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CVom 14. November 1930.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Waadt an die zu Fr, 58,800 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Bucliaz", durch die Gemeinde Baulmes, 25 °/o, im Maximum Fr, 14,700.

2. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 70,700 veranschlagten Kosten der Herstellung des Waldweges ,,Sous le Niord", durch die Gemeinde Bourg-8t-Pierre, 40 %, im Maximum Fr. 28,280.

Als schweizerischer Kommissär für das Kraftwerk Albbruck-Dogern wird für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt : Herr Oberst Traugott Bruggiaser, in Wohlen (Aargau).

Als Delegierte an die am 17. November 1930 in Genf beginnende neue internationale Wirtschaftskonferenz werden bezeichnet die Herren: W. Stucki, Direktor der Handelsabteilung im eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, und Nationalrat Dr. E. Wetter, Vizepräsident des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins, Militärdepartement, Oberkriegskommissariat. Es werden gewählt: Als II. Sektionschef: Oberstlieutenant Merkli, Wilhelm, von Basel, bisher Sekretär I. Klasse ; als Sekretär I. Klasse : Hauptmann Weibel, Fritz, von Schupfen, bisher Sekretär II. Klasse ; als Revisor I. Klasse : Hauptmann Bühler, Robert, von Horrenbach-Buchen, bisher Revisor II. Klasse ; als Sekretär II. Klasse : Hauptmann Steiner, Numa, von Trüb, bisher Kanzlist; als Revisor II. Klasse : Oberlieutenant Corecco, Guido, von Bodio, bisher Kanzlist.

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Bekanntmachungen von Departementen

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Wintersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 15. Dezember 1930 bis 10. März 1931 geöffnet sein.

Während dieser Periode können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 11. November 1930.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Zuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom 4. November 1930.)

Tarif-Nr.

Bezeichnung der Ware

ad 694 c Zwiebelschneider ,,Ideal", bestehend aus einem Glasgefässe mit Deckel aus Eisenblech, loser Holzrondelle und Stössel aus Eisendraht, der an einem Ende einen Holzgriff, am andern Ende ein sternartiges Messer trägt, Glas dem Gewichte nach vorherrschend, ad 968 Zelluloseazetat.

Letztere Verfügung tritt am 20. November 1930 in Kraft.

B e r n , den 14. November 1930.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Rückgabe der Kaution der Frankfurter Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Liq.

Die Frankfurter Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Frankfurt hat ihren gesamten schweizerischen Versicherungsbestand im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die Allgemeine Versicherungs-AktienGesellschaft in Bern übertragen, indem sie gleichzeitig auf die schweizerische Konzession verzichtete.

Die Gesellschaft befindet sich gegenwärtig in Liquidation und stellt nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegte Kaution im Gesamtkurswerte von rund Fr. 780,000 zurückzuerstatten.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 20. Mai 1931 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 15. November 1930.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat 1930 Januar bis Ende September . . . 2712 Oktober 491 Januar bis Ende Oktober . . . . 3203 B e r n , den 14. November 1930.

1929 3358 576 3934

Zu-oder Abnahme --646 -- 85 -- 731

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

6(Ì4

Einziehung der liechtensteinischen Silbermünzen.

1. Die liechtensteinischen, auf Franken lautenden Silbermünzenwerden vom heutigen Tage an bis zum 31. März 1931 von allen eidgenössischen KassenstelleD (Post-, Telegraph und Telephon, Zoll und Bundesbahnen) zum Nennwert gegen schweizerische Zahlungsmittel eingelöst.

2. Ab 1. April 1931 fällt der Kasaenkurs der liechtensteinischen Münzen im schweizerischen Grenzgebiet dahin. Vom gleichen Tage an haben die liechtensteinischen SilbermUnzen laut Bekanntmachung der liechtensteinischen Regierung keine gesetzliche Zahlkraft in Liechtenstein mehr.

B e r n , den 17. November 1930.

Eidgenössisches Finanzdepartement.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein, verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Herbstsession 1930.

TVationalrat.

(Preis: 2 Fr. 50,) Kurze Übersicht.

Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Bundesgesetz.

Handelsreisende. Bundesgesetz (Differenz).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1930

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47

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19.11.1930

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662-664

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10 031 198

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