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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 4. November 1930.)
Der vom Staatsrat des Kantons Neuenburg unterm 14. Oktober 1930 beschlossenen Abänderung der Vollziehungsverordnung zum neueuburgischeu Gesetz über Jagd und Vogelschutz wird die Genehmigung erteilt
(Vom 11. November 1930.)
Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern : a. an die zu Fr. 96,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung Gurbenwaldbach-Ahorni, durch den Staat, im Maximum Fr. 54,346 ; b. an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute auf der Alp Barwengen, Gemeinde Saanen, 15 °/o, im Maximum Fr. 4050 ; c. an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit angebauter Sennhütte und Anlage einer Wasserversorgung auf der Alp Kromatte, Gemeinde Habkern, Amtsbezirk Interlaken, 18 %, im Maximum Fr. 4860 ; d. an die zu Fr. 35,900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit angebauter Sennhütte und Anlage einer Wasserversorgung auf der Alp Neuenberg, Gemeinde Boltigen im Obersimmental, 15 %> im Maximum Fr. 5385 ; e. an die zu Fr. 47,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Holzmahle, Gemeinde Münchringen,, im Maximum Fr. 13,450.
2. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung auf den Alpweiden Finishlitten und Kratzerenberg, in der Gemeinde Schüpfheim, Amt Entlebuch, 25 %, im Maximum Fr. 7000.
3. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 36,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage Lutenwil-Strick-Husegg, Gemeinde Nesslau, 25 %, im Maximum Fr. 9000.
4. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 430,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Gemeinde Mandach, im Maximum Fr. 122,700.
Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd II.
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CVom 14. November 1930.)
Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Waadt an die zu Fr, 58,800 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Bucliaz", durch die Gemeinde Baulmes, 25 °/o, im Maximum Fr, 14,700.
2. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 70,700 veranschlagten Kosten der Herstellung des Waldweges ,,Sous le Niord", durch die Gemeinde Bourg-8t-Pierre, 40 %, im Maximum Fr. 28,280.
Als schweizerischer Kommissär für das Kraftwerk Albbruck-Dogern wird für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt : Herr Oberst Traugott Bruggiaser, in Wohlen (Aargau).
Als Delegierte an die am 17. November 1930 in Genf beginnende neue internationale Wirtschaftskonferenz werden bezeichnet die Herren: W. Stucki, Direktor der Handelsabteilung im eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, und Nationalrat Dr. E. Wetter, Vizepräsident des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins, Militärdepartement, Oberkriegskommissariat. Es werden gewählt: Als II. Sektionschef: Oberstlieutenant Merkli, Wilhelm, von Basel, bisher Sekretär I. Klasse ; als Sekretär I. Klasse : Hauptmann Weibel, Fritz, von Schupfen, bisher Sekretär II. Klasse ; als Revisor I. Klasse : Hauptmann Bühler, Robert, von Horrenbach-Buchen, bisher Revisor II. Klasse ; als Sekretär II. Klasse : Hauptmann Steiner, Numa, von Trüb, bisher Kanzlist; als Revisor II. Klasse : Oberlieutenant Corecco, Guido, von Bodio, bisher Kanzlist.
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Bekanntmachungen von Departementen
Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.
Über die nächste Wintersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 15. Dezember 1930 bis 10. März 1931 geöffnet sein.
Während dieser Periode können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.
B e r n , den 11. November 1930.
Eidgenössische Oberzolldirektion.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Jahr
1930
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.11.1930
Date Data Seite
661-662
Page Pagina Ref. No
10 031 197
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