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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 13. Mai 1948.)

Herr Dr. Emil Ermatinger, ordentlicher Professor für deutsche Literatur an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, wird auf sein Gesuch hin unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 1. Oktober 1948 in den Ruhestand versetzt.

Dem Kanton St. Gallen wird für die Verbauung des Widenbaches in der Gemeinde Wallenstadt ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 17. Mai 1943.)

Laut einer Mitteilung der Deutschen Gesandtschaft ist an Stelle des Herrn Georg Böhme Herr Generalkonsul Herbert Diel mit der vorübergehenden Leitung des deutschen Konsulats in Davos beauftragt worden.

(Vom 20. Mai 1943.)

Dem an Stelle des auf einen andern Posten versetzten Konsuls Walter Weyrauch zum deutsehen Berufskonsul in St. Gallen, mit Amtsbefugnis über die Kantone St. Gallen, Appenzell A.-Eh., Appenzell I.-Eh. und Thurgau, ernannten Herrn Joachim. Graf von Hohenthal wird das Exequatur erteilt.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich: a. für Entwässerung in der Gemeinde Steinmaur; &. für Entwässerungen in den Gemeinden Adliswil und Zürich; 2. Tessin : für Alpverbesserungen auf der Alp Manegorio, Gemeinde Bedretto.

(Vom 21. Mai 1943.)

Als II. Sektionschef bei der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung wird gewählt: Herr Albert Mosimann, von Lauperswil, bisher Verwalter. I. KL in Bern.

471 . Als II. Sektionschef beim. Generalsokretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wird gewählt: Herr Fürsprecher Ernst Friedrich "Ammann, von Bern, bisher Chef der Sektion zur Bekämpfung des Schwarzhandels.

Als medizinischer Adjunkt beim eidgenössischen Gesundheitsamt wird gewählt: Herr Dr. med. Arnold Sauter, von Schönenberg, zurzeit praktizierender Arzt in Wil (St. Gallen). .

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Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreifoen des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Ausrichtung von Subventionen im beruflichen und hauswirtschaftlichen Bildungswesen.

(Vom

22. Mai 1943.)

Herr Präsident!

Herren Begierungsräte!

Wir beehren uns, Sie in gewohnter Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Gesuche um Bundesbeiträge an ständige berufliche und hauswirtschaftliche Bildungsanstalteii oder Kurse für das Kalenderjahr 1944, bzw. für das Schuljahr 1948/44, durch die Vermittlung der kantonalen Behörden bis zum 20. J u l i dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit auf dem amtlichen Formular einzureichen sind (in einem einzigen Exemplar). Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigimg.

Für die Aufstellung der einzelnen Schulbudgets verweisen wir auf die Bestimmungen der Art. 61--63 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung. Trotz der ernsten Finanzlage des Bundeshaushalts hoffen wir, die bisherigen Beitragsleistungen auch im kommenden Jahr in Aussicht nehmen zu können; ohne unsern gegenteiligen Bericht zu Anfang des nächsten Jahres würden daher folgende Höchstsätze zur Anwendung gelangen :

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1943

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.05.1943

Date Data Seite

470-471

Page Pagina Ref. No

10 034 886

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