247

Es werden folgende Bundes beitrage bewilligt; 1. Dem Kanton Bern, für die Verbauung des Feissibaches in den Gemeinden Ober- und Niederstocken : a. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Verbauung im Gebirge 45%, im Maximum Fr. 45,000; fe. an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Verbauung im Tale 40 %, im Maximum Fr. 80,000.

2. Dem Kanton Zug, an die zu Fr. 108,000 veranschlagten Kosten der Ausfuhrung des Waldstrassenprojektes Klingenrain-Blasenbergweid, der Korporation Zug, 30 %, im Maximum Fr. 82,400.

3. Dem Kanton Graubünden, an die zu Fr. 95,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Almensertobels (Ergänzungsprojekt 1980) 40 %, im Maximum Fr. 38,000.

4. Dem Kanton Wallis, an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten des Nachtragsprojektes Waldstrasse Val des Dix, der Gemeinde Hérémence, 25 %, im Maximum Fr. 20,000.

5. Der römisch-katholischen Kirchgemeinde Ariesheim, an die zu Fr. 74,500 veranschlagten Kosten der Innenrestaurierung ihrer Pfarrkirche 20 bzw. 25 %, im Maximum Fr. 15,575,

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1897.

Die Auslosung der per 31. Dezember 1930 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 % eidgenössischen Anleihe von 1897 wird Montag, den 15. September 1930, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 72, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanzdepartements in Bern, stattfinden, B e r n , den 25. August 1930.

Eidgenössische Finanzverwaltung, Kassen- und Rechnungswesen.

248

Einfuhr von Pflanzen.

Auf den 1. September 1930 wird das neu errichtete Strassenzollamt Landecy (Kanton Genf) für die Pflanzeneinfuhr im allgemeinen Grenz» verkehr, im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, geöffnet.

Bern, den 25. August 1930.

Abteilung für Landwirtschaft.

Nachtrag zum Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30, Oktober 1917 betreffend die Vieverpfändung befngt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Kanton Thurgau.

Neue Ermächtigung.

67. Darlehenskasse Herdern.

B e r n , den 29. August 1930.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

Rheinisch-Westfälischer Lloyd, Transport-Versicherungs-Aktien-a gesellschaft in M. Gladbach.

Aufhebung des Hauptdomizils und Erloschen der Vollmacht des Generalbevollmächtigten.

Durch Beschluss der Generalversammlung vom 11. Juni 1930 hat der Rheinisch-Westfälische Lloyd, Transport-Versicherungs-Aktiengesellschaft in M. Gladbach mit der in der Schweiz konzessionierten Nordstern und Vaterländischen Allgemeinen Versicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin fusioniert.

Damit ist die Konzession des Rheinisch-Westfälischen Lloyd zum Geschäftsbetriebe in der Schweiz dahingefallen.

Gestützt hierauf wird das nach Art. 13 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften am Wohnsitze des Generalbevollmächtigten der fusionierenden Gesellschaft, Herrn Ernst Giesker, Bleicherweg 72, ZUrich, bestehende Hauptdomizil aufgehoben.

249 Ferner ist die nach Art. 16 und 17 der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften dem obgenannten Generalbevollmächtigten erteilte Vollmacht erloschen.

B e r n , den 27. August 1930.

Eidg. Versicherungsamt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenerklärung.

Züst, Reinhard, von Wolfhalden, geboren 24. September 1852, von Hans Konrad und Ursula Tagmann, vermutlich vor 1871 nach New Orleans (Louisiana) ausgewandert und seit 1880 nachrichtenlos abwesend, ist vom Obergerichte mit Beschluss vom 25. August 1930 auf erfolglosen Aufruf in Anwendung von Art. 35 ff. ZGB als verschollen erklärt worden.

T r o g e n , den 26. August 1930.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

---- Ausgabe vom Juli 193O.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden;

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis : 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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03.09.1930

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