435 .Allenthalben trat er mit grösster Einfachheit und aufrichtiger -Gutmütigkeit auf, so dass ihm jedermann von Herzen zugetan war.

Als richtig abwägender Mann empfand er vor allen Übertreibungen ·einen tiefen Abscheu. Gegen jedermann war er stets wohlwollend, und sein angeborner Sarkasmus überschritt nie die Grenzen verbindlicher Höflichkeit. Seine ausgesprochene Vorliebe für die Vergangenheit hinderte ihn keineswegs, jeden Fortschrittsgedanken .aufzunehmen und zu unterstützen. Max Diesbach gehörte der Rechten der Bundesversammlung an; er war konservativ und ·sah nicht ohne Kummer die Autonomie der Kantone nach und nach schwinden. Er liebte den Kanton Freiburg und das schweizerische Vaterland.

In den letzten Tagen seines Lebens beschäftigte er sich noch mit den gegenwärtigen bedenklichen politischen Zuständen, deren Ausschlag er ängstlich verfolgte.

Der Maler des die Tagsatzung von Stans darstellenden Wandgemäldes in der Kirche von Düdingen hat dem Freiburger Abgesandten die Züge Max Diesbachs gegeben. Das war ent.sehieden ein guter Gedanke, erinnert er doch durch die sinnbildliche Darstellung einer Handlung brüderlicher Eintracht der Eidgenossen an den Geist der Versöhnung und des Friedens, der unsern Kollegen stetsfort beseelte.

Zur Ehrung des Andenkens dieses ausgezeichneten Vaterlandsfreundes ersuche ich Sie, Herren Ständeräte, sieh von Ihren Sitzen zu erheben.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. März 1916.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem schweizerischen Kunstverein für das Jahr 1916 ein solcher von insgesamt Fr. 5500, unter der Bedingung, dass Fr. 4000 für Ankäufe von Kunstwerken aus der Turnusausstellung 1916 verwendet" werden ; 2. der Gesellschaft schweizerischer Malerinnen und Bildhauerinnen an die Kosten ihrer diesjährigen Ausstellung in .Neuenburg ein Bundesbeitrag von Fr. 500 ;

436

3. der Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und5 Architekten, zum Zwecke der Veranstaltung einer Gesellschaftsausstellung im Laufe des Jahres 1916 in Genf, beziehungsweise?

zur Unterstützung analoger Veranstaltungen im Schosse ihrer Sektionen, ein Bundesbeitrag in der Höhe von Fr. 2500; 4. der schweizerischen freien Künstler Vereinigung ,,Sezession" an die Kosten ihrer diesjährigen Gesellschaftsausstellung ein solcher von Fr. 1000.

Den drei von dem Grossen Rat des Kantons Genf erlassenen-.

Gesetzesvorschriften wird vom Bundesrate die Genehmigung erteilt, nämlich : 1. Gesetz über Abänderung des Gesetzes betreffend Wahlen und Abstimmungen, vom 27. März 1915; 2. Gesetz über Abänderung des Gesetzes betreffend Wahlen, und Abstimmungen, vom 10. Juli 1915; 3. Gesetz über Einbeziehung der Gemeinden Chêne-Bougeries,, Lancy, Vernier und Versoix in die Vergünstigung betreffend, Abstimmung am Samstag, vom 10. Juli 1915.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Prof. Dr. Kleiner wird zum Mitglied der medizinisch-naturwissenschaftlichen Prüfungskommission in Zürich gewählt: Herr Dr. Edgar M e y e r , .

Professor für Experimentalphysik an der Universität Zürich.

Die Bundesanwaltschaft wird beauftragt, wegen eines in der Gazetta ticinese vom 1. März 1916 erschienenen ,,II delitto" betitelten Aufsatzes, gegen den Verfasser Dr. Ferraris, gestützt auf' Art. 59 des Bundesstrafrechtes, wegen öffentlicher Beschimpfung des Bundesrates Strafklage zu erheben.

Zur Vertretung der Klage wird als ausserordentlicher Bundesanwalt ad hoc ernannt: Herr Professor Dr. W. Burckhardt in Bern.

(Vom 6. März 1916.)

Der zum britischen Vizekonsul in Davos ernannte HerrWilliam George L o c k e 11 wird als solcher vom Bundesrate anerkannt.

437"

Der zum britischen Hülfskonsul in St. Moritz ernannte HerrThomas Frank M a r r i o t t wird als solcher vom Bundesrate anerkannt.

Herrn Dr. Ha7is L e e m a n n , von Meilen (Zürich), Privatdozent für Grundbuch-, Vermessungs-, Wasserrecht etc. an der Eidgenössisbhen technischen Hochschule, wird in Anerkennung seiner, dieser Anstalt durch Übernahme und Ausführung von Lehraufträgen geleisteten Dienste gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes vom 7. Februar 1854 betreffend die Errichtung derEidgenössischen polytechnischen Schule der Titel eines Professors verliehen.

Herrn Ingenieur Hugo S t u d e r , von St. Gallen, Direktor der Maschinenfabrik Orlikon (Zürich), wird in Anerkennung seiner, der Eidgenössische a technischen Hochschule im besondern als Privatdozent für Eisenbahnbetrieb geleisteten Dienste gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes vom 7. Februar 1854 betreffend Errichtung der Eidgenössischen polytechnischen Schule der Titel, eines Professors verliehen.

(Vom 6. März 1916.)

Es werden neuerdings aufgeboten : Auf den 3. April 1916 : Etappeninfanteriekompagnie 1/102, 2 Uhr abends, nach Lyss.

1/104,2 ,, ,, ,, Luzern.

,, 1/106, 2 ., ,, ,, St. Gallen..

Das Aufgebot betrifft sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und, Soldaten dieser Einheiten.

(Vom 10. März 1916.)

Dem Landratsbeschluss des Kantons Uri vom 4. Februar 1916-: betreffend Abänderung einiger Bestimmungen der Vollziehungs-verordnung zum eidgenössischen Fischereigesetz wird die Genehmigung erteilt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1916

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11

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15.03.1916

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435-437

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