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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzession der Spiez-Erlenbach-Bahn auf die Simmentalbahn.
(Vom 26. August 1948.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Die Spiez-Erlenbach-Bahn und die Erlenbach-Zweisimmen-Bahn haben um Gewährung einer Bundeshilfe im Eahmen des Bundesgesetzes vom 6. April 1939 über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen nachgesucht. Den beiden Unternehmen wurde die finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt unter der Bedingung, dass sie fusionieren, um den Anforderungen des Art. l des genannten Gesetzes zu entsprechen. Die Fusion erfolgte in der Weise, dass die Erlenbach-Zweisimmen-Bahn die Spiez-Erlenbach-Bahn übernahm. Der Fusionsvortrag wurde von den ausserordentlichen Generalversammlungen beider Gesellschaften vom 20. und 21. Oktober 1942 angenommen.
Der Grosse Bat des Kantons Bern und der Bundesrat haben am 23. November 1942 und 9. März 1948 der Fusion und Sanierung der beiden Unternehmen zugestimmt.
Bei dieser Gelegenheit hat die Erlenbach-Zweisimmen-Bahn ihre Firma geändert und den Namen «Simmentalbahn» angenommen.
Mit Eingabe vom 9. Juli 1943 hat die neue Simmentalbahn das Gesuch gestellt, die Eisenbahnkonzession der Spiez-Erlenbach-Bahn vom 27. Juni 1890 möge mit den seither erfolgten Änderungen auf sie übertragen werden.
Nachdem auch der Kanton Bern" der Übertragung zugestimmt hat, beantragen wir Ihnen, dem Gesuche zu entsprechen und nachstehenden Beschlussesentwurf anzunehmen.
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,...,..,, Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung, Bern, den 26. August 1948.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten:
Pilet-Golaz.
Der Bundeskanzler:
G. Bovet.
672 (Entwurf.)
Bundesbeschluss über
die Übertragung der Konzession der Spiez-Erlenbach-Bahn auf die Simmentalbahn.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Gesuches der Direktion der Simmentalbahn vom 9. Juli 1943; einer Botschaft des Bundesrates vom 26. August 1943, beschliesst:
I.
Die durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1890 (E. A. S. 11, 65) erteilte Konzession für eine Eisenbahn von Spiez über Wimmis nach Erlenbach, mit Abänderungen vom 6, Oktober 1899 (E. A. S. 15, 689) und vom 19. Juni 1903 (E. A. S. 19, 105), wird auf die Simmentalbahn AG. in Zweisimmen (neue Firma der früheren Erlenbach-Zweisimmen-Bahn) übertragen.
n.
Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt, der am ... .
19e3 in Kraft tritt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzession der Spiez-Erlenbach-Bahn auf die Simmentalbahn. (Vom 26. August 1943.)
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Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1943
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
18
Cahier Numero Geschäftsnummer
4427
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.09.1943
Date Data Seite
671-672
Page Pagina Ref. No
10 034 937
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