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8

N o

4

# S T #

1

Bundesblatt 95. Jahrgang.

Bern, den 10. Juni 1943.

Band I.

Erscheint in der Hegel alle 14 Tage. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr; 60 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfl & de. in Bern,

# S T #

4366

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1944 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1944 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 28. Mai 1943.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Bekruten zu leistende Entschädigung, I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1944.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

Im diesjährigen Budget sind erstmals die in der Staatsrechnung unter der Bubrik -- 560 Materialbeschaffung -- eingestellten Budgetposten für Versuche aller Art, sowie für die Bevision der Munition enthalten. Diese Kreditbegehren wurden bis anhin jeweils mit dem allgemeinen Voranschlag (Hauptbudget) eingereicht; tatsächlich bilden sie aber einen Bestandteil der Materialbeschaffung und sind deshalb in das Kriegsmaterialbudget einzuverleiben. Zudem hegt · es im Interesse der Materialbeschaffung, dass diese Kredite möglichst frühzeitig zur Verfügung stehen, auch deshalb, weil wegen Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung allgemein mit immer längern Lieferfristen gerechnet werden muss. Obwohl das Kriegsmaterialbudget dadurch eine ErBundesblatt. 95. Jahrg. Bd. I.

35

482

Weiterung erfährt und ungeachtet der fortwährenden Preissteigerung, konnte der vorliegende Budgetentwurf trotzdem niedriger gehalten werden als diejenigen der letzten Jahre. Für die Einzelheiten erlauben wir auf die Akten zu verweisen.

5. Militärdepartement.

Ausbildung der Armee.

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

880 708

Ausrüstung der Armee.

560 Materialbeschaffung : 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . . Fr.

2 000 000

542

Bekleidung und persönliche Ausrüstung: Bekleidung der Eekruten, Exerzierkleider, Fliegerausrüstung, Abzeichen, Winterartikel, Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör Fr. 16180288

543

Waffen und Munition: 24-mm-Kanonen, Raketenpistolen, Markiergeräte, Ausrüstungsgegenstände, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Waffenzubehör. Reparatur- und Putzmaterial Fr.

6 450 453

544

Korps- und Schulmaterial : Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke, Motorfahrzeuge und Zubehör, Radfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, optisches Material, Geschützmaterial, Material für Festungen, Flieger-, Flab-, Genie-, Sanitätsund Veterinärmaterial, Gasschutzmaterial, Material für den Verpflegungsdienst Fr. 14 984 499

581

Revision der Munition

Fr.

l 000 000

Pferde.

570 Kavallerie-Remontendepot : 440 Dienstkleider

Fr.

421.35

571 Pf erderegieanstalt : 440 Dienstkleider

Fr.

7 985

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

483

Zusammenstellung.

Voranschlag 1943 (B. B. v. 12. 6, 42 und 16. 12. 42)

Voranschlag 1944

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere. . . . Fr. l 061 226 Fr.

560 .Materialbeschaffung: 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . .

542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung 543 Waffen und Munition 544 Korps- und Schulmaterial . . , 581 Revision der Munition . . . .

200 000* »

18 728 878 7 736 809 14 464 626 700000*

570 Kavallerie-Remontendepot : 440 Dienstkleider .

140 246

571 Pferderegieanstalt: 440 Dienstkleider

880 708

2 000 000

» 16 130 288 » 6 450 453 » 14 984 499 » l 000 000 »

42185

7985 87 012 » Fr. 43118792 Fr. 41496068

* Mit dem allgemeinen Voranschlag für 1943 bewilligt.

II.

Entschädigung an die Kanfone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten (beigeheftete Tabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Rohmaterials fortwährend im Steigen begriffen sind, so muss dem Militärdeparternent freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Die Tuchpreise haben im Mittel eine Erhöhung von ca. 15% erfahren.

Zufolge der zunehmenden Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung muss mit weitern Preisaufschlägen gerechnet werden.

484 Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise der Tücher für die RekrutenausrUstung pro 1943 pro 1944

Tuchsorte

Waffenrocktuch 19.55 Hosentuch 19.20 Beithosentuch 19.90 Kaputtuch 18.70 Mützenloden 18.-- Aufschlagtuch (für helles Aufschlagtuch Fr. 2. -- Zuschlag) 16.60

22.60 22.20 28.80 21.80 21.-- 16.60

Die Bekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäas der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ansrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 1934 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art. 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Begel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Beserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Beserve die für die Ausrüstung der Betraten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ausrüstung. Gemäss Art. 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Bekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites 562. 561, Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III.

Wir empfehlen Bmen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Bekruten zu. leistenden Vergütungen.

Tabelle I.

Tarif fur die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1944.

F

O siliert. Lang.-

Mitrailleure, Schulzen, Fotu.iBüch-lsenmacher Lmg.T f . S i g . - SoldatenlilHi,

Bre-

nadiere, Funker.

Büchsenmacher,

Trompeter und Tambouren Her M. (ohne

Schützen und Grenadiere der

SchulzenKg>.

Radfahrer, diere der Mitrailleure derer Hufschmiede, .Trp., MotorFahrradund FUhrer Trompeter, Transportder Mitr.- Sattler und Mechaniker Truppe ohne Mitr.K G e bKp.

. - der Mitr.AbtFührer.(W.It.-inr dir II.Büchsen- und Büchsen · MotorradPatr. dir Ist.

mâcher der ahrer, Sattler macher der null der Int.Schützen-Bataillonee Rdl. Trp. der mot. 1.

Kavallerie Trp. u. Mot.Funker, Seimen

der Mile.- Kp.)

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

20.--

20.--

7.20 86.25

7.20 85, 35

20.-- 7.20 86 25

ea. '20

89.20

89. 20

89.20

Fr.

20.--

7.20 85. S5

Fr,

20.-- 7.20 85. 90

20,--

7.20 85.35

89. 201

88 50

88.50

1,20

1.20

88, 50 1.20

103.95 88.50

88.50

1.20

1.20

88, 50 1,20

22.55 l DI.-20

4. 65

9. 35 4,95 --.85

104'. 20 4.65

9. 35 4. 95 -- .85

104. 20" 4. 65

U, 15» 4. 95

--.90

104.20

4. (Ì5 76. 2.85 9.35 4.95 --.85

9. 15 4.95 --.90

76,-- 2, 85 U. 15 4. 95 --.90

6.30 55.65

3,35 5. 15 --.70 7.35 --.50 --.40

d e r Artillerie,

Gegen stand

Trp.

(HUnberit-teneteneTr«g.d.in.,

Fliegerabwehrtp., Hufschmiede

3.95 5.15 --.70 7. 35 --. 50 --.40

3. 95 5. 15

3.95 5.15

--.70 7.35

--.70 7.35

--.50

--. 50

--.40

--. 40

3.95 12.25 --.70 7.35 --.50 --.40

Fr,

3.95 5.15

3.95 5.15

--.70 7.35 --.50 --.40

--.70 7.35 --.50 --.40

4. es

2. 10

2.10

2. 10

2.10

-- .10 2. 10

2.10

2. 10

435. 60

436, 50

435, 45

436. 35

344.50

488. 65

405. 45

* Stahlhelm Feldmütze mit Tuchschirm, Ord. 40 * Waffenrock Ord. 40 mit Kragen- und Ärmelpatten, Aehselnummern und 2 Krawallen * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) « Fahrhosen 11 für Radfahrer (2 Paar) * Reithosen 14 (' Paar mit u. l Paar ohne Besatz) .

* Einheits-Kaput mil Achselnummern Krawatte für Kaput * Wadenbinden. (l Paar) + Ledergamaschen (l Paar) + Lederstulpen für Radfahrer * Tornister 42 Garnituren dazu * Blachenstoffo mister, 2 teilig, 1914/11 ' . . . .

* Tornister 76/98 Garnituren dazu Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren 4. Brotbeutel 14 für Kavallerie + Rahmentasche für Radfahrer Alum.-Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 a u s Aluminium . . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 21

14 Anstreichbürste Futteral inkl. Garnituren Sporen 7 Garnituren dazu Entschädigung für Einkleiden der Rekruten

20.--

7.20 85, 35 89. 20

Fliegertruppen, ohne FliegerabwehrBeb.- truppen Art., Genietruppen, Train (ohne SaniätsInt.), Of.truppen, Ordonnanzen Inkl. Tamb.

der Sanität

Fahrer und berittene MotorradTromp, der chreineriFühder fahrerB e S der Ar tillerie Mot.-Trsp.-

Fr.

93.50

88 M 1.20

niker und Wagner

Trsp.-Trp.

7. '20 85.35

20,--

Tel.-

Mot.

Trp., inkl. Grena-

Dragoner,

Train der Ver-

Int.,

pflegungs-

Fahrer

truppen

der Geb.-

S ä m e r

Scheinwerfer

Fr.

Fr.

20.-- 7, 20

20.-- 7.20

20.-- 7.20

20.-- 7.20

20.-- 7.20

85.90

85. 35

85. 35

85. 35

85.35

89.20

89.20

44. 601

H8. 50 1.20

88.50

46.151 88.50

93. 50 38,50

88.50

103.95 88,50

1,20

1.20

1,20

1.20

1,20 8.60

26,-- 22,55 104.20=

4.65

4.90

--.90

76. -- 2,85 9, 15 4.95 --.90

9, 35° 4, 95 -.85

9, 35 4,95 --.85

76.--" 2, 85 9.15 4, 95 -- , 90

3.95 5.15

3. 95 5.15

3.95 5.15

3, 95 5. 15

3.95 5. 15

3.95 5, 15

--.70 7.35 --, 50 --.40

--.70 7.35 -- .50 --.40

--.70 7.35 --. 50 --.40

--.70 7.35 -.50 --.40

--.70 7. 35 --.50 --.40

--.70 7,35

2. 10"

2,10

1. 90

331.R5

415,30

70. -- '' 2. 85 9.15 4.95 --.90

16.-- 2. 85 9 15 4.9B

--.50

--.40

4.70» .

u . Sattler

2, 10" 405,45

2, 10

--.10 1,90

132. 85

450, 80

435. 60

4- Die mit + bezeichneten Gegenstände Bind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten augegehen werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cie. per Waffenrock, linse und Kaput, sowie per Tornister.

1 Train deFüs.- Bataillone,e, F a h r d e r e G e b . - Scheinwerferfer erhalten l Paar Reithosen o B e s a t z & a E K und l PFusstruppenhosenaen.

* Die Motorradfahrer der mot, leichten Truppen erhalten Stelle der 2 Fusstruppenhosen 2 Fahrhosen 17 für Radfahrer | Fr. Ü3. 60 für B Paar) und l Paar Lederstülpen für Radfahrer (Fr. 22. 55 pro Paar).

1 Die Mitrailleur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen l und 2, sowie die Geb.-Telegr.-Pi.-Rekruten erhalten den Festungtornister 17/30 (Fr. 77. 15), sowie denBrotsacks fürUnberittenee (Fr. 15.16). Die Säumer dieser Truppensindd dagegen mit dem Torulster 75/33 und mil demBrotsackk fürberittenee Truppen auszurüsten.

1 Die Rekruten der Füs.-Bat. l, 3, 4, 6, 10, 13, 26, 23, 63, 54 97, 99, 6ä, BÖ, 57, -IC, 68, 69, CO und des Schützen-Bat. 2 sowie die in diesen Stäben und Einheiten eingeteilten San.- Uof und Sdt. erhalten den 2-teiligen Blachenstofftornister 1914/17 au Lager.

' Die Rekruten der Artillerie, inkl. Suttler, (mit Ausnahme der Geb.-Art., der Fest.-Art. und der Scheinwerfer-Trp.) sowie der Traintruppe, Hufschmiede Inbegriffen, erhalten zum Tornister 76/98 statt vier Pickriemen von je 64 cm Länge zwei 65 cm und einen 64 cm langen Packriemen. Die Rekruten der Geb.-Scheinw.-Kpu. 4 und B erhalten 2 lange Packriemen à 66 cm und 2 kurze à 64 cm. Die Säumer-Rekruten erhalten 4 Packriemen à 64 cm.

* Die unberittenen Trompeter, die Büchsenmacher, Sattler und Hufschmiede, die kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

7 Berittene Artilleristen, Train, Dragoner und sämtlicbe berittene Hufschmiede (infel. diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Ans chnal l spüren; Unterò ffizier, inkl. diejenigen der Koalierte, l Paar blanke Anschnallsporen (Fr.6200 per Paar) gegen Rückgabe der frühergefasstenn Sporen. OF.-Ordonnanzen erhalten besondere Anschnallsporen mit kurzemHalsa (Fr, 4 . 9 0 per Paar).

B Trainsoldatenn vom Bocke
fahrend erhalten keineSporen..

* Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. auszurichten, welche ihrerseits die kantonalen Waffenplatzzeughäuser für ihre Arbeitsaufwendungen entschädigt.

14 Für diejenigen Rekruten, die mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, beträgt die Entschädigung Fr. 2. 10 und für die andern Rekruten Fr. 1. 90.

11 In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 13 (Tabelle H) ausgerüstet. Nach bestandenem Hufschmiedekurs und nach erfolgter Einteilung Bind die Hufschmiede der Kavallerie nacb Kolonne 0 (Tabelle II) auszurüsten. Den Hufschmieden der Feld-, Feldbaubitz- und schweren Feld-Haubitz-Artillerie ist an Stelle der einen Ton den zwei in der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhosen eine Reithose ohne Besatz und ein Paar Wadenbinden abzugeben, Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung.

-i/Z Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten und neuernan: Mitrai »eure, Führer Dragoner, Fusillere, Trompeter u. BüchsenTrompeter, Schlitzen, Telephon-, macher der und Büchsen- Radfahrer, Lmg.SignalMitr.-Kp.; Fahrrad, Mitr. der Tambouren macher.

Schützen, soldaten Kanonlere Geb.-Mitr.mechaniker der und Führer Sattler und Grenadiere Infanterie und Funker Abl.

der Sch.Inf.; Hufschmiede u. -Büchsenu. Büchsen- und Genieder Fuhrer der macher der macher der truppen Infanterie Inf.Tt.-Patr.

Kavallerie und derInf.-Infanterie F unker 4 i 5 u i

Motorisierte eichte Trp.; Motor-Trans)Ort-Truppe; Grenadiere der leichten Truppen

Kanoniere, Mechaniker und Wagner der Feld-Art., Feld-Haub., Sch. FeldHaub. und Gcb.-Art.

Gegenstand

t

niker m «Hilf der d

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BüchsenmacherTelephon-undDSoldatenll» dir MIMI.

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B

A. Bekleidung.

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Stahlhelm .

.

. + Feldmütze O r d 4 0 .

.

.

Of -Mütze ohne Gradabzeichen *) · Waffenrock, Ord. 40 mit Patten, Nummern und 2 Krawatten

1 1

1 1

2

l1) 1 2

1 1

1 1

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Fahrhosen für Radfahrer Ord 17 Reithosen, Ord. 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) Krawatte für Kaput .

-

B. Ausrüstung (Gepäck).

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1 Genie

Tornister Ord. 42 . .

.

98 mit Hilfstragriemen 98 ohne . 75/98 Festungstornister 17/30 .

Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 für Berittene .

.

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Karabiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug . . . .

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Revolver mit Futteral, Patronentäschchen und Putzzeug .

Soldatenmesser, Mod. 08

l") 1

1«) 1») l"} 1

Säbel, Mod 96/02 Sägebajonett, Mod. 14

1»)

* .

Anstreichbürste m i t Futteral

,

. . .

C. Bewaffnung und Lederzeug.

Uof -Säbel Mod 83 mit Quaste .

Of,-Säbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt Mod. 98 mit Scheidetasche .

Säbelgurt mit Scheidetasche und Schlagband, Mod. 22 Patrontaschen, Mod 98, zweiteilige .

Patronenbandelier, Mod. 9 8 . . .

Putzzeugtäschchen, Mod. 89, leer 1 Signalpfeife mit Schnur 2 Waffenfettbüchschen 1 Unteroffiziersschriftentasche Ord. 33 ..

1 i») l ) l ) Jed er Unteroffiz ier, mit Au snahme der Kan.-Korpo raie, hat AnSpruch auf Kar abinertragen Le erhalten Die Adj.-Uof., F eldweibel mid Fouriere, sowie die T rompeter u ad Tambour n erhalten

- l

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Feldflasche mit Becher Ord 32 Kochgeschirr aus Aluminium, Ord. 98/20 Kochgeschirr aus Stahlblech Ord 82 .

Essbesteck Ord 21

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1 höh, unberittene Uof.

1 höh, berittene Uof.

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Dieselben werden den und Nieh tkarabinertra Diese Üo f.-Schriftenta Wachtmeistergrad,

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') ') ") *) 5 )

Die höhern Unteroffiziere (Fourier,Feldweibel,T Adj.-Uof-) sind zum einmaligen Bezug einer Of.-Mütze ohneGradabzeichenn berechtigt.

Erhalten den Kaput leihweise.

Truppen der Füs.-Bat l, 2, 4, 5, 10, 13 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, SB, 59, 60 und des Schützen-Bar. 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17 ohne Hilfetragriemen.

Adj.-Uof. haben das gesamte Gepäck inkl. Soldatenmesser zurückzuerstatten. Die übrigen Uof. und die Soldaten behalten das Gepäck ihrer frühern Einteilung.

Der Tornister 75/98 wird nur den unberittenen Trompetern, den Büchsenmachern, Sattlern und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd haben und infolgedessen kein perso: ) Die Offiziersordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

: ) Die berittenen Uof-, inkl. diejenigen der Kavallerie, erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Mode ·) In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 12 ausgerüstet. Nach bestandenem Hufschmiedkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavaller Artillerie sind an Stelle der einen in der Rekrutenschule gefasstea Fusstruppenhose eine Reithose ohne Besatz und l Paar Wadenbinden abzugeben. Alle übrigen Hufschmiede beha ß ) Bei den Drag.-Schw. beritten eingeteilte San.-Uof. erhalten 2 Reithosen und l Paar Stiefel mit blanken Anschnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhosen und der Schuhe. W ") Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie.

") Adjutant-Uof-, Feldweibel und Fouriere.

'") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere; ferner alle berittenen Wachtmeister, Korporale und Trompeter (ohne Kavallerie); alle Hufschmiede; die Trompeter der Gebirgsartillerie ; di ") Nur Wachtmeister und Korporale.

**) Berittene Wachtmeister, berittene Korporale und berittene Trompeter der Artillerie und des Trains; berittene Hufschmied-Uof.; berittene San.-Uof. der Drag.-Schwadronen.

") Trainsoldaten, Säumer, Fahrer und Führer der Artillerie, einschliesslich die unberittenen Wachtmeister und Korporale. Die Fahrer der Artillerie erhalten mir lPatrontasche..

18 ) Die Soldaten derHeerespolizeii erhalten zum Revolver einen einfachen Tragriemen.

") Nur die Motorradfahrer16)s) Berittene
Telephon-Wachtmeister.

") Die in deo Stäben und Einheiten der Infanterie eingeteilteSan.-Uof.f. und Sdt. erhalten je nach Einteilung den Tornister Ord. 42 oder den Blachenstofftornister 14/17.

NB. Die Waffen mit zugehörigem Lederzeug, ferner die Tornistergurten und Garnituren für Tornister undBrotsäcke.. sowie die mit 4- bezeicboeten Gegenstände werden Ton der K. T..

oder l Paar Reitstiefel gratis abgegeben. Er hat ein zweites Paar feldtüchtige, hohe schwarze Schnürschuhe, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen.

Inhalt des Mannsputzzeuges : l Kleiderbürste, l Schuhbürste. 50g Fleckenseife, l Nadelbüchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfaden Nr. 30 und Nähfaden Nr. 50 und 3 Nadeln, wollappen, 2 m Zwickschnur; sämtliche Rekruten erhalten ferner l Schutzdose für dasSchuhfettbüchschen,, l Stück Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lei mit den Putzzeugen durch die K.M.V.. den Rekruten verabfolgt. DasSchuhfettt wird separat in kleineBüchschenen abgegeben.

3/2

ffnung der Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1944.

Kanonlere, Mechaniker und Wagner er Feld-Art., Feld-Haub., Sch. FeldHaub. und Geb.-Art.

Gegenstand

niker und Wagner dir

Fahrer und berittene Trompeter Art. a n d Fast.ArBeb.der Artillerie.

Train ohne Infanterie.

Telephon- und Soldaten Offiziers.

Ordonnanzen der ArtillerFliegerabwehrnir

1

der Art.,

FUhrer der Geb.-Art., Scheinwerfer-fiUitin, Säumer und Sattler aller Trappen, ohne Kavallerie.

Genietruppen

Huf-

Fliegertruppen Sanitätstruppen Inkl. Funker 1er Flieger tr..

inkl.

Tambouren Ohne Flieger') abwehr

Verpflegungstruppen

Train der Infanterie.

Fahrer der Geb.-Scheinwerfer.

Heerespolizei

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und Nich tkarabinertr agende l W affenfettbüch sehen.

Diese Uo f.-Schriftent asche wird auch den Feldpostsekretären mit Korporals- oder Wachtmeistergrad, sowie den ]Heerespolizis ten abgegeb en.

adabzeichen berechtigt.

-Bat. 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17 ohne Hilfstragriemen.

en behalten das Gepäck ihrer frühem Einteilung.

abgegeben, die kein eigenes Pferd haben und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen.

Putzzeug.

der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle von Anschnallsporen, d. h. 1. für Kavallerie, 2. für Fahrer und Train, 3- für Of.-Ordonnanzen.

dkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 6 auszurüsten. Den Hufschmieden der Feld-, Feldhaubitz- und "schweren Feld-Haubitz;z und l Paar Wadenbinden abzugeben. Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasete Ausrüstungchnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhosen und der Schuhe. Wenn sie noch keinen Einheitskaput besitzen, so wird ihr Kaput gegen einen Reitermantel ausgetauscht.

Kavallerie); alle Hufschmiede ; die Trompeter der Gebirgsartillerie; die Of.-Ordonnanzen; die Sattler (ohne diejenigen der Kavallerie und der Mot.-Trsp.-Trp.), Hufschmied-Uof. ; berittene San.-Üof. der Drag.-Schwadronen.

Corporale. Die Fahrer der Artillerie erhalten nur l Patrontasche.

en Tornister Ord. 42 oder den Blachenstofftornister 14/17.

icke, sowie die mit + bezeichneten Gegenstände werden von der K. T. A. einheitlich beschafft. Jedem Rekruten wird je nach seiner Einteilung l Paar Marsch- oder Bergschuhe, ;, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen.

eidgrauem Knopflochfaden Nr. 30 und Nähfaden Nr. 50 und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe, 4 Steinnussknöpfe 16 mm und 6 Steinnugsknöpfe 18 mm, l Baum:ück Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse; Trompeterrekruten l Büchse Putzpomade, Diese Fett- und Putzmittel, sowie die Knöpfe, werden sehen abgegeben.

485

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Mai 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Celio.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 194-4 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1944 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1943, beschliesst: Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1944 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1944 bilden und in diesen einzuschalten sind:

486

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

880 708

560 Materialbeschaffung : 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . .

542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung . . . .

548 Waffen und Munition 544 Korps- und Schulmaterial 581 Bevision der Munition

» 2 000 000 » 16 130 288 » 6 450 453 » 14984499 » l 000 000

570 Kavallerie-Eemontendepöt : 440 Dienstkleider

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571 Pf erderegieanstalt : 440 Dienstkleider

» .

42135 7 985

Fr. 41496068

Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1944 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1944 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1944 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1944 zu leistenden Vergütungen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1943

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

4366

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1943

Date Data Seite

481-486

Page Pagina Ref. No

10 034 890

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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.