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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Firmen Buss, Aktiengesellschaft, Basel, und Lonza-Werke G. m. b. H., Waldshut, als Inhaber der Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft auf der schweizerisch-badischen Rheinstrecke bei Rekingen, stellen das Gesuch -- nach Abzug einer Vorzugsquote von zusammen 640 Kilowatt für die Kantone Zürich und Aargau sowie der Hälfte des Eigenbedarfes -- den vollen noch verfügbaren schweizerischen Kraftanteil mit einer Leistung bis max. 16,000 Kilowatt, d. h. die Hälfte der in dem noch zu erstellenden Kraftwerk Rekingen erzeugbaren Energie, auszuführen.

Die Konzessionsinhaber sind gemäss Wasserrechtskonzession verpflichtet, das Kraftwerk binnen längstens 8 Jahren für eine Wassermenge von 255 m3/sek, entsprechend einer Leistung von 18,000 Kilowatt, und innert weiteren 15 Jahren für eine Wassermenge von 350 ms/sek, entsprechend einer Leistung von 24,000 Kilowatt, auszubauen. Sie haben das Recht, 425 m3/sek, entsprechend einer Leistung von 32,000 Kilowatt, auszunützen. Die Gesuchsteller beabsichtigen, das Werk von Anfang an auf diese volle Leistung auszubauen.

Die Energie soll an die Elektrizitätswerk Lonza A.-G. in Basel als Abnehmer zur beliebigen Verwendung in Deutschland geliefert werden.

Die A.-G. Elektrizitätswerk Lonza beabsichtigt, die Energie zunächst für den Betrieb der Werke ihrer Tochtergesellschaft, der Lonza-Werke G.m.b.H.

in Waldshut, zu verwenden.

Die Ausfuhrbewilligung wird von den Gesuchstellern für eine Dauer von 40 Jahren nachgesucht.

Die Gesuchsteller beabsichtigen, die Ausfuhrbewilligung an eine noch zu gründende ,,Aktiengesellschaft Kraftwerk Rekingena abzutreten. Die Energiepreise richten sich nach den Gestehungskosten.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 8. September 1928 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 28. Juli 1928.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

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Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

ÜVaelitrag-.

Ein erster Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, vom November 1927, in deutscher und französischer Sprache ist soeben herausgegeben worden.

Die beiden Drucksachen können bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von je 30 Cts. per Exemplar, zuzüglich Porto, bezogen werden.

B e r n , den S.August 1928.

(2.).

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

T 928

1927

Januar bis Ende Juni Juli

Monat

2200 350

2651 337

Zu-oder Abnahme

-- 451 + 13

Januar bis Ende Juli

2550

2988

-- 438

B e r n , den 10. August 1928.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei !der unterzeichneten Verwaltung ist eine bereinigte Ausgabe (1925) der Vorschriften des Bundes Über die Arbeit in den Fabriken erhältlich.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.08.1928

Date Data Seite

406-407

Page Pagina Ref. No

10 030 438

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