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# S T #

Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 192? bis zur Neukonstituierung im Dezember 1928.

(Vom 10. Dezember 1928.)

Wir beehren uns, Ihnen über das vergangene Amtsjahr Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1927 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren Ständeräten Wettstein, Sigrist, de Meuron; den Herren Nationalräten Maillefer, Hauser und Joss.

Als Ersatzmänner amteten die Herren Ständeräte Schöpfer, Barman, Charmillot, die Herren Nationalräte Obrecht, Holenstein und Klöti.

Am 22. Dezember 1927 trat Herr Standerat Schöpfer wegen Ablaufes der Amtsdauer aus der Finanzkommission des Ständerates aus. Er wurde in der Sitzung vom 30. Januar 1928 als Ersatzmann der Einanzdelegation durch Herrn Ständerat Schneider ersetzt.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden S ordentliche und 2 ausserordentliche Sitzungen, sämtliche in Bern, statt.

III. Verhandlungsgegenstände.

x

Wir erwähnen hiervon: I.Voranschlag für das Jahr 1928. Die Vorlage des Bundesrates lautete auf mutmassliche Einnahmen: Fr. 322,230,000, Ausgaben: Fr. 331,550,000, Ausgabenüberschuss Fr. 9,320,000.

Der Bundesbeschluss sieht vor: mutmassliche Einnahmen: Fr. 338,230,000, Ausgaben: Fr. 347,490,000, Ausgabenüberschuss Fr. 9,260,000.

1340 Die grosse Differenz in den Einnahmen und Ausgaben liegt in der Einbeziehung einer ausserordentlichen Stempeleinnahme von 16 Millionen, die durch Bescbluss der Bundesversammlung im Voranschläge ersichtlich gemacht und nicht zugunsten der Kapitalrechnung vereinnahmt werden soll. Jetzt figurieren die 16 Millionen in den Einnahmen der Verwaltungsrechnung und zugleich in den Ausgaben als Einlage in die Tilgungsreserve. Die Einsparung von Fr. 60,000 verteilt sich auf kleinere Posten und ist nicht von Bedeutung.

Es ist hervorzuheben, dass die Novelle zum Stempelgesetz (vom 22. Dezember 1927) erst auf den 1. Juli 1928 in Kraft trat. Sie konnte die Aufstellung des Budgets 1928 noch nicht beeinflussen; es ist aber zu erwarten, dass die Mehreinnahmen schon im Jahre 1928 das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben in der Verwaltungsrechnung 1928 herstellen werden. Aus diesen Massnahmen geht hervor, dass, einem Wunsche der Delegation und der Finanzkommissionen nachkommend, die eidgenössischen Eäte gewillt sind, die aus der Eestanz ·der ausserordentlichen Kriegssteuer noch eingehenden Gelder sowie andere ausserordentliche Einnahmen unter allen Umständen für die Durchführung des Amortisationsplanes, d. h. für die effektive Schuldentilgung, zu reservieren.

Die Herstellung des Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung würde aber wenig nützen, wenn nicht die Universalität des Budgets eingehalten würde, wenn ohne Deckung allerlei neue Ausgaben zu Lasten der Kapitalrechnung gemacht werden könnten und die für die Herstellung des Gleichgewichts eröffneten neuen Einnahmequellen schon wieder von neuen Ausgaben beansprucht würden, bevor der Zweck, für den sie geschaffen sind, erreicht ist.

Wenn auch zu erwarten ist, dass die Ausgaben mit der Bevölkerungszunahme und mit der Erweiterung der Staatsaufgaben natürlicherweise steigen, so ist doch darauf aufmerksam zu machen, dass bei der Vorberatung von Gesetzen die finanzielle Wirkung nicht immer mit der genügenden Sorgfalt festgestellt wird. Hervorzuheben ist, dass die vom Bundesrate eingeführte Materialzentrale ein gutes finanzielles Resultat ergeben hat.

2. Staatsrechnung f ü r das Jahr 1927: A. Verwaltungsrechnung.

Die Vergleichung zwischen Voranschlag inklusive Nachtragskredite und der Verwaltungsrechnung 1927 ergibt das folgende Bild: Budget 1927 inkl. Nachtragskredite

Einnahmen . . . . 313,478.000.-- Ausgab GII 336 544 087 23,066,087. -- mutmassl. Defizit

Rechnung 1927 331,316,115. 74 332,900 279. 76

Oberschüsse + 17,838,115. 74 -1- 3 643 807 24

1,584,164.02 + 21,481,922.98 wirtschaftl. Defizit

Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt somit Fr. 21,481,922. 98.

Da in den Ausgaben eine Amortisation von Fr. 2,472,840. 20 zur Tilgung des Passivsaldos der Staatsrechnung enthalten ist, darf mit Zuversicht gesagt werden, dass die Zeit der chronischen Defizite der Verwaltungsrechnung nun

1341 hinter uns liegt. Was aber in jahrelanger, müheyoller Arbeit von den massgebenden Verwaltungen und gesetzgebenden Behörden zustande gebracht wurde, sollte nun unter allen Umständen festgehalten werden. Es ist daran zu erinnern, was der Chef des Finanzdepartements anlässlich der Verhandlungen über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1927 in den Bäten erklärte: «Im Jahre 1918 hatte der Bund noch ein reines Vermögen von über 100 Millionen, heute aber eine Überschuldung von 1,5 Milliarden, die unter allen Umständen getilgt werden muss; denn der Wiederholung einer gleichen Katastrophe, wie der letzte Krieg sie brachte, könnte nicht mehr mit den gleichen Mitteln und dem gleichen Erfolge begegnet werden.» Als erfreulicher Portschritt darf bezeichnet werden, dass unsere Einnahmen sich vermehrt haben, so dass sie nicht mehr wie früher fast ausschliesslich auf den Zolleinnahmen beruhen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verschiebungen und das Anwachsen der verfassungsmässigen Einnahmen.

Einnahmen nach Art. 42 der Verfassung.

a.

i> c.

d.

e.

/.

g.

Bundesvermögen . .

Zölle . .

Post-u. Telegr.-Verw.

Pulververwaltung. , Militärpflichtersatz .

Beiträge d. Kantone.

Stempelabgaben . .

1927

Fr.

Fr.

*) 2,422,282. 42 2) 9,207,781. 94 85,142,151. 24 234,142,556. 20 1,004,610. 16 8,519,537. 60 85,905. 82 83,345. 09 2,320,276. 67 4,939,186. 75

1913 %

1927 '/o

2)44

2)78

85,63

70,67

l'Ol

2)57

0.09

0,03

2,33

1>49

47,575,461. 69 90,975,226. 31 304,467,869. 27 8,451,290. 69 26,848,246. 47

Übrige Einnahmen . .

Gesamteinnahmen . . .

1913

3

)99,426,517. -- 331,316,115. 74

14,36

8,50 100°/0

8,10 100%

') Inkl. Betriebskapital der Münzstätte.

-) Inkl. Betriebskapital der Münzstatte und Getreideverwaltung.

3 ) Ohne Patenttaxen.

Hieraus ergibt sich, dass im Jahre 1913 die Zolleinnahmen 85,63 %, alle übrigen Einnahmen 14,37 % betrugen; im Jahre 1927 ist das Verhältnis 70,e?

zu 29,33 %Im Jahre 1927 erscheint seit 1895 zum ersten Male wieder ein Eeinertrag der Telegraphen- und Telephonverwaltung ; in den Jahren 1899 bis 1904 arbeitete die Telegraphen- und Telephonverwaltung mit Defiziten. Vom Jahre 1896 bis 1898 und von 1905 bis 1927 ist der Betriebsüberschuss jeweils verwendet worden für die Amortisation des Baukontos und später zur Abschreibung des während des Krieges zu teuer bezahlten Materials. Im Jahre 1927 erstmals Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

97

1342 kommt die Verwaltung wieder ihrer verfassungsmässigen Bestimmung nach mit der Ablieferung eines Einnahmenüberschusses von Fr. 2,599,359.43.

Es ist zu erwarten, dass dieser Reinertrag nun konstant bleibe und sich eher vermehre. Bei den Ausgaben ist von besonderer Bedeutung, welche Summen der Bund an Besoldungen, Löhnen und Zulagen aufzuwenden hat. Abgesehen von den Kegiebetrieben, hat die gesamte Verwaltung im Jahre 1913 an Besoldungen und Löhnen 67,5 Millionen ausgegeben, im Jahre 1923 ist die Summe auf 150,6 Millionen gestiegen und nun nahezu konstant geblieben. Im Jahre 1927 stehen wir bei 151,5 Millionen. Prozentual ist das Verhältnis günstiger als 1913. Damals machten die Besoldungen, Löhne und Zulagen 35,17 % der Gesamtausgaben aus; dieser Prozentsatz ist 1923 auf 29,3 gefallen und sukzessive zurückgegangen bis 1927, wo er noch 26,64 % beträgt. Das Verhältnis dieser Ausgaben zu den Gesamtausgaben hat sich demnach sehr gebessert.

Man kann auch nicht behaupten, dass sich der prozentuale Anteil der Militärausgaben verschlechtert hätte ; allerdings müssen wir dabei berücksichti gen, dass die grosse Schuldenlast, die der Krieg und namentlich die Militärausgaben verursacht haben, das Verhältnis der Militärausgaben zu den Gesamtausgaben bedeutend verbessert. Im Jahre 1913 hatten wir eine Gesamtausgabe für das Militärwesen von 45,g Millionen, das macht in Prozenten ohne Begiebetriebe 43,B3 %; im Jahre 1923 ist das Verhältnis zurückgegangen. Es betrug bei 79 Millionen Ausgaben noch 26, 56 %; dieses Verhältnis ist dann ziemlich konstant geblieben, um im Jahre 1927 bei einer Gesamtmilitärausgabe von 85,j Millionen auf 25 % zurückzugehen. Die Behauptung, wir verwendeten den Grossteil unserer Einnahmen für Militärausgaben, trifft also nicht zu. Auf die Militärausgaben fällt nicht mehr als ungefähr ein Viertel; das Verhältnis zu den Gesamtausgaben hat sich eher verbessert als verschlechtert.

Auch darauf darf hingewiesen werden, dass der Militärausgaben wegen die Ausgaben für soziale Zwecke nicht gelitten haben. Wir finden im Jahre 1923 für die Versicherungszwecke an ordentlichen Subventionen bereits eine Summevon ll,j Millionen, im Jahre 1927 sind es rund 15 Millionen. Für Arbeiterkolonien, Arbeiterschutz und Arbeiterbildungsbestrebungen, sowie für die Arbeitslosenversicherung haben wir 1923
Fr. 116,000 aiifgewendet, heute geben wir mehr als das Zwölf fache, l,5 Millionen, aus.

Eine bedeutende Eolle spielen sodann die Subventionen im allgemeinen.

Die ordentlichen und ausserordentlichen Bundessubventionen betrugen im Jahre 1913 Fr. 24,365,155, wovon Fr. 18,178,835 Leistungen an die Kantone und Fr. 6,186,320 solche an Dritte; im Krisenjahre 1923 erreichten sie den höchsten Betrag = Fr. 97,988,231, wovon an die Kantone Fr. 57,794,382 und an Dritte Fr. 40,193,849 ausbezahlt wurden. Im Jahre 1927 betragen die Subventionen noch Fr. 61,117,827, wovon Fr. 39,218,639 an Kantone und Fr. 21,899,188 an Dritte. Diese Subventionen bedeuten eine starke innere Verflechtung der Bundesfinanzen mit den Finanzen der Kantone, aber auch mit den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

1343 B. Die Kapitalrechnung, a. Abschlusskonto (mitGewinn- und Verlustrechnung) : Die Vermehrung der Aktiva beträgt Fr. 43,358,965. 62, bestehend aus der Vermehrung von Anlagen Fr. 4,901,695 und aus ausserordentlichen Einnahmen Fr. 38,457,270. 62 wovon Fr. 27,524,858.19 auf den Ertrag der Kriegssteuern fallen.

Die Vermehrung der Passiva beziffert sich auf Fr. 27,125,584. 80, wo% on Fr. 6,032,946 durch Abschreibungen, Fr. 17,756,480. 38 durch ausserordentliche Ausgaben, Fr. 1,584,164. 02 durch das Defizit der Verwaltungsrechnung und Fr. 1,751,994.40 durch Bauten verursacht sind. Nach BB vom 15. Juni 1927 über die Tilgung des Passivsaldos der eidgenössischen Staatsreehnung 1925 ist für das Jahr 1927 eine Quote von Fr. 27,250,000 einzustellen, zu welchem Zwecke auf der Habenseite eine Entnahme von Fr. 11,016,619.18 aus der Krieg-- steuerreserve nötig ist.

fr. Die Jahresschlussbilanz, verglichen mit dem Vorjahre, zeigt die Kapitalbewegungen. Siehe die nachstehende Tabelle, Seite 1344.

Selbstverständlich müssen in diesen Posten der doppelten Buchführung die Bewegungen der Buckstellungen und Reservestellung in den ökonomischen Konten einerseits und in den statistischen Konten anderseits, welche letztere im Kapitalkonto zusammengezogen sind, enthalten sein. Die Aufstellung verzeigt dann auch die buchmässige Eichtigkeit der Eechnung, die als Gleichung bei einer Überschuldung lauten muss : Passiva minus Aktiva = Kapitalkonto Soll minus Haben. Die Vermögenslage hat sich demnach im Rechnungsjahre 1927 um Fr. 14,363,827. 26 verbessert.

Die Überschuldung betrug im Jahre 1925 = Fr. 1,517,657,771 im Jahre 1927 = » 1,451,177,523 Die Verbesserung innert zwei Jahren ist somit . . . . = = Fr.

66,480,248 Von diesem Betrage fallen auf die Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld = Fr.

und auf andern Vermögenszuwachs = »

31,288,967 35,241,281

In der Vermehrung der aktiven Bestände erblicken wir eine teilweise Bereitstellung für die wirkliche Amortisation der im Jahre 1928 fällig werdenden Obligationen und Kassascheine.

Als verfugbare Mittel sind Fr. 81,681,268. 30 verzeichnet, die vielleicht hinreichen werden, um die 1928 fälligen Kassenscheine des Jahres 1923 ·-- 48,6 Millionen und die nach Amortisationsplänen festgesetzten Quoten der fünf Anleihen 1897 bis 1915 im Betrage von Fr. 7,380,000 zu bezahlen.

Fr. 15,910,408. 95 sind den Kantonen für ihren Anteil am Benzinzoll zu reservieren.

In unserm Berichte vom 1. Oktober 1927, Seite 14, haben wir die Wahrnehmung gemacht, dass die schwebenden Schulden einschliesslich der Schuld der eidgenossischen Staatskasse an die Spezialfonds und die Depots im Jahre

1344

Jahresschlussbilanz auf 31. Dezember.

Aktiva

1926

I. Verfügbare Mittel II. Beteiligungen III. Wertschriften und Anlagen der Spezialfonds IV. Verzeichnetes Betriebskapital . .

V. Anlagekonto VI. Verschiedene Debitoren VII. Unverzinsliche Bestände . . . .

VIII. Kautionsanlagen IX. Aktivrestanzen

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

Passiva Staatsanleihen (fest) Schwebende Schulden . .

Spezialfonds Verfallene Obligationen . .

Abschreibungs-Konto . . .

Kreditoren Kautionen.

Passivrestanzen

. .

. .

1927

Vermehrung der Aktiva

Fr.

62,644,312. 38 4,695,950. --

Fr.

81,681,268. 30 4,699,125. --

Fr.

19,036,955. 92 3,175. --

196,616,475. 64 348,873,468. 23 293,469,459.-- 235,267,189. 49 34,814,859. 13

228,222,143. 64 352,472,485. 42 295,654,178. -- 215,807,903. 81 34,147,283. 02

31,605,668.-- 3,599,017. 19 2,184,719. --

16,801,300. 83 1,193,183,014. 70 2,068,470,000. -- 106,794,743. 34 204,233,786. 76 15,50] ,664. 40 39,239,973. 90 173,566,301.99 15,342,632. 60 35,575,261.85 2,658,724,364. 84

Kapitalkonto: Soll 1,494,372,464. 48 Haben 43,194,941.60 1,451,177,522. 88 = Überschuldung 1927 1,465,541,350.14 = » 1926 14,363,827. 26 = Verminderung der Überschul'" düng 1927

Verminderung der Aktiva Fr.

19,459,285. 68 667,576. 11

24,565,996. 39 7,764,695. 56 1,237,250,383. 58 netto 144,067,368. 88 -- Vermind. der Passiva Vermehrung der Passiva 2,059,933,000. -- 8,537,000. -- 124,209,203. 35 17,414,460. 01 230,612,201. 66 26,378,414. 90 2,454,939. 05 17,956,603. 45 42,927,714. 93 3.687,741. 03 172,023,825. 65 1,542,476. 34 3,335,894. 41 12,006,738. 19 37,429,463. 01 1,854,201. 16 netto : 29,703,541.62 2,688,427,906. 46 -- Vermehrung der Aktiva . . . . 44,067,368.88 » » Passiva . . . . 29,703,541.62 Verminderung der Überschuldung 14,363,827. 26

1345 1926 um Fr. 39,162,963 abgenommen haben; im Jahre 1927 ist hier eine rückgängige Bewegung von Fr. 34,625,996. 52 eingetreten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich im Jahre 1928 die Situation wieder verschärfen wird. Hier drängt sich die Frage auf, ob es rechtlich zulässig sei, einem Selbstverwaltungskörper, wie z. B. dem Fonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die ihm von der Bundesversammlung in den Budgets 1926 und 1927 zugesprochenen Ausgaben zur Einlage in diesen Fonds, zusammen rund 40 Millionen, nicht effektiv zu leisten und nicht in Wertschriften anzulegen, wie dies Art. 2 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1928 nunmehr vorschreibt, sondern diese Millionen einfach als Guthaben bei der Staatskasse, also bei sich selbst verzinslich, anzulegen.

Das gleiche gilt von der jahrlichen Einlage für die Äufnung des Deckungskapitals der Beamtenversicherungskasse. Ende 1927 sollte dieses Deckungskapital schon 80,9 Millionen betragen. Die Einlage pro 1927 betrug z. B.

19,6 Millionen; aber auch diese jährlichen Einlagen werden nicht zur Anlage in Obligationen, sondern für die Erhöhung der Betriebsmittel des Bundes und für anderweitige Zwecke verwendet.

Es ist zuzugeben, dass auf diese Weise eine Entlastung der f e s t e n Schulden mit höhern Zinsverpflichtungen eintreten kann, oder dass damit wenigstens die Emissionskosten eines Anleihens erspart bleiben können, anderseits ist aber zu sagen, dass dieses System zu unklaren Verhältnissen fahrt : Wir lesen Seite II/III der bundesrätlichen Botschaft zum Voranschlage für das Jahr 1927 den Passus: ^Die regelmässige und wirkliche Abtragung der ö f f e n t l i c h e n Schuld ist somit nur unter zwei Voraussetzungen möglich: der endgültigen Wiederherstellung des Gleichgewichtes von 1928 hinweg und der tatsächlichen Verwendung des aus dem Ertrage der Kriegssteuer ausgeschiedenen Betrages von 275 Millionen Franken für die Tilgung der Staatsschuld.» Wenn wir nun diese Schuld an die Spezialfonds und die Depots in die öffentliche Schuld einbeziehen, so haben wir im Jahre 1926 wirklich amortisiert: (Tabelle I im Anhange) Fr. 57,327,962. 27 im Jahre 1927 haben wir die Schulden (feste und schwebende) um ' » 26,088,996. 52 wieder vermehrt, bleibt noch wirkliche Amortisation . . Fr. 31,238,965. 75 zählen wir hierzu die Kriegssteuerreserve, Ende 1927
mit » 28,868,068. 58 die zur effektiven Schuldentilgung reserviert bleiben muss.

so kommen wir nur auf Fr. 60,107,034. 33 während wir tilgungsplanmässig » 72,250,000. -- haben sollten. Der Ausfall Ende 1927 beträgt somit . . Fr. 12,142,966. -- Wenn wir einer Besserung und innern Gesundung der Finanzlage entgegengehen, so darf sich die Bundesversammlung dadurch nicht dazu verleiten lassen, neue grosse Ausgaben zu beschliessen ; wir müssen vor allen Dingen dem Ziele zustreben, unsere gewaltige öffentliche Schuld zu vermindern.

1346 Wir können uns nicht damit zufrieden geben, innert 40 Jahren keine Überschuldung mehr zu haben, "wenn wir den Tilgungsplan einhalten. Selbst ·wenn wir ihn im Sinne der effektiven Amortisation der Staatsschuld einhalten, bleibt uns nach 40 Jahren noch eine Anleihensschuld von etwa 700 Millionen Pranken, die wir bezahlen müssen, auch wenn die eidgenössische Staatsrechnung statt der Überschuldung wieder ein ansteigendes reines Vermögen verzeichnen wird.

Wie übrigens die Finanzdelegation in ihrem Berichte vom l. Dezember 1925 schon erwähnt hat, und wie das vorhin angeführte Beispiel zeigt, hat der zu Kraft bestehende Bundesbeschluss vom 15. Juni 1927 betreffend die Tilgung des Passivsaldos den Nachteil, dass die Überschuldung (das reine, negative Vermögen) nicht bloss von den Mutationen zweier Bilanzkonten, nämlich von jenen der konsolidierten und der schwebenden Staatsschuld, beeinflusst wird, sondern von den Mutationen aller Bilanzkonten, der Aktiven sowohl als der Passiven, so dass wir schon im Jahre 1934 in der effektiven Amortisation der Staatsschuld vor einem andern als dem erwarteten Resultate stehen werden.

Diese Ansicht können wir mit dem Hinweis darauf belegen, dass wir im Jahre 1927 an der Überschuldung eine Abschreibung vornehmen und dabei eine erhöhte Staatsschuld verzeigen müssen.

3. Die Militärsanatorien. Die Vorkriegszeit kannte keine eidgenössischen Krankenanstalten für Militärs. Heute sind wir im Besitze von zwei Sanatorien, in Novaggio und Montana. Eine dritte Anstalt hat ihre Pforte im Juli 1927 in Bchichens geöffnet, ist aber nicht Eigentum des Bundes; sie ist eine Privatklinik, die vertragsweise verpflichtet ist, 20 Militärpatienten aufzunehmen. (Vertrag vom 12. Juli 1927.) Die Leitung und Beibehaltung dieser Sanatorien durch den Bund ist Gegenstand eingehender Besprechungen geworden, namentlich in zwei Richtungen : der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Das Departement ist der Ansicht, dass die Erfahrungen, die man bis heute damit gemacht hat, die Beibehaltung der Anstalten in beiden Richtungen hin rechtfertige. Der Ankauf des Sanatoriums in Novaggio beruht auf einem Vollmachtsbeschluss, d. h. auf einem Bundesratsbeschluss vom 18. Juli 1922, jener in Montana auf dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1926.

4. In unserer Sitzung vom 4. September 1928 ist uns ein
Beschluss des Bundesrates vom 24. August 1928 über die Selbstversicherung der Bundesverwaltung gegen Feuerschaden zur Kenntnis gekommen. Dieser Beschluss ist das Resultat des vom Nationalrate angenommenen Postulates 1156. Der Bundesratsbeschluss geht aber über das hinaus, was das Postulat wollte. Dieses wünschte eine Prüfung der Frage, nicht eine grundsätzliche Entscheidung.

Die Angelegenheit ist nun von so weittragender, politischer und sozialer Bedeutung für die Allgemeinheit und für die Kantone, dass wir den Bundesrat ersucht haben, es möchten in dieser Richtung keine weitern Sehritte unternommen werden, bevor ein Bericht vorliege und eine Aussprache darüber stattgefunden habe.

1347 IV. Durchsicht der Revisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Auf den 1. Juli 1927 ist das neue Eegulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle in Kraft getreten. Dieses Eegulativ sieht das Eekursrecht gegen Entscheide der Finanzkontrolle vor. Im Jahre 1927 ist hiervon nicht Gebrauch gemacht worden; dagegen hat sich die Geschäftstätigkeit der Kontrolle über Wahrnehmungen der Organisationen und Arbeitsweise auf den verschiedenen Bureaux der Bundesverwaltung erweitert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Geschäftsbericht des Bundesrates 1927, Seite 399 und folgende, verwiesen. Unsere Delegation hat von den zahlreichen Eevisionserinnerungen der Finanzkontrolle periodisch Einsicht genommen. Einige Fälle gaben ihr Anlass zu schriftlichen Auseinandersetzungen mit dem Bundesrate und einzelnen Departementen.

Unter anderm ging aus verschiedenen Eevisionsbemerkungen der Finanzkontrolle hervor, dass in der Ausbezahlung der Besoldungen in der Bundesverwaltung keine Einheitlichkeit besteht. Wir haben das eidgenössische Finanzdepartement ersucht, es möchte dafür besorgt sein, dass diese Angelegenheit durch eine Verordnung einheitlich geregelt werde in der Meinung, dass es nicht mehr vorkommen soll, dass die Besoldungen vor der zweiten Hälfte eines jeden Monats ausgerichtet werden. Es ist dies in der Folge durch den BEB vom 22. Mai 1928 geschehen.

Im allgemeinen hat die Delegation bei dieser Durchsicht die Überzeugung gewonnen, dass das Interesse der Staatskasse kräftig gewahrt wird.

V. Inspektionen.

Ln Amtsjahre 1927/28 sind die folgenden Inspektionen vorgenommen worden: I. Sektion: Die Liegenschaftsverwaltung in Dubendorf und Herisau; das Hengsten- und Fohlendepot in Avenches ; die Zollstationen in Luino, Brissago, Madonna di Ponte, Domodossola, Moillesulaz, Brig (G. V. u. P. V.), Vallorbes (G. V. u. P. V.), Paketpost und Freilager Zürich, Dübendorf, St. Gallen, Eugell, Schanwald. San Simone, Brasino, Arzo, Stabio-Confine, Chiasso (P. V., Freilager und Strada), Brassus, La Cure, L'Auberson, Kleinlützel, Senken, Fahy, Damvant, Boncourt, Goumois, Martinsbruck und Castasegna.

II. Sektion: Die Militärsanatorien Novaggio und Ecliichens; Militärmagazine und Zeughäuser in Seewen, Altdorf, Moudon und Payerne: die Bundeskanzlei, das Bundesgericht, das Kavallerie-Eemonten-Depot, die Waffenfabrik, die Kriegstechnische und die Kriegsmaterial-Abteilung und die eidgenössische Nationalspende.

III. Sektion: Die Postbureaux: Martigny, Monthey, Territet, Bon Port, Wil, Appenzell, Heiden, Münchenstein ; die Juliette von Effinger-Stiftung und das Museum Vela.

1348 Einige dieser Inspektionen gaben Anlass zu Bemerkungen und zu Schriftwechsel mit den Departement en, worüber unsere Bucher und Akten Auskunft geben. Diese stehen Ihren Kommissionsmitgliedern jederzeit zur Verfügung.

Bern, den 10. Dezember 1928.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte: Der Präsident: Wettstein.

Übersicht über die festen und schwebenden Schulden vom Jahre 1913 bis 1927. Tabelle i.

(Inklusive Schuld der Staatskasse an die Spezialfonds und Depots.)

Jahr

Telegraphen- VersicheKonsolidierte Verzinsliche Postcheck ver-J rungskasse Schuld Reskriptionen waltung Fr.

S. B. B.

Suval

Spezialfonds Gesamtschuld und Depots

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

--

--

--

15,532,470

1913

146,270,000

--

--

--

1914

224,810,000

56,000,000

--

--

1915

405,520,000 105,500,000 21,065,000

1916

576,600.000 222,500,000 33,000,000 6,504,529

1917

745,050,000 319,400,000 40,000,000 7,975,093

--

Fr.

-|- Vermehrung -- Verminderung

Fr.

Fr.

161,802,470

--

--

--

42,455,833 323,265,833 + 161,463,363

--

--

65,333,992

597,418,992 + 274,153,159

--

--

-- _

74,891,378

913,495,907 + 316,076,915

--

--

75,523,809 1,187,948,902 + 274,452,995

1918 1,078,334,800 357,000,000 63,399,286 8,261,380

--

--

--

100,747,100 1,607,742,566 +419,793,646

1919 1,381,536,500 360,000,000 74,000,000 1,045,694

--

--

--

121,794,706 1,938,376,900 +330,634,334

1920 1,605,856,600 257,000,000 53,824,722 809,108

--

--

--

149,821,294 2,067,311,724 + 128,934,824

1921 1,758,150,800 187,950,000 43,977,966

--

23,457,293

--

1922 1,902,527,100 106,000,000 60,634,374

--

33,862,851

--

--

41,107,568

--

--

50,428,735

--

1923 2,053,947,100 145,040,000 31/120,971 1924 2,200,505,000 20,000,000 33,448,885 1925 2,086,635,000

31,000,000 42,133,841

-- -- -- --

117,849,916 2,131,385,976 + 64,074,252 97,850,749 2,200,875,075 + 69,489,099 47,373,057 2,318,888,696 + 118,013,621 24,328,343 2,328,710,962 +

9,822,266

58,297,913 36,838,199

215,233 30,170,893 2,285,291,079 -- 43,419,883

1926 2,068,470,000

--

38,895,331

--

67,183,597

--

715,815 52,698,373 2,227,963,116 -- 57,327,963

1927 2,059,933,000

--

39,879,686

--

83,403,404

--

926,113 69,909,909 2,254,052,112 + 26,088,996

Mit den Nettoerträgen der Rechnungen von Post- und Telegraphenverwaltung und landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten (exklusive Getreideamt und Münzverwaltung).

Prozentuale Berechnung an: Einnahmen, im Jahre I. Ertrag der Kapitalien .

II. Allgemeine Verwaltung.

D Bundeskanzlei F. Versicherungsgericht

1913 1914 1915

1916

1917

1918 1919

1920 1921

1922

17,87

22,48

25.35

17,69

15,42

10,32

Oos

Oo5

0 05

Oo9

007

Û07

0 08

0,00

0,00

6,59

7,29

11,79

11,25

0,0t

0,05

0,05

0,04

0.08

0,09

0,08

0,09

0,13

0,14

0,12

0,14

0,15

0,12

0,76

0,66

0,06

0,04

0,02

1,17

0,01

0,02

0,06

0,05

0,04

0,51

1,21

1,06

1,14

1,20

1,07

1,50

10,06

8,20

1,93

1,42

1,12

1,26

70,70

68,36

63,25

57,73

. . .

0,12

1923 1924 1925 1926

1927

7,98

7,20

7,02

7,42

0 05

0,04

0 04

0,04

0,0)

0,o>,

0 08

0 07

0 07

0,05

0,05

0,04

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,13

0,11

0,11

0,09

0,09

0,07

1,39

0,09

0,35

0,55

0,49

0,26

0,22

0,55

0,50

0,43

0,40

0,38

0,39

0,37

1,53

1,35

0,87

1,17

1,20

0,78

0,76

1,15

0,89

0,84

0,71

0,63

0,59

69,96

75,29

83,64

0,12

0,13

7,59

III. Departement«.

A. Politisches Departement . . 0,03 0,43 B. Departement des Innern . . 0,17 0,1, C. Justiz- u. Polizeidepartement 1,10 1,25 D . Militärdepartement . . . . 4,ci 6.53 E. Finanz- und Zolldepartement 85,i8 83,u F. Volkswirtschaftsdepartement 1,06 1,35 G. Post- und Eisenbahudepartement 1,18 0,11 93,28

IV. Verschiedenes

. .

0,oi

61,60

86,73

86,70

87,63

87,69

0,59

87,17

1,68

1,48

2,19

4,84

5,82

2,45

0,87

1,65

1,29

1,46

0,94

0,83

0,46

0,03

6,70

8,27

7,01

1,01

2,28

0,03

0,01

0,15

1,43

1,57

1,77

2,50

76,90 72,3i

71,58

79,18

80,81

88,03

90,06

92,4i

3,06

3,64

1,52

1,25

0,28

100%

100%

92,56

84,45

0,02

3,62

86,48

2,15

5,09

5,06

2,95

\

100°/o 100% 100% 100% 100°/o 100% 100°/o 100%

92,74

0,15

92,3i 92,16 0,18

0,18

100% 100% KW/o 100% 100°/o

1350

Tabelle II.

Eidgenössische Staatsrechnung.

Ausgaben.

1918 1919

1920 1921

1922

1923 1924 1925 1926

1927

34,32

35,24

33,74

36,06

37,87

38,81 39,41

33,64

Im Jahre 1913 1914 1915 1916 1917

I. Tilgung u. Verzinsung der Anleihen

8,71

10,86

0,38 0,04 0,13

0,1S

0,41

0,44

0,58

0,58

0,59

18,86

28,92

0,20

0,27

0,30

0,25

0,33

0,27

0,31

0,29

0,28

0,26

0,03

0,08

0,03

0,04

0,06

0,04

0.04,

0,03

0,03

0,03

0,13

0,12

0,00

0,10

0,07

0,08

0,06

0,06

0,40

0,43

0,35

0,52

0,52

0,51

0,1l

0,39

0,57

0,42

0,42

0,35

0,33

0,28

0,14

0,12

1,2,

1,41

37,69

37,85

34,63

0,24

0,21

0,23

0,20

0,03

0,03

0,03

0,03

0,06

0,06

0,06

0,05

0,05

0,35

0,34

0,32

0,29

0,89

0,27

0,28

0,28

0,28

0,26

0,28

0,10

0,11

0,10

0,10

0,09

0,08

1,19

1,13

1,00

1.05

1,00

0,05

1,53

2,0l 8,59

2,2!

2,19

2,18

2,20

1,91

1,94

9,90

9,46

9,34

9,30

7,70

9,32

II. Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat B. Ständerat * C. Bundesrat D Bundeskanzlei . . . .

E Bundesgericht F. Eidg. Versicherungsgericht .

1,49

1,47

1,42

1,45

1,15

1,43

III. Departemente.

A. Politisches Departement . . 1,15 1,23 B. Departement des Innern . . 17,08 16,80 C. Justiz- u. Polizeidepartement 2,23 2,22 D . Militärdepartement . . . . 43,53 36,50 9,45 E Finanz- und Zolldepartement 8,73 F. Volkswirtschaftsdepartement 14,94 13,50 G. Post- und Eisenbahndepartement 0,57 6,65

39,32

88,23

IV. Verschiedenes . .

V. Unvorhergesehenes . .

1,02

1,76

1,01

1,22

1,13

2,2.

13,07

11,06

8,61

9,08

7,76

9,58

1,48

1,51

1,18

33,19 29,06

1,86 21,54

8,51

6,43

8,13

9,47

8,14

9,3«

11,13

2,7,

1,91

0,45

7,80

86,36

79,66

67,40

50,69

1,32

0,04

2,23

--

--

--

9,57 10,65

7,43

2,48

2,25

21,82

23,74

8,07

7,38

9,44

10,01

9,73

10,64

6,85

63,25

60,58

64,17

60,86

0,84

0,08

0,48

0,68

1,29

--

--

Q

1,57

1,36 26,28

-- --

--

1,77

2,00

2,04

25,13

26,56

26,36

2,48

2,68

27,81

26,83

2,31 25,67

7,13

7,24

6,98

6,75

6,44

11,94

11,05

10,57

10,84

17,09

17,19

0.28

0,26

0,26

0,24

0,26

59,85

58,78

57,93

59,70

1,15

1,13

1,40

1,34

1,42

2,03

--

0,19

0,21

0,11

-

--

1,77

6,21

63,00 62,80

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%

1351

Tabelle III.

Inklusive Bruttoerträge der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, Post- uod Telegraphenverwaltung.

(Exklusive Getreideamt und Münzverwaltung.)

Prozentaale Berechnung an: Einnahmen, im Jahre 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 I. Ertrag1 der Kapitalien II. Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei E. Bundesgericht F. Versicherungsgericht . . .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

0. Justiz- u. Polizeidepartement D . Militardepartement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahndepartement

IV. Verschiedenes

2,4a

2,25

3,92

5,91

9,24

0,02

0 03

0 OS

0,02

0,02

Oo2

0,0+

0 01

004

0,04

0,05

0,04

10,96

13,18

Ü04

9,18

7,67

Ooi

0 03

0,04

0,04

0,00

0,00

0,06

0,07

0,07

0,06

0,07

0,06

0,07

0,07

0,07

4,37

4,14

3,98

4,24

4,44

0 01

0 02

0,0",

0,02

Oo2

0,02

Ooi

0 04

0,04

0,03

0,01

002

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,07

0,06

0,07

0,05

0,05

0,04

5,70

0,02

0,02

0,37

0,34

0,03

0,02

0,01

0,60

0,69

0,05

0,19

0,32

0,28

0,16

0,13

0,0»

0,08

0,01

0,01

0,03

0,02

0,02

0,26

0,27

0,28

0,23

0,22

0,22

0,22

0.21

0,59

0,62

0,61)

0,56

0,59

0,59

0,55

0,78

0,76

0,75

0,48

0,67

0,63

0,45

0,45

2,47

3,23

4,92

4,«

1,00

0,89

0,68

0,65

0,58

0,49

0,46

0,40

0,35

0,34

0,34

46,68

42,40

36,45

35,93

32,69

28,16

49,55

50,1,

50,82

0,70

0,83

1,04

0,97

46,97

50,49

50,86

50,78

52,58

97,52

97,67

94,24

92,90

0,00

0,01

1,77

1,13

32,oi 36,ii

37,49

46,19

47,4S

49,78

2,37

3,03

1,38

0,55

1,00

0,79

0,92

54,66

49,02

49,44

50,11

44,ci 45,ii

43,12

88,05 86,51

85,22

89,22

90,45

93,39

94,89

95,03

1,53

1,58

1,81

0,84

0,68

1,14

2,88

2,47

0,16

0,0l

0,55

0,34

44,20

43,73

43,03

95,89

95,6i

95,42

0,10

0,10

0,08

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%

1352

Eidgenössische Staatsreohnung.

Ausgaben. Im Jahre 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 I. Tilgung n. Verzinsung der Anleihen II. Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat B . Ständerat . . .

G. Bandesrat D. Bundeskanzlei E . Bundesgericht . . .

F. Eidg. Versicherungsgericht .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D . Militärdepartement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahndepartement

IV. Verschiedenes V. Unvorhergesehenes

4,77

6,05

10,38

16,38

21,30

21,13

24,11

21,08

22,87

23,6o 22,80 23,33

21,70

20,06

19,6»

0,12

0 18

0,10

0,15

0,17

0,10

0,20

0 17

0,19

0,18

0,18

0,15

0,14

0 12

0,14

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,02

0,07

0,07

0,07

0,07

0,06

0,05

0,05

0,04

0,04

0,03

0,03

0,03

0,03

0,23

0,24

0,22

0,24

0,22

0,31

0 ,33

0,32

0,25

0,24

0,21

0,20

0,18

0,17

0,52

0,32

0,33

0,32

0,32

0,26

0,26

0,23

0,21

0,18

0,16

0,17

0,17

0,16

0,15

0,16

0,09

0,08

0,06

0,06

0,06

0,06

0,05

0,06

0,88

0,75

0,70

0,64

0,62

0,57

0,66

0,90

1,12 4,6l

5,45

0,82

0,82

0,03

0,89

9,36

9,86

0,82

0,71

0,85

0,80

1,05

1,00

0,63

0,71

0,73

1,40

1,»

1,88

1,29

1,41

1,30

7,0»

6,26

5,35

5,45

4,00

5,89

5,80

6,17

5,56

5,53

5,31

0,78

1,14

1,22

1,23

0,81

0,85

0,73

1,1»

1,66

1,40

23,8«

20,83

21,65

18,78

18,40

15,76

13,78

13,64

14,81

1,11 15,66

15,60

15,61

15,96

15,54

4,78

5,27

5,27

4,82

3,99

4,8,

4,75

5,04

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5,18

5.6S

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--

--

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1927 bis zur Neukonstituierung im Dezember 1928. (Vom 10. Dezember 1928.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.12.1928

Date Data Seite

1339-1353

Page Pagina Ref. No

10 030 562

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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