262 (Vom

22. Juni 1928.)

Die bulgarische Gesandtschaft in Bern teilt mit, dass ihre Regierung infolge des eingereichten Rücktrittgesuches des Herrn Karl Wehrli-Thielen, Generalkonsul von Bulgarien in Zürich, beschlossen habe, diesen Posten nicht mehr zu besetzen. Die Konsulargeschäfte für die diesem Konsulate zugeteilten Kantone werden von nun an von der bulgarischen Gesandtschaft besorgt.

Als Vertreter der Universität Zürich in der Verwaltungskommission der Marcel Benoist - Stiftung von jetzt an, vorläufig für die Dauer der laufenden Amtsperiode (31. Dezember 1929) wird gewählt: Herr Professor Zangger, Dozent für gerichtliche Medizin an der Universität Zürich.

Oberstdivisionär Leo Dormann wird, seinem Ansuchen entsprechend, unter Verdankung der geleisteten Dienste als Kommandant der 5. Division entlassen. Oberst Ulrich Wille, von Zürich, in Meilen, zurzeit Kommandant der Infanteriebrigade 13, wird zum Oberstdivisionär befördert und zum Kommandanten der 5. Division ernannt.

"Wahlen.

(Vom 22. Juni 1928.)

Militär département.

Als Kanzlisten des Oberkriegskommissariates werden gewählt : Hauptmann W. Senn, von Unterkulm, bisher Aushilfsangestellter des Oberkriegskommissariates, und Oberlieutenant G. Corecco, von Bodio, bisher Postbeamter I. Klasse in Zürich.

Als Büchser der Schiessschulen in Wallenstadt wird gewählt : Spring, Paul, von Seftigen (Bern), in Bern.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Schweizerische Zollgesetzgebung.

Das eidgenössische Zolldepartement hat eine Textausgabe der schweizerischen Zollgesetzgebung mit Einleitung, Verweisungen und Sachregister, in deutscher und französischer Sprache, bearbeiten lassen. Diese enthält

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sämtliche Erlasse, die sich auf das Zollwesen beziehen, mit Einschluss der wichtigsten Handelsverträge. Die dem Texte der Erlasse beigefügten Verweisungen vermitteln den Zusammenhang zwischen den einzelnen Bestimmungen. Die Einleitung enthält einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung und den systematischen Aufbau der Zollgesetzgebung.

Das Sachregister bezieht sich auf sämtliche aufgenommene Erlasse. Der deutsche Text umfasst XXIX und 723 Seiten und der französische XXX und 752 Seiten. Beide Ausgaben sind solid in Leinwand gebunden und können zum Preise von Fr. 10.-- per Exemplar, zuzüglich Porto, bei der Materialverwaltung der eidgenössischen Oberzolldirektion bezogen werden.

B e r n , den 25. Juni 1928.

(2.).

Eidgenössisches Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Am 9. Juni 1928 ist von den Organen der Zollkreisdirektion Basel nahe der Grenze bei Damvant ein Reisekorb, der 400 Gramm Topferwaren, 200 Gramm Eisenblechwaren und 200 Gramm Spielzeug enthielt und von dem anzunehmen ist, er sei unter Umgehung der Zollpflicht in die Schweiz eingeführt worden, gefunden und gestützt auf Art. 102 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen beschlagnahmt worden. Der unbekannte, rechtmässige Eigentümer der Gegenstände wird hiermit gemäss Absatz 4 des erwähnten Artikels von der Beschlagnahme benachrichtigt. Er kann diese binnen 60 Tagen seit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der Zollkreisdirektion Basel durch Beschwerde anfechten.

B e r n , den 20. Juni 1928.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren "Wortlaut die bis zum 30. April 1928 erfolgten Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlassliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr l 75 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

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26

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.06.1928

Date Data Seite

262-263

Page Pagina Ref. No

10 030 399

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