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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. Mai 1928.)

Das Gesuch des Herrn Eligio Pometta um Entlassung als Mitglied des Aufsichtsrates der Schweizerischen Schillerstiftung wird unter Verdankung der geleisteten Dienste genehmigt; an seiner Stelle wird zum Mitglied dieses Rates für die Dauer der laufenden Amtsperiode (bis 31. Dezember 1929) gewählt: Herr Standerat Professor Dr. Brenno Beitoni in Lugano.

In Dakar ist ein schweizerisches Konsulat für Französisch-Westafrika errichtet worden.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungssteilen des Bundes.

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Rückgabe der Kaution der ,,Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin.

Die ,,Allianz" in Berlin hat ihren schweizerischen Versicherungsbestand im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die Schweizerische NationalVersicherungs-Gesellschaft in Basel übertragen, indem sie gleichzeitig auf die Konzession in der Schweiz vernichtete. Die Gesellschaft erklart, ihre schweizerischen Verpflichtungen bereinigt zu haben, und stellt das Gesuch, ihr die bei der Sch weizensehen Nationalbank in Bern hinterlegte Kaution im Kurswerte von zirka Fr. 730,000 zurückzuerstatten.

Gestützt auf Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Ruckgabe der Kaution bis zum 30. November 1928 beim eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

O

B e r n , den 25. Mai 1928.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsamt.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inlialt ; 1.

2.

8.

4.

B.

6.

78.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904j 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und ScMussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Eechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schatz ungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

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Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.05.1928

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121-122

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