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2329 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der alten Kavalleriekaserne-Liegenschaft in Bern zur 'Erstellung eines Postdiensigebäu 'es.

(Vom 15. Juni 1928.)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dem Postdepartement im Februar 1926 mitgeteilt, dass er das dem Staate Bern gehörende, zwischen Bahnhof und Hauptpost gelegene Grundstück der alten Kavalleriekaserne am äussern Bollwerk in Bern zu verwerten gedenke. Es sei ihm bereits ein Kaufsangebot gestellt; bevor er aber darauf eintrete, frage er an, ob sich nicht die Bundesbahnen oder die Postverwaltung für das Grundstück interessieren. Wir beehren uns, Ihnen hierüber folgendes zu berichten.

In der Entwicklung jeder grössern Stadt tritt einmal die Notwendigkeit ein, für die künftigen Bedürfnisse des Postdienstes zu sorgen und das nötige Areal in Bahnhofnähe rechtzeitig zu belegen. Die Gelegenheit hierzu bietet sich nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wird sie versäumt und der Platz, der für die Unterbringung der Post der richtigste wäre, der privaten Verwendung überlassen, so ist das Versäumnis spater kaum mehr oder jedenfalls nur mit grossen Opfern wieder gut zu machen.

Die verpasste Gelegenheit drückt sich dann in Nachteilen für den Postverkehr aus. Diese treffen nicht nur die Postverwaltung, sondern die ganze, an einem prompten Postdienst interessierte Bevölkerung. Die richtige Unterbringung der Post ist für eine Stadt eine ahnlich wichtige Verkehrsfrage wie die richtige Anlage des Bahnhofes. Sie ist überhaupt mit der Bahnhoffrage eng verknüpft und sollte eigentlich nie getrennt davon zu lösen versucht werden. Für Bern bietet dieser Fragenkomplex darum noch besondere Schwierigkeiten, weil der Bahnhof zwischen der Anhöhe der Grossen Schanze im Westen und dem Geschäftsviertel mit den höchsten Grundstückpreisen im Osten eingekeilt ist.

Beim Bezug des Hauptpostgebäudes im Jahr 1905 glaubte man für lange Zeit befriedigende Raumverhältnisse geschaffen zu haben. Man hatte aber das Tempo der Verkehrszunahme unterschätzt. Seit einigen Jahren

158 herrscht bei den wichtigsten Betriebs- und auch bei einigen Verwaltungsstellen bereits wieder zunehmender Raummangel, der nicht nur die geordnete Abwicklung des Betriebes zu beeinträchtigen droht, sondern auch die Einführung von Verbesserungen erschwert. Nach den in letzter Zeit gemachten Wahrnehmungen wirkt sich dieser Zustand immer nachteiliger aus, so dass die baldige Bereitstellung neuer Räumlichkeiten dringend wird.

Seit 1900 hat sich die Wohnbevölkerung Berns, ohne Bümpliz, von 68,638 auf über 100,000 Einwohner vermehrt. Sie hat also um etwa die Hälfte zugenommen. Gegenwärtig ist allerdings nur ein bescheidenes weiteres Anwachsen zu verzeichnen. Trotzdem schwillt der Postverkehr weiter an. Er ist im gleichen Zeitraum, in dem sich die Einwohnerzahl nur um 50 °/o vermehrte, um das 3- bis ofache gestiegen. Seine Zunahme ist daher hauptsächlich eine Folge intensiverer Benützung der Postanstalt, und mit dieser Erscheinung, die übrigens allgemein zu beobachten ist, wird man auch in Zukunft rechnen müssen, selbst wenn die Bevölkerungszahl nicht oder nur langsam anwachsen sollte.

Die Entwicklung des Postverkehrs erhellt aus folgenden Zahlen: Gewöhnliche Briefpost1900 1913 1925 1927 Sendungen, Versand . 7,608,788 20,031,948 25,730,000 29,349,322 Eingeschriebene Briefpostsendungen, Vers.

208,557 613,395 962,249 955,033 Zeitungen, Versand . . 9,997,301 17,604,483 38,304,337 39,070,245 Aufgegebene Postanweisungen und Einzahlungsscheine . . . 207,474 546,110 1,138,506 1,364,763 Am Schalter ausbezahlte Checks -- 26,367 91,811 104,459 Zugestellte Einzugsman93,966 113,111 date 23,257 68,166 . 575,585 1,582,530 1,925,963 1,851,477 ( Versand Pakete < Durchgang . . 719,480 1,978,160 2,480,000 2,700,000 . 571,002 1,320,536 1,503,165 1,411,105 [ Empfang Wertzeichen verkauf Fr. 1,097,844 , .

64,227 Einwohnerzahl

2,363,114 90,763

5,877,439 101,127

6,082,695 101,894

Über den Aufwand zur Bewältigung dieses Verkehrs gibt folgende Übersicht nähern Aufschluss : Zahl der täglich zur Postbeförderung benützten Züge: a. ankommende b. abgehende

93 93

159 Zahl der ordentlichen Automobilkurse : a. ankommende ö. abgehende Zahl der Verbindungen mit den Filialen Zahl der Briefkasten Zahl d e r Briefkastenleerungen (Stadtbezirk) . . . .

,, ,, ,, (Aussenquartiere) . . .

Zahl der Schlossfächer Betriebspersonal, Anzahl

6 6 5--18 215 12 5 1226 680

Die Bedingungen für einen rationellen Postbetrieb sind: -a. Bahnhofnähe; ·b. zweckmässige Gruppierung der verwendeten Dienstabteilungen nach der Art des Betriebes, also Zusammenfassung der beiden Annahmestellen für Briefe und Pakete einerseits und der Versand-, Empfangsund Ausgabestellen anderseits; c. gute Transportanlagen und -wege von den Annahme- zu den Versandstellen und weiter zu den Bahnsteigen und Postgeleisen und von diesen zu den Empfangs- und den Ausgabestellen ; d. günstige und gefahrlose Zufahrten und Zugänge sowohl für Fahrzeuge als Personen.

Für die künftige Ausdehnung der Postbetriebe der /Stadt Bern und ihre Unterbringung in Bahnhofnähe sind bisher folgende vier Liegenschaften in Betracht gezogen worden : 1. der westliche Teil des Areals des Burgerspitals an der Bogenschützenstrasse und anliegende Liegenschaft Lips, etwa 3500m 2 ; 2. die Liegenschaft der Einwohnergemeinde westlich der Schanzenstrasse (Direktion des Gas- und Wasserwerkes) und anliegendes Grundstück ,,Merkura, 3386m 2 ; 3. das der Einwohnergemeinde gehörende Schützenmattareal. Es misst etwa 9000m 2 , wovon ca. 5000m 2 nicht überbaut sind; 4. die dem Kanton gehörende alte Kavalleriekaserne am äussern iBollwerk gegenüber dem Hauptpostgebäude, 2076 m2.

Die beiden ersten Lösungen hätten den Nachteil, dass das neue Dienstgebäude auf die Westseite des ßahnhofes zu liegen käme, wahrend ·die Hauptpost auf der Ostseite steht. Beide wären etwa 500m voneinander entfernt. Es müsste daher eine Automobilverbindung eingerichtet werden, die viel kosten würde und die vom Fuhrwerk- und Tramverkehr ·ohnehin schon stark belasteten Bahnhof- und Bubenbergplätze täglich mit zahlreichen Fahrten zu durchqueren hätte. Der in Betracht fallende Teil des B u r g e r s p i t a l s ist übrigens inzwischen von den Bundesbahnen für die Bahnhoferweiterung belegt worden, so dass diese Lösung nun ohnehin, ausgeschlossen ist.

160 Die Lösung an der S c h a n z e n s t r a s s e wäre wohl die gegebene gewesen, wenn die Hauptpost seinerzeit am Bubenbergplatz auf dem Areal des Burgerspitals errichtet worden wäre. Nachdem sie aber auf der entgegengesetzten Seite des Bahnhofes, am äussern Bollwerk, steht, muss nun auch die künftige Erweiterung nach dieser Richtung gesucht werden.

Es können also nur noch die Schutzenmatte und die alte Kavalleriekaserne hierfür ernstlich in Betracht fallen.

Der Gedanke der Erstellung eines Postgebäudes auf der Schützenm a t t e wäre wegen der fast unbegrenzten Entwicklungsmöglichkeit verlockend. Das ganze Areal misst etwa 9000 m 2 . Da aber die Herstellung der notigen Verbindungen mit dem Bahnhof und der Hauptpost (mechanische' Förderanlagen und Postgeleiseanlage) auf Schwierigkeiten stossen dürfte, die heute nicht mit Sicherheit als überwindlich betrachtet werden können, empfiehlt es sich, auch von diesem Projekt Abstand zu nehmen, dies um so mehr, als dort gleich von Anfang an Einrichtungen geschaffen werden müssten, die auf l--2 Jahrzehnte hinaus in einem Missverhältnis zu den Verkehrsbedürfnissen Berns stünden, was sich in einer Verteuerung des Betriebes auswirken müsste.

Das Areal der alten K a v a l l e r i e k a s e r n e ist zwar etwas schmal und weist zwischen dem obern südlichen und untern nördlichen Ende erhebliche Niveauunterschiede auf, sodann liegt vor der Front eine von Automobilen, Tram und Überlandbahnen stark befahrene Verkehrsstrasse, die mit den Postfuhrwerken gekreuzt werden muss.

Den Nachteilen stehen aber entscheidende Vorteile gegenüber. Es sind dies vor allem die Lage des Grundstückes in unmittelbarer Bahnhofund Hauptpostnahe und der Umstand, dass hier schon in nächster Zeit neue Räume im Ausmass von ca. 4000 m 3 gewonnen werden können.

Dazu kommt die Möglichkeit einer zweckmässigen Gliederung der wichtigern Teile des Betriebs (Annahme, Versand, Ausgabe), der Vereinigung von Kartierungsstellen, der Verschmelzung zweier Schlossfachanlagen, der Verbindung mit den Personengeleisen durch einen Posttunnel, einer Förderanlage von und nach der Hauptpost und der spätem Erstellung von Postgeleisen.

Die erwähnten Vorteile sind so bedeutend, dass die Nachteile nicht mehr allzu stark ins Gewicht fallen. Diese Lösung verdient deswegen vor den andern den Vorzug, besonders auch
nachdem es sich zeigt, dass die Liegenschaft zu einem annehmbaren Preis erworben werden kann.

Die Regierung des Kantons Bern forderte für die 2076 m 2 haltende Kavalleriekaserne-Liegenschaft anfänglich Fr. 1200 für den m3, d. h. eine Summe von rund Fr. 2,s Millionen. Dieser Kaufpreis erschien jedoch zu hoch. Im Bestreben, eine für die Käuferin und Verkäuferin annehmbare Verhandlungsgrundlage zu schaffen, haben die Parteien eine Expertenkommission zur Schätzung des Verkehrswertes der Liegenschaft bestellt.

161 Deren Bericht ist den Akten beigelegt. Die Kommission kommt darin zum Schluss, <1en Bundesbehörden den Ankauf der Liegenschaft zum Preise von Fr. l,s Millionen zu empfehlen. Die Eegiernng des Kantons Bern ist mit dieser Kaufsumme einverstanden. Die amtliche Schätzung der Liegenschaft beträgt: Grundsteuerschatzung für das Gebäude Nr. 10 . . . .

Fr. 611,000 ,,' ,, ,, ^ 12 . . . .

., 54,400 ,, ,, ,, Terrain, 2076 m 4 à 400 Fr.

,, 830,400 Zusammen Fr. 1,495,800 Die Kaufsumme von Fr. l,s Millionen würde somit um ca. Fr. 300,000 über die Grundsteuerschatzung hinausgehen. Ein Vergleich der heutigen Grundsteuersehatzungen mit den Verkaufspreisen von Liegenschaften der obern Stadt in Bahnhofnähe zeigt jedoch, dass sogar in Seitengassen durchgehend 20--30% über der Grundsteuerschatzung bezahlt wurde, an der Spilal- und Marktgasse sogar 50--80°/o. Der geforderte Kaufpreis erscheint daher annehmbar. Aus diesen Erwägungen heraus haben die Parteien unter den üblichen Vorbehalten einen entsprechenden Kaufvertrag vereinbart.

Für den Ankauf der Liegenschaft ist unter Einrechnung der Handänderungs- und Fertigungsgebühren ein Kredit von Fr. 1,809,000 erforderlich.

Die Kosten für den m 2 stellen sich somit auf rund Fr. 871. Vergleichsweise sei hier bemerkt, dass im Jahr 1923 für zwei Liegenschaften an der Ecke äusseres Bollwerk/Neuengasse Fr. 3230 und Fr. 1369 für den m 2 und im, Jahr 1926 für eine andere, an der Neuengasse gelegene Liegenschaft Fr. 1150 für den m 3 bezahlt worden sind. Auf diesen Liegenschaften standen ebenfalls alte Gebäude, die abgebrochen und durch Neubauten ersetzt wurden.

Nach einem Bericht des Architekten der Oberpostdirektion befindet sich die alte Kavalleriekaserne in schlechtem baulichen Zustand. Sie ist in den Jahren 1856/57 an ihrem frühern Standort abgetragen und am jetzigen Platz wieder aufgelichtet worden. Die innere, noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Konstruktionsart ist zudem sehr primitiv. Sie besteht aus zwei hölzernen Längsunterzügen, die im Erdgeschoss nur durch Holzstülzen, im I. Stock durch Gußsäulen und im II. Stock wieder nur durch Holzstützen getragen werden. Dieses Gerippe ist in der Mitte bis ins Dach hinauf stark eingebogen, da es im II. Stock, wo sich früher da geologische und mineralogische Institut befand, überlastet worden ist.

Die W. C.-Anlagen sind
alt und schlecht, ebenso die Heizung, die teilweise aus Holzöfen, teilweise aus Etagen-Zentralheizung besteht. Unterkellert ist nur die Strassenseite des obern südlichen Flügels, also etwa */* des Gebäudes. Die Fassaden sind ebenfalls stark verwittert und beschädigt.

Wenn man das vorhandene Gebäude weiter benützen wollte, müsste man für Reparatur und Umbau sehr viel Geld hineinstecken. Dies würde sich

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wohl um so weniger lohnen, als sich damit eine rationell ausnützbare Anlage doch nicht erzielen liesse. Bei dem Alter des Gebäudes und dem Maas ·der unumgänglichen Umbauten wären zudem Überraschungen und Voranschlagsüberschreitungen nicht ausgeschlossen.

Für das zur Liegenschaft gehörende frühere Torgebäude, das unterhalb der alten Kavalleriekaserne steht, hätte die Post keine Verwendung. Es wäre ohnehin abzutragen und der Gebäudeplatz als Posthof herzurichten.

Um zweckmässig gestaltete Betriebsräume und Bureaux zu erhalten, müsste auf dem Areal der alten Kavalleriekaserne ein N e u b a u errichtet werden, der gestatten würde, auch alle technischen Neuerungen zu verwirklichen. Hierzu wird ein Haus von ca. 20 m Breite und 62 m Länge, eingeteilt in ein Erdgeschoss und 4 Stockwerke, in Aussieht genommen.

Der Neubau würde mit dem Hauptgebäude in Verbindung gebracht, und zwar, je nach dem Ergebnis der noch vorzunehmenden eingehenden Studien, entweder durch eine Brücke über das äussere Bollwerk in der Höhe des I. Stockwerkes des Hauptposlgebäudes oder mittels eines unterirdischen Durchganges. Diese Verbindung würde ermöglichen, die belebte grosse Strasse vom Querverkehr der Post stark zu entlasten und die Anfahrt der Postautomobile aus der Stadt zum grossen Teil in den Hof der Hauptpost zu leiten, von wo der Inhalt der Wagen mit einer mechanischen Fördereinrichtung über die Verbindungsbrücke oder durch den Tunnel in die Sortier- und Versandräume des neuen Dienstgebäudes am Bahnhof gelangen würde.

Für das neue Dienstgebäude ist vorläufig folgende Verwendung in Aussicht genommen : E r d g e s c h o s s Paketausgabe, Heiz- und Kohlenraum, Velogarage usw.

I. S t o c k (Bahn- Bahnpostamt, Paketversand, Postzollamt, Materialabteilung Steighöhe) der Kreispostdirektion.

II. S t o c k . . Briefversand mit Wertumleitung, Briefträgeramt, Schalterräume.

III. S t o c k . Zu vermieten, Personalzimmer.

IV. S t o c k . Archive, Abwart.

P o s t h o f . . Zustellfourgons.

Den Kosten der neuen Anlage würden Einsparungen und Einnahmen aus folgenden Quellen gegenüberstehen : Wegfall der Gänge und Fahrten zwischen Hauptpost und Bahnhof; Wegfall der Eilversandstelle 5 Vereinigung der Schlossfachanlagea ; Vereinigung der zwei Nachnahmenbureaux ; mechanische Briefkastenleerung ; Vereinfachung des Kartenschlusswechsels ; zweckmässigere Gliederung des Betriebs im allgemeinen.

163 Untersuchungen haben ergeben, dass damit eine Personaleinsparung von etwa 14 Mann gewonnen werden könnte, was schon ungefähr die Ankaufsumme der altea Kavalleriekaserne verzinsen würde.

Die Postverwaltung hat nicht ermangelt, sich auch mit der Generaldirektion der S. B. B. über die zukünftige Gestaltung des Bahnhofes Bern zu verständigen, wobei sich ergeben hat, dass die geplanten Einrichtungen der Post mit den Bahnanlagen in gutem Zusammenhang sein werden.

Mit den vorstehenden Darlegungen glauben wir, den Nachweis erbracht zu haben, dass es sich empfiehlt, die Kavalleriekaserne-Liegenschaft in Bern für die Postverwaltung anzukaufen. Sobald die Pläne und Kostenvoranschläge für das auf diesem Areal zu erstellende neue Postdienstgebäude vorliegen, werden wir uns erlauben, in einer weitern Botschaft um den für den Bau benötigten Kredit nachzusuchen. Vorläufig handelt es sich darum, den Ankauf der Liegenschaft in die Wege zu leiten.

Wir beehren uns deshalb, Ihnen in Zusammenfassung unserer Ausführungen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterbreiten und benützen den Anlass, um Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. Juni 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Vizekanzler: Leimgruber.

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Entwurf.)

Bundeslbeschluss betreffend

den Ankauf der alten Kavalleriekaserne in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 1928r beschliesst:

Art. 1.

Für den Ankauf der alten Kavalleriekaserne-Liegenschaft in Bern zur Erstellung eines Postdienstgebäudes wird ein Kredit von Fr. 1,809,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der alten Kavalleriekaserne-Liegenschaft in Bern zur Erstellung eines Postdienstgebäudes. (Vom 15.

Juni 1928.)

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1928

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20.06.1928

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157-164

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