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Aus den Verhandlungen des Bandesrates.

(Vom 21. Juli 1930.)

Das Rücktrittsgesuch des Herrn Theodor Emil Wagner, Kaufmann, vom Amte eines schweizerischen Konsuls in Colombo wird unter Verdankung der geleisteten Dienste genehmigt. Mit der Verweserschaft des Konsulates in Colombo wird Herr Hans Attinger, von Zollikon, Angestellter der Firma Volkart Bros, in Colombo, betraut.

(Vom 22. Juli 1930.)

Als Delegierter an den im September 1930 in Coimbra stattfindenden XV. internationalen Kongress für Anthropologie und prähistorische Archäologie wird bezeichnet: Herr E. Pittard, Professor für Anthropologie an der Hochschule G-enf,

Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Verpfändung einer Eisenbahngesellschaft.

Die A.-G. Drahtseilbahn St. Moritz-Chantarella in St. Moritz hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, die Drahtseilbahn von St. Moritz nach Chantarella, in einer Baulänge von 430 Metern, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn-und Schiffahrtsunternehmungen im II. Range zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 200,000 für den Umbau der 3t. Moritz-Chantarella-Bahn.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 16. August 1930 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eicenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 25. Juli 1930.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

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Verpfändung einer Eisenbahngesellschaft.

Die A.-6. Drahtseilbahn Chantarella-Corviglia in St. Moritz hat das

Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, die Drahtseilbahn von Chantarella nach Corviglia in einer Baulänge von 1572,0? Metern, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im II. Range zu verpfänden.

Zweck: Sicherstellung eines Anleihens von Fr, 200,000 für den Zusammenbau der Bergstation der St. Moritz-Chantarella-Bahn mit der untern Station der Chantarella-Corviglia-Bahn.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 16. August 1930 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 25. Juli 1930.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

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Wettbewerb- and Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen,

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

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Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert, Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

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30.07.1930

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71-72

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