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Bundesblatt

82. Jahrgang.

Bern, den 24. Dezember 1930.

Band II.

Erscheint wöchentlich

Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr ; 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum, -- Inaerate franko an Stämpfli * Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung von Magazin- und Garagegebäuden sowie Lagerplätzen für das Telephonamt Genf in Genf-Plainpalais.

(Vom 19. Dezember 1980.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit den Nachkrediten II. Serie von 1929 haben die eidgenössischen Eäte einen Kredit von Fr. 100,000 bewilligt für den Ankauf einer Liegenschaft von 7886 m2 in Genf-Plainpalais zur Errichtung der erforderlichen Magazin- und Garagebauten sowie der Anlage von Lagerplätzen für Stangen, Zoreseisen, Kabelrohren usw. für das Telephonant Genf. Es handelt sich nunmehr darum, auf dem angekauften Platze die Bauten und Einrichtungen zu schaffen, deren ein Telephonamt von der Wichtigkeit Genfs für diese Zwecke bedarf.

Die Bestrebungen, die Magazinfrage in einer für das Telephonamt Genf zweckmässigen und befriedigenden Weise zu lösen, sind alt. Sie gehen auf das Jahr 1911 zurück und fanden erstmals ihren Niederschlag in einem Begehren des genannten Amtes, in das Budget für 1913 einen Posten für die Verbesserung der Magazinverhältnisse einzustellen. Die Verwaltung glaubte damals auf das Begehren nicht eintreten zu sollen. Während des Krieges wurde die Angelegenheit weiter zurückgestellt, um dann im Jahre 1919 wieder aufgegriffen zu werden. Der Vorschlag, ein dem Hospice général gehöriges, an der Avenue des Abattoirs gelegenes Terrain anzukaufen und dort die nötigen Bauten zu errichten, musste aus finanziellen Gründen abgewiesen werden. Man behalf sich dann damit, das Erdgeschoss und den ersten Stock des Hauses Bourrit, das Eigentum des Bundes ist und an das Telephongebäude anstösst, für Magazinzwecke in Anspruch zu nehmen und entsprechend einzurichten. Es war dies ein Notbehelf, der den wachsenden Anforderungen nicht auf sehr lange Zeit hinaus genügen konnte. Man war denn auch bald darauf genötigt, weiteres Terrain für Lagerplätze zu mieten, deren Weiterbestand immer gefährdet war, da nur kurzfristige Mietverträge abgeschlossen werden konnten und deren Ankauf wegen des hohen Preises nicht in Frage kam. Im Jahre 1923 wurde Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd. II.

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934 die Frage der Verbesserung der Magazinverhältnisse von den Organen der Baumaterialverwaltung der Obertelegraphendirektion erneut aufgeworfen.

Aber auch jetzt war die beantragte Lösung viel zu teuer und musste in Anbetracht der immer noch misslichen Finanzlage zurückgewiesen worden.

Heute hat nun die Entwicklung des Telephonnetzes einen Umfang erreicht, der die Schaffung zweckmässiger und genügender Magazin- und Garageräume zur gebieterischen Pflicht macht. Die Anzahl der Telephonteilnehmer hat sich in den letzten 10 Jahren, d. h, von 1919 bis Ende 1929 von 9950 auf 14,082, also um rund 41 % erhöht, und die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Diese Grunde führten letztes Jahr zum Ankaufe des Lagerplatzes in Genf-Plainpalais, den Sie mit den Nachkrediten 1929, II. Serie, bewilligt haben.

Eine sorgfältige Prüfung aller in Betracht fallenden Faktoren durch das Telephonamt und die zuständigen Organe der Obertelegraphendirektion sowie der Direktion der eidgenössischen Bauten führte zur Aufstellung eines Überbauungsprojektes, dessen Einzelheiten aus den bei den Akten hegenden Plänen ersichtlich sind und dessen Kosten nach dem ebenfalls beigefugten Kostenvoranschlag auf Fr. 467,200 zu stehen kommen. "Wir erwähnen noch, dass ursprünglich beabsichtigt war, nur das Linien- und Kabelmaterial in den neu zu erstellenden Magazinräumen unterzubringen und die Apparate an ihrem bisherigen Orte, im Hause Bourrit, zu belassen. In der Folge stellte es sich jedoch heraus, dass das Haus Bourrit in absehbarer Zeit für Betriebszwecke von Post und Telephon beansprucht werden wird. Unter diesen Umständen war es gegeben, auch das Apparatenwesen nach den neu zu erstellenden Magazinräumen zu verlegen und dort die dafür erforderlichen Bäume zu schaffen.

Das Projekt sieht nun vor: I. Magazingebäude mit anschliessenden Leitermagazin, Werkstätte und Garageräumen.

a, Kellergeschoss.

Kaum für Arbeiter 37,5 m2 Korridor und Garderobe 51,4 m2 Heizraum 24,0 m2 Wohnungskeller 13,3 m2 Douchen und W. G 12,9 m2 b. Erdgeschoss.

Linienmaterialmagazin 223,0 m2 Bureau 22,g m2 Leitern usw 99,a m2 Materialausgaberaum 21,0 m2 Reparaturwerkstätte 105,6 m2 Garage für Autos, Kabelwagen usw 860,0 m2 Treppen 24,4 ma

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I. Stock.

Apparatenmagazin Werkstätte Baum für das Publikum Hauswartwohnung

365)6 28,2 13,8 90,0

m2 m2 m2 m2

70,a 7,5 91,0 28,0 420,0

m2 ma m2 m2 m2

II. Gebäude für Kabelmonteure und Kabelmaterial.

Baum für Kabelmonteure, Garderobe und Werkzeugkisten . .

Chef-Monteur, Bureau Offener Schuppen für Kabelstangenmontierung » » » Velogarage » » » Kabelrollen, Kabelzugmaterial etc. . . .

Die zu überbauende Fläche beträgt demnach, Strassen und Lagerplätze beanspruchen rund Eür spätere Bedürfnisse bleiben verfugbar Und ausserhalb der Baulinie liegen Insgesamt

1473 4000 1748 165 7386

m2 m2 m2 m2 m2

Die neue Magazinanlage wird für das Auf- und Abladen der Stangen, Bohre und anderer schwerer Waren mit einem mobilen Kran ausgerüstet.

Der Erleichterung des Warenzu- und abtransportes dient ein Geleiseanschluss an das Netz der städtischen Strassenbahnen, die mittels Rollschemelbetrieb ganze Eiseilbahnwagenladungen zuführen können. Die Garage bietet Platz für 16 Lastwagen, Kabelwagen, Motorpumpe usw.

Mit diesem Ausbau der angekauften Liegenschaft erhält das Telephonamt Genf endlich die Räumlichkeiten und Einrichtungen, deren es für die Unterbringung seiner grossen Vorräte an Materialien, Apparaten und Werkzeug seit langem bedarf. Namentlich ist es zu begrussen, dass damit die Materialunterkunft die notwendige Stabilität erreicht, die bis jetzt nie vorhanden war, da für die gemieteten Lagerplätze und Magazinräume immer nur verhältnismässig kurzfristige Mietverträge abgeschlossen werden konnten. Zweifellos wird die Konzentration des gesamten Materialwesens auch gewisse Einsparungen auf den Betriebskosten zur Folge haben, deren sichere, zahlenmässige Erfassung aber vorläufig nicht möglich ist. Auf alle Fälle ist das vorliegende Projekt geeignet, dringlichen Bedürfnissen in zweckmässiger Weise abzuhelfen.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie, die Erstellung der nötigen Bauten und Anlagen auf dem Telephonlagerplatz in Genf-Plainpalais zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

936 Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 19. Dezember 1980.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident.

Musy.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Errichtung von Magazin- und Garagebauten sowie von Lagerplätzen für das Telephonamt Genf auf dem Terrain der Telegraphenverwaltung in Genf-Plainpalais.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 1980, beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung von Magazin- und Garagebauten sowie von Lagerplätzen auf dem der Telegraphenverwaltung gehörenden Terrain in GenfPlainpalais wird ein Kredit von Fr. 467,200 bewilligt.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, im Rahmen des bewilligten Kredites diejenigen Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, die sich noch als notwendig erweisen könnten.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art, 4.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

--

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung von Magazin- und Garagegebäuden sowie Lagerplätzen für das Telephonamt Genf in GenfPlainpalais. (Vom 19. Dezember 1930.)

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1930

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52

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24.12.1930

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933-936

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