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7. Dem Kanton Tessine a. an die zu Fr. 13,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer lYeganlage von Predò nach Bedigliora, Gemeinde Bedigliora, 40 °/o, im Maximum Fr. 5200 ; b. an die zu Fr. 11,500 veranschlagten Kosten für Alpverbesserungen ad Altanca, Gemeinde Quinto, 40 %, im Maximum Fr. 4600.

An Stelle des verstorbenen Herrn Regierungsrat Kuntschen in Sitten wird Herr Ständerat Dr. Amstalden in Samen als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt gewählt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kunststipendien.

1. Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Art. 48 der zudienenden Verordnung vom 29. September 1924 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine angemessene Summe für die Ausrichtung von Stipendien an Schweizerkünstler (Maler, -Graphiker, Bildhauer und Architekten) verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien bereits vorgebildeter, besonders begabter und wenig bemittelter Schweizerkünstler sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler auch zur Erleichterung der Ausführung eines bedeutenderen Kunstwerkes verliehen. Es können somit der Unterstützung nur Künstler teilhaftig werden, die sich durch die zum jährlichen Wettbewerb einzusendenden Probearbeiten über einen solchen Grad künstlerischer Entwicklung und Begabung ausweisen, dass bei einer Erweiterung ihrer Studien ein érspriesslicher Erfolg für sie zu erwarten ist.

Schweizerkünstler, die sich um ein Stipendium für das Jahr 1929 zu bewerben wünschen, haben sich bis spätestens am 31. Dezember 1928 beim Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern anzumelden.

Ihr Gesuch ist auf besonderem Formular einzureichen und muss vom Heimatschein oder einem andern amtlichen Ausweis begleitet sein, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist. Ausserdem hat der Bewerber zwei bis drei seiner Arbeiten aus der jüngsten Zeit einzusenden, von denen zur Beurteilung seiner Fähigkeiten wenigstens eine vollständig ausgeführt sein muss. Diese Arbeiten sollen nicht vor dem 7., spätestens aber am 21. Januar 1929, im Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern

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in Bern eintreffen und dürfen weder Unterschrift noch andere Zeichen tragen, die den Autor des Werkes erkenntlich machen.

Das Anmeldeformular und die nähern Vorschriften der Vollziehungsverordnung über die Verleihung von Kunststipendien können bis zum 20. Dezember nächsthin vom Sekretariat des Departements des Innern bezogen werden.

Anmeldungen, die nach dem 31. Dezember einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt; ebenso werden Probearbeiten refüsiert, die nach dem 21. Januar 1929 eintreffen, es sei denn, dass ausserhalb der Machtsphäre der Bewerber liegende, wichtige Gründe, wie durch Arztzeugnis bestätigte Krankheit oder amtlich erwiesene Transportverzögerungen, an ihrem verspäteten Eintreffen schuld wären.

2. Auf Grund des Bundesbesehlusses über die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst vom 18. Dezember 1917 können Stipendien oder Aufmunterungspreise auch an Schweizerkünstler verliehen werden, die sich auf dem Spezialgebiete der angewandten Kunst betätigen. Vorstehende Vorschriften gelten in gleicher Weise auch für diese, mit der einzigen Ausnahme, dass Bewerber um ein Stipendium für angewandte Kunst bis zu sechs kleinere kunstgewerbliche Arbeiten zum Wettbewerb einsenden können.

B e r n , Oktober 1928.

(3.)..

Eidg. Departement des Innern.

Patentierung von Grundbuchgeometern.

Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden : Barraud, Louis Albert, von Bussigny und Villars-Tiercelin.

Deluz, Pierre-André, von Romanel sur Lausanne, de Kalbermatten, Pierre, von Sitten.

Isler, Heinrich Theophil, von Höfen (Schaffhausen).

Meyer, Gottfried, von Schaffhausen.

Pulver, Hans, von Aarberg.

Solari, Renato, von Faido.

Süess, Joseph Franz Xaver, von Buttisholz.

Wey, Othmar, von Buttisholz.

Wipf, Hans Paul, von Marthalen.

B e r n , den 16. Oktober 1928.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement : Häfoerlin.

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Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren "Wortlaut die bis zum 30. April 1928 erfolgten Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenausschreihngen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Gipserarbeiten zum neuen Postgebäude in Biel wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westbau, II. Stock, Zimmer 180, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Biel" bis und mit dem 6. November 1928 franko einzusenden an die B e r n , den 20. Oktober 1928.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Anmeldungstermln

3. Nov.

Adjunkt der Hochschuldiplom als Bau- 10,400 bis 1928 Versuchsanstalt für ingenieur; besondere theo14,000 retische Kenntnisse in Wasserbau Eidö. Technische Hochschule, Physik und Mechanik Präsident des und im Versuchswesen; Schweiz. Schul« Kenntnis des Deutschen rates, Zurich und Französischen (3..).

Amtsantritt: 1. Januar 1929. -- Es ist die Beförderung eines an den Vorarbeiten beteiligten Ingenieurs in Aussicht genommen.

Departement des Innern,

Departement des Innern, Eldg. Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schulrates, ZUrich

Wissenschaftlicher Abgeschlossene Hochschulbildung als Bau- oder Assistent der Maschineningenieur ; Versuchsanstalt für Wasserbau Kenntnis des Deutschen und Französischen

Amtsantritt : 1. Januar 1929.

5200 bis 8800

3. Nov.

1928

(3..).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.10.1928

Date Data Seite

688-690

Page Pagina Ref. No

10 030 505

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