329 Als Mitglieder des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank "werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt bzw. wiedergewählt: die Herren Ed. Bordier, Bankier, Genf; A. Gianella, alt Bankdirektor, Locamo; H. Giger, Kaufmann, Bern; B. de Haller, Vizepräsident des Verwaltungsrates der Basler Handelsbank, Genf; J. Heuberger, Direktor der Revisionsabteilung des Verbandes schweizerischer Darlehenskassen, St. Gallen; Nationalrat J. Huber, Advokat, St. Gallen; F. Hug, Präsident des Kaufmännischen Direktoriums in St. Gallen, St. Gallen; E. Hürlimann, Delegierter des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bückversicherungsgesellschaft, Bisch; P. Joerin, Kaufmann, Basel; Dr. C. Koechlin-Vischer, Präsident der Basler Handelskammer, Basel; Prof. Dr. E. Laur, Brugg; Dr. C. Loretan, Advokat, Sitten; M, Meylan-Lugrin, Präsident des Verwaltungsrates der Uhrenfabrik Lemania, Lugrin A. G., L'Orient; C. Müller-Münz, Wirt, Zürich; Dr. J. Noseda, Vizepräsident des Verwaltungsrates der Banca dello Stato del Cantone Ticino, Vacallo; Nationalrat A. Picot, Staatsrat, Genf; J. von Beding, Vizepräsident der Kantonalbank Schwyz, Schwyz; M. Savoye, Präsident des Verwaltungsrates der Compagnie des Montres Longines, Prancillon S. A., St. Immer; Dr. M. Stahelin, Präsident des Verwaltungsrates des Schweizerischen Bankvereins, Basel; B. Stehli-Zweifel, Kaufmann, Zürich; StänderaJ.R.Weber,r, Grasswil; Oberstdivisionär H. Pfyffer von Altishofen, Präsident des Bankrates der Luzerner Kantonalbank, Luzern; Nationalrat Dr. Max Weber, Präsident des Bau- und Holzarbeiterverbandes der Schweiz, Wabern-Bern.
3936
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
# S T #
Nachtrag zum. "Verzeichnis *) der
Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigung: Kanton Zürich.
43. Darlehenskasse Schlatt (Zürich).
Bern, den 26. März 1943.
3936 Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
*) Siehe Bundesbl. 1918, III, 494 ff.
330
Kreisschreibeii des
eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregieruiigen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften und fremden Asyle im Auslande für das Jahr 1942.
(Vom 8. März 1948.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Wir beehren uns, Ihnen in üblicher Weise über die im vergangenen Jahre von schweizerischen Hilfsgesellschaften und Heimen sowie von fremden Asylen und Spitälern im Auslande zugunsten hilfsbedürftiger Schweizer entfaltete Tätigkeit sowie über die unter eine Anzahl dieser Anstalten verteilten Beiträge Bericht zu erstatten.
Aus der nachfolgenden Übersicht geht hervor, dass uns für den genannten Zweck, gleich wie im Vorjahr, Fr. 76 325 zur Verfügung standen, und zwar entfielen auf Leistungen des Bundes der Kantone Total
Fr. 45 000 » 81 825 Fr. 76 825
Aus diesen Krediten wurden ausgerichtet : 1941
an schweizerische Hilfsvereine an schweizerische Heime an fremde Asyle und Spitäler
1942
Fr. 50 705 » 18585 » 7 035
Fr, 50 150 » 19800 » 6 375
Total Fr. 76 825
Fr. 76 825
Von insgesamt 180 schweizerischen Hilfsvereinen und Heimen sind uns bis Ende 1942 160 Berichte zugegangen. 77 Hilfswerke haben zugunsten weniger bemittelter Vereine auf die Zuerkennung eines Beitrages verzichtet. Was die internationalen Asyle und Spitäler anbetrifft, so sind uns von diesen Institutionen im Berichtsjahre 21 Berichte (gegenüber 23 im Vorjahre) zugekommen.
331 Wir haben uns bemüht, die Beihilfen nach Massgabe der Bedürfnisse der einzelnen Werke festzusetzen. Dank dem Umstände, dass auch im vergangenen Jahre wiederum zahlreiche Werke auf die Zuerkennung von Beiträgen verzichteten, waren wir in der Lage, den Wünschen der um einen Beitrag nachsuchenden Vereine, Heime und Spitäler irn grossen und ganzen zu entsprechen.
Aus vielen der uns zugegangenen Berichte namentlich, aus denjenigen der von den Kriegsereignissen besonders betroffenen Vereine geht hervor, dass trotz der Not der Zeit das Zusammengehörigkeitsgefühl unter unseren Landsleuten sowie die Bereitschaft, einander zu helfen, stärker geworden sind. Den Heimatbehörden wird der aufrichtige Dank für ihre tatkräftige Unterstützung ausgesprochen, ohne die viele Hilfswerke ihre segensreiche Tätigkeit nur in ganz beschränktem Masse oder gar nicht ausüben könnten.
Wir werden es uns daher angelegen sein lassen, auch im Jahre 1943 die schweizerischen wie auch die fremden Hilfsinstitutionen im Eahmen der vorhandenen Kredite zu unterstützen, und wir hoffen, auch inskünftig auf Ihr wertvolles Verständnis unseren notleidenden Auslandschweizern gegenüber zählen zu dürfen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.
Bern, den S.März 1943.
Eidgenössisclies Politisches Departement: Filet-Golaz.
Beilage : l Verzeichnis.
332
Beiträge der Kantone zugunsten der schweizerischen Wohltätigkeitegesellschaften und Asyle Im Auslande Zürich
.
Uri Schwyz Obwalden Zug .
Freiburg Solothurn Basel-Stadt
.
.
. .
. . .
Schaff hausen St. Gallen Graubünden Aargau , . . .
Thurgau . . . .
Tessin Waadt Wallis . . .
Genf
.
.
. >
.
Total
Beiträge für
1941
1942
Fr.
6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1200 1500 1 500 300
Fr.
6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1200 1500 1500 300
500 31325
500 31325
333 Rechnungsjahre
Angaben über die schweizerischen Hilfsgesellschaften, gemäss den übermittelten Abrechnungen
1940
1941
1. Gesamtzahl der Vereine, die Abrechnungen übermittelt haben . . . .
157
152
2. Zahl der Vereine, von denen keine Abrechnungen eingetroffen sind. .
16
21
3. Zahl der Vereine, die auf einen Beitrag verzichtet haben
70
75
4. Gesamtvermögen der Vereine, die Abrechnungen übermittelt haben .
5. Gesamtsumme der von diesen Vereinen gewährten Unterstützungen .
Fr. 3 992 527 Fr. 3 481 362
"
6. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnungen unterstützten Werke .
7. Total der den sub 6 erwähnten Vereinen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen
Fr.
699 320 ,,
493 247
87
78
50 705
Fr.
50150
334
Angaben Über die schweizerischen Heime und Asyle, gemäss den vou ihnen übermittelten Abrechnungen
1940
1941
1. Gesamtzahl der Heime und Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben
5
5
2. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnung unterstützten A n s t a l t e n . . .
5
5
3. Gesamtvermögen dieser Anstalten .
Fr. 312 658
Fr. 122 925
4. Gesamtverpflegungskosten der Pensionäre dieser Anstalten . . . .
46300
25236
5. Gesamtbetrag der diesen Anstalten gewährten Bundes- und Kantonssubventionen
18585
Rechnungsjahre
Angaben über die fremden Asyle, gemäss den von ihnen übermittelten
,
19800
Rechnungsjahre
Abrechnungen
1940
1941
1, Zahl der Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben
21
21
2. Zahl der unterstützten Asyle
23
18
Fr. 22 067*)
Fr. 31 353
3. Mutmaaslicher Betrag, der den Asylen dadurch entgangen ist, dass sie Schweizerbürger unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen verpflegt haben , 4. Gesamtbetrag der den Asylen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen
,,
7035
,,
6375
*) Leider waren die diesbezüglichen Angaben nicht von allen Werken erhältlich.
335
Nach Landern geordnete statistische Angaben Betreuend die Schweiz. Hilfsgesellschaften und Heime im Auslande.
Ansässige Schweizer
Länder
.
(Afrika)
. . .
Deutschland Frankreich (Afrika) . .
Grossbritannien . . . .
(Kanada) (Afrika).
(Asien) .
,, (Australien) Iran Kroatien Niederlande ,, (Indien) . .
Palästina
Ungarn .
.
Vereinigte Staaten . . .
" " (Philippinen) Argentinien Chile Guatemala Kolumbien Kuba Mexiko 1 Paraguay Peru Salvador China
.
.
.
. .
. .
Total
Vermögen
Gewährte Unterstützungen
Fr.
Fr.
Zahl derschweiz..
der Schweiz.
HilftHilfswerke wart!
27724 4 72496 1 1 21 573 2195 48 72542 224 807 1 27 106298 129 183 9586 6077 6 2 4 65163 234 052 2 7816 1688 6 6609 58678 4 1258 30395 3 33269 590 10 309 228 75 398 1 1 2 3072 63 159 1 1 1000 476 430 2 31410 3247 1300 1 36296 9911 190 1 2713 940 7396 2600 5 73994 5632 600 1 6741 45000 10 966 937 52325 370 1 19656 3500 12 000 20761 6 708 073 210 1 793 285 4500 17519 5 300 722 3 285 1 450 2735 120 1 450 2 11690 591 180 1 189 3880 680 1 2385 3605 1 350 460 1 225 692 5248 120 1 400 193 410 1 350 1 6975 2165 500 1 24413 243 220 1 * 263 470 173 ** 3 630 858 ** 502 964 3400 210 330 51300 250 86000 4 460 260 15 900 5200 3460 630 1700 15900 170 120 1200 690
Subventionen Fr.
3100 600 14025 26100 1025 1000 6000 1400 1 500 4950
700
1000 100 550 6000 100 600
1100
200
69950
· Die obigen Zahlen Bind der Statistik vom Frühjahr 1942 entnommen.
** Es fehlen die Berichte von v erschiedenen Vereinen, so dass die obigen Ang7 aben nicht vollständig sind. Als Basis i ür die Berech nung der Unterstützungen und Vermögenswerte wurde auf den Umrechnungskurs abgestellt, der auf den Abrechnlungen der Hilfsvereine aufgeführt word eu ist.
3935
336
Strafmandatseröffnung zufolge unbekannten Aufenthaltes.
Lämmle Hermann, geb. 28. März 1888, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in St. Gallen, Pelikanstrasse 15, nun unbekannten Aufenthaltes, wird durch Überweisung des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements beim unterzeichneten Einzelrichter beschuldigt der Widerhandlung gegen Art. 5, Abs. 2, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1939 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen in der Zeit vom 6. Mai 1942 bis 11, Juni 1942 durch Auskunftsverweigerung gegenüber der Preiskontrollstelle.
Der Eichter eröffnet hiemit dem Beschuldigten die Verurteilung zu: 1. einer Busse von Fr. SO. -- ; 2. zu den Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 8.-- nebst Fr. 3.80 Barauslagen.
Das vorstehend eröffnete Urteil wird rechtskräftig, wenn dagegen vom Beschuldigten innerhalb der Frist von 5 Tagen beim unterzeichneten Eichter kein Einspruch erhoben wird.
St. Gallen, den 4. Januar 1943.
5. Strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volk-swirtschaftsdepartementes, Der Einzelrichter: 3936
-
Rutz.
Strafmandatseröffnung zufolge unbekannten Aufenthaltes..
Quattrini Fritz, .italienischer Staatsangehöriger, Marktfahrer, wohnhaft gewesen in St. Gallen, Metzgergasse l, nun unbekannten Aufenthalts, wird durch Überweisung des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparternents beschuldigt der Widerhandlung gegen Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20. Oktober 1989 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebensund Futtermitteln, begangen im Juni 1942 durch Verkauf von ca. 100 Mahlzeiten-Coupons.
Der Eichter eröffnet hiemit dem Beschuldigten die Verurteilung zu: 1. einer Busse von Fr. 20. -- ; 2. zu den Kosten des Verfahrens im Betrage von Fr. 8.-- nebst Fr.--.50 Barauslagen.
337
Das vorstehend eröffnete Urteil wird rechtskräftig, wenn dagegen vom Beschuldigten innerhalb der Frist von 5 Tagen beim unterzeichneten Eichter kein Einspruch erhoben wird, St. Gallen, den 6. Januar 1948.
5. Strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volksioirtschaftsdepartementes, Der Einzelrichter: 3936
RUtZ.
Urteilseröffnung.
Dem Windholz Anton, geb. 1912, deutscher Staatsangehöriger, ehemaliger verantwortlicher Geschäftsführer der Benzinvertriebs AG., Zürich, wohnhaft gewesen Langackerstrasse 34, Zürich, zur Zeit in Deutschland, wird hiermit eröffnet, dass die strafrechtliche Bekurskommission in ihrer Sitzung vom 29. Januar 1943 in Abänderung des erstinstanzlichen Entscheides erkannt hat:
Anton Windholz, vorgenannt, wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlung gegen Art. l der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 18. September 1939 über die Bationierung von Schmierölen und Schmierfetten, begangen in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis 15. April 1941, durch Verkauf von Schmieröl an Nichtkunden und Belieferung eines Kunden über den normalen Bedarf für 2 Monate; 2. der "Widerhandlung gegen Art. 19, Abs. 2, des Bundesratsbeschlusses vom 26. September 1939 über die Landesversorgung mit flüssigen Kraft. und Brennstoffen, begangen im Jahre 1940 durch Bezug von Benzin ohne Bewilligung, und in Anwendung von Art. 4 der genannten Verfügung, Art. 19 und 20 des genannten Bundesratsbeschlusses vom 26. September 1939, Art. 10, Abs. 2, des Bundesratsbeschlusses vom 24. Dezember 1941 über die Verschärfung der kriegswirtschaftlichen Strafbestimmungen und deren Anpassung an das schweizerische Strafgesetzbuch, Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 11. November 1942 über die Kosten im kriegswirtschaftlichen Strafverfahren (Art. 13 und 15), Bundesratsbescbluss vom 1. September 1939 über die Einsetzung von strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Verfahrensreglement der Bundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.
24
338
strafrechtlichen Bekurskommission des eidgenössischen departementes vom 12. Oktober 1989,
Volkswirtschafts-
verurteilt : 1. Zu einer Busse von Fr. 2000.
2. Zu den Verfahrenskosten erster Instanz mit Fr. 500 Gerichtsgebühr und Fr. 173.80 Kanzleiauslagen und zu der Hälfte der Bekurskosten, bestimmt auf eine Gerichtsgebühr von Fr. 250 plus Fr. 14.20 Kanzleiauslagen, die Hälfte betragend Fr. 182.10.
8. Die Hälfte der Bekurskosten mit Fr. 132.10 fällt zu Lasten der Bundes4. Die Benzinvertriebs AG. Zürich haftet solidarisch mit dem Beschuldigten für Busse und Kosten.
5. Zu eröffnen: dem Beschuldigten, der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes.
Bern, den 29. Januar 1943.
Im Namen der strafrechtlichen Bekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Der Präsident : A. Comment.
S63fi
Die Sekretärin: E. Furier.
Urteilseröffnung.
Durch den Einzehrichter der 8. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wurde am 12. März 1948 in Sachen Buchser Otto, von Schöftland (Aargau), geb. 18. September 1897, Landarbeiter, zur Zeit u n b e k a n n t e n A u f e n t h a l t s , folgendes Urteil gefällt: Buchser Otto wird der Widerhandlung gegen: a. Art. l, Abs. 2, der Verfügung Nr. 27 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 27. Februar 1942 (A. S. 38, 199) über die Sicherstellung der Landes Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln (Bezugssperre und Rationierung von Fleisch und Fleischwaren); fe. Art. 2, lit. a, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 (A. S. 55, 820) betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung begangen im Mai 1942;
339
aa, durch Bezug (Diebstahl) und Abgabe von ca. 4,5 kg Rollschinken ohne Abgabe und Entgegennahme der hierzu erforderlichen Rationierungsausweise, bb, durch Verkauf einer Flasche Salateauce zu einem um Fr. 1.90 übersetzten Preise, und in Anwendung von Art. 8 der obgenannten Verfügung Nr. 27 des eidgenössischen Volks Wirtschaftsdepartements, Art. 9 der obgenannten Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 1. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung und Art. 32 und 148 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege in contumaciam v e r u r t e i l t : 1. zu einer Busse von Fr. 40; 2. zu den Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 13.80.
Basel, den 25. März 1948.
3936
8. strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Der Präsident: Dr. Walter Meyer.
Urteilseröffnung.
Dem Joseî Stalder, geb. 1885, Landarbeiter, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit notifiziert, dass der Einzelrichter der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in seiner Sitzung vom 15. März 1943 in Bern in der Strafsache gegen Josef Stalder in Anwendung von Art. 10 des Bundesratsbeschlusses vom 1. September 1989 über die Einsetzung der strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und Art. 172 BStrRPG erkannt hat: 1. Die dem Joseî Stalder, vorgenannt, mit Strafmandat des Einzelrichters der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 28. März 1941 auferlegte Busse von Fr. 40 wird in vier Tage Haït umgewandelt, 2. Der Verurteilte Josef Stalder, vorgenannt, wird zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf Fr. 10 Spruchgebühr und Fr.--.70 Kanzleiauslagen, verurteilt.
340 Die schriftliche Begründung dieses Entscheides liegt auf der Kanzlei der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Schanzenstrasse 17, Bern, zur Einsichtnahme auf.
Der Beschuldigte -wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit Publikation die Entscheidung der strafrechtlichen Eekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartemonts verlangen kann.
Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements einzureichen.
Bern, den 15. März 1943.
Der Einzelrichter der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements : Türler.
Der Protokollführer: Dr. Schnitz.
3938
# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.
Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.
13. Heft (1939).
Das 13. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen.
Es umfasst 181 Seiten und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. l. 80 nebst Portospesen bezogen werden.
Das Heft enthält nicht nur Entscheide des Bundesrats und der Departemente in Beschwerdefällen, sondern sogar zum grössern Teil Auskünfte, Weisungen, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.
Die Entscheide, Äusserungen usw. sind im 18. Heft in der Originalsprache aufgenommen. Es erscheinen daher keine separaten Ausgaben in deutscher und französischer Sprache mehr.
Postcheokkonto III 233 S52S
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1943
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
07
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.04.1943
Date Data Seite
329-340
Page Pagina Ref. No
10 034 862
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.