# S T #

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 33.

Bern, den 14. August 1901.

L Allgemeines.

33/01)

583. (

Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 12. August 1901 an wie folgt festgesetzt worden: Für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen, für Petershausen, für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen, sowie für den gesamten badisch-schweizerischen Güterverkehr : l Franken = 81 Pfennig, l Mark = 123,45 Centimes.

Für allen übrigen Güterverkehr der großherzoglich badischen Bahnen : l Franken = 81,1 Pfennig, l Mark = 123,3 Centimes.

684. (33/01) Aenderung des Stationsnamens Eplatures-Crêt-dii-Locle.

Von heute an wird die Station ,,Eplatures-Crêt-du-Locle" der Neuenburger Jurabahn ,,Eplatures Crêt" heißen. Diese Bezeichnung wird in Zukunft in den Fahrplänen, Tarifen, Billeten und anderen Transportschriften zur Anwendung gelangen.

Neuenburg, den 3. August 1901.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

281

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

585.

(33/01) Interner Personen- und Gepäcktarif 1. Juni 1897.

Aenderung.

der NO B, vom

Mit Wirkung vom 1. September 1901 werden die Billete SchaffhausenSeuzach und umgekehrt via Etzwilen ohne Nachzahlung zur Fahrt via Winterthur gültig erklärt; anderseits erhalten die Billete SchaffhausenDynhard und Thalheim-AItikon und umgekehrt via Winterthur auch Gültigkeit zur Fahrt ohne Nachzahlung via Etzwilen.

Zürich, den 13. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

686.

(33/01) Personentarif Neuenburger Jurabahn -- Centralbahn, aargauische Südbahn und Wohlen-Bremgarten-Bahn, vom 1. Juli 1901.

Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 12. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

33/01)

587. ( Personen- and Gepäcktarif England und Niederlande -- Schweiz über Köln, vom 15. Juli 1898. Ergänzung.

Am 1. September 1901 treten nachstehende Taxen in Kraft:

*,

nach

Wege-

g

Chur

bezeich-

von

nung

<£ "S W

Km.

Einfache Fahrt für alle Züge

I.

n.

Glltig

Fr.

Fr.

!·«·

Gepäcktaxe Hin- und Rückfahrt per 10kg. für für alle Züge die St recken b f> ohne mit I.

II. flültij Freigepäck Fr.

Fr.

tije

Fr.

Fr.

875 Arnheim 8, 27, 32 97.65 70.80 6 140. 40 100. 65 11 2.97 2.13 975 Haag 12, 27, 32 101. 65 74.05 7 148. 55 107. 65 12 2.97 2.14 Basel, den 13. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

282

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

588. (33/01) Aasnahmetarif N r . 6 für Getreide etc., Anhänge Nachträge IV.

Mit 1. September 1901 tritt zu den die Taxen ab Romanshorn und Rorschach enthaltenden Anhängen zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc., vom 15. Juli 1897, je ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend u. a. Taxen fUr den Verkehr mit den Stationen der Ürikon-Bauma-Bahn, Bern-Neuenburg-Bahn, Gürbethalbahn und Spiez-Frutigen-Bahn.

Zürich, den 10. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

589. (33/01) Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife der JS etc., vom 1. Juni 1893. Nachtrag VIII.

Am 1. September 1901 tritt zu obiger Zusammenstellung ein Nachtrag VIII in Kraft. Derselbe enthält je einen Camionnagetarif für die Stationen Biel und Lausanne.

Bern, den 10. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

590. (33/01) Gütertarif Freiburg-Murten-Bahn -- Ostschweiz, vom 15. Oktober 1898. Nachtrag I.

Am 1. September 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Bern, den 9. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

591. (33/01) Gütertarif Pont-Brassus-Bahn -- JS, B B, R VT und FM, vom 1. Oktober 1899. Nachtrag L Am 1. September 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Bern, den 9. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

283

Ausnahmetaxen.

33/01)

592. (

Ausnahmetaxe für Steintransporte ab Wienachten nach Emmishofen-Egelshofen.

Für den Transport von Mauersteinen und rohen Steinplatten in Wagenladungen von 10000 kg. ab Wienachten nach Emmishofen-Egelshofen tritt mit 28. August 1901 eine reduzierte Taxe von 24 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 13. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

33/01)

593. (

Rückvergütung auf Transporten von Wagenladungsgutem Winterthur-Bauma transit (Ue B B).

Auf Sendungen in ganzen Wagenladungen nach Stationen der Linie Ürikon-Bauma, welche mangels direkter Tarife in Bauma zur Umkartierung gelangen, wird eine Rückerstattung geleistet von 50 Cts. per 1000 kg. für Güter der Specialtarife I bis III und von 75 Cts. per 1000 kg. für Güter der allgemeinen Wagenladungsklassen A und B.

Winterthur, den 10. August 1901.

Direktion der Tössthalbahn.

594.

(33/01) Taxreduktion für den Transport von Langholz Wattwil etc. -- Steg. Kündigung.

Die mit Publikation vom 11. Oktober 1897 (Position 800 in Nr. 41/1897 dieses Blattes) bekannt gegebene Ausnahmetaxe für Langholz von Wattwil, Lichtensteig und Bütschwil nach Steg wird auf den 15. November 1901 aufgehoben.

Winterthur, den 15. August 1901.

Direktion der Tössthalbahii.

B. Verkehr mit dem Auslande.

33/01)

595. ( Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. April 1901. Ausnahmetaxe für Glaubersalz Uetikon -- Helenenschacht.

Mit 1. September 1901 tritt für die Beförderung von Glaubersalz in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Ütikon nach Helenenschacht in Böhmen ein direkter Frachtsatz von 209 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 13. August 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn 284

596. (33/01) TeilII> Heft 3, derösterreichisch-u Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an wird das obgenannte Tarifheft durch Aufnahme der nachstehenden Taxen ergänzt: Brunn Eilgut Stückgutklassen v o n u n d nach 1 2 3 Centimes für 100 kg.

Derendingen . .

2397 1259 1130 1059 Zürich, den 13. August 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

597. (33/01) Teil IV, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1899. Einbeziehung der Station Felsö-Galla.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an wird die Station Felsö-Galla der k. ungarischen Staatseisenbahnen in das obgenannte Tarif heft einbezogen.

Die direkten Frachtsätze für Holz ab dieser Station ergeben sich durch Anstoß von 10 Cts. an die auf Seite 25 bezw. 45 des bezeichneten Ausnahmetarifs enthaltenen Taxen für die Station Komárom.

Zürich, den 13. August 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

598.

(33/01) Gütertarif Basel badischer Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. Januar 1899. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an erhält die Ziffer 5 samt Anmerkung auf Seite 4 des obgenannten Tarifes folgende neue Fassung : ,,5. Nach und von den belgischen Stationen.

Ausgenommen sind Sendungen nach und von Antwerpen transit, sowie Antwerpen (Gare centrale, Bassins und Entrepôt) loco, bei denen in dem Frachtbriefe Beförderung über ,,Herbesthal" vorgeschrieben ist".

Basel, den 13. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(33/01) Ausnahmetarif für Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Dette transit nach der Central- und Westschweis, vom 1. Mars 1887, Neuauflage vom 1. Mai 1896.

. . .

' Nachtrag I I .

Am 1. September 1901 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag II in Kraft.

599.

285

Derselbe enthält Taxen für die Stationen der Regionalbahn PruntrutBonfol, Bern-Neuenburg-Bahn und Spiez-Frutigen-Bahn, sowie anderweitigeÄnderungen.

Bern, den 8. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

600. (33/01) Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Am 1. September 1901 treten die folgenden Frachtsätze des im oben genannten Tarifteile enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 2 für Isaaten u. s. w.

in Kraft: Fr. für 100 kg.

Ferrara -- Chiasso Forli -- Chiasso Luzern, den 13. August 1901.

1. 66 1. 48 Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

33/01)

601. ( Teil II, Heft l, der belgisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. September 1900. Ergänsnng.

Mit sofortiger Gültigkeit wird der Artikel ,,Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger (Huppererde), für Gießereien und zur Fabrikation von Glas und Dynamit" mit der für ,,Erde, feuerfeste (Chamotteerde)" vorgesehenen Tarifierung in die Güterklassifikation des obengenannten Heftes aufgenommen.

Luzern, den 13. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

602.

(33/01) Ausnahmetariff Nr. l für metallurgische Produkte ans Deutschland nach Italien, vom 1.Dezemberr 1898.

Ergänsnng.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an wird die Abteilung g (altea Eisen) des obengenannten Ausnahmetarifes mit folgenden neuen Entfernungen und Frachtsätzen ergänzt: Pfälzische Bahnen Km: FI. far 100 kg.

--Her

Pino Chiasso ; ; ; ;

Godramstein . . . .

g

Pino Chiasso ; ;

Knöringen-Essingen

. { Pino Chiasso ; ; ;

Maikammer ...

Pino Chias

1. 1. j; ·'

575 619 5

; : ; :

7

4 618

g

; ;

g{

; ;

$g

1.61 1.74

};«

Lugern, den 13. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

286

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

603. (33/01) Ansnahmetarif Nr. 29 für Steinkohlen etc. im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Ergänzung. .

Mit Gültigkeit vom 15. August 1901 wird eine Anzahl weiterer Versandstationen in den Ausnahmetarif für Steinkohlenasche und Koksklein (Cinders, Praschen) (Ausnahmetarif 29 unseres Binnengütertarifs) aufgenommen. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Ausnahmetarifs auf bestimmte Empfangsstationen aufgehoben.

Die hierdurch geänderte Fassung des Tarifs ist aus Nr. 37 unseresTarifanzeigers zu ersehen.

Strassburg, den 5. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

604. (33/01) Ausnahmetarif für Futter- und Streumittel, gültig vom 1. Mi 1901 bis 30. September 1901.

Ergänzungsblatt.

Mit Geltung vom 1. August 1901 ist ein Ergänzungsblatt l, betreffend den Geltungsbereich, ausgegeben worden.

Dasselbe ist bei unserer Drucksachenkontrolle erhältlich.

Strassburg, den 5. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

605. (33/01) Ausnahmetarif Nr. 6 für Wegebanmaterialien des Binnengüter tarif es der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Aenderung.

Der Ausnahmetarif für Wegebaumaterialien (Ausnahmetarif 6 unseresBinnengütertarifs) erhält mit Gültigkeit vom 15. August 1901 eine neue Fassung des Warenverzeichnisses. Die hierdurch bedingte Änderung besteht hauptsächlich darin, daß künftig auch Pflastersteine, sofern sie zur Herstellung von Reihenpflaster nicht verwendbar sind, die Frachtsätze des Ausnahmetarifs genießen. Die Frachtsätze selbst bleiben die bisherigen.

Näheres ist aus Nr. 37 unseres Tarifanzeigers zu ersehen.

Strassburg, den 1. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

287

606. (33/01) Verlängerung der Entfernung von St. Ludwig nach Basel.

Mit der Eröffnung der neuen Strecke von St. Johann nach Basel ist eine Verlängerung der bisherigen Entfernung von St. Ludwig nach Basel um 1,3 km. eingetreten. Die hierdurch bedingten Erhöhungen der Tarifentfernungen im Verkehr mit Basel (Reichsbahn), welche in den verschiedenen Stationsverbindungen l bis 2 km. ausmachen, werden zum 1. Oktober 1901 in Wirksamkeit gesetzt und durch Nachtrag zu unserem KilometerZeiger bekannt gegeben werden.

Strassburg, den 6. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

607. (33/01) Hefte l, 4undd 5 dessüdwestdeutschenn Verbands-' gütertarifes. Ergänzung.

Die Stationen Kirchberg-Wegscheid, Niederbruck, Oberbruck-Dollern und Sewen der neueröffneten Strecke Masmünster -- Sewen sind mit Geltung vom 10. August 1901 in die Hefte l, 4 und 5 des Verbandsgütertarifs vom 1. Mai 1895 einbezogen worden. Die für diese Stationen im Heft 2 (Reichsbahn -- St. Johann-Saarbrücken) vom 1. August 1901 vorgesehenen Tarifentfernungen und Frachtsätze sind zu gleicher Zeit in Kraft getreten.

Strassburg, den 5. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

608. (33/01) Heft 2 des Ausnahmetarifes Nr. 6 für Steinkohlen etc.

im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsverkehr.

Nachtrag IX.

Zu dem Ausnahmetarif 6 für die Beförderung von Steinkohlen u. s. w.

des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandes, Heft 2, vom 1. August 1897, ist mit Gültigkeit vom 1. August 1901 Nachtrag IX ausgegeben.

Preis 0,10 M.

Strassburg, den 7. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

288

609.

(38/oi) Attsnahmetarife für ZncTeer im ost-mittel-sttdwestdentschen Verkehr.

Im ost-mittel-südwestdeutschen Verkehr werden mit Gültigkeit vom 10. August 1901 für Zucker (Rübenzucker) jeder Art in Ladungen von 10 t. zur Ausfuhr über Umschlagsplätze an binnenländischen Wasserstraßen oder über die Landgrenze, sowie zur Ausfuhr über See nach außerdeutschen Ländern, ferner für Rohzucker an Raffinerien auf dem direkten Bahnwege oder von binnenländischen Umschlagsplätzen ermäßigte Ausnahmetarife eingeführt. Über den Geltungabereich und die Anwendungsbedingungen dieser Ausnahmetarife geben die beteiligten Dienststellen nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 9. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

610.

(33/oi) Ausnahmetarife für Zacker im sächsisch-sttdwestdeutschen, sowie im sächsisch-württembergischen Verkehr.

Mit Gültigkeit vom 10. August 1901 werden im sächsisch - südwestdeutschen, sowie im sächsisch-württembergischen Güterverkehr für Zucker (Rübenzucker) jeder Art in Ladungen zu 10 t. zur Ausfuhr über Umschlagsplätze an binnenländischen Wasserstraßen, oder über die Landgrenze, sowie für Rohzucker jeder Art an Raffinerien auf dem direkten Bahnwege oder von binnenländischen Umschlagsplätzen ermäßigte Ausnahmetarife eingeführt.

Die Frachtsätze sind bei Erfüllung der vorgesehenen Bedingungen jene des Specialtarifs III. Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 9. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

611. (33/oi) Rheinisch-westfälisch-badischer Nachtrag X.

Kohlenansnahmetarif,

Zum rheinisch-westfälisch-badischen Kohlenausnahmetarif ist mit Gültigkeit vom 1. August 1901 der Nachtrag X erschienen. Derselbe enthält im wesentlichen Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Bönen (Bezirk Elberfeld), Essen Hauptbahnhof (Filiale Krupp), Essen Nord (Filiale Krupp), Osterfeld Süd und Überruhr (Bezirk Essen), sowie der badischen Station Karlsruhe Hafen.

Karlsruhe, den 3. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

289

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 8. August 1901 : 416. Rückvergütung auf Transporten von Wagenladungsgütern im Verkehr Winterthur transit -- Bauma transit (Ü B B), mit Vorbehalt.

417. Personentaxen und Abonnementstaxen der Neuenburger Tramwaygesellschaft für die neue Strecke Place Pury -- Vauseyon, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 10. August 1901 : 418. Aufnahme von Ausnahmetaxen für Glaubersalz für die Relation Ütikon -- Helenenschacht in Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife.

Genehmigt am 13. August 1901: 419. Nachtrag I zum Teil II, Heft II B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

420. Nachtrag I zum Teil H, Heft H F, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

421. Kilometerabonnements III. Klasse der Waldenburgerbahn, mit Vorbehalt.

422. Teil II, Heft l, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

423. Nachtrag II zum Teil H, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Verbandsgütertarife, mit Vorbehalt.

424. Erhebung einer Überfuhrgebühr von 30 Cts. pro Stück (2 Stück bis zum Gewicht von 15 kg. für ein Stück berechnet) für den Transport von Gepäck zwischen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl und umgekehrt mittelst Camionnagefuhrwerken, mit Vorbehalt.

425. Aufnahme von Eil- und Stückguttaxen für die Relation Derenflingen -- Brunn in Teil H, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

426. Änderung des internen Personen- und Gepäcktarifes der N 0 B.

427. Ergänzung des internen Gütertarifes der Eisenbahn PalézieuxChatel-St-Denis durch Bezeichnung derjenigen Güter, für deren Umlad in Palézieux bei Aufgabe als Wagenladung eine reduzierte Umladgebühr von 4 Cts. pro 100 kg. bezogen werden soll.

428. Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Arnheim und Haag -- Chur über Köln-Basel.

429. Ausnahmetaxe für Steintransporte in Wagenladungen ab Wienachten nach Emmishofen-Egelshofen.

430. Aufnahme der Station Felsö Galla in den Teil IV (Ausnahmetarife Für Holz), Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife."

290

431. Änderung der Bestimmungen der Ziffer 5 auf pag. 4 des Gütertarifes für den Verkehr Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz.

432. Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. l für metallurgische Produkte, Abteilung g, der deutsch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme von verschiedenen Stationen der pfälzischen Eisenbahnen.

433. Ergänzung des Teiles II, Abteilung B, der schweizerisch - italienischen Gütertarife durch Aufnahme der .italienischen Stationen Ferrara und Forli in den Ausnahmetarif Nr. 2 für Ölsaaten, Samen und Sämereien.

434. Ergänzung des' Teiles II, Heft l, der belgisch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme einer Tarifierung für den Artikel ,,Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger (Huppererde), für Gießereien und zur Fabrikation von Glas und Dynamit".

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Neuchâtel (Place Pury) -- Vauseyon der Tramways in Neuenburg ist auf den 10. August 1901 gestattet worden. An der 2,3 km. langen Strecke befinden sich folgende Taxpunkte: Place Pury, Ecluse, St. Nicolas und Vauseyon.

Die neue Linie dient, wie die übrigen Linien der Tramways in Neuenburg, nur dem Personen- und beschränkten Gepäckverkehr. Für den Personenverkehr besteht nur eine Wagenklasse. Außer Billeten für einfache Fahrt gelangen auch Abonnementsbillete (persönliche Abonnements für beliebige Fahrten innert l Monat, Schüler- und Arbeiterabonnements für 4 tägliche Fahrten [Sonn- und Festtage ausgenommen] und Schülerabonnements für 50 Fahrten) zur Ausgabe. Im übrigen gelten für die neue Strecke die nämlichen Verkehrseinrichtungen, wie für die andern Linien der Tramways in Neuenburg.

«KSe«Ss

291

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Publikationsorgan für das Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen und DampfschiffUnternehmungen auf dem Gebiete der schweiz. Eidgenossenschaft.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.08.1901

Date Data Seite

148-148

Page Pagina Ref. No

10 019 736

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.