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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Februar 1932.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Tessin an die zu Fr.'402,400 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Faido-Rossura-Tengia, Gemeinden Faido, Rossura und Campello, 50 °/o, im Maximum Fr. 201,200.

2. Der Kirchgemeinde Malvaglia (Tessin) an die zu Fr. 31,725 veranschlagten Kosten der Restaurierung ihrer Pfarrkirche, 25 °/o, im Maximum Fr. 7930.

Die Kölnische Glasversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Köln erhält die Konzession zum Betrieb der Wasserleitungsschaden-Versicherung in der Schweiz.

Das Rücktrittsgesuch des Herrn Jakob Mohr, Chefs des eidgenössischen Auswanderungsamtes, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen.

(Vom 22. Februar 1932.)

Die britische Regierung hat dem zum schweizerischen Konsul in Freetown ernannten Herrn F. A. Schumacher, von Grüningen und Winterthur, für die ihm unterstellten britischen Gebiete Gambia, Goldküste, Nigeria, Togo und Kamerun, das Exequatur erteilt.

Laut Mitteilung der belgischen Gesandtschaft in Bern ist Herr Pierre Favarger zum Honorarkonsul von Belgien in Neuenburg, mit Amtsbefugnis über den Kanton Neuenburg, ernannt worden. Der Bundesrat hat Herrn Favarger das Exequatur erteilt.

Laut Mitteilung der italienischen Gesandtschaft in Bern ist an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Gaetano Vecchiotti zum Berufskonsul von Italien in Basel, mit Amtsbefugnis über die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau, Herr Mario Orsini-Ratto ernannt worden. Der Bundesrat hat Herrn Orsini das Exequatur erteilt.

Laut Mitteilung der italienischen Gesandtschaft in Bern ist an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Giuseppe Brigidi zum Berufsvizekonsul von Italien in Ghur, mit Amtsbefugnis über den Kanton Graubünden, Herr Alfredo Nuccio ernannt worden. Der Bundesrat hat Herrn Nuccio das Exequatur erteilt.

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Es werden folgende Bundesbeitrage Bewilligt: 1. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 500,000 veranschlagten Kosten der Luthernkorrektion von Zell bis Nebikon, 40 %i im Maximum Fr. 200,000.

2. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 34,900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Waldstrasse Tafleten, der allgemeinen Genossame Reichenburg, 30 °/o, im Maximum Fr. 10,470.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Tarifzuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom

12. Februar 1932.)

ad 97 u ad 99 b ad 728

Streichen : Margarinkase.

Margarinkäse.

Streichen : Gussstahldraht zur Drahtseilfabrikation, unter 2 mm Dicke und mit mehr als 200 kg Festigkeit per mm2 gegen Nachweis der Verwendung.

ad 913« Elektrische Motorrad-Lichtanlagen und Bestandteile von solchen, wie Scheinwerfer, Seitenwagen- und Schlusslampen, Lichtund Lichtzündmaschinen samt Spannbändern zu ihrer Befestigung, Schalter zur Lichtanlage.

ad 914d Elektrische Anlasser für Automobile; elektrische AutomobilLichtanlagen und Bestandteile von solchen, wie Scheinwerfer, Sucher-, Seiten- und Rücklichter, Licht- und Lichtzündmaschinen, samt Spannbandern zu ihrer Befestigung, Schalter zur Lichtanlage.

ad 917 Elektrische Fahrrad-Lichtanlagen und ihre Bestandteile, wie Laternen und Schlusslampen, Lichtmaschinen (Dynamos etc.).

Diese Verfügungen treten sofort in Kraft.

B e r n , den 17. Februar 1932.

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1932

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1932

Date Data Seite

300-301

Page Pagina Ref. No

10 031 598

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