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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Oktober 1928.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 43,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in den Flurabteilungen ^Grossjuchart, Nachtweid, Kresselacker" etc. bei Seen, Gemeinde Winterthur, 25 °/o, im Maximum Fr. 10,750.

2. Dem Kanton Bern: a. an die zu Fr. 600,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Sense auf der Strecke Schwarzwasser-Saane, SSYs °/o, im Maximum Fr. 200,000; &. an die zu Fr. 173,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in den Gemeinden Thörigen, Thunstetten und Bleienbach, Amtsbezirke Wangen und Aarwangen, 25 °/o, im Maximum Fr. 43,250.

3. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 49,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung auf Bergen und Himmelbach, der Korporation Oberallmeind Schwyz und der Genossame Huotatal, im Einzugsgebiet der Starzlen, im Maximum Fr. 35,850.

4. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 160,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Schäferagrabens, Gemeinde Plaffeien, 40 °/o, im Maximum Fr. 64,000.

5. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 45,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Gemeinde Selzach, im Maximum Fr. 11,690.

6. Dem Kanton Graubünden: a. an die zu Fr. 260,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Vorderrheins, Gemeinde Truns, 50 °/o, im Maximum Fr. 130,000; b. an die zu Fr. 400,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Maira, Gemeinde Vicosoprano, 50 °/o, im Maximum Fr. 200,000 ; c. an die zu Fr. 46,000 veranschlagten Kosten der Erstellung zweier Stallbauten und einer Wasserversorgungsanlage auf dem neuen Untersäss der Alp Mutten, Gemeinde Schiers, 35 °/o, im Maximum Fr. 16,100 ; d. an die zu Fr. 4800 veranschlagten Kosten für die Durchführung von Reutungen und Räumungen auf den Heim weiden ,,Plaun Wurdsches" und auf der Alp Trans, Gemeinde Trans, Bezirk Heinzenberg, 40 */<>! im Maximum Fr. 1920.

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7. Dem Kanton Tessine a. an die zu Fr. 13,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer lYeganlage von Predò nach Bedigliora, Gemeinde Bedigliora, 40 °/o, im Maximum Fr. 5200 ; b. an die zu Fr. 11,500 veranschlagten Kosten für Alpverbesserungen ad Altanca, Gemeinde Quinto, 40 %, im Maximum Fr. 4600.

An Stelle des verstorbenen Herrn Regierungsrat Kuntschen in Sitten wird Herr Ständerat Dr. Amstalden in Samen als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt gewählt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kunststipendien.

1. Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Art. 48 der zudienenden Verordnung vom 29. September 1924 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine angemessene Summe für die Ausrichtung von Stipendien an Schweizerkünstler (Maler, -Graphiker, Bildhauer und Architekten) verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien bereits vorgebildeter, besonders begabter und wenig bemittelter Schweizerkünstler sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler auch zur Erleichterung der Ausführung eines bedeutenderen Kunstwerkes verliehen. Es können somit der Unterstützung nur Künstler teilhaftig werden, die sich durch die zum jährlichen Wettbewerb einzusendenden Probearbeiten über einen solchen Grad künstlerischer Entwicklung und Begabung ausweisen, dass bei einer Erweiterung ihrer Studien ein érspriesslicher Erfolg für sie zu erwarten ist.

Schweizerkünstler, die sich um ein Stipendium für das Jahr 1929 zu bewerben wünschen, haben sich bis spätestens am 31. Dezember 1928 beim Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern anzumelden.

Ihr Gesuch ist auf besonderem Formular einzureichen und muss vom Heimatschein oder einem andern amtlichen Ausweis begleitet sein, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist. Ausserdem hat der Bewerber zwei bis drei seiner Arbeiten aus der jüngsten Zeit einzusenden, von denen zur Beurteilung seiner Fähigkeiten wenigstens eine vollständig ausgeführt sein muss. Diese Arbeiten sollen nicht vor dem 7., spätestens aber am 21. Januar 1929, im Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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24.10.1928

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687-688

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