295

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Rechtsdomizile.

Aufhebung von Hauptdomizilen und Erlöschen der Yollmachten von Generalbevollmächtigten.

Die nach Art. 13 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften am Wohnsitze der jeweiligen Generalbevollmächtigten bestandenen Hauptdomizile der nachstehenden ausländischen Versicherungsgesellschaften sind infolge Übertragung des schweizerischen Versicherungsbestandes auf eine andere Gesellschaft oder infolge beendigter Liquidation des schweizerischen Versicherungsbestandes aufgehoben :

a. Infolge Übertragung des Versicherungsbestandes.

1. Berlinische Feuer-Versicherungs-Anstalt in Berlin, Generalbevollmächtigter Herr A. Trincano, Avenue du Guintzet 20, in Freiburg, mit Datum der Kautionsrückgabe vom 18. November 1926.

2. Le Nord, Compagnie 'anonyme d'assurance in Paris, Generalbevollmächtigter Herr Hwmbert Sésiano, Boulevard Georges Favon 8, in Genf, mit Datum vom 17. Dezember 1926.

3. Corporation of thé ïïoyal Exchange Assurance in London, Generalbevollmächtigter Herr Humbert Sésiano, Boulevard Georges Favou 8, in Genf, mit Datum vom 17. Dezember 1926.

4. Brandenburger Spiegelglas - Ver Sicherung s - Aktien - Gesellschaft in Berlin, Generalbevollmächtigter Herr Dr. Erunn Bernhard, Amthausgasse 12, Bern, mit Datum vom 27. April 1928.

b. Infolge Liquidation des Versicherungsbestandes.

5. Niederrheinische Güter-AsseJcuranz-Gesellschaft in Liquid, in Wesel, Generalbevollmächtigter Herr Dr. Alfred Koebel, Sohn, Rechtsanwalt und Notar in Basel, Falknerstrasse 4, mit Datum der Kautionsrdckgabe vom 3. Januar 1928.

6. La Garantie fédérale, Société d'assurances mutuelles contre la mortalité du bétail et des chevaux in Paris, Generalbevollmächtigter Herr Robert Aeschlimann in Bern, Bollwerk, mit Datum der Löschung im Handelsregister vom 4. Januar 1927.

7. Forsikringsalttieselskabet National in Kopenhagen, Generalbevollmächtigter Herr Èrcole Eusconi, Oberer Graben 39, St. Gallen, mit Datum vom 26. September 1927.

296

Ferner sind die nach. Art. 16 und 17 der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften den obgenannten Generalbevollmächtigten ausgestellten Vollmachten erloschen.

B e r n , den 29. Juni 1928.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

41/* % III. eidg. Mobilisationsanleihe von 1915 von Fr. 100,000,000.

Kapitalrückzahlung auf 30. September 1928.

Infolge der heute geinäss Amortisationsplan stattgefundenen Verlosung gelangen auf 30. September 1928 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung: Lit. A. à Fr. 100.

481- 500 8801- 8820 12621-12640 13341-13360 14921-14940 821- 840 9581- 9600 12901-12920 13841-13860 15401-15420 4301-4320 12361-12380 13021-13040 13901-13920 15981-16000 16281-16300 18221-18240 18601-18620 18621-18640 21021-21040 21641-21660 49261-49280 49541-49560 51321-51340 51981-52000 53561-53580 54081-54100 57521-57540 58501-58520 59601-59620

Lit. B. à Fr. 500.

21861-21880 25321-25340 34401-34420 22941-22960 26961-26980 36921-36940 23561-23580 28081-28100 37881-37900 24321-24340 28941-28960 38621-38640 24541-24560 31781-31800 39301-39320 24581-24600 33101-33120 40041-40060 Lit. C. à Fr. 1000.

60261-60280 67441-67460 83401-83420 60661-60680 71501-71520 83501-83520 64661-64680 75061-75080 83721-83740 65321-65340 75481-75500 85321-85340 65721-65740 75581-75600 87361-87380 65841-65860 75801-75820 88301-88320 65901-65920 78861-78880 88441-88460 66201-66220 79281-79300 90481-90500 66801-66820 80521-80540 90721-90740

100161-100180 100181-100200

Lit. D. à Fr. 5000.

100581-100600 100641-100660

41021-41040 41301-41320 41681-41700 42501-42520 43141-43160 44801-44820 90821-90840 91241-91260 92521-92540 93041-93060 93601-93620 94221-94240 95041-95060

101921-101940 102121-102140

297 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 1,790,000 erfolgt gemäss Anleihensbedingungen bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den übrigen schweizerischen Banken.

Von den frühem Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf: 30. September 1926: à Fr. 100: Nr. 14181.

à Fr. 1000: Nrn. 69637-69640.

30. September 1927: à Fr. 100: Nrn. 966-975, 3682-3683, 3687, 3689, 3694, 3700, 7442, 7499, 7500, 9888-9892, 9895, 11098, 11099, 14178-14180.

à Fr. 500: Nrn. 20446-20451, 25383-25384, 28911-28914, 41530, 45482-45485, 47004-47008, 47010, 47016-47019.

à Fr. 1000: Nrn. 54483-54486, 56081-56084, 65290-65291, 66959, 77081, 77088-77089.

à Fr. 5000 : Nr. 101264.

Diese Titel tragen seit dem bezüglichen Verfalltage keinen Zins mehr.

B e r n , den 30. Juni 1928.

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Herbst 1928 finden praktische Prüfungen nach dem Prüfungsreglement vom 30. Dezember 1919 statt.

Anmeldungen zu den praktischen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5.-- bis spätestens den 1. August 1928 an das eidgenössische Grundbuchamt in Bern zu richten.

Als Ausweise sind beizulegen : neues Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidgenössischen Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch der Heimatschein.

Ort und Zeitpunkt werden später bekanntgegeben.

Z o l l i k o n , den 19. Juni 1928.

Der Präsident der Kommission der eidg. Geometerprüfungen : F. Baeschlin.

298

(

Änderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des II, Quartals 1928.

Infolge des Hinschiedes des Herrn Francesco Berta, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Berta & Co. in Giubiasco, ist das ihm am 27. Dezember 1921 erteilte Patent am 1. Juni 1928 erloschen und hat die Agentur zu existieren aufgehört.

Als Unteragenten sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur ,,Société de Transports et d'Entrepôts" in Genf: Louis Imhof in Sitten.

Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Peter Josef Stalder in Zürich.

Von der Agentur Mittelmeer-Amerika Reise- und Transport A.-G. in Zürich: Jacques Godet in Lausanne.

Von der Agentur Kaiser & Cie. in Basel: Paul Betschart in Muotathal.

Josef Sidler-Studer in Arth.

Karl Bertschi in 8t. Margrethen.

Von der Agentur Marcel A. Burnod in Basel: Ernst Eberhard in 8t. Moritz.

Von der Agentur c. Detleyn in Lmzern: Amédée Callias in Montreux.

Von der Agentur Schweiz-Italien in Zürich: Karl Jakob Frank in Zürich.

Von der Agentur H. Attenberger in Zürich: Jean Samuel Vacheron in Montreux.

299 Als U n t e r a g e n t e n sind ausgetreten: Von der Agentur J. Véron, Gratter & Cie. in Genf: Jean Samuel Tâcheron in Montreux.

Ton der Agentur Kaiser & Cie. in Basel : Franz von Euw in Schwyz.

Von der Agentur Schweiz-Italien in Zürich : Eugen Bär in Luzern.

Von der Agentur Hans Im Obersteg & Co. in Basel : René de Quai in Sitten.

Von der Agentur ,,Société de Transports et d'Entrepôts" in Genf: Frédéric Scheidegger in Lausanne.

Von der Agentur Berta & Co. in Giubiasco: Camillo Olgiati in Giubiasco l . , ,.. , , .

, .

... . T } infoiare Erlöschens der Agentur.

Giovanni Piatti m Locarno } ° ° Von der Agentur A. Kuoni in Zürich: Amédéd Callias in Montreux.

Ihr Domizil haben verlegt: Arthur Berthold Pochon (Marcel A. Burnod in Basel) von Genf nach Montreux.

Paul Marbot (Schweiz-Italien in Zürich) von Lugano nach Luzern.

Ernst Baumann (Mittelmeer-Amerika Reise- und Transport A.-G. in Zürich) von Lausanne nach Zürich.

B e r n , den 30. Juni 1928.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Bernischen Kraftwerke A.-G. in Bern, das Kraftwerk Laufenburg in Laufenburg und die Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G. in Zürich/ Baden sind im Besitze der ihnen unterm 16. April 1924 gemeinsam erteilten Bewilligung Nr. 73 zur Ausfuhr elektrischer Energie ins Elsass,

300

an die Gesellschaften ,,Forces motrices du Haut-Rhin S. A.tt in Mülhausen und ,,Electricité de Strasbourg S. A. a in Strassburg. Diese Bewilligung wurde mit Gültigkeit bis 31. März 1930 erteilt und deren Erneuerung bis 30. November 1939 in Aussicht genommen.

Die drei genannten schweizerischen Unternehmungen stellen das Gesuch, die Dauer der Bewilligung Nr. 73 sei bis Ende 1941 zu verlängern und die bisher zur Ausfuhr bewilligten Quoten seien wie folgt zu erhöhen: Bernische Kraftwerke : 1. April 1929 bis 31. März 1930 um 5,000 kW 1. April 1930 bis 31. Dez. 1941 um total 10,000 kW Nordostschweizerische Kraftwerke: I.Jan. 1929 bis 31. Dez. 1941 um 8,000 kW Kraftwerk Laufenburg: I.Jan. 1929 bis 31. Dez. 1941 um 6,600 kW Die zur Ausfuhr nachgesuchten Quoten können bei ungünstiger Wasserführung teilweise eingeschränkt werden.

Zum Zwecke der vermehrten Ausfuhr müssen auf Schweizergebiet keine neuen Leitungsanlagen erstellt werden.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfahr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht.

Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 11. August 1928 einzureichen. Ebenso ist ein allfàlliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 5. Juli 1928.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Pflanzeneinfuhr.

Die Zollabfertigungsstellen auf den Flugplätzen Dübendorf und Birsfelden werden, gestützt auf Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, auf den 15. Juli 1928 für die Einfuhr lebender Pflanzen mit Ausnahme der Rebe geöffnet.

B e r n , den 9. Juli 1928.

Abteilung für Landwirtschaft.

301

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Btmdesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

23

302

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. April 1928 erfolgten Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes betragt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme pi

-t

n p-

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes Über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 1. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendsimsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1927) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 31. Dezember 1927 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

303

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dein Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen. Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenossischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom li. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzuglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto 111/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.07.1928

Date Data Seite

295-303

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10 030 415

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