788 867 892 939 950 968 969

Länge in Kilometern.

Übertrag 252,0 Frutigen-Kandersteg 11,7 InterlaUen-Spiez lfi,,s Burgdorf-Koppigen Jl,t Liestal-Reigoldswil 12,» Basel-Bern (3. Verbindung) 123,o Basel-Chaux-de-Fonds 98,o Basel-Liestal (3. Verbindung) 16,2 Aarau-Triengen 21,o Wohlen-Seengen ll,o Lenzburg-Seengen 8,0 Zurzach-Oberendingen 7,o Luzern-Bellinzona 152,o Altdorf-Göschenen 29,» Göschenen-Andermatt 5,s Sarnen-Lungern 16,o Altdorf-Erstfeld 7,s Vitznau-Gersau 6,c Altdorf-Amsteg-Silenen 13,» Schwyz-Brunnen 5,a Brunnen-Gersau 7,o Zug-Horgen 18,» Zürich-Lugano 204,« Zürich-Frauenfeld (2. Verbindung) . . . .

41,» Zürich-Wädenswil ( 2 . Verbindung) . . . .

22,0 Zürich-Kichterswil ( 2 . Verbindung) . . . . 24.» Rapperswil-Hombrechtikon ti,-j Uster-Goßau 7,0 Us.ter-Rüti 15,« Wetzikon-Bäretswil tì,o Winterthur-Frauenfeld (2. Verbindung) . . .

1.5,6 Weinfelden-Müllheim . . . . . . . . .

9,7 St. Gallen-Arbon (2. Verbindung) 14,7 Rorschach-Heiden 8,0 Chur-St. Moritz (2. Verbindung) 69,o Reichenau-Flims .'

11,r, Lugano-Mendrisio 17,4 Lugano-Chiasso 24,i Übertrag 1349,2

785 Isr. der Leitung.

Länge in Kilometern

,

Übertrag 1349,2

972 973 980 985 986 987 989 997

b. internationale Verbindung eil : Genf-Lyon Genf-Annemasse Basel-Belfort Basel-Stuttgart-Berlin Basel-Straßburg Basel-St. Ludwig Stein-Säckingen Buchs-Vaduz

15,0 6,1 84,3 7,7 3,8 3,8 1,3 l,»

Total km. 1473,i Die mit Sternchen bezeichnete Leitung Rapperswil-Hombrechtikon ist eindrähtig; alle übrigen sind doppeldrähtig (Schleifen).

Seit Eröffnung der Schleife Nr. 987, Basel-St. Ludwig, ist die bisherige Leitung Basel-St. Ludwig-Mülhausen, infolge Ausschaltung des Bureau St. Ludwig, als direkte Verbindung BaselMiilhausen in Betrieb.

Durch Verlängerung sind umgewandelt worden die bisherigen Verbindungen : Nr. 237, Chaux-de-Fonds-Sonceboz in Nr. 265, Biel-Loele, ,, 289, Monti er-Soncefooz ,, 282, ßiel-Moutier und fl ,, 285, Sonceboz-Tramelan ,, ,, 283, Biel-Tramelan.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden 9 bisher eindrähtig angelegte Leitungen verdoppelt.

Der Bestand der interurbanen Verbindungen auf Ende 1900 ist folgender : interne Verbindungen 598 internationale Verbindungen . . . .

21 Total 619.

Von den internen Verbindungen siijd noch 36 eindrähtig angelegt.

Die Gesamtlänge der interurbanen Verbindungen beträgt aul Jahresende 16,385,o km. ; diejenige der entsprechenden Drähte (die Schleifen doppelt gerechnet) 32,447,7 km..

786 Die nachstehende Zusammenstellung zeigt, wie sich die inlerurbanen Verbindungen auf die verschiedenen Net/.e verteilen.

Auf Ende 1900 gab es : 109 Netze mit l interurbaneu Verbindung, 92 V* 2 Verbindungen, v) n 3 39 v> ·n 4 1« V) v> ·n 16 V) ' V) 5 ·n t) 10 n D ·n 3 ·n 7 V> ;i 4 ·ii 8 ;·> ÏÎ 9 3 D n ·n 2 V) 10 T) ··> 7 ÏÏ n 11 ·n 2 n ·n ·» 12 2 ·n ·a ·n 13 (Chaux-de-Fonds), 1 Netz ·n 15 ·a (Neuenburg), 1 ·n ;·> 16 ·n 2 Netze ·n 19 (Äarau und Gonf), n 1 Netz ·n 22 (Winterthur), ·n 1 ·n (Biel), 26 ;i ·n 1 v> (Ln/,ern), 31 T) 2 Netze n 32 (Basel u. Lausanne), T) 1 Netz ·n 36 (St. Gallen), T) 1 T) (Bern), v> 46 ·n (Zürich).

1 n ;i ;i 74 Infolge Vergrößerung oder Verlegung mußten folgende Centralund Umschaltstationen neu montiert werden : ». Centralstationen : Andelfingen, Arbon, Bätterkinden, Bazenheid, Belliny.ona, Bischofszell, Erlenbach, Ermatingen, Ebnat-Kappel, Freiburg, Hausen a/Albis, Hessigkofen, Huttwil, Küßnacht (Schwy/,), Laupon, Lenzbtirg, Neßlau, Noiraigue, Pfungen. St. Gallen, Schwyy,, Steckborn, Uzwil, Verrières, Walzenhausen, Welschenrohr.

Umscludtstationen : Afioltern b. Zürich, Blonay, Buochs, Chaumont (Neuehatol), Chexbres-village, Courrendlin, Dombresson, Fontaines (Neuchâtel), Großhöchstetten, Gümmenen, Kirchberg (Bern), Neukircli-Egnach, Regensdorf', Rigi-Klösterli, Vernier, Weißbad.

Ì

787

Die Centralstation im neuen Postgebäude in Freiburg wurde um 22. September bezogen.

Die Statistik der Störungen erzeigt für die Telephonleitungen folgende Zahlen : Verwicklungen.

Ableitungen.

1900 . . . .

1899 . . . .

12,197 11,605

2457 1645

Unterbrechungen.

4107 3172

Vermehrung

592

812

935

Wenn auch alle drei Störimgsarten beträchtliche Vermehrungen au (weisen, können die Resultate der Störungsstatistik pro 1900 dennoch als befriedigende bezeichnet werden, indem die Vermehrungen zu einem großen Teil auf den im Berichtsjahre erfolgten weitem Ausbau des gesamten Telephonnetzes zurückgeführt werden dürfen.

In Bezug auf die für die oberirdischen Linien so gefährliche» Naßschneefälle, kann das Jahr 1900 als ein recht günstiges bezeichnet werden, denn, mit Ausnahme des Schneesturmes in der Nacht vom 27./28. März,, der besonders im Netze Genf ziemlich großen Schaden anrichtete (355 Drahtbrüche und eine hohe Zahl von Verwicklungen), sind keine schwereren Fälle zu verzeichnen.

Als besonders bemerkenswerte, durch andere Ursachen herheigeführte Störungen haben wir zu erwähnen : 16. Januar. N e t z F r e i b u r g . Zerstörung durch Feuersbrunst eines Dachträgers mit 50 Drähten.

14. Februar. N e t / , B e r n . Infolge heftigen Sturmwindes fiel ia Ostermundigen eine Pappel auf die Telephonlinie und zerriß den Strang von 24 Drähten.

Netz Goßaii (St. Gallen). In Mettendorf verursachte starker Sturmwind den Fall einer Pappel auf die interurbane Linie St. Gallen - Bern. Eine Stange wurde geknickt und die 5 Schleifen unterbrochen.

Auch in Oberdorf entwurzelte der Sturmwind eine Pappel, wodurch eine an dieselbe verankerte Stange aus der Erde gehoben und über die Straße geschleudert wurde.

22. Mai.

N e t z B a d e n . Strang von 36 Drähten infolge Feuersbrunst abgesehmolzen.

24. Juli.

N e t z T h u n. Sturmwind verursachte 123 Verwicklungen, 11 Unterbrechungen und 2 Ableitungen.

788

T. August.

N e t z L u z e r n . Zufolge eines äußerst heftigen Sturmwindes wurde die über Meggon-Kiißnaclit gehende interurbane Linie in der Nähe der Stadt Luzern auf einer Strecke von 200 in. durch fallendo Waldbäumo vollständig demoliert.

10. August. N e t / , B e r n . Starke Ableitung der Hochspannungsleitung des Kanderwerkes, verursacht durch gesprungene Isolatoren, machte /.wischen 2 und 7 (jlir nachmittags sowohl den interurbanen als den lokalen Telephonverkehr fast ganz unmöglich.

Die atmosphärischen Entladungen auf unsere Linien waren im lìerichtsjahre ziemlich zahlreich ; es haben 45 Stangenbesehädigmigen und 25 Drahtabschmelzungen stattgefunden.

Für den Bau und Unterhalt der Telegraphen- und Telephonlinie'n wurden verwendet: 33,983 imprägnierte Stangen (1899: 31,260) 257,376 Isolatoren ( ,, 223,839) . 71,445 kg. Eisendraht ( ,, 81,137) 20,159 kg. Stahldraht ( ,, 21,323) 401,466 kg. Bronzedraht ( ,, 342,145)

789 Tabelle 1.

Bestand der Telephonnetze am 31. Dezember 1900.

Netze.

Länge der Linien.

km.

Aadorf . . . .

Aarau . . . .

Aarberg . . .

Aarburg . . .

Adelboden . . .

Adliswil . . .

Affoltern am Albis Aigle . . . .

Altdorf' . . . .

Altstätten(St.Gallen) Amriswil . . .

Amsteg-Sileneh Andelfingen Andermatt . . .

Appenzell . .

Arbon . . . .

Ardon . . . .

Arosa . . . .

Arth Äschi . . . .

Au (St. Gallen) .

Aubonne . . .

Aveuches .

A/moos . . . .

Baden . . . .

Baisthal . . . .

Balterswil . . .

Bäi'ütswil . .

Basel . . . .

Bassecourt .

Bätterkinden .

Bauma . . . .

Übertrag

Länge der Drähte.

Abonnemente.

Stationen.

Ende

Ver-

1900. mehrung.

km.

14,845

53,070

15,175

34,975

37 456 60 52 10 37 78 92 45 55 44 7 39 9 48 50 9 37 54 14 61 53 47 20 296 42 22 19

698,205 12,068,366

3,912

3,478

206

26 19 23

2

5,141

29,145

97,7B5

248,204

2,069,105

45,825

110,815

36,065

200,305

1,460

14,840

14,475

59,810

23,445

147.425

43,560

249,966

47,055

402,320

34,550

153,445

20,675

71,670

0,705

4,460

32,655

122,315

1,005

7,455

17,675

83,935

14,880

59,365

6,885

19,250

6,070

73,690

28,595

103,Bio

5,780

15,300

33,750

159,115

32,610

127,437

33,225

86,470

5,820

30,916

139,800

876,480

11,860

80,450

34,280

66,830

9,825

37,725

29,355

87,440

27 '21 26

1,715,899

17,775,008

5,779

3 35 380 13; 60 5; 43 3: --; 10 33 5 72 5 70 2!

42 6 54 9: 43 7l 7: 7 3 40 7 7!

45 6 12i 46 9 -- 2i 36 2| 8!

51 14 i 14 57 10!

31 51 44 9!

-- i 20 25U 18j!

1 38 1 22 16 1;

e!

s;

378

790

.netze.

Vn4rjA

: ; ' : ,

Übertrag Bazenhaid . . .

Beekenried . .

Bellinzona . .

Bern Bex Biel Bière . . . .

Bischofszell . .

Boudry . . . .

Bremgarten (Aarg.)

Brenets, les Brienz . . . .

Brie **& . . .

Brugg . . . .

Brunnen . .

Bubikon . . .

Buchs (St, Gallen) Bülach . . . .

Bulle . . . .

Buren a/d. Aare .

Burgdorf . . .

Bütschwil . ' .

Cernier . . . .

Château-d'Oex .

Châtel-St. Denis .

Chai ^--de-Fonds, la Ghesières Chiasso . . . .

Chur.

Churwalden Colombier .

Concise . . . .

Coppet : .

Cossonay

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

1,715,899

17,775,oo8

15,880

69,196

1,896

15,960

611,088

379,610 8,372,15l

28,980

178,690

101,820

229,605 1,768,193 3,089

17,220

30,040

92,445

12,160

44,486

31,845

72,515

7,286

16,585

10,891

70,888

44,808

174,538

96,637

369,327

13,635

44,516

6,710

40,550

32,896

206,560

37,755

164,360

87,970

375,250

37,086

75,180

124,162

641,690

16,556

81,945

42,280

129,605

6,835

42,685

18,485

73,850

175,065

957,490

1,575

10,fi75

3,450

19,095

55,790

455.095

1.886

34,965

16,705

52,765

5,740

15,040

18,907

65,428

36,810

161,980

Übertrag 3,679,998 33,064,366

Sta.

tionen.

Abonnemente.

-- VerEnde 1900. mshrung.

5,779 5,141 32 32 14 16 37 54 2,348 2,156 66 68 618 664 13 13 44 39 25 26 43 44 17 17 14 12 37 28 134 126

38 17 89 70 130 35 201 24 60 29 26 930 8 31 222 12 56 12 21 54

30 16 82 68 115 33 180 24 53 25 23 8531 8 29 198 12 53 12 22 53

11,355 10,256

378 3 1 8 154 1 60 3 -- i -- -- -- 2 10 30 1 7 7

4i 1 14J l!

4; -- -- 62i --i i

29 13 1 8 -- i 1 3' 806

791

Netze.

Länge der Linien.

lau.

Übertrag 3,679,996 Couvet . . . .

32,075 16,816 Gully . . . .

Davos-Platz . .

35,666 Degersheim . .

8,526 ,,Delsberg . . . 114,762 Dielsdorf . . .

39,675 Dießenhofen . .

7,125 Dietikon . .

16,040 Düdingen . . .

13,415 13,100 Dußnang . . .

Ebnat-Kappel . .

15,270 Echallens . . .

49,710 Egg (Zürich) . .

14,335 Eglisau . . . .

16,616 Einsiedeln . . .

51,440 Elm (Glarus) . .

2,426 Engelberg . . .

1,600 Engi (Glarus) . .

2,105 Entlebuch . . .

13,288 Erlenbach . . .

23,430 Ermatingen . .

22,560 Erstfeld . . . .

0,685 Eschenbach (Luzern) 11,160 Eschenbach (St.Gall.)

5,170 Escholssmatt 15,960 Estavayer . .

25,680 Fahrwangen . .

11,760 Fideris . . . .

5,140 Einbaut . . . .

1,700 Fischenthal 8,315 Flawil . . . .

29,285 Fleurier . . . .

15,886 Flims . . . .

2,060 Fraubrunnen' . .

45,135

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende

Ver-

1900. mehrung.

11,355 10,256 806 39 36 5 18 18 68,715 -- 252 552,760 228 18 20 1 41,800 15 103 98 453,865 7 51 51 3 126,676 30 26 24,695 3 1 37 68,086 33 20 19 - 2 60,760 41,600 23 23 4 38 53,420 37 3 43 116,575 43 3 20 38,440 20 1 26 25 3 36,750 54 123,966 54 17 9 9 7,730 --1 18 10,166 17 17 12 -- 1 28,776 27 27 44,426 --6 30 104,050 28 25 23 53,165 2 7 1,786 7 7 28 28 1 46,047 17 17 38,250 ---- --^ 24 71,600 25 59,210 13 11 -- 40,360 17 13 1 44,530 12 11 -- 16,980 14 1 14 14 29,935 14 -- 68 97,360 55 2i 55 42,546 53 3 28,650 10 10 10 42 41 1 172,365

$3,064,866 114,865

Übertrag 4,366,851 35,925,226 12,576 11,397

907 i

792

wetze.

~Kf\4-rwf\

1

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

Stationen.

Abonnemente.)

---- Ende Ver1900. mehrung.

Übertrag 4,366,85l 35,925,225 12,576 11,397 907 44 220 728,816 209 Frauenfeld . . .

127,730 32!

435 379 Freiburg . . .

228,240 1,217,555 2 28 208,ooo 27 Frick . . . .

31,690 1 25 Frutigen . . .

88,445 23 25,865 41 39^970 31 4 Gais 10,145 j 24 4; 32,646 23 Gelterkinden . .

26,026 Genf . . . .

758,90« 16,712,461 4,329 4,037 280 12 14 12 Gersau . . . .

4,751 2,566 14 250 630,894 223 Glarus . . . .

104,446 7 64 Goßau (St. Gallen) 79,060 61 21,130 -- 55,745 . 23 23 Goßau (Zürich) .

13,626 8 Grandson . . .

46,780 35 . 31 15,000 . 17 17 -- 1 50,900 Granges (Waadt) 20,896 3 59,620 64 , 55 Grenchen .

18,010 --' 22 19 10,256 3,871 Grindelwald .

1 8 Grüsch . . . .

56,360 8 17,400 -- 19 16 Hausen am Albis .

33,540 17,720 7 50 Heiden . . . .

80,990 53 13,580 263,867 215 . 180 20 Herisau . . . .

39,780 1 176,670 62 . 59 48,886 Herzogenbuchsee .

9 9 26,215 Hessigkofen 7,415 --3 32 Hinwil . . . .

38 54,616 17,682 -- Hitzkirch . . .

49,022 13 13 5,175 2 24 24 Hochdorf . . .

28,870 13,488 17 17 17 26,450 Hombrechtikon 5,700 82 7 Borgen . . . .

106,806 98 33,525 -- Huttwil . . . .

31 29 81,660 17,928 2 46 121,965 48 Illnau . . . .

32,176 ___,.

31 29 164,345 Ins 40,140 221 17 240 Interi aken . . .

597,899 82,938 -- 27 30 120,540 Kalchofen . .

12,850 12 10 24,790 10 Kandersteg .

11,840 26 26 8i 63,725 Kerkers . . . .

20,155 6 108,450 6 -- 2i Klosters . . . .

14,900 Übertrag 6,227,616 58,076,33»

19,147 17,451 1,410

793

Netze.

Länge der Liuicu.

km.

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1900.

Vermehrung.

Übertrag (3,227,616 58,076,881 Kloten . . . .

54,670 11,135 Koppigen . . .

6,744 9,609 Kreuzungen 271,510 5H,7l5 Küßnacht (Schwyz) 26,780 7,765 Lachen . . . .

40,975 8,875 Langenbruck . .

11,805 6.005 Laugen lhal 449,972 102,249 Langnau (Bern) .

148,060 29,465 Läufelfingen . .

12,535 31,455 Laufen (Jura) .

60,225 197,825 Laufenbiirg 46.065 19,665 Laupen . . . .

238,050 57,985 Lausanne . . .

430,095 5,398,470 Lauterbrunnen 15,789 54,785 Lenzburg 48,895 221,696 Leysin . . . .

10,720 4,980 Lichtensteig 14.885 122,465 Liestal . . . .

89,930 672,095 Lintthal . . . .

12,493 32,033 15,570 68,020 Locamo . . . .

48,675 270,760 Lode, l e ...

Loëche-la- Ville 20,040 58,980 Lömmenswil . .

25,685 7,960 18,280 40,300 Lueens . . . .

80,273 1,467,428 Lugano . . . .

8,865 Lungern . .

3,380 Luzern . . . .

548,633 4,306.578 12,505 46,345 Lyß 15,690 68,960 Malleray . . .

39,680 10,890 Männedorf .

18,735 56,596 Marlhalen . . .

36,940 195,860 Martigny . .

26,661 5,686 Meggen . . . .

71,180 Meilen . . . .

9,010

19,147 17,451 1,410 24 21 2

Übertrag 8,076,168 72,866,697

23,993 21,765 1,68=7

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

9 9 9 128 100 12 24 22 2 24 24 1 -- 12 12 164 185 11 79 78 5 -- 11 11 64 4 65 1 22 21 66 2 67 91 1,803 1,631 32 1 35 104 6 119 16 3 17 39 3 46 105 7 120 2 23 19 55 3 64 229 16 243 -- 13 13 -- 13 14 16 16 16 188 27 224 11 12 11 1,202 1.026 27 ' 35 1 40 14 1 18 31 4 35 28 1 31 40 -- 1 41 20 2 22 56 7 59 0

51

794

;

Netze.

Länge der Linien.

km.

Abonnemente.

Länge

der Drähte.

k DI.

Sta.

tionen.

VerEnde 1900. mehrung.

i

Übertrag 8,076,163 72,866,697 23,993 21,765 1,687 24 1 Meiringen . . .

13,690 35.837 23 17 | Mendrisio . . .

4,860 9,440 16 16 11 Merligen . . .

4,630 50.810 10 --1 11,390 18 Mézières . . .

18 50,336 33 14,085 Monthey . . .

31 74,520 9 543 Montreux .

98,594 485 33 2,075,481 180 80.916 166 9 Morges . . . .

38K,50B 44 51,080 Moudon . . . .

39 -- 1 100,870 ._.

15 Mühlehorn . . .

14 9,067 68,592 37 Müllheim . . .

29,820 36 5 1 22,370 30 MiiDsingen .

18,775 1 26 58,065 31 Monster (Bern) .

17,685 28 6 68,666 11 1 Muotathal . . .

10 2.190 6,296 20 Murgenthal .

18,290 19 2; 84,880 39 Muri (Aargau) 45,210 2 39 136,950 j 84 47,040 79 Murten . . . .

272,685 Näfels-Mollis . .

13 1 5,962 13 18,599 25 Nebikon. . . .

21 22,190 2 87,130 24 Necker . . . .

23 1 7,025 59,730 23 22 Neßlau . . . .

l1 8,515 51,890 Neuenburg . . .

793 193,599 688 61 1,869,366 -- Neuendorf .

17 24,450 17 80,150 Neuenkirch -Sempach 24 11,170 22 49,845 Neuenstadt .

34 14,860 31 -- --1 68,350 Niederurnen 11,712 1 11 11 36,781 Noiraigue .

14 13 2 9,846 46,610 200 Nyon . . . .

74,607 182 16 318,869 Oberendingen . .

12 11,175 11 11 17,515 24 21 1 Obevriet 16,426 71,810 68,860 143 127 Ölten . . . .

11 863,146 56 53 2 Orbe 51,800 215,000 17 17,070 17 -- 1 Oron . . . .

47.685 Payerne. .

69,690 82 7 88 280..145 Pfäffikon . . .

32,885 55 3 52 99,190 Übertrag 9,195,115 80,748,098

26,703 24,210 1,889

795

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen. Ende Ver1900. mehrung.

Übertrag 9,195,ii6 80,748,098 6,703 4,210 1,889 33 26 142,765 2 ' 23,870 Pfungeu . . . .

20 20 8,190 1 Ponts-de-Martel .

48,725 153 Pruntrut 170 16 118,685 375,076 720,280 113 104 1 Ragaz . . . .

160,780 72 --14 302,250 79 Rapperswil (St. Gallen) 54,715 Rebstein . . .

13,865 11 9 -- 1 4,470 33 30 Rehetobel . . .

53,980 4 13,075 16 14 Reichenau . . .

37,670 3 3,115 11 Reigoldswil . .

21,245 11 7,260 11 112 304,610 100 5 Reinach (Aargau) 52,246 33 Rheineck . . .

42,880 29 3 9,626 79 67 Rheinfeld en . .

39v40o 125,175 5 Richterswil 72 33,846 178,685 81 5 21 21 Riggisberg . . .

11,455 83,145 3 106 96 48,824 2 Rolle . . . .

205,763 84 Romanshorn . .

77 4 93,010 31,875 54 52 Romont . . . .

2 156,240 49,846 20 20 2 Root 39,160 4,350 164 183 Rorschach . .

17 310,475 59,875 13 13 38,485 Rue 1 1 .485 62 1 58 Rüti (Zürich) . .

167,270 37,460 45 44 Saignelégier . .

4 167,246 29,785 18 Salvan . . . .

22,165 18 2,616 --1 St.Aubin(Neuchâtel) 31 30 41,080 16,256 19 St. Beatenberg 27,260 19 1,090 -- St. Cergues . . .

10 10 10 5,980 2,070 51 44 -- 1 Ste. Croix . . .

86,740 19,805 St. Gallen . . .

112 3,225,258 1,466 1,276 324,277 128 115 12 St. Immer . . .

433,840 58,460 141 St. Moritz -Dorf .

432,110 156 12 25.065 21 St. Peterzell . .

58,910 17 8,055 -- 18 St. Ursanne . .

30,290 18 15,875 119,889 40 40 ----1 Sarnen . . . .

34,587 18 29,770 16 Saxon . . . .

16,680 -- Übertrag

10,530,878

88,888,078 30,058 27,206 2,110

796

Netze.

Übertrag Schaffhausen . .

Sclileitheim Schuls . . . .

Schupfen . . .

Sehüpfheim Schwarzenburg .

Schwarzenegg .

Schwyz . . . .

Seengen . . . .

Seunwald .

Sentier, !e . .

Sépey, l e ...

Siebnen . . . .

Sierre . . . .

Sissach . . . .

Sitten . . . .

Solothurn .

Sonceboz . . .

Spiez . . . .

Stäfa Stammheim Stans . .

Steckborn .

Stein (Aargau) Stein a. Rh. . .

Steinen (Schwyz) Sumiswald . . .

Sursee . . . .

Tavannes .

Thalwil . . . .

Thun . .

Thusis . . . .

Tramelan .

Travers . . . .

Übertrag

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

Abonnimente.

Stationen. Ende Ver-

km.

km.

1900.

10,530,878 214,769 12,186 6.880 18,956 19,851 45.685

melirunf

88,888,073 30,058 27,206 2,110; 560 503 l,546,oio 28 23 22 1-- 1 47,900 26 24 -- 39,270 24 22; -- 57,296 86,S24 49 46 !

2 37 135,690 37 1

18,310

46,740

38,313

363,426

13,000

44,600

4,020

38,470

47,985

173,716

0,295

23,990

8.260

28,840

1 Ü,325

80,985

12,455

44,830

60.390

241,964

176,878

1,446,420

1,280

20.600

23.175

161,953

l'i 480

42,615

14,540

47.010

13,379

154,564

5,460

45,410

14,230

32,470

19,840

54,850

8,305

18,866

16,657

57,772

3,239

39,062

6,470

29,740

22,090 127,722

137,510 725,913

15,396

80.'s75

2,800

6.610

7.265

29,695

11,561,351

95,019,646

10 51 21 13 84 8 14 18 28 84 379 9 39 31 18 38 24 8 46 15 28 29 24 84 300 34 20 20

10 49 21 13 83 8 13 17 27 83 330 8 36 30 18 36 21 8 44 14 28 29 18 80 272 30 20 15

10 -12 21 -- 6 -- 1 2

10

26!

-- 2 -- 1 -- 1

4 2 1 2 1 2 2 3 9 18 2 3 2

32,254 29,221 2,255

797

Netze.

Übertrag Triengen Turbenthal . . .

Unterhallau Unteriberg .

Unterwasser .

Urnäsch Uster . . . .

Uznach . . . .

Uzwil . . . .

Vallorbe Vättis . . . .

Verrières, les . .

Vevey . . . .

Visp Vissoye . . . .

Vitznau . . . .

Vouvry . . . .

Wädenswil Wald (Zürich) .

W al den bürg . .

Waldkirch . . .

Wallenstadt . .

Walzenhausen .

Wangen a. d. A. .

Wängi (Thurgau) Wattenwil b. Thun Weesen . . . .

Weggis . . . .

Weinfelden Welschenrohr .

Wetzikon . . .

Wichtrach . . .

Wil (St. Gallen) .

Willisau

Länge der Linien.

Länge j der Drähte.

km.

km.

11. ,56 1,851 95,019.546 8,070

26^840

52,116

181,855 84,225

21,720 8,660

16,120

2,705

48,996

12,955

36 665

60,605

316,945

14,480

72,900

27,710

209,820

22,375 0,480

87,560

4,165

0,890 13,355

98,869

1,239,100

1 ,920

36,280

5,210

57,400

19,455

63.182

12,160

27,856

20,240

99,615

44,670

124,846

12.205

36,920

10,580

36,120

19,836

101,288

13,240

56,950

18,263

72,357

13,370

40,280

12,980

24,540

7,247

17,995

4,185

19,889

122,760

400,470

5,580

9,690

28,165

143,770

38,945

167,635

69,995

288,490

10,698

89,354

Abonnemente.

Stationen. Ende Ver1900. mehrung.

32,254 29,221 2,255 2 19 19 -- 44 42 44 2 43 -- 10 10 -- 11 10 20 18 2 94 89 8 -- 35 34 77 68 10 59 50 5 4 4 -- 13 1 13 471 431 24 13 13 13 1 11 11 19 1 18 1 10 10 81 66 7 76 59 1 21 21 1 19 19 2 -- 61 46 28 27 2 45 43 6 18 17 3 -- 12 12 12 11 -- 18 1 18 175 169 19 10 2 10 77 70 3 58 6 56 135 127 10 35 34 -- 1

Übertrag 12,387,753 99,269,138 34,089 30,909 2,385

798

Netze.

Lauge der Afim*

Linien.

km.

Länge j der

Abonnemente.

ata' Drähte. tionen. Ende O A.

1900.

km.

Ver-

mehrung.

Übertrag 12,387,768 99,269,188 34,089 30,909 2,385 1 Wimmis . .

24,070 20 18 68,900 34!

Winterthur . .

207,769 723 642 4,203,i7B Wohl en (Aargau) 27,485 79 70 - 3 157,905 2 Wolhusen . . .

8,482 34 35 45,878 23 Yverdon . . .

123,320 196 175 789,760 -- Yvonand . .

19,580 20 18 40,790 -- Zeli (Luzern) . .

12,825 20 18 49,945 11 1,012 Zermatt . . .

12 65,262 11 8 Zofingen . . .

147 99,880 118 341,415 14 Zug 100,000 226 211 323 260 Zürich . . . . 1,113,886 27,003,034 6,145 5,453 234 Zurzach . . . .

44,850 53 49 -- 8 122,650 1 Zuzwil . . . .

7,055 14 14 30,690 3 22 5,610 21 Zweisimmen .

83,280 Bestand am 31. Dezember 1900 .

14,182,977

132,595,007 41,801 37,761 2,705

Bestand a m 3 1 . Dezember 1899 . 13,475,786

100,361,429

Vermehrung im Jahr 1900 . .

32,233,678

707,242

38,864 35,056 2,937

2,705

-- -- :

799 Tabelle IL

Übersicht der Telephoneinrichtungen nach Kantonen,

Kantone.

0

Zürich Bern Luzeru uri Schwyz .

Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

Baselland . . . .

Schaff hausen .

Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell J.-Rh. . .

S t . Gallen . . . .

Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf Total

Ortschaften Central- UmschalteGemeindemit statlonen. stationen. stationen.

Telephon.

417

36 54 19 4

30 87 9 1 3 2 2 2 4 20 8 2 5 6 5 2 16 4 21 18

69 121

700 135 8 61 15 12 34 24 226 118 4 65 39 40 9 239 65 227 204 39 431 77 108 90

7 1 9 7 1 7 3 6 1 35 12 19 14 5 33 13 14 2

35 6 8 11

40 13 59 41 4 176 7 8 14

3387

318

307

776

11 3 2

8 1 1 3 5 3 107 40 2 28 25 1

800

4. Kabelanlageii.

Mit Rücksicht auf die zunehmende Ausdehnung und Bedeutung der Kabelanlagen für Telephonleitungen, glauben wir dieselben, in einem besondern Abschnitte, etwas eingehender behandeln zu sollen, als dies in frühem Berichten der Fall war.

Der Bestand der Telephonkabel am 31. Dezember 1900 ist aus Tabelle III ersichtlich.

Die Gesamtadernlängen können in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe mit eiuem Total von 59,626,s Kilometern enthält die Adernlängen von in Betrieb stehenden Kabeln, während die zweite Gruppe mit einem Total von 25,723,a Kilometern die Adernlängen von ausgelegten, jedoch aus verschiedenen Giünden bis Ende des Berichtsjahres noch nicht in 'Betrieb gesetzten Kabeln umfaßt.

Der Anteil jedes der in Betracht kommenden Telephonnetze an den Adernlängen dieser zwei Gruppen von Kabeln ist aus den nachfolgenden Tabellen IV und V ersichtlich. In Tabelle IV erscheinen außerdem die aktiven von den zur Zeit noch nicht benützten Adern (Reserveadern) der in Betrieb stehenden Kabel getrennt. Die einzelnen Kabellängen sind zum Teil in gußeisernen Rohrleitungen, zum Teil in Zoreseisenkanälen oder, und zwar nur in beschränktem Maße, in Kanälen aus ändern Materialien eingezogen, respektive eingelegt, und durch Spleißmuffen miteinander verbunden. Zum Einzüge der Kabel in die Rohrleitungen dienen Kabelschächte, deren Zahl nicht nur durch die zulässige Lunge der Kabel, sondern auch durch die Richtungsänderungen der nur in gerader Linie herzustellenden einzelnen Rohrsektionen bestimmt wird.

Die von den Centralstationen ausgehenden Stammkabel lOseri sich in eine Anzahl Zweigkabel auf, von denen ein jedes entweder in einem Überführungsständer an die bis zu den Abonnentenstationen gehenden Luftleitungen angeschlossen ist oder in einen Verteilkasten mündet, von welchem aus jede Abonnentenstation mit einem doppeladrigen Kabel direkt verbunden wird.

Die erstgenannten, teils freistehenden (Masten), teils auf' Dächern oder an Häuserfacaden plazierten Verteilungsständer sind so disponiert, daß dieselben ein bestimmt abgegrenztes Gebiet bedienen. Bei der Bestimmung dieser Gebiete wurde namentlich in den letzten Jahren darauf Bedacht genommen, daß dieselben womöglich keine oberirdischen Starkstromleitungen enthalten, um unter Umständen gefährliche Kreuzungen zu vermeiden.

801

Tabelle VI giebt Aufschluß über die Längen der bestehenden Rohrleitungen und Zoreskanäle, sowie über die Anzahl der ausgeführten Schächte, Spleißmuffen und Kabelüberführungen in den betreffenden Telephonnetzen und zwar sowohl über den Bestand auf Ende 1900 überhaupt, als über den im Berichtsjahre erstellten Teil desselben. Die unter den Netzen Altdorf und Liestal figurierenden Angaben in den Tabellen III bis VI beziehen sich lediglich auf die interurbanen Telephonkabel einerseits durch den {ïotthardtunnel, anderseits über den Hauenstein. Das erstgenannte Kabel ist in Airolo und in Gröschenen in besondern Überführungshäuschen an die Luftleitungen angeschlossen. Im ganzen Netze Chaux-de-Fonds wird die Kabelführung (mit einigen wenigen Ausnahmen) direkt bis zu den Abonnentenstationen erstellt. Außer ·den in Tabelle VI angegebenen Zoreskanallängen sind hier noch 16,100 m. Gasröhren als Kabelkanäle verwendet worden.

Im Betrieb stehende Kabel.

Zu Seite 801.

Abonnentenkabel. .

Interurbane Kabel.

Länge der unterirdischen Linien.1)

Netze.

km.

Aarau Altdorf (Gotthard) Baden Basel .

. .

Bern Biel Burgdorf Chaux-de-Fonds Chur Davos . . .

Genf Interlaken . . .

Kreuzungen . . .

Lausanne . . .

Liestal (Hauenstein) Lugano Luzern Montreux . . .

Neuenburg . . .

Ölten St. Gallen . . .

Schaffhausen . .

Schwyz Thun Vivis Winterthur . . .

Zürich

Länge der Adern.

Totallänge der Adern.

Die Doppeladern zweimal gezählt.

Aktiv.

Reserve.

Aktiv.

Reserve.

Aktiv.

Reserve.

Aktiv.

km.

km.

km.

km.

km.

km.

km.

1,723

11,960

0,920

23,920

1,840

.

16,550

33,ioo

82,760

66,200

165,5oo

.

17,034

137,875

42,795

275,750

85,690

3,oio

16,645

29,961

11,100 33,290

0,365

4,380

0,730

8,760

9,818

.

11,100

Einfachadrige Kabel.

Doppeladrige Kabel.

Länge der Adern.

Länge der Doppeladern, i

|

Reserve.

Aktiv.

km.

km.

71,688

48,896

36,672

97,792

Aktiv.

Reserve.

Zusammen.

km.

km.

km.

km.

km.

km.

151,442

143,376

302,884

167,296

304,724

472,020

66,200

165,5oo

231.700

2,168,945

1,421,896

1,321,577

858,475 59,390

4,664,860 2,758,468

4,940,6io 2,769,658

3,112,712

8,053,822

1,724,846

1,724,846

4,494,404

98,560

118,780

131,850

178,702

310,552

59,922

49,280

1,460

12,045

6,930

67,075

112,20?

2,174.988

2,912,47e

24,090 134,i5o 5,885,709

34,369

12,365

423,065

73,344

1535,733

493,560

5,480

146,820

54,450

3,027,122

13,870

32,860

15,330

134,160 5,983,5oi

224,410 6,391,856

48,180 358,560 12,375,357

68,738

224,4io 6,318,512 24,7io

68,738

24,710

93,448

386,940

992,950

828,330

992,95o 38,500

828,3so 69,300

176,088

307,293

352,176

614,586

400,560

686,378

1,086,988

1,821,280

3,850

19,250

34,650

38,600

69,300

5,843

24,192

35,896

48,384

71,792

592,798

295,352

1,185,596

590,704

1,185,596

590,704

1,776,300

5,564

41,069

49,637

82,138

99,274

234,372

405,094

468,744

810,188

550,882

909,462

1,460,344

9,023

38,584

30,936

77,168

61,872

116,985

94,312

233,970

188,624

311,138

250,496

561,634

63,480

74,520

126,960

149,040

126,960

90,000

97,206

535,724

310,876

593,324

149,040 354,076

199,684

96,74e

399,868

193,492

399,368

193,492

32,800

63,10»

64,600

126,200

64,600

126,200

276,000 947,400 592,860 190,8oo

28,8oo

4,387

21,600

57,600

43,200

355,724

116,476

2,878 1,900

.

Reserve.

7,896

1,149

Die Doppeladern zweimal gezählt.

Aktiv.

183,330

0,690

.

.

Gesamtlänge.

Totallänge der Adern.

Die Doppeladern zweimal gezählt.

Reserve.

326,970

6,970

.

.

i

1

115,304

1,480 31,371

.

.

.

.

j

Doppeladrige Kabel.

Länge der Doppeladern.

Einfachadrige Kabel.

Tabelle IV.

107,800

2,415

17,290

3,710

34,580

7,420

96,382

143,i2Ji

192,764

286,252

227,344

293,672

4,408

5,516

38,430

11,032

76,860

316,419

518,738

632,838

1,037,464

1,114,324

34,036

122,640

35,140

245,280

70,280

673,056

354,296

7,265,410

2,845,254

15,203,875

6,044,803

643,870 15,449,155

6,115,083

521,oi6 1,758,194 21,564,238

550,197

443,827

1111,494

887,664

3153,604

1210,007

15,506,950

10,862,84^ Ì

34,167,506

22,935,693

35,279,000

23,823,347

59,102,347

169,974

11,100

') Gesamtlänge der vei schiedenen Liniensektio nen, welche

einen oder mehrere Ka belkanäle enthalten.

Zu Seite 801.

Tabelle V.

Ausgelegte, aber noch nicht im Betrieb stehende Kabel.

Netze.

Interurbane Kabel.

Länge dei* Totallänge unter- Einfachadrige Doppeladrige der Adern.

Kabel, Kabel.

irdischen Lauge Lange der (Doppeladern Linien.1) der Ädern. Doppeladern. zweimal gezahlt.)

km.

Aarau Altdorf (Gotthard) .

Baden Basel Bern Biel Burgdorf . . . .

Chaux-de-Fonds Chur Davos Genf Interlaken Kreuzungen .

Lausanne . . . .

Liestal (Hauenstein) Lugano . . . .

Luzern . . . .

Montreux . . .

Neuenburg . . .

Ölten St. Gallen . . .

Schaffhausen Schwyz . . . .

Thun Vivis Winterthur .

Zürich . . . .

.

--

km.

1,719 18,644

km.

Kabel.

Doppeladrige Kabel,

Länge der Adern.

Lange der Doppeladern.

km.

km.

Einfachadrige

-- --

-- -- -- --

--

--

51,940

103,880

411,880

823,760 -- --

50,988

101,976

-- -- -- -- --

8,514

--

-- -- -- --

0,545

'-- --

-- --

5,688

--

-- --

236,000 -- --

2,457

--

118,ooo -- --

2,546

--

11,158

22,316

2,874

--

0,460

--

28,070

-- 56,140

7,773

--

49,uo

98,280

--

-- --

--

--

--

2.727 2,866

--_

3,501

--

5,863 93,829

Gesamtlänge der Kabeladern.

Totallänge der Adern, Doppeladern (Doppeladern zweimal zweimal gezählt.)

gezahlt.)

km.

km.

___

0-915 T, 07 8 19,875 1,270

km.

Abonnentenkabel.

-- --

--

--

3,167,836

3,991,596

380,082

380,032

138,520

277,040

1,415,478

2,830,956

277,040 2,932,982 -- --

1,212,848

1,583,918 190,oi6

-- --

341,922

95,820

234,792

469,58.4

469,684

311,500

623,000

645,3i6

-- --

528,846

1,057,692

1,057,692

362,600

725,000

7815i4o

-- -- --

1,302,87l

2,604,742

2,703,022

-- -- -- --

-- --

13,614,373

971,608

--

2,924,240 --

--,

163,486

--

683,844

2,688,840 --

1943,216

121,100

683,844

95,820

326,872

60,660

-- --

47,9io I,344,i2o --

-- -- --

52.892

--

246,ooo 2,528,876

16y,3oo 260,145 322,520 3,725,267

26,446

-- 246,000 2,424,496

123,ooo

--

--

338.600

--

-- 391,498

520,290

520,290

645,o4o 7,450,684

766,140 7,777,406

27,228,746

29,171,962

*) Gesamtlänge der verschiedenen Liniensektionen, welche einen oder mehrere Kabelkanäle enthalten.

Zu Seite 801.

Tabelle VI.

1

Rohrleitungen.

Zoreskanäle.

Erstellt im Berichtsjahr.

Bestand auf Erstellt im Ende 1900. Berichtsjahr.

Meter.

Meter.

Aarau Altdorf Baden Basel

16,769 5,330

6,341 1,179

Biel Burgdorf Chaux-de-Fonds .

Chur .

Davos Genf

.

.

.

.

Erstellt im Berichtsjahr

800 915 1,871 15,967 2,745 1,719 5,090

7,496 9

2,202

4,839

10,000 551 545 6,237

1,664

2,250 100 2,624

1,977 4,799 2,132 3,760

390

1,208

766 371 6,176

1,405 912 40,044

·

. . . .

Meter.

856

.

Neuenburg . . . .

Ölten St Gallen Schaffhausen . . . .

Thun Vivis Winterthur Zürich

Erdkabel-Überführungen.

Spieissmuffen.

In Masten.

Netze.

Kreuzungen

Schächte.

4,422 618 1,900 2,727 2,744 6,747 4,364

Bestand auf Erstellt im Ende 1900. Berichtsjahr.

Meter.

1,803 800 915 9,518 23,863 4,280 1,719 6,410 365 1,480 32,785 1,149 545 8,309 833 8,300 7,523 8,338 7,604 690 10,952 2,878 1,900 2,727 3,406 6,997 12,355

82,630

19,945 82,986

Bestand auf Ende 1900

i

Bestand auf Erstellt im Ende 1900. Berichtsjahr.

Stück.

Stück.

181 156

70

84

Stück.

22 7 47 163 21 310

7

74 1

49

88

87 4 6 66

27

19 4 40

9 21 9 33

6

17

7 4 168

16 12 573

34 8 3 18 30 48 135

Bestand auf Erstellt im ; Bestand auf Erstellt im Bestand auf Erstellt im Bestand auf Ende 1900. Berichtsjahre Ende 1900. Berichtsjahr. Ende 1900. Berichtsjahr. Ende 1900.

Stück.

17 22 7 348 304 44 318 4 17 657 7 6 134 9 34 125 50 70 5 112 30 3 18 38 53 749

1081

422

168,444

1181 i

In Verteilkasten.

Für direkte Kabelzufiihrungen.

In Dachständern.

Stück.

Stück.

Stück.

Stück.

Stück.

Stück.

3

3 10 35

4 10 4 12

3 10 50 12 8 4 1 2 49 3 2 22 2 14 14 20 17

10 2 \ 3 S 18 50

22 4 1 3 10 18 111

8 4

u2 ; i 2 !

12 '

209

2 4

9 4 1

22

33

2

5

2

5 4 6 6 1 6 1

2 4 1 4 6 2 6

4 8 5 27

57

3181

405 |

163

163

8

8

16

16

187 125

187

802 Folgende Tabelle zeigt für eine Anzahl Netze das Verhältnis der unterirdischen zu den oberirdischen Adern- respektive Drahtlangen, nach dem Bestände am 31. Dezember 1900.

Gesamtdrahtlänge Gesamtadernder oberirdischen Gesamtdrahtlänge der und der länge der unterirdischen unterirdischen oberirdischen Leitungen.

Leitungen.

Leitungen.

(Tabelle III.)

(Tabellen 1. und V.)

Netze.

km.

i Aarau i Baden Basel Bern Biel Burgdorf . . .

Chaux-de-Fonds Chur Davos Genf Interlaken Kreuzungen .

Lausanne . . .

Lugano . . .

Luzern . . .

Montreux . . .

Neuenburg .

Ölten St. Gallen . .

Schaffhausen . .

Schwyz . . .

Thun Vevey . . .

Winterthur .

Zürich . . .

1597,083 876,480

14,596,742 12,363,747

10,581,698

4015,044

8,486,ooo

2,148,225

690,584

3877,747 1457,o4i

918,730

455,095 552,760 17,396,295

277,040 2,932,932 48,wo 358,560 13,059,201

597,899

93,448

367,330 8,322,7io I,937,oi2

4,745,520

1,122,480

3,890,422

.

.

.

.

.

.

.

.

.

km.

472,020 246,ooo

2,069,,o6

.

km.

95,820

641,690

957,40o 406,915 194,2oo ,, 4337,094 504,451 271,5io 3577,i9o

1,556,522

380,490 2530,878

3,133,173

2,421,616 2,518,036

2,650,495

1,342,774

1307,72!

863.145 5,928,ä8o l,546,oio

2i D,OOO

OO T »146

3,650,422

2277,853 953,150

4,951,894

615,137

363,426

592,860 190,800

1,117,405

391,492

725,918

1,759,890 4,969,315 34,780,430

1,041,306

718,084

2,524,334 29,341,644

2444,981 5438,780

172,626

803

5,, Starkstromanlagen.

Im Berichtsjahre wurden 142 Starkstromvorlagen (gegen 143 im Vorjahre) eingereicht und erledigt, nämlich für 87 Neuanlagen (32 selbständige Anlagen), 50 Erweiterungen und 5 Umänderungen.

Die Neuanlagen umfassen : 32 Beleuchtungsanlagen (18 mit Gleich-, 14 mit Wechselstrom), 7 Anlagen für Kraftübertragung (2 mit Gleich-, 5 mit Drehstrom), 42 Anlagen für Kraftübertragung und Beleuchtung (3 mit Gleich-, 39 mit Wechselstrom), 6 Anlagen für elektrische Bahnen (Gleichstrom).

Bezüglich der Arbeitsleistung (bezw. des Konsums) zerfallen die Neuanlagen in: 69 Anlagen von l bis 100 KW. mit 2,300 KW.

15 ,, ,, 100 ,, 1000 ,, ,, 1,816 ,, 3 ,, .. mehr als 1000 ,, ,, 7,650 ,, Gesamt

11,766 KW.

Hiervon sind neu erstellt 9424 KW. und bestehenden, bezw. im Bau begriffenen, Centralen entnommen 2342 KW.

Für elektrische Bahnen wurden die Pläne für folgende Linienstrecken eingereicht und behandelt: Elektrische Straßenbahn Schaffhausen-Neuhausen . Gleichstrom Zürcher Straßenbahnen : vl Umbau der Pferdebahnlinien, Verlängerung an der Badenerstraße, Neue Linien in Zürich II.

Elektrische Bahn Châtel-St. Denis-Palézieux . . .

,, Elektrische Bahn Châtel-St. Denis-Bulle-Montbovon (Teilstück) ., Tramway Neuchâtel-Peseux-Corcelles-Valangin . .

,, Compagnie genevoise de tramways électriques, Genève : ,, Linie Parc Plantamour-Théâtre.

,, Place des Eaux-Vives-Boulevard des TranchéesPlace Champel-Rond Point de Plainpalais.

,, Place Belair-Place du Bourg de Four-Rue d'Italie.

,, Sécheron-Versoix.

S04

Die bedeutendsten im Berichtsjahre erstellten Anlagen sind ·diejenigen der Société des usines hydro-électriques de Montbovon (voller Ausbau) 2750 KW.

Administration des Eaux et Forêts du Canton de Fribourg (Thusy-Hauterive) 3300 ,, Elektricitätswerk Hubel, St. Gallen 1600 ,, Es wurden im ganzen 78 Starkstromanlagen mit 101 Inspektionen kontrolliert und zwar hauptsächlich' die Kreuzungen mit Hochspannungs- und Kontaktleitungen elektrischer Bahnen.

Auf Betriebe : 953 925 5 65 l 249 30

Ende 1900

standen folgende Telegraphenapparate im

Morseapparate für Arbeitsstrombetrieb (Vermehrung 8), ,, ., Ruhestrombetrieb (Verminderung 21), Klopfer, Hughes (Vermehrung 5), Baudot-Zweifachapparat, Relais, Telephonstationen an Stelle von Telegraphenapparaten.

Die Zahl der Ruhestromleitungen beträgt auf Jahresende 105.

Im Berichtsjahre erhielt das Bureau Lausanne einen Hughesapparat, der, je nach Bedürfnis, zum Betriebe der Leitungen Lausanne-Bern oder Lausanne-Genf dient. Zur Bewältigung des während der Fremdensaison sehr großen Verkehrs zwischen St. Moritz-Bad und Chur ist auch zwischen diesen Bureaux für die Sommermonate der Hughesbetrieb eingeführt worden.

Die ziemlich erhebliche Verminderung im Bestände der Morseapparate für Ruhestrombetrieb, rührt von der Aufhebung, bezw. Umwandlung in Gemeindetelephonstationen, einer Anzahl Telegraphenbureaux her.

Zum Telegraphenbetriebe wurden im ganzen 25,111 Zinkkohlen-, 2841 Callaud- und 809 Barbierelemente, sowie 5 Accumulatorenbatterien von je 50 Elementen verwendet.

Die. Telephonnetze zählen 41,801 Stationen (Vermehrung 2,937) und 1008 Umschalter auf den Central- und Umschaltstationen (Vermehrung 51).

805 Vom Centralmagazin wurden, teils für Neueinrichtungen,, teils zur Auswechslung reparaturbedürftiger Apparate abgegeben : Morseapparate Hughesapparate Relais . . .

Telephonstationen Umschalter für Centralstationen .

Separatglocken (Wecker) . . .

1900

1899

172 19 26 4829 160 2424

156 12 10 5371 245 2515

Zu den außerhalb der eigentlichen Telephonnetze gelegenen unabhängigen Verbindungen ist im verflossenen Jahre ein weiteresAbonnement mit 3 Stationen hinzugekommen, so daß sich der Bestand pro 31. Dezember 1900 auf 4 Verbindungen mit zusammen 10 Stationen stellt.

Die Statistik der Apparatenstörungen in den Telephonnetzen weist folgende Zahlen auf:

1900.

. 1899.

^er"

. 7er"

mehrung. mmderung.

Wechselgestell . . 4117 6078 -- 1961 Induktor . . . . 3011 2149 862 -- Glocke 1966 1394 572 Mikrophon . . . . 5781 5037 744 Telephon . . . . 3164 2877 287 Batterie 2932 2235 697 Blitzplatten u. Sicherung. 6324 3787 2537 -- Verschiedenes . . . 2223 1394 829 Bin wesentlicher Bruchteil der unter .,,Blitzplatten und Sicherungen11 angegebenen Zahl von Störungen entfällt auf diezum Schutze gegen Starkstrom bestimmten Leitungs- und Apparatensicherungen.

Von den oben angeführten Apparatenstörungen waren vom Blitze verursacht : Störungen der

1900.

Blitzplatten . . . . 3577 Apparate der Centralstationen 151 Abonnentenstationen .

52

181)9.

VerVermehrung. minderung.

2010

1567

--

103 94

48 --

-- 42

Außerordentliche Blitzschäden sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. . .

806

7. Bureaux.

Im Jahre 1900 wurden 4 Staats-, 4 Privat- und l Eisenbahn-Telegraphenbureau, somit 9 neue Bureaux, gegenüber 8 im Vorjahre eröffnet. Überdies wurden 28 mit dem Telegraphennetze in Verbindung stehende Gemeindetelephonstationen, also 25 weniger als im Vorjahre, und l neues Aufgabebureau errichtet. 8 Telegraphenbureaux (inkl. l Sommerbureau), 8 als Telegraphenbureaux dienende Telephonstationen, sowie l Aufgabebureau wurden aufgehoben. 31 Telegraphenbureaux wurden in Gemeindetelephonstationen, l Bahnbureau und l Gemeindetelephonstation in Staatstelegraphenbureaux umgewandelt.

Diese im Vergleich zu anderen Jahren vermehrte Zahl von Bureau-Aufhebungen, resp. Umwandlungen, stützt sich auf Art. 4 ·der Verordnung betr. Errichtung von Telegraphenbureaux, vom 18. November 1898, wonach Telegraphenbureaux, deren Nützlichkeit oder Ertragsfähigkeit mit Grund bestritten werden kann, wieder aufgehoben oder eventuell in Gemeindetelephonstationen umgewandelt werden können. In weiterer Ausführung dieser Bestimmungen hat dann der Bundesrat anläßlich eines Specialfalles, unterm 20. April 1900 prinzipiell entschieden, daß der Fortbestand eines gekündeten Telegraphenbureaus, das durchschnittlich nicht ein Telegramm per Tag aufweist, in der Kegel nur unter der Bedingung zu bewilligen sei, daß die Gemeinde an die Kosten des Telegraphenbureaus eine jährliche Nachsubvention von Fr. 200 entrichte und das Lokal für das Bureau gratis zur Verfügung stelle.

Im Vergleich zum Vorjahre ergiebt sich, mit Einschluß der Gemeindetelephonstationen, folgende Bureauzahl : Bestand Ende 1899.

Fortwährend geöffnete Staats- und Privatbureaux . . . .

1940 Sommerbureaux . .

81 Eisenbahnbureaux . 6 6 Total der Telegraphenbureaux . . . .

2087 Aufgabebureaux . .

78

2165

VerVerBestand mehrung. minderung. Ende 1900.

34 3 l

15 l l

1959 83 66

38 l

17 l

2108 78

39

18

2186

807

Mit Bezug auf ihre Dienststunden verteilen sich die Telegraphenbureaux wie folgt: Mit ununterbrochenem D i e n s t . . . .

5 Mit verlängertem Tagdienst . . . .

10 Mit vollem Tagdienst 146 M i t beschränktem Tagdienst . . . . 1947

2108

8. Personal.

Im Laufe des Berichtsjahres sind im Personalbestand der Telegraphenverwaltung folgende Mutationen eingetreten:

Centralverwaltung

.

.

Abberufungen Freiwillige (resp. Demission auf Rücktritte. Einladung der Verwaltung hin).

.

l --

Todesfälle.

l

Bureaux I . u n d I I . Klasse .

3 Bureaux III. Klasse . . . 123 Telephonnetze I. u. II. Klasse 41 Bedienstete --

3 -- l 2

6 30 l 5

168

6

43

Es stand zur Verfügung der Verwaltung: Ende 1899

Ende 1900

an definitivem Personal . . 3363 an provisorischem Personal .

351 Total

3714

3430 332

-f 67 -- 19

3762

-f 48

Dieses Personal setzt sich folgendermaßen zusammen :

I.

Centralverwaltung.

Beamte Bureaudiener

78 2 Total

(Ende 1899: 69 = Vermehrung

11.)

80

808 H. Kreisverwaltungen.

1. Telegraph.

a.

Kreisinspektionen.

Inspektoren und Adjunkte (Ende 1899 ebenfalls 130

13

b. Bureaux I. und II. Klasse.

Bureauchefs . . 55 20 Dienstchefs . . 299 j männlich .

Telegraphisten | weiblich .

. .

44 Boten . .

140 Total 558 (Ende 1899: 568 = Verminderung 10.)

c. Bureaux III. Klasse.

Bedient durch T, ,, , / männlich Postbeamte \{weiblich .,,. , ,, . ,, , l männlich Pnvatbeamte ;l weiblich .... , Bahnbeamte Total

680 o-n oll 632 oc., 361 66 2050

(Ende 1899: 2029 = Vermehrung 21.)

Von den Inhabern der Telegraphenbureaux in. Klasse besorgten 241 Post- und 172 Privat-Beamte gleichzeitig auch den Dienst als Telephonisten von Centralstationen lu. Klasse und Umschaltstationen.

d.

Anfgàbebiireaiix.

Bedient durch Postbeamte Privatbeamte Bahnbeamte (Ende 1899 ebenfalls 82.)

14 l 67 Total 82

809 2. Telephon.

a. Centralstatìonen I. und IL Klasse.

Telephonchefs I. Klasse 13 Gehulfen 71 Ausläufer 2 Telephonistiuuen 445 Total ~53Ï (Bade 1899: 496 = Vermehrung 35.)

Die Zahl der Telegraphenbeamten, welche gleichzeitig Telephonnetze überwachen, beläuft sich auf 40; dieselben sind nur in ihrer Eigenschaft als Bureauvorstände oder Telegraphisten aufgeführt und erscheinen somit nicht unter dem Telephonpersonal, obwohl der Telephondienst sie vorzugsweise in Anspruch nimmt.

h. Centralstatìonen III. Klasse.

(Ohne Telegraphendienst.)

Bedient durch Postbeamte Privatbeamte Total (Ende 1899: 13 = Verminderung 2.)

7 4 11

c. Umschaltstationen. ' (Ohne Telegraphendienst.)

Bedient durch Postbeamte Privatbeamte Total

39 66 105

(Ende 1899: 93 = Vermehrung 12.)

III. Provisorisches Personal.

Im Berichtsjahre wurden keine Lehrlinge aufgenommen, da das vorhandene provisorische Personal für etwaigen Ersatz, respektive Vermehrung, genügte.

Von den 42 Lehrlingen, die im Frühjahr 1900 ihre l l/t jährige Lehrzeit vollendet hatten, sind infolge der vom 30. April bis 3. Mai stattgehabten Schlußprüfungen 38 patentiert worden.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

52

810 Ende 1900 standen an provisorischem Personal /,ur Verfügung der Verwaltung : 2 Gehülfen bei der Direktion: 2 ., ., den Telephonbureaux ; 47 patentierte männliche Telegraphengehülfen ; 10 ,.

weibliche ,, 54 unpatentierte weibliche Telegraphengehülfen ; 55 Telegraphenlehrlinge ; 28 Hülfsboten; 130 Reservetelephonistinnen : 4 Telephonlehrtöchter.

Total

332, gegenüber 351 in 1899.

Bussen und Beschwerden.

Die Zahl der im Laufe des Berichtsjahres getroffenen Bußverfügungen gegenüber Beamten und Bediensteten belauft sich auf 759, mit einer Vermehrung um 80 Fälle gegenüber dem Vorjahre, welches nur 679 Fälle aufwies. Der daherige Gesamtbetrag von Fr. 1667. 50 wurde vorschriftsgemäß zu gunsten des schweizerischen Lebensversicherungsvereins an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert.

Im Jahre 1900 sind der Verwaltung drei Beschwerden wegen Verletzung des Depeschengeheimnisses zugegangen, wovon zwei als begründet erkannt wurden, während die Untersuchung über den dritten Fall noch nicht abgeschlossen ist. .Die eine der beiden begründeten Beschwerden wurde durch eine Gemeindetelephonstation veranlaßt und führte zur Aufhebung des Telegrammvermittlungsdienstes auf der betreffenden Gemeindestation. Der zweite, leichtere Fall betrifft ein Eisenbahn-Telegraphenhureau und konnte mit einer disciplinarischen Verfügung seine Erledigung finden.

9. Beziehungen'zum Auslande.

Die laut dem letzten Geschäftsberichte mit der d e u t s c h e n R e i c h s p o s t v e r w a l t u n g vereinbarte und erstellte Telephonverbindung Basel-Stuttgart-Berlin konnte für Gespräche mit Stuttgart am 20. Januar und für solche mit Berlin am 20. April dem Betrieb übergeben werden. Verbindungen mit Berlin sind indessen vorläufig nur für Basel möglich ; die Zulassung anderer schweizerischer Telephonnetze zu diesem Verkehr hängt von weiteren Versuchen

811 und Verbesserungen ab, die bis jetzt noch kein befriedigendes Resultat geliefert haben.

Ferner wurden für den schweizerisch-deutschen Telephonverkehr folgende neue Verbindungen eröffnet: Basel - St. Ludwig, den 31. Juli (früher auf der Leitung BaselMülhausen eingeschaltet) : Basel-Straßburg, den 18. Oktober; Stein (Aargau) - Säckingen, den 1. November.

Vereinbart wurde die Erstellung von Telephonverbindungen zwischen Schaffhausen und Jestetten und zwischen Groß-Laufenburg und Klein-Laufenburg, deren Eröffnung im Jahre 1901 stattfinden wird.

Für den Telephonverkehr mit W ü r t t e m b e r g wird zu den beiden bestehenden Verbindungen Basel-Stuttgart und St. GallenBregenz-Lindau-Friedrichshafen nächstens noch eine dritte über Konstanz-Tuttlingen-Ravensb urghinzukommen. Um die Gesprächstaxen für diese drei Verbindungen gleich zu stellen, wurde die bisherige Taxe von Fr. 1. 50 für ein Gespräch via St. GallenBregenz auf Fr. 1.25 ermäßigt, indem die Taxanteile der württernbergischen und der schweizerischen Verwaltung je von 50 Ct.

auf 37 Va Ct. herabgesetzt wurden.

Der neue Telephon vertrag mit F r a n k r e i c h , vom 3. Februar 1899, ist auf Î. April 1900 in Kraft getreten. Für den schweizerisch-französischen Gesprächsverkehr wurden im Berichtsjahre folgende neue Verbindungen eröffnet: Genovo-Lyon, den 1. April; ,, -Annemasse, den 15. August; Basel-Belfort, den 15. August.

Ferner wurde die Erstellung einer Verbindung VallorbePontarlier vereinbart, deren Eröffnung im Frühjahr 1901 stattfinden wird.

Die dem Verkehr mit dem liechtensteinischen Telephonnetz dienende Verbindung Buchs (St. Gallen)-Vaduz wurde am 15. März dem Betrieb übergeben.

Endlich ist zu erwähnen, daß infolge Verwendung des BaudotApparates für die direkte telegraphische Korrespondenz zwischen Wien und Paris einer der drei Transitdrähte (Nr. 33) verfügbar geworden war und daher zur Erstellung zweier direkter Telegraphenleitungen, Zürich - London und Zürich-Wien, verwendet werden konnte, deren Betrieb am 8. Januar 1900 eröffnet wurde.

Immerhin sollen diese beiden Leitungen in Störungsfällen als

812

Reserve für den Transitverkehr dienen und es müssen dieselben daher, wenn dieser Fall eintritt, dem Lokalverkehr des Platzes Zürich entzogen werden, was bisher jedoch keine fühlbaren Nachteile mit sich brachte.

Nachdem die Telephon verbindungen Zürich - Lugano und Luzern - Beilenz am 23. Oktober 1900 dem Betrieb übergeben worden waren, ermangelten wir nicht, bei der italienischen Verwaltung neuerdings die Erstellung der längst projektierten Verbindung Lugano-Mailand anzuregen. Es steht zu erwarten, daß diese Angelegenheit im Jahre 1901 zu gutem Ende geführt werden könne.

Dem Berichte des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s d e r T e l e g r a p h n e v e r w a l t u n g e n über seine Geschäftsführung im Jahre 1900, welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, entnehmen wir folgende Angaben : Die Ausgaben des Bureaus belaufen sich auf Fr. 106,465. 43, die Einnahmen auf Fr. 28,975. 43, so daß den Verwaltungen ein Ausfall von Fr. 77,490 zu decken bleibt, an welchen die Schweiz Fr. 1350 beizutragen hat.

Die Zahl der dem Telegraphenvertrage von St. Petersburg beigetretenen Staaten ist unverändert geblieben; sie beträgt 46, wie im Vorjahre. Durch den Beitritt der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft ist die Zahl der dem Vertrage beigetretenen Privatgesellschaften von 15 auf 16 gestiegen. Daneben bestehen noch eine Anzahl Gesellschaften, welche zwar dem Vertrag nicht förmlich beigetreten sind, sich jedoch im allgemeinen an die Bestimmungen des internationalen Dienstreglementes halten und mit dem internationalen Bureau in regelmäßiger Korrespondenz, stehen.

10. Telegraphischer und telephonischer Verkehr.

Wie in frühern Jahren folgen hiernach: 1. eine vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen in den beiden letzten Jahren (Tabelle VII) ; 2. eine vergleichende Übersicht der in den beiden letzten Jahren nach den verchiedenen auswärtigen Staaten bef ö r d e r t e n und von dort e i n g e g a n g e n e n Telegramme (Tabelle VIII.)

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transit- und übertelegraphierte Telegramme nicht inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt:

Tabelle VIL

Vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen pro 1899 und 1900.

Hpfordprfo ÜCEVX Ucl H3 iiitf*T*np Illudile Tf> 1 A s*i"il in i n A A Vltjgl cllllllil?.

Monat.

1899.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

98,053 94,488 110,038 117,219 134,594 143,860 183,404 237,810 180,608 151,709 108,495 100,716

Total Vermehrung .

Verminderung

1,660,994

i

Beförderte nnd empfangene interna- Transittelegramme.

tionale Telegramme.

!

i

1900.

1899.

1900.

115,802 105,912 121,986 119,240 132,857 136,670 178,380 222,674 172,759 151,476 123,886 112,729

53,387 49,726 56,105 49,650 49,617 47,623 46,222 48,432 50,617 56.929 52,252 49,514

54,396 47,480 57,982 55,194 56,333 56,194 56,084 59,243 60,630 64,358 57,147 52,776

265,838 248,352 287,774 290,993 315,709 328,937 399,641 513,239 407,770 356,306 287,103 267,436

264,777 243,561 287,723 289,884 316,933 329,728 411,395 492,219 400,169 366,289 285,693 261,791

1,577,974 1,698,030 1,694,371 610,074 -- -- 83,020 3,659 0,81 "/O 5%

677,817 67,743

3,969,098

3,950,162

1900.

94,579 90,169 107,755 115,450 127,743 136,864 176,931 210,302 166,780 150,455 104,660 96,286

1899.

Total.

114,398 104,138 121,631 124,124 131,498 137,454 170,015 226,997 176,545 147,668 126,356 117,206

-- °/0 11,10

1899.

1900.

-- 18,936 0,48 °/0

814 Total der Telpgrauime im Jahre 190Ü.

Zürich Basel Genf Bern Luzern Lausanne St. Gallen Winterthur Lugano Neuenburg Chaux-de-Fonds St. Moritz, Graubunden (Dorf und Bad) Interlaken Chur Montreux Biel , . .

Davos-Platz Vivis Schaffhausen Freiburg Rorschach Bellenz Baden Thun Solothurn Aarau Locarne Chiasso Brig

Uurckschuitt per Tag.

«28,808 419.56« 341,834 197,884 158,694 126,833 118,782 117,371 62,615 52,290 51,155 50,240 46,032 44,791 44,473 40,565 39,750 33,967 31,699 29,846 28,246 27,866 23,958 23,808 22,568 22,383 20,374 19,428 18,897

1723 J145> 93(i 042 435 347 325 322 171 143 140 138 126 123 1.22 Jll 109 93 87 82 77 76 66 65 62 61 56 53 52

Überdies linden sich : 8 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tagt 11 ..

., 31--40 ,,

3458 900 964

;

,, ,, ,,

;,, 11-20 21--30

,,,:

,,,,

B

,, .,, 1-10 ,, ., ,, .n weniger als l Telegramm per Tag.

Zu Seite 814.

Tabelle

VIII.

Vergleichende Übersicht der während der beiden letzten Jahre nach auswärtigen Staaten beförderten und von dort eingegangenen Telegramme.

Ausgang.

Länder.

Deutschland

1899.

1900.

1899.

1900.

1899.

1900.

281,641 231,340 99,771 65,028 55,558 19,319 22,554 10,468 8,241

285,955 237,206 100,307 63,151 51,127 19,494 19,371 9,789 7,771

268,465 248,156 99,779 66,665 68,299 20,984 22,684 10,943 7,754

272,930 254,990 99,213 60,488 66,636 20,952 17,958 8,966 7,230

550,096 479,496 199,550 131,693 123,857 40,303 45,238 21,411 15,995

558,885 492,196 199,520 123,639 117,763 40,446 37,329 18,755 15,001

5,172 2,021 1,114 1,266 759 982 697 818 603 202

5,657 1,794 1,338 1,268 1,233 930 725 686 575 228

6,319 2,075 1,098 1,263 995 1,122 726 846 551 97

6,210 1,836 1,245 1,242 1,149 1,083 698 704 615 127

11,491 4,096 2,212 2,529 1,754 2,104 1,423 1,664 1,154 299

11,867 3,630 2,583 2,510 2,382 2,013 1,423 1,390 1,190 355

15,854 517 177

15,438 747 110

19,407 739 141

18,679 953 123

35,261 1,256 318

34,117 1,700 233

. .

2,270 1,119 900 842 298

2,236 1,207 963 967 333

2,446 1,312 1,291 1,171 394

2,585 1,320 1,338 1,205 443

4,716 2,431 2,191 2,013 692

4,821 2,527 2,301 2,172 776

.

. .

. .

. .

3,010 2,061 205

2,642 2,083 273

3,965 2,412 239

4,063 2,670 306

6,975 4,473 444

6,705 4,753 579

90 146 122

117 124 96

187 157 193

201 136 136

277 303 315

318 260 232

835,165 ' 835,941

862,865

858,430

1,698,030

1,694,371

Europa.

Frankreich Italien Österreich England Rußland . .

.

Belgien . . .

Niederlande . .

Spanien . . .

Rumänien, Serbien, Montenegro Schweden . . .

Europäische Türkei Dänemark .

. .

Portugal . . .

.

Norwegen Bulgarien Griechenland Luxemburg Gibraltar und Malta

. .

. .

. . .

.

Total der ausgewechselten Telegramme.

Eingang.

.

1

Bosnien, Herzegowina,

.

.

. . .

Amerika.

Nordamerika . . .

Südamerika .

Centralamerika Asien.

Britisch Indien Asiatische Türkei China Japan Übrige Länder

. . .

Afrika.

Affvüten . . . .

Algier und Tunis übrige Länder .

.

.

.

Océanien.

Philippinen Niederländisch Indien Australien und Neuseeland Total

815

Die S t a t i s t i k der T - e l e g r a m m e ergiebt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Staatstelegramme . .

Börsennachrichten . .

Handelstelegramme . .

Privatangelegenheiten .

Zeitungsnachrichten. .

Internationale.

1899.

1900.

1899.

1900.

l,40 2,9i 31,32 68,53 0,84,

'1,63 2,53 31,10 68,92 0,77

0,is 8,si 47,79 42,6« 0,52

0,22 8,00 46,7i 44,öi 0,56

100,oo

100,oo

100,oo

100,oo

.Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 160,247, wovon 55,84 % auf den Post- und 44,i6 °/° au^ den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergiebt folgendes Prozentverhältnis : Interne.

Internationale.

Ohne besondere Angaben Mit bezahlter Antwort .

Bezahlte Antworten . .

Mit .^Expressen bezahlt0' Mit ^Expressen"1 . . .

Kekommandierte . . .

Kollationierte Chiffrierte Mit EmpfangBanzeige .

Nachzusendende . . .

Mit mehreren Adressen Per Post zu bestellende Offene Zustellung . .

Während der Nachtzeit bestellende Mit mehreren Angaben .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

zu .

1899.

1900.

1899.

1900.

79,oi 8,73 8,iu l,si 0,49 0,oa -- 0,02 0,oi 0,33 0,35 0,n --

79,87 8,so 7,9« 1,74 0,46 0,oi -- -- 0,oa 0,86 0,n 0,oe 0,oi

93,n 8,53 2,68 0,n 0,07 -- 0,oi 0,oi 0,oa 0,12 0,ao O,DÜ 0,oi

92,si $,75 2,sz 0,n O,OT -- 0,ot 0,02 0,os 0,os 0,24 0,os 0,oi

0,io 0,23

0,io 0,2i

-- 0,02

-^~ 0,o«

100,oo

100,oo

100,oo

100,oo

816

Die Klassifikation Prozentverhältnis :

nach der W o r t z a h l ergiebt folgendes Interne.

Internationale.

npfryakl

W». u.U....

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30

1899.

1900.

1899.

0,06

0,07

1,47

0,90

0,90

3,04

(900.

2,0» 3,io

1,37

1,38

4,86

4,9»

4,52

4,48

6,08

5,9.1

5,4,

5,39

7,4»

6,87

10,08

10,,,

8,70

8,57

,3 fi

7,94

8,5,

8,20

13,03

12,79

10,24

7,29

7,4,

7,31

9,»o 7,o»

8,78

8,96

6,87

7,14

5,59

5,35

5,f,(i

5,47

6,02

4,97

4,8S

3,88

6,os 4,oo

4,00

4,24

4,44

4,5S

3,2li

·},4<1

2,88

3,00

2,81

2,70

3,oo

3,08

2,8!)

2,M

1,98

1,99

1,04

1,99

2,15

2,n

1,70

1 ,00

7,18

7,22

6,63

2,83

2,69

2,48

100,00

100,00

100,00

27,025

_,, '*

100,00

Durchschnittswortzahl 13,89 12,45 13,88 ·12,49 Als Ausweis über die Beteiligung der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie dor sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen und internationalen übertelegraphievten und die Transittelegramme doppelt berechnet sind.

1,577,974 Interne abgehende Telegramme .

,, ankommende Telegramme . 1,584,815 8,1 «2,78» 835,941 Internationale abgehende Telegramme 858,430 ankommende Telegramme r 1,694,871 Übertrag

4,857,160

817 Amtliche abgehende Telegramme .

,, ankommende Telegramme.

Übertrag 160,247 147,086

Interne übertelegraphierte Internationale Transittelegramme (Auswechslungsverkehr) Total der Telegramme Anzahl der , Bureaux.

Bureaux 1. Klasse 15 ., II.

,, 41 l III.

,, 2052 2108

4,857,160 307,33:i 5,164,493 4,977,684 3,737,950 13,880,127

Telegramme.

Durchschnitt per Beamten Arbeitstage, und per Tag

9,144,403 1,512,80!)

3,222,915

113,018 38,483 '742,209

80,o 39,s 4,s

13,880,127

893,710

15,5

.Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit gegenüber dem Vorjahre auf den Bureaux I. Klasse um 4,s, auf den Bureaux II. Klasse um 8,4 und auf den Bureaux III. Klasse um 0,2 gesunken.

Die der Verwaltung wegen Verlust, Verspätung oder Verstümmlung von Telegrammen zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 1375, wovon 434 durch die ContralverNvaltung und 941 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden.

Davon lallen auf den i n t e r n e n Verkehr 377, von denen 117 als unbegründet abgelehnt wurden, während 258 zu Disciplinarverfügungen und Taxrückerstattungen Anlaß gaben. 2 Fälle blieben anf Jahresende unerledigt. Die Summe der Rückerstattungen im internen Verkehr beläuft sieh in 179 Fällen zusammen auf Fr. 148. 35.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen HH2 Reklamationen, wovon sich 770 als begründet erwiesen, während 155 abgelehnt wurden. 37 Fälle blieben auf Jahresende unerledigt.

Im T r a n s i t v e r k e h i - betrug die Zahl der Reklamationen 36, wovon 31 anerkannt und 4 abgelehnt wurden, während i «uf Jahresende unerledigt blieb.

In 675 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Betrage von Fr. 19,755. 40 statt, an welchem sich die Schweiz mit Fr. 18,804.

818 05 Cts. zu beteiligen hatte. Diese hohe Anteilsuinine der Schwoi/.

erklärt sich daraus, daß darin 506 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungstelegramme (taxierte Diensttelegramme) inbegriffen sind, mit einem Gesamtbetrage von Fr. 18,595. 55. Da die Taxen solcher Telegramme, gemäß den Bestimmungen des internationalen Reglements, nicht an das Ausland vergütet werden, so sind dieselben im Rückerstattungsfalle auch ganz von der Schweiz /u tragen. Von den Berichtigungstelegrarainen abgesehen, beträgt das Total der auf die Schweiz entfallenden Taxrückerstattungen somit Fr. 208. 50.

Der t e l e p h o n i s c h e V e r k e h r erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : 1899

Lokalgespräche . . 19,320,148

1900

V

"-

menrung

20,878,860 1,558,718

.V;r-

minderung

--

Interurbane Gespräche :

I. 1--50 km. . . 8,437,684 II. über50-100km.

628,923 III. über 100 km. .

134,220 4,200,827

3,672,201 661,133 149,518 4,482,852

234,517 -- 32,210 -- 15,298 -- 282,025 --

28,901 3,878 232,275

11,354 -- -- 2« -- 10,379

Internationale Gespräche:

Ausgang J.7,547 Phonogramme . .

8,904 Vermittelte Telegramme 242,654 Total aller Vermittlungen . . . . 23,785,080

25,626,772 1,841,692

--

Die Vermehruug beträgt l>ei den Lokalgesprächen 8,00 % und bei den interurbanen Gesprächen (internationaler 1irerkehr nicht inbegriflen) 6,71 %.

Bei den Phonogrammen zeigt sich eine Verminderung von 0,86 % und bei den Telegrammvermittlungen eine Verminderung von 4,27 %· Von den interurbanen Gesprächen fallen 81,92% in dii; erste, 14,75 % in die zweite und 3,aa % U1 die dritte Zone.

Gegenüber dem Vorjahre haben die Gespräche in der ersten Zone um 6,32 %> in der /.weiten um 5,12 % und in der dritten um 11,39 % zugenommen.

Der in obigen Zahlen inbegriffene Cresprächsverkehr der ausschließlich für den öffentlichen Dienst errichteten 5tì Sprechstationen betrug im Jahre 1900:

81»

Lokalgespräche 153,888 Interurbane Gespräche . . .

80,920 Im ganzen 234,808 oder durchschnittlich per Sprechstation 4193 Gespräche.

Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche, nach der Gesamtzahl der mit einer Centralstation verbundenen Abonnenten, berechnet, beträgt 555, gegenüber 553 im Vorjahre. Die durchschnittliche Gesprächszahl überhaupt (die interurbanen und internationalen Gespräche eingerechnet) stellt sich per Abonnent auf 675. Von den wichtigern Netzen weisen die höchsten durchschnittlichen Gesprächszahleu des Jahres auf: Zürich 911, Basel 887, Montreux 875, St. Gallen 782, Luzern 777, Lausanne 776, Solothurn 741, Bern 739, Schaffhausen 733, Genf 731, Biel 707, Davos-Platz 703, Chaux-de-Fonds 697, Baden 686, Winterthm685, Aarau 659, Interlaken 640, Uster 637, Delsberg 595, Vevey 590, St. Moritz-Dorf 587, Zug 583, Neuenburg 563, Freiburg 557.

Als Maximalziffern jährlicher Gesprächszahlen einzelner Abonnenten verdienen Erwähnung: Bern, schweizerische Depeschenagentur mit 4 Anschlüssen an die Centralstation (meist interurbane) 26,327 Basel, Güterexpedition der S. C. B. (ausschließlich lokale) 15,71 Î Zürich, schweizerische Kreditanstalt (mit 6 Abonnements) 15,362 St. Gallen, Hirschfeld & Cie. (mit 3 Abonnements) . 13,805Winterthur, Gebrüder Sulzer (2 Abonnements) . . 13,691* Luzern, Hotel National (3 Abonnements) . . . . J 1,777 Genf, Société industrielle de la ville de Genève (mit 10 Anschlüssen, meistens lokale) 9,832 Als Minimalzahlen des jährlichen Gesprächsverkehrs in grössern Netzen sind zu verzeichnen: Basel 4, Zürich 5, Genf 10, Luzern 10, Montreux 11, Bern 29, Lausanne 32, St. Gallen 41.

Es betrifft dies in der Regel Abonnentenstationen, die aus geschäftlichen Rücksichten mehr zur Bequemlichkeit der Kundschaft als aus Bedürfnis des Abonnenten selbst eingerichtet wurden, und welche daher weit mehr eingehende als ausgehende Gespräche aufweisen. Über die ersteren sind keine Daten beizubringen.

Über den Gesprächsverkehr der einzelnen schweizerischen Telephonnetze im Berichtsjahre giebt die nachfolgende Tabelle Aufschluß.

820 I1

j

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. 1 Total.

Total, sämtlicher Gespräche.

7,416 6,055 8,131 15,547 21,602 ' Aaclorf-EIgg . .

191.130 59,421 57,930 117,351 Aurati . . . .

308,481 : 19,974 11,364 12,941 1 24,305 Aarberg . . . .

44,279 i Aarburg . . . .

10,760 8,462 9,705 18,167 28,927 335 2,624 1,952 4,576 Adelboden . .

4,911 Adliswil . . . .

4,104 7,473 10,551 18,024 22,128 46!

2,653 1,616 1,037 3,114 Aschi (16. VII. 1900) Affollerò a/Albis .

11,273 14,195 15,051 29,246 40,519 Ì 33,788 52,484 | 18,696 15,858 17,930 Aitile ) 16,002 8,877 7,223 16,100 32,102 Altdorf . . . .

«,373 10,337 9,930 20,267 28,640 Altstätten (St. Gallen) Amriswil 27,097 7,233 10,533 9,331 19,864 Amsteg-Silenen (3. II, 907 2,083 2,444 361 1,176 ! 1900) . . . .

7,994 8,200 Andelfingen 24,720 8,526 16,726 Andermatt (o. IX.

884 79 525 963 1900) . . . .

359 12,110 28,011 Appenzell 8,881 7,020 15,901 47,560 11,214 19,090 17,256 36,346 ! Arbon . . . .

2,657 363 1,649 Ardon . . . .

1,008 3,020 17,493 6,582 4,234 10,816 28,309 A rosa . . . .

Arlh 13,335 11,008 9,060 20,068 33,403 29,122 Au (St. Gallen) .

7,711 12,476 8,935 jl 21,411 Aubonne 8,813 10,484 11,082:1 21,566 30,379 Avenches 8,487 8,825 19,068 l 27,893 36,380 3,497 9,847 3,116 3,234 6,731 Azraoos . . . .

122,506 47,687 43,451 |l 91,118 213,624 Baden . . . .

9,778 9,374,, 19.152 30,959 Balsthal . . . .

11,807 Balterswil .

5,623 4,663 4,643 'i 9,306 14,929 Bitretswil 7,041 1,831 2,632 ji 5,210 2,578 j Basel 2,917,314 164,815 169,861 334,676 3,251,990 2,979 4,346 3,658 1 8,004 Basseeourt .

10,983 Bälterkinden .

5,058 5,276 5,224 '' 10,500 15,558 1,352 4,044 Bauma . . . .

3,429 1 7,473 8,825 9,452 6,004 Bazenhaid . . .

5,487 3,965 15,456 Beekenried .

1,645 3,927 2,952 6,879 8,724 9,205 4,0-10 4,448 4,757 Bei lenz . . . .

13,245 Bern 1,377.705 215,616 178,986 394,602 1.772,307

821

Netze.

Bex Biel 1 Bière . .

! Biscliofszell . . .

Boudry . . . .

Breingarten (Aargau) Brenets, les . .

Biienz . . . .

BrigÖ Brugg . . . .

Brunnen (1. VI. 1900) Butnkon . . .· .

Buchs (St, Gallen) Bülach . . . .

Bulle Buren a/A. . . .

Burgdorf Bdtschwil . . .

Cernier . . . .

Chaleau-d'Oex . .

Chatel-St. Denis .

Clniux-de-Fonds .

Chesieres . .

Chiasso (J. VI. 1900) Chnr Churwalden . .

Colombier .

Con eise . . . .

Goppet . . . .

Cossunay Couvet . . . .

Gully Davos-Platz .. .

Degerslieim .

Delsberg Dielsdorf Dießenholen Dietikon . . . .

Lokalgespräche.

19,591 353,177 1.798 5^874 3,961 8,823 4,676 2,193 4,207 36,045 3,923 2,216 22,827 13,052 40,337 8,696 02,921 3,940 17,889 6,979 3,399 511,723

502 2,086 66,875 2,039 7,105 1,598

953 23,700 2,604 3,411 147,664

957 38,636 12,82?

2,670 7,567

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

12,365 77,206 3,930 10,463 7,076 10,011 4,059 3,864 4,372 21,900 5,628 2,989 14,526 11,905 17,829 7,926 31.491 5,151 9,988 3,995 5,105 82,744 3,274 1,155 27,419 3,690 11,248 2,242 8,882 12,595 7,498 6,075 12.634 5J854 19,689 9,072 6,088 7,854

Total.

9,711 22,076 1 ·* 65,574 142,780 4,255 8,185 9,065 19,528 6,577 : 13,653 9,677 19,688 3,519 i 7,578 3,607 7,471 2,082 6,454 } 18,478 40,378 6,580 12,208 2,469 5,458 12,625 27,151 11,367 23,272 1 5,896 33,725 )· 8,512 16,438 33.233 64,724 4,014 9,165 11,651 21,639 2,833 6,828 5,949 11,054 87,105 169,849 2.262 5,536 736 ! 1-,891 31,668 59,087 3,220 6,910 1 0,303 il 21,551 2,279 jj 4,521 6,911 15,793 12,038 24,633 6,680 1-1,178 5,709 11,784 10,381 23,015 5,308 11,162 17,411, 37,100 10,157 19,229 5,231 11,319 7,725' 15,579 v

Total sämtlicher Gespräche.

41,667

495,957 9,983 25,402 17,614 28,511 12,254 9,664 10,661 76,423 16,131 7,674 49,978 36,324 74,Üt>2 25,134 127,645 13,105 39,528 13,807 14,453 68 1 ,572 6,038 · 3,977 i 125,962 : 8,949 i 28,65rì i 6,119 , 16,746 !

48,333 j 16.782 15,195 i 170,679 , 12,119 !

75,736 !

32,056 ; 13,989 23,146 !

«22

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ansgang. Eingang. Total.

3,728 2,999 Diiflingen 3,159 2.594 Dußnang . .

- 8,956 6,047 Ebnat-Kappel . .

13,333 8,333 j Echallens . . .

2,574 Egg (Zürich) . .

3,549 Eglisau . . . .

5,875 4,819 8,594 9,038 Einsiedeln .

224 973 Elm (Glarus) . .

1.978 Engel berg . . .

5,056 ' Eogi (Glarus) . .

1,685 .3,305 6,228 3,753 Enllebuch . . .

7,038 6,67,1 Erlenbach . . .

4,261 Ermatingen 2,909 134 1,467 Erstfeld (24. II. 1900) Eschenbach (Luzern) 3,592 4,906 2,284 3,390 Eschenbach(St.G.)

Escholzmatt 3,760 3,292 576 2.888 Estavayer . . .

3,523 Fahrwangen 602 993 2,009 Fideris . . . .

Finhaut . . . .

661 1,144 2,919 2,976 Fischenthal . . .

6,872 9,4 8fi Flawil . . . .

14,494 9,782 Fleurier . . . .

134 Flims (25. IX, 1900) 229 Frnubrunnen . .

11,139 9,909 58,786 30,025 Frauenfeld . . .

Freiburg . . . .

163,752 44,423 Frick 6,194 4,523 ) 4,404 6,793 Frutigen . . . .

Gais . . .

4,133 6,451 i Gelterkinden .

2,839 4.61l!

Genf 2,853,840 9 1,283 i Gersau (1.1.1900) 152 2,320 !

Glarus . . . .

87,704 26,994 15,124 14,152 Goßau (St. Gallen) Goßau (Zürich) .

4,042 3,858 Grandson . .

5,009 5,454

4,355 8,083 2,953 6,112 6,499 12,546 7,793 16,126 2,748 6,297 3,848 8,667 7.443 16,481 844 1,817 3,009 Ij 8,065 2,896 l 6,201 4,129 ' 7,882 6,266 13.304 9,369 13,630 985 i 2,452 3,900 ! 7,492 2,771 ; 6,161 3,1451 6,437 2,440 Ì 5,328 3,027 Ì 6,550 1,1 93 il 3,202 848 1,992 2,458 5,377 9,271 18,757 10,553 20,335 164

9,887 31.266 56,708 4,521 5,254 6,823 3,755 91,386 1,665 31,174 12,320 3,902 6,794

393

Total sämtlicher Gespräche.

11,082 8,706 21,502 29,459 8,871 14,542 25,075 2,041 10,043 7,886 14,110 19,978 16,539 2,586 12,398 8,445 ·10,197 5,904 7,152 4,195 ' 2,653 8,353 25,629 34,829 527

19,796 30,935 61,291 118,077 101,131 264,883 9.044 15,238 12^047 16,451 13,274 17,407 8,366 11,205 182.669 3,03(i,509 4,137 3J985 145,872 58,168 26,472 41,596 7,760 11,802 12,248 17,257

823

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. Total

2,754 Granges (Waadi).

17,975 Grenchen . . .

1,116 Grindehvald . .

1,545 Grüsch . . . .

2,823 Hausen a/ AI bis 8,432 Heiden . . . .

71,292 Herisau . . . .

14,493 Herzogenbuchsee .

1,428 Hessigkofen . .

Hinwil . . . .

5,174 1,790 Hitzkirch 2,657 Hoclidorf . . .

Hombrechtikon (1. VII.

631 1900) . . . .

26,595 Borgen . . . .

HutUvil . . . .

5.677 12^226 lllnau . . . .

6,744 Ins Interlaken .

103,080 4.964 Kalohofen .

Kandersteg (16, VIII.

221 1900) . . . .

5,610 Kerzers . . . .

151 Klosters . . . .

2,857 Kloteo . . . .

Koppigen (10. IV.

562 1900). . . .

22,517 Kreuzungen 3,409 Küßnacht (Schwyz) Lachen . . . .

1,619 Langen brück 1,657 Liingentlial .

64,157 Lariguau (Bern) .

16,823 1,652 Làufelflngen Laufen (Jura) .

22,463 Laufenburg .

2,641 28,511 Laupen . . . .

Lausanne 1,119,379

3,358 3,647 7,005 13,608 13,693 27,301 4,721 4,150 8,871 2,803 2,435 5,238 3,727 4,800 8,527 9,849 8,871 18,720 27,237 43,541 70,778 11,587 11,809 23,396 2,016 2,126 4,142 5,213 5,545 10,758 2,525 1,91 8 ji 4,443 4,176 4,396 j{ 8,572 ;j

Total sämtlicher Gespräche.

9,759 45,276 9,987 .

6,783 11,350 27,152 142,070 37,889 5,570 1.5,932 6,233 11,229

1,472 1,764 li 3,236 19,302 24,655 43,957 5,748 6,564 '1 12,312 8,047 8,228 !| 16,275 6,690 6,720 13,410 37,799 3(5,859 74,65» 0,233 6,027 i 1 12,260

3,867 70,552 17,989 28,501 20,154 177,738 17,224

486 1 1,155 6,030 12,641 3,117 1,131 7,925 i 16,261

1,376 18,251 3,268 19,118

669 6,611 1,986 8,338 1,403 14,925 5,173 4,714 2,465 24,968 12,749 2,600 10,236 4,160 9,567 145,066

1,421 15,353 4,600 4,064 2,912 25,473 11,151 2.556 10^683 2,607 13,033 127,375

3,386 2,824 52,800 30,283 13,182 . 9,773 8,778 10,397 7,034 5,377 114,598 50,441 40,723 23,900 6,«08 i 5,156 20,919 43,382 9,408 6,767 22,600 51,111 272,441 1,391,820

824 Lokalgespräche.

Setze.

Lauterbruonen .

Lenzburg Leysia . . . .

Lichtensteig Liestal Liutthal . . . .

Locamo . . . .

Locle Loëche- Ville Löinuienswil . .

Lueens (24. IX. 1900) Lugano . . . .

LuDgern(11.VII.1900) Luzern . . . .

Ljß Malleray . . .

Männedorf .

Marthalen . .

Martigny M eggen . . . .

Meilen . . . .

Meiringeij Mcndrisio (26. IX.

1900). . . .

Merligen . . . .

' Mézières . . . .

MoDtliey Montreux Morgfä

. . . .

Moudon . . .

Muhlehorn . .

Müllheim . .

MiiusiugHU .

Münster (Bern) Muotathal . .

' Murgenthal . .

Muri (Aargau) Murlen . . .

.

.

.

.

.

.

.

6,160 33,125 4,884 5,85b 34,360 2,614 7,792 98,629 2,454 1,283 307 61,518 731 680,091 «,547 1,41 u 3,448 5,889 7,894 2,651 12,391 3,824

Interurbane Gespräche.

Ausgang Eingang, jj Total.

i

8,234 ! 5,964 14,198 18,905; 18,601 i 37,506 7,964 ' 4,055 12,019 8,974 7,972 16,946 19,683 20,484 40,167 3,387 ! 3,055 6,442 3,086 4,109 7,195 25,733 22,115 47.848 1,6Ü9 1,470 3.079 3,011 3,1091! 6,120 1,143 780:1 1,923 6,998 4,480 i| 11,478 1,009 '586 | 1,595 114,003 105,1681:219,171 7,285 7,780 !| 15,065 4,342 2,946 \ 7,288 7,961 7,663 15,624 6,296 4,830 11,126 7/210 7,236 14,446 7,231 4,068 3,163 11,120 12,668 23,788 3,267 7,316 4,049

546 441 465 2,948 3,888 1.678 3,562 4,354 3,200 3,046 5,493 5,22 1 357,665 65,691 60,298 56,924 29,758 36,357 9,869 10,359 9,573 2,691 2,474 2,654 10,157 6,649 6,798 5,236 5,961 6,889 6,208 5,209 4,057 1,122 1,803 1,096 5,531 5,313 3,966 7,505 8,464 7,210 24,703 15,756 14,662

Î

V

^

1,011 6,836 7,916 10,714 125,989 66,115 20,228 5,128 13,447 12,851) 11,417 2,218 10,844 14,715 30,418

Total samtlicher Gespräche.

20,358 70,631 16,903 | 22,804 74,527 9,056 14,987 146,477 5,533 7,403 2,230 72,996 2,326 899,262 21,612 8,698 19,072 17,015 22,340 9,882 36,179 11,140

1.452 8^514 11,116 13,760 483,654 123,039 29,801 7,819 23,604 18,086 15,474 4,021 14,810 ; 23,179 55,121 '

825

Netze.

Lokalgespräche.

Interurbane Gespräche.

Aasgang. Eingang.

482 3,346 Näfels-Mollis . .

3,822 Nebikon . . . .

3,976 2,686 Necker . . . .

3,828 6,199 3,822 Neßlau . . . .

Neuenburg .

320,520 64,773 3,899 2,402 Neuendorf . . .

Neuenkirch-Sempach 3,261 4,918 Neuenstadt . . .

3,959 7,926 Niederurnen 846 4,763 688 3,354 Noiraigue . . , 78,603 28,658 Nyon .

. . .

Oberendingen (1.1.

1900). . . .

1,353 2,461 Oberriet . . . .

4,570 5,706 46,010 26,071 Ölten 17,923 12,256 Orbe 2,771 4,814 Oron 20,974 14,981 Pajerne . . . .

12,728 13,487 Pfäf'ökon . . .

5,934 7,132 Pfungen . . . .

2,293 3,735 Ponts-de-Martel 63,567 15,233 Pruntrut . . . .

36,207 21,302 Ragaz . . . .

Rapperswil .

16,276 18,461 513 5,415 Rebstein . .

4,092 3,558 Rehetobel . . .

3,409 Reichenau .

1,578 Reigoldswil (19. VII.

511 1,188 1900) . . . .

Reinach (Aargau) 35,844 10,843 2,836 7,085 Rheineck . .

Rheinfelden . .

19,265 13,163 Richterswil . . .

18,169 15,848 3,509 5,327 Riggisberg . . .

25,019 15,781 Rolle Romanshorn . .

14,508 13,422 10,733 10,581 Romont . . . .

2,107 3,609 Root Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

Total.

Total sämtlicher Gespräche.

2,498 5,844 5,054 9,030 3,647 7,475 3,596 7,418 69,257 134,030 3,900 6,302 3,499 6,760 7,135 15,061 3,732 8,495 2,544 5,898 28,488 57,146

6,326 12,852 10,161 13,617 454,550 10,201 11,678 19,020 9,341 6,586 135.749

2,808 5,302 28,436 7 8,928 3,853 5 15,119 11,602 7,306 4,171 11,707 16,836 16,698 5,746 3,354 2,025

5,269 11,008 54,507 21,184 8,667 30,100 25,089 14,438 7,906 26,940 38,138 35,159 11,161 6,912 5,434

6,622 15,578 100,517 39,107 11,438 51,074 37,817 20,372 10,199 90,507 74,345 51,435 11,674 11,004 7,012

777 9,995 5,675 13,593 18,089 5,161 11,028 15,228 11,051 3,092

1,965 20,838 12,760 26,756 33,937 10,488 26,809 28,650 21,632 6,701

2,476 56,682 15,596 46,021 52,106 13,997 51,828 43,158 32,365 8,808 53

826

Netze.

Rorschach . . .

Rue Rüti (Zürich) . .

St. Aubin (Neuchâtel) St. Beatenberg . .

St. Cergues(28.VIII.

1900) . . . .

Ste. Croix . . .

St. Gallen . . .

St. Immer .

St. Moritz-Dorf .

St. Peterzell . .

St. Ursanne .

Saignelégier Sai v a n . . . .

Sarnen . . . .

Saxon . . . .

Schaffhausen .

Sehleitheim . .

: Schuls . . . .

Schupfen . . .

Schiipfheim . . .

Schwarzenburg Seh warzenegg (26.V.

1900) . . . .

Schwyz . . . .

Seengen (18. V. 1900) Sennwald Sentier . . . .

Sépey, l e ...

Siebnen . . . .

Sierre . . . , Sissach . . . .

Sitten . . . .

Solothurn .

Sonceboz . . .

Spiez Stäfa

Interurbane Gespräche.

Lokalgesprache. Ausgang. Eingang. Total.

li 55,831 35,266 41,766 li 77,032 3,604 2,110 1,655 1,949 15,083 14,627 13,398 28,025 6,447 6,536 5,108 11,644 2,406 3,671 2,480 6,151 103 10,936 831,234 40,930 69,450 2,666 2,799 10,874 1,333 12,297 2,065 321,609 7,220 8,207 4,971 11,203 10,053

614 984 5,000 4,679 164,559 126,828 18,305 20,301 13,326 11,085 3,588 4,035 3,414 2,509 6,534 6,287 1,390 1,849 5,914 6,548 4,291 2,843 46,399 46,139 3,277 3,008 3,106 2,119 4,068 4,091 5,164 5,832 7,764 6,886

Total sämtlicher Gespräche.

132,863 5,714 43,108 18,091 8,557 7

1,598 1,701 9,679 20,615 291,387 1,122,621 38,606 79,536 24,411 93,861 7,623 10,289 8,722 5,923 12,821 23,695 4,572 3,239 12,462 24,759 7,134 9,199 414,147 92,538 6,285 13,505 13,432 5,225 13,130 8,159 10,996 22,199 14,650 24,703

751 1,176 882 2,058 13,511 11,253 111,587 22,840 1,287 2,661 2,339 5,000 3,912 2,082 1,573 2,339 34,917 7,240 7,544 14,784 431 2,254 2,446 4,700 930 2,965 2,154 5,119 2,608 3,666 2,790 6,456 2,075 6.166 5,756 11,922 18,214 6,706 14,532 7,826 194,668 49,275 45,949 95,224 825 3,863 3,060 6,923 13,043 11,560 9,388 20,948 8,541 16,407 5,238 7,866

2,809 36,351 6,287 5,994 49,701 5,131 6,049 9,064 13,997 32,746 289,892 7,748 33,991 21,645

827

Netze.

Stammheim . . .

Stans .

. . .

Steckborn . . .

Stein (Aurgau) Stein a/Rh. . . .

Steinen (Schwyz) .

Sumiswald . .

Sursee . . . .

Tavannes . .

Thalwil . . . .

Thun Thnsis . . . .

Tramelan . . .

Travers . . . .

Triengen Turbenthal . . .

Unterhallau . .

Unteriberg . . .

Unterwasser Urnäsch . . . .

Uster Uznach . . . .

UZAVÌI . . . .

Vallorbe . . . .

Vättis . . . .

Verrières . . .

Vevey . . . .

Visp(15.VII. 1900) Vissoye . . . .

Vitznau . . . .

Vouvry . . . .

Wädenswil . . .

Wald (Zürich) .

Waldenburg . .

Waldkirch . . .

Wallenstadt . .

Walzenhausen .

Wangen a/A. . .

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang.

Total.

2,816 7,153 1,778 961 8,399 940 5,109 2,692 3,437 12,361 104,324 4,906 2,143 1,070 3,073 12,679 11,007 1,389 2,710 3,229 31,575 7,142 14,878 17,694 18 1,202 204,172 267 1,235 2,101 1,708 11,529 17,525 3,197 2,379 12,745 2,247 9,817

3,045 9,298 4,896 3,211 6,737 2,225 4,520 6,729 6,426 18,599 46,473 7,222 6,384 2,122 2,726 6,986 5,553 1,716 2,828 3,189 25,152 8,088 14,220 7,910 760 4,072 48,940 643 1,031 7,851 1,654 16,204 14,122 2,863 2,469 7.884 3,590 8,128

2,967 8,879 4,806 2,052 6,327 2,197 4,827 5,743 6,641 15,198 46,143 5,795 7 5,418 1,937 2,556 9,945 4,715 1,764 2,945 3,019 23,673 8,590 12,065 7,153 689 3,519 47,500 456 741 6,111 1,324 17.223 12,679 2,941 3,025 7,122 3,239 7,302

6,012 18,177 9,702 5,263 13,064 4,422 9,347 12,472 13,067 33,797 92,616 13,017 11,802 4,059 5,282 16,931 10,268 3,480 5,773 6,208 48,825 16,678 26,285 15,063 1,449 7,591 96,440 1,099 1,772 13,962 2,978 33,427 26,S01 5,804 5,494 15,006 6,829 15,430

Total samtlicher Gespräche.

8,828 25,330 11,480 6,224 21,463 5,362 14,456 15,164 16,504 46,158 196,940 17,923 13,945 5,129 8,355 29,610 21,275 4,869 8,483 9,437 80,400 23,820 41,163 32,757 1,467 8,793 300,612 1,366 3,007 16,063 4,686 44,956 44,326 9,001 7,873 27,751 9,076 25.247

828

Netze.

Lokalgespräche.

W an gì (Thurgau) 3,590 Wattenwil .

1,819 740 Weesen . . . .

4,567 Weggis . . . .

49,626 Weiufeldeu . .

703 Welschenrohr .

18,791 Wetzikoo . . .

14,140 Wichtrach . .

Wil (St. Gallen-) .

40,408 6,134 Willisau . . . .

1,469 Wimmis . . . .

321,122 Winterthur .

23,523 Wohlen (Aargau) Wolhusen .

4,574 61,483 Yverdon . . . .

2,954 Yvonand 4,624 Zeli (Luzern) . .

Zermatt (28. VIII.

42 1900) . . . .

34,685 Zofingen . . . .

92,669 Zue Zürich . . . . 4,440,924 10,232 Zurzach . . . .

1,600 Zuzwil . . . .

4,322 Zweisimmen

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang. 1 Total, 3,603 7,642 5,963 3,048 1,454 5,076 4,322.; 9,531 23,654 J! 47,678 1,8 18 i! 4,607 15,395 i 29,951 13,882' 27,843 19,088 1 41,724 5,684 i 12,034 3,087 j 6,010 98,078 214,103 11,056' 26,396 5,692 j 11,969 25,423 ! 54,569 3,385 i 7,291 2,979 ! 6,499

11,232 7,782 5,816 14.098 97,304 5,310 48,742 41,983 »2,132 18,168 7,479 535,225 49,919 16,543 116,052 10,245 11,123

722 291 Ì 22,620 ii 44,758 27,565 li 56.632 418,33?! 937,114 5,237 ; 11,281 3,754; 7,908 2,982 1| 6,950

79,443 149,301 5,378,038 21,513 9,508 11,272

4,039 2,915 3,622 5,209 24,024 2,789 14,556 13,9(il 22,636 6,350 2,923 i 116,025 15,340 6,277 29,146 3,906 3,520

431 22,138 29,067 518,777 6.044 4,154 3,968

Total sämtlicher Gespräche.

'·'

7G4

Genehmigen Sie, Tit.,die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 25. März 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1900.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1901

Date Data Seite

633-827

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10 019 572

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