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2364 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Landesbibliothek- und Verwaltungsgebäudes in Bern.

(Vom 24. September 1928.)

Mit Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1926 haben Sie dem Ankauf eines Bauplatzes für einen Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen statistischen Bureaus auf dem Kirchenfeld in Bern zugestimmt. Sie haben den hierfür nötigen Kredit von Fr. 450,000, sowie einen Beitrag von Fr. 37,500 an die Kosten der von der Gemeinde Bern zu erstellenden und zu unterhaltenden öffentlichen Anlage zwischen dem projektierten Neubau und dem städtischen Gymnasium bewilligt.

Nach dem Ankauf des Bauplatzes wurde im Frühjahr 1927 auf Grund des von der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeiteten Programmes ein öffentlicher Planwettbewerb eröffnet. Von den 100 eingelangten Entwürfen wurden vom Preisgericht sechs prämiiert. Ein erster Preis konnte nicht zuerkannt werden, weil keiner der Entwürfe als ohne weiteres zur Ausführung geeignet befunden wurde.

Die Entwürfe haben sich in mannigfacher "Weise mit dem Programm auseinandergesetzt. Dieses war nicht leicht zu erfüllen. Gewisse Schwierigkeiten bereitete schon die Situierung der Baute, weil der zur Verfügung stehende Platz knapp bemessen und die spätere Bebauung des Areals zwischen Gymnasium und Museum noch keineswegs bestimmt ist.

Die vorgeschlagenen Bauten weisen in der Hauptsache 3 grundsätzlich verschiedene Typen auf: «. den reinen Blockbau mit minimaler Baufläche; b. den Flügelbau in mehr oder weniger reiner Form mit und ohne einstöckige Vorbauten auf der Mittelachse; c. gruppierte Anlagen.

Unter diesen drei Möglichkeiten bietet der Blockbau die wirtschaftlichste und konzentrierteste, aber auch die starrste Form, der Gruppenbau die grösste Freiheit in der Gestaltung.

609 Im Flügelbau kommen die drei im Programm genannten Dienstzweige am klarsten zum Ausdruck. Die Architekten, welche den Gruppenbau bearbeiteten, sind nicht zu einwandfreien Eesultaten gelangt, während sowohl in Projekten mit Block- als auch mit Flügelbau schätzenswerte Teilideen dargeboten wurden.

Die beiden erstprämiierten Entwurfe gehören dem Typ fc (Flügelbau), der drittprämiierte Entwurf dem Typ a (Blockbau) an.

Es war Gelegenheit geboten in der Architektur interessante Differenzierungen herbeizuführen durch die besondere Behandlung des Büchermagazins und der Bauteile, welche die Bureaux einschliessen. Diese Gelegenheit ist von einigen Bewerbern mit Vorteil erfasst worden.

Die Verfasser der drei erstprämiierten Entwurfe, die Architekten Oeschger und Kaufmann in Zürich und Hostettler in Bern, wurden von uns mit der Ausarbeitung eines definitiven Bauprojektes mit Kostenvoranschlag beauftragt, und es wurde ihnen auch die Bauausführung übertragen.

Die Bedürfnisfrage ist in der Botschaft betreffend den Ankauf des Bauplatzes vom 6. August 1926 eingehend auseinandergesetzt worden. Seither haben sich die Verhältnisse nicht geändert.

Auch die technischen Grundlagen sind die nämlichen geblieben, wie sie in der Botschaft betreffend den Landankauf und im Wettbewerbsprogramm enthalten sind. Der Umstand, dass die Bureaubaracken auf dem Spitalacker in absehbarer Zeit abgebrochen und somit noch für weitere Dienstzweige die nötigen Bureau- und Magazinraume bereitgestellt werden müssen, haben dazu geführt, den notwendigen Platz im projektierten Neubau vorzusehen. Ferner nxusste Vorsorge getroffen werden, dass das zirka 200 Einheiten zählende provisorische Personal zur Bearbeitung des statistischen Materials der periodischen Volkszählungen, sowie das Personal für allfällig von Ihnen verlangte besondere statistische Erhebungen im Neubau untergebracht werden kann.

Ausserdem sind im Neubau eine Anzahl verfügbarer Lokale vorgesehen, damit bei Platzmangel von der Miete privater Objekte Umgang genommen werden kann. Dadurch werden dem Bund ganz erhebliche Auslagen, die ihm durch Gebäudemiete, Hausdienst und Aufsicht entstehen, erspart werden. Im übrigen gestatten wir uns, auf die genannte Botschaft, das Wettbewerbsprogramm und den Bericht des Preisgerichtes, die bei den Akten liegen, hinzuweisen.

Das von den
Architekten in enger Fühlungnahme mit der Baudirektion und den interessierten Verwaltungsabteilungen ausgearbeitete Projekt liegt nun vor. Wie aus demselben ersichtlich ist, wird der Neubau enthalten: A. Die Lokale für die schweizerische Landesbibliothek.

B. Die Bureaux, Archive und Buchermagazine des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum.

C. Die Bureaux, Archive und Buchermagazine des eidgenössischen statistischen Bureaus.

D. Eine beschränkte Anzahl disponibler Bäume.

610 Die Zweckbestimmung des Gebäudes und die Unterbringung der drei verschiedenen und voneinander unabhängigen Verwaltungsabteilungen kommen in der Grundrissdisposition und im Äussern deutlich zum Ausdruck. Der zirka 56 m lange und 39 m tiefe Mitteltrakt enthält in der Hauptsache die Lokalitäten der Landesbibliothek; im östlichen, zirka 37 m langen und zirka 14 m tiefen Flügelbau befinden sich die Bureaux und Archive des Amtes für geistiges Eigentum und im westlichen, gleich grossen Flügelbau diejenigen des statistischen Bureaus.

Für die einzelnen Verwaltungsabteilungen sind folgende Räumlichkeiten vorgesehen : i ' A . Landesbibliothek.

»"^Sit DOdennache 1. Verwaltungsräume (Bureaux) 556 m2 2. Sammlungsräume : a. Büchermagazine (4770 m2 Ansichtsfläche der Gestelle) . . . 2412 ma b. Karten- und Bilderzimmer usw 264 m2 3. Vom Publikum benützte Bäume (Ausstellungssàle, Lesesale, Katalogsaal) 835m2 4. Lagerräume 123 m2 B. Amt für geistiges Eigentum.

1. Verwaltungsräume (Bureaux) 1565 m2 2 2. Büchermagazine (1530 m Ansichtsfläche der Gestelle) . . . . 800 m2 3. Archive und Lagerräume 936m 2 C. Statistisches Bureau.

1. Verwaltungsräume (Bureaux usw.)

1844 m2 2 2. Büchermagazine (1530 m Ansichtsfläche der Gestelle) . . . . 800 m2 Das oberste Geschoss des Büchermagazintraktes mit einer Bodenfläche von zirka 560 m2, das für die spätere Erweiterung der Büchermagazine der Landesbibliothek vorgesehen ist, wird einstweilen nicht zu vorgenanntem Zweck ausgebaut, d. h. mit Büchergestellen versehen. Es soll zur Unterbringung der zirka 200 provisorischen Angestellten, die sich alle 10 Jahre während eines Zeitraumes von 2 bis 3 Jahren mit der Bearbeitung der eidgenössischen Volkszählung zu befassen haben, dienen.

Im Untergeschoss sind vorgesehen: die vierzimmerige Hauswartwohnung mit Dependenzen; drei Dienstenzimmer, die Garderobe für das provisorische Personal, Velogaragen für die Beamten und das Publikum und eine Garage.

Auf der der Stadt zugekehrten Nordseite des Gebäudes liegen im Untergeschoss die von der Helvetiastrasse und der Bernastrasse aus erreichbaren zwei Eingänge für die Beamten.

< Der Haupteingang des Gebäudes, ausschliesslich für das Publikum bestimmt, befindet sich in der Mitte der 130 m langen Südfassade.

611 Bis auf die Höhe des ersten Stockes sind die Flügelbauten miteinander verbunden. Der Verbindungsgang ermöglicht die beliebige Zuteilung der auf der Südseite des Mitteltraktes angeordneten Bureaux an den einen oder ändern Dienstzweig der in den Flügelbauten untergebrachten Abteilungen.

Die vom Publikum zu benutzenden Ausstellungs- und Lesesäle der Landesbibliothek liegen alle in dem einstöckigen Zwischentrakt des Mittelbaues und erhalten Oberlichtbeleuchtung. Auf der Westseite der Lesesäle ist eine zirka 70 m2 grosse offene erhöhte Leseterrasse angeordnet, mit Blick auf die an der Bernastrasse projektierte Grünanlage.

Alle Bureaux der Landesbibliothek liegen im Erdgeschoss. beidseitig des Haupteinganges. Sie stehen in unmittelbarem Kontakt mit den vom Publikum zu benutzenden Bäumen und mit den Büchermagazinen.

Der hohe Büchermagazintrakt steht östlich und westlich mit den Flugelbauten in Verbindung. Die Büchermagazine aller drei Ven\ altungsabteilungen liegen im Büchermagazintrakt; sie können nach Bedürfnis auf 7 Stockwerke desselben verteilt werden.

Für die Personenbeförderung und den Warenverkehr im Innern des Gebäudes sind die nötigen Personen- und Lastaufzüge vorgesehen: kleinere Aktenaufzüge erleichtern den Dienstbetrieb innerhalb der einzelnen Abteilungen.

Auf gute Beleuchtung sämtlicher Dienst- und Kommunikationsräume ist besonderes Gewicht gelegt worden. Der grösste Teil der Bureaux ist nach Süden orientiert.

Die Trennungswände im Innern sind möglichst leicht gehalten, damit, wie es in Verwaltungsgebäuden nicht zu vermeiden ist, Änderungen in der Bureaueinteilung ohne Schwierigkeiten und grosse Kosten vorgenommen werden können.

Die Seitenflügel und der südliche, nur zweistöckige Trakt des Mittelbaues erhalten feuersichere armierte Hohlkörperdecken.

Als Konstruktionselement für den achtstöckigen Büchermagazintrakt ist Eisenbeton mit unterzuglosem Deckensystem vorgesehen. Im ganzen Gebäude sind Fenster mit Doppelverglasung in Aussicht genommen.

Das Gebäude erhält eine Pumpen-Warmwasserheizung. Die Büchermagazine werden nur auf 12° C. temperiert.

Das Äussere des Gebäudes ist seiner Zweckbestimmung entsprechend ganz einfach gehalten. Für die Fassaden ist eine dem Charakter eines neuzeitlichen Verwaltungsgebäudes entsprechende Architektur gewählt worden.

Der Neubau trägt nicht nur
den heutigen Bedürfnissen der drei Verwaltungsabteilungen Eechnung, sondern nimmt auf deren voraussichtliche Entwicklung in weitgehendem Masse Eücksicht. Ein Teil der vorläufig disponiblen Eäumlichkeiten ist, wie bereits erwähnt, für die Unterbringung von provisorischen Bureaux oder für Bureaux weiterer Dienstzweige der Bundeszentralverwaltung reserviert.

,-612 Die überbaute Fläche des Gebäudes beträgt 3660 m2, sein Kubikinhalt 59,050 m3. Von den 100 eingelangten Wettbewerbsprojekten bewegten sich 52 über 60,000 m3 und nur 48 unter dieser Zahl. Im Durchschnitt betrug der Kubikinhalt 61,634 m3.

Bei der Ausarbeitung der definitiven Pläne für den Neubau hat es sich gezeigt, dass der vom Bunde erworbene, 57 m breite Bauplatz zu knapp bemessen ist. Das Gebäude käme zu nahe an den Gymnasium-Neubau zu stehen.

Es ist daher vorgesehen, auf der Nordseite noch einen Terrainstreifen von 7 m Breite zu erwerben und den Neubau um 6 m von der südlichen Grenze zurückzuschieben. Das Tiefenverhältnis des Hofes zwischen dem Gymnasium und dem Landesbibliothek- und Verwaltungsgebäude wird dadurch wesentlich günstiger. Auch werden infolge der Terrainverhältnisse die Kosten für diesen Terrainnachkauf durch Ersparnisse in den Fundationsarbeiten zum grossen Teil aufgewogen. Die vorgenommenen Sondierungen haben nämlich ergeben, dass die Beschaffenheit des nördlicher gelegenen Terrains die Fundationsarbeiten wesentlich erleichtert.

Eine auf der Nordseite des Gebäudes vorgesehene Verbindungsstrasse privaten Charakters zwischen der Helvetia- und der Bernastrasse vermittelt den Lastenverkehr und die Heizmaterialzufuhr zum Gebäude.

Laut den von den Architekten aufgestellten Berechnungen werden die Baukosten betragen: a. für das Gebäude Fr. 3,865,000 fc. für die Umgebungsarbeiten » 124,500 c. für den Nachkauf von Bauterrain » 55,500 d. für das bewegliche Mobiliar » 287,000 e. für die Büchergestelle » 288,000 Fr. 4,620,000 Hiervon kommt in Abzug die in der Botschaft betreffend die Nachtragskredite für das Jahr 1928, erste Folge, eingestellte und von Ihnen am 14, Juni 1928 bewilligte I. Eate von . , » 50,000 Der erforderliche Kredit beträgt somit noch Fr. 4,570,000 In unserer Botschaft vom 6. August 1926 haben wir die mutmasslichen Kosten mit Fr. 4,145.000 angegeben. Die Mehrkosten von Fr. 475,000 ergeben sich aus dem Hinzukauf eines Terrainstreifens und dem nachträglichen Mehrbedarf an Lokalitäten, was eine Erhöhung des Kubikinhaltes des Gebäudes zur Folge hat.

In diesem Kostenbetrage sind das Architektenhonorar, die spezielle Bauaufsicht und die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten inbegriffen.

Die Wiederverwendung eines Teils des vorhandenen Mobiliars der drei Verwaltungsabteilungen ist vorgesehen. Der Hinzukauf von Mobiliar wird so bemessen werden, dass die Möblierung für eine erste Tätigkeitsperiode ausreicht.

613 Als Einheitspreise für den Kubikmeter umbauten Baumes ergeben sich: a. für den Büchermagazintrakt Fr. 48 ; b. für den Bureautrakt Fr. 66; c. für den Lesesaaltrakt Fr. 80.

Im übrigen geben die Pläne und der Kostenvoranschlag jede wunschbare Auskunft.

Gestutzt auf diese Ausführungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benutzen den Anlass. Sie unserer vorzuglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 24. September 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schulthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Landesbibliothek- und Verwaltungsgebäudes

in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 24. September 1928, beschliesst: Art. 1.

Für die Erstellung eines Neubaues zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen statistischen Bureaus in Bern wird zu dem bereits bewilligten Vorschusskredit von Fr. 50,000 ein Kredit von Fr. 4,570,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Landesbibliothek- und Verwaltungsgebäudes in Bern. (Vom 24. September 1928.)

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26.09.1928

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