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Bundesblatt

80. Jahrgang.

Bern, den 12. September 1928.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpli £ de. in Bern.

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2348 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Massnahmen zur Linderung der Notlage in der Landwirtschaft.

(Vom 7. September 1928.)

I.

In der letzten Junisession haben die beiden Eäte eine von bäuerlicher Seite ausgegangene, von Nationalrat S t ä h l i und 68 Mitunterzeichnern eingereichte Motion nach ausführlichen Verhandlungen mit folgendem Wortlaut erheblich erklärt : «Angesichts der sehr ernsten und auf die Dauer unhaltbaren heutigen Lage der Landwirtschaft wird der Bundesrat ersucht : A. Beförderlich folgende Massnahmen zu treffen: 1. Wirksame Stutzung der inlandischen Milchverwertung als Abwehr gegen die Auswirkung der grossen Einfuhr auslandischer Butter.

2. Strengere Kontrolle der Einfuhr von Fleischwaren, Bückweisung und Verbot von Einfuhrsendungen, die den modernen gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen.

S. Forderung des Exportes von Zuchtvieh durch Frachtermässigungen, Krediterleichterungen, Unterstützung der Errichtung von schweizerischen Verkaufsstationen in ausländischen Absatzgebieten.

B. Folgende Massnahmen zu prüfen und darüber beforderlich Bericht zu erstatten: 1. Erhöhung von gewissen handelsvertraglich nicht gebundenen Zollansätzen des Gebrauchstarifs, insbesondere von Schweinefett, pflanzlichen Ölen und Kochfetten, Margarinebutter, anderen Buttersurrogaten und sonstigen Waren, die die einheimische Butter konkurrenzieren.

2. Vorschriften betreffend Aufstempelu der Herkunftsbezeichnung auf die aus dem Ausland importierten Eier.

3. Verbesserungen und Erleichterungen auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditwesens.» Gleichzeitig stand eine zweite von sozialdemokratischer Seite veranlasste, im Anschlüsse an die Motion Stähli von Nationalrat N oh s eingereichte und begründete Motion in Behandlung. Mit Zustimmung des Motionärs wurde diese Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

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466 in ein Postulat umgewandelt und diesem vom Nationalrat mit folgenden» Wortlaut zugestimmt : «Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob nicht im Sinne der hiernach genannten Grundsätze Massnahmen in eigener Kompetenz zu treffen seien oder, soweit seine Zuständigkeit das nicht gestattet, ob nicht den Räten binnen kürzester Frist Bericht, und Anträge einzubringen seien zu dem Zwecke, den wirklich notleidenden Teilen der Landwirtschaft wirksame Hilfe zu bieten: I.

1. Massnahmen zur Herabsetzung des Hypothekarzinsfusses ; Verbot des Strafzinses im landwirtschaftlichen Kreditwesen; Errichtung der Postsparkasse, deren Mittel, soweit als tunlich, dem Hypothekarkredit zustatten kommen sollen; Massnahmen gegen den Kapitalexport, solange die Bedürfnisse des einheimischen Hypothekarmarktes nicht befriedigt sind.

2. Beihilfe zur Gründung solcher paritätischer Organisationen, welche unter Ausschaltung der Zwischenhandelsgewinne landwirtschaftliche Produkte vom Produzenten direkt an den Konsumenten vermitteln, ohne Preiserhöhungen für den Konsumenten zu bewirken.

3. Hebung der Qualitätsproduktion auf dem Gebiete der Milch-, Käse-, Butterund Obsterzeugung durch Bundeshilfe; die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung ist einzuladen und instandzusetzen, die Propaganda für den Absatz von Milchprodukten und Zuchtvieh im ausländischen Absatzgebiet in ihre Tätigkeit einzubeziehen.

4. Die Zölle auf landwirtschaftliche Futtermittel, Dünger und landwirtschaftliche' Maschinen sind aufzuheben.

5. Vom Bunde sind dauernde Erhebungen durchzuführen über die Preisbewegung der landwirtschaftlichen Güter und die Höhe der bäuerlichen Verschuldung.

II.

1. Es sind Normen aufzustellen für das Kriterium der Notlage, welche dem Einzelnen ein Anrecht auf besondere Hilfeleistung gibt.

3. Das landwirtschaftliche Subventionswesen ist auf eine Grundlage zu stellen,, welche eine gerechte Verteilung der Beträge unter Berücksichtigung besonderer Bedürftigkeit ermöglicht.

3. Die Mittel zur Linderung der Notlage der arbeitenden Volksschichten und insbesondere auch der unter der Krise leidenden Landwirtschaft sind aufzubringen durch Beschneidung übersetzter Gewinne des Grosskapitals im Sinne von Punkt 12 des Programmes des Schweizerischen Bauernverbandes vom Januar 1928 durch Einführung einer schweizerischen Übergewinnsteuer nach
dem Beispiel der seinerzeitigen Kriegsgewinnsteuer. » Der zweite Teil der Motion Stähli charakterisiert sich nach Form und Inhalt ebenfalls als Postulat. Die vorliegende Botschaft kann sich daher in der Hauptsache auf die Behandlung des ersten Teils der Motion Stähli beschränken, wird daneben aber auch einzelne Punkte ihres zweiten Abschnittes und desPostulates Nobs berühren.

Nicht ohne Einfluss auf die zu ergreifenden Notstandsmassnahmen ist die im Juli/August eingetretene Trockenperiode, welche die Entwicklungeinzelner Kulturen stark zu schädigen vermochte und namentlich die Futterproduktion zum Stillstande gebracht hat. Die mit dieser Dürre Hand in Hand gehende Verminderung der Milchproduktion im In- und Auslande ist geeignet..

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die befürchtete Verschärfung der Absatz- und Preiskrise auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt zu mildern; der damit verbundene Ausfall im Milchertrag und an Futter hat jedoch für die Viehhaltung neue Schwierigkeiten gebracht, mit denen ein weiterer Preisrückgang für Zucht-. Nutz- und Schlachtvieh einhergegangen ist. Infolge der eingetretenen Futterknappheit werden unsere Flachlandbauern mit Viehankäufen zurückhalten, -was die Lage der ohnehin bedrängten Viehzüchter der Berggegenden verschlimmert hat.

Diesen veränderten Verhältnissen musste in den zur Linderung der Notlage bestimmten Massnahmen Bechnung getragen werden.

II.

1. Das Bestehen einer gewissen Notlage in der Landwirtschaft ist, unabhängig von der inzwischen eingetretenen Dürre, nicht bestritten. Sie ist eine internationale Erscheinung. In manchen Ländern ist die Lage der Landwirtschaft noch schlimmer als bei uns. Auch die Grundursache ist fast überall die nämliche: das Missverhältnis zwischen den landwirtschaftlichen P r o d u k t i o n s k o s t e n und dem Erlös für Erzeugnisse der L a n d w i r t s c h a f t . Der Bauer klagt, das» das, was er für seinen Betrieb und zu seinem Lebensunterhalt kaufen muss. zu teuer ist und dass er für das, was er selbst produziert und zu verkaufen hat, bei sehr flauem Absatz nur unzureichende Preise erzielt. In der Schweiz stehen zwar die Preise für die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse in der Eegel um 10 bis 20 und mehr Prozente höher als für gleichartige Waren in den meisten ausländischen Produktionsgebieten, und dennoch fuhrt auch unsere Landwirtschaft, namentlich infolge der ebenfalls höheren Produktionskosten ihres Betriebes, zurzeit einen schweren wirtschaftlichen Kampf ums Dasein. Die Gründe dieser Erscheinungen sind wahrend der letzten Junisession in den beiden Bäten ausführlich erörtert und bestätigt worden, so dass wir uns an dieser Stelle weiterer Aus-* führungen hierüber enthalten können.

2. Wie kann unserer Landwirtschaft geholfen werden? Es sind bei der Behandlung der Frage und bei andern Gelegenheiten eine Beihe von Mitteln genannt worden: Motion und Postulat weisen bestimmte Wege, von denen eine Besserung der Lage erwartet wird. Das Problem ist schwierig, und es besteht keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass es von verschiedenen Seiten in Angriff genommen werden muss. Dabei bedarf es namentlich des tatkräftigen Eingreifens der Produzenten und ihrer Organisationen. Und dennoch dürfte es selbst beim Einsatz grosser Mittel schwerlich je gelingen, durch staatliche Intervention die Krise auf ganzer Linie und dauernd zu beheben.

Die Tatsache, dass sich die landwirtschaftliche Notlage als eine internationale Erscheinung zeigt, ist keineswegs tröstlich. Denn die wesentlich billiger produzierende und dennoch öfters unter ihren eigenen Gestehungskosten arbeitende ausländische Landwirtschaft konkurrenziert unsere eigene Urproduktion und drückt damit deren Produktenpreise. Dadurch verschlechtert

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sich die ökonomische Lage unserer Landwirtschaft nach zwei Richtungen.

Einerseits machen die billigen Bodenerzeugnisse des Auslandes unserer Landwirtschaft den schweizerischen Markt streitig, wodurch diese verhindert wird, angemessene, den Gestehungskosten entsprechende Preise zu erzielen; andererseits erschweren die Marktlage und die geschwächte Kaufkraft des Auslandes unsere landwirtschaftliche Ausfuhr, die besonders bei Zuchtvieh, Milcherzeugnissen und Obst auch auf unsere interne Marktgestaltung von grossem Einfluss ist.

Die schweizerischen Behörden haben diesen neuzeitlichen Verhältnissen in der eingeschlagenen Handelspolitik der Nachkriegszeit mit Sorgfalt Rechnung zu tragen versucht, und es ist dabei gelungen, unter besonderer Berücksichtigung der kleinbäuerlichen Betriebszweige und des Ackerbaues, für eine Reihe wichtiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse einen bessern Zollschutz zu erreichen und gleichzeitig die Ausfuhrmöglichkeit für Zuchtvieh und Milcherzeugnisse, ebenso für Obst, wenn auch unter erschwerenden Bedingungen, aufrecht zu erhalten. Aber der Erfolg des Erreichten wird beeinträchtigt durch die zunehmende Konkurrenzierung des billiger produzierenden Auslandes und seine durch mannigfache Umstände gehemmte Kaufkraft für unsere eigenen Exportwaren, eine Erscheinung, die sich namentlich im Rückgang unserer Zuchtviehausfuhr unangenehm abzeichnet.

Mögen die berührten Verhältnisse auch vielfach noch unter den Nachwirkungen des letzten Weltkrieges stehen und unsere Handelsbeziehungen stellenweise darunter leiden, so darf doch nicht übersehen werden, dass wir fast überall, wo wir im Auslande Umschau halten, erfolgreichen Bestrebungen begegnen, die darauf gerichtet sind, die landwirtschaftliche Produktion weiter zu steigern, ihr den eigenen Inlandsmarkt zu sichern und zugleich ihren Export zu heben. Solche Wahrnehmungen sind geeignet, den Optimismus, welcher die beklagte Preis- und Absatzkrise unserer Landwirtschaft mehr als eine vorübergehende Erscheinung betrachten möchte, empfindlich zu dämpfen. Wohl ist die gegenwärtige Krise durch die anfangs 1926 eingetretenen Preisrückgänge für Milch und Milcherzeugnisse ausgelöst und durch die Ungunst der Witterung des nasskalten Sommers 1927, sowie durch die diesjährigen Spätfröste und die neueste Dürre verschärft worden, aber auch ohne diese
Paktoren wäre die ökonomische Lage der Landwirtschaft kaum eine günstige.

So dürften denn die Richtlinien für unsere künftige landwirtschaftliche Produktion gegeben sein: Unsere L a n d w i r t s c h a f t wird sich im Sinne der Einschränkung des F u t t e r b a u e s und der Ausdehnung des Ackerbau-es mehr als bisher für die Bedürfnisse des eigenen L a n d e s einstellen müssen. Dabei wird sie auf die L i e f e r u n g bester, der N a c h f r a g e entsprechender Q u a l i t ä t s w a r e und f e r n e r auf eine Verbilligung der P r o d u k t i o n und des W a r e n v e r k e h r s B e d a c h t zu nehmen h a b e n .

Es ist hier nicht der Ort, auf die Behandlung der hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen, wie die Förderung des Getreide- und Kartoffel-, des Gemüse-

469 und des Qualitätsobstbaues, die landwirtschaftliche Technik und die genossenschaftlichen Organisationen der Landwirtschaft einzugehen. Grundlegend für eine derartige Entwicklung wird zunächst eine rationelle Lösung des Getreideproblems sein. Wir möchten unserer Landwirtschaft aber auch von dieser Stelle aus dringend raten, zur Umstellung der hierzu geeigneten Betriebe zu schreiten. Die letzte Trockenperiode hat wiederum deutlich gezeigt, dass die einseitigen Futterbau- und Viehhaltungsbetriebe auch privatwirtschaftlich mit weit grösseren Eisiken verbunden sind als die Betriebe, in denen auch dem Ackerbau Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Im Anschlüsse an diese allgemeinen Erörterungen behandeln wir zunächst die unter Ziffer l und ß der Motion Stàhli genannte Unterstützung der inländischen Milchverwertung und die Förderung des Zuchtviehexportes. Die Ordnung der unter Ziffer 2 genannten Kontrolle der Einfuhr von Fleischwaren fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Wie dessen Vertreter bei der Behandlung des Geschäftsberichtes., welche der Motion Stähli vorausging, im Nationalrat mitgeteilt hat, war die Bevision dieser Bestimmungen aus sanitätspolizeilichen Erwägungen schon früher an die Hand genommen worden.

Durch Bundesratsbeschluss vom 11. Juli 1928 über die Abänderung der Verordnung betreffend die Untersuchung der Einfuhrsendungen von Fleisch und Fleischwaren vom 29. Januar 1909 ist sie nun erfolgt, und am 1. September 1928 sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten. Weitere Ausführungen hierüber bleiben dem nächsten Geschäftsbericht des Bundesrates vorbehalten.

III.

1. Auf Grund einer Botschaft des Bundesrates vom 24. März 1922 hat die Bundesversammlung durch B u n d e s b e s c h l u s s vom 7. April 1922 dem Bundesrat einen Kredit bis zu 20 Millionen Franken eröffnet zur Durchführung einer Hilfsaktion für die schweizerischen Milchproduzenten. Damals handelte es sich in der Hauptsache darum, die Übernahme und Verwertung der bis 30. April 1922 hergestellten Kàse mit Hilfe der Milchverbände und der Käseunion zu sichern und damit einen katastrophalen Zusammenbruch der Käseund Milchpreise zu lindern: ein allmählicher, für die Produzenten eher erträg" licher, der Marktlage angepasster AbLau konnte nicht verhindert werden. Die Aktion erzielte einen vollen Erfolg. Dank der eingetretenen Besserung der Marktlage konnten die Verhältnisse innert weniger als Jahresfrist saniert, und von dem bewilligten Kredit von 20 Millionen mussten bloss Fr. 12,766,517. 45 verausgabt werden.

Durch den Bundesbeschluss vom 7. April 1922 wurde der Bundesrat ermächtigt, zur Deckung der Kosten dieser Hilfsaktion, soweit sie über den Betrag von 5 Millionen Franken hinausgingen, auf frischer Milch und Käse, die nach dem Auslande ausgeführt werden, Gebühren zu erheben. Hierdurch

470

war somit ein Betrag von Fr. 7,766.517. 45 aufzubringen. Am 1. Januar 1928 waren hievon noch Fr. 2,374,079. 02 zu decken.

2. Unsere Milchwirtschaft wurde anfangs 1926 von einer neuen Krise heimgesucht. Sie kam in einem Milchpreisabschlag zum Ausdruck, der in der Zeit vom 1. Februar bis 1. November 1926 durchschnittlich 7 Ep. das kg Milch betragen hat. Auch diese Krise wurde Gegenstand von Verhandlungen in der Bundesversammlung. Der Bundesrat nahm mit seinen Berichten vom 25. März und 27. Mai 1927 zur Angelegenheit Stellung. Hierauf wurde der Bundesbeschluss vom 27. Juni 1927 über die Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 betreffend die Hilfsaktion für die schweizerischen Milchproduzenten erlassen. Darnach wurde der Bundesrat ermächtigt, aus den Ausfuhrgebühren auf Käse für die Zeit vom l. Mai 1927 bis 30. April 1929 für jedes Jahr einen Beitrag bis auf Fr. 1,000,000 zur Verfügung zu stellen, der für die Förderung der Butterproduktion und speziell zur Deckung der Ausfälle zu verwenden ist, die durch die Garantie des Butterpreises entstehen. Über das Wesen der Preisgarantien, welche der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten für Käse und Butter eingeht, geben unsere Berichte vom 25. März und 27. Mai 1927 nähere Auskunft, so dass wir hier auf Wiederholungen verzichten können. Es möge indessen daran erinnert werden, dass sich die Preisgarantie für Butter in der Eegel bloss auf Betriebe erstreckt, die bisher eine Käsesorte herstellten, für welche seitens des Zentralverbandes die Preisgarantie ebenfalls besteht.

Schon im Zeitpunkte der Beratungen, die zum Bundesbeschlusse vom 27. Juni 1927 führten, konnte eine leichte Besserung des Käsemarktes wahrgenommen werden. Diese hat in der Folge angehalten, und auf I.Mai, 1. August, 1. September und 1. November 1927 konnte der Zentralverband die Preisgarantie auf Käse so festsetzen, dass sie eine Erhöhung des Milchpreises von je l Ep., zusammen also 4 Ep. gegenüber dem 1926 erfolgten Abschlag von 7 Ep., zur Folge hatte. Seit 1. November 1927 blieb der Milchpreis, von einzelnen lokalen Verschiebungen abgesehen, unverändert und bewegt sich zurzeit in der Eegel zwischen 24 bis 26 Ep., an den Sammelstellen der Produzenten übernommen.

Abweichend vom Käsemarkte entwickelten sich seither die Butterpreise.

Auf den hauptsächlichsten Buttermärkten
standen sie anhaltend niedrig und erreichten im letzten Vorsommer ihren Tiefstand.

Um unter diesen Umständen bei der Verbutterung der Milch eine der Käsefabrikation ebenbürtige Verwertung zu erzielen, musste der Zentralverband, den gestiegenen Käse- und Milchpreisen folgend, auch höhere Butterpreise garantieren. Eine Milchpreisänderung von l Ep. entspricht einer Butterpreisverschiebung von 20--25 Ep. das kg. So mussten die garantierten Butterpreise auf 1. Mai, 1. August, 1. September und 1. November 1927 je um 25 Ep.

erhöht werden.

471 Preisgestaltung für Butter im Sommer- und Winterhalbjahr 1927/1928: Monat

Garantiepreis

Durchschnittlicher Verkaufspreis

Zuschüsse*}

Fr.

Fr.

Fr.

Hai 4.80 4.49 --.66 Juni 4.80 4.50 --.65 Juli 4.80 4.47 --.68 August 5.05 4.57 --.83 September 5.30 5. -- --.65 Oktober 5.30 5.17 --.48 November 5.55 4.94 --.96 Dezember 5. 55 4.77 1.13 Januar 5.55 4.42 1.48 Februar 5. 55 4.47 1.43 März 5.55 4.77 1.13 April 5.55 4.62 1.28 Auf Grund der Butterpreisgarantie wurden folgende Mengen Milch verarbeitet, dabei an Butter erzielt und an Zuschüssen aufgewendet: Anzahl Verarbeitete Betriebe Milch kg 1. Sommerhalbjahr 264 32,931,600 2. Winterhalbjahr . 346 37,986,400 -3. Gemeinsame Zuschüsse . . . . 138 3,971,600

Erzeugte Mittlerer Zuschuss Zuschuss Butter je kg Butter Total kg Fr.

Fr.

1,317,255 --.70 923,462.65 1,519,456 --.90 1,359,656.80 158,865 2,995,576

--.21

'

33,891.60 2,317,011.05

Die unter Ziffer 3 genannten Zahlen beziehen sich auf Fälle, wo die strengen Voraussetzungen für die Übernahme der vollen Butterpreisgarantie nur teilweise erfüllt waren, eine Verbutterung der Milch und eine gewisse Preisgarantie aber aus triftigen Gründen geboten war. In solchen Fällen wurden die Kosten zu 35 % vom Zentralverband und zu 65 % vom betreffenden Unterverband übernommen.

3. Die beiden milchwirtschaftlichen Krisen von 1921/1922 und 1926/1927 .sind in der Hauptsache auf eine Ü b e r p r o d u k t i o n an Käse zurückzuführen. Ähnlich entwickölten sich die vorkriegszeitlichen Krisen. Würde in solchen Perioden nur Käse bester Qualität auf den Markt gebracht, wie er vom Inlandskonsum und den einzelnen Absatzgebieten verlangt wird, so würde die Krise abgeschwächt und liesse sich leichter überwinden. Es muss deshalb in erster Linie danach getrachtet werden, die Produktion an Ausschussware zu vermindern. Hierauf zielen die Bemühungen aller Beteiligten : die Produzenten durch gute Milchlieferung und beste Fabrikation, der Handel durch Qualitätszuschläge für gelungene Mulchen, die staatlich unterstützten Stall- und Käsereiinspektionen durch eine mit Belehrung verbundene Kon*) Inbegriffen 35 Ep. Handelsunkosten, Lagerverluste, Ein- und Ausgangsfracht.

472 trolle, die Lehr- und Versuchstätigkeit durch Förderung der Berufslehre, durch Aufdeckung von Fabrikationsmängeln und die Verbesserung der Technik.

Dabei muss danach getrachtet werden, in erster Linie solche Betriebe auf die Butterproduktion umzustellen, die besonderer Gründe wegen für die Herstellung von erstklassigem Käse weniger geeignet sind. Und weil die Winterproduktion dem während der Grünfütterungsperiode fabrizierten Käse qualitativ nachsteht und vom Auslande nur ungern aufgenommen wird, ergibt sich die weitere Notwendigkeit ihrer quantitativen Verminderung durch vermehrte Butterproduktion oder anderweitige Verwendung der Wintermilch.

Für die einzelnen Milchproduzenten und Milchkäufer ist die Frage der Betriebsumstellung vor allem eine solche der Bentabilität. Ist durch die Verarbeitung auf Käse eine höhere Milchverwertung zu erzielen, so werden die Betriebsinhaber naturgemäss auf die Butterfabrikation verzichten, sofern sie auch für die Käserei eingerichtet sind. Um die Entwicklung im gegenteiligen Sinne zu beeinflussen und die Butterei zu fördern, sah sich daher der Zentralverband schweizerischer Müchproduzenten schon im August 1924 veranlasst, neben den Käsepreisen in gewissem Umfange auch die Butterpreise zu garantieren.

Ist die von der Butterpreisgarantie erfasste Butterproduktion (vom 1. Mai 1927 bis 30. April 1928 = 2,995,576 kg) im Vergleich mit der gesamten Butterproduktion des Landes (für das Jahr 1927 auf 18,000,000 kg berechnet) auch gering, so ist doch unzweifelhaft eine wirksame Entlastung des Käsemarktes von weniger marktgängiger Ware eingetreten. Wäre an Stelle der von der Preisgarantie erfassten rund 3000 Tonnen Butter Emmentaler- oder ähnlicher Fettkäse hergestellt worden, so hätte sich dabei eine Mehrproduktion von rund 6000 Tonnen Käse ergeben, der als überwiegend zweitklassige Ware den Käsemarkt besonders stark belastet hätte.

Es darf nicht übersehen werden, dass offenbar zahlreiche der gegenwärtig subventionierten Butterungsbetriebe wieder zur Käsefabrikation übergehen würden, wenn die Butterpreisgarantie und die damit verbundenen Zuschüsse dahinfallen sollten. Eine in dieser Bichtung gehende Entwicklung hat sich früher tatsächlich geltend gemacht, was nicht in letzter Linie den Zentralverband veranlasst hat, schon im August 1924 die Garantie der Käsepreise
durch eine Sicherung der Butterpreise zu ergänzen.

Auf Grund solcher Erwägungen wird es verständlich, dass die gesamte Butterproduktion unseres Landes sich während den letzten Jahren nicht wesentlich verändert hat. Die schweizerische Milchkommission berechnet nämlich die gesamte schweizerische Milchproduktion, die technisch verarbeiteten Milchmengen und die hieraus gewonnenen Erzeugnisse wie folgt :

47S Erzevigr

Jahr

Gesamte Milchproduktion

q 1923 1924 .

1925 1926 1927

24 516 000 25 422 000 . , 25.740.000 27,515,000 26,980,000

uavuu

technisch verarbeitet

q

9,582,000 10,023,000 10.521.000 11,555.000 11,053,000

'

Käse aller Art

Butter

q

q

570,830 641,470 655.300 707,540 655,900

130,000 121,000 125,000 135,000 130,000

Dauermilch : Kondensmilch, Milchpulver *}

q

320,000 332.000 965,000 401,000 441,000

Ein grosser Teil unserer Butterproduktion resultiert zwangsläufig bei der "Verarbeitung der Milch auf Käse, wo sie als sogenannte Vorbruch- oder Sirtenbutter gewonnen wird und vorwiegend als Kochbutter Verwendung findet.

Dieser Produktionsanteil wird auch fernerhin den Preisschwankungen des Buttermarktes ausgesetzt sein und kann von der Preisgarantie nicht erfasst werden.

Eine erfreuliche Verbesserung der Butterqualität haben die Milchverbände durch Zusammenzug des Milchrahms aus den kleineren Milchsammelstellen und seine in zentralen Betrieben nach dem neuesten Stande der Technik erfolgende Verarbeitung zu verzeichnen. Die Butter aus solchen Betrieben steht heute an erster Stelle, ist der besten ausländischen Tafelbutter ebenbürtig und wird von regelnlässig bedienten Kunden bevorzugt. Die Schwierigkeiten einer lohnenden Magermilchverwertung, die mit der Butterfrage in engem Zusammenhang steht, machen sich hingegen heute noch in unvermindertem Masse geltend, ja sie haben infolge des Tiefstandes der Schweinepreise eher eine Verschärfung erfahren. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die genannten Berichte des Bundesrates vorn 25. März und 27. Mai 1927 verwiesen.

So kann bei aller Betonung ihrer Wichtigkeit die bestehende Einrichtung der Butterpreisgarantie doch bloss als ein Notbehelf zur Lösung der Milchwirtschaftskrise betrachtet werden. Einfuhrbeschränkungen kommen nicht mehr in Frage, die Wiedereinführung des Buttereinfuhrmonopols wurde bei der Behandlung der Motion Stähli vom Nationalrat ausdrücklich abgelehnt und endlich wird auch eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf Butter, da der bestehende Zollansatz handelsvertraglich gebunden ist. zurzeit nicht angängig sein. Unter diesen Umständen muss an dem Mittel der Butterpreisgarantie auch fernerhin festgehalten werden. Die seitherigen Verhandlungen mit den Milchverbänden haben dies bestätigt.

4. Nach dem Bundesbeschluss vom 27. Juni 1927 ist der Bundesrat ermächtigt, dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten auch für dieZeit vom 1. Mai 1928 bis 30. April 1929 aus dem Ertrage an Ausfuhrgebühren für Käse eine Million zur Förderung der Butterproduktion zuzuführen, di& *) Inbegriffen Milch in Schokolade.

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i

speziell zur Deckung seiner Aufwendungen für die Garantie des Butterpreises zu verwenden ist. Für diese im Gange befindliche Aktion des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten lässt sich heute der Gesamtaufwand nur ·schätzungsweise berechnen. Er wird durch die Höhe des garantierten Butterpreises, die Menge der auf Grund der Preisgarantie verarbeiteten Milch und die laufenden Marktpreise für Butter bestimmt. Infolge des Tiefstandes der Butterpreise wird der Aufwand für die abgelaufenen Monate wesentlich höher sein, als in der gleichen Zeit des Vorjahres und dürfte sich für die Zeit vom 1. Mai bis Ende August durchschnittlich über Fr. 200,000 im' Monat belaufen. Brächten die nächsten Monate keine Änderung, so wäre mit einem Jahresaufwand von rund 3 Millionen Franken zu rechnen. Wohl ist auf der einen Seite etwelche Besserung der Marktlage eingetreten, aber auf der andern Seite besteht das Bedürfnis nach einer weiteren wirksamen Entlastung des Käsemarktes durch Ausdehnung der Butterung. Hätte nicht die letzte Trockenperiode den Markt in Milch und Milcherzeugnissen beeinflusst, so wären noch grössere Aufwendungen zu berechnen.

Wird der Zentralverband auch fernerhin einen bescheidenen Teil dieser Aufwendungen zu tragen haben, so erweist es sich doch als gegeben, dass die im Gange befindliche Hilfsaktion unter Mitwirkung des Bundes verstärkt und weiter ausgebaut wird. Zu diesem Zwecke wird zu der Million, welche aus Gebühreneinnahmen stammt und durch deren fortgesetzte Erhebung wieder ersetzt werden soll, ein weiterer Zuschuss aus der Bundeskasse zu machen sein.

Diese dürfte sich, soweit sich die Verhältnisse heute überblicken lassen, und in Würdigung einer weitern Ausdehnung der Aktion, für das laufende Betriebsjahr bis SO. April 1929 auf 1--2 Millionen Franken belaufen. Nach Wegfall des Zuschusses auf Grund des geltenden Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1927 auf Rechnung der Gebühreneinnahmen wird sich dieser Betrag um ·eine weitere Million erhöhen.

5. Von der schweizerischen Milchproduktion, die jährlich rund 27 Millionen q beträgt, werden etwa 11 Millionen q technisch verarbeitet, wovon rund 1,2 Millionen q auf Kondensmilch und Milchpulver, Inbegriffen die in der Schokoladefabrikation verwendete Milch. Die Ausdehnung der Dauerrnilchlabrikation brächte eine um so wirksamere Entlastung,
als dabei keine schwer verwertbaren Nebenerzeugnisse, wie Magermilch und Magerkäse, entstehen. Für eine ·solche Lösung spricht auch der Umstand, dass infolge des "natürlichen Bückganges der Milchprodukt!on im Winterhalbjahr die Milcheinlieferungen in die Kondensfabriken zurückgehen und durch Ausdehnung des Einzugsgebietes ergänzt werden müssen. Gelingt es, dieses auf weitere Betriebe auszudehnen, aie bisher ihre Milch auch im Winter auf Käse verarbeitet haben, so könnte eine um so wirksamere Entlastung des Käsemarktes erreicht werden, als dieser durch die vom Konsum weniger geschätzte Winterproduktion in besonderem Masse beschwert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wären an die Transportkosten entfernt gelegener, bisher nicht den Kondensfabriken zugeführte Milchen eventuell gewisse Zuschüsse zu leisten.

475 Eine bescheidene Entlastung unseres eigenen Milchmarktes bringt sodann «die Ausfuhr von Frischmilch, die in einzelnen Landesteilen zeitweise einen erheblichen Umfang annimmt, in andern Grenzgebieten jedoch durch einen noch grösseren Import von Konsummilch abgelöst -wird. Auch der Frage dieser Milchausfuhr wird man seine Aufmerksamkeit schenken.

6. Von der Erwägung ausgehend, dass die dauernde Entlastung des Milchund Käsemarktes in der Hauptsache erst durch eine entsprechende Ausdehnung des Ackerbaues zu erwarten ist, wollen wir doch nicht übersehen, dass auch jede Steigerung des Verbrauchs von Milch und Milcherzeugnissen im eigenen Lande geeignet ist, den Milch- und Käsemarkt zu entlasten. Neben einer geeigneten Propaganda wird die Lieferung von Qualitätsware zweifellos das wirksamste Mittel sein, um den Verbrauch von Milch und Milcherzeugnissen .noch mehr zu heben. Bei voller Anerkennung der bereits vorhandenen, erfolgreichen Einrichtungen könnte in dieser Eichtung doch noch mehr geschehen, so in der Lieferung von bester Trink- und von Vorzugsmilch, in der Bedienung mit erstklassigem, gut behandeltem Käse und bester Tafelbutter. Auch die Herstellung von Milchspezialitäten, wie Ice-Cream, Yoghurt usw. verdient grösste Aufmerksamkeit.

Die Massnahmen zur Verbesserung der Produktion werden durch Bund und Kanton unterstützt. Ihr Erfolg wird im höchsten Grade durch die Tätigkeit der land- und milchwirtschaftlichen Organisationen und namentlich durch die Qualitätsarbeit von Milchproduzent und Käser bestimmt. Es musa indessen ·doch auch der weitere Ausbau der staatlichen Mithilfe ins Auge gefasst werden.

Dabei ist eine harmonische Zusammenarbeit aller Beteiligten anzustreben.

Der von der Bundesversammlung zu bewilligende Kredit wäre auch für diese Arbeit in bescheidenem Umfange heranzuziehen. So nehmen wir eine weitergehende Unterstützung der schweizerischen Milchkommission in Aussicht, die schon durch ihre bisherige Tätigkeit, besonders durch Veranstaltung von Wettbewerben für gute Milchlieferung, durch die Erstellung von Films, die belehrenden und propagandistischen Zwecken dienen, ferner durch wissenschaftlich-praktische und statistische Arbeiten unserer Milchwirtschaft, 1 speziell auf dem Gebiete der Qualitätsförderung und der Propaganda, schätzenswerte Dienste geleistet hat. Die Erfahrungen
werden später ein Urteil über den Erfolg der getroffenen Massnahmen ermöglichen, und es wird sich alsdann zeigen, ob und in welchem Masse einzelne Posten in den ordentlichen Voran·schlag aufzunehmen oder bereits bestehende Ansätze zu erhöhen sind.

IV.

Ein weiterer Punkt der Motion Stähli betrifft die F ö r d e r u n g des Z u c h t v i e h e x p o r t e s . Auch damit wird ein Gebiet berührt, das Bundesrat und Bundesversammlung schon öfters beschäftigt hat.

1. Auf Grund einer Botschaft des Bundesrates vom 25. September 1922 erging der Bundesbeschluss vom 12. O k t o b e r 1922 betreffend eine

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außerordentliche Bundeshilfe für die schweizerische Viehhaltung. Darnach wurde ein Kredit von 5 Millionen Franken bewilligt zur Milderung der Notlageder Viehzüchter durch Förderung des Viehabsatzes im Inlande und des Viehexportes, ferner durch Verabfolgung von Beiträgen oder die Gewährung billiger Darlehen an die Kantone zur Beschaffung und Verbilligung von Futtermitteln für notleidende Viehbesitzer.

Über die Durchführung dieser Hilfsaktion während den zwei ersten Jahren gibt der Geschäftsbericht des Bundesrates vom Jahr 1923 Auskunft. In den Jahren 1925--1927 sind aus diesem Kredite sodann grössere Beträge aufgewendet worden für Hilfsaktionen in Verbindung mit den Kantonen Graubünden, Waadt, Freiburg und St. Gallen zur Milderung ausserordentlicher Schäden aus Nachwirkungen der Maul- und Klauenseuche (Vergütung für die Abschlachtungvon Kümmerern), wie dies auf Grund dieses Beschlusses in kleinerem Umfange zugunsten der Kantone Bern und St. Gallen bereits 1922/23 geschehen war.

An Beiträgen für den Viehexport wurden Fr. 1,795,103. 60, für die Beschaffung und Verbilligung von Futtermitteln Fr. 620,615. 57, für Zinsverluste auf billigen Darlehen rund Fr. 40,000 und für Entschädigungen an ausserordentliche Schäden aus Maul- und Klauenseuche gegen Fr. 2,5 Millionen aufgewendet; insgesamt wurden bisher rund Fr. 4,925,000 verausgabt. Die endgültige Abrechnung, die im Hinblick auf einige langfristige Darlehen noch nicht möglich war, dürfte, soweit sich die Verhältnisse heute überblicken lassen, einen Saldo von rund Fr. 60,000 ergeben.

Die Erfahrungen, die bei der Förderung des Viehexportes 1922/23 gemacht wurden, und die im allgemeinen befriedigten, lassen es als geraten erscheinen, bei künftigen Massnahmen dieser Art von direkten Zuschüssen für jedes zur Ausfuhr gelangende Tier abzusehen. Die Vertreter der Viehzuchtverbände, welche bei der Durchführung der früheren Aktion mitwirkten, teilen diese Auffassung. Bei der Abwägung der Massnahmen ist naturgemäss den wechselnden Verhältnissen und den zeitgemässen Bedürfnissen sorgfältig Eechnung zu tragen.

2. Die Ursachen des Eückganges unseres Zuchtviehexportes von jährlich rund 20,000 Stück in der Vorkriegszeit auf etwa 5000 Stück Rindvieh in der Neuzeit -- bei Ziegen ist der Bückgang verhältnismässig noch stärker -- sind verschiedener Art. Die politischen
und wirtschaftlichen und damit in Verbindung die Valutaverhältnisse, welche in der Nachkriegsperiode die Ausfuhr von Zuchtvieh zu stören und zeitweise völlig zu unterbinden vermochten, haben in neuerer Zeit in den meisten Bezugsstaaten für schweizerisches Zuchtvieh eine Besserung erfahren. Nachhaltiger scheinen aber die Bestrebungen der Züchter, ihrer Organisationen und der Landesbehörden unserer Abnehmerstaaten zu.

sein, ihre einheimische ' Landeszucht auf eigene Fusse zu stellen und sich von der Einfuhr von ausländischem Zuchtvieh unabhängig zu machen. Für unsere Ausfuhr von Zuchtvieh ist es ohne Belang, ob diese Tendenz viehseuchenpolizeilichen oder andern Gründen entspringt. Und letzten Endes wird der

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Verzicht auf neue und die Preisgabe alter Geschäftsverbindungen durch die ausländische Nachfrage häufig mit dem Hinweis begründet, dass die schweizerischen Zuchtviehpreise für grössere Bezüge zu hoch seien und die Konkurrenz -wesentlich billiger liefere. Die Preise für Zuchtvieh stehen in Holland, Deutschland und Frankreich, um nur einzelne unserer Konkurrenzgebiete zu nennen, in der Tat um 20 und mehr Prozente unter der schweizerischen Marktlage, Unter solchen Umständen hat unser Zuchtviehexport einen schweren Stand und das Bestreben der ausländischen Abnehmer, ihre Bezüge mehr und mehr auf Elitetiere aus anerkannten Leistungszuchten einzuschränken, ist unverkennbar. Aber schon bei der heutigen Lage beklagen sich unsere Viehzüchter, dass die geltenden Viehpreise die hohen Aufzuchtkosten, die besonders durch teure Arbeit, ein grosses Gebäudekapital, durch hohe Bodenpreise, die langandauernde Winterfutterung usw. stark belastet werden, nicht zu decken vermöchten.

Wie kann da geholfen werden ? Zunächst ist die Lieferung bester und leistungsfähigster Tiere für unsere Viehzuchter und ihre Organisationen unerlässlich und ein ernstes Gebot. Zu diesem Zwecke werden die bisherigen, erfolgreichen Anstrengungen zu verdoppeln und zu erweitern sein. So sollte es möglich werden, vermöge der überragenden natürlichen Eigenschaften und des innern Zuchtwertes von Elitetieren des Eindvieh- und Ziegengeschlechtes einem gewissen Zuchtviehexport auch in Zukunft die Bahnen zu ebnen.

Eür die Zuchtgebiete der Berggegenden werden Futterproduktion und Viehzucht auch fernerhin die hauptsächlichste Erwerbsquelle bleiben. Die befürwortete Umstellung der Flachlandsbetriebe im Sinne einer Vermehrung des Ackerbaues wird die viehwirtschaftliche Produktion zu entlasten vermögen und eine angemessene Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talbauer in der Weise begünstigen, dass im Flachlande die Aufzucht von Jungvieh etwas zurücktreten und dadurch der Absatz von Zucht- und Nutzvieh zugunsten unserer Zuchtgebiete eine entsprechende Förderung erfahren kann.

3. Im Anschlüsse an die Motion Stähli und in Würdigung anderer, in der gleichen Eichtung gehender Begehren haben die Bundesbahnen und die übrigen am schweizerischen Tarif für lebendes Vieh beteiligten Transportanstalten auf Anregung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes vom
1. September 1928 an, vorläufig bis 81. Dezember 1930, für den E x p o r t von Zuchtvieh des Eindvieh- und Ziegengeschlechtes eine T a r i f ermässigung von 25 % eintreten lassen. Wird diese Erleichterung, die für unsere Zuchtgebiete in der Eegel Fr. 40 bis 80 für die Wagenladung, oder Fr. 3 bis 6 für ein Stück beträgt, naturgemäss auch keine Umwälzung unserer Zuchtviehausfuhr auszulösen vermögen, so verdient das schätzenswerte Entgegenkommen doch volle Anerkennung.

4. Die weiteren Verhandlungen des Voltswirtschaftsdepartementes mit der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände haben bestätigt, dass die soeben genannte Frachtermässigung, namentlich angesichts des eingetretenen

478

Futterausfalles, nicht ausreichend sein wird, um den Viehexport sofort in wirksamer Weise zu fördern. Nach reiflicher Überlegung hat daher der Bundesrat gemäss Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes am 15. August, die Ü b e r n a h m e der gesamten I n l a n d s f r a c h t für in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1928 exportiertes Zuchtvieh des Binder- und Ziegengeschlechtes auf Eechnung des Bundes beschlossen. Ferner wurde das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, die Bestrebungen der Viehzuchtverbände zur Wiederbelebung des Viehexportes in gewissen Fällen nötigenfalls, noch weitergehend zu unterstützen.

Zur Bestreitung der aus diesen Massnahmen entstehenden Ausgaben steht zunächst die weiter oben erwähnte kleine Restanz des nach Bundesbeschluss vom 12. Oktober 1922 bewilligten Kredites zur Verfügung. Ausserdem gewährten wir dem Volkswirtschaftsdepartement einen Vorschusskredit von Fr. 300,000 auf Eechnung der von der Bundesversammlung auf Grund der Motion Stähli zu bewilligenden Kredite.

Wollte man diese Massnahmen treffen, so durfte die Entscheidung nicht weiter hinausgeschoben werden, denn das Viehhandelsgeschäft kommt jeweilen schon Ende August in Fluss, und überdies war es notwendig, die Interessenten noch rechtzeitig zu benachrichtigen.

5. Die Fragen der Gewährung von K r e d i t e r l e i c h t e r u n g e n und der U n t e r s t ü t z u n g von V e r k a u f s s t a t i o n e n für schweizerisches Zuchtvieh in ausländischen Absatzgebieten sind zwischen den Organen des Volkswirtschaftsdepartementes und der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände schon vor Einreichung der Motion Stähli wiederholt behandelt worden.

Eine befriedigende Abklärung ist jedoch bisher nicht möglich gewesen.

Naturgemäss können für Kreditgeschäfte dieser Art nicht allgemein anwendbare Regeln aufgestellt werden. Jeder Fall erheischt fachmännische Prüfung und sorgfältiges Abwägen. Das Volkswirtschaftsdepartement wird die Angelegenheit mit der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände weiter verfolgen, und wir sind bereit, für annehmbare Lösungen Hand zu bieten, sofern sich solche finden.

Über die Frage der Errichtung von Verkaufsstationen gehen die Meinungen, wie bei den weiter zurückliegenden und bei neueren Verhandlungen des Volkswirtschaftsdepartementes festgestellt wurde, selbst in
grundsätzlicher Beziehung, namentlich aber in organisatorischer Hinsicht auch in Fachkreisen auseinander. Soweit sich solche Einrichtungen als nützlich und nötig erweisen, soll ebenfalls eine angemessene Mitwirkung des Bundes in Erwägung gezogen werden. Dabei setzen wir voraus, dass sich die Vertreter der in Betracht kommenden Zuchtgebiete über das Vorgehen verständigen, damit die Einheit der Aktion, die uns unerlässlich erscheint, gesichert wird.

6. Den mannigfachen Bestrebungen einzelner Züchter und ihrer Organisationen, den Zuchtviehexport auf dem Wege des internationalen Warenaustausches zu fördern, waren keine namhaften Erfolge beschieden. Bemerkenswert

479 sind einige gröäsere und kleinere Austauschgeschäfte von Zuchtvieh gegen Brotgetreide, das jeweilen von der eidgenössischen Getreideverwaltung übernommen wurde. Das grossie Geschäft dieser Art war jenes vom Jahre 1923/24 mit der ungarischen Regierung, nach welchem diese für rund 5 Millionen Franken Schweizerwaren, davon für Fr. 600,000 Zuchtvieh zu beziehen hatte. Im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung des Einfuhrmonopols wird es der Getreideverwaltung künftig kaum mehr möglich sein, bei derartigen Austauschgeschäften mitzuwirken.

Y.

1. Auf Grund der Motion Stähli und der I n t e r p e l l a t i o n Biroll' kam in der Junisession auch die Frage einer Notstandsaktion für die durch die S p ä t f r ö s t e d e s letzten Frühj ahrs ausserordentlich geschä digten W e i n b a u e r n zur Behandlung. Im Anschlüsse hieran hat das Volkswirtschaftsdepartement am 25. Juli an die Weinbau treibenden Kantone ein Kreisschreiben folgenden Inhaltes erlassen: I.

Wahrend der letzten Junisession wurde im Nationalrat durch Nationalrat Biroll und Mitunterzeichner folgende Interpellation eingereicht : 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Proste dieses Frühlings in weiten Gebieten unseres Vaterlandes, vorab in der Ost- und Nordschweiz, besonders in den< Rebgebieten, ungeheuren Schaden angerichtet haben?

2. Welche Massnahmen ist er, in Verbindung mit den resp. Kantonsregierungen, bereit zu treffen, um den schwer geschädigten Landwirten, namentlich den schwerst betroffenen Weinbauern wirksame Hilfe zu leisten?

3. Hält er namentlich dafür, dass die Erhaltung unserer bedrohten Rebbestände bzw. die Verhütung drohender Massenausrottung der Reben, sowie die Rücksicht auf die mit dem Weinbau beschäftigte Bevölkerung eine namhafte Subvention rechtfertigen ?

Die gleiche Frage wurde vorgängig auch bei der Behandlung der von beiden, Räten gutgeheissenen Motion von Nationalrat Stähli und Mitunterzeichner betreffend die gegenwärtige Notlage der Landwirtschaft berührt. Der Motionär selbst erwähnte die besonders schwierige Lage des ostschweizerischen Weinbaues. Hoffnung und Vertrauen dieser wichtigen Kultur seien durch verschiedene Missernten und neuerdings durch die vernichtend wirkenden Spätfroste des Frühjahrs 1928 erschüttert worden. Eine Mitwirkung zur Milderung dieser Schäden erscheine namentlich im Hinblick auf die Erhaltung des Rebareals geboten Bei der Beantwortung der Interpellation von Nationalrat Biroll hat der Bundesrat die Auffassung vertreten, eine staatliche Vergütung von Frostschäden müsste aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Auch für den Rebbau könne eine Ausnahme nur in Frage kommen, sofern dafür besonders stichhaltige Grunde nachzuweisen sind. Solche seien in diesem Jahr tatsächlich vorhanden. Auch der Weinbau leide unter der allgemeinen Krise der Landwirtschaft. Einzelne Gegenden, die von den Spätfrosten des letzten Frühjahrs
besonders stark geschädigt wurden, leiden bereits in besonderem Masse unter den Folgen der Missernten vorausgegangener Jahre. Dazu kommt der Umstand, dass die frostbeschädigten Weinreben, trotzdem sie keinen Ertrag liefern, im laufenden Jahre gleichwohl der Düngung. Pflege und Behandlung bedürfen. Bei keiner andern Kultur ist dies auch nur annähernd in gleichem Masse der Fall.

480

Auf Grund dieser Erwägungen erklärte sich der Bundesrat, die Bewilligung der erforderlichen Kredite durch die Bundesversammlung vorausgesetzt, bereit, in Verbindung mit den Kantonen zu einer ausserordentlichen Bundeshilfe zugunsten der im Frühjahr 1928 durch Spätfröste stark geschädigten, notleidenden Bebbauern Hand zu bieten.

II.

Der Bundesrat ist der Meinung, die in Präge stehende Bundeshilfe sei mit den iantonalen Hilfsaktionen zu verbinden und hiervon abhängig zu machen. Es wird -ferner vorgesehen, die Bundeshilfe im Ausmasse der kantonalen Aufwendungen zu bestimmen, sei es, dass, je nach der Höhe der kantonalen Ansätze, die kantonale Lei,stung zugunsten der Rebbauern durch den Bundesbeitrag verdoppelt oder dem Kanton die Hälfte dieser Ausgaben durch den Bund rückerstattet wird.

Die Hilfe ist nach hierseitiger Auffassung in Form einmaliger fester Beiträge ·oder in Form niedrig verzinslicher oder unverzinslicher Darlehen von l--2j ähriger Dauer zu gewähren; eventuell wären die beiden Formen der Hilfeleistung zu verbinden. Die Gewährung von Darlehen müsste indessen in jedem Falle auf finanzschwache Produzenten beschränkt werden. Dem Bunde gegenüber hätte der Kanton das vorgeschossene Kapital sicherzustellen.

An Produzenten, die ihren Weinreben nicht die erforderliche Pflege zukommen lassen, oder sie sogar ausreissen sollten, wären keine Beiträge zu verabfolgen. Überdies wäre die Hilfsaktion auf Gebiete zu beschränken, wo die diesjährige Weinernte durch die Spätfröste des letzten Frühjahrs zu einem grossen Teil vernichtet wurde.

Wir bitten hiermit die kantonalen Behörden, die eine Hilfsaktion durchführen -wollen und dafür die Bundeshilfe in Anspruch zu nehmen wünschen, uns sobald als möglich zu berichten. Gleichzeitig wollen Sie uns über die Durchführung der Aktion und über den zu beanspruchenden Bundesbeitrag nähere Angaben machen.

Von den bereits erfolgten Eingaben einzelner Kantone haben wir Notiz genommen und bitten um Ergänzung dieser Eingaben, soweit dies auf Grund vorstehender Ausführungen oder inzwischen fortgeschrittener Behandlung der Angelegenheit geboten erscheint.

Sofern wir von Ihnen bis 10. August keinen Bericht erhalten, nehmen wir an, Ihr Kanton werde auf eine Hilfsaktion zugunsten der durch die Spätfröste des Frühjahrs 1928 geschädigten Bebbauern und auf eine Mitwirkung
des Bundes verzichten.

2. Auf das Kreisschreiben haben 10 Kantone, nämlich Zürich, Solothurn, Baselland, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Wallis geantwortet, dass sie eine Hilfsaktion eingeleitet oder in! Aussicht genommen hätten. Zürich hat in den vom Prost geschädigten Gegenden, die von mehreren aufeinanderfolgenden Fehljahren betroffen wurden, eine Vergütung der Bespritzungskosten der Weinreben mit Fr. 1. 70 pro Are in Aussicht genommen. Kostenvoranschlag Fr. 115,000. Dazu käme eine weitere, für einzelne in Not geratene Weinbauern bestimmte Hilfe, deren Kosten auf Fr. 50,000 veranschlagt werden. S o l o t h u r n sieht eine Vergütung vor, die höchstens 60 % der Schäden betragen dürfte. Die Kosten werden auf Fr. 12,000 veranschlagt. B a s e l l a n d hat die Vergütung der Bespritzungsmittel vorgesehen, deren Kosten auf Fr. 16,000 veranschlagt werden. S c h a f f h a u s e n veranschlagt die erforderlichen Mittel auf rund Fr. 50,000. St. Gallen sieht folgende Entschädigungen vor: bei einem Ernteausfall bis 30 % keine, bei 30--60 % von 10 % und bei mehr als 60 % von 12 % des Ausfalles. Dabei

481 wird ein Durchschnittsertrag von 30 l auf eine Are und ein Preis von Fr. l. 70 angenommen. Die Ausgaben werden auf Fr. 46,000 veranschlagt. G r a u b ü n d e n hat einen Betrag von Fr. 10,000 ausgesetzt und ersucht um einen Bundesbeitrag in gleicher Höhe. Aargau leistet Beiträge von 30--100 % der Kosten des Kupfervitriols für die Bebenbehandlung. Der ausgesetzte Kredit beläuft sich auf Fr. 50,000, wovon vom Bunde die Hälfte zu übernehmen wäre. Thurgau leistet folgende Vergütungen : bei Schäden von 31--50 % Fr. l. 50, von 51--75 % Fr. 3 und bei Schäden von 76--100 % Fr. 6 per Are. Der Bundebeitrag soll zur Verdoppelung dieses Zuschusses dienen. Der Gesamtaufwand für Bund und Kanton wird auf Fr. 76,000 veranschlagt. Auch Tessin und Wallis haben eine Hilfsaktion geplant, wofür aber im Zeitpunkte der Abfassung dieses Berichtes nähere Ziffern noch fehlten.

Diesen Notizen ist zu entnehmen, dass die kantonalen Behörden als Hilfe für die notleidenden Weinbauern bescheidene einmalige Beiträge à fonds perdu vorgesehen haben. Das System dürfte in diesem besondern Falle gerechtfertigt sein. Auch in Jahren völliger Missernten erfordern die Eebberge einen sehr bedeutenden Aufwand an Kulturarbeiten. Es ist namentlich die Bearbeitung des Bodens, die Behandlung der Beben, ferner der Kampf gegen gewisse Schädlinge unerlässlich. So würde durch eine Unterlassung der Bespritzung der Beben mit Kupfervitriol gegen den falschen Mehltau auch die nächstjährige Ernte in Frage gestellt. In Würdigung dieser Verhältnisse wurden früher Bundesbeiträge zugunsten der Bebbesitzer an die Kantone verabfolgt zur Anschaffung der Bespritzungsinittel. Die Ausgaben des Bundes beliefen sich bis auf eine halbe Million Franken jährlich. In Bücksicht auf die Bundesfinanzen wurde diese Beitragsleistung des Bundes Ende 1923 abgeschafft.

Die Massnahmen der Kantone zur Unterstützung notleidender Bebbesitzer lehnen sich offenbar an die frühere Beitragsleistung für Bespritzungsmittel. Die vorgesehenen Beiträge vermögen in der Begel den Aufwand der Bebbesitzer für solche Mittel nicht voll zu decken und gehen nur in einzelnen Fällen über diesen Bahmen hinaus. In Würdigung dieser Verhältnisse können wir uns dem gewählten System anschliessen und nehmen einen der kantonalen Leistung entsprechenden Bundesbeitrag in Aussicht. Unter diesen Voraussetzungen
wird dem Bunde aus dieser Hilfsaktion voraussichtlich eine Ausgabe von rund Fr. 250,000 erwachsen.

3. Es ist nicht zu verkennen, dass ausser den Weinbauern auch zahlreiche andere Landwirte, insbesondere Bergbauern, in besonderem Masse notleidend sind. Es haben denn auch einzelne kantonale Behörden die Absicht geäussert, ihre Hilfsaktion weiter auszudehnen. Auch hierfür möchten sie die Bundeshilfe in Anspruch nehmen. Bis Ende August lagen Gesuche der Kantone Bern und Tessin vor, die den kantonalen Leistungen entsprechende Bundesbeiträge befürworten. Wir erachten eine sich in diesem Bahmen bewegende Mitwirkung der Bundes als geboten und möchten sie befürworten. Den kantonalen Behörden wird es unter Mitwirkung der Gemeindeorgane und der landwirtschaftBundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

38

482 liehen Organisationen am ehesten möglich sein, eine solche Hilfsaktion zu organisieren und die Hilfeleistung den besondern Bedürfnissen von Fall zu Pali anzupassen.

Nicht nur die in der Junisession behandelte Motion Stähli und das Postulat Nobs befassen sich mit Fragen der K r e d i t h i l f e für die Landwirtschaft, sondern es sind noch andere in der gleichen Richtung gehende Postulate und Interpellationen hängig. Der Bundesrat gedenkt zu diesen -wichtigen Fragen ausserhalb dieses Berichtes eingehender Stellung zu nehmen.

Ohne der weitem Behandlung des Kreditproblems vorzugreifen, möchten wir für einmal eine ausgesprochene, enger begrenzte Notstandsaktion befürworten. Zu diesem Zwecke wären die Kantone, die in Eücksicht auf die bestehende Notlage der Landwirtschaft besondere Aufwendungen machen, durch eine Bundessubvention, die in der Eegel gleich hoch wie die kantonale Leistung zu bemessen wäre, zu unterstützen. In diesen Fällen dürfte sich, wie dies auch bei früheren Notstandsaktionen geschehen ist, die Staatshilfe in der Eegel auf verbilligte oder zinsfreie Darlehen erstrecken. Beiträge à fonds perdu wären nur ausnahmsweise und in besonders begründeten Fällen in Erwägung zu ziehen.

4. Der schweizerische Bauernverband hat schon vor Jahren als Stiftung, die unter der Aufsicht desBundes steht, einen Hilf sfonda für Klein- und Schuldenbauern und landwirtschaftliche Arbeiter errichtet. Dieser verfolgt den Zweck, notleidende Bauern, deren Existenz gefährdet ist, zu unterstützen. Der Hilfsfonds darf nach der Stiftungsurkunde seine Tätigkeit erst beginnen, wenn er entweder den Betrag von l Million Franken erreicht hat, oder wenn ihm jährliche Einnahmen von mindestens Fr. 40,000 zur Verfügung stehen. Da der Fonds heute erst etwa Fr. 60,000 beträgt, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Angesichts der gegenwärtigen Notlage der Landwirtschaft, von der insbesondere die Klein- und Bergbauern betroffen werden, muss dies besonders schmerzlich empfunden werden. Wir sind daher der Meinung, es sollte der Stiftung die sofortige Aufnahme ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Zu diesem Zwecke nehmen wir auf Bechnung des von der Bundesversammlung zu bewilligenden Notstandskredites einen einmaligen Beitrag bis zu Fr. 100,000 in Aussicht. Je nach dem umfang der Tätigkeit und ihrer Wirkung wäre dem Hilfsfonds
später eventuell noch ein weiterer Betrag zuzuführen. Die Bedingungen, unter denen diese Beiträge verabfolgt werden sollen, wären auf Grund von Verhandlungen näher zu umschreiben.

Durch unsere Vorschläge möchten wir auch den in Not geratenen Bergbauern entgegenkommen und den Anregungen der Kommission zur Beratung der Motion Baumberger Bechnung tragen.

483

VI.

Unter den neuzeitlichen Aufgaben unserer Landwirtschaft stehen neben der skizzierten Betriebsumstellung in der Eichtung eines vermehrten Ackerbaues die Qualitätsproduktion und damit Hand in Hand der kommerzielle Ausbau der Produktenverwertung an erster Stelle. Fragen dieser Art werden auch im Postulat Nobs und in der Motion Stab li berührt.

Bestrebungen in genannter Eichtung sind nicht neu, und es sind auf verschiedenen Produktionsgebieten auch bereits schöne Erfolge zu verzeichnen.

Diese müssen aber verallgemeinert, ausgebaut und den neuzeitlichen Bedürfnissen des Marktes angepasst werden. Mit der Qualitätsverbesserung wird für einzelne Erzeugnisse zweckmässig eine gewisse Standardisierung und Markierung einhergehen. Durchgreifende Erfolge auf diesen Gebieten setzen grosses und anhaltendes Schaffen aller Beteiligten voraus. Kleinbäuerliche Betriebe erschweren die Aufgabe und erheischen das besondere Interesse der Öffentlichkeit. Überall hemmend sind gewisse Anfangsschwierigkeiten. Sind diese einmal überwunden, so sollten gut geleitete Institutionen dieser Art ohne fremde Hilfe sich erfolgreich betätigen können.

1. Im Vordergrunde steht hier, abgesehen von Milchwirtschaft und Viehzucht, die wir bereits behandelt haben, der O b s t b a u und die Obstverwertung. Durch die schon vor Jahren eingeführte Kellerkontrolle, die Mostmärkte und die Beständeprämiierung, ferner durch die Verladekontrolle im Tafelobsthandel hat der schweizerische Obstverband bereits schöne Erfolge zu verzeichnen. Sollen die Institutionen die Aufgabe aber voll erfüllen, so bedarf es neuer Impulse, eines weitern Ausbaues der Institutionen und namentlich grösserer Mittel. In erfreulicher Entwicklung ist die alkoholfreie Obstverwertung begriffen, und sie verdient weitergehende Förderung. Eine auffallende Lücke in unserer Versorgung mit Frischobst besteht darin, dass es dem Konsumenten, der nicht über eigene gute Keller verfügt, nur ausnahmsweise möglich ist, sich gegen das Frühjahr hin noch mit gutem einheimischem Tafelobst zu versorgen. So wird die Verdrängung unseres schmackhaften Obstes durch Südfrüchte und durch fremde, schön aussehende, aber weniger wohlschmeckende Äpfel begünstigt. Hier sollte Wandel geschaffen werden. Neben der althergebrachten Aufbewahrung im guten Keller, die noch verschiedener Verbesserungen fähig
ist, wird künftig die Einlagerung in Kühlanlagen nicht mehr zu umgehen sein. Die hierin erzielten Erfolge der schweizerischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil sind ermunternd, und sie lassen grosser angelegte und kommerziell organisierte Versuche dieser Art als geboten erscheinen. Es hat sich erfreulicherweise ein auf diesem Gebiet erfahrener landwirtschaftlicher Genossenschaftsverband bereit erklärt, die Sache in grösserem Umfange versuchsweise an die Hand zu nehmen und die erforderlichen Einrichtungen zu erstellen, sofern ihm eine gewisse Unterstützung zugesichert werden kann.

484

2. Ähnlichen Verhältnissen begegnen wir auf dem Gebiete des Gemüsebaues und der Gemüseverwertung. Erfolgversprechende Anfänge sind auch hier vorhanden, aber sie haben Mühe, sich des Bleigewichtes der Anfangsschwierigkeiten zu entledigen. Schon früher sind dem Volkswirtschaftsdepartement Hilfsgesuche empfohlen worden, aber es fehlten die erforderlichen Mittel, um hier eingreifen zu können.

Wohl auf keinem zweiten Gebiet sind während den letzten Jahren grössere Erfolge zu verzeichnen, als in unserer N u t z g e f l ü g e l z u c h t . Mit dem züchterischen Fortschritte, der in einer gesteigerten Legetätigkeit und Fleischproduktion zum Ausdruck kommt, sollte der Ausbau der Produktenverwertung Schritt halten. Auch hier sind erfolgversprechende Anfänge vorhanden, so die vor einigen Jahren entstandene Verwertungsgenossenschaft für Eier und Nutzgeflügel vereinigter schweizerischer Nutzgeflügelzüchter.

Verhandlungen über den weitern Ausbau sind im Gange, und eine gewisse Bundeshilfe zur Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten dürfte auch hier geboten sein.

Die zuletzt genannten Betriebszweige sind vorwiegend kleinbäuerlicher Art, und sie sind auch bei nicht bäuerlichen Familien daheim, was ihnen in volkswirtschaftlicher und sozialer Beziehung besonderes Gewicht verleiht.

3. Unsere l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n H a u p t v e r e i n e haben sich in besonderem Masse die Förderung der landwirtschaftlichen Technik durch berufliche Kurse und Wandervorträge und andere, der Belehrung dienende Einrichtungen, die von Bund und Kantonen subventioniert werden, zur Aufgabe gemacht. Sie haben ihr Tätigkeitsgebiet zusehends erweitert, und einzelne dieser Vereine haben um eine Erhöhung der Bundessubvention nachgesucht.

Begründet wird das Gesuch besonders mit dem Hinweis auf eine notwendig gewordene Erweiterung der Vereinstätigkeit, so durch eine Anpassung an die Einrichtungen der sogenannten Versuehsringe im Auslande und der individuellen Berufsberatung der Landwirte. Die Anregungen sind beachtenswert und zeitgemäss, bedürfen aber noch weiterer Abklärung, um eine der Eigenart unserer Landwirtschaft Eechnung tragende Lösung zu finden. Dabei wird das Ziel einer Förderung der Qualitätsproduktion im Vordergrunde stehen.

Die derzeitige Notlage der Landwirtschaft verleiht auch diesen Bestrebungen besonderes
Gewicht. Wir möchten indessen von einer generellen Erhöhung des Bundesbeitrages an die landwirtschaftlichen Hauptvereine zurzeit Umgang nehmen, befürworten hingegen eine ausserordentliche Unterstützung für spezielle Arbeiten in der genannten Eiohtung.

4. Während den letzten Jahren begegnen wir einer erfreulichen Tätigkeit zur Schaffung von Nebenverdienst durch bäuerliche Heimarbeit. Damit befassen sich neben verschiedenen Berufsorganisationen dieser Art einzelne Kantonsregierungen, der schweizerische Bauernverband und in neuerer Zeit die Kommission für die Vorbehandlung der Motion Baumberger betreffend Massnahmen gegen die Entvölkerung der Gebirgsgegenden. Die bezüglichen Einrichtungen sind in der Entwicklung begriffen und ihre weitere Gestaltung

485 kann heute nicht abschliessend beurteilt werden, Beitragsgesuche liegen vor, indessen stehen uns dafür besondere Kredite nicht zur Verfügung, und das ganze Gebiet ist gegenwärtig noch nicht so weit abgeklärt, dass bereits bestimmte Summen in den nächsten ordentlichen Voranschlag des Bundes aufgenommen werden könnten. Wir erachten es indessen als geboten, zur Unterstützung dieser erfreulichen Bewegung gewisse Bundesbeiträge in Aussicht zu nehmen.

Diese wären zunächst aus dem von den eidgenössischen Bäten auf Grund dieser Vorlage zu bewilligenden Kredit zu bestreiten. Inzwischen würde eine Abklärung erfolgen, und allfällige weitere Kredite wären später auf dem Wege des ordentlichen Voranschlages nachzusuchen.

VII.

Wer die Verhältnisse objektiv und ruhig beurteilt, wird schwerlich eine Vorlage erwarten dürfen, die geeignet sein könnte, die landwirtschaftliche Krise innert kurzer Zeit und dauernd zu beseitigen. Hierzu sind ihre Ursachen zu vielseitig und manche liegen zu tief. Um sie zu beheben, bedarf es der Einsicht, des guten Willens und der nachhaltigen Zusammenarbeit aller Beteiligten, besonders auch der Landwirtschaft selbst. Die Vorlage verkörpert indessen den festen Willen, der Landwirtschaft nach Möglichkeit und rasch über die gegenwärtigen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen.

Nach Art. l soll zur Durchführung der Notstandsaktion ein Kredit von insgesamt 10 Millionen Franken ausgesetzt werden. Wir geben diesem System gegenüber einem andern, das für eine längere Periode bestimmte Jahreskredite festsetzen möchte, den Vorzug. Es hat den Vorteil grösserer Anpassungsfähigkeit an die zeitlich wechselnden Verhältnisse der Krise, die es zu bekämpfen gilt und deren Verlauf nicht genauer vorausgesehen werden kann.

Sollte eine raschere Besserung der Lage eintreten, als sie heute vorausgesehen werden kann, so könnte dann glücklicherweise auch früher eine Sistierung der Notstandsmassnahmen eintreten und der ausgesetzte Kredit entsprechend geschont werden.

Art. 2 sieht eine Ausscheidung der Kredite für die hauptsächlich notleidenden und der Hilfe besonders bedürftigen Zweige vor. Es soll indessen auch damit kein starres System geschaffen werden, und deshalb wäre der Bundesrat zu ermächtigen, allfällige Kreditverschiebungen vorzunehmen, soweit sie sich durch besondere Umstände als notwendig erweisen sollten.

Der weiter oben genannte Bundesbeschluss vom 27. Juni 1927 über die Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 betreffend die Hilfsaktion für die schweizerischen Milchproduzenten wird durch die Vorlage nur insoweit berührt, als die dort niedergelegte Aktion zur Förderung der Butterproduktion erweitert und über den 30. April 1929 hinaus fortgesetzt werden soll. Der im Bundesbeschlusse vom 27. Juni 1927 festgesetzte Betrag von l Millionen Franken als Beitrag an den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zur Deckung von Aufwendungen für die Butterpreisgarantie in der Zeit vom 1. Mai 1928 bis 30. April 1929 wird daher vorschriftsgemäss auf

486

Bechnung des Kontos der Ausfuhrgebühren zur Auszahlung gelangen. Auf 1. Mai 1928 waren, nachdem für das vorausgegangene Geschäftsjahr zum gleichen Zwecke l Millionen Franken verrechnet worden sind, noch Franken 2,270,456.12 durch Ausfuhrgebuhren zu decken. Im laufenden Geschäftsjahr dürften die Gebühreneinnahmen ausreichen, um die für die Butterfabrikation zu verausgabende Million aufzubringen. Vom 1. Mai 1929 an wären somit voraussichtlich noch rund 21/
Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten hätte naturgemäss auch in Zukunft aus eigenen Mitteln gewisse Leistungen für die Förderung der Butterproduktion zu übernehmen, die indessen nicht entfernt auf der bisherigen Stufe gehalten werden können. Sie werden nach Massgabe der weitern Entwicklung der Dinge auf Grund von Verhandlungen zu bestimmen sein und können im Beschlüsse nicht zum voraus festgesetzt werden.

Nach Art. 3 sollen die in Eeserve gestellten Kursgewinne aus der Bückzahlung der eidgenössischen Anleihen in Amerika zur Deckung der Kosten herangezogen werden. Die genannte Beserve wird auf Ende 1928 rund 5,6 Millionen Franken betragen; weitere 6 Millionen Franken werden sich aus der am 1. August 1929 erfolgenden Bückzahlung der Dollaranleihe vom Jahre 1919 ergeben.

Die Ausgaben für die vorgeschlagenen Hilfsaktionen werden sich voraussichtlich auf eine Periode von 2--3 Jahren erstrecken ; für einzelne, namentlich die unter lit b, o und d berührten Massnahmen wird mutmasslich eine längere Frist einzuräumen sein. Im laufenden Jahre werden, soweit die Verhältnisse heute zu überblicken sind, nicht mehr als 3 Millionen und im nächsten Jahr schätzungsweise etwa 4 Millionen zu beanspruchen sein, so dass für die letzte Periode noch 3 Millionen verbleiben werden.

In Art. 4 wird der Beschluss dringlich erklärt. Es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, dass der vorliegende Bundesbeschluss sowohl sachlich als zeitlich dringlich ist, indem es gilt, einer bestehenden Notlage ohne Verzug mit hierzu geeigneten Mitteln zu begegnen.

Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat in ihrer Versammlung in Siders vom 3. September 1928 von dem vorstehend entwickelten Programm einer Hilfsaktion Kenntnis genommen und es einstimmig gebilligt.

487

Gestützt auf vorstehende Darlegungen beantragen wir den eidgenössischen Bäten die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzuglichen Hochachtung.

·Bern, den 7. September 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Kaesliii.

(Entwurf.)

Bundesbesehluss betreffend

eine ausserordentliche Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. September 1928, beschliesst:

Art. 1.

Zur Milderung der landwirtschaftlichen Notlage gewährt der Bund der schweizerischen Landwirtschaft eine vorübergehende ausserordentliche Unterstützung.

Zur Durchführung der Aktion wird dem Bundesrat ein Kredit bis zu 10 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2.

Der Betrag von 10 Millionen Eranken wird insbesondere für folgende Zwecke bestimmt: a. 6 Millionen Franken für die Milchwirtschaft zum Zwecke einer Entlastung des Käsemarktes, insbesondere durch Zuwendung von Beiträgen an die Aufwendungen des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten zur Förderung der Butterproduktion, speziell zur

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Deckung der Ausfälle, die ihm aus der Garantie der Butterpreise entstehen ; b. 1.5 Millionen Pranken für die Viehzucht, namentlich zur Hebung des Exportes von Zuchtvieh des Binder- und Ziegengeschlechtes; c. l.B Millionen Pranken zur Unterstützung von Notstandsaktionen der Kantone und landwirtschaftlichen Organisationen, speziell für notleidende Wein- und Bergbauern; d. l Millionen Franken für die Förderung einzelner Betriebszweige, insbesondere zur rationellen Verwertung von Obst, Gemüse und Erzeugnissen der Nutzgeflügelhaltung, ferner zur Unterstützung neuer Tätigkeitsgebiete landwirtschaftlicher Vereine, die zur Behebung der Notlage geeignet sind, sowie auch zur Schaffung von Nebenverdienst durch bäuerliche Heimarbeit.

Verschiebungen innerhalb der einzelnen Kreditposten können vom Bundesrate nach Massgabe der weitern Gestaltung der Krise und der sich hieraus entwickelnden Bedürfnisse vorgenommen werden.

Art. 3.

Der Betrag von 10 Millionen Franken ist den B,eserven zu entnehmen, die als Kursgewinn bei der Bückzahlung der Bundesanleihen in Amerika resultieren.

Art. 4.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Massnahmen zur Linderung der Notlage in der Landwirtschaft. (Vom 7. September 1928.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

2348

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.09.1928

Date Data Seite

465-488

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10 030 459

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