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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Rückgabe der Kaution der Frankfurter Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Liq Die Frankfurter Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Frankfurt

hat ihren gesamten schweizerischen Versicherungsbestand im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die Allgemeine Versicherungs-AktienGesellschaft in Bern übertragen, indem sie gleichzeitig auf die schweizerische Konzession verzichtete.

Die Gesellschaft befindet sich gegenwärtig in Liquidation und stellt nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegte Kaution im Gesamtkurswerte von rund Fr. 780,000 zurückzuerstatten, Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 20. Mai 1931 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 15. November 1930.

(3,..)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

#ST#

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Pferdelieferung für die Militärschulen und -kurse im Jahre 1931, Diejenigen Pferdelieferanten und Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche Pferde bei vorkommendem Bedarf für den Militärdienst im Jahre 1931 zur Verfügung zu stellen gedenken, haben sieh bis zum 31. Dezember 1930 beim Pferdelieferungsoffizi des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich: in der Ostschweiz: bei Herrn Kavallerie-Oberstlieutenant G. von,Salis, in Jenins bei Maienfeld; in der Zentralschweiz : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt, in Thun ; in der Westschweiz : bei HerrnVeterinär-Oberstlieutenant A.Roulet, in Fontaines bei Grandson.

T h u n , Dezember 1930.

(2.).

Zentralleitung der schweizerischen Pferdelieferung.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Lieferung der Fenster samt Verglasung zum III. Stock der Telephonzentrale an der Gerbergasse des Hauptpostgebäudes in Basel wird Konkurrenz eröffnet, -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zimmer 81, II. Stock, des Hauptpostgebäudes (Eingang Freiestrasse) in Basel aufgelegt.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift ; ,,Angebot für Hauptpostgebäude Basel" bis und mit dem 12. Dezember 1930 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 29. November 1930.

(2.).

Telephonkabel Zürich-Affoltern a/A.-Rifferswil.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der mit der Kabellegung Zürich-Affoltern a/A.-Mettmenstetten-Rifferswil zusammenhängenden Erd- und Maurerarbeiten. Die Kabel werden in einer durchschnittlichen Tiefe von 60 cm in einen aus Zoreseisen gebildeten Kanal verlegt. Die ganze Baustrecke wird in drei Baulose eingeteilt.

Baulos I. Von der Albisstrasse in Wollishofen über Leimbach-Baldern-Gamlikon bis in das Feldenmoos, mit Abzweig nach Bonstetten. Länge ca. 8,6 km.

Erdaushub für Leitungsgraben und Spieissgruben ca. 2100 m 3 Beton und Zementsteinmauerwerk ca. 12,» m3 Baulos II. Vom Feldenmoos bis Eichler amSüdausgängee von Affoltern a/A., nebst Zweig Affoltern-Zwillikon. Länge ca, 7200 m.

Erdaushub für Leitungsgraben und Spieissgruben ca. 1800 m3 Beton und Zementsteinmauerwerk ca. 7,6 m3 Baulos III. Vom Eichler über Mettmenstetten bisRifferswil. Länge ca. 7700 m.

Erdaushub für Leitungsgraben und Spleissgruben ca. 1900 m' Beton- und Zementsteinmauerwer ca.

5 m3 Die Arbeiten sind in den Monaten Februar und März auszuführen. Ausser den vorgenannten Akkordarbeiten werden die Unternehmer möglicherweise ihre Mannschaften als Hilfskräfte für die Kabelauslegung zur Verfügung zu stellen haben, gegen die regiemässig Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.

Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegraphendirektion Zürich, Zimmer Nr. 32, zur Einsicht der Interessenten aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und frankiert mit der Aufschrift ,,Angebote für Grabarbeiten Zürich-Rifferswil" verseilen bis 20. Dezember 1930 einzureichen an die Kreistelegraphendirektion IV, Zürich.

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen Zulagen nicht Inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

sind die gesetzlichen Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

MilitärMeister I. Klasse, Gelernter Mechaniker; 3800 bis 20- Dez.

departement, event. Werkmeister Erfahrung im Unterhalt von 7400 1930 GeneralstabsFlugzeugen und Motoren; für Meister I.

Klasse abteilung, gewandt im Verkehr mit Militärflugdienst, der Arbeiterschaft; deutsch 4400 bis 8000 Kommando des und französisch Fliegerwaffenfür Werkplatzes Dübendort meister (2.).

.

808 Dienstabteilung und Anmeldestelle

Militär-

departement, Abteilung

für Infanterie

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

An.

meldungstermici

Mehrere Instruk tionsoffizier der Infanterie

Der vorgeschriebene Probedienst aU Instruktionsaspirant

5100

15. Dez.

bis

Mehrere Instruktions- Der vorgeschriebene Probedienst als InstruktionsUnteroffiziere Unteroffiziersaspirant der Infanterie.

Abteilung für Infanterie Traindienst

3600

Militärdepartement,

Die vorgeschriebene ProbeInstruktions Unteroffizier zeit als Instruktions (Tambourinstruktor) Unteroffiziersaspirant

3600

Lehrzeit als SteindruckMaschinenmeister Praktische Kenntnisse im Offsetdruck. Erfahrung im Druck topographischer Karten

3600

Militär.

département,

Abteilung fpr Infanteria

Militärdepartement, Landestopographie, Hallwylstrasse 4.

Bern

Maschinenmeister II. Klasse

1930

8800

bis

(2..)\ 15. Dez, 1930

7100 (2..)

bis

16. Dez.

1980

7100-

bis

(2,.)

15. Dez.

1930

6800 ,

(3..)

Annahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1931 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Schweizerbürger, die am 15. Mai 1931 nicht unter 17 nnd nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der anfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahn Verwaltung zu unterziehen.

Die Lehrzeit dauert zwei Jahre. Tom 1. bia 6. Monat beziehen die Lehrlinge ein Taggeld von Fr. 3, vom 7. bis 12. Monat von Fr. 4 und im zweiten Lehrjahre von Fr. 5. 50.

Die selbstgeschriebene Anmeldung hat eine kurze Lebensbeschreibung zu enthalten.

Sie ist unter Beifügung des Geburts- oder Heimatscheines, eines Leumundszeugnisses sowie der übrigen Zeugnisse, die eine lückenlose Darstellung über den Bildungsgang und die bisherige Tätigkeit geben sollen, bis 15. Dezember 1930 an eine der Kreisdirektionen SBB in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhaltlich ist.

B e r n , im November 1930.

(2..)

Generaldirekton der schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1930

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.12.1930

Date Data Seite

806-808

Page Pagina Ref. No

10 031 213

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