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5

Bundesblatt

95. Jahrgang.

Bern, den 14. Oktober 1948.

Band I.

Erscheint in der Segel alle 14, Tage. Prêts 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cte. in Bern.

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4448

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1942/43.

(Vom 27. September 1948.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Begulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1908 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1942 bis 80. Juni 1943 nachstehenden Bericht zu unterbreiten :

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1, Bundesratsbeschluss vom 26. August 1942 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternten und zur Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 58, 781.

2. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1942 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S, 58, 784.

8. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1942 über den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Branntwein. A. S. 58, 788.

4. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 28. August 1942 über die Verwertung der Zwetschgenernte 1942. A. S. 58, 812.

5. Verfügung Nr. 3 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom.

29. August 1942 über die Einführung der Bewilligungspflicht für Transporte von für die Landesversorgung wichtigen Gütern (Transport von Kernobst, Steinobst und Beerenobst). A. S. 58, 804.

6. Bundesratsbeschluss vom 4. September 1942 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 58, 797.

Bundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.

66

906

7. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 4. September 1942 über die Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 58, 882.

8. Bundesratsbeschluss vom 8. September 1942 über die Eückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1941 bis 30. Juni 1942 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 58, 820.

9. Bundesratsbeschluss vom 14. Dezember 1942 über Massnahmen zur Steigerung der Erträge im Obstbau. A. S. 58, 1158.

10. Bundesratsbeschluss vom 21. Mai 1943 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für gebrannte Wasser zum Trinkverbrauch. A, S. 59, 409.

11. Bundesratsbeschluss vom 21. Mai 1948 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Brennspiritus, A. S. 59, 411.

12. Bundesratsbeschluss vom 21. Mai 1948 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A. S. 59, 412.

13. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 28. Mai 1943 über die Verwertung der Kirschenernte 1948. A. S. 59, 425.

14. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 28. Mai 1948 über die Verwertung der WaUiser Erdbeerenernte. A. S. 59, 429.

15. Weisung Nr. l der Sektion für Kartoffeln des eidgenössischen KriegsErnährungs-Amtes vom 1. Juni 1943 über die Verwertung der Kartoffelernte 1943 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 59, 449.

16. Bundesratsbeschluss vom 18. Juni 1948 betreffend Abänderung der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz. A. S. 59, 488.

17. Verfügung der Alkobolverwaltung vom 28. Juni 1948 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 59, 500.

*

*

*

Über die noch hängigen Postulate ist folgendes zu bemerken: Das Postulat Nr. 4358 verlangt die Prüfung der Frage, ob die Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz (Art. 92) nicht in dem Sinne abzuändern sei, dass die Förderung des Tafelobstbaues insbesondere in den Kantonen zu unterstützen sei, wo die Beschaffenheit und die klimatischen Verhältnisse für diese Produktion besonders geeignet sind. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Beiträge auch in den Fällen auszurichten, wo die finanzielle Lage der Kantone dies nicht erlauben würde. Das Postulat verlangt im weitern die Errichtung von zwei Obstbaustationen im Kanton ïessin und die Abhaltung von beruflichen Bildungskursen zur Förderung des tessinischen Obstbaues.

Es kann indessen festgestellt werden, dass die Alkoholverwaltung bereits bei der Förderung des Obstbaues auf Grund der bestehenden Vorschriften den besonderen Verhältnissen des Kantons Tessin in weitgehendem Masse Eechnung getragen hat, wobei den Subventionsgesuchen dieses Kantons zur Verbesserung des Obstbaues entsprochen wurde. Auch das Begehren nach be-

907 sonderer Förderung des Obstbauversuchswesens und der Schaffung einer neuen Obstbaustation ist von Seiten des Bundes zugestimmt worden, sodass das Postulat seine Verwirklichung finden wird, soweit dies nicht schon geschehen ist, "Wir halten deshalb dafür, dass das Postulat als erledigt betrachtet und abgeschrieben werden kann.

*

*

*

Auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft hatte die Alkoholverwaltung auch im Geschäftsjahr 1942/43 als Sektion für Kartoffeln und als Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes die ihr zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen. Im Kapitel V über die Kartoff elund Obstverwertung wird darüber im Zusammenhang mit den auf Grund der Alkoholgesetzgebung ergriffenen Massnahmen berichtet.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1942/43 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 29384316.84 Ausgaben » 18986724.77 Einnahmenüberschuss Fr. 10397592.07 Im Voranschlag war ein Überschuss von Fr. 6 668 000 vorgesehen. Gegenüber der Eechnung des Vorjahres ist ein Eückgang von rund 2,5 Millionen Franken festzustellen. Dieser Eückgang ist zur Hauptsache auf die Abnahme des Spritverkaufes infolge der Kontingentierung zurückzuführen. Auch erforderten die Zeitumstände eine angemessene Abschreibung auf den hohen Beschaffungskosten der Spritvorräte.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkohol Verwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1983 bis 1942/43 abgesetzt: KernobstVerbilligter BrennIndustrieTrinksprit branntwein Zusammen Sprit spiritus sprit hl 100%

hl 100%

hl 100%

hl 100%

1933/34 (1% Jahre) 2 701,40 7,35 12 289,88 72 429,85 1934/35 . . 2271,02 8 655,86 46 264,89 8,87 1985/36 . . 5 667,08 20,48 5 896,82 45 535,18 1936/37 . . 11 238,97 2 211,06 3 708,87 44 267,02 1937/38 . . 9 918,06 1 654,07 7 842,27 48 155,29 1938/39 . . 9 145,81 868,50 7 744,63 43 284,72 1939/40 . . 10 481.1Q 7 545,74 8 269,95 41 569,86 1940/41 . . 12 620,46 9 670,16 8 477,39 42 581,76 1941/42 . . 9 616,10 6987,98*) 7 192,58 30 479,85 1942/48 . . 6 969,92 5 946,69*) 5 767,42 22 588,56 Der weitere Eückgang des Absatzes ist auf die Spritverkaufes zurückzuführen.

*) Gemischter Branntwein.

hl 100%

hl 100%.

49 967 -- 137 394,98 84 680,49 91 880,63 37 208,96 94 828,47 41 064,21 102 490,13 42 197,91 104 267,60 44 314,71 105 358,87 61 740,84 129 607,49 44 266,60 117 566,87 48 185,69 97 361,65 84 848,11 76 115,70 Kontingentierung des

908 Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission zwei Sitzungen abgehalten.

Während die erste der Besprechung der Massnahmen auf dem Gebiete der inländischen Branntweinerzeugung im Geschäftsjahr 1942/43 gewidmet war, wurden an der zweiten die Massnahmen zur Anpassung der Obstbauumstellung an die Bedürfnisse der Kriegszeit (Sonderaktion zur Steigerung der Obsterträge} erörtert.

2. Expertenkommission.

Die Expertenkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten wurde die Begutachtung der Konzessionsentwürfe für die Holzverzuckerungs AG-, in Ems behandelt, während in der zweiten die Entwürfe für die Konzessionierung und das Pflichtenheft für Spezialitätenbrenner begutachtet wurden.

3. Alkoholrekurskommission.

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Eingang im Berichtsjahr Erledigt durch Abweisung

11 Beschwerden 11 Beschwerden

4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal, Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und Ständige Vorübergehend Gesamt

ständige Arbeiter S t ä n d i g a n g e s t e G e s a m t b e s t a nbestand desiter

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf . . . . . . . . .

Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . . .

Angestellte 121 7 2 5 l

--

Personal 27

6 8 2 5

-- 2 l --

148 18 7 8 6*

909

B. Gesamtauslagen für Verwaltung Rubrik 112).

Laut Rechnung Laut Voranschlag

1942/43 Fr.

1. Allgemeine Verwaltung: a. Personalaufwand: Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen. .

davon ab: Für 2 Leiter von BrennereiaufsichtFr.

stellen im Angestelltenverhältnis 18145.50 Lohnrückerstattung des KriegsErnährungs-Amtes, einschl. Beiträge an Hilfskasse und Lohnausgleichskasse . .

186786.35 Bückerstattung der Lohnausgleichskasse 30888.20

1942/43 Fr.

987 509.55

235315.05 752194.50

785010.--

84002.23

90000.--

121984.80 17137.25

98642.-- 15980.--

1224.91 81581.75

800,-- 5568.--

1008074.94

991000.--

48783.57 8713.25 27227.85 4532.58

45000.-- 10000.-- 65000.-- 5000.--

45625.10 8900.--

40000.-- 4000.--

Übertrag 128782.85

169000.--

Eeisekosten Beiträge an die Versicherungskasse und Hilfskasse Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Entschädigungen, Dienstaltersgeschenke usw. .

b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte . .

910 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1942/43

Fr.

1842/43

Fr.

Übertrag

128782.35

169 000.--

Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt .

Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft . .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes

8 900.-- 17611.41 15603.20 8799.98

7000.-- 15000.-- 12000.-- 4000.--

174696.94

207000.--

10477.10 164219.84

7000.-- 200000.--

ab: Fr.

Mietzinse 3540.-- Rückerstattung an Verwaltungs: kosten auf Straffällen usw.

6937.10

Total allgemeine Verwaltung 2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Rektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben Delsberg :

Personalaufwand *) Gemeinkosten und Sachausgaben

1172 294,78 1191 000.-

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1942/43 1942/43

Fr.

43621.55 9434.77 58056.32 93051.94 13934.43

106986.37 Eomanshorn: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben Schachen:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

*) Siehe Fussnote auf folgender Seite.

Fr.

31500.-- 9500.-- 41000.-- 72500.

23000.

95500.

50000.

19000.

50927.67 14456.05 65883.72 33199.45 20883.24

69000.-- 31000.

24500.

53532.69 278959.10

55500.-- 261000.--

911 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1942/43 1942/43 Fr.

Fr.

12317.90 13000.-- 20226.60 34000.-- 1887.40 10000.-- 83881.90 67000.--

b. Mietlager: Aarau Basel Verschiedene Total Lagerverwaltung

312841.--

818000.--

10 613.85

25 000.--

3. Beratungen, Gutachten usw

4. Vergütung an die Zollverwaltung . . . 203554.25 50000.-- Gesamttotal 1699308.88 1584000.-- Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung (Rubrik II l) von Fr. l 584 000 vorgesehen. Die Posten II11, 2 und 3 sind im Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Summen geblieben. Die Mehrausgabe für den Posten IIl 4 «Vergütung an die Zollverwaltung» ist auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen.

C. Verzinsung (Eubrik 11).

Die Einnahmen betragen: Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement Zins aus der Postcheckrechnung Zins aus Grundpfanddarlehen, verschiedenen Vorschüssen usw

Fr-

Fr.

153385.80 217.50 15877.-- --

169480.30

Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds

77555.55 8854.40 ---- Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen Burgdorf

*) Inbegriffen:

Teuerungszulagen Beiträge an die Versicherungskasse Beiträge an die Unfallversicherung Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse . . .

Reisespesen

Fr.

Delsberg

Fr.

Romanshorn

Fr.

80 "0". 95 88 570.85

Schachen

Zusammen

Fr.

Fr.

5798.80 11189.53 6296.05 4086.71 27371.09 3982.50 11378.35 5560.85 687.05

1102.14

824.17

6526.05 27447.75 484.50

3097.86

705.40 1543.85 859.45 485.65 3593.85 2263.15 1365.45 866.25 891.C5 5370.80 13437.20 26568.8214406.77 12474.56 66887.35

912

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung Rubrik II n).

Es wurden vom 1. Juli 1942 bis 80. Juni 1948 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für : Fr.

Zentralverwaltung in Bern 57192.10 Lagerhaus Burgdorf 16128.08 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg 26006.09 Lagerhaus Romanshorn 16388.55 Lagerhaus Schachen 1747.84 Lagerhäuser Aarau und Basel 8827.09 Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern . . . . . .

5828.81 Einrichtungen in Brennereien 244.40 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes . .

5 887.95 Ï82745.91 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 108 000 vorgesehen.

Neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen wurden im Lagerhaus Burgdorf eine neue Buschwaage angeschafft, die elektrischen Installationen zum Teil erneuert und ein Magazin zur Unterbringung der Löschgeräte erstellt. Im Lagerhaus Delsberg ist die Werkstätteeinrichtung und die feststehende Feuerbekämpfungseinrichtung ergänzt worden.

Die Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlag wurde veranlasst durch unvorhergesehene Aufwendungen für Umbauten im Verwaltungsgebäude in Bern zur Schaffung neuer Bureauräume.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Auftraggeber.

Am 30. Juni 1943 waren insgesamt 2042 provisorische Brennbewilligungen, 975 Konzessionen für Lohnbrenner sowie 5 Konzessionen für Industriebrennereien in Kraft. Von den provisorischen Brennbewilligungen entfallen 998 auf Kernobstbrennereien, 1025 auf Spezialitätenbrennereien, 20 auf Lohnbrennereien, die im provisorischen Verhältnis verbleiben, und 4 auf Lohnbrennereien, deren Konzessionsgesuch noch nicht erledigt werden konnte. Im Berichtsjahr sind 94 Bewilligungen und Konzessionen für das Brennen von Kernobst, von Spezialitäten und im Lohn für Dritte erloschen, und zwar 29 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 50 durch Übertragung, 15 durch Einteilung zu den Hausbrennern. Neu erteilt wurden 41 Bewilligungen zum Brennen von Kernobst, 32 Bewilligungen zum Brennen von Spezialitäten und 20 Konzessionen für Lohnbrenner.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1948 10 197 gegen 9447 Ende Juni 1942.

913

B. Hansbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der letzten fünf Jahre hervorgegangen sind, bekannt.

Eingegangene ausgefüllte Brennkarten: Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

26151

25767

87729

101 919

112 424

128 070

98412 124 179

Ausgefüllt durch

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

27078

26 674

24695 .

99845

94201

Zusammen

126 423

120 875

Brennjahr 1939/40

[

1

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber betrug in den Brennjabren 1987/88--1941/42: Erzeugt durch

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Durchschnitt!.

Jahreserzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein») Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . . 1 063 016 854 791 488 043 789 915 703 120 779 777 Hausbrennauftraggeber . 3 527 233 2 618 722 1 623 7043 033 661 2 385 762 2 637 816 Gesamterzeugung 4 590 249 3 473 513 2111747 3 823 576 3 088 882 3 417 593

·*) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, so wie sie in den Brennkarten eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %.

914

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich diese Branntweinmengen wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Liter Liter Liter Branntwein Branntwein Branntwein

Brennjahr 1940/41

Brennjahr Durchschnittl.

Jahres1941/42 erzeugung

Liter Liter Liter Branntwein Branntwein Branntwein

Kernobst, Most, Trestern usw. . 3 826 857 3056749 1 552 780 3 003 677 2 458 806 2 778 674 Kirschen . . . .

59030 129 736 224 243 111 403 175 051 850 842 Zwetschgen und 41985 30364 72302 58229 14318 216 664 Pflaumen , .

Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten , .

328 511 293 054 396 500 354 962 464 445 367494 Enzianwurzeln .

10893 18154 16545 18884 . 18 707 16087 anderen Roh4088 10710 7943 7527 stoffen. . . .

7520 7426 Gesamterzeugung 4 590 249 3 478 513 2 111 747 8 823 576 3 088 882 3 417 593

Erzeugung von Branntwein je Betrieb: D u r c h s c DurchschnittlErzeu u ng von Erzeui Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt

Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobstbranntwein erzeugt

Brennjahr

1937/88 1988/39 1939/40 1940/41 1941/42

.

.

.

.

.

1937/38 bis 1941/42 .

Liter Branntwein 44 38 25 34 31

Liter Branntwein

Liter Branntwein

16 18 16 17 18

38 83

84

16

81

28 32

28

915

Die zum steuerfreien Eigenbedarf zurückbehaltenen Mengen Branntwein sind in den Brennkarten wie folgt angegeben worden: Durchschnittlicher Eigenbedarf an Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobstbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Spezialitätenbranntwein je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Branntwein insgesamt je Betrieb, der Branntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Liter Branntwein 23 25 21 21 22

Liter Branntwein 12 11 11 12 11

Liter Branntwein

1937/38 .

1988/89 .

1989/40 .

1940/41 .

1941/42 .

1987/88 bis 1941/42 .

22

11

21

Brennjahr

22 22 19 20 20

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus:

Rohstoff und Lieferant

Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100% Fr,

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie

Kosten

Fr.

5 062 81 110 89 561421.25 b. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG . . . .

157 38 3 915 624 75 24 880 75 c. aus Holz der Holzverzuckerungs AG. Zürich-Erns 212 -50 4366466.90 20 548,39 d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG. BaselVisp 2 287,94 *)158.51 *) 362 664.-- 52 779,89 174.43 9206176.90 Frachtauslagen 1.41 74496.45 Kosten loco Lagerhaus, zusammen 52 779,89 175.84 9280673.35

*) Vorläufiger Preis. Der endgültige Preis beträgt Fr. 162.47 je hl 100 %.

916 Die in obenstehender Übersicht aufgeführten Mengen verteilen sich auf die einzelnen Sprit- und Spiritussorten wie folgt: SekundaFeinsprit Sekundasprit spiritus hl Alkohol hl Alkohol hl Alkohol 100% 100% 100%

Rohstoff und Lieferant

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG.

6. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG c, aus Holz der Holzverzuckerungs AG. ZürichEms .

d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG. Basel-Visp

4 170,72

357,61

534,48 16 083,15

8 797,60 8 695,16

TM Zusammen 21 663,48

3 073,55 1 691,72

8 779,68 596,22

5 122,88 25 993,53

Kernobstbranntwein:

1942/43

Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100% Fr.

3 355,96

Kernobstbranntwein Prachtauslagen "

Kosten loco Lagerhaus

3 355,96

248.75 3.43 252.18

Kosten

Fr.

834802.10 11498.45

846300.55

Von den im Geschäftsjahre 1942/43 übernommenen 8355,96 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 3160,11 hl 100 % auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber) und 195,85 hl 100 % auf Einzelablieferungen (vorwiegend Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

917

B. Eingeführte gebrannte Wasser, Die Alkoholverwaltung bezog aus dem Ausland 19 755,85 hl Alkohol 100 %. Ausserdem lagen noch auf Ende des Geschäftsjahres für ihre Rechnung im Ausland 7870,85 hl 100 %.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: hl Alkohol Durchschnittspreis Je hl Im gesamten 1000/.

100%

1942/43

Feinsprit. . .

..

Sekundasprit Sekundaspiritus Weinbranntwein Verschiedene Unkosten

13 701 94

Fr.

310 33

3 887,57 1 660,84 50500

306.71 275.56 298.41

19 755,35

811.98

5.67

Frachtauslagen

2.39

Zusammen

19 755,35

314.32

Fr.

4252150.67 1192878.40 457668.25 148172.80 111948.60 6162313.72 47186.45 6209500.17

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr hat die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg nachstehende Menge Eohware rektifiziert: hl 100% Rohspiritus Kernobstbranntwein

18191,97 80,23 Zusammen

18 222,20

Die ausgewiesenen Ausgaben für die Eektifikation betragen Fr. 70 844.88.

In den Rektifikationskosten sind nur die Ausgaben für Kohle, Wasser, elektrische Energie, Betriebsmittel und Reparaturen enthalten.

918 D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibungen und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht: Warengattung

Beschaffungskosten für ver- Abschreibungen kaufte Mengen

Ausgaben insgesamt

Wert der Vorräte auf 30. Juni 1943

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 911177.65 2666417,50 3577595.15 2 688 041.-- (Rubr. II a) . . . .

2. Branntwein und -Spiritus (Rubrik II b) .

548225.35 283010.25 831235.60 527691.-- 3. Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmit1268832.40 teln (Bubr. II c) . . 1268832.40

4. Brennspiritus . . .

Industriesprit . . .

Fuselöl . . . . . .

Denaturierstoffe . .

(Bubr. II d zusammen) 5. Kohlen 6. Gebinde (Eubr. II e) Zusammen

1904019.95 3555000.30 2777.05 27291.50 5489088.80 --.-- 20340.-- 8237664.20

1568284.80 3472304.75 1 320 374,-- 2092310.65 5647310.95 1442658,-- 2777.05 --.-- 27291.50 299014.-- 3660595.45 9149684.25 3062046.-- --.-- --. -- 23695.-- 16830.-- --- . -- 20340.-- 6610023.20 14847687.40 6318303.--

Die Mehrausgabe für die Beschaffung von den unter Ziffern l, 8 und 4 erwähnten Spritsorten gegenüber dem Voranschlag rührt von den höhern Beschaffungskosten her.

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Die Frühkartoffelernte 1942 setzte früher ein als im Vorjahr, sodass es vom 10. Juli an möglich war, den Bedarf mit inländischen Frühkartoffeln zu decken. Die Ernte der frühen und mittelfrühen Sorten war gut bis sehr gut.

Auch die Erträge der Haupternte fielen mit Ausnahme einiger Gegenden der Westschweiz und des Kantons Schaffhausen, welche unter der Trockenheit gelitten hatten, gut aus. Der Gesamtertrag der Kartoffelernte wurde bei einer Anhaufläche von 75 000 Hektaren mit 146 000 Wagen zu 10 Tonnen geschätzt.

Die Qualität war im allgemeinen befriedigend.

919

Die im Geschäftsjahr 1942/48 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsmassnahmen stützten sich auf die Verfügung Nr. 30 des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes vom 4. Juni 1942 betreffend Kartoffel Verwertung und Kartoffelversorgung sowie auf verschiedene Verfügungen der Alkoholverwaltung als Sektion für Kartoffeln des Kriegs-Ernährungs-Amtes. Im allgemeinen wurden die früher bewährten Massnahmen getroffen. Ab.31. August 1942 übernahm die Alkoholverwaltung auf den Sendungen von Speisekartoffelu in ganzen und halben Wagenladungen die über 50 Bappen je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten. Dadurch wurde der Konsumentenpreis für die Speisekartoffeln durchschnittlich um Fr. l je 100 kg verbilligt. Auch für die Saatkartoffeln wurden Frachtbeiträge gewährt. Die Kartoffelsendungen von mehr als 500 kg ausserhalb des Kantons des Produktionsgebietes waren der Bewilligungspfhcht unterstellt.

Im Hinblick auf die starke Zunahme des Kartoffelverbrauches wurde trotz der guten Ernte die Ablieferungspflicht der Produzenten verfügt. Die Inhaber der Kartoffelhandelskarte (landwirtschaftliche Organisationen und Handelsfirmen) haben auf Veranlassung der Alkohol Verwaltung rund 10 000 Wagen zu 10 t, wovon 8200 Wagen Speisekartoffeln und 1800 Wagen Aushilfssaatgut, auf Pflichtlager gelegt, gegenüber 8000 Wagen im Vorjahr. Zudem haben auch die Produzenten bedeutende Mengen für die Frühjahresablieferung vorsorglich eingelagert. Damit war die Versorgung mit Speise- und Saatkartoff ein auch für den Fall des Ausbleibens jeglicher Einfuhr gesichert.

Trotz der milden Wintertemperaturen und dem frühen Frühlingsbeginn, welche für die Kartoffeleinlagerung ungünstig waren, sind aus dieser Grosseinlagerung keine über den normalen Lagerschwund hinausgehende Verluste entstanden. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Frischkartoffeln in der Zeit des Überganges von der alten zur neuen Ernte wurden beschränkte Mengen in Kühlräumen eingelagert. Ferner wurden 1160 Wagen auf Trockenkartoffeln, 300 Wagen auf Stärke und 200 Wagen auf Mehl verarbeitet. Im Einvornehmen mit dein eidgenössischen Kriegsfürsorgeamt ist von der Alkoholverwaltung im abgelaufenen Geschäftsjahr die verbilligte Abgabe von 750 Wagen Frischkartoffeln an die minderbemittelte Bevölkerung organisiert worden. Die Kosten der Verbilligung wurden zu 2/3 von den
Kantonen und Gemeinden und zu % vom Bund getragen. Die Alkoholverwaltung übernahm die über 50 Eappen je 100 kg Kartoffeln hinausgehenden Frachtauslagen.

Vom 24. März bis 14. April 1943 wurde in Winterthur die Frage der Beimischung von Kartoffeln zum Brot durch einen Grossversuch technisch eingehend abgeklärt. Die Qualität des hergestellten Kartoffelbrotes hat durchwegs befriedigt. Es ist in der Folge den Bäckereien allgemein freigestellt worden, Kartoffeln zum Brot beizumischen. Von der Anordnung einer allgemeinen Beimischung von Kartoffeln konnte jedoch abgesehen werden, da eine Notwendigkeit hierzu nicht bestand.

Für die Frühkartoffeln wurden Produzentenpreise von Fr. 24 bis 32 je 100 kg festgesetzt. Für die mittelfrühen Sorten erhielten die Produzenten

920 Fr. 21 bis 23 und für die Haupternte Fr. 17 bis 20. Für Futterkartoffeln wurde der Preis auf Fr. 15 angesetzt.

Auf Grund der getroffenen Massnahmen war es möglich, die Kartoffelernte zweckmässig zu verwerten und die Verbraucher bis zum Beginn der neuen Ernte ohne Einschränkung mit Frischkartoffeln zu versorgen.

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte und zur Versorgung des Landes mit Kartoffeln 1942/43 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor: Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Frachtvergütungen für Saatkartoffeln

Fr. l 010 118.75 » 285539.55

Aufwendungen für die Kartoffelernte 1942 . Fr. l 295 653.80 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber . . » 49 600.-- Verschiedenes . . . .

» 3841.25 Fr. 1349094.55 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber: Frachtrabatt der S. B. B. auf Kartoffelsendungen der Ernte 1941 . . . . . Fr, 48191.85 Anteil des Kriegs-Ernährungs-Amtes, Sektion für Kartoffeln (gemäss B.R.B.

vom 19. August 1948) .

» 705,902.70 Fr. 749094.55 Es bleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Rubr. II./.) gemäss Voranschlag . . . . . . . . . .

Fr. 600000.--

B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grand von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht :

921 Ausgaben für die Förderung der O b s t v e r w e r t u n g und des T a f e l o b s t b a u e s vom 1.Juli 1942 bis 80. Juni 1943.

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen.

Beiträge für das Dörren von Birnen Beiträge für die Verarbeitung von Obst auf Essigsäfte . . .

Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise der Gebirgsgegenden und der Städte mit Frischobst Umstellung des Obstbaues und Aktion zur Steigerung der Obsterträge (mit Einschluss der Rückstellung von Fr. 387 921).

Beiträge an den Schweizerischen Obstverband in Zug, an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich und an den Nationalen Verband gegen den Schnaps in Zürich Verschiedenes Abzüglich : Anteile der Abteilung für Landwirtschaft für Umstellung des Obstbaues Fr. 61 696.50 für Schweiz. Obstverband » 28086.36 Rückstellung aus dem Geschäftsjahr 1941/42 für Umstellung des Obstbaues 200 000.-- Verbleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Rubrik II g

Fr.

55971.15 190485.25 23309.15

111989.05 811696.50

53099.23 5962.75 1252513.08

289782.86 962730.22

Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: 1. Obstverwertung ohne Brennen.

Die Kernobsternte ergab im Berichtsjahre nur einen unter dem Durchschnitt liegenden Ertrag. Es waren daher Vorkehren für eine möglichst vollständige Erfassung und gleichmässige Verteilung des Obstes zu treffen. Die Produzenten wurden verpflichtet, alles Obst, das sie nicht für den Eigenbedarf oder ihre bisherige Kundschaft benötigten, an den privaten oder genossenschaftlichen Handel abzugeben. Handel und Verarbeitungsbetriebe hatten Verkauf und Verarbeitung nach besonderen Weisungen vorzunehmen.

Ferner musste durch geeignete Vorkehren dafür gesorgt werden, dass ein möglichst grosser Teil der Mostobsternte der Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln dienstbar gemacht werden konnte. An erster Stelle stand deshalb die Erzeugung von Dörrobst und Obstkonserven. Es folgte die Süssmost- und Konzentratherstellung und nachher die Gärsafterzeugung für die Obstessigindustrie und zu Trinkzwecken. Die Grundlage für die so geplante Obstverwertung bildete die Kontingentierung der Mostobstzuteilung an die Betriebe. Vor allem wurden Dörrereien und Konservenfabriken ausreichend mit, Obst versorgt. Die Mostereien erhielten auf Grund der Lagerfassung ein VerarbeitungsBundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I, 67

922

kontingent zugeteilt. Die Kontingente erlaubten für Süssmost die vollständige Füllung der vorhandenen Fassung, während für die Gärmosterei je nach Betriebsverhältnissen ein Kontingent von 20--30 % der Lagerfassung freigegeben werden konnte. Später ergab sich die Möglichkeit, diese Kontingente für Gärsaft auf 30 % bzw. 40 % zu erhöhen, Ausserdem wurden noch Sonderkontingente für die Erzeugung von Obstsaftkonzentrat und von Gärsaft für die Essigindustrie festgesetzt. Alle diese Massnahinen ermöglichten eine richtige Verwendung des Mostobstes und eine gleichmässige Verteilung auf die Verarbeitungsbetriebe.

Beim Tafelobst fiel die Ernte etwas besser aus als beim Mostobst, doch ·war sie ebenfalls nicht ausreichend, um den Bedarf voll zu decken. Die Bestrebungen der Behörden mussten vor allem darauf abzielen, Lager zu schaffen, die eine regelmässige Versorgung des Marktes mit Obst während einer möglichst langen Zeitdauer erlaubten. Die Handelsfirmen wurden daher angewiesen, die besten Lagersorten einzulagern. Ein Teil dieser Lager wurde als Pflichtlager erklärt. Die Freigabe der Pflichtlager erfolgte dem Fortschreiten des Reifegrades des Obstes und den Bedürfnissen des Marktes entsprechend nach und nach. Um den ganzen Obstverkehr überwachen zu können, wurde von Anfang an der Transport von Tafelobst in Mengen über 70 kg der Bewilligungspflicht unterstellt. Ferner waren die Inhaber von Obstlagern verpflichtet, wöchentlich über die Bewegung ihrer Lager zu berichten. Dank diesen Vorkehren war es möglich, die gleichmässige Versorgung des Marktes mit Obst im Herbst zu sichern und ausreichende Lager für den Winter anzulegen. Erst im Mai 1948 wurden die letzten Pflichtlager freigegeben. Die mit dem Fortschreiten des Winters auftretenden Lücken in der Versorgung des Marktes mit Tafelobst konnten durch Einfuhr von Südfrüchten ausgefüllt werden.

Die Verwertung der Ernte wurde wiederum weitgehend ohne Brennen durchgeführt. Die Herstellung von Kemobstbranntwein in den gewerblichen Betrieben -war gleich wie im Vorjahre eingeschränkt. Gewerbliche Betriebe, die Kernobst, Kernobstsaft und Abfälle Von Kernobst und Kernobsterzeugnissen brennen wollten, konnten dies nur mit Bewilligung der Alkoholverwaltung tun. Bewilligungen wurden nur erteilt, wenn eine andere Verwertungsniöglichkeit für diese Bohstoffe nicht bestand.
Im Gegensatz zum Vorjahre sind an Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber Brennverminderungsbeiträge nicht mehr ausgerichtet worden. Die Verwertungsmöglichkeiten für Trester waren derart, dass sich die Aufwendung öffentlicher Mittel nicht mehr gerechtfertigt hätte.

Auch den gewerblichen Betrieben ist ein Brennverminderungsbeitrag für die brennlose Verwertung von Trestern nicht ausbezahlt worden. Dagegen kam ein Beitrag von 30 Ep, je 100 kg Nasstrester, die in Trocknereien verarbeitet wurden, zur Auszahlung. Die gesamte Beitragsleistung der Alkoholverwaltung für die brennlose Tr ester verwerten g beljef sich auf Fr. 55 971.15. Im Berichtsjahre sind 184 542 Meterzentner Kernobsttrester mit Beiträgen in Trocknereien verarbeitet worden.

923 Das Dörren von Birnen hat im Berichtsjahre neuerdings an Umfang zugenommen. Die Alkoholverwaltung bezahlte an Beiträgen für das Dörren von Birnen insgesamt Fr. 190485.25. Im ganzen sind im Berichtsjahr 94623 Meterzentner Birnen mit Beiträgen gedörrt -worden.

Die Belieferung der minderbemittelten Volkskreise mit verbilligtem Obst ist im Berichtsjahre von der Alkoholverwaltung zusammen mit dem eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amt weitergeführt worden. Die Alkoholverwaltung übernahm dabei die Transportkosten für das Obst sowie die Mehrkosten für Äpfel, die zu höheren als den vorgesehenen Preisen gekauft werden mussten.

In Gebirgsgegenden bezahlte sie ferner % des Verbilligungsbetrages. Das Kriegs-Fürsorge-Amt trug seinerseits % des Verbilligungsbetrages für alle Obstheferungen. Für Frachtkosten und Verbilligungsbeiträge hat die Alkoholverwaltung bis zum Bechnungsabschluss insgesamt Fr, 111 989.05 aufgewendet.

Zu diesem Betrage kommt noch der Sonderbeitrag für die Gebirgsgegenden hinzu, über den erst im nächsten Geschäftsjahr abgerechnet werden kann. Im ganzen sind 26 000 Meterzentner verbilligtes Kernobst an Minderbemittelte abgegeben worden.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Taîelobstbanes.

Nach den der Alkoholverwaltung eingereichten Tätigkeitsberichten der kantonalen Zentralstellen für Obstbau haben die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues im Berichtsjahr 1942/43 folgenden Umfang angenommen: Nach neuzeitlichem Schnitt umgestellte und weiterbehandelte Bäume 570 000 Mit Beitrag der Alkoholverwaltung umgepfropfte Bäume 11 000 Im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte Bäume und Baumrumen 200 000 Auch im Jahr 1942/48 sind die Säuberungsaktionen in vermehrtem Masse in den Dienst der Schaffung von baumfreiem Land für den Ackerbau gestellt worden. Die ausgerichteten Schlagprämien durften jedoch nicht in Barzahlungen verabfolgt werden, vielmehr waren sie zur Deckung von Kosten für die Verbesserung und richtige Pflege des auf dem betreffenden Betriebe vorhandenen Baumbestandes zu verwenden. Auch in den Umpfropfaktionen ist den Bedürfnissen der Kriegszeit Bechnung getragen worden. Um eine grösstmögliche Obsternte zu erzielen, durften nur solche Bäume umgepfropft werden, die in den nächsten Jahren keinen Ertrag abzuwerfen versprachen.

Die von der Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit
mit der Abteilung für Landwirtschaft, den Organisationen des Obstbaues und der Obstverwertung eingeleiteten und von den eidgenössischen Versuchsanstalten in Lausanne und Wädenawil mit der schweizerischen Zentrale für Obstbau in Öschberg-Koppigen durchgeführten Versuche für die Obstsortenprüfung und -Züchtung wurden weitergeführt.

924 Im Berichtsjahr 1942/43 ist im Hinblick auf die unsichere Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln erstmals eine Sonderaktion zur Steigerung der E r t r ä g e im O b s t b a u durch vermehrte Baumpflege durchgeführt worden. Durch diese Sonderaktion konnte der modernen Baumpflege, insbesondere auch der neuzeitlichen Schädlingsbekämpfung in weiten, bisher noch rückständigen Kreisen Eingang verschafft werden.

Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues sowie für die Aktion zur Steigerung der Erträge im Obstbau beliefen sich im Berichtsjahr 1942/43 auf Fr. 423 775.50. In diesem Betrage sind zum Teil noch Ausgaben für die Aktion 1941/42 enthalten, während anderseits für das Jahr 1942/43 erst im nächsten Berichtsjahr fertig abgerechnet werden kann. Aus diesem Grunde ist eine Rückstellung von Fr. 387 921 zur Bezahlung der im Berichtsjahr ausgeführten, aber noch nicht abgerechneten Arbeiten erfolgt.

VI. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 831 Brennapparate für eine Summe von Fr. 42 156.50 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr. 1238.15, sodass die Gesamtausgaben Fr. 43 394.65 betragen.

Dieser Betrag ist aus dem Grund wesentlich hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, weil keine grössern Brennereianlagen zum Ankauf gelangten.

Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen K a n tonen auf den 30. Juni 1943 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern.

Uri Schwyz Obwalden . . . . . . .

Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland . . . . . . .

Schaffhausen

l 696 5680 8690 93 1080 689 302 117 544 871 2 424 76 2240 173

Übertrag 19 625

Übertrag 19 625 Appenzell A.-Rh. . . . .

71 Appenzell I.-Rh.

52 St. Gallen 2184 Graubünden l 220 Aargau 4099 Thurgau 798 Tessin 1567 Waadt 550 Wallis , 2 587 Neuenburg 178 Genf 47 Dazu: Liechtenstein 570 Zusammen

33 548

925 Über die Bewegung der Zahl der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1. J a n u a r 1938 gibt folgende Tabelle Auf Aufschluss : Bestand am NachAnfang des träglich Berichts- . festgestellte BrennJahres apparate

Betriebsjahr

Insgesamt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

88 934*) 89485 88392 86068 35477 84848 34884 34129 34084 33874

1406

269 253 231 122 109 69 167 32 61

40340 39754 38645 36299 35599 34957 34453 34296 34116 38 935

1933--13. . . .

38 984*)

2719

41653

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1988/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Von der Durch Aus- Bestand Alkohol- scheidung am Ende verwaltung in des aufWegfall Berichtsgekauft gekommen jahres

855 1862 1525

-- ' 1052

737 662 494 265 212 242 331

85 89 79 59 -- --56

39485 38392 36068 85477 34848 34384 34129 34084 83874 33548

6685

1420

33 548

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

TU. Verkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt:

hl 100% Alkohol

Warengattung

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubr. I a) 2. Branntwein (Eubr. 1 6 ) . . . .

8. Sprit zur Herstellungvon pharmazeutischen Erzeugnissen,Riech-und Schönheitsmitteln (Bubr. Ic) 4. Brennspiritus Industriesprit Fuselöl Denaturierstoffe

Zusammen

Fr.

Fr.

744.--

5 185 648.70

649.71

3863610.05

5 767,42

394.49

2275190.75

22 588,56 34 825,63

159 14 180 77

8 594 008 88 6 295 525 86

q

je q 300 -- 288 40

-- StUck 1 993

5. Gebinde (Eubr. le)

Erlös

6 969,92 5 946,69

2248 20298

(Eubr. I d zusammen)

Durchschnittspreis je hl 100%

--

--

6744 58541 30 9954820.04

24 43

48687

--

21327956.54

926

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 67494,84 q (76 278,08 hl 100 %) Sprit, Branntwein usw. insgesamt Fr. 195 243.05, oder Fr. 2.89 je q (Fr. 2.56 je hl 100 %).

"~

In der Kontingentierung des Spritverkaufes trat im Berichtsjahr insoweit eine Änderung ein, als dank reichlicher Anlieferung gebrannter Wasser im Inland die Kontingentssätze durch Verfügung vom 23. Juni 1948 wesentlich heraufgesetzt werden konnten.

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Spr.it belief sich Ende Juni 1943 auf 2922. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 50 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 78 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2922 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » »

Apotheken 791 Drogerien 792 Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen 64 öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien 185 » chemisch-pharmazeutische Fabriken 179 » Parfümerien 844 » Coiffeure . 261 » Uhrenfabriken 20 » Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

77 » wissenschaftliche Laboratorien . . . . . . . .

36 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 223 Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1943 1922 Bewilligungen ausgegeben. 122 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 197 neu hinzugekommen. Die 1922 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse 148 » Essigfabrikation . . . ; . .

15 » Lacke, Polituren und Farben 1157 » wissenschaftliche Zwecke 319 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 283 Von den 1922 Bewilligungsinhabern betrieben 293 auch den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

927

VIII. Monopolgebühren,, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik Ih und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen*) 5841603.01 weniger Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Eohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen 977899.40 4864208.61 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Branntweine . . . . Fr. 57 888.65 abzüglich Rückerstattungen » 547.25 56841.40 Zusammen 4921045.01 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straf fällen, entfallen auf: ausländische Früchte und Beeren Fr. SO 502.15, ausländische Weine, Weinhefe lind Traubentrester Fr. 20 690.20, der Rest auf andere Rohstoffe.

*) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

928 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

kg

kg

Fr.

kg s

Fr.

2 072,6

141.75

2 072,6

141.75

216 177,1

68468.85

215 578,1

68136.10

572,0 11 679,2

840.90 934.55

-- 6 501,2

-- 442,45

--

--

--

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : o. Äpfel und Birb. Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u dgl c. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u.dgl.

d. Trauben, frische e. Trauben, getrocknete . . .

/. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

h. Bier- und Press-

-- 234,5

341.70

144,5

101.40

6 286,8

4229.10

608,2

376.55

121,5

7

121,5 li, a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus. . . .

b. Branntweine, Liköre u. dgl. .

III. Wermut und Wermutessenz . . . .

IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogenu.dgl.

VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgrädigen Erzeugnissen und Verschiedenes

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse

7.

. -- -- 998 570,5 5287688.65

979 811,3 4318216.40

521 229,0 106 034,4

26172.60 14567.60

521 229,0 106 034,4

26172.60 14567.60

35 443,8

38552.21

35 017,1

37846.81

35 010,1

78646.05

35 010,1

78320.45

423 149,6

78402.95

423 149,6

78018.50

242609.10 2 356 581,1 5841603.01 ' ,

--

--

242609.10 -- 2324061,2 4864203.61

929

B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Bereits im Geschäftsjahr 1941/42 sind die Steueransätze den veränderten Verhältnissen angepasst worden. Die mit unserem Beschluss vom 12. Juni 1942 auf Fr. 4 je Liter 100 % Alkohol festgesetzten Ansätze der Spezialitätensteuer und der Selbstverkaufsabgabe für den Kernobstbranntwein sind in unserem Beschluss vom 26. August 1942 über Ablieferung und Besteuerung beibehalten worden. Gleichzeitig erschien es angezeigt, die früher gewährten Abzüge bei Zahlung der Steuern innert 30 Tagen aufzuheben. Dagegen wurde die Erhebung eines Verzugszinses von 5 % auf den Steuerbeträgen für Spezialitätenbranntwein vorgesehen, dio innert 80 Tagen nicht bezahlt werden.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden 9267 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrage von Fr. 2106 794.71 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 411 633.76 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. l 695 160.95 auf gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber. Die im gleichen Geschäftsjahr ausgestellten 4719 Abgaberechnungen für den Sclbstverkauf von Kernobstbranntwein erreichten einen Gesamtbetrag von Fr. 953 076.90, wovon Fr. 290 667.45 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 662 409.45 auf die gewerblichen Betriebe entfallen. Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein weisen im Berichtsjahr 1942/43 im Vergleich zu den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Eingänge an S p e z i a l i t ä t e n s t e u e r n und Abgaben für den Selbstverkauf von K e r n o b s t b r a n n t w e i n vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1943.

Spezialitätensteuer Geschäftsjahr

1938/89 1989/40 1940/41 1941/42 1942/43

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag Fr.

100% Alkohol 100% Alkohol Fr.

300 820 402 069 500 169 463 154 539 267

721096.47 953161.68 1185448.75 1889461.77 2022249.21

604 888 816 026 263 056 293 887 229 983

1994483.10 1042871.84 951 553.99 1116771.35 919731.87

&30

Am 30. Juni 1948 waren an Spezialitätensteuern noch Fr. 212911.65 und an Selbstverkaufsabgaben Fr, 138276:77 ausstehend. Bemerkenswert ist die erfreuliche Zunahme der Eingänge an Spezialitätensteuern, was abgesehen von der Erhöhung des Steuersatzes der -weitem Ausgestaltung der Kontrolle umzuschreiben ist. Der Selbstverkauf von Kernobstbranntwein war dagegen auf die Mengen beschränkt, die im Geschäftsjahr 1940/41 versteuert worden waren.

IX. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen (Bubrik II m).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1942 bis 80. Juni 1948 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Rückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 2 388,83 Liter reinen Alkohol.

Daraus sind folgende Rückvergütungsguthaben entstanden: Liter 100%

Rückvergütungsbetrag Fr,

1. Für Trinksprit 2. Für verbilligten Sprit S. Für Steuer auf Spezialitätenbranntweinen . . . .

40,24 2296,85 19,02

169.-- 2229.50 63.05

Zusammen

2856,11

2461.55

Davon ab: Wiedereinfuhr einer Kirschwassersendung vom Jahre 1940/41 ·/. 17,28 2338,83

·/. 43.20 2418.85

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1941/42 .

3771.70 6190.05

Im Geschäftsjahr 1942/48 wurden bezahlt Verbleiben zur Auszahlung auf Rechnung 1948/44

3 750.-- 2440.05

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1943 sind bis 30. Juni 428 Grosshandelsbewilligungen und 108 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 888 bzw.

97 im Vorjahr.

931

XL Straffalle.

Am 80. Juni 1942 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu .

202 Fälle 715 » Zusammen

917 Fälle

Davon sind durch Vollzug erledigt

574

»

Verbleiben auf 80. Juni 1948 noch zur Erledigung. . . . . . .

343 Fälle

Von diesen 348 noch nicht erledigten Fällen sind 880 rechtskräftig entschieden, während in 18 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Wir bemerken, dass auch in diesem Geschäftsjahr wiederum in vielen Fällen Batenzahhmgen und Stundungen eingeräumt werden mussten, da es sich in der grossen Mehrzahl um Leute handelt, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben oder wegen Militärdienst ausserstande waren, ihren Verbindlichkeiten rechtzeitig nachzukommen. Dadurch wird die Abwicklung des Vollzuges verzögert.

Von den im Berichtsjahre erledigten 574 Anzeigen wurden 504 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 70 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) musate in 24 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden.

Von den übrigen 550 Fällen sind 387 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 84 mit einer Verwarnung und 79 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Von den festgestellten Widerhandlungen entfielen 70 auf Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 233 auf die Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren, 106 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 54 auf unbefugte Herstellung gebrannter Wasser, 31 auf Grosshandels- und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung, 32 auf Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontroll Vorschriften, 19 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 29 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen:

932 Umverteilte Bussen 1941/42 Einzahlungen im Berichtsjahre

Fr- 7546.85 » 61095.06

Zusammen Fr. 68641.91 Davon waren auf Ende Juni 1943 unverteilt (siehe Bilanz) . & 9064.20 Der Rest von Fr. 59577.71 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni Fr. 50942.81

1932

Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 Kosten

» »

2840.5794.90

Fr. 59577.71 "

Diese Summe wurde wie folgt verteilt:

Bussen: An die Kantone des Begehungsortes Fr. 16980.70 An die Gemeinden des Begehungsortes » 16980.70 An die Verleider » 2078.75 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliesslich Eückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) » 16204.65 An die Oberzolldirektion » l 538.01 Kosten: An die Alkoholverwaltung » 5794.90 Zusammen Fr. 59577.71 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1942 einen Bestand von Fr. 83859.50 Einnahmen für 1942/43 » 16224.65 Verzinsung » 3 354.40 Fr. 108488.55 Ausgaben für 1942/43 (Inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfälle

Fr. 2046.60 » 5785.48

Bestand auf 30. Juni 1948

A

7 832.08

Fr. 95606.47

933

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

1. E i n n a h m e l i -

Hauptbuch Seite 152 125

126 127

128 129 158 164 128 144 181 132 107

-- Vortrag aus dem Vorjahre . .

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Verkauf von Branntwein . . .

c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw e. Verkauf von Gebinden . . . .

ee. Verkauf von Altmetall . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbrannt-

Rechnung 1942/43 Fr.

19247.26

Voranschlag 1942/43 Fr.

5185648.70 8863610,05

4860000.-- 4000000.--

2275190.75

2100000.--

9954820.04 48 687.-- 89552.10

11 960 000.--

2022249.21 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . . . .

919731.87 h. Monopolgebühren an der Grenze 4864203.61 56841.40 i. Monopolgebühren im Inland . .

45965.-- fe. Bewilligung für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zins88570.85 ausgaben Zusammen Einnahmen 29884816.84

800000,-- 800000.-- 1000000.-- 50000.-- 30000.--

25 600 000.--

2. Ausgaben.

188 137 17

148 143

o. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . . 8577595,15 831235.60 b. Beschaffung von Branntwein .

c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schön1 268832.40 d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw. . . . . . 9149684.25 20340.-- e. Beschaffung von Gebinden . . .

Übertrag 14847687.40

1100000.-- 1 200 Off-

850 000. --

11140000.-- 14290000.--

934 Hauptbuch

Rechnung 1942/43

Seite

Fr.

140 141 183 134 168 149 117 135

Übertrag 14 847 687.40 /. Förderung der Kartoffelverwertung 600000.-- g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . .

962780.22 h. Ankauf von Brennapparaten 43894.65 L Brennereiaufsichtstellen . . . .

501869.66 k. Verkehrsfrachten , 195243.05 l. Verwaltung 1699308.88 m. Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen . . . . .

3750.-- n. Unterhalt 132745.91 Zusammen Ausgaben 18 986 724.77

Voranschlag 1942/43

Fr.

14 290 000. 600000.1200000.800000.500000.350000.1584000.-- 108000.18 932 000.-

3, Abschluss.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

29884816.84 25600000.18986724.77 18932000.10 897 592 0 7 6 6 6 8 0 0 0 . -

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses.

Zuweisung an den Bund: Fr.

Fr. 1. 10 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 703) , 4 692 278.30 Zuweisung an die Kantone: Fr. 1.10 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 4692278.80 Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 700000.-- Einlage in den Betriebsfonds.

800000.-- Vortrag auf neue Rechnung .

13045.47 wie oben 10897592.07 Zur Einlage in die Fonds ist folgendes zu bemerken: In Anbetracht der unsicheren Zeitlage haben wir es für angezeigt erachtet, dem letztes Jahr geäufneten Beinertrags-Ausgleichsfonds einen weitern Betrag von Fr. 700 000 zuzuweisen.

Im Jahre 1934 wurde, gemäss Art. 76, Abs. 4, des Alkoholgesetzes, mit den verfügbaren Reserven auch unser damaliger Betriebsfonds von Fr. 3 000 000 unter die Kantone verteilt. Dieser Fonds diente der Alkoholverwaltung bis dahin als Betriebskapital. .Da es ihr in der Folge an genügenden Betriebs-

935 mittein fehlte, war sie genötigt, von der Bestimmung in Art. 71, Abs. 8, des Alkoholgesetzes Gebrauch zu machen, wonach Bund und Kantono verpflichtet sind, der Alkoholverwaltung die zur Durchführung ihrer Aufgabe erforderliehen Summen vorzuschiessen. Urn dies in Zukunft möglichst zu vermeiden, erachten wir die Wiedereröffnung eines Betriebsfonds mit einer Einlage von Fr. 800 000 als angezeigt.

Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt Bilanz : B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch 1. Aktiven Fr.

Seite 84 Lagerhausbauten und Einrichtungen 6480083.18 85 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern . . .

618567.55 88 Lagervorräte 122 Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

162 Schweizerische Nationalbank «Konto A» ...

38 » » «Depot Konto» .

161 Postcheckdienst 160 Guthaben bei den Lagerhäusern 147 Debitoren 109 Grundpfanddarlehen 124 Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

57 Vorschüsse betreffend Kartoffeleinlagerung . . .

58 Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1943/44 für 1942/48) .

86

151 48 142 150 .167

2, Passiven Amortisationen: Lagerhausbauten und EinrichFr.

tungen 6480083.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Reinertrags-Ausgleichsfonds . . . .~~ Betriebsfonds Versicherungsfonds Verleiderfonds Bussen (umverteilte) Übertrag

sich folgende

Fr.

7098660.73 6318303.-- 12070417.15 546551.95 20000.-- 848862.98 170144.46 63216.03 126803.50 14 381.10 405407.80 8829296.78 30512034.98

7098650.73 8600000.-- 300000.-- 2050882.15 95606.47 9064.20 18153703.55

936

Hauptbuch Seite Übertrag 106 Hinterlagen (Kautionen) 157 Kreditoren 159 Guthaben der Spritbezüger 163 Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1948/4-4 für 1942/48) Zur Auszahlung: Fr.

62 an den Bund 4692273.80 63 an die Kantone: Anteil am EinnahFr.

menüberschuss. . 4692273.30 Kleinhandelsgebühren 114 989.60 4807262.90 152 Vortrag auf neue Rechnung

Fr.

13153703.55 --.--· 3988586.47 50699.70 8856518.59

9499586.20 13045.47 30512034.98

Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Durch Übertragung der Aufwendungen für das Lagerhaus Schachen sind die Konten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Amortisationen» auf 30. Juni 1943 je uni Fr. 2 780 300.80 erhöht worden.

Der Brandversicherungswert sämtlicher Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 4 785 900, die Grundbuchschätzung der Liegenschaften Fr. 4 648 481.

Die Aufwendungen für das Lagerhaus Schachen betrugen Fr.

laut Baukonto 2780300.30 Diese Aufwendungen wurden gedeckt: a. Durch die «Reserve zum Bau eines Lagerhauses» von .

2780000.--b. Durch Übertragung aus der Betriebsrechnung (Bübrik IIn) Unterhalt von 300.30 Zusammen

2780300.30

sodass das neue Lagerhaus gänzlich abgeschrieben werden konnte.

Die «Debitoren» bestehen aus verschiedenen Vorschüssen im Betrage von Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Bückstellung für die Förderung der Kartoffel Verwertung . , Bückstellung für die Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und die Umstellung des Obstbaues Guthaben von Spritlieferanten Verschiedene .Kreditoren

63216.08 500000,-- 500000.-- 2924741.80 10794.67 8938536.47

937 3. Auszahlung an die Kantone.

Der Anteil der Kantone aus dem Reinerträgnis der AlkoholVerwaltung beträgt Fr. 1.10 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4265703) Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1942/48 . . .

Zusammen

Fr.

4692278.80

114 989.60 4807262.90

Demnach erhalten: Kanton

Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 1.10 auf den Kopf)

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

Fr.

Fr.

741 955.50 801 807.60 227268.80 30032.20 78 210.50 22 374.-- 19082.80 88 248.10 40307.30 167 258.30 170438.40 186957.10 103904.90 59149.20 49 231 . 60 14721.30 314821 10 141071.70 297509.30 151 934.20 178 070 20 377737.80 163 150.90 129 690.-- 192 340 50

18 182 50 19 649 25 5 569 50 735 95 1 794 10 548 80 467 65 937 30 987 80 4098 85 4176 80 4581 60 2 546 30 1 449.50 1206.50 360.75 7 715 05 3 457 15 7290.80 3 723 80 4 368 80 9 256 90 3 998 20 8 178 20 4 713 55

760138.-- 821 456 85 282 838 30 80 768 15 75 004 60 22922.30 19 550 45 89 185 40 41 295 10 171 357 15 174615 20 191 538 70 106 451 20 60598.70 50438.10 15 082.05 322 536 15 144528 85 804800.10 155 657 50 182484 386 994 70 167 149 10 132 868 20 197 054 05

4692 273.30

114989 60

4 807 262 90

Zürich Bern . . . .

, .

Luzern .

. .

Uri . .

Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg . . .

. .

Solothurn . . . .

. .

Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Eh. . . .

Appenzell I.-Rh.

St.Gallenn . .

Graubünden Aargau Thurgau . .

. .

Tessin .

. .

Waadt Wallis Neuenburg Genf . .

Insgesamt . . .

Bundesblatt.

96. Jahrg.

. ,

Bd. I.

68

938

XIII. Schlusserörterungen.

Die Bechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1942/4S schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 10,4 Millionen Franken ab, gegenüber 12,9 Millionen Franken im Vorjahr und 14,8 Millionen Franken im Jahre 1940/41. Nachdem schon das Vorjahr einen leichten Rückgang aufgewiesen hatte, ist im vergangenen Geschäftsjahr eine -weitere Abnahme des Einnahmenüberschusses eingetreten. Die Gesamteinnahmen waren zwar nicht geringer als im letzten Jahr. An Steuern und Monopolgebühren wurden 1942/48 sogar mehr vereinnahmt als im Vorjahr, dagegen blieben die Einnahmen aus dem Spritverkauf um l Million Franken hinter dem Vorjahr zurück, was mit der kurz vor Beginn des Geschäftsjahres 1942/48 notwendig gewordenen Verschärfung der Kontingentierung zusammenhängt. Der Ausfall aus dem Minderverkauf konnte aber zum Teil durch Erhöhung der Verkaufspreise ausgeglichen werden. Bei den Ausgaben war eine Erhöhung angesichts der ständig wachsenden Schwierigkeiten der Beschaffung ausländischen Sprits und der damit verbundenen Preissteigerung nicht zu umgehen. Ferner erhöhten sich auch die Kosten der Beschaffung von Sprit im Inland. So war es nicht zu vermeiden, dass die Beschaffungskosten für gebrannte Wasser, die im Vorjahr noch 11,9 Millionen Franken betragen hatten, im Geschäftsjahr den Betrag von 14,8 Millionen Franken erreichten. Da in den übrigen Ausgaben im Durchschnitt noch etwas eingespart werden konnte, hat die Ausgabenvermehrung den Betrag von 2,68 Millionen Franken nicht überschritten.

Im Vergleich zum vorjährigen Abschluss ist hervorzuheben, dass den Kantonen zum erstenmal auch die Einnahmen aus den Kleinhandelsversandgebühren ausbezahlt werden können, während diese früher zur Tilgung der Zinsschuld der Kantone für die frühern Betriebsvorschüsse hatten verwendet werden müssen.

.

.

Das vergangene Geschäftsjahr hat keine besonderen Merkmale a\ifzuweisen, Im Ausbau der Alkoholordnung sind wiederum Fortschritte erzielt worden; ein-weiterer Schritt steht bevor. Nach Art. 82Ws der Bundesverfassung bedürfen nämlich die nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren vom Zeitpunkt der Annahme dieses Artikels an (6. April 1930) noch bestehenden Hausbrennereien zum Weiterbetrieb einer Konzession, welche ihnen unter den im Gesetz aufzustellenden Bedingungen gebührenfrei zu erteilen ist. Wir
werden Ihnen deshalb in nächster Zeit eine Gesetzesnovelle für die im Alkoholartikel vorgesehene Konzessionierung der Hausbrennerei unterbreiten. Wenn auch mit dieser Ergänzung der Alkoholgesetzgebung keine tiefgreifenden Änderungen verbunden sein werden, so zeigt sie doch, dass die Weiterentwicklung unserer Alkoholordnung fortschreitet. Das Hauptbemühen der Behörden wird dabei stets darin bestehen müssen, darüber zu wachen, dass das vornehmste Ziel der Alkoholgesetzgebung, die Bekämpfung des Alkoholmissbrauches, oberste Bichtlinie der Alkoholordnung bleibt.

939

XIV. Antrag.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 80. Juni 1943 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. September 1943.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Celio.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

940

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1942/43.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 27. September 1943, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 30. Juni 1948 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: Fr.

Auszahlung an den Bund, Er. 1. 10 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 4692273.30 Auszahlung an die Kantone, Fr. l. 10 auf den Kopf der Wohnbevölkerung . .

4692273.30 Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 700000.-- Einlage in den Betriebsfonds.

'.

800000.-- Vortrag auf neue Eechnung 13 045.47 10397592.07 4216

.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1942/43. (Vom 27. September 1943.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1943

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

4448

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.10.1943

Date Data Seite

905-940

Page Pagina Ref. No

10 034 960

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