196 bezeichnet: die Herren Professor Dr. Burri, Vorsteher der milchwirtschaftlichen und bakteriologisehen Anstalt Liebefeld-Bern und F. Badoux> Direktor der kantonalen Molkereischule in Moudon.

"Wahlen.

(Vom

11. Juni 19280

Justiz- und Polizeidepartement.

Als juristischer Experte beim eidgenössischen Versicherungsamt wird gewählt : Herr William Simond, von Grandevent (Waadt), zurzeit Sekretär der eidgenössischen Fremdenpolizei.

Militärdepartement.

Als Chef der Abteilung für Veterinärwesen, Oberpferdearzt, wird gewählt: Oberst Hermann Schwvter, von Siebnen (Schwyz), bisher Adjunkt des Oberpferdearztes.

Post- und Eisenbahndepartement.

Zum Sekretär I. Klasse bei der Abteilung Rechtswesen und Sekretariat des Eisenbahndepartements wird gewählt : Herr G. Meyrat, von St. Immer, zurzeit Sekretär bei der Abteilung Verkehrskontrolle der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Eidgenössische Stempelabgaben.

Eine Gebrauchsausgabe der durch die am 1. Juli 1928 in Kraft tretenden (Novelle vom 22. Dezember 1927 abgeänderten eidgenossischen Stempelgesetze mit der neuen Vollziehungsverordnung vom 7. Juni 1928 kann beim Drucksachenbureau der schweizerischen Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 1. 50 plus Porto bezogen werden. Die Drucksache ist in deutscher und französischer Sprache erhaltlich. Die italienische Ausgabe wird demnächst erscheinen.

B e r n , den 13. Juni 1928.

Eidgenössische Steuerverwaltung.

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Bekanntmachung.

In der i t a l i e n i s c h e n Ausgabe der Verordnung über die Tara, sowie über die Gewichts- und Zollberechming, vom 24. August 1926, ist für gestossenen, gemahlenen oder zubereiteten Senf (Position 52 des Gebrauchszolltarifs) der Tarazuschlag mit 15 % eingesetzt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Tarazuschlag für Waren dieser Tarifposition 20% beträgt.

B e r n , den 13. Juni 1928.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. April 1928 erfolgten Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthalt überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes betragt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr

"1 7^

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in franzosischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch SOlid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

198

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten, in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt ; Vorwort.

1. BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vorn 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

2. BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

8. BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

6. Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

6. Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

7. Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

8. Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgerieht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

199

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Bin umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nacbnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung über

die Ausführung der Grundbuchvermessung (Übersichtsplan) nach der photogrammetrischen Methode für die zweite Sektion der Gemeinde Schangnau, mit zusammen ca. 2060 Hektaren.

Es wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Ausführung der oben erwähnten Vermessungsarbeiten nach den geltenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften betreffend die Grundbuchvermessungen. Die Vertragsbedingungen liegen zur Einsicht offen auf dem Bureau des eidgenössischen Vermessungsinspektors (Bundeshaus "Westbau) und auf dem kantonalen Vermessungsbureau in Bern.

Grundbuchgeometer, die in der Lage sind, stereophotogrammetrische Arbeiten auszuführen, sind gebeten, ihre Offerten verschlossen mit der Aufschrift ,,Photogrammetrische Grundbuchvermessung Schangnau" bis spätestens den 30. Juni 1928 beim eidgenössischen Vermessungsinspektor einzureichen.

Die Vergebung erfolgt ' im Sinne von Art. 22 der eidgenössischen Verordnung betreffend die Grundbuchvermessungen, vom 30. Dezember 1924, durch das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Verständigung mit der Baudirektion des Kantons Bern.

B e r n , den 9. Juni 1928.

(2..)

Eidg. Justin- und Polheidepartement: Häberlin.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1928

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.06.1928

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196-199

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