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Bimdesratsfoeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 3. März 1929 über das Volksbegehren um Aufnahme eines Art. 23bis in die Bundesverfassung (Getreideversorgung der Schweiz).

(Vom 13. Dezember 1928.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung, dass von 77,062 Schweizerbürgern, deren Stimmberechtigung amtlich beglaubigt ist, das Begehren um Aufnahme eines Art. 23bis in die Bundesverfassung (Getreideversorgung der Schweiz) gestellt wird, dass somit den Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Abänderung der Bundesverfassung gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, Genüge geleistet ist, dass die Bundesversammlung unterm 27. September 1928 beschlossen hat, das vorerwähnte Volksbegehren der Abstimmung des Volkes und der Stände mit dem Antrage auf Verwerfung 'des Volksbegehrens (Art. l, Ziffer 1) und auf Annahme des Gegenentwurfes der Bundesversammlung (Art. l, Ziffer 2) zu unterbreiten, beschliesst:

Art. L Die Abstimmung über die vorgeschlagene Aufnahme eines Artikels 23b'8 in die Bundesverfassung (Volksbegehren betreffend die Getreideversorgung der Schweiz) hat im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft Sonntag, den 3. März 1929, und, wo nötig, am Vorabend stattzufinden.

Art. 2.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

1391 Art. 3.

Die amtlichen Sendungen der Abstimmungsvorlagen und Stimmzettel sind bis auf 50 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg Ton der Bestellgebühr befreit.

Art. 4.

Die telephonischen und telegraphischen Meldungen zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

Art. 5.

Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

B e r n , den 13. Dezember 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Sehulthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 3. März 1929 über das Volksbegehren um Aufnahme eines Art. 23bis in die Bundesverfassung (Getreideversorgung der Schweiz). (Vom 13. Dezember 1928.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.12.1928

Date Data Seite

1390-1391

Page Pagina Ref. No

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