# S T #
N
2 3
m
Bundesblatt
SO. Jahrgang.
Bern, den 6. Juni 1928.
Band II.
Erscheint wöchentlich. Preis 2O Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. m Bern.
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2318
Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1929 und die vom Bunde den Kautonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1929 zu leistenden Vergütungen.
(Vom 4. Juni 1928.)
I.
"Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Räten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistende Entschädigung.
II.
Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1929.
Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.
D. Militär département.
IL Ausbildung der Armee.
E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.
4. Bekleidung b. Ausrüstung der Offiziere Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.
Fr. 289,252 11
126
III. Ausrüstung der Armee.
A. Materialbeschaffung.
3. Bekleidung.
a.
b.
c.
d.
Kosten der Bekleidung der Rekruten Gradabzeichen und A u s z e i c h n u n g e n . . . . . .
Bekleidung für Spezialtruppen Winterartikel, Fett- und Putzmittel
Fr. 5,948,230 9,234 " ,, 33,650 ,, 15,000
3. Bekleidung Fr. 6,006,114 4. Waffen.
a.
Feuerwaffen.
Gewehre, Faustfeuerwaffen, sowie Aufrüsten b. Blanke
. . . .
F r . 2,713,500
Waffen.
Säbel, Scheiden, Soldatenmesser und Aufrüsten von blanken Waffen und Soldatenmessern 4. Waffen
,,
348,565
Fr. 3,062,065
5. Persönliche Ausrüstung.
Lederzeug, Musikinstrumente, Ausrüstung für Radfahrer .
Fr.
850,651
7. Korps- und Schulmaterial.
a. Stäbe.
Kein Kredit
Fr.
--
b. Infanterie.
Radfahrermaterial, verschiedene Ausrüstung, Korpsmaterial
fl
311,480
c. Kavallerie.
Kein Kredit
,,
--
d. Artillerie.
Nachrichtenmaterial, Festungen
Ballonmaterial,
Material
für
die
Übertrag
,,
421,964
Fr.
733,444
127 Übertrag
Fr.
733,444
.
,,
777,814
f. Fliegertruppen.
Flugzeugzelte, Fallschirme, Funker- und technisches Material und Verbesserungen
,,
492,914
g. Sanitätstruppen.
Korps- und Verbandmaterial
,,
199,340
ii. Veterinärtruppen Veterinärmaterial, Ergänzung und Ersatz
,,
44,250
Magazinzelte
,,
10,800
k. Motorwagendienst.
Ergänzungen, Verbesserungen
,,
148,763
l. Pferdeausrüstung.
Reitzeuge, Beschirrung, Beschlagmaterial
,, 1,014,450
m. Material für alle Truppen.
Gefechtsdraht, Verschiedenes und Verbesserungen
,,
e. Genietruppen.
Sappeur-, Pontonier-, Nachrichten- und Mineurmaterial
i.
Verpflegungstruppen.
7. Korps- und Schulmaterial
183,453
Fr. 3,605,228
IV. Pferde.
A. Kavalleriepferde.
2. Remontendepot, a. 6. Ausgaben für Dienstkleider .
.
Fr.
125,030
Fr.
6,975 --
V. Festungen.
A. St. Gotthard, 2. e. Arbeitskleider B. St. Maurice, 2. e. Arbeitskleider
Regiebetriebe.
II. Pferderegieanstalt.
6. Ausgaben für Dienstkleider
"
Fr.
6,975
Fr.
50,643
Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.
128
Zusammenstellung.
Voranschlag 1928
Voranschlag 1929
(B, B, v. 24. VI. 1927)
II. E. 4. b. Ausrüstung der Offiziere Fr.
301,741 III. A. 3. Bekleidung ,, 5,020,667 4. Waffen ,, 2,986,450 5. Persönliche Ausrüstung . ,, 878,010 7. Korps- und Schulmaterial . ,, 3,732,533 IV. Pferde.
A. Kavalleriepferde 2. Remontendepot, a. 6. Ausgaben für Dienstkleider . ,, 124,067 V. Festungen.
A. St. Gotthard, 2. e. Arbeitskleider ,, 5,450 B. St. Maurice, 2. e. Arbeitskleider ,, -- Regiebetriebe.
II. Pferderegieanstalt, 6. Ausgaben für Dienstkleider ,, 55,423
Fr.
289,252 ,, 6,006,114 ,, 3,062,065,, 850,651 ,, 3,605,228
Fr. 13,104,341
Fr. 13,995,958-
,,
125,030
,, ,,
6,975--
,,
50,643
III.
Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.
a. Ausrüstung der Rekruten.
Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind.
Da die Preise des Rohmaterials immer noch Schwankungen unterworfen sind, so sollte dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.
Die Tuchpreise für die Beschaffung der Rekrutenausrustung sind gegenüber dem Vorjahr um 3 bis 3,5 °/o gestiegen.
Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Tuchsorte
Waffenrocktuch Hosentuch Reithosentuch Kaputtuch Manteldeckentuch Aufschlagtuch
P
^°
19. 10 16. 50 17. 85 15.20 14. 90 15. 30
Tariffürr die .Beschattung derRekruten-Ausrüstungg im Jahre 1929, Mitrailleurs, Führer und Sattler der Radfahrer Mitrailleurund Kompagnien Motorrad- der Inf.- und fahrer Geb.-lnf.-Bat.
und Geb.Mitr.-Abtlgn.
Mitrailleure, FUhrer und Sattler der MitrailleurKompagnien der SchUtzenBataillone
Mitrailleure und Trompeter der fahrenden MitrailleurKompagnien
Dragoner, Fahrer und Hufschmiede Sattler der Kavallerieund fahrenden Büchsen- Mitrailleure Mitrailleurmacher der Kompagnien Kavallerie
Füsiliere
Schützen
1 Fr.
2
3
4
5
6
7
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
9
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
72.20
73.20
71.10
72.30
74.90
72.30
72.30
72.20
72.30
74.80
74.80
74.80
74.80
74.80
68.10
68.10
68.10
83.20 79.60
79.60
79.60
68.10 83. 20
83.20
43.75
1.95
1.95
1.95
1.95
1.95
1.95
1.95
1.95
72.35
3.20
3.20
3.05
72. 354 3.05
72.35
72.35
3.05
3.05
10.75 1.90 --.75
4.15 5. --
4. 15 5.--
43. 60 6 4. 15 5
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
2.10 350.50
10.75 1.90 --.75
9.95 1.90 --.95
9.95 1.90 --.95
9.95 1.90 --.95
* ·fr * * *
Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) Fahrhosen 14 (2 Paar) für Radfahrer Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) 3 Kaput (ohne Kragenpatten, mit Achselnummern) .
Reitermantel (ohne Kragenpatten, mit Achselnummern) .
+ Mantelkragen für Radfahrer
9.95 1.90 --.95 3.80
Brotbeutel für Kavallerie
4.15
4.15
Feldflasche 98 .
Kochgeschirr aus Aluminium 14 Kochgeschirr aus Stahlblech 82 Essbesteck 21 .
Mannsputzzeug 14
4.15 5. --
4.15 5. --
4.15 5. --
4.15 5. --
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
2.10
2.10
2.10
2.10
2.10
--.50 4.70 --.65 5.05 2.60
7.50 --.50 i --.65 2.80 2.60
7.50 --.50 i --.65 2.80 2.60
351.50
392.90
348.20
350.80
348.20
382.05
284.70
284.80
Entschädigung für Einkleiden der Rekruten
Sanitätstruppen
Verpflegungstruppen
12
18
16
17
18
Fr.
u Fr.
15
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
21.-- 4.75
72.20 74.80
72.20
72. 85 74.80
72.20 74.80
72.85 74.80
72.20 74.80
73.20 74.80
68.10
68.10
68.10
68.10
68.10
4.75 8.75
79.60
68.10
21.-- 4.75
21.-- 4. 75
72.20 37.40
72.20
39.80
79.60
68.10 83.20
83.20
1.85
1.95
1.95
1.95
1.95
1.95 6.90
1.95 6.90
1.95 23. 50
23.50
74.--
Brotsack 17 Stoff
3.80
(ohne Verpflegung) 11 Fr.
Motorwagentruppe
Train und Sattler der Inf.-Bat.
Offiziersund der Ordonnanzen Verpflegung, Hufschmiede
Fliegertruppen
Genietruppen
21.-- 4.75
1.95 Wadenbinden (1 Paar) Ledergamaschen (1 Paar) Stulpen für Radfahrer (1 Paar) Tornister 98 mit Hülfstragriemen Tornister 98 ohne Hülfstragriemen Garnituren dazu * Tornister 75/98 .
70.85
2.75 10.75 1.90 --.75
·fr Stahlhelm Quartiermütze 1914 ·fr Feldmütze 98 mit Kokarde * Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und
+ ·fr + * *
19.45 74.--
Fr.
1.95
23.50
74.--7
10
Fr.
21.-- 4.75
68.10
Gegenstand
und Verpflegung)
8
21.-- 4.75
68.10
Kanoniere der Fahrer dr Artillerie, Feldartilleie, Scheinwerfer- der schweren u. Ballontruppe, Führer der Feldhaubitenu.Scheinwefer-Geb.-Art., truppe,Trainn Säumer aller (ohne I n u . Verpfl..), beritten Truppen und Sattler der Trompete, Geb.-Truppen Sattler dir (ohne Mitralleure Spezialtrupen
8
.
72.35
72.35
72.35
3.05
3.05
3.05
72.35
3.20
3.05 70.85
70.85
10.75 1.90 --.75
2.75 9.95 1.90 --.95
2.75 9.95 1.90 --.95
4.15 5. --
4.15 5. --
4.15 5. --
4.15 5. --
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
2.10
2.10
2.10
2.10
--.50 4.70 --.65 5. 053 2.60
--.50 4.70 --.65 5.05 2.60
348.70
349.35
350.50
344.35
70.85
70.85
2.75 9.95 1.90 --.95
2.75 9.95 1.90 --.95
10.75 1.90 --.75
10.75 1,90 --.75
10.75 1.90 --.75
10.75 1.90 --.75
4.15 5. --
4.15 5. --
4.15 g
4.15 5. --
4.15 5. --
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
--.50 4.70 --.65
2.10
--.50 4.70 --.65 5.05 2.60
2.10
346.30
395.25
349.35
361.15
395.25
+ Die mit -fr bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.
* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen und Transporte der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie per Tornister.
1 Dragoner und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.
2 Berittene Artilleristen, Train, Ordonnanzen und sämtliche Hufschmiede (mit Ausnahme derjenigen der Kavallerie) eia Paar Anschnallsporen, Unteroffiziere 1 Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 6. 05 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassten Sporen (Kavallerie nur 1 Paar Anschraubsporen).
3 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.
4 Die Mitrailleur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen 1 und 2 erhalten den Festungstornister 17 (Fr. 48. 25).
5 Da im eidgenössischen Zeughaus Seewen ebne genügende Anzahl Reithosen mit Besatz vorhanden ist. sollen nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden.
6 Die Motorradfahrer erhalten keine Rahmentaschen.
7 Die L. M. G.-Schützen erhalten den Tornister 98 ohne Hilfstragriemen.
8 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. zu entrichten.
Tabelle II.
Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1929.
Mitrailleure, Führer, Mitrailleure Sattler der Füsiliere, und Radfahrer MitrailleurSchützen Trompeter und Motor- Kompagnien, und L. M. G.der fahrenden der Inf.- und radfahrer Schützen MitrailleurGeb.-Inf.-Bat.
Kompagnien und d. Geb.Mitr.-Abtlgen.
Kanoniere der
Dragoner, Artillerie, Kavallerie- ScheinwerferFahrer und Mitrailleure, u. Ballontruppe, Sattler der Führer der Hufschmiede, Geb.-Art., fahrenden Sattler und Säumer aller MitrailleurTruppen und BüchsenKompagnien Sattler der macher der Geb.-Truppen Kavallerie (ohne Mitraileure und Verpflegung)
Fahrer der Feldartillerie, der schweren Feldhaubitzen u. Scheinwerfertruppe, Train
Gegenstand
ohne Inf. u. Verpfl.),
berittene
Genietruppen
Fliegertruppen
Sanitätstruppen
Verpflegungstruppen
Motorwagentruppen
Train und Sattler der Inf.-Bat.
und
OffiziersOrdonnanzen
Verpflegung, Hufschmiede
Sattler der Spezialtruppen (ohne Verpflegung)
9
A. Bekleidung.
-fr
l l
l l
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l
l
l
l
2
2
l1)
l
l
l
+
l l l
l l
l l
l
l
Stahlhelm Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmel patten und Achselnummern Fusstrmmenhosen 14 x Fahrhosen 17 für Radfahrer Reithosen 14 (1 Paar mit und l Paar ohne Besatz) . .
Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Mantelkragen für Radfahrer Krawatte Wadenbinden, Paar Lederstulpen für Radfahrer, Paar Ledergamaschen.> Paar nummern ·
2,
2
2
l1) + + + + +
l
l l
2 l
2 l l
l
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·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
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l l
l 2
l l
l
l
l ohne Besatz l
2
l1) l
l l
l l
l l
l l
2
l 2
l 2
l 2
l1)
l1)
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l
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2 l l
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l l
l
B. Gepäck.
2
l ) L. M. G.
l
l l
l 2 & 6-) Fahrer der Geb.
Mitr.-Abtlg.
l
U.V.
+
l
l
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Radfahrer l l
i l
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l l l l l
Tornister 98 mit Hülftragriemen ,, ohne ,, Tornister 75/98 Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 für Berittene Brotbeutel 14 für Kavallerie Rahmentasche für Radfahrer Feldflasche 98 Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Bssbesteck 21 Essbesteck 2 1 .
· · * · · Mannsputzzeug 14 31 Anstreichbürste mit Futteral Anschraubsporen Anschraubsporen Anschnallsporen4) L s
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l 2)
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l Hufschmiede
') Erhalten den Kaput leihweise.
) Truppen der Infanteriebrigaden l, 2, 7, 8, 11, 12 erhalten den Blachenstofftornister 14/17.
3 ) Dragoner- und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.
4 ) Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.
5 ) Die Mitr.-Eekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen l und 2 erhalten den Festungstornister 17.
Preis der Offiziersmütze ohne Gradabzeichen für höhere Unteroffiziere Fr. 9. --.
Inhalt des Mannsputzzeuges : l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Nadelbüchschen mit je 10 m schwarzem und feldgrauem Faden und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine TUniformknöpfe, 4 Steinnussknöpfe 16 mm und 6 Steinnussknöpfe 18 mm, l Baumwollappen, l Flanellappen, 2 m Zwickschnur. Sämtliche Rekruten erhalten l Büchse Schuhfett, l Stück Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse. Trompeterrekruten l Büchse Putzpomade. Diese Fettmittel, sowie die Knöpfe werden mit den Putzzeugen durch die K. M.V. den Rekruten verabfolgt.
* Die Offiziers-Ordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.
NB. Der Bund (K. T. A.) beschafft die Waffen mit zugehörigem Lederzeug. Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornistergurten und Garnituren für Tornister und Brotsäcke, sowie die mit -fr bezeichneten Gegenstände werden von der K. T. A. einheitlich beschafft.
2
III
Ausrüstung für die Rekruten und die neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1929.
Füsiliere, Schützen, Radfahrer Telephon- und MotorPatrouille und L. M G.- radfahrer Schützen i
2
Dragoner, Kanoniere der Kanoniere der Fahrer der Mitr., Führer Sappeure, und Sattler Fahrer, Mitrailleure, Feld- und schweren Feldhaub., Feldartillerie, der schweren Mineure Büchsender Mitr.- u Gebirgsart.
Feldhaubitzen, lier MotorundFest.-Art.SoldatentsB Sattler Geb.-Mitr.macher, (ohne schwere [Beobachtungs-,gs-, und der Komp., Mitr. der fahrenden Sattler und Feldhaubitzen) Scheinwerfer- Pontoniere komp., beritt.
d. fahr. Mitr.- Mitrailleure Hufschmiede Führer, Sattler ScheinwerferBallontruppenppen Buchsenmacherlier Trompeter und (Bautruppen) Komp.
der Kav. der Geb. -Art.
der Ari.
Sattler der Art.
3 4 e e a 7 8
Gegenstand
Telegraphen-, Signal- und Funkenpioniere (Verkehrstruppen)
Fliegertruppen
Sanitätstruppen
Verpflegungstruppen
10
11
12
13
Train, Hufschmiede, Trompeter u.
Motorwagen- Sattler d. Feldu. Verpflg.truppen Truppen, ohne Mitrailleure und Artillerie 14
15
Säumer aller Truppen, Führer der Gebirgs-Mitr.- OffiziersAbtlg., Sattler der Gebirgs- Ordonnanzen truppen, ohne Mitr., Art. u.
Verpflegung 16
17
C. Waffen und Zubehör.
Gewehr 11 mit Riemen und Putzzeug
l1) Teleph,-Patr. ) und L, M, 6, \ 2 1 1
l
l')
1')
1
2 1 1
1
1
1
12)
1*) 1 4) i
1 1
1
1
l
l3) 1
3
)
1)
Teleph. Kan,
l
Teleph. Kan.
1 Teleph. Kan.
2 1 1
1 1 1
i 1*)
1
1*)
1 2)
l
1
1 1*) 1 4)
1)
1
2 1 1
1
1
1*)
2)
13) 1
l
1)
1
4)
1 2)l 3))
l
2))
l 8)
1
Karabiner 11 mit Riemen und Putzzeug .
.
Patrontaschen 98, zweiteilige Leibgurt 98 Putzzeugtäschchen 89. leer Patronenbandelier 9 8 .
. . .
Soldatenmesser 08 Säbel 96/02 Koppel mit Scheidetasche Ord. 22 und Schlagband Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . . .
Pistole mit Futteral Dolchbajonett mit Scheidetasche
1 1)
li)
2 1 1
2 1 1
1
1
l1)
1
2 1 1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1»)
1
1*)
San.-Gefreiter b. d. Kavallerie
1
Unber. Tromp.
l3)
l8)
Trompeter
Trompeter «
1
Unber. Tromp. Unber. Tromp.
l3)
Feldw.fahr.Mitr.
1
1»)
Trompeter
Höh. unber. 3 Unteroffiz. | Höh, beritt.
Unteroffiz. J
Trompeter
Höh, unber.j3.
Unteroffiz. ( ) Höh, beritt. 3.
Unteroffiz. \ )
Trompeter
1 Tambouren l 8)
l
3)
Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scheidetasche . .
Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheidetasche . .
Sägebajonett 81 mit Scheidetasche Faschinenmesser mit Scheidetasche Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Faschinenmesser 1Feldpostpacker r u. Feldpostordonnanzen r r r Revolver 7,5 mm ) Faschinenmesser \ Feldpostsekretär mit Korporal- und und Pistole / Wachtmeistergrad
1*) 1
l8)
l3)
l3)
(Martin inbegr.)
Teleph.-Patr.
Spiel
1*)
Geb.-Telegr.
1 Tambouren l3)
l3) 1
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Trompeter
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Fouriertasche für Berittene oder Unberittene liche Fouriere .
an sämt-
') Wachtmeister, mit Ausnahme de:derjenigen der fahrenden '. Mitr.-Komp , Korporale Soldaten; ' Büchsenmacher, Sattler der Mitr. und Geb.-Mitr.-Kp. und Sattler der Kav.
) Berittene Mitr. Wachhtmeister deif fahr. Mitr. Kp., Feldw eibel, Fouri äre, Trompe ;er und Hui schmiede der Kavallerie ; berittene Unteroffiziere (inkl. unberittene Fouriere) und Trompeter der Feldartillerie, der schweren Feldhaubitzen, der Scheinwerferkp.
und de3s Trains ; s sämtliche Unt eroffiziere, ' Trompeter, 1Arbeiter der Gebirgsarti llerie, sowie sämtliche S läumer-Unteroffiziere und Hufschmiede.
) Adjutant-Unteroffizier e, Feldweib iere. Feldw eibel und F ouriere der Motor- und Festungsartillerie, der Beobachtungs-, Scheinwerfer- und Ballontruppen. Höhere Unteroffiziere des M. W. D.
4 el u n F o u r u a l e l e Mitra illeure; der fahrber ittene Wachtmeister, Fahrerkorporale und berittene Trompeter der Artillerie und des Trains; Trainwachtmeister und Trainkorporale; Hufschmied-Unteroffiziere.
) Wachtme ister und F ahrerkorpora enden 5 fiziereabzugj usnahme de r Kanonier- Unteroffiziere . Die Sign alpfeifen werden von den Waffenplatzzeughäusern au die Unteroffiziersschulen geliefert.
) An samt!
iche Unteròchschen:: 2 8 mit dem Putzzeug, 1 Sstück an Ni cht-Gewehrtrragende.
Gewehrfettbü ;ück anGewvreben mit wehrtragendede 2
129Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen II und III auszurüsten.
b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.
Nach Art. 158 M. 0. und nach Art. 10, lit. b, der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 29. Juli 1910 sollen die Kantone stets den .Bedarf für die Einkleidung eines ganzen Rekrutenjahrganges als Kriegsvorrat auf Lager halten. Gemäss Art. 15 der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung hat der Bund den Kantonen den Wert dieses Vorrates in gewissem Umfange zu verzinsen. Durch den Bundesbeschluss vom 5. April 1919 betreffend die vorübergehende Ausserkraftsetzung des Art. 90 und des Alinea 2 des Art. 158 M. Ö. ist in diesen Verhältnissen eine Änderung eingetreten. Die Kantone legen nämlich zurzeit keinen Kriegsvorrat mehr an, sondern liefern die von ihnen beschafften Kleider fortlaufend dem Bund in seine allgemeine Umformreserve ab, und dieser bezahlt ihnen ebenfalls fortlaufend ihre Lieferungen. Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vorgesehene Zinsvergütung dahin.
Ebenfalls als Folge des oben zitierten Bundesbeschlusses vom 5. April 1919 geschieht die Einkleidung der Rekruten durch die Kriegsmaterialverwaltung, welche die allgemeine Uniformreserve des Bundes verwaltet.
Demgemäss ist die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung der Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III, B. 6. a. Bekleidungsvorräte auszurichten.
IV.
Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistenden Vergütungen.
Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 4. Juni 1928.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Schulthess.
Der Vizekanzler : Leimgruber.
130
(Entwurf.)
Bundeslbeschluss betreffend
den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1929 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1929 zu leistenden Vergütungen.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158, M. 0., nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1928,, beschliesst: 1. Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1929 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1929 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. E. 4. b. Ausrüstung der Offiziere Fr.
289,252 III. A. 3. Bekleidung ,, 6,006,114 4. Waffen ,, 3,062,065 5. Persönliche Ausrüstung 850,651 fl 7. Korps- und Schulmaterial ,, 3,605,228 IV. Pferde. 2. Remontendepot, a. 6. Dienstkleider . . ,, 125,030 V. Festungen: A. St. Gotthard, 2. e. Arbeitskleider ,, 6,975 B. St. Maurice, 2. e. Arbeitsklcider -- fl Regiebetriebe.
II. Pferderegieanstalt, 6. Ausgaben für Dienstkleider ,, 50,643 Fr. 13,995,958 2. Die vom Bunde an die Kantone für 1929 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1929 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1929 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1929 zu leistenden Vergütungen. (V...
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Jahr
1928
Année Anno Band
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Volume Volume Heft
23
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2318
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.06.1928
Date Data Seite
125-130
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