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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1.Oktober 1942 bis zum 30.September 1943.

(Vom 2. November 1943.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Begulativs für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten.

L Personelles.

Am l, Oktober 1942 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren: Mitglieder: Nationalräte Scherrer, Müller-Biel und Müller-Amriswil.

Ständeräte de Coulon, Malche und "Wenk.

Ersatzmänner: Nationalräte Gallati, Aeby und Meierhans.

Ständeräte Evéquoz, Fricker und Walker.

Herr Müller-Biel, dessen Amtsdauer Ende Dezember 1942 ablief, wurde durch Herrn Nationalrat Meierhans, bisher Ersatzmann, ersetzt.

Als neuer Ersatzmann wurde Herr Nationalrat Schmutz bezeichnet.

Wegen Todesfall wurde Herr Nationalrat Gallati, bisher Ersatzmann, durch Herrn Nationalrat Rochat ersetzt.

Am Ende des Berichtsjahres war die Finanzdelegation wie folgt zusammengesetzt : Mitglieder: Nationalräte Scherrer, Meierhans und Müller-Amriswil.

Ständeräte de Coulon, Malche und Wenk.

Ersatzmänner: Nationalräte Aeby, Schmutz und Eochat.

Ständeräte Evéquoz, Fricker und Walker.

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II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden 18 Sitzungen in Bern und Zürich statt.

III. Yernandluugsgegenstände.

'1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Voranschlag des Bundes für das Jahr 1948.

Voranschlag der kriegswirtschaftlichen Organisation für 1948.

Eidgenössische Staatsrechnung 1942.

Nachtragskredite II. Folge 1942 und I. Folge 1943.

Kreditübertragungen von 1942 auf 1943.

892 von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfasste Eevisionsprotokolle.

Anregungen der eidgenössischen Finanzkontrolle über die Verwendung der Kredite.

8. 1091 Bundesratsbeschlüsse, den Finanzhaushalt des Bundes betreffend. ' 9. Verwendung der ausserordentlichen Wehrkredite.

10. Mobilisations- und kriegswirtschaftliche Ausgaben.

11. Gehälter der Mitglieder des Bundesrates.

12. Entschädigung der Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen der eidgenössischen Bäte.

13. Dezentralisation der Verwaltung; Verlegung von Bundesämtern ausserhalb Berns.

14. Vernebelungsübungen, Schäden, 15. Holzverzuckerungs-AG, 16. Erweiterung der eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt in Zürich.

17. Neue Finanzmassnahmen.

18. Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmassnahmen.

19. Berichte des Sparexperten.

20. Schiffahrtspolitik.

Zahlreiche Geschäfte, die Gegenstand unserer Beratungen waren, gaben Anlass zu Anfragen.

Die Finanzdelegation schenkte insbesondere der Kontrolle der kriegswirtschaftlichen Organisationen, sowie der Ausgaben für den Aktivdienst und für die Verstärkung der Landesverteidigung ihre Aufmerksamkeit, bildet sie doch die einzige parlamentarische Instanz, welche Einblick in die Akten und das gesamte Kechnungswesen dieser bedeutsamen Sektoren des öffentlichen Haushaltes in der Kriegszeit nehmen kann. Das gleiche ist zu sagen von den Aufwendungen für andere Massnahmen zum Schutze der Neutralität und die Arbeitsbeschaffung.

Der Finanzhaushalt des Bundes.

Im Jahre 1942 beliefen sich die Ausgaben in der ordentlichen Eechnung auf 468,2 Millionen Franken, in der ausserordentlichen Bechnung auf 1114,1 Millionen Franken.

Bundesblatt. 96. Jahrg. Bd. I.

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1014 Der gesamte Schuldenüberschuss des Bundes belief sich Ende 1941 auf 8 661 500 000 Franken, die Ausgabenüberschüsse im Jahre 1942 auf 775,4 Millionen Franken, Der gesamte Schuldenüberschuss auf Ende 1942 betrug demnach 4 487 000 000 Franken. Von dieser Gesamtschuld entfallen auf die ordentliche Rechnung l 478 800 000 Franken, auf die ausserordentliche Bechnung 2 963 200 000 Franken. In diese Bechnung nicht einbezogen sind die Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Schweizerischen Bundesbahnen. Nicht Inbegriffen in dieser Summe sind auch die Fehlbeträge der beiden Personalversicherungskassen des Bundes.

Bei diesen gewaltigen Aufwendungen ist eine stete Überwachung und nie erlahmende Kontrolle unentbehrlich. · Es ist in erster Linie Aufgabe der eidgenössischen Finanzkontrolle, sowohl die ordentliche als auch die ausserordentliche Rechnung des Bundes einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dank der seit Jahren bestehenden Organisation, welche für ein richtiges Funktionieren des Kontrollapparates bürgt, erfolgen die Beanstandungen prompt und die Nachprüfung der Korrekturen durch die zuständigen Instanzen sorgfältig.

Die Revision von seiten der eidgenössischen Finanzkontrolle erstreckt sich auf alle Sektoren des Bundeshaushaltes. In ihrem Bestreben findet die Finanzkontrolle das volle Vertrauen und die nachhaltige Unterstützung der Finanzdelegation.

Universalität des Voranschlages und der Staatsrechnung.

Die Finanzdelegation wacht darüber, dass trotz den ausserordentlichen Zeiten die Universalität der Staatsrechnung und des Staatsbudgets gewahrt wird. Offenheit und Klarheit müssen im ganzen. Rechnungswesen bestehen, für Eigenbrödeleien gibt es keinen Raum mehr. Wir begrüssen es auch, dass die Finanzkontrolle und besonders das Revisorat für Kriegswirtschaft alles getan haben, um das sogenannte Kässelisystem, wo jeder glaubte, eine besondere Kasse haben zu müssen, um dann zu gewisser Zeit noch mehr oder weniger über einen gewissen Fonds verfügen zu können, aus dem wieder geschöpft werden kann, ohne dass erst wieder eine Vorlage an die zuständige Instanz erfolgen muss, zum Verschwinden zu bringen. Das Rechnungswesen der kriegswirtschaftlichen Organisationen wird mit voller Billigung der Finanzdelegation dem ordentlichen Rechnungswesen angeglichen und denselben Normen unterstellt, wie die normalen
Verwaltungszweige des Bundes. Die Finanzdelegation begrüsst alle Massnahmen des Revisorates der kriegswirtschaftliehen Organisationen, welche ein übersichtliches und den Aufgaben der verschiedenen Sektionen angepasstes Rechnungs- und Kontrollsystem gewährleisten.

Kriegswirtschaft.

Was die kriegswirtschaftlichen Organisationen anbetrifft, so möchten wir hier in aller Form anerkennen, welche gewaltigen Bemühungen und welch riesige Anstrengungen seitens des Bundesrates und der kriegswirtschaftlichen Ämter unternommen werden, um die Versorgung der Armee und

1015 des Volkes sicherzustellen. Selbstverständlich gibt es auch hier Unvollkommenheiten, Fehler und Unzulänglichkeiten. Es ist in diesen kriegswirtschaftlichen Organisationen vielfach ein bunt zusammengewürfeltes Personal tätig, der Apparat ist unvermeidbar gross geworden. Aber wir möchten auch hier die verantwortlichen Chefs dringend und nachhaltig ersuchen, auf der ganzen Linie dafür za sorgen, dass in den Bureaux überall ernstlich gearbeitet wird.

Aufsicht und Kontrolle sind bei einem solchen Apparat unerlässlich. Es ist auch eine wichtige Aufgabe, alle die verschiedenen Organe und Ämter miteinander in richtige Verbindung zu bringen, das Zusammenspielen der Kräfte herbeizuführen, damit es nicht, wie es gelegentlich vorgekommen ist, ein blosses Nebeneinander- oder gar Gegeneinanderarbeiten gibt. Es darf nichts unversucht gelassen werden, um ein harmonisches Zusammenwirken all dieser Amtsstellen zu ermöglichen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte hat mit allem Nachdruck die Bestrebungen unterstützt, die darauf ausgehen, auch in der Armee und in der kriegswirtschaftlichen Organisation die Budgetierung durchzusetzen. Wir wissen, dass einer Budgetierung der Ausgaben und der Einnahmen auf diesen Sektoren ausserordentliche Schwierigkeiten entgegenstehen; diese bestehen zunächst darin, dass Ereignisse grundlegender Art nicht vorausgesehen werden können. Sie bestehen auch darin, dass oft rasch und ohne lange Zeitversäumnis gehandelt werden muss. Diese Fälle wollen wir nicht hindern, den praktisch zwingenden Notwendigkeiten des raschen Handelns nicht in den Weg treten. Aber es ist auch von Vorteil, wenn die kriegswirtschaftlichen Sektionen und Ämter planmässig arbeiten müssen, wenn eine bessere Kontrolle in ihrer Ausgabenwirtschaft eingeführt wird, eine übersichtliche Ordnung des gesamten Bechnungswesens gesichert und auch eine Erschwerung des Ausgebens herbeigeführt wird, indem in jedem Fall eine gründliche Überprüfung stattfindet, ob die Ausgabe angesichts der Finanzlage des Bundes gerechtfertigt ist oder nicht. Budgetierung und Einführung der Visa-Buchhaltung auch in den kriegswirtschaftlichen Organisationen haben also gewisser massen die Wirkung einer Bremse. Wir verfolgen damit den Zweck, das Verantwortungsbewusstsein der in der Organisation der Kriegswirtschaft stehenden Beamten und
Angestellten zu heben. Sie alle stehen im Dienste des Landes und haben eine notwendige und wichtige Funktion auszuüben. Sie müssen sich bewusst sein, dass ein jeder Franken, der vom Staat ausgelegt wird, wieder dem Volk belastet werden muss.

Der Bundesrat hat nun, wir anerkennen das gerne, grundsätzlich die Budgetierung beschlossen und vorgeschrieben. Die Finanzkommissionen wünschen, dass ihnen die Budgets der Kriegswirtschaft vorgelegt werden; die Finanzdelegation muss es dem Bundesrat überlassen, zu bestimmen, ob er diese Budgets den Finanzkommissionen vorlegen will und vorlegen kann. Auf alle Fälle aber wünscht die Finanzdelegation, dass sie in den Besitz dieser Budgets kommt, denn sie ist ja heute eigentlich die einzige noch mögliche und funktionierende parlamentarische Kontrolle über diese ausserordentliche Ausgabenwirtschaft des Bundes.

1016 Die Fmanzdelegationmmmt Kenntnis von den monatlichen Berichten der kriegswirtschaftlichen Organisation. Diese Organisation umfasst zurzeit 42 Sektionen und zählte Ende September 1948 3754 Beamte und Angestellte. Die Verwaltungskosten, die im Jahre 1941 noch 14 Millionen Franken betrugen, haben sich im Jahre 1942 auf 26 Millionen erhöht; die gesamten Verwaltungskosten der kriegswirtschaftlichen Organisationen von 1989 bis Ende September 1948 belaufen sich auf 65 Millionen Franken. Der gesamte Ausgabenüberschuss der Kriegswirtschaftsämter von 1939 bis Ende 1942 beträgt 162 Millionen Franken.

Die Finanzdelegation prüft die Generalbilanzen der kriegswirtschaftlichen Organisation. Quartalsbilanzen und Belege stehen ihr zur Einsicht offen.

Gewünschte Auskünfte wurden bereitwillig erteilt.

Auch die Frachten- und Schiffahrtspolitik des Bundes hat die Finanzdelegation beschäftigt, ebenso die Bundeskriegsversicherung, Diese Fragen sind von grosser Bedeutung im Hinblick auf ihren engen Zusammenhang mit der Preisgestaltung lebenswichtiger Güter, Das gleiche ist zu sagen von der Amortisationspolitik der Schiffe. Diese letztere Frage hat ihre Erledigung im Bundesratsbeschluss vom 29. Juni 1943 betreffend Schaffung von Erneuerungsfonds gefunden. Für die Zukunft der Schweizer Seeschiffahrt insbesondere in der Nachkriegszeit ist diese Regelung von grosser Bedeutung.

Bei den kriegswirtschaftlichen Organisationen spielen die Preisausgleichskassen eine grosse Eolle. Sie beruhen auf dem Solidaritätsprinzip in der Kriegswirtschaft. Ihre soziale und wirtschaftliche Bedeutung ist unbestritten, wirken sie doch preis- und teuerungsausgleichend mit. Die Preisâusgleichskassen sollen in erster Linie eine Stabilisierung der Preise ermöglichen.

Die Kontrolle dieser Einrichtungen durch den Bund (Preiskontrolle) zur Verhinderung von Missbräuchen und Zweckentfremdung ist daher gegeben.

Die Finanzdelegation richtet auch ihr Augenmerk auf die Durchführung von Lagerkontrollen in der Kriegswirtschaft.

Die Frage der Kostendeckung hei den kriegswirtschaftlichen Organisationen hat uns ebenfalls beschäftigt. Wir haben die Überzeugung gewonnen, dass in der kriegswirtschaftlichen Organisation, zum Teil wenigstens, durch eine richtige Gebührenordnung, bzw. Gebührenerhebung, gewisse Kosten der Wirtschaft auferlegt werden können,
ohne dass dadurch die Teuerung irgendwie wesentlich gesteigert würde. Eine solche Gebührenordnung ist auf den 1. Juli 1943 in Kraft getreten, nachdem die Finanzdelegation beim Volkswirtschaftsdepartement diesbezüglich vorstellig wurde.

Der Erfassung aller Einnahmen der kriegswirtschaftlichen Organisation kommt grösste Bedeutung zu. Die Finanzdelegation begrüsst deshalb die vom Eevisorat für Kriegswirtschaft getroffenen Anordnungen, sowohl hinsichtlich der Einnahmen als des Bechnungswesens, welches nach einheitlichen Grundsätzen zu erfolgen hat.

Das Eevisorat für Kriegswirtschaft hat eine gewaltige Arbeit mit relativ kleinem Personalbestand geleistet, was wir gerne anerkennen.

1017 Schwierigkeiten ergeben sich aus der Beschaffung von nötigen Bureauräumlichkeiten, Dislozierung bestimmter Sektionen und Abteilungen nach Genf, Montreux, Biel, St. Gallen, Interlaken usw. haben wir begrüsst, obschon wir uns bewusst waren, dass auch daraus Schwierigkeiten für die Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter entstehen können. Aber es wird die Baumfrage für die Stadt Bern und ihre Umgebung doch zu einer gewissen Kalamität, weil ein wachsender Verwaltungsapparat immer neue, sonst für andere und Wohnzwecke nötige Eäumlichkeiten beansprucht. Finanzkommissionen und Finanzdelegation haben sich wiederholt darum bemüht, dass Verwaltungszweige, die nicht unbedingt in Bern sein müssen, disloziert werden, besitzt doch der Bund beispielsweise in Genf noch eigene Eäumlichkeiten, die er heute unbenutzt lässt, während auf anderem Gebiet eine förmliche Kaumnot entstanden ist. Wir verhehlen uns nicht, dass die Zerstreuung der kriegswirtschaftlichen und der ordentlichen Verwaltung auf verschiedene Platze ihre Nachteile haben kann.

Man hat nun zu dem Mittel der Barackenbauten gegriffen. Die Finanzdelegation musste feststellen, dass bei diesen ausgesprochenen Notbauten zum Teil ein Luxus anzutreffen ist, der angesichts der Finanzlage des Bundes nicht am Platze ist.

Die Finanzdelegation tritt für eine Dislozierung derjenigen Verwaltungszweige ein, welche ohne Nachteile für deren Aufgabenerfüllung erfolgen kann.

Dass die Tätigkeit des Personals der kriegswirtschaftlichen Organisation überwacht und auf diesem Sektor Ordnung und Disziplin vorhanden sein müssen, versteht sich von selbst.

Kreditbeschlüsse gemäss VoUmachtenregime des Bundesrates.

Es fragt sich, ob nicht die grösseren Kredite gemäss dem Vollmachtenregime den Finanzkommissionen oder wenigstens der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte zur gutachtlichen Äusserung zu unterbreiten sind ?

Der Bundesrat konsultiert, und dagegen ist nichts einzuwenden, für nichtige Vollmachtenbeschlüsse die Vollmachtenkommissionen der Bäte.

Kann und soll das nicht hinsichtlich der finanziellen Auswirkung auch durch die Finanzkommissionen der beiden Eäte oder wenigstens durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte geschehen? Der Bundesrat hat dies vereinzelt getan, wag hiermit anerkannt werden soll.

Den Finanzkommissionen und insbesondere der
Finanzdelegation obliegt die Überwachung des Finanzhaushaltes des Bundes. Die Finanzkommissionen, zum mindesten aber die von ihnen gemeinschaftlich bestellte Finanzdelegation, haben Anspruch darauf, über die Beschlüsse finanzieller Natur rechtzeitig informiert zu werden.

Auf besonderes Verlangen wurde die Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte vom Chef des Finanz- und Zolldepartements über die Finanzbeschaffungsprojekte orientiert.

1018 Das sollte in Zukunft ohne weiteres geschehen, nachdem dies gegenüber beliebig bestellten vorberatenden Kommissionen geschieht und der Finanzdelegation ja in aller Form die Überwachung des Bundeshaushaltes zur Pflicht gemacht ist. Die Finanzdelegation sollte auch über die Finanzbeschaffungsvorlagen orientiert werden und Gelegenheit zur gutachtlichen Äusserung erhalten, bevor die endgültige Beschlussfassung durch den Bundosrat erfolgt.

Verstärkung der Landesverteidigung und Aktivdienst, sowie andere Massnabmea zum Schutz der Neutralität.

Zu Beginn des Aktivdienstzustandes ist über das Finanzgebaren im militärischen Sektor zwischen dem Militärdepartement, dem Finanz- und Zolldepartement und dem Armeekommando folgende Vereinbarung getroffen, worden : a. Durch Voranschlag bewilligte Verwaltungskredite (z. B. Besoldungen des ständigen Personals und der Instruktoren, Kriegsmaterial, Militärversicherung usw.), soweit sie nicht den Aktivdienst betreffen, sind nach wie vor gemäss Budget zu verwenden und dürfen ihrer Zweckbestimmung nicht entfremdet werden.

b. Für die Beschaffung von Kriegsmaterial haben neben den Budgetkrediten die bis 1989 von den eidgenössischen Eäten, späterhin vom Bundesrat bewilligten ausserordentlichen Kredite für die Verstärkung der Landesverteidigung zur Verfügung gestanden. Die Kredite mussten stets entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck verwendet werden.

o. Sämtliche Aufwendungen, die durch den Aktivdienstzustand der Armee verursacht worden sind (laufende Bedürfnisse der Armee, wie Sold, Verpflegung, Fourage, Pferdemietgeld, Reiseentschädigungen, Bahntransporte, Munition, Motorfahrzeuge, Landschäden, nichtpermanente Befestigungen) haben zu Lasten des dem Bundesrat in Art. 4 des Vollmachtenbeschlusses eröffneten Kredites zu gehen. Die Finanzverwaltung stellt dem Oberkriegskommissär die nötigen Mittel ratenweise zur Verfügung.

d. Die Aufwendungen für die ausserordentliche Verstärkung der militärischen Landesverteidigung (Beschaffung zusätzlicher Waffen, Munition, Ausrüstung, Kleidung usw., sowie die Errichtung permanenter Befestigungsanlagen) sind zu Lasten der von den eidgenössischen Eäten bewilligten Kredite bzw. der vom Bundesrat bewilligten zusätzlichen Kredite gegangen. Durch Bundesbeschlüsse wurden vom. 11. Juni 1936 bis 8. Juni 1989 825,5 Millionen Franken, durch
Bundesratsbeschlüsse vom 80. Oktober 1989 bis 11. August 1943 l Müliarde 912 Millionen Franken bewilligt.

Die Beschlussfassung des Bundesrates stützte sich auf Art. 8 des Vollmachtenbeschlusses. Sämtliche Ausgaben gemäss lit. c und d gehen zu Lasten eines Sonderkontos in der ausserordentlichen Beohnung.

1019 Was die Befestigungsanlagen anbelangt, wird zwischen permanenten und nichtpermanenten Anlagen unterschieden. Die Aufwendungen für die ersteren gehen zu Lasten der vom Bundesrat ausdrücklich bewilligten Kredite, die Kosten der Feldbefestigungen der Truppe dagegen zu Lasten der Aktivdienstkosten im engern Sinne.

Nachdem sich diese Grundsätze in der Praxis bewährt hatten, wurden sie durch Beschluss des Bundesrates vom 24. Juli 1941 sanktioniert. Danach ist die Armeeleitung ohne besondere Kreditbewilligung des Bundesrates für die Deckung der laufenden Bedürfnisse der Armee und nichtpermanenter Befestigungsanlagen zuständig. Für die übrigen Ausgaben, namentlich solche für permanente Befestigungsanlagen und Materialanschaffungen ausserhalb des Kriegsmaterialbudgets ist die Kreditbewilligung Sache des Bundesrates. Diese Ordnung wurde durch Bundesratsbeschluss vom 16. Juli 1942 dahin ergänzt, dass die Armeeleitung ermächtigt wurde, auch Ausgaben für Unterhaltskosten aller baulichen Anlagen der Armee als laufende Bedürfnisse zu betrachten, in eigener Zuständigkeit anzuordnen und in der Aktivdienstreohnung zu verbuchen.

Von den bis zum 11. August 1943 für den Ausbau der Landesverteidigung, Befestigungswerke, Materialreserven, Bewaffnung, Ausrüstung usw. bewilligten 2 Milliarden 737 Millionen Franken sind bis zum 80. September 1948 l Milliarde 587 Millionen Franken ausgegeben worden.

Durch Bundesratsbeschluss vom 16. Juli 1948 betreffend Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1944 ist das Finanz- und Zolldepartement beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Militärdepartement eine Schätzung der ausserordentlichen Aufwendungen für die Verstärkung der militärischen Landesverteidigung und den Aktivdienst nach Massgabe der allgemeinen Budgetvorschriften für das Jahr 1944 zu erstellen.

Die im Jahre 1940 im Armeekommando geschaffene Kreditstelle hat den Auftrag, das Armeekommando und den Chef des eidgenössischen Militärdepartementes periodisch über den Stand und die Beanspruchung der Kredite zu orientieren. Dadurch werden diese hohen Kommando- und Bundesstellen fortlaufend über den Stand der Aufrüstung und den Finanzaufwand auf dem laufenden gehalten.

Schliesslich sind noch die Sparoffiziere zu erwähnen, die nach den entsprechenden Armeebefehlen den Heereseinheiten, und zwar nur im Armeekorps,
im Armeestab und bei den Flieger- und Fliegerabwehrtruppen eingesetzt wurden. Die Mannigfaltigkeit der Ausgabenprüfung sowohl bei den Heereseinheiten wie beim Armeestab hat den Sparsinn der Truppe stark gefördert und die stete Wachsamkeit auch der Kommandanten aufrechterhalten. Die Sparoffiziere haben die Kompetenz, mit den in Frage kommenden Kommandanten die Verbindung aufzunehmen. In vielen Fällen werden keine schriftlichen 'Berichte abgegeben, sondern es werden mündliche Anordnungen getroffen. Im übrigen gelangen die schriftlichen Berichte der Sparoffiziere an den Chef des Generalstabes der Armee und an den Präsidenten der Sparkommission. Die Anträge der Korpskommandanten gehen an das Armeekommando.

1020 Die Protokolle der Sparkommission stehen der Finanzdelegation zur Verfügung und gestatten einen Einblick in die Tätigkeit dieses Organs. Die Delegation hat sich schon wiederholt auch durch den Sparoffizier im Arrneestab mündliche Auskünfte geben lassen.

Sämtliche Eechnungen betreffend Aktivdienst, Verstärkung der Landesverteidigung usw. werden zur Verfügung der Finanzdelegation gehalten.

Die Finanzdelegation unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, die finanziellen Aufwendungen auch auf militärischem Gebiet auf das absolut Notwendige zu beschränken. Die Finanzlage des Bundes und die dem Volke aufzuerlegenden Steuerbelastungen machen weitere Ausgabeneinschränkungen zur Pflicht.

Finanzierung der Arbeitsbesehaffungsmassnahmen.

Diese Frage hat die Finanzdelegation ebenfalls beschäftigt. Mit der Beanspruchung der Beserven aus der Lohnersatzordnung haben wir uns im Sinne einer Teillösung einverstanden erklärt. Das schliesst aber nicht aus, dass weitere Massnahmen zur Sicherung der erforderlichen finanziellen Mittel ins Auge gefasst werden müssen.

Voranschlag für das Jahr 1944.

Der Bundesrat hat strenge Vorschriften für die Aufstellung des Voranschlages pro 1944. aufgestellt. Die Finanzdelegation begrüsst diese Vorschriften und spricht die Erwartung aus, dass alle Ausgaben gestrichen werden, die nicht absolut notwendig sind oder ohne Schädigung wichtiger Interessen auf spätere Zeiten zurückgestellt werden,können. Das liegt auch im Interesse der Sicherung der spätem Arbeitsbeschaffung. Es hat keinen Sinn, vorzeitig Arbeit vorwegzunehmen, über die man später froh wäre.

IV. Schlussfolgerungen.

Die Finanzdelegation unterstützt alle vernünftigen Bestrebungen, welche dem Finanzhaushalt des Bundes eine solide und gerechte Grundlage geben, um damit die Erfüllung seiner Aufgaben in schwerer Zeit zu ermöglichen. Das heisst aber: auf der ganzen Linie Opfer bringen. Niemand wird sich dieser Erkenntnis entziehen können.

Das Volk, das letzten Endes so oder anders die Zeche zu bezahlen hat, kann von uns mit Eecht fordern, dass wir alles tun, um die Staatsausgaben auf das wirklich Nötige zu beschränken. Angesichts der bestehenden Schuldenberge des Bundes muss jede Ausgabe überlegt und begründet werden. Das soll nicht etwa die Erfüllung unerlässlicher Aufgaben erschweren oder hindern, aber eine stete Mahnung bilden, mit den Mitteln des Volkes nicht zu geuden. Ein sparsamer Haushalt ist um so notwendiger, weil die Finanzkraft des Volke» nicht über Gebühr abgeschöpft werden darf und dadurch für erst noch kommende grössere Aufgaben die Mittel vorweggenommen werden. Unausbleiblich ein-

1021 tretende Notstände in näherer oder fernerer Zukunft verlangen heute eine gewisse Zurückhaltung in der Verwendung öffentlicher Mittel, um dann um so eher wirklicher Not wirksam begegnen zu können. Gerade eine durchgreifende Sozialpolitik setzt einen gesunden, nicht finanziell ausgehöhlten Staatshaushalt und eine leistungs- und tragfähige Wirtschaft voraus.

Noch ist der Krieg nicht beendigt. Jeder Tag mehr Krieg bringt auch uns neue Schwierigkeiten und Aufgaben wirtschaftlicher, sozialer und allgemeinpolitischer Art. Aber auch die Nachkriegszeit wird noch den vollen Einsatz der Allgemeinheit fordern. Daraufhin heute schon zu rüsten, ist die Aufgabe einer weisen und weitblickenden Finanzpolitik.

Die Finanzdelegation betrachtet es als ihre Pflicht, den Haushalt desBundes mit kritischen Augen zu begleiten und entsprechend dem auch Kritik zu üben.

Die tiefere Einsicht in die ganz ausserordentlichen Anstrengungen der Landesregierung, der Leitung der Armee und all der leitenden Persönlichkeiten der kriegswirtschaftlichen Organisationen, um Land und Volk durch die schweren Gefährdungen in eine glücklichere Zukunft hinüberzubringen, verdienen Anerkennung und Dank des eidgenössischen Parlaments und des Schweizervolkes.

Bern, den 2. November 1943.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, 4297

Der abtretende Präsident: J. Scherrer, Nationalrat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1.Oktober 1942 bis zum 30.September 1943. (Vom 2. November 1943.)

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11.11.1943

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