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Kreisschreiben des
Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend Zustellung von Militärakten an in der Schweiz lebende Ausländer.
(Vom 2. April 1901.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Vorgänge aus neuester Zeit lassen es uns wünschbar erscheinen, darauf aufmerksam zu machen, daß der Bundesrat es schon seit geraumer Zeit grundsätzlich abgelehnt hat, fremden Staaten zu Erreichung militärischer Zwecke behülflich zu sein und die Zustellung der Erlasse und Mitteilungen auswärtiger Behörden an in der Schweiz domizilierte Ausländer, soweit solche militärischer Natur sind, zu vermitteln, und zwar gehören hierher nicht nur eigentliche Militäraufgebote, sondern auch Einberufungen zur persönlichen Stellung zu Rekrutierungszwecken, Einladungen zum Aufsuchen säumiger Militärpflichtiger, Aufforderungen zu Entrichtung von Militärtaxen und dergleichen.
Wir haben uns hierüber u. a. in unserem Geschäftsberichte pro 1893 (Bundesbl. von 1894, H, 57, [Nr. 17]) mit aller wünschbaren Deutlichkeit ausgesprochen.
Es liegt auf der Hand, daß, wenn wir es als mit den politischen Institutionen der Schweiz unverträglich bezeichnet haben, unsere Mitwirkung bei Zustellungen erwähnter Art eintreten zu lassen, dies in gleicher Weise für die kantonalen Behörden zu gelten hat. Wir laden Sie demzufolge ein, Ihrerseits allfällige Ersuchen ausländischer Behörden um Zustellung von Militärakten irgend welcher Art an in der Schweiz lebende Ausländer ab-
905 lehnend zu bescheiden, wie solches seitens einzelner in Anspruch genommener Kantonal- und Gemeindebehörden bereits in durchaus korrekter Weise geschehen ist.
Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
B e r n , den 2. April 1901.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : Zemp.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend Zustellung von Militärakten an in der Schweiz lebende Ausländer. (Vom 2. April 1901.)
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1901
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
15
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.04.1901
Date Data Seite
904-905
Page Pagina Ref. No
10 019 586
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