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z» 2252 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, erste Folge.

(Vom 22. Mai 1928.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, erste Folge, vorzulegen.

Die für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite betragen insgesamt Fr. 570,660 Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

An grössern Krediten erwähnen wir:

Allgemeine Terwaltung.

Besoldungen des Präsidenten und der Mitglieder des Bundesrates Fr. 50,000

Departement des Innern.

Direktion der eidgenössischen Bauten.

Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eigenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen statistischen Bureaus in Bern, I. Piate Zollhaus Eoggenburg-Neumühle, Neubau

» 50,000 » 100,000

Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport

100,000

YolksTvirtschaftsdepartement.

Abteilung für Landwirtschart.

Beiträge: Kantonale Obst- und Weinbauversuchsstationen Übertrag

100,000 Fr. 400,000

100 Übertrag Fr. 400,000 Der Best von Fr. 170,660 betrifft eine Be'ihe kleinerer Kredite, insbesondere für Verwaltungskosten und Sachausgaben sowie für Bundesbeiträge.

Gesamtbetrag Fr. 570,660 Die für die Begiebetriebe benötigten Kredite belaufen sich auf Fr. 195,000 Die Nachtragskreditbegehren für die aus der Anwendung des Beamtengesetzes erwachsenden Mehrkosten werden Ihnen mit besonderer Botschaft auf die Septembersession unterbreitet werden.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

C. Bundesrat

Fr. 50,000

1. Besoldungen des Präsidenten und der Mitglieder . . . . Fr. 50,000 Besoldungserhöhungen gemäss BB. vom 22. Dezember 1927.

D. Bundeskanzlei

Fr.

5,000

6 a. Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DMH) Fr. 5,000 Für den beim Finanzdepartement (Finanzbureau) vorübergehend eingerichteten Erhebungs- und Auskunftsdienst zur Vorbereitung der Bevision der Alkoholgesetzgebung ist bei der Aufstellung der Voranschlages für 1928 ein Kredit nicht vorgesehen worden. Nachdem der Dienst seine Tätigkeit aufgenommen hat und erhebliche Ausgaben für Drucksachen erwachsen, wird der der Bundeskanzlei (DMK) eingeräumte Kredit für Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten nicht genügen. Wir rechnen für die Bedürfnisse dieses Dienstes mit einer Ausgabe von Fr. 5000.

F. Eidg. Yersicherungsgerickt 14. Neuanschaffung von Mobiliar Ergänzung des Mobiliars einiger Amtsräume der Bichter.

Fr. 1,000 Fr.

1,000

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges 9. Eepräsentationskosten des Bundesrates

Fr. 37,500 Fr. 37,500

101 Erhöhung des Beitrages an das Berner Stadttheater (Fr. 7500) gemäss BEB vom 5. März 1928 und Kosten des Empfanges des Königs von Afghanistan (Fr. 30,000).

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst . . Fr. 5,150 A. Departementssekretariat.

80. Konimission zur Prüfung der Postulate und Motionen betreffend Hilfeleistung bei Elementarschäden (Taggelder und Eeiseentschädigungen) Fr. 5,000 Zur Bestreitung der Auslagen für Taggelder und Eeiseentschädigungen der Mitglieder der vom Bundesrate am 27. März 1928 bestellten Kommission bedürfen wir eines Kredites von Fr. 5000.

E. Bundesarchiv.

3. Post-, Telegraphen- und Telephongebithren, Frachten und Verschiedenes Fr.

Unvorhergesehene Mehrausgaben für Frachten.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten 10. Hochbauten

150

Fr. 165,000 Fr. 165,000

c. Neubauten Fr. 165,000 1. Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidg. Amtes für geistiges Eigentum und des eidg. statistischen Bureaus in Bern, I. Eate Fr. 50,000 Die Architekten Alfred Oeschger, Sohn, in Zürich, Jos. Kaufmann in Zürich und Emil Hostettler in Bern, welche anlässlich des Wettbewerbes zur Erlangung von Entwürfen für das neue Landesbibliothekgebäude im 1., 2. und 3. Eang prämiiert wurden, sind mit der Ausarbeitung der endgültigen Pläne und des ausführlichen Kostenanschlages sowie mit der Bauleitung beauftragt worden.

Zur Bestreitung der vorläufigen Ausgaben benötigen wir eines Kredites von Fr. 50,000, der seinerzeit am Baukredit in Abzug gebracht werden soll.

2. Zollhaus Eoggenburg-Neurnuhle, Neubau Fr. 100,000 An der in die internationale Strasse Kleinlützel-Lucelle einmündenden Strasse von Soyhières-Movelier-Ederswiler-Neumühle steht das Zollhaus Neumühle, das nur für das Zollbureau und die Familie des Einnehmers Baum bietet.

Zwei Grenzwächter sind in einem Privathaus in der Nähe untergebracht. Die Wohnungen in diesem Hause sind minderwertig. Eine andere Unterkunftsmöglichkeit für die beiden Familien ist dort nicht vorhanden.

Da mit der Eröffnung der zurzeit einer Korrektion unterzogenen internationalen Strasse Kleinlützel-Lucelle voraussichtlich ein reger Automobil-

102 verkehr einsetzen "wird, muss die Zollverwaltung von diesem Zeitpunkt an unbedingt die Einmündung der Zollstrasse bei Neumühle ständig bewachen lassen. Solange aber nur ein einziger Mann den Strassenverkehr kontrolliert und der Ersatzdienst von dem eine halbe Stunde entfernten Posten in Boggenburg-Dorf geleistet werden muss, wird diese Zontrolle nicht einwandfrei durchgeführt werden können.

Die Zollverwaltung hat infolgedessen die Erstellung eines Dreifamilienhauses mit Zollabfertigungsbureau in Boggenburg-Neumühle in Aussicht genommen.

Da das neue Gebäude an die Stelle des jetzigen Zollhauses zu stehen kommt, muss das letztere abgebrochen und bei der Brücke über die Lützel eine provisorische Baracke, als Zollbureau während der Erstellung des Neubaues dienend, aufgestellt werden.

Die rationelle Wasserversorgung des Neubaues ist nur im Anschluss an die Dorf-Wasserversorgung Koggenburg und Ederswiler möglich. Die Kosten der Wasserversorgung sind ziemlich hoch, weil die Leitung sehr lang und zum Teil in felsigen Boden eingelegt werden muss.

Die Kosten sind wie folgt berechnet: A. Abbrucharbeiten Fr.

500 B. Neubau des Zollgebäudes » 71,000 C. Umgebungsarbeiten.1 » 1,900 Baukosten Er. 73,400 D. Provisorische Baracke für den Zollposten während der Erstellung des Neubaues, Aversal Fr.

500 E. Wasserzuleitung von Boggenburg, laut Kostenanschlag und Projekt von Geometer Brunner, Aversal » 23,000 F. Elektrische Zuleitung von der Sagemühle laut Spezialdevis, Aversal Er. 3,100 Zusammen Er. 100,000 Da die Ausführung dieser dringenden Baute nicht bis zum Jahre 1929 hinausgeschoben werden durfte, haben wir den erforderlichen Kredit vorschussweise bewilligt.

3. Zollhaus auf dem Splügenberg, I. Bäte Fr. 15,000 Die Zollverhältnisse an der Splügenstrasse waren von jeher nicht befriedigend, weil das Zollamt in Splügen-Dorf untergebracht ist und die Strasse bis zur Grenze, zirka 2 Wegstunden, im Winter nicht bewacht und im Sommer nur durch einen Grenzwachtposten auf der Passhöhe kontrolliert werden kann.

Die Zunahme des Automobilverkehrs macht es nun aber notwendig, dass die Zollabfertigungsstelle so nahe als möglich an die Grenze verlegt werde. Eine ständige Überwachung des Grenzüberganges auf dem Splügenberg ist aber auch der Entwicklung des Skisportes wegen dringend geboten. Das Zolldepartement empfiehlt daher, den Bau eines Zollhauses auf dem Splügenberg

103 in unmittelbarer Nähe der Grenze. Infolge der Schwierigkeit der Beschaffung ·der Baumaterialien (Bruchsteine, Sand und Kies) könnte der Bohbau vor dem Einwintern nicht mehr unter Dach gebracht werden. Die eigentliche Bauzeit beträgt nur zirka 2--3 Monate. Diese Zeit genügt aber gerade nur, um den Bohbau unter Dach zu bringen, wenn die Materialien in Haufen geschichtet an der Baustelle zurzeit des Baubeginnes bereit liegen. Daher sollen im Laufe dieses Jahres nur die Baumaterialien (Steine, Kies und Sand) auf die Baustelle gebracht werden. Die Kosten für diese Vorarbeiten belaufen sich nach der Berechnung der Direktion der eidgenössischen Bauten auf die Summe von Fr. 15,000.

Der eigentliche Baukredit v, ird als II. Eate in den Voranschlag für das Jahr 1929 aufgenommen werden.

JY. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei . Fr. 100,000 a. Forstwesen.

12. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport Er. 100,000 Die Leistungen der Kantone auf dem Gebiete des Waldwegbaues haben sich ^wider Erwarten auf der gleichen Höhe wie in den frühern Jahren gehalten.

Da wegen Erschöpfung des Kredites für 1927 bereits ein Beitrag von Er. 86,000 an fälligen Beiträgen auf das Jahr 1928 hinübergenommen werden musste, reicht der Voranschlagskredit von Fr. 200,000 für 1928 nicht aus. Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre und in Berücksichtigung, dass auf Ende 1927 die zugesicherten, aber noch nicht ausgerichteten Subventionen den Betrag von Fr. 975,407 erreichten, ist ein Jahreskredit von wenigstens Fr. 300,000 notwendig.

Tl. Gesundheitsamt

Fr. 34,115

b. Lebensmittelkontrolle.

bls l . Beiträge an die Kantone für Erstellungs- und Einrichtungskosten neuer, sowie für die Kosten des Umbaues und der Erweiterung bestehender Untersuchungsanstalten Fr. 34,115 Der Kanton Neuenburg hat in den Jahren 1925 und 1926 eine neue Lebensmitteluntersuchungsanstalt erstellen lassen, deren subventionsberechtigte Kosten auf Fr. 585,601. 80 zu stehen kamen. Nach Art. 10, lit. a, des Bundesgesetzes betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905 beträgt der Bundesbeitrag an solche Kosten 50 %, oder Fr. 292,800. 90, an welche Summe bereits Fr. 258,686. 20 ausgerichtet worden sind, sodass noch ein Best von Fr. 34,114. 70 verbleibt.

Die endgültige Abrechnung wurde erst im Jahre 1927 eingereicht. Da im Voranschlag für das laufende Jahr kein Kredit für die Auszahlung von Beiträgen für die Erstellungs- und Einrichtungskosten neuer Untersuchungsanstalten vorgesehen ist, ersuchen wir um Bewilligung des notwendigen Kredites.

104

D. Militärdepartement.

T. Festungen

Fr. 3,100

A. St. Gotthard.

2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

Allgemeiner Unterhalt k. der Bauten und Anlagen Fr. 3,100 Durch einen Felssturz bei Gesehenen wurde dieses Frühjahr die Militärstrasse bei Göschenen auf zirka 80 m Länge mit grossen Felsblöcken verschüttet, die Strasse selbst und Wasserabläufe stark beschädigt und Stützmauern zum Teil zerstört. Um weitern Schäden vorzubeugen und den Verkehr auf der Strasse zu ermöglichen, mussten die Instandstellungsarbeiten sofort vorgenommen werden; die Kosten belaufen sich auf zirka Fr. 3100. Es handelt sich um eine nicht vorauszusehende Ausgabe, wofür im Voranschlag kein Kredit enthalten ist.

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltnng

Fr. 28,930

I. Finanzabteilung.

A. Finanzbureau Fr. 25,180 &. L i e g e n s c h a f t s v e r w a l t u n g .

12. Waffenplatz Wallenstadt Fr.

180 Der einzige Brunnen mit Trinkwasser auf dem Schiessplatz «im Hacken» kann während der Schiessübungen nicht benützt werden, weil er im Zielbereiche steht. Das Wasser des vorhandenen Pumpbrunnens ist nur zur Tränkung des Viehs verwendbar und reicht zudem bei lang anhaltender Trockenheit nicht aus.

Dadurch, dass ein Anstösser des Schiessplatzes für seine Liegenschaft das Quellwasser eines benachbarten Gutes käuflich erworben hat und es durch das Eigentum des Bundes leitet, bietet sich Gelegenheit, dem Schiessplatz gutes Trinkwasser zuzuführen. Vorläufig soll ein Brunnen an die Wasserleitung angeschlossen werden.

c. E r h e b u n g s - und I n f o r m a t i o n s d i e n s t für die Eevision der Alkoholgesetzgebung.

Personalausgaben.

1. Besoldungen Fr. 17,400 2. Taggelder und Eeiseentschädigungen » 2,200 Andere Verwaltungskosten und Sachausgaben.

3. Post- und Telegraphengebühren, Frachten und Verschiedenes (Tabellen und Diapositive) » 1,400 4. Kommissionen und Sachverständige » 4,000 Fr. 25,000

105 Zur Vorbereitung der Eevision der Art. 31 und 32bi8 der Bundesverfassung {Alkoholwesen) und Aufnahme eines neuen Art. 32iuat" hat das Finanzdepartement einen besondern Erhebungs- und Informationsdienst vorübergehender Natur eingerichtet. Derselbe befasst sich: a. mit Erhebungen über die Wirkungen des Alkoholismus in sozialer und gesundheitlicher Beziehung; fe. mit Vorträgen und Veröffentlichungen.

Die Leitung des Dienstes ist einem Beamten der Finanzverwaltung übertragen, dem zwei Hilfskräfte (ein Arzt und ein Jurist) beigegeben sind. Ausserdem beteiligen sich einige praktizierende Ärzte an den Erhebungen über den Alkoholmissbrauch in der Schweiz. Die mit der Besorgung dieses Dienstes verbundenen Ausgaben, mit Ausnahme der Besoldungen des leitenden Beamten, sind bisher aus dem Kredite des Finanzbureaus « Studien für die Erschliessung neuer Einnahmequellen und für die Vereinfachung der Bundesverwaltung» bestritten worden. In den Aufwendungen sind auch die Gehälter der Aushilfskräfte inbegriffen. Für die ausserordentliche und vorübergehende Tätigkeit dieses Dienstes benötigen wir eines besondern Kredites.

HI. Statistisches Bureau Fr. 3,750 8. a. Finanzstatistik Fr. 3,750 Der im Jahre 1927 verfügbare Kredit von Fr. 5000 für die Ausrichtung von Gratifikationen an die Kantonsbuchhaltereien als Entgelt ihrer Mitarbeit bei der Finanzstatistik der Kantone war, wie sich aus den Mehranspruchen der beteiligten Instanzen ergab, nicht ausreichend. Die Mehransprüche wurden dem Statistischen Bureau zu spat bekanntgegeben, als dass es sie noch in die Eechnung für 1927 hätte aufnehmen können. Da im Voranschlag 1928 für die Finanzstatistik kein Kredit eingestellt ist, bleibt nichts anderes übrig, als für die Nachentschädigung einen Nachtragskredit zu gewähren.

P. Volkswlrtschaftsdepartement.

1. Handelsabteilung 18. Internationale Presseausstellung Köln: a. Beiträge à fonds perdu 6. Beteiligung am Garantiekapital

Fr. 35,000 Fr. 25,000 » 10,000

Im Juni 1927 wurde die Schweiz zur Beteiligung an der Internationalen Presseausstellung in Köln (12. Mai) eingeladen. Für die Ausstellung kommen im wesentlichen in Betracht der Schweizerische Zeitungsverlegerverein, der Verein der Schweizerpresse, die Buchhändler und Verlagsanstalten, Post, Telegraph und Eisenbahn.

106 Durch die Umfrage bei den schweizerischen Vertretern im Auslande wurde festgestellt, dass sich sämtliche Nachbarstaaten und neben Grossbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika eine ganze Anzahl kleinerer Staaten, wie Dänemark. Holland, Norwegen, Schweden u. a. offiziell beteiligen werden.

Die schweizerische Zentrale für Handelsförderung hat sich mit den in Frage kommenden Kreisen in Verbindung gesetzt, und schon bei der ersten Besprechung zeigte es sich, dass der Ausstellung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt. Der Wert der Ausstellung wird für die Schweiz noch ganz besonders dadurch erhöht, dass es sich nicht nur um eine reine Presseausstellung handelt, sondern dass eine Schau entstehen dürfte, für alles was mit der Presse irgendwie im Zusammenhange steht. Auf diese Weise werden mit der Ausstellung besonders günstige Werbemöglichkeiten für die schweizerische Fremdenindustrie und somit indirekt auch für die Post und die S. B. B. verbunden sein.

Von Anfang an haben denn auch neben dem Schweizerischen Zeitungsverlegerverein und dem Verein der Schweizerpresse die Verkehrszentrale, die S. B. B., die Oberpostdirektion und der Schweizerische Hotelierverein ihr Interesse an der Veranstaltung bekundet.

Es ist mit einem Ausgabenposten von Fr, 90,000 zu rechnen. Hieran würden beitragen : Der Die Der Der Die Die

Schweiz. Zeitungsverlegerverein mindestens Fr. 10,000 Verkehrszentrale » 5.000 Schweiz. Hoteliorverein » 3,000 Verein der Schweizerpresse » 1.000 S. B. B » 3,000 Post- und Telegraphenverwaltnng höchstens . . . . » 1,500 Total Fr. 22,500

Somit ergibt sich ein Fehlbetrag von zirka Fr. 67,500 der durch Platzvermietung an einzelne interessierte Firmen (Fr. 10--20,000), sowie durch einen Bundesbeitrag von Fr. 40--50,000 aufzubringen wäre.

Der Bundesrat betrachtet die Bewilligung eines Bundesbeitrages für gerechtfertigt, und zwar sowohl mit Rücksicht auf die Bedeutung der Presse für das schweizerische Publizitätswesen, als auch im Hinblick auf die Werbemöglichkeiten für die schweizerische Fremdenindustrie, die S. B. B. und die Postverwaltung.

Um eine schweizerische Beteiligung in Köln zu ermöglichen, haben wir bereits am 29. November beschlossen: a. eine Bundessubvention à fonds perdu von höchstens . . Fr. 25,000 und b. eine Garantiesumme bis zu » 10,000 zu gewähren und diese Subvention in den Voranschlag 1928 unter Handelsabteilung (F. I.) 18. Internationale Presseansstellung Köln aufzunehmen.

107 Da die mit obigem Beschluss bewilligten Kredite durch ein Versehen im Voranschlag für das Jahr 1928 nicht aufgeführt sind und somit die Genehmigung der Bundesversammlung nicht vorliegt, sind wir genötigt, die genannten Kredite in die gegenwärtige Botschaft aufzunehmen.

Wir fügen bei, dass wir zur vertragsmässigen Auszahlung an die Scln\ eizerische Zentrale für Handelsförderung zuhanden der «Messe- und AusstellungsG. m. b. H. Köln» bereits am 10. Januar abhin einen A'orschusskredit von Fr. 15,000 bewilligen mussten.

IV. Bundesamt für Sozialversicherung

Fr. 5,865

7. Alters- und Hinterlassenenversicherung.

(Vorarbeiten) . . ' Fr. 4,000 Im Voranschlag für das Jahr 1927 ^ ar ein Kredit für Studienreisen vorgesehen. Bei Aufstellung des Voranschlages 1928 war nicht vorauszusehen, dass dringende Geschäfte die Ausführung der Studienreisen vorläufig verunmöglichen wurden. Auf diese Studienreisen kann nicht verzichtet werden; ihr Zeitpunkt richtet sich nach dem Stand der Vorarbeiten.

10. Beiträge: Uniallversicherung Fr. 1.865 Der Bund leistet der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern jeweilen einen Vorschuss für den auf ihn entfallenden Teil der Prämien für die Mchtbetriebsunfälle. Die endgültige Abrechnung kann erst in dem auf das Eechnungsjahr der Anstalt folgenden Jahr erfolgen. Der Vorschuss war um Fr. 1864. 85 zu niedrig bemessen.

T. Abteilung für Lambrirtscliaft 13. Beiträge: Kantonale Obst- und Weinbauversuchsstationen

Fr. 100.000 Fr. 100.000

Im Nationalrat wurde am 25. Juni 1920 folgendes Postulat (Nr. 901) erheblich erklärt: «Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag über die Gründung einer eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsstation im Kanton Tessin einzureichen.» Auf Grund von Verhandlungen mit den Tessiner Behörden konnte dieses Postulat im Geschäftsbericht des Bundesrates für 1925 abgeschrieben werden.

Dabei wurde dargelegt, dass auf die Errichtung einer eigenen Versuchsanstalt des Bundes im Tessin verzichtet werden könne, dass aber den eigenartigen Verhältnissen einzelner Zweige der tessinischen Landwirtschaft durch eine geeignete Zusammenarbeit der bestehenden schweizerischen Versuchs- und Untersuchungsanstalten mit der landwirtschaftlichen Schule Mezzana angemessen Eechnung getragen werden solle. Im Zusammenhang hiermit legte der Staatsrat des Kantons Tessin irn März 1927 Bericht und Pläne vor für eine Musterkelterei an der landwirtschaftlichen Schule Mezzana mit einem Kostenvoranschlage von rund Fr. 140.000. Dabei stellte er u. a. die Begehren, die

108 Schule Mezzana sei als Filiale der schweizerischen Versuchsanstalten anzuerkennen und der Bund solle die sämtlichen Kosten für die Musterkelterei übernehmen.

Im Verlaufe der weitern Verhandlungen, die mit einem Augenschein in Mezzana verbunden waren, wozu Fachleute unserer Versuchsanstalten beigezogen wurden, konnte festgestellt werden, dass die Eebkultur an der landwirtschaftlichen Schule in Mezzana sich auf einer hohen Stufe befindet, dass aber die Einrichtungen der dortigen Weinkelterei auch primitiven Ansprüchen nicht genügen. Die projektierte Neuanlage entspricht daher einem dringenden Bedürfnis sowohl in Eücksicht auf die Aufgaben der Anstalt als auf die fachmännisch rationelle Behandlung der Weinernte.

Bei der Einrichtung der Weinkelterei werden noch gewisse Ersparnisse möglich sein, so dass mit einem Gesamtaufwand von Fr. 120,000 au zukommen sein wird. Die Anerkennung der Schule Mezzana als Filiale der schweizerischen Versuchsanstalten wurde von uns abgelehnt und von den Tessiner Behörden nicht aufrecht erhalten. Der Bund muss sich darauf beschränken, wie dies auf Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft üblich ist, 50 % der Besoldungen des im Dienste des Versuchswesens oder des Unterrichtes an der landwirtschaftlichen Schule stehenden Personals zu übernehmen. Daneben können für Aufwendungen bei besondern Versuchen Bundesbeiträge an deren Kosten gewährt werden.

Mit Eücksicht auf die grossen Aufwendungen, die der Kanton Tessin für den Ausbau der landwirtschaftlichen Schule gemacht hat, ohne dabei für die baulichen Einrichtungen Bundesmittel zu beanspruchen, ferner in Würdigung der Dringlichkeit der Errichtung des in Frage stehenden Keltereigebäudes und der besondern Verhältnisse des Weinbaues im Kanton Tessin sollte hierfür ausnahmsweise eine möglichst weitgehende Subventionierung durch den Bund erfolgen. Wir haben deshalb dem Kanton Tessin für die Errichtung einer Musterkelterei an der landwirtschaftlichen Schule Mezzana, die in geeigneter Zusammenarbeit mit der schweizerischen Weinbauversuchsanstalt in Lausanne auch dem Versuchswesen und der allgemeinen Hebung der Qualitätsproduktion dienen wird, einen Bundesbeitrag bis zu Fr. 100,000 zugesichert, unter Vorbehalt der Genehmigung dieses Nachtragskreditbegehrens durch die eidgenössischen1 Bäte.

Regiebetriebe des Bundes, VI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

Ausgaben.

10. Landankauf Fr. 20,000 Die ganze Besitzung «en Caudoz» in Pully, Hausplatz und Wege inbegriffen, misst heute 28,045 m3. Bund 8000 m 2 hiervon sind für die Anlage eines Obstversuchsgartens bestimmt worden.

Das für die Weinbauversuche zur Verfügung stehende eigene Land gestattet die Ausführung von Versuchen in der zur Erzielung sicherer Ergebnisse nötigen Zahl und in dem erforderlichen Umfang nicht. Insbesondere macht

Ì09 sich ein dringendes Bedürfnis zur Erweiterung des Bebberges geltend für die Ausführung von Schädlingsbekämpfungsv ersuchen und für die Erprobung verschiedener Kulturmethoden. Die Anstalt hat hierfür bereits zwei Parzellen gepachtet.

In der Nachbarschaft der Besitzung des Bundes herrscht zurzeit eine rege Bautätigkeit. Durch Erstellung einer Strasse werden die nördlich an die Besitzung des Bundes anstossenden Parzellen als Bauland erschlossen. Die Überbauung sollte hier mit Bückgicht auf die damit verbundene Beeinträchtigung des Versuchswesens verhindert werden. Aus genannten Gründen und zur Ermöglichung einer zweckmässigen Abgrenzung der Besitzung haben wir den Vorstand der Weinbauversuchsstation ermächtigt, mit den Besitzern von 10 in Betracht fallenden Rebparzellen Kaufverträge abzuschliessen unter Vorbehalt der Genehmigung lind der Bewilligung der erforderlichen Kredite durch die eidgenössischen Bäte.

Der Gesamtinhalt der, zu erwerbenden 10 Parzellen beträgt 5681 m 2 , der Gesamtpreis Fr. 19,859. 70. Es .ergibt sich ein Mittelpreis von Fr. 8. 50 für den m 2 , der annähernd dem im Jahre. 1925 bezahlten Preis für das Land für den Obstversuchsgarten (Fr. 3. 65 per m 2 ) entspricht, hingegen hinter den bei den Landkäufen in den Jahren 1919 und 1923 bezahlten Preisen (Fr. 5'. 12, bzw. Fr. 5. 42 per m2) zurückbleibt.

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

: ·. V. Betriebserträgnisse.

b. Anteil der schweizerischen Radiophiniegesellschaften an den Radiokonzessionsgebühren. . . . : . . . . . . . . F r . 175,000 Erst nach der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1928 ist die jährliche Gebühr für konzessionierte radioelektrische Empfangsanlagen der Klasse I von Fr. 12 auf Fr. 15 erhöht worden. Der Anteil der Eadiophoniegesellschaften an der einzelnen Gebühr ist von Fr. 9 auf Fr. 12 gestiegen, was eine Mehrausgabe von Fr. 175,000. bedingt. Die Mehrausgabe ist durch eine gleich grosse Mehreinnahme gedeckt.

* * * : Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 22. Mai 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schulthess.

:

Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

Der Vizekanzler": > Leimgruber.

9

110 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1928, l, Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 1928, beschliesst: Dem Bundesrat werden für das Jahr 1928 folgende Nachtragskredite bewilligt: Verwaltungsrechnung Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

C. Bundesrat.

1. Besoldungen des Präsidenten und der Mitglieder . .

50,000

D. Bundeskanzlei.

6. a. Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DUZ.)

5,000

Fr.

Fr.

F. Eidg. Versicherungsgericht.

14. Neuanschaffung von Mobiliar

1,000 55000

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

9. Repräsentationskosten des Bundesrates Übertrag

37,500 93,500

111 Übertrag

Fr.

93,500

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. Departementssekretariat 80. Kominission zur Prüfung der Postulate Fr.

und Motionen betreffend Hilfeleistung bei Elementarschaden (Taggelder und Reiseentschädigungen) 5,000 E. Bundesarchiv.

3. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren, Frachten und Verschiedenes

Fr.

150

5150

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

10. Hochbauten: G. Neubauten: 1. Neubau zur Unterbringung der Lande»bibliothek, des eidg. Amtes für geistige» Eigentum und des eidg. statistischen Bureaus in Bern, I. Piate 50.000 2. Hollhaus Boggenburg-Neumühle, Neubau 100,000 8. Zollhaus auf dem Splügenberg, 1. Eate.

15,000

165 000

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Forstwesen, 12. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport

100,000

1bis.

VI. Gesundheitsamt.

1). Lebensmittelkontrolle.

Beiträge an die Kantone für Erstellung und Einrichtungskosten neuer, sowie für die Kosten des Umbaues und der]' Erweiterung bestehender Untersuchungsanstalte

34,115 304,265

D. Militärdepartement.

V. Festungen.

A. St. Gotthard: 2. Unterhalt der Werke und Ersatz dos Materials.

Allgemeiner Unterhalt: k. der Bauten und Anlagen

3,100 Übertrag

400,865

112 Übertrag

Fr 400,865

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzabteilung.

I. Allgemeine Verwaltung.

A. Finanzbureau b. Liegenschaftsverwaltung.

12. Waffenplatz Wallenstadt o. Erhebungs- und Informationsdienst für die Revision der Alkoholgesetzgebung: 1. Besoldungen 2. Taggelder und Reiseentschädigungen . .

3. Post- und Telegraphengebühren Frachten und Verschiedenes (Tabellen und Diapositive) 4. Kommissionen und Sachverstandige . .

Fr.

Fr.

180

17,400 2,200 1,400 4,000 25 000

'

25,180

III. Statistisches Bureau.

8. Finanzstatistik

,

3,750

Oo

non

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Handelsabteilung.

18. Internationale Presseausstellung Köln: a. Beiträge à fonds perdu b. Beteiligung am Garantiekapital . . . .

25,000 10,000

35 000

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

7. Alters- und Hinterlassenenversicherung (Vorarbeiten) 10. Beitrage: Unfallversicherung

4,000 1,865

5 865

V. Abteilung für Landwirtschaft.

13. Beitrage: stationen

Kantonale Obst- und

Weinbauversuchs100,000

140 865

Verwaltungsrechnung

570,660

113 Fr

Regiebetriebe des Bundes, VI. Versuchsanstalt £ür Weinbau in Lausanne.

10. Landankauf

20.000

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

V. Betriebserträgnisse b. Anteil der schweizerischen Radiophiniegesellschaften an don Radiokonzessionsgebühren

175,000

Regiebetriebe dos Bundes

195,000

Zusammenstellung.

1. Verwaltungsrechnung (ohne Regiebebliebe)

570,660

2. Regiebetriebe

185.000

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Mai 1928.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: a. Dem Kanton Schaffhausen an die zu Fr. 40,775 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Siedelungsbaute auf dem ,,Silstig", in der Gemeinde Schleitheim, 20 %, im Maximum Fr. 8155 b. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 160,000 veranschlagten Kosten der Meliorationsarbeiten in der Erdrutschzone in Ittenthal, im Maximum Fr. 50,500.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, erste Folge. (Vom 22. Mai 1928.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

2252

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.05.1928

Date Data Seite

99-113

Page Pagina Ref. No

10 030 365

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