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Bundesblatt

80. Jahrgang.

Bern, den 11. Juli 1928.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 2O Franken int Jahr, IO Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnalnne- und Postbestellungsgfbuhr.

EinrücJtungsgetilhr : 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampfli & Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der Internationalen Ausstellung in Barcelona im Jahre 1929.

(Vom 10. Juli 1928).

Auf den 1. Mai 1929 ist die Eröffnung der Internationalen Ausstellung in Barcelona angesetzt, die schon vor dem Weltkriege geplant, aber durch diesen und nachher durch verschiedene andere Umstände wiederholt hinausgeschoben worden ist. Sie soll Industrie, Landwirtschaft, Kunst und Sport erfassen. Die Ausstellungsdauer ist auf neun Monate vorgesehen.

Zu Beginn des Jahres 1927 hatte die spanische Regierung mit den andern Staaten auch die Schweiz zur Teilnahme eingeladen. Die Wünschbarkeit und Zweckmässigkeifc einer schweizerischen Beteiligung ist von der Zentrale für Handelsförderung mit den in Betracht fallenden Kreisen einlässlich geprüft worden. Als ein wesentliches Interesse für die Beschickung der Ausstellung festgestellt worden war, nahm die Zentrale in engem Kontakt mit dem Konsulat in Barcelona die Vorarbeiten an die Hand. In Barcelona selber hat sich eine Schweizergruppe unter dem Ehrenvorsitz des Konsuls, gebildet, mit der Aufgabe, die Durchführung ·der schweizerischen Beteiligung an der Ausstellung zu erleichtern. Nun hat die Aufsichtskommission der Zentrale für Handelsförderung einstimmig empfohlen, der Einladung der spanischen Regierung Folge zu geben. Die Zentrale ist bereit, die Organisation der schweizerischen Beteiligung zu übernehmen. Nach dem von uns gemäss Bundesbeschluss betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentrale für Handelsförderung genehmigten Organisationsreglement gehört u. a. das Ausstellungswesen in den Aufgabenkreis der Zentrale.

Der Export nach Spanien ist für grosse schweizerische Wirtschaftsgruppen von solcher Wichtigkeit, dass sie die wirksame Werbeaktion, wie sie die Teilnahme an einer solchen Ausstellung darstellt, warm befürworten, so vor allem die Maschinenindustrie, die Spezialfabrikanten elektrotechnischer Artikel, die ührenfabrikanten, die Erzeuger von Kunstseide, die Käse- und die Viehexporteure. Die Ausfuhr dieser in erster Bundes blatt. 80. Jahrg. Bd. II.

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Linie an der Ausstellung interessierten Kreise nach Spanien erreichte im Jahre 1927 allein einen Wert von nahezu 40 Millionen Franken Die Uhrenindustrie weist noch besonders darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des Uhrenexports nach den kleinern Staaten von Mittel- und Südamerika über Spanien vermittelt werde.

Die Schweiz hat von jeher die Bedeutung der grossen internationalen Ausstellungen für die Bekanntmachung ihrer qualitativ hochstehenden Erzeugnisse auf dem Weltmarkt zu schätzen gewusst. Sie ist aus diesem Grunde seit der ersten Weltausstellung in London im Jahre 1851 keiner wirklich grosszügigen Veranstaltung dieser Art ferngeblieben. Entsprechend den vorteilhaften Rückwirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft des Landes hat der Bund meist die allgemeinen Kosten der Beteiligung, wie die des Baues eines Schweizerhauses oder der Miete und Herrichtung der Stände, die Transport- und Versicherungskosten, die Spesen der Aufsicht und der Jury usw., getragen. Dank der Förderung durch den Bund wurde jeweilen die Teilnahme für den einzelnen Aussteller erst möglich und eine allgemeine würdige Vertretung von Industrie und Landwirtschaft gesichert.

Die Tatsache, dass auch jetzt verschiedene grosse Industrieverbände sowie landwirtschaftliche Zentralorganisationen und rund 100 Einzelfirmen, worunter viele führende Industrieunternehmen, es als notwendig erachten, in Barcelona auszustellen, und dass die Aufsichtskommission der Zentrale für Handelsförderung nach reiflicher Überlegung die Teilnahme einhellig und lebhaft befürwortet, veranlasst uns, Ihnen zu beantragen, die schweizerische Beteiligung zu unterstützen und die für sie notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es ist auch zu beachten, dass schon mehrere wichtige europäische Staaten, die mit der schweizerischen Exportindustrie im Wettbewerb stehen, die offizielle Teilnahme zugesagt haben.

Bei der Berechnung des erforderlichen Beitrages gehen wir davon aus, dass, wie bereits erwähnt, die allgemeinen Organisationsauslagen sowie die Transport- und Versicherungskosten, die Platzmiete usw., die bei frühern Ausstellungen vom Bund übernommen worden sind, auch jetzt nicht den Ausstellern belastet werden können, wenn eine angemessene Beteiligung gesichert bleiben und damit der wirtschaftliche Zweck erfüllt werden soll. Den Ausstellern erwachsen auch
bei weitgehender Hilfe noch grosse Ausgaben, wie für die Herstellung besonders auf die Ausstellung hin anzufertigender Modelle, für die Inneneinrichtung der Stände, für den Aufenthalt von Vertretern an der Ausstellung während neun Monate, für die Immobilisierung der Waren- und Maschinenwerte während fast eines Jahres, die spezielle Propaganda usw. Die Zentrale für Handelsförderung hatte unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei frühern ähnlichen Veranstaltungen, sowie auf Grund der bei ihr eingegangenen Voranmeldungen und möglichst sorgfältiger Erhebungen einen provisorischen Voranschlag aufgestellt, wonach im Sinne der vorstehenden Darlegungen eine Bundesunterstützung im Betrage von nahezu 600,000

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Franken nötig gewesen wäre. Durch Verzicht auf die Erstellung eines besondern Schweizerhauses konnte jedoch der Voranschlag um rund 200,000 Franken herabgesetzt werden, so dass nun noch eine Bundesunterstützung von 400,000 Franken erforderlich ist, aber auch als unbedingt notwendig erachtet werden muss. In diesem Zusammenhang sei an folgende Bundesbeiträge erinnert: Weltausstellung in Paris vom Jahre 1900 rund ±l/s Millionen Franken, Ausstellung 1906 in Mailand 600,000 Franken, Ausstellung 1911 in Turin (nur für die Maschinenindustrie) 220,000 Franken, Ausstellung 1925 in Paris (Kunstgewerbe) 300,000 Franken.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen in dem beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss, die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Ausstellung in Barcelona grundsätzlich zu beschliessen und dafür einen Kredit im Betrage von 400,000 Franken zu bewilligen.

Die Durchführung der schweizerischen Beteiligung ist so gedacht, dass der Kredit durch das Volkswirtschaftsdepartement der Zentrale für Handelsförderung zur Verfügung gestellt würde, bei der sieh die Aussteller, die Anspruch darauf erheben, anzumelden hätten. Diese hätten sich den Anordnungen der Zentrale zu unterziehen, die soweit nötig die allgemeine Leitung übernähme und überdies an der Ausstellung auch ein offizielles schweizerisches Auskunftsbureaü, zusammen mit der Schweizerischen Verkehrszentrale, errichten würde. Wir würden auch einen besondern schweizerischen Generalkommissär ernennen. Für diese Wahl kommt übungsgemäss der schweizerische Konsul am Orte der Ausstellung in Betracht.

Wenn wir Ihnen trotz der gegenwärtig unabgeklärten handespolitischen Lage zwischen der Schweiz und Spanien die Annahme der Einladung der spanischen Regierung zur Teilnahme an der Ausstellung in Barcelona und die Unterstützung der schweizerischen Beteiligung empfehlen, so geschieht dies in der Erwartung, dass sich demnächst die Lage in befriedigender Weise abklären werde. Sollten wir uns in dieser Erwartung getäuscht sehen, so müssten wir uns vorbehalten, anlässlich der Beratung unseres Antrages auf die Angelegenheit zurückzukommen.

Indem wir Ihnen den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Internationalen Ausstellung in Barcelona zur Genehmigung unterbreiten, versichern
wir Sie unsrer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 10. Juli 1928.

Namens des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Dr. Haal).

Der Vizekanzler : Leimgruber.

288 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Teilnahme der Schweiz an der Internationalen Ausstellung in Barcelona im Jahre 1929.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 10. Juli 1928, beschliesst: Art. 1.

Die Schweiz beteiligt sich offiziell an der Internationalen Ausstellung in Barcelona im Jahre 1929.

Art. 2.

Zur Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an der Ausstellung wird dem Bundesrat ein Kredit im Betrage von Fr. 400,000 zur Verfugung gestellt, der in den Voranschlag der Eidgenossenschaft pro 1929 aufzunehmen ist.

Art. 3.

Dieser Besohluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

-~33>-~-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der Internationalen Ausstellung in Barcelona im Jahre 1929. (Vom 10. Juli 1928).

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1928

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11.07.1928

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285-288

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