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Bundesblatt

82. Jahrgang.

Bern, den 5. Februar 1930.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme un Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr. 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. Januar 1930.)

-Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich, an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Entwasserung in den Flurabteilungen ,,Langenmatt-Bruggäcker" usw.

in Hünikon, Gemeinde Neftenbach, 25 %, im Maximum Fr, 20,000.

2. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und der Anlage eines Zufahrts- und Düngerwegea auf der Bergliegenschaft "Erli", in der Gemeinde Feusisberg, 20 %, im Maximum Fr. 6200.

3. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Poschiavino, von Pedemonte bis Poschiavo-See, 40 %, im Maximum Fr. 40,000.

4. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 33,300 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Siedelungsbaute bei Maliisdorf, Gemeinde Roggwil, 15 %, im Maximum Fr. 5000.

5. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 34,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute nebst Umgebungsarbeiten, inkl. Licht- und Wasserzuleitungen, als Bestandteil einer in der Ebene von Magadino, Gemeinde Locarno erstellten Siedelungsbaute, 15 %, im Maximum Fr. 5100.

6. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte und eines Schweinestalles auf der Alpweide von Thyon, Gemeinde Vex, 25%, im Maximum Fr. 6750; 6. an die zu Fr. 875,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage von Martigny nach Salvan, 20 %, im Maximum Fr. 175,000 ; o. an die zu Fr. 104,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Wildbaches ,,du Mont", auf dem Gebiet der Gemeinde Vernayaz, 35 %, im Maximum Fr. 36,400; d. an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des ,,Avancon", auf dem Gebiete,der Gemeinden Vionnaz und Vouvry, 40 °/o, im Maximum Fr. 25,600.

Bundesblatt. 82. Jahrg. Bd. I.

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7. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der ergänzenden Entwässerungen (II. Sektion), in der Gemeinde BrotPlamboz, 25 %, im Maximum Fr. 17,500.

Militärdepartement. Es werden gewählt: Als I. Sektionschef der Abteilung für Infanterie: Oberst Hartmann, Robert, von und in Luzern, Instruktionsoffizier der Infanterie.

Als Instruktionsunteroffiziere II. Klasse: Wachtmeister Schiltknecht, Paul, von Eschlikon, in Goldach; Feldweibel Heiniger, Walter, von Wyssachen, in Bern, und Feldweibel Borrini, Arnoldo, von Isone, in Brugg, alle drei bisher Instruktionsunteroffiziers-Aspiranten.

Als Zeugwart III. Klasse des eidgenössischen Zeughauses in Wil : Feldweibel Fust, Josef, von Mosnang, provisorischer Angestellter.

Als Kanzleigehilfe II. Klasse des Festungsbureaus St. Gotthard : Korporal Aeschbacher, Walter, von Radelfingen, provisorischer Fortwächter.

(Vom 31. Januar 19300 Die schweizerische Delegation für die am 17. Februar 1930 in Genf beginnende internationale Konferenz über den Zollwaffenstillstand wird bestellt aus den Herren Bundesrat Schulthess, Chef des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, als Chef der Delegation; Direktor Stucki, Chef der Handelsabteilung des nämlichen Departements, und Oberzolldirektor Gassmann.

_ Als Kanzleigehilfin I. Klasse des Internationalen Bureaus der Telegraphenunion wird gewählt: Frau Amélie Fivian-Gay, von Köniz, Aushilfsangestellte dieses Bureaus.

Gestützt auf Art. 86, Abs. 2, der Bundesverfassung hat der Bundesrat beschlossen, die eidgenössischen Kammern auf den 24. Februar 1930, um 15 Uhr, für die Behandlung der Vorlage über die internationale Zahlungsbank zu einer ausserordentlichen Tagung einzuberufen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Einfuhr von Pflanzen.

Auf 1. Februar 1930 wird das Hauptzollamt SaconneX (Kanton Genf) für die Pflanzeneinfuhr im normalen Grenzverkehr, im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreifend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, geöffnet.

B e r n , den 27. Januar 1930.

Abteilung für Landwirtschaft.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1930

Année Anno Band

1

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06

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.02.1930

Date Data Seite

65-66

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