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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom I.Oktober 1929 bis 30. September 1930.

(Vom 5. November 1930.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ebre, Ihnen nach Artikel 12 des Eegulativs für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten,

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1929 bestand die Pinanzdelegation aus den Herren: Ständeräten Wettstein (Präsident), Sigrist, Charmillot; Nationalräten Joss, Keller, Klöti.

Als Ersatzmänner amtcten die Herren: Standeräte Barman, Schneider, Moriaud; Nationalrate Dollfus, von Streng, Spychiger.

Die Amtsdauer der Herren Ständerate Wettstein und Schneider und des Herrn Nationalrat Joss lief im Dezember 1929 ab. In der Sitzung vom 19. Dezember 1929 berief die ständeräthche Knanzkommission Herrn Moriaud an die Stelle des Herrn Weitstem und wählte als Ersatzmänner der Delegation die Herren Bolli und Dietschi.

Die Finanzkommission des Kationalrates bestellte in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 1929 Herrn Dollfus an die Stelle des Herrn Joss und wählte als Ersatzmann der Delegation Herrn Pfister.

Zufolge seiner Wahl in den Ständerat trat Herr Nationalrat Klöti am Ende des Berichtsjahres von seinem Amte als Mitglied der Finanzdelegation zurück.

Mit dem Ausscheiden des Herrn Wettstein ging das Präsidium der Delegation an Herrn Ständerat Sigrist über.

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An Stelle des nach 41 Dienstjahren in den Buhestand getretenen Herrn Fässler amtet seit l, Januar 1930 als Sekretär der eidgenössischen Finanzkommissionen und der Finanzdelegation Herr Fr. Büedi, gewesener Sektionschef der eidgenössischen Finanzverwaltung.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden vier ordentliche Sitzungen und eine ausserordentliche in Bern statt.

III. Verhandlungsgegenstände.

.Wir erwähnen hiervon: 1. Voranschlag für das Jahr 1930.

Allgemeines: Als ein erfreuliches Ereignis im Eechnungsgeharen des Bundes und seiner Anstalten ist die Universalität des Voranschlages, die für das Jahr 19SO erstmals durchgeführt werden konnte, zu bezeichnen. Die Neuordnung ist übrigens ein Postulat der Finanzkommissionen und entspricht den Grundsätzen einer guten Finanzgebarung. Die Kriegsjahre verhinderten bekanntlich die Einhaltung der Universalität des Voranschlages, aber auch vor dem Kriege wurde dieser gute Grundsatz nicht immer eingehalten. Schon von 1850 an gab es ausserordentliche Ausgaben, die zu Lasten der Kapitalrechnung aus ausserordenthchen und nicht aus den Mitteln der Einnahmen des Voranschlages gedeckt wurden. Seither haben die ausserordenthchen Ausgaben rasch zugenommen. Während des Krieges wäre allerdings die Einhaltung der Universah'tat nicht möglich gewesen. Im Jahre 1919 z. B. betrugen die ausserordentlichen Ausgaben 402 Millionen und der Buckschlag der Staatsrechnung 224 Millionen. Allmählich gelangte der Bund wieder zu geordneten Finanzverhältniseen und damit zur Möglichkeit, alle Ausgaben in den Voranschlag aufzunehmen. Die ausserordentlichen Ausgaben --· es wird sich Jahr für Jahr um eine Summe von 8--10 Millionen Franken handeln -- werden nun ebenfalls in das Budget eingestellt.

Abschluss: Für das Jahr 1980 wurden die mutmasslichen Einnahmen mit Fr. 388,000,000 und die mutmasslichen Ausgaben mit » 382,890,000 budgetiert. Der mutmassliche Einnahmenüberschuss belief sich auf Fr.

110,000 Zufolge der in den eidgenössischen Bäten, zum Teil auf Antrag der Finanzkommissionen hin, vorgenommenen Krediterhöhungen und -herabsetzungen konnte der Voranschlag der Verwaltungsrechnung für das Jahr 1930 mit einem mutmasslichen Einnahmenüberschuss von 220,000 Franken abgeschlossen werden.

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Einnahmen: Gegenüber dem Vorjahre wurden 30,2 Millionen Franken Mehreinnahmen veranschlagt, wobei aber die Mehreinnahmen für die erhöhte statistische Gebühr von 9,3 Millionen Pranken abzuziehen sind, weil ihnen 12 Millionen für die Sicherstellung der Getreideversorgung gegenüberstehen; es blieb somit eine Einnahmenvermehrung von rund 20 Millionen Franken, Für das Jahr 1929 erwartete man eine Vermehrung der Zolleinnahmen von 20 Millionen und für das Jahr 1930 eine weitere Steigerung von 11 Millionen Franken (ohne den Tabakzoll). Bezüglich der Stempelabgaben ist darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesetz vom 22. Dezember 1927 am 1. Juli 1928 in Kraft trat; im Jahre 1929 ist es erstmals zur vollen Auswirkung gelangt, Der Vergleich mit der Rechnung 1928 ist durch zwei Faktoren erschwert: einmal durch die halbjährliche Auswirkung des revidierten Gesetzes, dann aber durch die Einstellung der 15 Millionen ausserordentliche Stempelabgaben in die Einnahmen, Für das Jahr 1929 wurde mit 11 Millionen Mehreinnahmen gerechnet und für das Jahr 1930 mit 6 Millionen. Was die Überschüsse der Postverwaltung anbetrifft, sieht der Voranschlag eine Mehreinnahme von 2,6 Millionen vor.

Ausgaben: Die budgetierten Ausgaben geben Anläse zu einer gewissen Vorsicht für die Zukunft. Für Tilgungen mussten 18,4 Millionen Franken vorgesehen werden; darin sind allerdings 5 Millionen Franken als zweite Eate für die nach Bundesbeschluss vom 6, Juni 1929 bewilligten 85 Millionen Franken an die schweizerischen Bundesbahnen enthalten. Neben dieser Mehrausgabe sind noch folgende erwähnenswert: 2,± Millionen Franken für die Krankenversicherung und die Unterstützung der Greise, womit die Höchstausgabe noch nicht erreicht sein dürfte; im weitern 2 Millionen als Einlage in den Viehseuchenfonds, der durch die Eingänge der grenztierärztlichen Untersuchungsgebühren nicht mehr genügend gespiesen wird. Weitere 160,000 Franken betreffen Erhöhungen von Vereinssubventionen. Die Eidgenössische Technische Hochschule benötigt Fr. 860,000 mehr, die Hochbauten 4 Millionen. Diese Ausgabe ist keine dauernde Mehrbelastung,' mau inuss aber erwarten, dass die jetzigen Bauten wieder durch andere Neubauten abgelöst werden; beim Forstwesen ergibt sich eine Mehrausgabe von Fr. 326,000. Der Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose wurde um Fr. 700,000 erhöht. Beim
Finanzdepartement sieht die Zollverwaltung eine Mehrausgabe von l,aMillionen Franken vor, die in der Hauptsache auf die notwendig gewordene Verstärkung des Grenzwaohtkorps zurückzuführen ist. Das Volkswirtschaftsdepartement ist mit 6,7 Millionen Franken an den Mehrausgaben beteiligt, wobei die der Tabakzolleinnahme entsprechende erhöhte Einlage von l Million Franken in den Fonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung Inbegriffen ist. Für die Sicherung der Getreideversorgung des Landes sind 17,2 Millionen Franken veranschlagt. Die Nettomehrausgabe für die erhöhte Mahlprämie dürfte sich für den Bund aber nur auf 1,2 Millionen Franken belaufen, weil vorher schon eine Ausgabe von rund 4 Millionen Franken vorhanden war. Von den übrigen

642 Mehrausgaben der Getreideversorgung werden 9,3 Millionen durch die Einnahmen aus der erhöhten statistischen Gebühr gedeckt.

Das Gleichgewicht des Voranschlages wurde erreicht trotz einer Tilgung des Passivsaldos der Staatsrechnung (BB. vom 15. Juni 1927) von Fr, 6,544,000, einer Einlage in die Tilgungsreserve von Fr. 1,200,000 und einer Bückvergütung von Fr. 5,000,000 an die Kapitalrechnung (Beitrag an die S. B. B.). Der Abschluss des Voranschlages für das Jahr 1930 ist somit auf den ersten Blick als günstig zu bezeichnen, sind doch rund 12,7 Millionen Franken für Tilgungen, Einlagen und Bückvergütungen vorgesehen. Allein die mutmasslichen Einnahmen, die in der Hauptsache von der Wirtschaftskonjunktur abhangen, sind sehr veränderlichen Schwankungen unterworfen. Ob und in ·welchem Ausmasse die Wirklichkeit, d. h. die Staatsrechnung für das nämliche Jahr sich dem Voranschlag nähern wird, ist heute noch unbestimmt. Gewisse Vorgänge lassen auf eine ernste Wirtschaftskrise schliessen, die für die Bundesfinanzen doppelt nachteilig wirken wird, falls sie wirklich im gefürchteten Umfange eintreten sollte. Ist es doch eine bekannte Tatsache, dass die Fürsorge- oder Schutzmassnahmen des Bundes zur Milderung der durch Wirtschaftskrisen verursachten Notlage erhöhte finanzielle Anforderungen an die ßundeskasse stellen, während umgekehrt die so notwendigen Einnahmen bedenklicherweise zurückgehen. Die nahe Zukunft berechtigt somit zu keinem Optimismus, sondern die verantwortlichen Behörden und in erster Linie der Bundesrat und die gesetzgebenden Eäte werden gut tun, alles daran zu setzen, um den Verwaltungs- und ausserordentlichen Ausgaben Einhalt zu gebieten. Auch auf dem Gebiete der Subventionen und Einlagen aller Art, die im letzten Jahre den Betrag von 102 Millionen Franken überschritten haben, und die mit 128,5 Millionen Franken im Voranschlag für 1930 budgetiert sind, werden sich die Behörden grösste Zurückhaltung auferlegen müssen, 'wollen sie nicht das nach so vielen Jahren glücklich erreichte Gleichgewicht im Staatshaushalt wieder für längere Zeit ins Schwanken bringen. Nur auf diese Weise, d. h. bei grösster Zurückhaltung in der Bewilligung neuer Kredite wird es möglich sein, den von den eidgenössischen Bäten genehmigten Tilgungsplan innezuhalten und die noch erforderlichen Mittel für die Finanzierung
der Alters- und Hinterbliebenenversicherung, deren Verwirklichung nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte, allmählich vorzubereiten.

Von diesem Standpunkt ausgehend, hat sich denn auch die Finanzdelegation bemüht, die Bestrebungen einzelner Verwaltungsabteilungen bezüglich des Sparwillens tatkräftig zu unterstützen und dort einzugreifen, wo ihr dies als wünschenswert erschien.

2. Staatsrechnung 1939.

A. Verwaltungsrechnung: Bei Fr. 895,956,833. 82 Einnahmen und Fr. 371,966,066. 42 Ausgaben hat die Verwaltungsrechnung 1929 mit einem Einnahmenüberschuss von Fr. 23,990,767.40 abgeschlossen, während sich

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nach Voranschlag (Nachtragskredite Inbegriffen) ein Fehlbetrag von Fr. 12,908,593 ergeben hätte. Die Besserstellung beläuft sich somit auf Fr. 36,899,360.40. Gegenüber dem Vorjahre sind die Einnahmen pro 1929 von 883,! auf 895,9 Millionen Franken gestiegen, was einer Zunahme von 12,8 Millionen (+ 3,4%) gleichkommt. Anderseits haben sich die Ausgaben von 359,3 auf 872 Millionen Franken erhöht (um 12)7 Millionen oder + 3,5%).

Schon zweimal hintereinander schliesst nun die Vefwaltungsrechnung mit einem Aktivsaldo ab, während die Bechnungsjahre 1913 bis 1927 mehr oder weniger grosse Fehlbeträge aufweisen. Das Ergebnis der letzten Verwaltungsrechnung ist ein erfreuliches, obschon es nicht auf ein Sinken der Ausgaben, welche im Gegenteil höher ausgefallen sind als budgetiert wurde, sondern auf eine gewaltige Steigerung der Einnahmen zurückzuführen ist. So haben die Einfuhrzölle (214 Millionen) 10 Millionen mehr ergeben als vorgesehen; beim Benzinzoll (30,7 Millionen) konnten 12 Millionen mehr als im Voranschlag verbucht werden, während die Stempelabgaben, dank günstiger Umstände zu Beginn des Jahres 1929, 10 Millionen mehr abgeworfen haben, immerhin 5 Millionen weniger als im Vorjahre (ausserordentliche Stempelabgabe auf den vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 4. Oktober 1917 ausgegebenen Aktien, Stammanteilen, Genusscheinen und Genussaktien). Demgegenüber stehen Mehrausgaben im Gesamtbetrag von rund 13 Millionen Franken. Daran ist die Getreideverwaltung mit einem ziemlich hohen Betrage beteiligt (5,x Millionen). Der Anteil der Kantone am Benzinzoll hat sich gegenüber dem Voranschlag um 3,2 Millionen Franken und die Einlage in den Fonds für die Altersund Hinterbliebenenversicherung um 1,4 Millionen Franken erhöht.

Im Jahre 1929 hat die in den Vorjahren zutage getretene Verschiebung in den Einnahmen nach Art. 42 der Bundesverfassung, wenn auch nicht in gleichem Masse, angehalten, was aus nachstehender Tabelle hervorgeht:

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Einnahmen nach Art, 48 der Verfassung.

1913

1929

Fr.

Fr.

a. Bundesvermögen . . ') 2,422,282.42 3) 10,354,326.21 85,142,151. 24 277,015,911. 36 & 2ölle c. Post- und Telegra11,169,517.18 1,004,610. 16 phenverwaltung . .

90,027.41 85,905. 82 d Pulververwaltung .

5,184,854. 64 e. Militärpflichtersatz .

2,320,276. 67 /. Beiträge der Kantone 64,044,508.70 g. Stempelabgaben . .

90,975,226. 31 8,451,290. 69

Übrige Einnahmen .

Gesamt-Einnahme.

3

) 99,426,517. _

867,859,145. 50 28,097,688. 32

1913 %

1928 o/ /o

3 69,98 67 2

2 85

1

2,61

0,0» 2,33

0,03

'

1,1» 18,00

8,50

1929 %

7

2 0,,2 1

16,17 7,10

395,956,833. 82 100% 100% 100%

') Inkl. Betriebska pita der Münzstätte, Inkl. Betriebska pit der Münzstätte und der Getreideverwaltung.

) Ohne Patentaxxen

2 8

Die Zolleinnahmen betragen immerhin noch 69,96% und die Stempelabgaben 16,17% der Gesamteinnahmen, während die Einnahmen aus Post und Telegraph nur 2,82% jener Gesamteinnahmen ausmachen. Beinahe 90 % der Bundeseinnahmen sind mit der Wirtschaftskonjunktur eng verbunden. -- Die Zolleinnahmen stellen eine Rekordziffer dar, denn auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, macht das eine Belastung von 55 Franken aus. Die Wirtschaftskonjunktur war für die Zolleinnahmen günstig, sie wird aber wahrscheinlich nicht im gleichen Masse anhalten. Es ist deshalb nicht zu verwundern, wenn beim Ausbruch einer Wirtschaftskrise die Einnahmen sofort bedenklich sinken.

Es erscheint schon aus rein wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht ratsam, die Zölle weiter zu steigern. Eine wesentliche Steigerung würde auch im Interesse des Volksganzen kaum wünschbar sein. Diese Peststellung ergibt sich auch aus dem Vergleich der Einnahmen des Finanz- und Zolldepartementes.

Im Jahre 1929 machen diese Einnahmen 88 % (848,5 Millionen) der Gesamteinnahmen aus, während sie sich im Jahre 1918 auf nahezu 89,5 Millionen Franken bezifferten, folglich eine Zunahme von 291% auf weisen.

Die Prüfung der Verwaltungsrechnung hat ergeben, dass im grossen und ganzen Bundesrat und Verwaltungsabteilungen bestrebt waren, die Bundesgelder sparsam zu verwalten. Das will aber nicht heissen, dass im Staatshaushalte keine Einsparungen mehr erzielt werden könnten. Es braucht aber eisernen Willen, Energie und Ausdauer um mit veralteten Arbeitsmethoden zu brechen.

In diesem Zusammenhange sei das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates erwähnt, womit

645 «der Bandesrat ersucht wird, zu prüfen, ob nicht, gestützt auf die sehr günstigen Erfolge bei den Bundesbahnen und der Post- und TelegraphenVerwaltung, auch bei der übrigen Bundesverwaltung eine Bationalisierung durchgeführt werden sollte.» Aber nicht nur durch Personalabbau sollen die Personarausgaben, die sich heute auf 107 Franken pro Kopf der Bevölkerung belaufen, vermindert werden, sondern durch bessere Ausnutzung der im Bundesdienste stehenden Arbeitskräfte. Es Hessen sich z. B. Ersparnisse erzielen durch die Zusammenlegung von kleinen Kanzleien, durch entsprechende Organisation von Departementsoder Verwaltungssekretariaten usw. Es ist z, B. aufgefallen, dass im Jahre 1929 für Überzeitarbeit in der engern Bundesverwaltung (Eegiebetriebe nicht Inbegriffen) an Beamte Entschädigungen ausgerichtet werden mussten.

Für Übersetzungsarbeiten wurden Honorare an Beamte und an ausserhalb der Verwaltung stehende Personen bezahlt. Für besondere Dienstleistungen wurden Bundesbeamten ebenfalls Entschädigungen -ausgerichtet. Durch entsprechende und rechtzeitige Einteilung der Arbeit und Verwendung vorhandener Arbeitskräfte, eventuell durch vorübergehende Verschiebung von Arbeitskräften von einer Verwaltung in die andere, sollte es möglich sein, diese Ausgaben wesentlich herabzusetzen. Die Honorare und Entschädigungen für besondere Aufträge und Kommissionen bsliefen sich auf Fr. 202,172, während die Entschädigungen für Expertisen Fr. 67,795 und die Entschädigungen für juristische Gutachten Fr. 3750 betrugen. Für ausserparlamentarische Kommissionen wurden im abgelaufenen Jahre Fr. 45,171 verausgabt. In diesem Betrag sind die Taggelder und Eeiseentschädigungen für Kommissionssitzungen nicht Inbegriffen. Die Ausgabe bezieht sich auf Taggelder und Honorare für Aktenstudium, Berichterstattung usw. Auch in dieser Beziehung erscheint eine Ersparnis nicht nur wünschenswert, sondern wohl durchführbar.

Die eidgenössischen Räte werden gut tun, auch einer andern Ausgabengruppe, den Subventionen, ihr Augenmerk zu widmen. Wenn man alle Positionen, wo der Bund nun angefangen hat, Beiträge zu geben, kritisch durchgeht, so bekommt man gewissermassen die grosse Linie, die bei der Subventionspolitik verfolgt wird. Für 1929 belaufen sich die Subventionen (ohne Einlagen in die Spezialfonds) auf 73,s Millionen Franken 1),
d. h. 8,5 Millionen mehr als im Jahre 1928. Im Jahre 1913 betrugen sie nur 24,5 Millionen Franken.

Die im Jahre 1929 zur Ausrichtung gelangten Subventionen verteilen sich (in runden Zahlen) wie folgt: Fr.

°/0 a. Strassen, Korrektionen und Verbauungen 6,585,000 9,0 b. Forstwesen 2,227,000 3,0 c. Jagd, Vogelschutz und Fischerei 354,000 0,5 d. Gesundheitswesen 2,872,000 8,9 *) Inbegriffen l,s Millionen für Gemeinnützigkeit, Armenfürsorge etc.

Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd. II.

49

646 Fr.

e. Landwirtschaft 18,486,000 /. Grundbuchvermessung 1,769,000 g. Unterrichtswesen 9,817,000 h. Militär- und Turnwesen 5,257,000 i. Sozial- und Krisenpolitik 20,457,000 k. Wissenschaft, Kunst, allgemeine Kultur 786,000 /. Handel, Industrie, Gewerbe, Verkehr, Ausstellung . . 2,965,000 m, Schutz des geistigen Eigentums, Rechtswesen, Politik, Polizei 172,000

·/«

25,!

2,4 18,3 7 27,8 1,0 4,0 0,2

Bei der Prüfung all dieser Beiträge drängt sich eine Frage auf, die Herr Nationalrat JOBS anlässlich der Beratung über den Voranschlag für das Jahr 1930 mit. Becht aufgeworfen hat: «Wo treibt der Finanzhaushalt der Kantone hin, wenn auf dem beschrittenen Wege nun weitergegangen wird, dass für allerhand Aufgaben der Bund zu regelmässigen Beiträgen verpflichtet wird?» Und die Antwort, die auf diese Frage vom Herrn Berichterstatter selbst gegeben wurde, dürfte wohl im ganzen Umfange zutreffen: «Wir treiben doch dem Zustand entgegen, dass die Kantone für ihren Finanzhaushalt ganz auf den Bund angewiesen werden; mit der Zeit werden die Kantone in ihrem Finanzgebaren vom Bund abhängig, und es wird wohl an der Zeit sein, dass man einmal die ganze Frage auch von dieser Seite aufrollt und kritisch beleuchtet.» In diesem Zusammenhang sei noch der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen erwähnt. Dieser beläuft sich für 1929 auf insgesamt Fr. 52,815,158 (inkl. Fr. 1,060,000 Entschädigungen für den Wegfall der Zoll- und Brückengelder an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und Wallis).

Der Betrag von 52,8 Millionen verteilt sich wie folgt: a. Militärpflichtersatz Fr. 6,086,621 b. Eidgenössische Patenttaxen » 942,535 c., Alkoholmonopol » 6,606,858 d Entschädigungen nach Nationalbankgesetz » 4,575,488 e. Stempel- und Couponsteuer » 15,885,152 /. III. Kriegssteuer » 9,980,718 g. Kriegsgewinnsteuer » 940 h. Benzinzölle » 7,677,401 Mit dem Jahre 1929 haben die Ausgaben die obere Grenze noch nicht erreicht. Seither sind wieder eine Eeihe von neuen Ausgaben beschlossen worden, welche zum Teil jetzt schon in den Nachtragskreditbegehren auftauchen und jedenfalls in spätem Rechnungen des Bundes in Erscheinung treten werden.

Es sei an die Primarschulsubvention (2 Millionen Franken) erinnert, an die Ausgaben für die Rheinregulierung unterhalb Basels, welche die Staatsrechnung der nächsten 8 bis 10 Jahre mit 8 bis 4 Millionen belasten werden, ferner an den Kredit für die Flugzeuge (20 Millionen), welcher ebenfalls eine weitere Belastung

647

der nächsten Staatsrechnungen zur Folge haben wird, an die Ausgabe von 8 Millionen Franken für die Eidgenössische Technische Hochschule und schliesslich an die 5 Millionen Franken zur Stützung des Milchpreises, Es ist der Finanzdelegation aufgefallen, dass Ausgaben bewilligt wurden, ohne dass dafür Kredit« zur Verfügung standen. Diese Ausgaben wurden in die Form von zinslosen Darlehen oder Darlehen mit herabgesetztem Zins gekleidet.

Dieses Vorgehen steht nicht im Einklang mit dem verfassungsmässigen Bewilligungs- und Budgetrecht des Parlamentes. Dazu kommt, dass damit auch den Vorschriften des neuen Gesetzes über die Anlage der Staatsgelder und der Spezialfonds des Bundes nicht nachgelebt wird. Dieses Gesetz bestimmt, dass die Staatsgelder und die Spezialfonds zinstragend angelegt werden müssen, und gemeint ist wohl, dass diese Anlage im allgemeinen zu den landesüblichen Zinsansätzen geschehen soll. Es ist daher zu wünschen, dass diese Form der Ausgabenbewilligung, die auch sonst zahlreiche Bedenken erregt und gewisse Gefahren in sich birgt, sich nicht weiter entwickelt.

Bezüglich des bereits erwähnten Anlagegesetzes ist noch folgendes festzustellen: Die Prüfung der Staatsrechnung und der Spezialfonds hat ergeben, dass die Anlage der Gelder den Vorschriften dieses Gesetzes noch nicht durchwegs entspricht, Insbesondere konnte festgestellt werden, dass das Verhältnis der grundpfändlich gesicherten Anlagen zu den andern Anlagen des Bundes, wie es das Gesetz vorschreibt, noch nicht hergestellt ist. Es ist zuzugeben, dass es auch nicht möglich war, in der kurzen Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes (Oktober 1929) diesen Vorschriften in allen Teilen nachzuleben. Allein die Finanzdelegation glaubt dennoch, dass nunmehr alles daran gesetzt werden sollte, um hinsichtlich der Anlage der Staatsgelder einen Zustand zu erreichen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht, B. Kapitalrechnung, a. Abschlusskonto (mit Gewinn- und Verlustrechnung). -- Nach Vornahme verschiedener Abschreibungen verringerte sich der Einnahmenüberschuss der Verwaltungsrechnung von Fr. 23,990,767. 40 auf Fr. 22,091,079. 03.

Als dieser verhältnismässig hohe Überschuss verkündet wurde, sind sofort auch Begehren aufgerückt. Der Bundesrat hat es aber schon aus formellen Gründen abgelehnt, auf dieses Begehren in Verbindung mit der
Genehmigung der Staatsrechnung einzutreten. Er hat gut daran getan. Wird ein Überschuss ausgewiesen, so ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er zu Tilgungszwecken und nicht zu ausserordentlichen Zuwendungen verwendet wird. Über die Verwendung des Überschusses hat der Bundesrat ordnungsgemäss Antrag gestellt. Es wurde beantragt und von den eidgenössischen Eäten beschlossen, folgende Verwendung vorzunehmen: 1. Fr. 15,000,000 als erste Eate zur Tilgung der den S. B. B. gemäss Bundesbeschluss vom 6. Juni 1929 geleisteten Zahlung von Fr. 35,000,000; 2. Fr. 7,091,079.03 als Einlage in die Tilgungsreserve.

Die Tilgungsreserve, die sich Ende des Jahres 1929 auf Fr. 42,307,562.11 belief, beträgt nun heute rund 49,4 Millionen Franken.

648 Bis heute ist der Tilgungsplan eingehalten worden, und er wird weiter eingehalten werden können, wenn das Budgetgleichgewicht nicht gestört wird, und wenn nicht weitere wirtschaftliche Störungen unser Land heimsuchen.

Die Eeserve von rund 49,4 Millionen. Franken ist dafür hereitgestellt worden.

&, JahresschlussbilanB. -- Die Vergleichung der Kapitalbewegungen 1929 mit dem Vorjahre zeigt die Tabelle auf der folgenden Seite.

Die Vermehrung der Aktiva beträgt Fr. 4,480,236. 02 und die Verminderung der Passiva » 72,812,327. 70 die Vermögenslage hat sich somit im Rechnungsjahre 1929 um Fr. 77,292,563.72 verbessert.

Die Überschuldung betrug: im Jahre 1925 J ) Fr. 1,517,657,771 im Jahre 1929 *) » 1,344,568,454 innert vier Jahren ist somit eine Verbesserung von . . Fr.

173,089,317 der Vermögenslage eingetreten. Von diesem Betrage fallen Fr. 81,698,748 auf die Tilgung der öffentlichen Schuld und Fr. 91,390,569 auf andern Vermögenszuwachs.

Die Staatsanleihen (konsolidierte Schuld) haben sich im Jahre 1929 um Fr. 102,117,000 vermindert; dafür haben sich aber die schwebenden Schulden (inklusive Entnahme der Staatskasse aus den Spezialfonds und Depots, Fr. 34,197,923) um Fr. 56,200,667 vermehrt, so dass für das Jahr 1929 eine Verminderung der öffentlichen Schuld im Betrage von Fr. 45,916,333 stattgefunden hat.

Das Ergebnis der Staatsrochnting 1929 zeugt von einer im ganzen guten, soliden und gesunden Vorwaltung, Die wenigen Bemerkungen, die unsere Delegation glaubte im Laufe des Amtsjahres anbringen zu müssen, verringern keineswegs die grossen Verdienste des Bundesrates und der Verwaltungsabteilungen am erfreulichen Ergebnis der letztjährigen Eechnung. Der Erfolg der Staatsrcchmmg 1929 ist die wohlverdiente Frucht der Finanzpolitik, die in den letzten Jahren mit Hartnäckigkeit und mit dem Ziele verfolgt worden ist, das Oleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das lange Zeit empfindlich gestört war, wieder herzustellen und gleichzeitig die planmässige Tilgung des Passivsaldos in die Wege zu leiten und sicherzustellen.

IY. Yerkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat der Delegation im Berichtsjahre insgesamt 335 Revisionsprotokolle zur Einsichtnahme überreicht. Ebenso erhält die Delegation Kenntnis von jenen Revisionsanständen, die von der Kontrolle auf mündlichem Wege behandelt werden, sowie von den Berichten, ') Reserven und Rückstellungen berücksichtigt.

Jahresschlussbilanz auf 31. Dezember 1929.

Aktiva

1928

L Verfügbare Mittel II. Wertschriften und Anlagen der III. Betriebskapitalien IV. Anlagekonto V. Verschiedene Debitoren V I . Unverzinsliche Bestände . . . .

VII* Kautionsanlage . . . .

VIII. Aktivrestanze Passiva I. Staateanleihen (fest) II. Schwebende Schulden III. Spezialfonds I V . Verfallene Obligationen .

. . .

V. Abschreibungs-Konto V I . Verschiedene Kreditoren . . . .

VII. Kautionen VIII. Passivrestanzen

1929

Fr.

112,638,261. 99

Fr.

132,945,599. 66

239,614,666. 85 348,556,014. 31 292,192,837.-- 200,093,528. 20 29,938,256. 11

226,686,820. 47 361,660,426.22 295,298,954.-- 178,016,159. 31 31,489,604. 06

32,196,044. 48 1,255,229,628. 94 1,987,303,000.-- 165,361,006. 30 263,501,524. 09 10.295,704. 40 45,244,226. 78 136,409,370. 99 4,237,457. 25 64,738,357. 56 2,677,090,647. 37

Vermehrung der Aktiva Fr.

20,307,337. 67

Verminderung der Aktive Fr.

12,927,846.88 13,104,411.91 3,106,097. -- 22,077,368. 89 1,551,347.95

33,612,301.24 1,416,256. 76 1,259,709,864. 96 netto! 4,480,236.02 -- Vermind der Passiva Vermehrung der Passiva 1,885,186,000.-- 102,117,000. -- 22,002,744. 23 187,363,750. 53 23,307,436. 54 286,808,960. 63 2,446,294. 15 12,741,998.55 44,014,563. 78 1,229,663. -- 118,556,469. 56 17,852,901.43 4,050,922. 82 186,534. 43 65,555,653. 80 817,296. 24 2,604,278,319. 67 netto ,72,812,327. 70 --

Ver mehrung der Aktiva . . . . 4,480,23(3.02 Verminderung der Passiva . . . 72,812,32'r. 70 Ver minderung der Übers schuldung m Jahre 1929 (unte sichtigung der Reserr Berück-ven) . . 77,292,563.72

ÖS

s

650

welche die Kontrolle über die Wahrnehmungen bezüglich Bureauorganisation und Arbeitsweise zu erstatten und über Anregungen, die sie zur Beseitigung unzweckmässiger Arbeitshandlungen zu machen hat.

Der in einigen Anständen von der eidgenössischen Finanzkontrolle eingenommene Standpunkt ist von der Delegation durchwegs gebilligt worden, was letztere jeweüen veranlasste, dies den beteiligten Departementen und Abteilungen auf dem Wege des Protokollauszuges zur Kenntnis zu bringen.

Im abgelaufenen Amtsjahr hat die Delegation von 1888 Bundesratsbeschlüssen, welche sich auf die Überwachung der Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, Kenntnis genommen. Darunter befanden sich einige Geschäfte, die Anlass gaben zu Erörterungen und zu Schreiben an den Bundesrat.

Die Finanzdelegation möchte dieses Kapitel nicht schliessen, ohne der nie erlahmenden Tätigkeit der eidgenössischen Finanzkontrolle, die sich nicht nur auf die Überwachung und richtige Verwendung der Kredite erstreckt, sondern in das Gebiet der Eationalisierung der Bundesbetriebe übergreift, hohe Anerkennung zu zollen.

V. Inspektionen.

Im Amtsjahr 1929/30 sind folgende Inspektionen vorgenommen worden: I. Sektion: Die Zollstätten Arogno, Ascona, Biel, Brenets-route, Brig, Brusata, Chaux-de-Fonds, Col des Koches, Dirinella, Figino, Fornasette, Indemini, L'Auberson, Ligornetto, Locamo, Le Locle-gare, Le Locle-Col, Luino, Meudon-Verrières, Morcote, Novazzano, Pontarlier, Ponte Cremenaga, Verrières-gare, Yverdon-entrepôt.

II. Sektion: Die eidgenössischen Zeughäuser Aigle, Bière, Ohur, Lyss, Moudon, Payerne, Bapperswil, Wallenstadt, Wil; die Kasernenverwaltung Bière; die Kasernen- und Liegenschaftsverwaltung Frauenfeld; die Pulvermühlen Aubonno und Chur; das Erholungsheim für Militärpatienten in Echichens.

III. Sektion: Museum Vela in Ligornetto; Postbureaux Lugano, Ouchy und Vevey; Schloss Wildegg.

Die Inspektionen haben namentlich mit Bezug auf die Organisation der eidgenössischen Zeughäuser und Pulvermühlen zu einer Beihe von Anregungen im Sinne von Bationalisierungsmassnahmon geführt, die den zuständigen Instanzen zur Prüfung und Berichterstattung unterbreitet worden sind.

Allgemein hat die Finanzdelegation bei diesen Inspektionen mit Genugtuung festgestellt, dass eine gute Ordnung herrscht, namentlich in bezug auf die Kassen- und Buchführung.

Im Namen der Knanzdelegation der eidg. Bäte, Der Präsident: Dr. J. Sigrist, Ständerat.

Übersicht über die festen und schwebenden Schulden vom Jahre 1913 bis 1929. Tabelle r (Inklusive Schuld der Staatskasse an die Spezialfonds und Depots.)

TeleVerzinsliche graphen Postcheck VerReskriptionen waltung

Jahr

Konsolidierte Schuld

1913

146,270,000

1914

224,810,000

1915

405,520,000 105,500,000 21,065,000

1916

576,600,000 222,500,000 33,000,000 6,504,529

1917

745,050,000 319,400,000 40,000,000 7,975,093

-

--

1918 1,078,334,800 357,000,000 63,399,286 8,261,380

--

-

1919 1,381,536,500 360,000,000 74,000,000 1,045,694 1920 1,605,856,600 257,000,000 53,824,722 809,108

--

--

--

--

Fr.

Pr.

--

56,000,000

Fr.

1928 1,987,303,000 1929 1,885,186,000

-- -- -- --

Suva

Pr.

Fr.

Fr.

--

--

--

--

--

--

--

1923 2,053,947,100 145,040,000 31,420,971 1924 2,200,505,000 20,000,000 33,448,885 1925 2,086,635,000 31,000,000 42,133,841 1927 2,059,933,000

S. B. B.

--

1921 1,758,150,800 187,950,000 43,977,966 1922 1,902,527,100 106,000,000 60,634,374

1926 2,068,470,000

Fr.

Versieherungskasse

38,895,331 39,879,686 67,032,214 72,676,704

--

-- -- -- -- -- -- -- --

-- --

-- --

--

--

--

-- -- -- -- --

23,457,293

-

33,862,851

--

-- --

41,107,568

--

--

Spezialfonds Gesamtentscheid und Depots

+" Vermehrung -- Verminderung

Pr.

Fr.

15,532,470

161,802,470

--

Fr.

42,455,833

323,265,833 +161,463,363

65,333,992

597,418,992 +274,153,159

74,891,378

913,495,907 + 316,076,915

75,523,809 1,187,948,902 + 274,452,995 100,747,100 1,607,742,566 + 419,793,646 121,794,706 1,938,376,900 +330,634,334 149,821,294 2,067,311,724 + 128,934,824 117,849,916 2,131,385,976 + 64,074,252 97,850,749 2,200,875,075 + 69,489,099 47,373,057 2,318,888,696 + 118,013,621 24,328,843 2,328,710,962 +

50,428,735

9,822,266

58,297,913 36,838,199 215,233 30,170,893 2,285,291,079 - 43,419,883 67,183,597 715,815 52,698,373 2,227,963,116 - 57,327,963 -- 83,403,404 98,325,449 114,687,047

-- -- --

926,113 69,909,909 2,264,052,112 + 26,088,996 3,344 96,844,655 3,249,508,662 -

--

4,543,450

131,042,576 2,203,592,329 - 45,916,333

6 5 1-1

Eidgenössische Staatsrechnung

Tabelle n.

Mit den Nettoerträgen der Rechnungen TOD Post- und Telegraphenverwaltung und landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten (exklusive Getreideamt und Münzverwatung

Prozentuale Berechnung an:

1

im Jahre 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 (926 1927 1928 1929 % Vo °/° D/o > Vo V» % % °/o > 7» '/· '/· °/0 1. Ertrag der Kapitalien . . 11,79 11,25 17,87 22 7 7 7,03 7,12 7,,, 6,81 17,66 15,42 10,3S 7,69 l II. Allgemeine Verwaltung.

Dos 0,oi 0,05 Oot, 0,04 0,04 0,04 0,oi ,, 0,i s 0,n D Bundeskanzlei 0,05 0,04 0,06 0,06 E. Bunde sgericht 0,08 0,0, 0,os 0,06 0,08 0,oi 0,06 Ooa 0,0! 0,07 0,0& 0,06 0,04 0,04 F. Versicherungsgericht O.,oo 0,00 0,oo 0,00 0,oo 0,00 0,00 0,00 0,oo 0,00 0,14 0,14 0,13 0,is 0,12 0,12 0,13 0,13 0,ii 0,u 0,09 0,08 0,07 0,16 0,15 IH. Departemente 0,BB 0,95 0,49 0,se 0,,, 0,27 0,16 A. Politisches Departement . .

0,,« 0,06 0,04 0,OB 0,66 1,39 0,09 1,17 B. Departement des Innern . . . . 0,0! 0,03 0,w OjM 0,04 0,5, 0,55 0,bO 0,ts 0^(0 0,36 0,3« 0,37 0,3Î 0,3, C. Justiz- und Polizeidepartement . 1*1 1,06 1,14 1,20 1,0, 1,60 1,53 1,17 10,78 0,7!

0,87 0,76 0,6, 0.84 0,47 10 DO 820 1,93 1,4S 1 059 0,5» 0,49 ÛB9 O.T1 0,83 E. Finanz- und Zolldepartement 70,70 68,36 63 57,7a Sl,60 69 75,29 83 86 86 87 87 87,,, 87,» 38,00 F. Volkswirtschaftsdepartement . . 1,68 1,4S 2,10 4,84 5,82 2,45 0,S7 1,66 1,46 0,07 0,94 0,8Î 0^6 0,60 6. Post- und Eisenbahndepartement , 0,03 6,70 8,,7 7,03 1,9, 2 0,03 0,01 0,16 1,43 1,57 12 2,03 2,84 84 86,18 76,90 72,3t 71,58 79,18 80,81 88 90,66 92,41 92,14 92 92,16 92,57 93,09 Einnahmen,

25

1

1

IV. Verschiedenes , . .

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100

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5,09

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3,os

100 100 100 100 100

3,64

100

1,52

1,25

100 100

0,28

100

0,15

0,18

0,18

0,15

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100 100 100 100 100

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Ausgaben.

im Jahre 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 % '/· ·/· 7" 7- % 7» V. 7» "h 7» 7» 7» 7« % 1. Tilgung n. Verzinsung der Meilen 18,*, 28 34,9! 35 37,8» 33 96,00 37,87 38 39,4, 37,86 34,6» 33 35 30,81 II. Allgemein« Verwaltung.

A . Nationalist . .

. . . .

B. Ständerat C . Bundesrat . . .

. .

D . Bundeskanzlei . . . .

. .

E Bundesgericht F, Eidg. Versicherungsgericht . . .

.

.

0,38

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0,57

1,49

1,19

1,92 1,76 13,87 11,06 1,4, 1,5,

1,1.

1,36

1

III. Departemente.

A , Politisches Departement . . .

B . Departement des Innern . . .

C. Justiz- und Polizeidepartement D . Militärde parlement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement .

F. Volkswirtschaftsdepartement .

G. Post- und Eisenbahndepartement

0,23

0,04

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0,3a O.oe O.io

0,S7

IV. Verschiedenes . .

V. Unvorhergeschenes . . .

1,25

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100

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100

6,20 18,86 0,31

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4

100

6 5 W

Eidgenössische Staatsrechnung

Tabelle

III

4

Inklusive Bruttoerträge der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, Post- und Telegraphenverwaltung.

(Exklusive Getreideamt und Münzverwaltung.)

Prozentuale Berechnung an:

Einnahmen.

im Jahre

I. Ertrag der Kapitalien II Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei E. Bundesgericht F . Versicherungsgericht , . . .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . . .

B . Departement d e s Innern . . .

C. Justiz- und Polizeidepartement D. Militärdepartement .

. .

K. Finanz- und Zoll département .

F. Volkswirtschaft département .

G. Post- und Eisenbahndepartement

IF. Verschiedenes

.

.

.

.

1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 °/o > % % % % % "/o % ·/· V« % % % % 4,95 4,05 5,70 3,88 3,92 0,91 9,24 10 13,18 9,13 7*7 4 4,14 4 4,4*

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Ausgaben.

im Jahr« 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 %

I. Tilgung n. Verzinsung der Anleihen II Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat B. Standerat .

C, Bundesrat .

D. Bundeskanzlei .

. . .

E. Bundesgericht .

F, Eidg. Versicherungsgericht . . .

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0,76

0,70

0,64

0,B7

0,50

1,05

1,08

0,73

1,48

5,4:.

0,ss

4,96

5

1,» 5,30

1,38

6,2e

0,8S 5,36

0,73

7,88

111,80 5 5, M 5,33

4

6,»

1,11

1.»

0,80

46,29 44,29

0,03

0,73

38,2s 44

1,18

42,25

81,58 72,48 77,97 74,78

1,2,

5

0,06

0,si

44,01

41,80

77,8*

75,57 74,88

0,4*

0,81

38

0,71

41,36

40,8,

42,73

42,1*

0,02

11,.8

1 5,45 5,21

1,10 1,GE 1,18 1,2, 1,35 1,42 1,55 21,85 18,78 18,40 15,76 13,78 13,84 14,81 15,68 15,00 15,61 15,85 15,6» 14,96 5 4,82 3 4,87 4,75 4,60 4,44 4 4,3 3,87 3,73 3,64 5,04 6,05 5,63 5,18 5.61 7,12 5 6,33 7,62 6,57 6,34 6,38 9,87 10,13 0,81

88,81

IV. Verschiedenes V. Unvorhergesehenes

%

0,02

0,15

0,78

III. Departemente.

A. Politisches Departement. . . , B. Departement des Innern . . . .

C. Justiz- und Po lizei [département .

D Militärdepartement E. Finanz- und Zolldepartement . .

F. Volkswirtschaftsdepartement . .

G. Post- und Eisenbahndepartement .



10,38 16,38 21,30 21,13

1,26

14,13

5,99 1

14,!6

3,5*

3,70

10

11,3*

41 40,56 40,44

75 75,10 76,90 78 78 76,70 78 0,61

0,8S

0,77

0,07

0,12

0,06

[o,8*

1,,»

1,16

2

1

100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 ; 100 100 100 100 100

~

6

5 tu

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1929 bis 30.

September 1930. (Vom 5. November 1930.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1930

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.11.1930

Date Data Seite

639-655

Page Pagina Ref. No

10 031 195

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