356

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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung Über seine Beschäftsführung im Jahre 1915.

(Vom 21. Februar 1916.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gemäss Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege beehren wir uns, Ihnen über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1915 wie folgt Bericht zu erstatten:

A. Allgemeines.

Personelles.

Der Bestand der Mitglieder des Gerichtes und des Personals der Kanzlei ist gleich geblieben wie im vorhergehenden Jahr. Bei der nach Art. 7, Abs. 2, OG vorgenommenen Gesamterneuerung des Kanzleipersonals hat das Gericht die sämtlichen, der Erneuerungswahl unterliegenden Funktionäre in ihren bisherigen Stellungen bestätigt.

Zum Vorsitzenden der II. Zivilabteilung hat es Herrn Ostertag gewählt, zum Vorsitzenden der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer Herrn Jäger, zum Präsidenten der Anklagekammer Herrn Picot und zum Präsidenten des Kassationshofes Herrn Vizepräsident Ursprung.

Als Präsidenten des Bundesstrafgerichtes haben in den verschiedenen Straffällen gewirkt die Herren Soldati, Favey und Merz.

Den Vorsitz in der staatsrechtlichen Abteilung hat der Vizepräsident, denjenigen der I. Zivilabteilung der Präsident des Gerichtes übernommen.

Von der Einberufung von Ersatzmännern konnte im Berichtsjahr, 3 Fälle abgerechnet, Umgang genommen werden, trotzdem einzelne Mitglieder durch den aktiven Militärdienst zum Teil auf lange, zum Teil auf kürzere Dauer an der Teilnahme an den Sitzungen verhindert waren.

357 Auch bei den Beamten und Angestellten der Kanzlei hatte die Mobilisation zum Teil lange Absenzen zur Folge, wodurch die Ausfertigung und Zustellung der Urteile zum Teil verzögert wurde.

Im September sah sich der eidgenössische Untersuchungsrichter für die romanische Schweiz, Herr Oberstdivisionär B o r na n d, genötigt, für die Zeit seines aktiven Militärdienstes um Stellvertretung einzukommen, worauf das Bundesgericht als ausserordentlichen Untersuchungsrichter für die Dauer der dienstlichen Verhinderung des Herrn Bornand Herrn Regierungsrat A l b e r t C a l a m e in Neuenburg gewählt hat.

Zu erwähnen ist noch, dass am 18. Januar unser Kanzleichef, Herr G. D u t t w e i l e r , der der Bundesgerichtskanzlei seit ihrem Bestehen angehört, sein 40jähriges Dienstjubiläum feierte.

Das Gericht ehrte den pflichtgetreuea Beamten durch ein wohlverdientes Anerkennungsschreiben und ein bei solchem Anlass übliches Geschenk.

Geschäftslast, Verteilung und Erledigung der Geschäfte.

Bei den staatsrechtlichen und zivilrechtlichen Prozessen bewegte sich die Zahl der Geschäfte innerhalb der gewohnten Grenzen. Die Eingänge in den staatsrechtlichen Sachen erreichten .

mit 411 die zweithöchste Zahl (418 im Jahre 1906), bei den Berufungen trat gegenüber 1914 ein leichter Rückgang ein, und die zivilrechtlichen Beschwerden blieben sich, seit der Einführung dieses Rechtsmittels, sowohl an Zahl als hinsichtlich des Verhältnisses der einzelnen Beschwerdegriinde zueinander, nahezu gleich.

Eine starke Fluktuation weist dagegen die Statistik der Schuldbetreibungs- und Konkurssachen einerseits und der Expropriationsgeschäfte anderseits auf. Die ersteren haben in ihrer seit 10 Jahren stetig ansteigenden Kurve von 1914 auf 1915 auf einmal um mehr als 100 Nummern zugenommen und mit 465 ungefähr das Doppelte der noch vor 5--8 Jahren durchschnittlich geltenden Zahlen erreicht. Die Expropriationsgeschäfte dagegen, deren noch im Jahr 1914 gegen 600 an Zahl eingegangen waren, ergaben nur noch 123 Eingänge, so dass, da ungefähr gleich viel Geschäfte wie in den Vorjahren erledigt wurden, bloss noch 84 Geschäfte auf 1916 übertragen werden mussten (gegenüber 500--600 und mehr Überträgen in früheren Jahren).

358 Die Zahl der Rückzüg.e von Berufungen hat sich gegenüber dem Vorjahr merklich vermindert, bleibt aber mit der erreichten Ziffer von 64 immer noch ein Anzeichen dafür, dass das Rechtsmittel allzuhäufig nur seines Suspensiveffektes wegen ergriffen wird.

Verschiedenes.

In Ausführung der Vorschriften des allgemeinen Kanzleireglementes hat das Bundesgericht eine Instruktion über die Protokollführung und die Bibliothekkommission ein Reglement über die Führung der Bibliothek erlassen. Die genannte Instruktion erstrebt namentlich, die Spruchbücher einerseits und die Sitzungsprotokolle anderseits ini ein richtiges, einander ergänzendes Verhältnis zu setzen.

Von der Erstellung des geplanten neuen Bibliothekkataloges wurde aus Sparsamkeitsrücksichten vorläufig abgesehen, obschon angesichts der stetsfort anwachsenden monographischen Rechtsliteratur eine übersichtliche Zusammenstellung ausserordentlich wünschbar wäre.

In bezug auf die Ausarbeitung eines die Jahrgänge 1905 bis 1914 der amtlichen Sammlung der bundesgerichtlichen Entscheidungen umfassenden systematischen und alphabetischen Registers trat eine Änderung dadurch ein, dass Herr Oberrichter Reichel in Bern, der diese Arbeit übernommen hatte, sich wegen seiner Inanspruchnahme als Oberauditor der schweizerischen Armee veranlasst sah, davon zurückzutreten, worauf dann das Gericht die Herstellung des genannten Registers als amtliche Arbeit dem Kanzleidirektor, Herrn Dr. Nicola, übertrug, mit der Anweisung, sich mit Herrn Oberrichter Reichel behufs Übernahme der von letzterm allfällig schon gemachten Vorarbeiten ins Einvernehmen zu setzen.

Im Laufe des Berichtsjahres hat das Bundesgericht dem eidg. Justiz- und Polizeidepartement ein Gutachten erstattet über den Entwurf des Herrn Bundesrichter Jäger über ein eidgenössisches Expropriationsgesetz, und dem Eisenbahndepartement ein Gutachten über den Entwurf des Herrn Ständerat Isler betr. Abänderung und Ergänzung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen (Nachlassvertrag zugunsten der Kleinbahnen).

Die Vorschrift des Art. 23 OG, wonach das Gesamtgericht sich über die zwischen den einzelnen Abteilungen streitig gewordenen Rechtsfragen auszusprechen hat, ist im Berichtsjahr ein

359

einziges Mal zur Anwendung gekommen. Es handelte sich um die Bestimmung des Begriffs der Zivilsachen nach Art. 87 OG (Gesamtgericht vom 16. November i. S. Siegenthaler c. Stofer).

Die Gesamtzahl der Sitzungen beläuft sich im vergangenen Jahre auf 259 (gegenüber 261 im Jahre 1914). Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt: Plenum 5 I. Zivilabteilung 68 II. Zivilabteilung 69 Staatsrechtliche Abteilung 69 Abteilung f ü r Schuldbetreibung u n d Konkurs . . . . 2 9 Kassationshof 7 Anklagekammer 5 Bundesstrafgericht 7 Total 259 Dabei ist zu bemerken, dass eine grosse Anzahl Beschwerden bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer auf dem Zirkulationswege erledigt worden sind.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

27

Von 1911 übertragen Neu eingegangen

1913

1914

ÏI

Von 1913 übertragen Neu eingegangen

1912

Neu eingegangen

1911 Von 1910 übertragen Neu eingegangen

Statistik über die Erledigungen von 1911 bis 1915.

25

15

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1915

Natur der Streitsachen

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzlich , zu beurteilende Zivilsachen 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . .

3. Zivilrechtl. Beschwerden 4. Andere Zivilsachen . .

5. Rekurse in Expropriationssachen . . . . .

I I . Strafsachen . . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten IV. Beschwerden betreffend das SchuldbetreibungS' und Konkurswesen .

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit .

Total

37

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634 565 687 512 330 565 277 423 507 5 29 31 3 20 20 3 21 22

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Neu eingegangen

1

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43 440 450 3 29 30 -- 6 4

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193 589 359 423 123 462 1 22 21 2 17 18

84 2

22

27

14

29 460 446 3 30 30 -- 8 8

49 370 351

68 368 353

83 409 409

83 396 424

55 411 413

53

1.1 251 258

4 299 298

5 302 304

3 357 351

9 465 471

3

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2

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4

4

571 1518 1882

207

3

4

5

802 1643 1723

2

2

3

722 1515 1765

4

4

472 1632 1768

6

5

336 1890 1655

361

B. Spezieller Teil.

1. Zivilrechtspflege.

Natur der Streitsache

1. Vom Bundesgericht als einziger Zivilgerichtsinstanz zu beurteilende Streitsachen (Art. 48-52 OG) 2. Berufungen (Art. 56 f. OG) . .

3. Zivilrechtliche Beschwerden (Art. 86 und 87 OG) . . .

4. Revisions- und Erläuterungsbegehren, Moderation . . . .

5. Rekurse in Expropriationssachen

Übertragen aus l dem Vorjahre 1 Neu eingegangen

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen sich das Bundesgericht im Jahre 1915 zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle :

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1

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35 16 51 27 43 440 483 450

24 33

30

2

4 6 6 423 123 546 462

2 84

3

29

32

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--

504 614 1118 973 145

Ad 1. Von den 51 direkten Prozessen betrafen: 1. Streitigkeiten zwischen dem Bund und Kantonen . . . l 2. Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagtem . . . . . . 11 3. Streitigkeiten zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits 12 Übertrag 24

362

Übertrag 4. Bürgerrechtsstreitigkeiten zwischen Gemeinden verschiedener Kantone 5. Klagen aus Art. 23 des Expropriationsgesetzes . . .

6. Klagen aus Art. 47 desselben Gesetzes 7. Streitigkeiten nach Art. 42 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen .

8. Streitigkeiten über Rechteverhältnisse der Verbindungsgeleise ; 9. Streitigkeiten aus Art. 12, AI. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes 10. Streitigkeiten aus dem Nebenbahnengesetz 11. Klagen aus Art. 17 des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen . . .

12. Streitigkeiten aus dem Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente 13. Streitigkeiten, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde Von diesen 51 direkten Prozessen wurden erledigt : Durch Vergleich, bezw. Rückzug der Klage oder Anerkennung des Klagebegehrens Durch Nichteintreten Durch Urteil Übertragen auf 1916

24 2 2 2 5 l l 2 2 2

8 JE

9 5 13 24 ]Ü 6 Prozesse wurden von der I. Zivilabteilung, 8 von der II. Zivilabteilung und 13 von der staatsrechtlichen Abteilung erledigt.

Ad 2. Von den 450 erledigten Berufungen, von denen 69 im schriftlichen Verfahren behandelt wurden, betrafen : 1. Das Zivilgesetzbuch (neues Recht) 130 und zwar : Einleitung und Personenrecht 6 Familienrecht (Ehescheidung 35, Vaterschaft 22, andere Materien 20) 77 Übertrag 130

363

Übertrag 130 Erbrecht 9 Sachenrecht (Eigentum 11, Dienstbarkeiten 7, Pfandrecht 12, Nachbarrecht 6, Quellenrecht l, Besitz 1) 38 2. Obligationenrecht 263 und zwar im wesentlichen : Allgemeine Bestimmungen (Schadenersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung 47) . . . . 72 Kaufvertrag 59 Pacht und Miete 15 Dienstvertrag 21 Werkvertrag 13 Bürgschaft 18 Gesellschaftsrecht 16 3. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Anfechtungsklagen 13) 17 4. Haftpflichtgesetze (Fabrikhaftpflicht 12, Eisenbahnhaftpflicht 6) 18 5. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz . . . . 11 6. Versicherungsrecht 11 450 Von den 450 Berufungen wurden 210 von der I., 240 von der II. Zivilabteilung (davon 50 aus dem reglementarischen Geschäftskreis der I. Zivilabteilung) erledigt.

Die auf 1916 übertragenen 33 Geschäfte sind ohne Ausnahme im Berichtsjahre, 27 erst im Monat Dezember eingegangen.

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der 483 Berufungen gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft :

364 S ·&

Kantone

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2 3 13 24 2 21 1 5 12 10 1 2 1 4 3 10 7 4 8

3 2 4 4

6 2 5 10 3 .

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2 2 2 -- 3 3 . 6 5 9 2 4 2 6 1 5

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Appenzell L-Rh.

Baselland Baselstadt . .

Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden . .

Luzern Neuenburg . .

Nidwaiden . .

Obwalden . .

Schaffhausen Schwyz Solothurn S t . Gallen . .

Tessin Thurgau Waadt Wallis Zug . . .

Zürich

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37 1 2 6 21 43 13 40 2 16 41 25 1 4 8 6 12 28 28 11 27 8 6 97 483

Von den 96 Nichteintretensfällen war in 34 Fällen kantonalesbzw. fremdes Recht anwendbar; in 38 Fällen fehlte der Streit-

365 wert oder ein Haupturteil, und in 24 Fällen waren die gesetzlichen Formvorschriften nicht gewahrt, bzw. es hätte die zivilrechtliche Beschwerde ergriffen werden sollen, oder es war die Berufung verspätet oder gegenstandslos.

Ad 3. Von den 30 zivilrechtlichen Beschwerden betrafen
Elternrechte (Art. 86 2 OG), 17 Vormundschaft und Beistandschaft (Art. 86 3), 6 die Anwendung kantonalen oder ausländischen statt eidgenössischen Rechts oder die Verletzung des
Bundesgesetzes vom '25. Juni 1891 (Art. 87), l Patentrecht.

10 Beschwerden wurden abgewiesen, 7 gutgeheissen, auf 10 wurde nicht eingetreten, 2 wurden zurückgezogen ; l Geschäft wurde an die kantonale Instanz zurückgewiesen. 29 Beschwerden waren von der II., l von der I. Zivilabteilung zu behandeln.

Ad 5. Von den 462 Expropriationsstreitigkeiten entfielen 86 auf die Bundesbahnen, 61 auf Nebenbahnen, 34 auf Trambahnen und 281 auf Elektrizitätswerke. Es wurden erledigt: 27 durch Rückzug, bzw. Vergleich, 424 durch Annahme des Vorentscheides, 11 durch Urteil. Von den 84 übertragenen Geschäften sind 12 im Jahre 1914 und die übrigen im Berichtsjahre eingegangen.

II. Strafrechtspflege, a. Bundesstrafgericht.

Beim Bundesstrafgericht sind durch die Bundesanwaltschaft 5 Fälle anhängig gemacht worden : Der e r s t e Fall betraf eine Übertretung des Zollgesetzes (Art. 55, lit. a und g). Von den beiden Angeklagten wurde der eine freigesprochen, ohne Zuerkennung einer Entschädigung, der andere zu einer Busse von Fr. 2040 verurteilt.

Im z w e i t e n Falle wurde Anklage erhoben gegen eine grössere Zahl von Pferdebesitzern wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 213 der Militärorganisation (Verkauf von Pikettpferden) und die bundesrätlichen Ausfuhrverbote vom 18. September 1914, bezw. wegen Begünstigung an dieser Zuwiderhandlung. Sie führte -- mit einer Ausnahme -- zur Verurteilung sämtlicher Angeklagten zu Bussen, die den Gesamtbetrag von Fr. 3300 ausmachen.

Im d r i t t e n Falle erfolgte Anklage auf Zuwiderhandlung gegen Art, l der bundesrätlichen Verordnung vom 2. Juli 1915 betreffend die Beschimpfung fremder Völker, Staatsoberhäupter

366

oder Regierungen. Sie endigte mit der Verurteilung des Angeklagten zu Fr. 500 Busse.

Den Fällen v i e r und f ü n f , die erst gegen Ende des Berichtsjahres anhängig gemacht wurden, lag der nämliche Tatbestand zugrunde, wie den Fällen zwei und drei. Ihre Erledigung, die inzwischen erfolgt ist, fällt in die nächste Beriehtsperiode.

b. Kassationshof.

Beim Kassationshof waren 18 Geschäfte anhängig (19 im Vorjahre), nämlich: vom Vorjahr übernommen l im Berichtsjahre eingegangene 17 "Ï8 Sie wurden sämtlich erledigt wie folgt: durch Gutheissung der Beschwerde 6 durch Abweisung 8 durch Nichteintreten 2 durch Rückzug 2 -- J_8 Von den 6 begründet erklärten Beschwerden bezogen sich 5 auf kantonale Urteile, die eine Strafe ausgesprochen hatten, eine auf ein freisprechendes Urteil, und es betrafen : das Bundesgesetz über den Schutz der "Fabrik- und Handelsmarken l ,, ,, über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst l ,, ,, über die Handhabung der Bahnpolizei. .

l ,, ,, über die Arbeit in den Fabriken . . .

l ,, ,, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen 2 ~6 Von den übrigen 12 Beschwerden bezogen sich auf: das Bundesgesetz über das ßundesstrafrecht vom 4. Hornung 1853, Art. 61 (Fälschung von Bundesakten) l ,, ,, über Jagd und Vogelschutz l ,, ,, über die Fischerei 2 ,, ,, über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken l Übertrag »

367

Übertrag das Bundesgesetz über die Patenttaxen der Handelsreisenden ,, ,, über die Militärorganisation, Art. 213 (Verkauf von Pikettpferden) ,, ,, über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen über das Kunstweinverbot n fl ,, ,, über das Absinthverbot ,, ,, betreffend die Ergänzung des Zivilgesetzbuches (V. Teil: Obligationenrecht) . .

J> l l 2: l l l

JL| Die 18 erledigten Fälle verteilen sich auf die Kantone wie folgt : Aargau 2" Baselstadt 3Bern 2; Luzern l Neuenburg 2 St. Gallen 2 Solothurn l Tessin l Thurgau l Wallis 3

_ia III.

Staatsrechtspflege.

Die Geschäftslast der Abteilung ergibt sich aus den statistischen Angaben des Jahresberichts. Danach ist die Gesamtzahl der Geschäfte der staatsrechtlichen Abteilung, einschliesslich der Expropriationen, auf über 500 angestiegen. Die Zahl der staatsrechtlichen Beschwerden hat gegenüber früheren Jahren etwas zugenommen (411 gegenüber 396 im Jahre 1914), dagegen ist die Zahl der direkten Prozesse zurückgegangen. Die Expropriationen haben sich infolge des Krieges wesentlich vermindert. Zur Beurteilung durch die Abteilung kamen nur 11 Fälle, in allen übrigen Fällen ist der Urteilsantrag der Instruktionskommissiou angenommen worden. Weitaus die meisten staatsrechtlichen Be-

368

schwerden betrafen Rechtsverweigerung (Art. 4 der Bundesverfassung). Von 226 Beschwerden wegen Rechtsverweigerung und Willkür sind nur 12 gutgeheissen worden. Auch von den übrigen 187 Beschwerden wurden nur 54, im ganzen also nur etwa 16% aller Beschwerden gutgeheissen. Am Ende des Berichtsjahres blieben 61 Geschäfte unerledigt, 53 staatsrechtliche Beschwerden, 7 direkte Prozesse und eine Expropriationssache. 2 Beschwerden datieren von 1914, können aber nicht erledigt werden. Von den direkten Prozessen sind 3 seit 1911, bezw. 1914 anhängig, aber durch den Krieg verzögert worden. Alle ändern Geschäfte sind im Jahre 1915 anhängig geworden.

Die im Jahre 1915 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer N a t u r nach wie folgt: O»

31 = n Natur der Streitsache

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1. Streitigkeiten zwischen Kantonen (Art. 175 2 0 G) 2. Beschwerden von Privaten und Korporationen (Art. 175 3 OG) 3. Auslieferungen ans Ausland O (Art. 181 OG) 4. Revisions-, Erläuterungs- und Moderationsbegehren

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53 -- -- 55

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403 456 403 53 2

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4 4 4 -- 411 466 413 53

Von den 53 auf 1916 übertragenen Beschwerden stammen 2 aus dem Jahre 1914. Es sind dies konnexe Streitsachen, in welchen die Beschwerde gleichzeitig auch beim Bundesrat erhoben worden ist und die, weil die Priorität zu deren Behandlung nach vorausgegangenem Meinungsaustausch dem Bundesrat zusteht, bis zur Erledigung durch diese Behörde beim Bundesgericht sistiert bleiben mussten. Die übrigen 51 Geschäfte sind im Laufe des Berichtsjahres eingegangen.

369 Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n . Die erledigten 4 Fälle betrafen folgende Anstände : Kantone

1.

Schwyz und Uri

2.

Aargau und Solothurn

3.

4.

Zürich und Bern Zürich und Genf

Natur der Streitsache

Holzrechte für die Alp Lidernen (im Tale von Riemenstalden).

Erstellung einer Schiessanlage für Militärs im Schachen zu Aarau.

Vormundschaftsübertragung.

Auslieferung unter Kantonen (Bundesgesetz vom 24.Juli 1852).

Ad 2. B e s c h w e r d e n von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen kantonale Verfügungen und Erlasse. Nach deiN a t u r der als verletzt behaupteten verfassungsmässigen Rechte verteilen sich die erledigten 403 Beschwerden wie folgt: a. Verletzung der Bundesverfassung 353 b.

,, von Kantonsverfassungen 36 c.

,, von Bundesgesetzen und ändern Erlassen des Bundes 5 d.

,, von Staatsverträgen und Konkordaten .

9 403

Ada. Die353 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g der Bundesv e r f a s s u n g haben Bezug auf folgende Artikel derselben: Art. 4 (Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Rechtsverweigerung, Willkür usw.)

226 ^ 5 (persönliche Freiheit) 4 ,, 31 (Handels- und Gewerbefreiheit) 29 ,, 44/45 (Recht der freien Niederlassung, Ausstellung von Ausweisschriften) 6 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 34 ^ 49 (Glaubens- u n d Gewissensfreiheit) . . . .

l Übertrag 300

370

Übertrag

300

Art. 55 (Pressfreiheit) ,, 57 (Petitionsrecht) ,, 58 (Verfassungsmässiger Richter, SchuldverhaftJ .

,, 59 (Gerichtsstand) ,, 60 (Gleichbehandlung anderer Kantonsangehöriger) ,, 61 (Vollziehung rechtskräftiger Zivilurteile) . .

,, 64 (Gesetzgebungsrecht des Bundes) ,, 1025 (Vollziehung bundesgerichtlicher Urteile) . .

,, 5 der Übergangsbestimmungen (Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten)

3 2 14 24 l 5 l l 2 353

Ad b. Die 36 Beschwerden wegen behaupteter V e r l e t z u n g k a n t o n a l e n V e r f a s s u n g s r e c h t s bezogen sich in der Hauptsache auf angebliche Missachtung oder unzulässige Beschränkung der Eigentumsgarantie, auf Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung, des Rechts der Gemeinden auf Selbstverwaltung, der politischen Stimmberechtigung der Bürger, sowie auf kantonale Wahlen und Abstimmungen.

Ad c. Von den 5 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von B u n d e s g e s e t z e n und ändern Erlassen des Bundes betrafen : das Bundesgesetz vom 24. Juli 1852 über die Auslieferung von Verbrechern oder Angeschuldigten (unter den Kantonen) ,, ,, über Jagd und Vogelschutz ,, ,, über den Erwerb und den Verzicht auf da Schweizerbürgerrecht ,, ,, betreffend die Ergänzung des Zivilgesetzbuches (V. Teil: Obligationenrecht) . .

das Transportreglement für die schweizerischen Eisenbahnen

l l l l l 5

Ad d. Von den 9 Beschwerden wegen Verletzung von S t a a t s v e r t r ä g e n und K o n k o r d a t e n betrafen:

371

den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich vom 15. Juni 1869 den Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und'dem Deutschen Reiche betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen vom 31. Oktober 1910/26./29. Juni 1911 den Staatsvertrag mit dem Grossherzogtum Baden vom 6. Dezember 1856 die Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17. Juli 1905

5

2 l l

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die H e r k u n f t der Beschwerden von Privaten und Korporationen, nach Kantonen geordnet, und die A r t ihrer E r l e d i g u n g ersichtlich :

Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

Baselland Baselstadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Schaffhausen . . . .

Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Unterwaiden n. d. W.

Unterwaiden o. d. W.

Uri Waadt Wallis Zue: Zürich Eidg. Militärdeparternent Generaldirektion derS.ß.B.

Total

5 1 ?,

1

5

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1 7 3 3 7

2 1 5 4 1 1 1 2 4 5 1 1 57

1 2 7 9l 1 . 7 3 1 1 6 2 1 R 3 1 2 1 3 4 2

1 1 1 8

22

Abgewiesen

Gutgeheissen j oder anerkannt

Kantone

Rückzug oder gegenstandslos

Nichteintreten

372

14 2 1 7 10 32 8 17 3 5 26 9 3 6 13 11 13 14

2 l o> a 1 <= s>

3 1 1 1 7 4 1 9, 1

5 3 3 1

3 1 1 2 1

5 3 1 3 3

10 4 11 10 2 27

9, 10

66

258

53

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28 4 5 9 13 55 17 29 8 7 45 13 5 12 24 19 18 23 2 13 11 18 15 8 53 1 1 456

In den 57 Fällen, in denen auf die. Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die G r ü n d e des N i c h t e i n t r e t e n s folgende :

373

Inkompetenz Unzulässigkeit d e r staatsrechtlichen Beschwerde . . . .

Nichterschöpfung der kantonalen Instanzen Nicht- oder ungenügende Substantiierung Verspätung Gegenstandslosigkeit ·.

Andere Mängel (Legitimation, Verwirkung des Rekursrechts, abgeurteilte Sache u. dgl.)

4 8 8 13 12 5 7 _57

Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 66 b e g r ü n d e t (oder zum Teil begründet) erklärten Beschwerden auf Art. 4 ,, 31

der Bundesverfassung (RechtsVerweigerung) . . 12 .n ,, (Handels- und Gewerbefreiheit) 6,, 45 ,, ,, (Niederlassung)....

l ,, 46 ,, ., (Doppelbesteuerung) . . 18 ,, 55 ,, ,, (Pressfreiheit) . . . .

l ,, 58/59 ,, ., (Gerichtsstand, verfassungsmässiger Richter) 14 ,, 61 ,, ,, (Vollziehung rechtskräftig e r Zivilurteile) . . .

3 ,, 5 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung (Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten) . . . .

l das Bundesgesetz über interkantonale Auslieferung . . .

l Verletzung von Kantonsverfassungen (Wahlen und Abstimmungen, politische Stimmberechtigung [3], Gewaltentrennung [1]) 4 Verletzung des Gerichtsstandsvertrages mit Frankreich . .

4 ,, der Haager Übereinkunft betr. Zivilprozessrecht l _66 Ad 3. A u s l i e f e r u n g e n an das A u s l a n d . In 2 Fällen7 in denen gegen die Auslieferung seitens der Verfolgten Einsprache erhoben worden war, wurden die Akten durch den Bundesrat dem Bundesgerieht zum Entscheide vorgelegt. Die Auslieferung wurde nachgesucht: Im ersten Falle von Italien, wegen Betruges und Urkundenfälschung, bezw. wegen Bestechung von Zollbeamten,

374

·im zweiten Falle von Deutschland, wegen Betruges, eventuell Unterschlagung. Die Auslieferung wurde in beiden Fällen bewilligt, an Italien unter dem Vorbehalt, dass der Verfolgte nicht wegen Zolldelikt, an Deutschland, dass er nicht wegen Fahnenflucht bestraft werden dürfe.

Ad 4. R e v i s i o n s - , E r l ä u t e r u n g s - und M o d e r a t i o n s b e g e h r e n . Zwei Revisionsbegehren wurden als unbegründet abgewiesen, ebenso ein Moderationsbegehren; auf das .Erläuterungsgesuch wurde wegen Unzulässigkeit nicht eingetreten.

In 94 Fällen, in denen entweder die Anhebung oder Veranlassung des Streites, die Art der Prozessführung oder die rechtliche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art. 221, Abs. 2 und 5, OG), "wurde eine G e r i c h t s g e b ü h r bezogen, in zwei Fällen wurde wegen Verletzung des durch die gute Sitte gebotenen Anstandes eine O r d n u n g s b u s s e ausgesprochen (Art. 39, Abs. l, OG), und in einem Falle wurde aus dem nämlichen Grunde ein V e r w e i s ·erteilt.

Gesuche um Elrlass von provisorischen V e r f ü g u n g e n im Sinne von Art. 185 OG waren vom Präsidenten der staatsrechtlichen Abteilung 90 zu behandeln. Davon wurden 42 bewilligt, 16 abgewiesen, auf 5 Begehren wurde nicht eingetreten, und 25 wurden infolge Beurteilung der Hauptsache gegenstandslos.

5 Fälle gaben Anlass zu einem M e i n u n g s a u s t a u s c h m i t dem B u n d e s rat hinsichtlich der Kompetenzfrage gemäss Art. 194 OG.

IV. Sehwldbetreibung und Konkurs.

Im Berichtsjahr sind vom Gesamtgericht zwei Kreisschreiben von allgemeiner Bedeutung erlassen worden. Das eine auf Grund vorangegangener Verständigung mit dem schweizerischen Militärdepartement ergangene betrifft den Vollzug des früheren Kreisschreibens vom 21. Dezember 1914 über die Behandlung von Betreibungsbegehren gegen schweizerische Wehrmänner, der in
Beide Erlasse sind im Bundesbl. 1915, I, 415 ff., und III, 51 ff., abgedruckt.

375 Die Betreibungskammer hat auch zahlreiche Anfragen kantonaler Aufsichtsbehörden beantwortet und diesen Behörden im Anschluss an Rekursentscheide und auf Grund der eingereichten Jahresberichte verschiedene Weisungen erteilt.

Ferner sind entsprechend dem schon in den beiden letzten Berichten erwähnten Beschlüsse in sieben Kantonen auf einzelnen Konkursämtern I n s p e k t i o n e n vorgenommen und deren Ergebnisse jeweilen der betreffenden Aufsichtsbehörde in einem «inlässlichen Berichte mitgeteilt worden. Dabei hat sich ergeben, dass die Vorschriften der am 1. Januar 1912 in Kraft getretenen Konkursverordnung vielerorts nur sehr mangelhaft beobachtet werden. Auch liegt die Art und Weise der Aufstellung der Steigerungsbedingungen für Liegenschaftenganten und die Durchführung dieser Ganten selbst meistens sehr im argen. In einzelnen Kantonen werden trotz der Änderung der Gesetzgebung dafür noch die früheren, unter der Herrschaft des alten Rechts «rstellten Formulare benützt. In anderen besteht dafür überhaupt kein Formular, so dass der Konkursbeamte bei Aufstellung der Bedingungen ganz auf sich selbst angewiesen ist. Angesichts der Wichtigkeit der auf dem Spiele stehenden Interessen wäre es ·dringend zu wünschen, dass sich die kantonalen Aufsichtsbehörden der Aufgabe, einheitliche, dem neuen Recht angepasste kantonale Formulare aufzustellen, annehmen würden, was ihnen denn auch, soweit sich dazu Gelegenheit bot, von uns jeweilen .nahegelegt worden ist. Von der in Erwägung gezogenen Anordnung einer Statistik über die Wirkungen der Kriegsnovelle vom 28. September 1914 ist wegen der damit verbundenen erheblichen Kosten Umgang genommen worden.

Um trotz der ausserordentlich starken Vermehrung der Zahl der Geschäfte deren beförderliche Erledigung zu ermöglichen, ist in ausgedehnterem Masse als früher von dem Mittel der Behandlung auf dem Zirkulationswege Gebrauch gemacht worden.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 474 (d. h. 114 mehr als im Vorjahr) ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 9, im Laufe des Jahres eingegangen 465. Erledigt wurden 471, so dass auf das Jahr 1916 übertragen wurden 3 Fälle.

Von den erledigten Beschwerden betrafen : 24 Anwendung der organisatorischen Bestimmungen des SchKG (Art. 1--37), 5 Arten der Schuldbetreibung, '29 Übertrag Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

28

376

29 Übertrag 14 Ort der Betreibung, 10 Betreibungsferien und Rechtsstillstand, 2 Anhebung der Betreibung, 7 Zustellung der Betreibungsurkunden, 22 Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag, 148 Pfändung, 4 Verwertungsbegehren, 20 Verwertung von beweglichen Sachen und von Forderungen, 34 Verwertung von Liegenschaften, 12 Verteilung im Pfandungsverfahren, 7 Betreibung auf Pfandverwertung, 1 Betreibung für Miet- und Pachtzinsforderungen, 12 ordentliche Konkursbetreibung, 2 Wechselbetreibung, 3 Konkursverfahren, 2 Feststellung der Konkursmasse, 18 Verwaltung der Konkursmasse, 10 Kollokation der Gläubiger im Konkurs, 61 Verwertung und Verteilung im Konkurs, 8 Arrest, 19 Retentionsrecht, 3 Nachlass vertrag, 7 Gebührentarif, 6 Revision, hezw. Erläuterung, 8 Anwendung der Kriegsnovelle zum SchKG, 2 Eintragung von Eigentunisvorbehalten, 47T Die Dauer der Erledigung, d. h. vom Eingang der Beschwerden bis zum Spruch, betrug: l bis 3 Tage in 231 Fällen 4 ,, 6 ,, ,, 80 ,, 7 ,, 14 ,, ,, 113 ,, 15 ,, 21 ,, ,, 33 ,, 22 und mehr ,, ,, 1 4 ,, Die kürzeste Dauer betrug l Tag; die längste Dauer betrug 8 Monate 20 Tage*); die Durchschnittsdauer betrug 6 Tage.

Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden gibt folgende Tabelle Auskunft: *) Der Grund dieser Verzögerung liegt darin, dass die Erledigungeitler präjudiziellen staatsrechtlichen Besehwerde abgewartet werden musste.

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Aargau Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh Baselland Baselstadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Schaffhausen Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thureau Uri Waadt Wallis Zug Zürich

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5 2

1 1 5 4 1 12 5 .-- 3 2 -- 6 1 13 -- 1 -- 4 7 12 4 2 2 -- -- -- -- 3 -- 3 -- -- 2 4 --- 3 4 3 20 7 15 1 1 1 5 2 3 1 3 5 10 --

Total

74

6 115

11

1 2 16 29 -- 5 -- 1 15 2 3 -- 9 9 1

22 3 1 9 33 37 13 30 2 8 28 15 3

-- 9 5 23 36 31 1 17 6 3 42

-- 15 7 31 63 53 3 25 9 7 57

276

1

-- -- 1

-- --

3 474

Die Gründe, aus denen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 74 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in 29 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in

378

10 Fällen Verspätung der Beschwerde, in 27 Fällen direkte Eiureichung der Beschwerde beim Bundesgericht, in 5 Fällen fehlende Legitimation zur Beschwerde, in 3 Fällen Fehlen eines bestimmten Beschwerdeantrages, in je einem Falle Nichterschöpfung des kantonalen Instanzenzuges, Nichtunterzeichnung der Beschwerde, Stellung neuer Beschwerdebegehren und Mangel eines gesetzlichen Revisionsgrundes.

Gesuche um provisorische V e r f ü g u n g e n w u r d e n gestellt . 61 davon bewilligt , P abgewiesen wegen sofortiger Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen Auf dem Zirkulationswege Zirkulationsurteile Zirkulationsbeschlüsse

25 \ An T7 ,..

,,, V 42 Verfügungen 17 J ° ° 19 erledigte Geschäfte: 281 50 Total

331

Von den Zirkulationsurteilen waren 182 Präsidialanträge, in welcher Zahl 68 Nichteintretensentscheide Inbegriffen sind.

Auf dem K o r r e s p o n d e n z w e g erledigte Geschäfte: (im Vorjahr) Präsidium . . . .

28 50 Kammer . . . .

71 73 Kanzlei 100 46 Total 199 169 Das Protokoll über die A d m i n i s t r a t i v g esc h a f t e verzeichnet 83 von der Kammer behandelte Gegenstände.

T. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Liquidation der l i n k s u f r i g e n Vi er w a l d s t ä t t e r s e e b a h n . Dieselbe befindet sich im gleichen Stadium wie im Vorjahre. Zu bemerken ist bloss, dass der Masseverwalter inzwischen seinen Schlussbericht eingereicht hat.

Bezüglich der Liquidation der M o n t e - G e n e r o s o - G e s e l l s c h a f t konnten gegen Ende des Berichtsjahres die Steigerungsbedingungen, sowie der Termin der Steigerung festgestellt werden.

379 Gegen die A.-G. E l e k t r i s c h e S t r a s s e n b a h n B r u n n enM o r s c h a c h ist nach fruchtloser Betreibung von zwei Gläubigern das Begehren um Anordnung der Zwangsliquidation gestellt worden. Diese Begehren sind gemäss Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 27. November 1914 dem eidgenössischen Eisenbahndepartetnent übermittelt worden, welches der genannten Gesellschaft Frist bis Ende 1915 angesetzt hat. um an die Forderungen der betreibenden Gläubiger 50°/o abzubezahlen.

Endlich ist von zwei Inhabern von Obligationen I. Hypothek der A r t h - R i g i - B a h n g e s e l l s c h a f t , deren Coupons bei Verfall nicht eingelöst wurden, die E i n l e i t u n g der Zwangsliquidation beantragt worden. Das Bundesgericht hat, in Erwägung, ,,dass die Voraussetzungen von Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 27. November 1914 betreffend Ergänzung von Abschnitt II des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft (A. S. n. F. XXX, 586) in Verbindung mit Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 16. März 1915 (A. S. n. F. XXXI, 77) erfüllt sind", beschlossen, die Gesuche zu weiterer Amtshandlung dem schweizerischen Eisenbahndepartement zur Kenntnis zu bringen. Dieses hat verfügt, es sei für die Begleichung der fälligen und noch fällig werdenden Zinse der konsolidierten Anleihe vorläufig Stundung zu gewähren, in dem Sinne, dass über die Dauer der Stundung im Laufe des Jahres 1916 Beschluss zu fassen sei.

Zwei Liquidationsbegehren, gerichtet gegen : a. die Compagnie du chemin de fer électrique M o n t h e y C h a m p é r y - M o r g i n s , und b. die Jungfraubahn-Gesellschaft, wurden zurückgezogen.

In zwei schiedsgerichtlich zu erledigenden Streitigkeiten wurde der Präsident des Bundesgerichts von den Parteien laut Kompromiss um Bezeichnung des Obmanns, bezw. Bestellung des Schiedsgerichts ersucht.

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Dauer der Geschäfte



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Natur der Streitsachen

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1 3 176 245 11 16 3 1 1 11

1

23 2 -- 17

2

17

2

413

139

202

61

IV. Beschwerden* betr. Schuldbetreibu-ngs- und KonJcursivesen

471

463

7

Total

1878

798

500

III. Staatsrechtliche keiten

Streitig-

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10 8 1 5 1 -- -- -- 116 308

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Mittlere Dauer

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IT. Strafsachen

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/. Zivilsachen : 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . . .

2 . Berufungen . . . .

3. Zivilrechtl, Beschwerden 4. Andere Zivilsachen . .

5. Expropriationen . . .

2

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*) Die lange Dauer rilhrt davon her, \ Teil in der gleichen Sache loch ein Reknrs beim I andesra ;. dem die Frioritlit in der Behandlung zustand, bezw. bei der Bundes Versammlung anhängig war. Mit dem Erlass des neuen eidgenössischen Fabrikgesetzes ist das Geschäft gegenstau del os geworden. \

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Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die e r l e d i g t e n (reschäfte wie folgt; Deutsche Schweiz

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2 . Berufungen . . . .

3. Zivilrechtl. Beschwerden 4. Andere Zivilsachen 5. Expropriationen . . .

II. Strafsachen

13 315 21 4 446

= 48% -- 70% = 70% =100% = 96%

13 --

Französische Schweiz

7 = 26 % 109 = 24 % 8 = 27 % 16 =

Italienische Schweiz

Total

7 =26% 26 = 6 % 1=3%

27 = 100 % 450 = 100% 30 = 100 % 4 = 100 % 462 = 100 % 21 -- 100 %

4%

62%

6 -- 29 %

2 -- 9%

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten

306 =

74%

88 = 21 %

19= 5%

413 = 100 %

IV. Beschwerde der Schuldbetreibungs- u. KonJiursJcammer

317 =

67%

91 = 19 %

63 = 14 %

471 = 100%

1435 == 77%

325 = 17 %

Total

118= 6%

1878 = 100 %

382

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 21. Februar 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichtes, Der P r ä s i d e n t :

Honegger.

Der Gerichtsschreiber : Nicola.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1915. (Vom 21. Februar 1916.)

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Jahr

1916

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1916

Date Data Seite

356-382

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10 025 992

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