lo

Bekanntmachungen von llepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Direktion der Solothurn-Mlinster-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 21,632 km lange Bisenbahn von Alt-Solothurn nach Münster samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfandung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im II. Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 1,250,000, das zur Konversion des 4 % - Anleihens gleicher Höhe vom 1. Juni 1907 dienen soll.

, Die Linie ist bereits im I. Range für Fr. 1,250,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15. Februar 1928 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

Bern, den 16. Januar 1928, Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Direktion der Birsigtalbahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 16,254 km lange Bahnstrecke Basel-Rodersdorf samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden behufs Sicherstellung a. eines Anleihens von Fr. 1,000,000, das zur Rückzahlung des am 30. Juni 1928 fällig werdenden 4 J / 2 %-Anleihens von 1908 dienen soll; b. eines der Gesuchstellerin zur Deckung weiterer Bedürfnisse eröffneten Kredites von Fr. 200,000.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, soll sich das Pfandrecht nur auf den Oberbau mit Inbegriff der elektrischen Leitungen, nicht aber auf den öffentlichen Grund beziehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 15. Februar 1928 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

x B e r n , den 20. Januar 1928.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

71

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetzc und allgemein verbindliche Bundesbeschliisse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,,Buchdmckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

"O v

Inhalt der Wintersessions-Hefte 1927.

Nationalrat.

(Preis: 3 Fr. 50.)

Alkoholwesen. Abänderung der Art. 31 und 32blä der Bundesverfassung Anlage von Staatsgeldern und Spezialfonds. Bundesgesetz . . .

Bundesrat. Besoldung Krankenkassen, anerkannte. Ausserordentlicher Bundesbeitrag . .

Kursaalspiele. Volksbegehren Postulat Wirz. Ausbildung von Gewerbelehrern Stempel- und Couponabgaben. Abänderungsgesetz (Differenzen) . .

Voranschlag des Bundes für 1928

Seite

809 798 942 934 735 936 824 847

Ständerat.

(Preis: 2 Fr.)

Benzinzollviertel. Verteilung an die Kantone für Automobilstrassen Bundesrat. Besoldung · Kursaalspiele. Volksbegehren Pfandbrief. Bundesgesetz. Eintretensfrage Stempel- und Couponabgaben. Abänderungsgesetz (Differenzen). .

Tuberkulosebekämpfung. Bundesgesetz (Differenzen) Verwaltungsgericht (Differenzen)

B e r n , im Januar 1928.

286 284 255 272 217 337 239

Sekretariat der Bundesversammlung.

72

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1926 und 1927.

1927

Monate

Februar März .

April Mai Juni .

Juli August .

September Oktober November Dezember

1926

. . . .

. . . .

.

. . .

. .

. . . .

. . . .

. . . .

Fr.

15,763,278. 34 15,376,336. 95 18,918,135. 59 16,548,320. 44 16,620,488. 07 16,324,516. 30 16,243,154. 33 15,765,224. 32 16,803,050. 22 19,424,024. 53 17,024,496. 06 19,603,550. 44

1927

Mehreinnahmen

Mindereinnahmen

Fr.

Fr.

Fr.

14,107,274. 83 1,656,003. 51 1,107,416. 28 14,268,920. 67 17,885,410. 39 1,032,725. 20 652,409. 80 17,200,730. 24 17,221,112.53 600,624. 46 16,849,689. 45 525,173. 15 15,676,759. 52 566,394. 81 16,344,454. 51 579,230. 19 17,632,453. 86 829,403. 64 21,210,052. 22 1,786,027. 69 19,008,068. 32 1,983,572. 26 22,106,102.80 2,502,552. 36

Januar/Dezember 204,414,575. 59 209,511,029. 34 5,096,453. 75 Verrechnung von provisorisch erhobenen Zöllen 3,128,142. 58 3,269,199. 64 141,057.06 Total 207,542,718. 17 212,780,228. 98 5,237,510. 81

--

einschliesslieh Benzinzölle, ohne Tabakzölle.

Tabakzölle . . . .

18,725,739. 37

21,362,327. 22 2,636,587. 85

--

Der Anker, Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, Wien.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 6. Januar 1928 der an Stelle von Herrn Direktor Ernst Alfred Schmid in Basel erfolgten Ernennung des Herrn Dr. Hugo Weber, Mathematiker, von Eschenz (Thurgau), in Genf, Rue du Mont-Blanc 3, zum Generalbevollmächtigten des ., Ankera, Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Wien, die Zustimmung erteilt und die ihm am 19. Dezember 1927 erteilte Vollmacht genehmigt (Art. 15 und ff. der Vollzieliungsverordnung vom J6. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften.)

B e r n , den 18. Januar 1928.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

73

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Buudesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. Xovember 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenossischen SchàtKungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissioneu für das Expropriationsverfahreu.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflcge enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzuglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

74

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

--- Stand auf 1. Januar 1928.

----.

Bei dei' unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, Bundesräte urfd die Regierungsräte \orstehen.

der die

Preis 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post 60 Rappen; Zustellung gegen Nachnahme 75 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. l. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1927) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 31. Dezember 1927 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

75

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die /ur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in franzosischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat ju« eilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874; angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlassliches Sachregister angefügt, Der Preis des Heftes betragt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen, Nachnahme Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (n. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1928

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.01.1928

Date Data Seite

70-75

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10 030 261

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