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Bundesversammlung.

Am 5. März 1930 haben die Präsidenten beider Räte von dem am gleichen Tag erfolgten Hinscheid des Herrn Nationalrat Paul M o r a r d Kenntnis gegeben.

Herr Messmer, Präsident des Ständerats, hat dem Verstorbenen folgenden Nachruf gewidmet: Aus dem Kanton Freiburg ist die Trauerkunde eingetroffen, Herr Nationalrat Paul Morard von Bulle sei heute morgen um 5 Uhr nach kurzer, aber schmerzlicher Krankheit verschieden.

Paul Morard war am 5. Dezember 1879 geboren. Er besuchte die Gymnasien in Freiburg und Einsiedeln, machte Rechtsstudien an den Universitäten von Freiburg und Basel. Im Jahre 1908 begann er seine Tätigkeit als Anwalt in Bulle. Morard widmete sich seinem Berufe mit unermüdlichem Eifer und viel Geschick, so dass er sich in kurzer Zeit in weiteren Kreisen eines grossen Zutrauens erfreuen konnte.

Schon frühe erging an den Verstorbenen der Ruf seiner Mitbürger zur Betätigung in öffentlichen Stellungen. Im Jahre 1911 wurde er Mitglied des Gemeinderates der Stadt Bulle, vier Jahre später schon Mitglied des Grossen Rates des Kantons Freiburg, in dem er bald eine einflussreiche, führende Stellung einnahm.

Im Jahre 1920 trat Morard erstmals als Vertreter des Kantons Freiburg in den Nationalrat, wo sein hervorragender, reger Geist und seine praktischen Erfahrungen bald erkannt und gewürdigt worden sind. Schon zwei Jahre nach seinem Eintritt wurde ihm das Präsidium der Begnadigungskommission übertragen; seit dem Jahre 1925 war er Mitglied der nationalrätlichen Bureaus und seit 1928 Mitglied der Zolltarifkommission.

Daneben gehörte er auch einer Reihe besonderer Spezialkommissojnen an.

In allen diesen Stellungen zeichnete sich der Verstorbene durch sein reiches Wissen, seine rasche Auffassungsgabe, seine Gewissenhaftigkeit und Arbeitsfreude aus.

Daneben bekleidete der Dahingeschiedene noch eine Reihe von wichtigen Stellen ; es sei hier vor allem seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der schweizerischen Renten- und Lebensversicherungsanstalt erwähnt.

Morard gehörte der katholischen Gruppe der Bundesversammlung an ; er trat stets kräftig ein für die Interessen seiner Partei und mit voller Überzeugung für die Grundsätze der christlichen Weltanschauung.

Morard war reich begabt an körperlicher Kraft, Gesundheit und Geistesfrische. Man hätte ihn darum beneiden können, wie auch um seinen angeborenen, frohen Sinn, seine Leutseligkeit und seinen heiteren Humor.

213 Er verfügte über glückliche Eigenschaften, die in ihren Auswirkungen oft wie milde, beruhigende und anregende Sonnenstrahlen seine Umgebung beeinflussten. Er besass in hervorragendem Masse die Gabe des Gesanges, und wenn bei einem geselligen Anlasse aus der Mitte der Versammlung der Name Morard gerufen wurde, so galt es in der Regel als Einladung oder Bitte an den Genannten zum Vortrage eines der herrlichen, melodischen patriotischen Volkslieder des Kantons Freiburg.

Im Buche der Sprichwörter steht der Satz: ,,Ein heiteres Gemüt bereitet ein blühendes Altertt. Beim Verstorbenen konnte sich dieser Spruch leider nicht mehr erfüllen. Sozusagen im schönsten Mannesalter, ist der Tod au ihn herangetreten und hat den noch kräftigen Mann nach wenigen, aber schmerzlichen Leidenstagen in die Ewigkeit abberufen.

Paul Morard starb im 51. Lebensjahr an den Folgen einer Hirnhautentzündung.

Grogs ist unsere Trauer um den lieben Verstorbenen, nicht weniger gross auch unser Bedauern mit seinen Hinterlassenen, seiner hochgeschätzten Ehefrau und seinen acht Kindern, von denen das jüngste wenig über zwei Jahre alt ist.

Der Trauerfamilie entbieten wir unser inniges Beileid. Dem Verewigten wollen wir ein dankbares Andenken bewahren. Er ruhe in Gottes ewigem Frieden !

* Der Nachruf des Präsidenten des Nationalrats, Herrn Graber, ist in der französischen Ausgabe des Bundesblattes (1930, Bd. I, S. 213) veröffentlicht worden.

An Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Brügger ist als Mitglied des S t ä n d e r a t s eingetreten : Herr Joseph H u o n d e r , Präsident des Regierungsrats des Kantons Graubünden, von Somvix, in Chur.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. März 1930.)

Laut einer Mitteilung der finnischen Gesandtschaft in Bern hat die Regierung von Finnland beschlossen, in Bern ein Honorargeneralkonsulat und in Luzern ein Honorarkonsulat zu errichten. Die finnischen Konsularkreise sind wie folgt neu eingeteilt worden : dem Generalkonsulat in Bern Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd. I.

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12.03.1930

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