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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 3. März 1930, um 18 Uhr, zur siebten Tagung der 28. Legislaturperiode zusammengetreten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. Februar 1930.)

Am 19. Februar 1930 hat Herr Shiehitaro Yada dem Bundesrate sein Beglaubigungsschreiben als ausserord enti icher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Japan bei der schweizerischen Eidgenossenschaft sowie das Abberufungsschreiben seines an einen andern Posten berufenen Vorgängers, Herrn Isaburo Yoshida, überreicht.

Laut einer Mitteilung der lettländischen Gesandtschaft in Berlin hat die lettländische" Regierung dem am 31. Dezember 1929 zum schweizerischen Honorarkonsul in Riga ernannten Herrn Louis Streiff, von Diesbach (Glarus), das Exequatur erteilt.

Dem an Stelle des zurückgetretenen Herrn J. G. Fernandez y Alvaro zum Berufskonsul von Kuba in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz, ernannten Herrn José de la Luz Leon y Roger, wird das Exequatur erteilt.

^^ (Vom 26. Februar 1930.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 103,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Schineggschwand-Sattelhonegg, in der Gemeinde Röthenbach, Amtsbezirk Signau, 25 °/o, im Maximum Fr. 25,750.

2. Dom Kanton Schwyz an die zu Fr. 95,000 veranschlagten Kosten der Rutsohverbauung ob Engiberg und Verbauung des Gründelisbaches, in der Gemeinde Schwyz, 40 °/o, im Maximum Fr. 38,000.

3. Dem Kanton Obwalden an die zu Fr. 62,000 veranschlagten Kosten der Erstellung des I. Teiles des Schlussstückes der Schoriederbergstrasse, Steinweid-Obere Burketen, durch die Bürgergemeinde Alpnach, 30 °/o, im Maximum Fr. 18,600.

4. Dem Kanton Nidwaiden an die zu Fr. 69,500 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Krähenstössen am Stanserhorn, durch die Korporation Stans, im Maximum Fr. 46,635. 90.

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5. Dem Kanton Graubünden: a. an die zu Fr. 61,000 veranschlagten Kosten der Rekonstruktionen und Ergänzungen der Rheinwuhre bei Trans, 50 %, ini Maximum Fr. 30,500 ; b. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Totalpbaches, in der Gemeinde Davos, 40 %, im Maximum Fr. 40,000 ; e. an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Wiederherstellung der durch Hochwasser zerstörten Strecke Chazottla-Val Glatschera des Uina Weges, der Gemeinde Sent, 35 %, im Maximum Fr. 10,500.

6, Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Ijollibaches, in der Gemeinde Niedergestelen, 50 °/o, im Maximum Fr. 60,000; b. an die zu Fr. 137,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Rhone auf dem Gebiet der Gemeinden Collombey-Muraz und Monthey, 40 %, im Maximum Fr. 54,800 ; c. an die zu Fr. 335,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Rhone auf dem Gebiet der Gemeinden Visp, Baltsohieder, Lalden, Brigerbad, 40 %, im Maximum Fr, 134,000 ; d. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des 2. Nachtragsprojektes für Lawinenverbauung und Aufforstung Faldum, der Berner-Alpenbahngesellsohaft B. L. S., im Maximum Fr. 60,900.

Als Delegierter an den in Lüttich im Jahre 1930 stattfindenden internationalen Kongress der allgemeinen Mechanik wird gewählt: Herr Charles Colombi, Professor für allgemeine Technologie der Metalle und der Wärmemaschinen an der Ingenieurschule in Lausanne.

An die im Haag am 13. März 1930 beginnende erste Konferenz für die Kodifikation des internationalen Rechtes werden gewählt: als bevollmächtigte Delegierte : Herr Victor Merz, Bnndesrichter, und Herr Minister Paul Dinichert, Chef der Abteilung für Auswärtiges des Politischen Departements; als technische Delegierte: Herr Dr. A. von Reding, Adjunkt des Justiz- und Polizeidepartßments, und Herr Camille Gorgé, 1. Sektionschef des Politischen Departements.

(Vom 27. Februar 1930.)

Die österreichische Gesandtschaft teilt die Demission des Herrn Paul Kehrli als Honorargeneralkonsul von Österreich in Bern mit ; bis zur Ernennung eines Nachfolgers werden die Konsulargesehäfte von der Gesandtschaft erledigt.

Bundesblatt. 8l. Jahrg. Bd. III.

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174 (Vom 28. Februar 1930.} Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 4500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage auf der Bergliegenscbaft ,,Gaistala, in der Gemeinde Matt (Sernftal), 30 %, im Maximum Fr. 1350.

2. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 48,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage in ,,l'Areney", Gemeinden Marsens und Sorens, 20 °/o, im Maximum Fr. 9600.

3. Dem Kanton Aargau an die zu Fr, 400,000 veranschlagten Kosten der Reugskorrektion, III. Teil, in der Gemeinde Oberrüti, 40 °/o, im Maximum Fr. 160,000.

4. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 253,500 veranschlagten Kosten der Erstellung des II. Teilstückes der Waldstrasse Monti della TrinitàMonte Ere-San Bernardo, 30 %, im Maximum Fr. 76,050.

5. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 324,960 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage von Leuk-Stadt nach Albinen, Gemeinden Leuk-Stadt und Albinen, 30 °/o, im Maximum Fr. 97,500.

Als Delegierter der Schweiz an der am 13. Mai 1930 in Genf zusammentretenden internationalen Konferenz für die Vereinheitlichung des Wechsel- und Checkrechts wird Herr Professor Dr. Carl Wieland, in Basel, bezeichnet.

Als Kreisinstruktor wird gewählt: Oberst Tissot, Edouard, von La Chaux-de-Fonds, bisher Instruktionsoffizier der Infanterie, in Chur.

Als Kanzleigehilfe I. Klasse der Kriegsmaterialverwaltung wird gewählt : Lieutenant Ruedin, Henri-Louis, von Landeron, in Pruntrut.

(Vom 3. März 1930.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern: a. an die zu Fr. 53,500 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauong und Aufforstung der Farnimähder durch die Gemeinden Iseltwald und Bönigen, im Maximum Fr. 34,092 ; b. an die zu Fr. 420,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Gürbe im Gebirge (Wiederherstellungs- und Verstärkungsarbeiten), 45 °/o, im Maximum Fr. 189,000; c. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Verbaunng der Simme in Boltigen, 40 °/o, im Maximum Fr. 48,000.

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2. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,Lantersbofen und Schibler-Ruth-Eichackera, in der Gemeinde Andhausen, 20 %, im Maximum Fr. 6000.

3. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 5200 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Saumweges all1 alpe di Cavallo, in der Gemeinde Ghirone im Valle di Luzzone, 40 %, im Maximum Fr, 2080.

4. Dem Kanton Wallis: a, an die zu Fr. 132,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Lawinenverbauprojektes Torrentalp II, 3. Teil, im Maximum Fr. 87,685; b, an die zu Fr. 300,000 veranschlagten Kosten der Ausführung der II. Sektion des Waldweges Visp-Bürchen, der Gemeinde Bürchen, 40 °/o, ira Maximum Fr. 120,000.

5. Der Gemeinde Waltensburg (Graubünden) an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten für die Erhaltung der Burgruine Jörgenberg, 30 °/o, im Maximum Fr. 9300.

Artillerie-Oberst Roger de Crousaz, Kommandant ad intérim der Festungsbesatzung 8t. Maurice wird, seinem Ansuchen entsprechend, unter Verdankung der geleisteten Dienste, vom Kommando entlassen.

Artillerie-Oberst Georges Marcuard, Instruktionsoffizier der Artillerie und Kommandant der Artilleriebrigade 2, wird zum Kommandanten der Festungsbesatzung St. Maurice und damit zum Heereseinheitskommandanten ernannt.

Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ursprungszeugnisse für Buttereinfuhr.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 1930 unterliegt Butter österreichischen Ursprungs vom 5, März an und bis auf weiteres einem b e s o n d e r n Zollzuschlag von Fr. 55.-- per 100 kg brutto. Infolgedessen sind für Sendungen von Butter anderen Ursprungs Ursprungszeugnisse beizubringen. Diese Ursprungszeugnisse sind den Begleitpapieren beizulegen ; aie müssen von einer Zollbehörde, einer Handelskammer oder einer andern im Herkunftslande der Ware amtlich anerkannten Zeugnisstelle ausgestellt bzw. beglaubigt und u n t e r z e i c h n e t sein. Sie müssen alle nötigen Angaben (genaue Bezeichnung der Sendung, Produktionsland, Versender]) enthalten, aus denen mit Sicherheit hervorgeht, dass die betreffende Sendung keine Butter österreichischen Ursprungs enthält.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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