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Bundesratsfoeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 über das Volksbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs).

(Vom

27. September 1928.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung, dass von 131,017 Schweizerbürgern, deren Stimmberechtigung amtlich beglaubigt ist, das Begehren gestellt wird, es sei Artikel 35 der Bundesverfassung abzuändern (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs), dass somit den Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Abänderung der Bundesverfassung gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, Genüge geleistet ist, dass die Bundesversammlung unterm 14. Dezember 1927 beschlossen hat, das vorerwähnte Volksbegehren der Abstimmung des Volkes und der Stande mit dem Antrage auf Annahme zu unterbreiten, beschliesst:

Art. 1.

Die Abstimmung über die vorgeschlagene Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs) hat im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft Sonntag, den 2. Dezember 1928, und, wo nötig, am Vorabend stattzufinden.

Art. 2.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

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Art. 3.

Die amtlichen Sendungen der Abstimmungsvorlagen und Stimmzettel sind bis auf 50 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg von der Bestellgebuhr befreit.

Art. 4.

Die telegraphischen Meldungen zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

Art. o.

Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

B e r n , den 27. September 1928.

Im Namen des Schweiz Bundesrates, Der Bundesprasident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Eaeslin.

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 über das Volksbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs). (Vom 27. September 1928...

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Foglio federale

Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.10.1928

Date Data Seite

644-645

Page Pagina Ref. No

10 030 487

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