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Schweizerisches Bundesblatt.

53. Jahrgang. IV.

Nr. 30.

24. Juli 1901.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 5 Franken, Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Bp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & die. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton St. Gallen für Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten an den rheinthalischen Binnenkanälen.

(Vom 23. Juli 1901.)

Tit.

Unterm 31. Mai 1901 hat die Regierung des Kantons St. Gallen an den Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung ein Nachsubventionsgesuch betreffend Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten an den rheinthalischen Binnenkanälen gerichtet.

Demselben ist eine vollständige technische Vorlage beigefügt, bestehend in einem ausführlichen Berichte, Kostenvoranschlägen, ·einem Übersichtsplan im Maßstabe von l : 25,000 über das ganze Entsumpfungsgebiet, Längenprofil, Querprofilen und Photographien.

Mit Schreiben vom 10. Juni 1901 ist dieses Gesuch den hohen eidgenössischen Räten zur Kenntnis gegeben worden, und dieselben haben infolgedessen schon damals Veranlassung genommen, ihre Kommissionen für dieses Geschäft zu bestellen.

Indem die Zuschrift der Regierung von St. Gallen eine kurze Übersicht des Verlaufes der ganzen Angelegenheit gewährt, .geben wir dieselbe hier wörtlich wieder und werden dann aus dem technischen Berichte des Oberingenieurs der Rheinkorrektion nebst einem historischen Rückblick die nähere Begründung der einzelnen Posten des Nachtragskreditgesuches folgen lassen.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. IV.

l

,,Zur Zeit des Bundesbeschlusses vom 27. März 1893 ist der rheinthalische Binnenkanal zu Fr. 3,600,000 veranschlagt gewesen.

Das Bauprojekt ist dann im Einverständnis mit Ihrem Departement des Innern während der Bauausführung erheblich abgeändert und erweitert worden, indem das Tracé bei Montlingen und Kriesern landwärts verlegt und dadurch der Bau eines sekundären Kanals, des Zapfenbach-Krummenseekanals, erforderlich wurde.

Wir haben deshalb schon bei Anlaß der Vorlage des abgeänderten Planes an Ihr Departement des Innern unterm 4. August 1896 uns vorbehalten, auf die Tilgung der Kosten dieses im ursprünglichen Projekte nicht vorgesehenen Sekundärkanals zurückzukommen und hierfür gesonderte Bundessubvention nachzusuchen, sofern beide Kanäle zusammen den Voranschlag überschreiten sollten.

Nicht nur ist dieser Fall inzwischen eingetreten, sondern es erfordert der Binnenkanal für sich allein, auch ohne den Sekundärkanal, zu seiner Vollendung erheblich höhere Summen, als seiner Zeit nach menschlicher Berechnung angenommen werden durfte.

Der ursprüngliche Kostenvoranschlag ist bereits mehr als aufgebraucht, und noch harren verschiedene Partien erst der Inangriffnahme.

Wir sehen daher von einem gesonderten Subventionsgesuche für den Zapfenbach-Krummenseekanal ab und fassen in nachfolgendem Haupt- und Nebenkanal als ein einheitliches Korrektionsunternehmen zusammen.

Nach den beigegebenen, durch die Erfahrungen während des Baues abgeklärten Detailberechnungen wird der Hauptkanal für sich allein auf rund Fr. 4,960,000 zu stehen kommen, während der Nebenkanal auf rund ,, 415,000 zu veranschlagen ist, so daß die Gesamtkosten auf Fr. 5,375,000 ansteigen und der ursprüngliche Voranschlag von ,, 3,600,000 überstiegen wird um

Fr. 1,775,000

Wir stellen das Ansuchen, der Bundesversammlung zu beantragen, für diesen Betrag dieselbe Quote als Nachsubvention zu gewähren wie an das ursprünglich vorgesehene Projekt.

Indem wir, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die beigegebenen technischen Berichte des Oberingenieurs der Rheinkorrektion verweisen, fassen wir nur noch kurz die Hauptursacheu

zusammen, welche zur Überschreitung des ersten Voranschlages geführt haben und in ihrer Tragweite bei Aufstellung des ersten Projektes noch unmöglich bekannt sein konnten.

Hauptveranlassung war die bereits berührte, an sich aber durchaus gebotene Projektabänderung. Diese bedingte nicht nur einen neuen Kanal von 8 Va km. Länge, sondern bewirkte auch, daß im Torfboden statt, wie vorgesehen, auf 21/2 km. an beiden Kanälen zusammen auf 11 km. Länge gebaut werden mußte, wodurch jedoch die entsumpfende Wirkung ganz enorm vermehrt worden ist.

Der Bau im Torfboden war aber ganz ungeheuer schwierig und konnte auf große Strecken nur durch Einlage eines Kiesmantels konsolidiert werden, der bisher 82,000 m3 Material verschlang, und auf dem noch auszubauenden Gebiete der Gemeinde Rüthi ebenfalls zur Anwendung wird kommen müssen.

Durch Ausquetschung des Lauflettens hat sich der anliegende Boden längs den bisher ausgegrabenen Torfstrecken so gesenkt, daß gegenüber einem normalen Aushub von 570,000 m8 der Mehraushub auf rund 300,000 m 3 berechnet werden muß.

Diese Erscheinungen hatten ihre Rückwirkung auf den Ufer schütz und die Brückenfundationen, welche pneumatisch vorgenommen werden mußten.

Dazu traten noch Schwierigkeiten bei den Felssprengungen am Monstein, Bodenwert- und Lohnsteigerungen während der langen Bauzeit, Einstellung eines größern Personals und in den letzten Jahren auch Teuerung der Baumaterialien und Steinkohlen.

Alle irgendwie wesentlichen Änderungen am Projekte, sowie die baulichen Maßnahmen zur Überwindung der Terrainschwierigkeiten sind indessen stets mit Genehmigung und unter Zustimmung der betreffenden eidgenössischen Aufsichtsorgane vollzogen worden.

Große Befriedigung bieten diesen Thatsachen gegenüber die einstweiligen Erfolge der Kanäle : Einleitung sämtlicher Seitenbäche, Aufhören des Rückstaues infolge des Abschlusses von deren Rheinmündungen, Senkung des Grundwasserspiegels und aus letzterer Ursache eine sehr weitreichende direkte Entsumpfung."

Aus dem technischen Berichte des Oberingenieurs der Rheinkorrektion vom 1. November 1899 lassen wir zuerst nachstehenden kurzen Rückblick auf die Entwicklungsgeschichte der rheinthalischen Binnenkunäle folgen :

4 ,,Vor dem Zustandekommen des Staats Vertrages mit Österreich im Jahre 1892 war man bei den verschiedenen Unterhandlungen stets von dem Grundsatze ausgegangen, die Rheinregulierung habe mit der Binnengewässerkorrektion ein einziges und auf gemeinschaftliche Kosten auszuführendes Unternehmen zu bilden. Durch diese Verschmelzung beschränkte sich naturgemäß die Ausdehnung der Binnenkanäle auf die Einflußsphäre der beiden Durchstiche.

So reichte nach dem ursprünglichen Projekt der Binnenkanal auf schweizerischer Seite nur bis oberhalb Widnau, österreichischerseits bis zur Seelacke.

Bei spätem Projektierungen wurde die Notwendigkeit, die Binnenkanäle weiter flußaufwärts fortzusetzen, erkannt und bei den Verhandlungen in Feldkirch im Jahre 1885 darauf hingewiesen, daß es unthunlich sei, die vorhandene Ausleitung des Zapfen- und Dürrenbaches am obern Ende des Diepoldsauer Durchstiches zu belassen. Mit Rücksicht hierauf wurde das Projekt in der Weise erweitert, daß der schweizerische Binnenkanal rheinseits Kriesern bis unterhalb Montlingen, der österreichische bis Koblach vorgestreckt wurde. Indem aber ersterer Fr. 300,000 höher devisiert werden mußte als letzterer, verlangte Österreich, daß beide Binnenkanalprojekte finanziell gleichgestellt werden sollten, was schweizerischerseits nicht zugestanden wurde. Eine Einigung über diesen Punkt wurde dann bei den Verhandlungen in Wien 1892 dadurch erzielt, daß jeder Staat sich verpflichtete, die Binnenkanäle auf seinem Gebiete auf eigene Kosten zu erstellen. Für die. Schweiz erwies sich diese Abtrennung in der Folge als sehr vorteilhaft, indem man zu einer rationellen, einheitlichen Binnengewässerableitung bis Sennwald hinauf überging. Es entstund demnach unter Beibehaltung des früher- eingeschlagenen Tracés das Projekt des großen rheinthalischen Binnenkanals rheinseits Kriesern und Montlingen unter Einbezug der Oberrieter-, Rüthener- und Sennwalder-Gewässer, welches Projekt im Jahre 1893 aufgestellt und hierfür ein Kostendevis von Fr. 3,600,000 fixiert wurde.

Mit Bundesbeschluß vom 27. März 1893 haben dann die eidgenössischen Räte dem Kanton St. Gallen hierfür einen Bundesbeitrag von 50 % der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 1,800,000 bewilligt.

Bald darauf tauchte dann in den Gemeinden des mittleren Rheinthaies der Wunsch auf, den Kanal in noch
höherem Maße der Entwässerung des Geländes dienstbar zu machen, in der Weise, daß man das Tracé mehr vom Rhein abrücke und in die Mitte des Thaies hinaufführe. Technisch konnte dem nur

beigestimmt werden, indem das Durchziehen eines Kanales von solch bedeutender Tiefe (9 m. unter dem naheliegenden Rheinhochwasserspiegel) und Breite so nahe am Rhein vorbei, wie dies bei Montlingen der Fall gewesen wäre, bedeutende Schwierigkeiten voraussehen ließ und zudem zu befürchten war, daß die Einbrachsgefahr des Rheines in der dortigen Gegend dadurch erhöht werde.

Als sodann im Jahre 1895 die Ausführung des Tracés l a n d s e i t s von Kriesern und Montlingen beschlossen wurde, war man sieh wohl bewußt, daß damit die Entwässerungsfrage des im verlassenen Tracé Hegenden Gebietes zwischen Kriesern und Montlingen nebst der Ableitung des Zapfenbaches noch nicht erledigt sei, sondern dort ein s e k u n d ä r e r K a n a l mit den den Erfordernissen einer genügenden Wasserabfuhr entsprechenden Dimensionen anzulegen sei. Das Projekt dieses Kanals, welches den Namen Z a p f e n b a c h - K r u ni m e n s e e k a n a l erhielt, wurde im August 1896 den Behörden vorgelegt und von denselben genehmigt.

Die Kosten waren zu Fr. 240,000 veranschlagt.a Von einem eigentlichen Nachsubventionsgesuch glaubte man dermalen aus dem Grunde absehen zu können, weil die Revision des Kostenvoranschlags nach dem verlegten Tracé des rheinthalischen Binnenkanals eine Ersparnis von ungefähr derselben Höhe erhoffen ließ, welche Hoffnung sich nun allerdings nicht verwirklicht hat.

Wir fügen im Anhang eine summarische Zusammenstellung bei, welche eine Gegenüberstellung der bereits ergangenen Kosten auf 1. November 1899, mit dem Kostenvoranschlag vom Jahre 1893 enthält, und aus welcher die Kreditüberschreitungen bei den einzelnen Arbeitskategorien entnommen werden können.

Der Hauptgrund der K o s t e n ü b e r s c h r e i t u n g ist in den T e r r a i n s c h w i e r i g k e i t e n zu suchen, die in der T o r f s t r e c k e in ungeahnt hohem Grade am rheinthalischen Binnenkanal und auch am Zapferibach-Krummenseekanal aufgetreten sind.

Ersterer durchquert in einer Länge von cirka 8 km., letzterer auf rund 3 km. dieses die ganze Thalebene zwischen Montlingen und Widnau ausfüllende; Moorland, welches, weil tiefliegend, durch die zahllosen Rheinüberschwemmungen im Laufe der Jahrhunderte mit den schlammigen Rückständen derselben durchsetzt wurde und auf diese Weise eine äußerst wenig konsistente, aus Torf, Letten, Lehm und Sand zusammengesetzte, leicht bewegliche Masse bildet.

Daß bei Ausführung eines größern Kanales in diesem weichen Grunde außerordentliche Maßnahmen zur Herstellung und Erhaltung des Profils nötig wären, ist man sich nun allerdings zum voraus bewußt gewesen, nicht aber, daß die zu gewärtigenden Senkungen auch in Form von ausgedehnten Rutschungen, Blähungen in der Sohle, Ausquetschen des Lauflettens durch den Druck der Böschungen und Ufer, und dies alles in einem solchen Umfange, wie es thatsächlich geschehen, auftreten könnten.

Abgesehen von den lokalen Rutschungen, die sich aber an einzelnen Partien auf mehrere Hundert Meter erstreckten, sind die durchgehenden Ufersenkungen links und rechts ganz beträchtliche, an den Kanalrändern bis zu 2 m. Tiefe und bis über 100 m.

Distanz hinaus noch bemerkbar.

Durch Querprofllaufnahmen nach erfolgtem Aushub wurde das Maß der Senkungen erhoben und durch Zusammentragen derselben mit den ursprünglichen Terrainaufnahmen die Masse festgestellt ; hiernach beträgt die Reduktion für die ganze Torfstrecke des Hauptkanales rund 300,000 m8. Wenn nun auch ein gewisser Prozentsatz dieser Setzungen der Wirkung der natürlichen Entwässerung zuzuschreiben sein wird, so ist doch der größte Teil dieser Masse, sogenannter Laufletten, in das Kanalprofil gedrückt worden und veranlaßte bedeutenden Mehraushub. Zieht man in Betracht, daß die Berechnung des lichten Normalprofiles auf jener Strecke nur 570,000 m 3 Aushub ergiebt, so findet man also, daß die infolge Ausfließens des Lauflettens mehr ausgehobene Masse den normalen Aushub um mehr als die Hälfte überschreitet.

Ein weiterer Beweis, daß ein solcher beträchtlicher Mehraushub wirklich ausgeführt worden ist, liegt darin, daß die Sohle mehrmals vertieft werden mußte, trotzdem sie mit dem Dampf»ger 40 bis 50 cm. tiefer ausgehoben wurde, als im Projekt vorgesehen worden war.

Gegen das obere Ende der Torfstrecke, auf cirka 800 m.

Länge, traten die Rutschungen und Blähungen während der Ausführung in besonders ausgedehntem Maße zu Tage. Nach langen, vergeblichen Bemühungen gelang es endlich, die Kanalsohle dort auf die definitive Tiefe zu bringen, indem der Aushub in der Sohle in lamellenartigen Querschlitzen von l m. Breite und l m.

Tiefe bewerkstelligt und letztere sofort mit Kies eingefüllt wurden.

Nur auf diese Weise war es möglich, Stillstand in die beweglichen Massen zu bringen ; die Bewältigung dieser kurzen Strecke beanspruchte denn auch ein volles Jahr, und die Berech-

nung ergab, daß hier der doppelte Kubus gegenüber dem normalen Kanalprofil ausgehoben werden mußte.

Um dem Nachdrängen des Lauflettens in der ausgehobenen Sohle auf die Dauer zu begegnen und gleichzeitig spätere Auskolkungen zu verhindern, wurde auf der ganzen Torfstrecke die Sohle mit einer 30 bis 50 cm. starken Kiesschüttung versehen, welche an besonders gefährlichen Partien, wie z. B. auf der oben genannten obern Endstrecke, eine Dicke von l m. erhielt.

Der Wiederaufbau der eingestürzten Böschungen geschah ebenfalls aus Kies, so daß das ganze Kanalprofil auf größere Strecken in einen mächtigen Kiesmantel eingehüllt erscheint, welcher gemäß Auszügen aus den Abrechnungen rund 82,000 rii3 obgenannten Materials erforderte und aus dem Kanalprofil der Oberrieter Gegend und unterhalb Widnau, also auf große Distanzen, herbeigeführt werden mußte. Die Kosten hierfür beziffern sich allein auf Fr. 112,000.

Um dem aus einer Steinpflästerung bestehenden U f e r s c h u t z in dem weichen Untergrund einen festen Halt zu bieten und so vor dem Versinken zu schützen, blieb nichts anderes übrig, als am Böschungsfuß eine durchgehende Spundwand, die genügend tief hinabreichte, einzutreiben, und zwar war dies auf der ganzen Torfstreeke notwendig; stellenweise wurde die Spundwand rückwärts an tiefer geschlagene Pfähle verankert; die Steinpflästerung erhielt überall eine Kiesunterlage von 40 bis 50 cm. Dicke.

Ganz derselbe Uferschutz ist im Kostenvoranschlag nun auch für die später auszuführende Torfstrecke oberhalb Rüthi vorgesehen, es werden daher die Kosten für denselben mehr als das Doppelte der betreffenden Voranschlagsziffer erreichen.

Auch der Aufwand für die B r ü c k e n steigerte sich infolge der schwierigen Fundationen auf der Torfstrecke. Hierzu kommt noch die Steigerung der Eisenpreise, so daß möglichst lange mit der Erstellung der verschiedenen eisernen Brücken zugewartet worden ist und überall dia, wo es die vorhandene Durchflußhöhe gestattete, g e w ö l b t e s t e i n e r n e oder B e t o n brücken erstellt wurden. So sind in der Oberrieter Gegend, am Zapfenbach-, am Krummseekanal gewölbte Steinbrücken gebaut worden, während die Eisenbahn brücke oberhalb dem Schloß Blatten in Beton konstruiert worden ist.

Was die Fu n d a t i o n der Brücken auf der Torfstrecke anbelangt, so lag an allen Straßenübergängen des Hauptkanals der

8 feste Kiesgruiid sehr tief, zwischen 4 und 10 m. unter der Sohle; an der Einmündung des sekundären Kanals ist man bei Bohrungen bis auf 22 m. unter der Sohle überhaupt auf keine feste Schicht gestoßen. Die Brückenwiderlager in diesem schlammigen Material und auf so große Tiefen auf Pfähle zu stellen hätte bei den immerhin bedeutenden Kanalbrücken seine bedenklichen Seiten gehabt, jedenfalls wäre die Stabilität nicht außer allem Zweifel gestanden. Mit der Fundation zwischen Spundwänden stieß man beim Bau des Überfalles III beim Dürfenbach, wo die Kiesschicht nur 4 m. unter der Sohle liegt, auf fast unüberwindliche Hindernisse, da der Laufletten beim Aushub ringsum lebendig wurdey in großen Massen unter der dichten Spundwand in die Baugrube floß, dort ausgepumpt werden mußte, wodurch dann das ganze umliegende Terrain in Bewegung geriet und große Rutschungen entstanden.

Seither wurde deshalb zur pneumatischen Fundationsm e t h o d e übergegangen und damit sehr gute Resultate erzielt.

In der Kostensumme für die Kunstbauten im Betrage von Fr. 947,941 figurieren auch die im ersten Projekt nicht vorgesehenen 3 Überfälle mit zusammen Fr. 82,000 ; in Wirklichkeit sind deren Kosten durch den reduzierten Aushub aufgewogen.

Einen ins Gewicht fallenden Anteil an der Kostenüberschreitung nehmen sodann die infolge schlechten Gesteins vermehrten F e l s s p r e n g u n g e n am H e l s b e r g (Monstein) unterhalb Au.

Dort mußte, um dem Kanalprofü zwischen Rhein und Berg den nötigen Raum zu schaffen, die Eisenbahn und die Staatsstraße bergseits verlegt werden. Der angeschnittene Felsen war nach innen von viel schlechterer Beschaffenheit, als man nach dem zu Tage tretenden Gestein vor Beginn der Absprengungen zu schließen berechtigt war, so daß man aus Sicherheitsgründen zur Anlage von erheblich flacheren Böschungen, resp. Abtreppungen, als vorgesehen, gezwungen war. Die daherigen Kosten verschlangen beinahe allein den für Unvorhergesehenes ausgesetzten Betrag.

Nebst den vorstehend aufgeführten örtlichen Schwierigkeiten haben ganz wesentlich die in den letzten Jahren allgemein eingetretenen L o h n s t e i g e r u n g e n zur Kostenvermehrung beigetragen ; besonders stark betroffen wurden naturgemäß die viel Arbeitskräfte erfordernden Erd- und Uferschutzarbeiten, welche ohnedies schon aus den weiter obenzitierten Ursachen einen ungeahnten Umfang angenommen haben.

9 Die im Voranschlag eingesetzte Summe für V e r w a l t u n g und B a u a u f s i c h t etc. wird ebenfalls des mehrfachen überschritten; einmal erheischten die schwierigen Ausführungen nicht nur eine viel längere Bauzeit, sondern auch eine bedeutende Vermehrung des eigentlichen Baupersonals. Der Kataster im Maßstabe von l : 2000 erwies sich zur Abrechnung des zu expropriierenden Bodens als unzureichend, es mußten daher alle Bodenerwerbungen in größerem Maßstabe neu aufgenommen werden, was große Kosten verursachte. Sodann trat in den letzten Jahren infolge des großen Aufschwunges der Technik der allgemeine Mangel an technischen Kräften hinzu, die Folge war eine durchgreifende Steigerung der Gehalte.

Ferner blieben auch die B o d e n p r e i s e nicht auf der Norm des Voranschlages, sondern es mußten bei der Expropriation fast durchwegs höhere Preise bezahlt \verden. Beispielsweise kam der Torfboden, welcher einen großen Prozentsatz der ganzen Bodenerwerbung ausmacht, anstatt auf 25 Cts. auf 45 Cts. und mehr pro m 2 zu stehen.

Den Ortsgemeinden mußten für Bodenabtretungen und Bodenzins für Materialdepots ebenfalls höhere Beträge bezahlt werden als zuerst angenommen worden war. Infolgedessen wurde nun gespart, wo man es thtin. konnte, und wurden am Hauptkanal von oberhalb dem Schlosse Blatten ab die Parallelwege statt 5 m.

zu 3,5o m. Breite angenommen.

Schließlich darf noch erwähnt werden, daß auch die Preise fast sämtlicher Rohmaterialen in die Höhe gegangen sind, so besonders , das H o l z , welches zu den zahlreichen Notbrücken, Gerüsten, Spundwänden, beim Uferschutz und den Fundationen verwendet wurde, dann die S t e i n k o h l e n , nicht zu vergessen des vielen und mannigfaltigen Werkzeuges und der maschinellen Einrichtungen, nebst den Mitteln zu deren Betrieb und Unterhalt.

Es bleibt nunmehr nur noch übrig, anzugeben, was mit den im Besitze des Unternehmers befindlichen Realitäten, dem Inv e n t a r und den n i c h t v e r w e n d e t e n Grundstückresten geschehen soll.

Da die Nachfrage nach Boden zur Zeit gering ist, so sind die letztern, welche bei beiden Kanälen cirka 25 ha. ausmachen, noch nicht veräußert, sondern in Pacht gegeben worden. Der größte Teil bedarf jedoch noch sehr der Kultivierung, und dürfte der Wert des Gesamtbodens die Summe von Fr. 50,000 nicht übersteigen.

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An I n v e n t a r gehört dem Kanalunternehmer nur der Dampfbagger, die maschinelle Einrichtung zur pneumatischen Fundation, einige Pumpen und Rammgeschirr, alles andere (Geleise, Lokomotiven etc.") ist leihweise von der Rheinkorrektion übernommen worden. Da außer dem Dampf bagger, dessen Spühlschiff für Fr. 25,000 verkauft werden konnte, das übrige Inventar noch längere Zeit in Gebrauch stehen wird, so wird dasselbe bei etwaigem Verkauf kaum höher als für Fr. 40,000 verwertet werden können, es dürfte daher vorsichtig sein, beide Summen in den Voranschlägen nicht in Abzug zu bringen, immerhin in der Meinung, daß in der definitiven Abrechnung der dannzumalen erstandene Verkauf von der Totalausgabensumme abzuziehen sein wird.

Aus einem Nachtragsberichte des Oberingenieurs der Rheinkorrektion vom 12. Dezember 1900, welcher durch seitherige Mitteilungen noch ergänzt worden ist, fügen wir über den gegenwärtigen Stand des Unternehmens noch folgendes bei: A. Rheinth.alisch.er Binnenkanal.

1. Grunderwerbung.

Der Boden für den Kanal und Parallelwege ist bis zu km. 21,s erworben.

2. Kanalaushub.

Mit Ausnahme der Sohlenvertiefung zwischen der Mündung in den Rhein und Oberfahr ist der Kanal total ausgehoben bis km. 19,86. Von dort aufwärts ist derselbe noch nicht in Angriff genommen.

3. Ufer schütz.

Derselbe ist fertig erstellt von km. 8,7 bis km. 19,4, von km. 3,7 (Oberfahr) bis zur Auerbrücke besteht ein Steinwurf, welcher nach erfolgter Sohlenvertiefung in eine regelmäßige Pflasterung umgebaut werden soll.

4. Brücken und Durchlässe.

Es sind .von den 30 Brücken der fertigen Kanalstrecke 7 vollendet, zwei in Holz, eine in Eisen und 4 in Stein. Bei 16

11 in Bisen zu erstellenden Brücken sind die Widerlager ausgeführt, bei 2 weitern ist die Fundation fertig, 4 Brücken in Eisen sind noch nicht begonnen, Brücke 2 (österreichische Staatsbahnbrücke) bleibt bestehen und sind nur die Widerlager zu unterfangen.

Bei 8 Brücken sind die Widerlager pneumatisch fundiert worden.

Die Eisenbahnbrücke oberhalb Schloß Blatten ist fertig erstellt.

5.

Überfälle.

Die Überfälle II und III samt Fischtreppen und derjenige für die Dürrenbacheinleitung "o sind vollendet.

6. Einleitung der Seitenbäche.

Definitiv (durch gemauerten Überfall) ist eingelassen der Dürrenbach; durch provisorische Überfälle Schwarzengraben, Felbenmaadbach, Röthelbach, Aubach und Lienzbach.

B. Zapfenbach-Krununenseekanal.

Derselbe ist von der Einmündung in den Hauptkanal bis zur Tännlistraße km. 6,570 samt den Brücken fertig erstellt; beim Fußgängersteg km. l,150 fehlt noch die Eisenkonstruktion, der Parallelwegdurchlaß bei km. 2,i6s ist noch nicht ausgeführt ; von dort hinauf bis km. 7,7 ist der Kanalaushub in Arbeit. Bis zur Straße Montlingen-Koblach (km. 7,oio) wird der Kanal bald beendet sein.

Mit der Vorstreckung der beiden Kanäle bis zu den angegebenen Endpunkten ist das Werk der Binnenge\vässerkorrektion bereits weit fortgeschritten.

Die sämtlichen Seitenwasser von Monstein bis in die Rüthener Gegend haben nun ihre Aufnahme im Binnenkanal gefunden.

Vor allem aber ist hervorzuheben, daß im Laufe der letzten Jahre die Ableitung des Dürrenbaches, Zapfenbaches und Lienzbaches glücklich vollzogen und damit die 3 im Rheinwuhr vorhandenen Lücken geschlossen werden konnten. Hierdurch wurde nicht nur das umliegende Gelände vom Rückstau des Rheines befreit, sondern auch die Gefahr eines Rheinausbruches auf ein Minimum herabgemindert.

Mit Ausnahme der Mündung des Werdenberger Binnenkanales, deren schädigender Rückstau aber nach erfolgter Einleitung des Sennwalder Gießens auf ein kleines Gebiet inner-

12 halb Bahndamm und Rhein sich beschränken läßt, sind nunmehr auf Schweizer Seite von Triibbach bis zur neuen Mündung in den Bodensee alle Bachmündungen in den Rhein beseitigt.

Eine nicht weniger in die Augen springende Bedeutung lassen die gegenwärtig ausgeführten Kanäle hinsichtlich der S a n i e r u n g des in ihrer Einflußsphäre liegenden, versumpften Geländes bereits erkennen. Beispielsweise hat die Umgebung der Ortschaft Widnau seit der Erstellung des Hauptkanales ein ganz anderes Aussehen erhalten ; die stinkende Aach in ihren zahllosen Windungen ist verschwunden und zugefüllt, ihre Hochwasserdämme sind abgetragen und an ihre Stelle ertragreiche Felder und Obstgärten angelegt, ja es sind da, wo früher die Aach durchfloß, sogar schon einige neue Heimwesen mit schmucken Häusern entstanden.

Der Grundwasserspiegel in den Ortschaften Widnau, Kriesern, Montlingen und Oberriet ist so tief gesunken, daß nahezu alle Sodbrunnen versiegten und tiefer gegraben werden mußten.

Derselbe Vorgang war übrigens auch in Diepoldsau zu beobachten infolge der Erstellung der Durchstichparallelgräben, deren Wasser von der tiefer gegrabenen Böschach in den rheinthalischen Binnenkanal abgeführt wird. Im offenen Gelände zeigte sich die drainierende Wirkung der Kanäle wohl am auffallendsten in dem Gebiete rheinseits und aufwärts von Kriesern. Dort, wo in frühern Zeiten die schönsten Wiesen standen, war das Gelände allmählich durch die unterirdische Durchsickerung des Rheines derart versumpft, daß es vom Mai bis Oktober nicht betreten werden konnte, bei der Kriesern-Rheinstraße stand das Wasser im Sommer 0,5 m. hoch. Seitdem es vom Zapfenbach-Krummenseekanal durchzogen wird, kann man in dem ganzen Gebiet keine nasse Stelle mehr entdecken und sind daselbst nun wieder Wiesen, Felder und Obstpflanzungen entstanden. Selbstverständlich vollzieht sich die Entsumpfung in so rascher und gründlicher Weise nur da, wo durchlässiger Untergrund vorhanden ist, d. h. die Kiesschicht vom Kanal angeschnitten wird. Dagegen muß im Torfgebiet das Terrain erst durch seitliche Entwässerungskanäle aufgeschlossen* und sodann vermittelst eines ausgedehnten Netzes von Gräben oder Drainsträngen trocken gelegt werden. Diese kulturtechnische Aufgabe im Verein mit einer rationellen Güterzusammenlegung bleibt der nächsten Zukunft vorbehalten, vorher sollten jedoch noch die erst provisorisch in den Kanal eingeleiteten Seitenbäche in ihrem Thallaufe tiefer gelegt und im Gebirge verbaut werden.

13 Um all diesen Arbeiten eine gedeihliche Entwicklung zu sichern, bedarf es einer energischen That der Interessenten und kräftiger Beihülfe von Bund und Kanton.

Diese ausführlichen Auseinandersetzungen über den Verlauf der ganzen Angelegenheit der rheinthalischen Binnenkanäle und der technischen und administrativen Begründung der erwachsenen Blehrkosten ist nun noch beizufügen, daß,"wie im Schreiben der Regierung von St. Gallen richtig angegeben ist, durch alle Entwicklungsphasen dieser Kanäle ein vollständiges Zusammenarbeiten von Bund und Kanton stattgefunden hat.

Unterm 5. Juli 1895 hat uns die Regierung von St. Gallen das jetzige Projekt mit Traceabänderung, inklusive der Anlage von 3 Überfällen im Hauptkanale, und Anlage eines Sekundärkanales vorgelegt, und haben wir dasselbe unterm 15. Juli als definitives Ausführungsprojekt, in Anbetracht der Vorzüge, welche es gegenüber den frühem besitzt, genehmigt. Dieselben bestehen namentlich darin, daß der tiefe Hauptkanal vom Rhein weggerückt wird und 80 gefährliche Durchsickerungen vermieden werden können. Dann werden durch die beiden Kanäle viel größere Thalgebiete entsumpft und so die Vorbedingung zu leichterer intensiver Kultivierung der Ebenen des untern Rheinthaies geschaffen. Endlich wird die Einleitung bedeutender Seitengewässer kürzer und leichter zu bewerkstelligen sein.

Die Anlage von Überfällen rechtfertigte sich durch die geringere Tiefe des Kanalaushubes,. was in schlechtem Terrain von besonderem Wert war. Zudem war die Möglichkeit geboten, an jedem derselben eine Wasserkraft von cirka 250 HP. zu gewinnen, was für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Rheinthaies nur von Nutzen sein kann.

Daß wir mit dieser Projektvariante nicht sogleich vor die h.

eidg. Räte gekommen sind, hat seinen Grund, wie dies im Berichte des Oberingenieurs der Rheinkorrektion richtig auseinandergesetzt worden ist, darin, daß man zuerst den Voranschlag als genügend für beide Kanäle erachtete, wozu man im Beginn der Arbeiten auch berechtigt war. Erst später, nach den Erfahrungen, die man bei den Felssprengungen am Monstein und besonders bei den großartigen Rutschungen in der Torfstrecke am Hauptkanal gemacht hatte, sah man ein, daß man eine bedeutende Kostenüberschreitung zu gewärtigen habe. Daß es von diesem Augenblicke an länger gegangen ist, bis eine neue Vorlage der hohen Bundesversammlung vorgelegt werden konnte, daran sind Verhältnisse schuld, welche nicht von uns abhängig waren.

14 Das definitive Projekt des Zapfenbach-Krummenseekanales ist uns von der Regierung von St. Gallen am 4. August 1896 vorgelegt worden, und haben wir dasselbe mit kleinen Abänderungen unterm 6. November 1896 ebenfalls genehmigt.

Nach dem Gesagten erscheint es uns nun vollkommen gerechtfertigt, daß das Gesuch der Regierung von St. Gallen berücksichtigt und derselben für die Mehrkosten der rheinthalischen Binnenkanäle ein Bundesbeitrag nach dem gleichen Beitragsverhältnisse von 50 % bewilligt werde.

Als Bauzeit für die Vollendungsarbeiten werden noch 4 Jahre angenommen, beginnend mit 1901, das jährliche Maximum wäre daher auf Fr. 230,000 und die erste Anzahlung auf das Jahr 1902 anzusetzen.

Somit erlauben wir uns, Ihnen, Tit., den mitfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

B e r n , den 23. Juli

1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Nr. des Kò sten voran seh] âges.

Kostenzusammenstellung für den unterrheinthalischen Binnenkanal, inklusive Zapfenbach-Krummenseekanai.

11 JLJ.

1

8 2. 8 7 3 4--6

'»{ 12 9 13

Ergangene nnd noch vorauszusehende Baukosten.

Voranschlag zur Vorlage vom Jahre 1893.

Bezeichnung der Ausgaben.

Bis 1 . November 1899 ausgegeben.

Vom 1. November 1899 an noch in Aussicht zu nehmen.

Total (anf Fr.

abgerundet).

Differenz zwischen dem Voranschlag 1893 und den Baukosten (Überschreitung).

Verwaltung, Bauaufsicht, Projektierung . . .

130,000 271,111.26 60,000 331,111 201,111 Expropriation 466,394 380,508. 18 132,000 512.508 46,114 Verlegung von Straßen, Eisenbahnen etc. . . . |l, 593,760 / 200,732.09 6,000 206,732 \ 381,774 Kanalaushub, Parallelwege . . .

(1,219,802. 45 549,000 1,768,802 Wasserableitung, Einleitung von Seitenbächen und Gräben 80,000 70,614. 12 20,000 90,614 10,614 Uferschutz und Böschupgsregulierungeii . . .

297,347 482,146. 97 162,000 644,147 346,800 Brücken, Durchlässe, Überfälle, Vorkehrungen gegen Rheinüberschweminungen 550,000 ' 109,940. 51 838,000 947,941 397,941 Inventarverwendung , .

. . .

/ 67,656. 66 \ 40,000 | 135,000 200,949 65,949 Inventaranschaffungen . . . .

\ 93,292. 10 40,000 100,000 77,458. 58 Beitrag an die Unfallkasse .

.

. . . .

117,459 17,459 Vollendete, aber bei der Aufstellung dieser Vorlage nicht abgerechnete Objekte 65,000 65,000 65,000 Unvorhergesehenes 247,499 11,653.4l2 . 63,084 3 74,737 -- 172,762 Baukosten des Zapfenbach-Krummenseekanales .

279,327. 83 135,672 415,000 415,000 Total

3,600,000

3,264,244. 16

In dem Voranschlag von 1893 sind keine Überfa le vorgeseh«m.

2

2,110,756

Verschiec lenes.

3

5,375,000

1,775,000

Un vorhergeseh enes.

W

16

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton St. Gallen für Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten an den rheinthalischen Binnenkanälen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons St. Gallen vom 31. Mai 1901; einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Juli 1901 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Déni Kanton St. Gallen wird eine Nachsubvention für Ergänzungs- und Vollendungsbauten an den rheinthalischen Binnenkanälen zugesichert.

Dieser Beitrag wird festgesetzt auf 50 °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 887,500, als 50 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 1,775,000.

17 Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten werden von 1901 an vier Jahre eingeräumt.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäß den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidg.

Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen ; das jährliche Maximum beträgt Fr. 230,000 und die Auszahlung desselben findet erstmals im Jahre 1902 statt.

Bei Berechnung dieser Subvention werden berücksichtigt'die eigentlichen Baukosten, einschließlich die Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speciellen Kostenvoranschlages, sowie die Aufnahme des Perimeters, dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 4. Der Bundesrat läßt die planmäßige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommem lassen.

Art. 5. Dem Kanton St. Gallen wird eine Frist von 6 Monaten zur Abgabe der Erklärung für Annahme obigen Beschlusses gegeben.

Art. 6. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäß dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton St. Gallen zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

ßundesblatt. 53. Jahrg. Bd. IV.

18

Art. 7. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 8. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton St. Gallen für Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten an den rheinthalischen Binnenkanälen. (Vom 23. Juli 1901.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.07.1901

Date Data Seite

1-18

Page Pagina Ref. No

10 019 710

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